Zahlungsbedingung

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Als Zahlungsbedingungen (auch Zahlungskonditionen oder Zahlungsmodalitäten) werden die Bedingungen bezeichnet, mit denen eine Rechnung zu begleichen ist. Sie sind Bestandteil des dazugehörenden Kaufvertrags und werden je nach Marktmacht vom Lieferanten beziehungsweise Verkäufer und/oder vom Kunden festgelegt.

Die Zahlungsbedingungen bestimmen den Zeitpunkt der Zahlung, die Verteilung der Kosten auf Verkäufer und Käufer sowie die Art und Weise der Zahlung. Zusätzlich können weitere Konditionen wie z. B. Preisnachlass bei vorzeitiger Zahlung (Skonto), Wertstellung (Valuta), Bonus bei pünktlicher Zahlung, Währung usw. vereinbart werden. Die Zahlungsbedingungen haben einen erheblichen Einfluss auf das Kauf- und Zahlungsverhalten der Kunden.

Zahlungsfristen

Bei der Gewährung bzw. Inanspruchnahme von Lieferantenkredit sind folgende Fristen zu unterscheiden:

  • Valutafrist
  • Skontofrist
  • Zielfrist
  • Skontobezugsspanne
  • Verzugsfrist
  • Umschlagsdauer.

Die Valutafrist entsteht dadurch, dass die Rechnung auf einen bestimmten Zeitpunkt nach der Lieferung datiert (valutiert) wird. Die Skontofrist gibt an, bis wann Skonto vom Rechnungsbetrag abgezogen werden darf. Die Zielfrist (das Zahlungsziel) gibt an, bis wann der Rechnungsbetrag spätestens ohne Abzug von Skonto fällig ist.

Innerhalb der Valuta- und Skontofrist wird der Lieferantenkredit unentgeltlich gewährt, so dass es für den Kunden betriebswirtschaftlich sinnvoll ist, die Rechnung am letzten Tag der Skontofrist nach Abzug des Skontos zu bezahlen. Falls der Kunde zu diesem Zeitpunkt nicht zahlungsfähig ist, kann er noch die so genannte Skontobezugsspanne (= Zahlungsziel - Skontofrist) ausnutzen und muss keinen Bankkredit für die Begleichung der Rechnung aufnehmen. Wenn der Kunde das vereinbarte Zahlungsziel überschreitet, ergibt sich eine Verzugsfrist, d. h. ein erzwungener Lieferantenkredit. Die Summe der jeweiligen Fristen ist die Umschlagsdauer der Forderungen (engl. Days Sales Outstanding) bzw. Verbindlichkeiten.

Nach § 271a Abs. 1 BGB ist in Deutschland eine Vereinbarung, die eine Zahlungsfrist von mehr als 60 Tagen vorsieht, nur zulässig, wenn diese ausdrücklich getroffen und im Hinblick auf die Belange des Gläubigers nicht grob unbillig ist. Sofern es sich bei dem Schuldner um einen öffentlichen Auftraggeber handelt, darf die Zahlungsfrist maximal 30 Tage ab Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung betragen.

Vorteile für den Kunden

  • Der Kunde hat Zeit, die Ware und die Rechnung zu prüfen
  • Der Kunde bleibt im Rahmen der Zahlungsfrist liquide (zahlungsfähig)
  • Durch die Einhaltung der Skontofrist spart der Kunde je nach Skontosatz mehr oder minder viel Zinsen, die Verbindlichkeit wird verringert
  • Lieferanten sind bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit nicht so streng wie Banken (siehe Kreditklemme).

Nachteile für den Kunden

  • Durch die Inanspruchnahme der Zahlungsziele wird der Kunde von seinen Lieferanten abhängig, weil der Lieferantenkredit in Güterform gewährt wird
  • Die Ausnutzung von Zahlungszielen ist in der Regel teurer als ein Bankkredit
  • Die häufige Ausnutzung von Zahlungszielen wirkt sich negativ auf die Bonität des Kunden aus.

Vorteile für den Lieferanten

  • Durch die Gewährung von Zahlungszielen kann der Absatz gesteigert werden
  • Durch die Gewährung von Skonto erhält der Lieferant den Gegenwert seiner Forderungen früher und verbessert damit seine Liquidität
  • Durch den früheren Zahlungseingang sinkt das Risiko des Forderungsausfalls
  • Der Zahlungseingang ist eher absehbar und planbar
  • Kunden berücksichtigen Skontosätze, Skontofristen, Valutafristen und Zahlungsziele bei Angebotsvergleichen bzw. der Lieferantenbewertung.

Nachteile für den Lieferanten

  • Der Lieferant muss die Ware im Voraus finanzieren
  • Die Zahlungsmoral mancher Kunden ist schlecht
  • Das Wachstum des Eigenkapitals des Lieferanten kann sinken, da manche Kunden versuchen ihr Eigenkapital bis zum Monatsende möglichst hoch zu halten, um einen höheren Zinsertrag zu erzielen
  • Das Risiko des Forderungsausfalls steigt.

Beispiele für Zahlungsbedingungen

Eine weit verbreitete Zahlungsbedingung ist der Zielkauf (Zahlungsziel) beziehungsweise Lieferantenkredit, der zum Beispiel in folgenden Formen auftritt:

  • 10 Tage - 3 %, 30 Tage netto (bis zu zehn Tage nach Rechnungsdatum kann der Kunde 3 % Skonto abziehen, ansonsten ist die Zahlung nach 30 Tagen ohne Abzug fällig)
  • 7 Tage - 2 %, 20 Tage netto
  • sofort - 2 %, 14 Tage netto
  • 2 % zum 15. des 2. Folgemonats.

Weitere Beispiele für Zahlungsbedingungen sind: Gutschriftverfahren, Halbbarzahlung, Anzahlung, Ratenzahlung, Nachnahme, Vorkasse (Vorauszahlung, Kundenkredit), Barzahlung, Überweisung und Zentralregulierung.

Abkürzungen im internationalen Zahlungsverkehr

Im internationalen Zahlungsverkehr sind folgende Zahlungsbedingungen (engl. terms of payment) zu unterscheiden:

  • c.a.d.: (c/d) cash against documents, Zahlung gegen Dokumente
  • c.b.d.: cash before delivery, Vorauszahlung
  • c.i.a.: cash in advance, Zahlung im Voraus
  • c.o.d.: (cod) cash on delivery, Zahlung bei Lieferung
  • c.o.s.: (C.O.S.) cash on shipment, Zahlung bei Verschiffung
  • c.w.o.: (C.W.O.) cash with order, Zahlung mit Anweisung (bei Bestellung)
  • M/P: Month after Payment, Zahlung im nächsten Monat
  • o.a.: on account, gegen Rechnung
  • P.O.D.: pay on delivery, zu zahlen bei Lieferung, Zustellung
  • TT: Telegrafic Transfer, Telegrafische Überweisung
  • LC (L/C): letter of credit, englisch für Akkreditiv

Siehe auch

Literatur

  • Hermann Lauer: Konditionen-Management. Zahlungsbedingungen optimal gestalten und durchsetzen. Verlag Wirtschaft und Finanzen, Düsseldorf 1998, ISBN 3-87881-124-1.