Zollfreistraße

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Zollfreistraßen, in gewissen Regionen auch Zollstraßen genannt (nicht zu verwechseln mit Straßen, die zur Ein- und Ausfuhr zoll- und kontrollpflichtiger Waren genutzt werden müssen), sind ein Mittel, um den Straßenverkehr in Grenzregionen ohne Zollkontrolle abzuwickeln. Diese Straßen verbinden zwei durch fremdes Staatsgebiet getrennte Orte eines Staates. Die Straßen sind normalerweise eingezäunt und werden auf der Basis spezieller Abkommen durch die beteiligten Staaten überwacht.

Beispiele

Flughafen Basel Mulhouse Freiburg – Basel

Zollfreistraße zum Flughafen Basel-Mülhausen

Schweizer Zollfreistraße über französisches Staatsgebiet: Der Flughafen Basel Mulhouse Freiburg, der auf französischem Staatsgebiet liegt, ist mit Basel (Schweiz) durch eine eingezäunte Zollfreistraße (Route Douanière) verbunden. Der Flughafen, ein Gemeinschaftsprojekt von Frankreich und der Schweiz, ist der drittgrößte Schweizer Flughafen und Basis mehrerer Billig-Fluglinien. Die Straße wird auch vom Flughafenbus (BVB Linie 50) benutzt, der den Bahnhof Basel SBB mit dem Flughafen im Viertelstundentakt verbindet.

Flughafen Genf

Der Flughafen Genf verfügt über eine Zollfreistraße, die diesen mit Frankreich verbindet.[1] Sie ermöglicht es, Güter zu spedieren, ohne die Zollkontrollen passieren zu müssen. Dabei bleiben sie ausschliesslich den französischen/europäischen Verfahren unterstellt.

Weil am Rhein – Lörrach

Seit dem 19. Jahrhundert waren die deutschen Nachbargemeinden Weil am Rhein und Lörrach an einer dem Fluss Wiese entlang führenden Zollfreistraße über Gebiet des Kantons Basel-Stadt der Gemeinde Riehen interessiert. Das Projekt wurde 1977 in einem Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland geregelt, ist seither mehrfach abgeändert worden, blieb aber wegen einer möglichen Beeinträchtigung des letzten auenähnlichen Flussabschnittes und schwieriger tektonischer Verhältnisse am Bergteil „Schlipf“ des Tüllinger Hügel umstritten. In Folge mehrjährigen Widerstandes und Bürgerprotesten hatte sich die Fertigstellung mehrmals verzögert. So wurde die deutsche Zollfreistraße über Schweizer Staatsgebiet erst ab 2006 gebaut und am 4. Oktober 2013 provisorisch für den Verkehr freigegeben.[2]

Israelische Zollfreistraße auf palästinensischem Gebiet

Zwischen Israel und den jüdischen Gebieten im Westjordanland wurden in den 1990er Jahren unter Ministerpräsident Netanjahu Straßen angelegt, die israelischen Autos vorbehalten waren und durchaus als Zollfreistraßen angesehen werden konnten. Inzwischen sind nahezu alle Straßen im Westjordanland für palästinensische Fahrzeuge freigegeben. Ebenfalls wurde eine Straße zwischen dem Gazastreifen und dem palästinensischen Westjordanland durch israelisches Gebiet nur für Palästinenser angelegt. Extremistische palästinensische Heckenschützen beschießen oftmals israelische Autos, so dass die israelischen exterritorialen Straßen von der israelischen Armee geschützt werden müssen. Auf der anderen Seite sperrt die Armee nach terroristischen Anschlägen regelmäßig die Durchgangsstraße zwischen dem Gazastreifen und dem Westjordanland.

Afghanistanische Zollfreistraße auf pakistanischem Gebiet

In Planung ist eine Zollfreistraße von der pakistanischen Küste nach Afghanistan, um dort, aber auch in den umliegenden zentralasiatischen Ländern (Tadschikistan, Usbekistan und Turkmenistan) die Wirtschaft anzukurbeln.

Einzelnachweise

  1. Genève Aéroport: Französischer Luftfrachtsektor. Genève Aéroport, 21. Mai 2016, abgerufen am 21. Mai 2016.
  2. Die Zollfreistrasse wird Anfang Oktober in beide Fahrtrichtungen eröffnet. bz Basel, 4. September 2013, abgerufen am 3. Oktober 2013.