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Hallo, ich gehe mal davon aus, dass das Design von Fahrgeschäften auf Volksfesten urheberrechtlich geschützt ist. Dürfen derartige Bilder dann überhaupt in Wikipedia veröffentlicht werden? Panoramafreiheit gilt ja nur für Objekte, die „bleibend“ öffentlich zugänglich sind, das ist ja bei den meisten Volksfesten nicht der Fall. Wie verhält es sich mit Freizeitparks? Zulässig wären dann ja nur Photos, die von außerhalb des Freizeitparks geschossen werden. Ich würde mich freuen, wenn einer der Experten das mal kommentieren könnte. Danke, -- ChrisiPK(Disk|Beiträge|Bewerten)18:36, 1. Jul. 2008 (CEST)
Ja, genau. Solange da nichts bleibend angebracht ist, greift keine Panormafreiheit. Und unter Panormafreiheit fällt auch nur alles vom öffentlichen Verkehrsraum aus einsehbare (also bei Freizeitparks nur Fotos von außerhalb). Allerdings müssen die abgebildeten Objekte schon auch Schöpfungshöhe erreichen. -- Chaddy - DÜP18:48, 1. Jul. 2008 (CEST)
Jein. Es gibt keine Rechtssprechung, ob Fahrzeuge unter Panoramafreiheit fallen. Allgemein geht man davon aus. Bemalte Fahrzeuge sind also zugelassen, wenn die Bemalung bleibend am Fahrzeug angebracht ist. --RalfR → DOG 200819:25, 1. Jul. 2008 (CEST)
Es geht nicht ausschließlich um Fahrzeuge, wenn ich die Frage richtig verstanden habe. Außerdem ist es ja genau die Frage, ob Panoramafreiheit überhaupt greift. -- Chaddy - DÜP19:32, 1. Jul. 2008 (CEST)
Welcher Teil eines Fahrgeschäftes ist denn kein Fahrzeug? (Nein, ich meine jetzt wirklich "fahren" im Sinne von "Fortbewegung von A nach B auf der Straße", nicht "Kunde kauft sich Karte und darf dafür eine Runde mitfahren.".) --jha19:46, 1. Jul. 2008 (CEST)
Die Teile, die beim Fahren nicht von außen sichtbar sind. Die großen Fahrgeschäfte fahren ja nicht selber, sondern werden verpackt. sугсго19:49, 1. Jul. 2008 (CEST)
Und was ist mit dem Fahrzeug an sich? Das ist sicher eine geschütze Konstruktion. Außerdem hat das Ding unten dran so ein Muster, aber das sollte wohl keine SH haben. -- ChrisiPK(Disk|Beiträge|Bewerten)21:24, 1. Jul. 2008 (CEST)
Wieso über PF diskutieren, wenn SH eindeutig fehlt? Fahrgeschäfte sind Werke der angewandten Kunst, da muss ein deutliches Überragen ausführlich begründet werden --Historiograf01:38, 2. Jul. 2008 (CEST)
Obig genanntes Bild der Gondel ist in der Tat wenig spektakulär. Spannender wird es meiner Meinung nach sobald jemand ein Bild dieser Art einstellen würde. Auch wenn das Ausschaut wie ein Schundheft in Monsterformat, wird da die SH-Diskussion nicht ganz einfach. --jha08:40, 2. Jul. 2008 (CEST)
Oder auch die Fahrgeschäfte die mit Comicfiguren (Asterix ist wohl immer noch beliebt) geschmückt sind. sугсго13:35, 2. Jul. 2008 (CEST)
Bilder von Modellen und Nachbauten
Hallo, ich würde gerne einmal wissen, wie es mit dem Urheberrecht bei von mir selbst geschossenen Bildern ist, bei denen das Motiv ein Modell zeigt. Derartige Bilder sind mir hier oft begegnet, ich bin mir aber unsicher, wie es da mit den Rechten ist. Würd dies gerne klären, bevor ich selbst derartige Bilder hochlade. Gruß Matthias Süßen?!+/- 13:45, 2. Jul. 2008 (CEST)
--Matthias Süßen?!+/-13:45, 2. Jul. 2008 (CEST)
Die meisten Modelle haben (kunst-)handwerklichen, nicht künstlerischen Charakter. Daher gilt für sie die Grenze der Schöpfungshöhe für angewandte Kunst oder (bei rein handwerklicher Tätigkeit) gar kein urheberrechtlicher Schutz. Viel mehr kann man allgemeni nicht sagen, es kommt ggf auf den Einzelfall an. --h-stt!?14:29, 2. Jul. 2008 (CEST)
Wenn gelöschte Artikel oder ähnliches auf Benutzerseiten verschoben werden, werden sie geduldet, das ist richtig. Das gilt aber doch nicht für c&p-Kopien. Was soll das werden? Selbst wenn jemand - aus welchem Grund auch immer - diesen Artikelentwurf in den Hauptnamensraum schieben wollte, es ginge nicht. --RalfR → DOG 200818:27, 2. Jul. 2008 (CEST)
Wir hatten das vor einiger Zeit mal auf WP:AN und hatten gesagt, dass es kurzzeitig (die im Raume schwebende Zeitspanne war wohl 3 Monate) ok ist. Wenn jemand einen bestehenden Artikel überarbeiten will, kann man den ja schlecht solange in den BNR schieben. URV ist es natürlich schon, es besteht aber halt erstmal kein Handlungsbedarf, ich nahm an, dass die Frage darauf abzielte.
wie sieht die Lage aus, wenn ich ein Bild verwenden möchte, dass ich (als Foto) geschenkt bekommen habe, es aber (aufgrund des Nichtvorhandenseins eines Scanners) nicht einscannen kann, und ich deshalb eine exakte Kopie von einer Internetseite verwenden möchte? Muss ich trotzdem um ein Einverständnis des Internetanbieters/des Fotographen/des Schenkers bitten? Es handelt sich dabei um das Foto von Oswald Sallaberger aus seiner Homepage (Das Hintergrundfoto) --David Sallaberger20:05, 2. Jul. 2008 (CEST)
Für eine Verwendung hier ist es unerheblich, wer das Foto besitzt. Der Urheber (Fotograf) muß der Veröffentlichung unter freier Lizenz zustimmen. --RalfR → DOG 200820:10, 2. Jul. 2008 (CEST)
Die Programmierung von Pixel- und Vertex-Einheiten ab Vers. 1.4 gab es von ATI schon zu der Gforce3 Zeit.
In den Absatz von Programmierung
Pixel- und Vertex-Shader sind Fehler enthalten wo kein Wort von ATI erwähnt wird.
ATI war der erste Hersteller der die beste Qualität an Grafik zeitgleich zur GForce3 raus brachte mit der ATI 8500 und selbst die GForce4 konnte die Qualität nicht Toppen.
--91.43.203.4320:25, 2. Jul. 2008 (CEST)
Hallo, ich habe einige Bilder ohne eigene Beschreibungsseite gefunden. Nach Anfrage auf WP:AAF#Bild ohne Beschreibungsseite gab es wohl auch nie eine. Betroffen sind folgende Bilder:
Auf Anregung von Chaddy frage ich jetzt mal hier: Was soll damit passieren? Bei einigen Bildern kann man vielleicht noch mit Public Domain argumentieren, aber bei vielen zieht das nicht. Noch dazu ist bei manchen der Uploader unbekannt, man könnte also nicht mal jemand anschreiben. -- ChrisiPK(Disk|Beiträge|Bewerten)14:13, 2. Jul. 2008 (CEST)
So, ich habe mich mal darngemacht: Einige wenige Bilder konnten gerettet werden. Viele Bilder existieren auch auf Commons (mit korrekter Beschreibungsseite) und daher ist die Löschung hier sogar wünschenswert. Einige wenige Bilder (die vom Uploadscript hochgeladen wurden) haben leider gar keine Informationen, so dass sie auch weg müssen. Eine Ausnahme stellt das Bild Bild:August Fournier.jpg dar, das könnte bereits alt genug sein für PD-alt (andere Einschätzungen erwünscht). Auch Bild:JEBrabeck.jpg könnte bereits alt genug sein. Beim Bild Bild:Kirche Wormbach.jpg waren die Angaben in der Zusammenfassungszeile enthalten (warum es dann dennoch keine Beschreibungsseite gab, bleibt ein Rätsel). Es fehlt bei diesem Bild aber noch ein Lizenzbaustein (das Bild ist jetzt in der DÜP). Und dann bleiben noch die beiden Bilder Bild:HargelsbergFirsching gross.jpg und Bild:Hargelsberg geimeinde gross.jpg des Benutzers Linuxhippy (die übrigens nicht in seinen Beiträgen bzw. Logbüchern auftauchen). Was machen wir mit denen? -- Chaddy - DÜP20:13, 2. Jul. 2008 (CEST)
Per Email habe ich die Frage bekommen, ob nicht Passbilder (vom Fotografen, nicht aus dem Automaten) nach dt. Recht als Lichtbilder gelten (d.h. 50 Jahre nach Veröffentlichung geschützt). Soweit ich weiß, haben wir hier den Konsens, Passbilder als Lichtbildwerke (70 Jahre pma) zu behandeln, und hab das deshalb mit Verweis auf den Artikel Lichtbildwerk auch so beantwortet. Da ich aber in den Archiven von WP:UF etc.. auf Anhieb nichts über Passbilder gefunden hatte, wollte ich zur Sicherheit doch mal nachfragen, ob ich da richtig liege. --Kam Solusar18:34, 2. Jul. 2008 (CEST)
Die Bilder für die neuen Pässe könnten vielleicht Lichtbilder sein, da der Gestaltungsspielraum des Fotografen dort minimal ist. Wie lange gibt's die schon? Weniger als 5 Jahre nehm ich mal an. Lohnt m.E. eine Unterscheidung nicht.-- Wiggum18:55, 2. Jul. 2008 (CEST)
Hier haben wir dank des letzten Foto-Workshop eine klare Aussage von Arne Trautmann]. Nicht immer ist der Fotograf der Urheber. Wenn jemand erheblich gestalterisch auf ein Bild Einfluß nimmt, ist er der Urheber. So kann der von einem Automat fotografierte oder ein Dritter Urheber sein. Wenn jemand eine Szene auf der Straße arrangiert, die Kamera komplett einstellt und dann einen Passanten bittet, nur noch auf den Auslöser zu drücken, dann ist der Gestalter der Urheber. Die neuen Pässe stellen extrem hohe Anforderungen an die Gestaltung der Bilder, was Beleuchtung, Reflexionen in Brillen etc. angeht. Ich würde darin keine Lichtbilder sehen. Ein Automat schafft derartige Bilder (noch?) nicht. --RalfR → DOG 200819:01, 2. Jul. 2008 (CEST)
Ralf, das UrhG kennt keine Klassifizierung von Bildern nach dem handwerklichen Können, sondern nur nach der persönlichen Gestaltung und diese soll und ist gerade durch die strengen Richtlinien für Biometrischen Bildchen ausgeschlossen. Die neuen Passbilder sind sehr hoher Sicherheit lediglich Lichtbilder, aber keine Werke. sугсго22:09, 2. Jul. 2008 (CEST)
Im vorliegenden Fall ging es nicht um neuere Passbilder, sondern um solche, die bei 70 Jahre pma noch geschützt wären, als Lichtbilder aber schon gemeinfrei. --Kam Solusar19:48, 2. Jul. 2008 (CEST)
Wenn man das konkrete Bild nicht kennt, sollte man immer von Lichtbildwerk ausgehen. Eine Ausnahme würde ich beispielsweise bei Bildern für Wehrmachtsausweise machen. Die wurden ab 1939 im Massenverfahren ohne jeweils individuelle Einstellungen erstellt. Hinsetzen, knips, aufstehen-nächster, da war der Fotograf quasi der Automat. --RalfR → DOG 200819:55, 2. Jul. 2008 (CEST)
Wir sollten nicht pragmatische Erwägungen mit ontologischen Aussagen verwechseln. Es spricht wenig dafür, dass nur die nach unserer Ansicht ungeschützte Reproduktionsfotografie ein Lichtbild ist. Bei der dokumentarischen Fotografie handelt es sich in der Regel nicht um Lichtbildwerke. Wenn es aus Sicht von Profifotografen klare Maßstäbe für persönliche geistige Schöpfung (= Lichtbildwerk) von Passbildern gibt, dann sollten wir diese anlegen. Irgendwelches Dahergerede eines "Experten" eines immer wieder wie das Kaninchen aus dem Hut hervorgezogenen Workshops ist für mich keine valide Aussage. Mein Vorschlag: Sucht 100 Passbilder aus dem Web zusammen und lasst als stimmberechtigt nur hier tätige Profifotografen zu. Und dann schaut, wie diese ihre Position begründen --Historiograf18:34, 3. Jul. 2008 (CEST)
Zum ersten Mal habe ich ein Foto hochgeladen, das ich nicht selbst geknipst habe. Könnte bitte jemand sagen, ob ich's richtig gemacht habe? Der Abgebildete ist 1880 gestorben, der Fotograf 1894. Mich irritiert allerdings, dass die Uni Frankfurt, von deren Seite das Foto stammt, eine PDF-Datei des Fotos mit Copyright-Zeichen versieht. Oder ist das zu vernachlässigen? Das Foto kann doch nur gemeinfrei sein?
--MrsMyer18:04, 3. Jul. 2008 (CEST)
Hallo,
Ich wollte mal fragen, ob dieser Artikel so mit den Quellen (Einzelnachweisen) vereinbar ist oder ob man den Artikel wegen drohender URV umschreiben müsste?
--Philipp Wetzlar13:16, 4. Jul. 2008 (CEST)
Da Ösis und Piefkes in weiten Teilen materiell das gleiche Urheberrecht haben, genügte eine kurze Anpassung der Bildbeschreibung an die Realität Post-1945. sугсго02:53, 5. Jul. 2008 (CEST)
Archäologen machen gerne mal Skizzen von Bandkeramiken/Tätowierungen/Felszeichnungen und so Kram. Wie stehts da um die Scöpfungshöhe? Konkret könnte ich gerade ein paar von diesen schicken Ornamenten gebrauchen. --Janneman04:00, 5. Jul. 2008 (CEST)
Abpausen hat so viel Schöpfungshöhe, wie anwältliche Schriftsätze: Solange nach lex artis gehandelt wird, also nur nichts ausgedacht und nichts notwendiges weggelassen wird, ist das lediglich handwerkliche Verrichtung ohne Schöpfungshöhe. Bei Deiner Zusammenstellung scheint sich es mir aber keine Zusammenstellung von Abpausungen , sondern um eine abstrakte Darstellung von verschiedenen Typen zu gehen. Einzeln haben die Bildchen nmM keine Schöpfungshöhe, bezüglich der Zusammenstellung, wäre ich aber etwas vorsichtiger. sугсго08:37, 5. Jul. 2008 (CEST)
Artikel ist Kopie von hier. Benutzer SK-DD gibt in Versionen an "Rechte an der Quelle beim Artikelautor". Reicht das oder URV-Fall? --Jarah18:24, 1. Jul. 2008 (CEST)
Das reicht nicht. Es muss schon belegt sein, dass er die Rechte hat. Am besten, indem der Rechteinhaber der Quelle per Mail an permissions-de@wikimedia.org bestätigt, dass er mit dem Benutzer in der Wikipedia identisch ist. -- Chaddy - DÜP18:52, 1. Jul. 2008 (CEST)
Ich habe die Sternwarte mal email-angeschrieben und um Aufklärung (Freigabe oder nicht) gebeten. sугсго18:52, 1. Jul. 2008 (CEST)
Bilder von US-Bundesbehörden werden ja als PD erachtet. Was ist nun davon zu halten, daß der USGS auf Flickr einen eigenen Photostream unterhält, auf der er die Bilder mit Lizenz CC-BY-2.0 freigibt? --Matthiasb13:26, 4. Jul. 2008 (CEST)
Tja. Er ist alt genug, um zu wissen, dass das zumindest in den USA unbeachtlich ist. Aber da wir nicht in den USA leben, respektieren wir beim Hochladen in die WP die für uns ja taugliche Lizenz, und beim Hochladen auf Commons fragen wir dort nach, weil Wikipedia ungleich Commons --134.130.68.14515:08, 4. Jul. 2008 (CEST)
Copyfraud, solange er die Fotos nicht selbst gemacht hat (was ich stark bezweifle). Mit dem passenden PD-Baustein auf Commons hochladen, auf keinen Fall mit CC-BY-2.0. Zur Not sucht man sich die Bilder einfach selber zusammen und gut ists. --/home/Wuzur /Diskussion/Bewertung18:09, 4. Jul. 2008 (CEST)
Verlinken einer Wikipedia-Site auf einer Vereinshompage???
Darf ich einen Artikel von Wikipedia auf einer Vereinshomepage verlinken? Ich dachte mir das so: Einen Button erstellen mit dem Namen "Geschichte" und dann einen Hyperlink auf den entsprechenden Artikel setzten?
--84.186.176.4623:16, 4. Jul. 2008 (CEST)
Die Formulierung finde ich nicht schön: sie erweckt den Eindruck, wir würden das großzügigerweise erlauben. Ein Webseitenbetreiber hat in der Regel (unter Haftung für Hyperlinks stehen einige Ausnahmen) nicht das Recht, Anderen Vorschriften zu machen, ob sie auf ihn verlinken. --dapetedisputa!14:13, 5. Jul. 2008 (CEST)
Nutzung der Bilder im Kirchenblatt ohne Lizenzangabe
Hallo,
unser lokales Kirchenblatt (Gemeindebrief der Johannes-Kirche HH-Rissen) verwendet in der aktuellen Ausgabe (3/2008, S. 14) dieses Bild, jedoch ohne Fotocredit / Lizenzangabe. Sollte ich die Herausgeber mal vorsichtig anschreiben, oder was ist zu tun (außer das ganze bei Wikipedia:Weiternutzung/Mängel anzugeben)? Gruß --ChrisHH14:49, 4. Jul. 2008 (CEST)
Meine Güte wir wollen doch freie Inhalte schaffen. Nette Mail an den Kirchenbrief, dass er künftig auf die Lizenz achtet und kein Bild unter GNU FDL nimmt (es sei denn er möchte diese abdrucken) und gut is --134.130.68.14515:12, 4. Jul. 2008 (CEST)
Was du tun willst musst du selbst wissen. Ich würde genauso wie die IP vorgehen. Es ist hier ja nun wirklich kein mutwilliger Lizenzverstoß zu vermuten sondern einfach Unwissenheit. Eine nette Email kann da viel helfen. jodo18:28, 4. Jul. 2008 (CEST)
Wenn gelöschte Artikel oder ähnliches auf Benutzerseiten verschoben werden, werden sie geduldet, das ist richtig. Das gilt aber doch nicht für c&p-Kopien. Was soll das werden? Selbst wenn jemand - aus welchem Grund auch immer - diesen Artikelentwurf in den Hauptnamensraum schieben wollte, es ginge nicht. --RalfR → DOG 200818:27, 2. Jul. 2008 (CEST)
Wir hatten das vor einiger Zeit mal auf WP:AN und hatten gesagt, dass es kurzzeitig (die im Raume schwebende Zeitspanne war wohl 3 Monate) ok ist. Wenn jemand einen bestehenden Artikel überarbeiten will, kann man den ja schlecht solange in den BNR schieben. URV ist es natürlich schon, es besteht aber halt erstmal kein Handlungsbedarf, ich nahm an, dass die Frage darauf abzielte.
Dazwischengesetzt. Meine Version war in meinem BNR. GS meint, ich hätte in meinem BNR URV begangen. URV wurde nicht begangen, da ein Urheberrechtsbaustein mit Link zu der Seite Versionen/Autoren am Text angebracht war. damit sind alle Urheber des Textes genannt worden, entsprechend UR-Bestimmungen.Weitere Widerlegung siehe unten.--Robert Michael Schulz16:44, 8. Jul. 2008 (CEST)
Jetzt wurde der Artikel ohne Versionshistorie nach Drupedia kopiert. Gibt es für solche URVs auch eine geübte Praxis oder reicht der Hinweis unten wirklich aus? --GS10:09, 8. Jul. 2008 (CEST)
Ich hätte nun gerne gewusst, was hier so los ist. Leider hat GS ganz zufällig versäumt mich wegen seiner URV-Meldung zu informieren. Folgende Fragen habe ich:
Wieso wurde von GS eine URV-Meldung zu einer Seite abgegeben, die gar nicht mehr existiert, da sie bereits am 07.07. um 23:29 Uhr gelöscht wurde ? Überprüft GS seine eigenen Links nicht ?
Wieso erstellt GS zu einer WP-Benutzerseite URV-Meldung, die ausdrücklich als Arbeitsversion geduldet wurde? [4] Er wußte das doch, denn ich hatte es ihm doch schon mitgeteilt. [5] (gegen Ende des Beitrages)
Wieso erstellt GS eine URV-Meldung zu einer WP-Benutzerseite, die sogar mit einen Urheberrechtsbaustein versehen war, obwohl sie bei WP in meinem Namensraum erstellt war? Auch das hatte ich ihm bereits mitgeteilt. [6]
Wieso versucht GS eine URV bei drupedia auszumachen, wo doch ein Baustein auf die WP-Editorenliste des Artikels verweist? Da die alternative Version, an der ausschließlich ich gearbeitet hatte (!), lange vor GS seiner URV-Meldung schon gelöscht wurde, brauch auch nicht extra dorthin verlinkt zu werden - denn da ist ja gar keine Seite bei WP mehr. Ein Link zum WP-Artikel mit den Versionen/Autoren bestand und besteht. Wo ist denn da eine URV? Die Import-Bearbeitung war noch nicht abgeschlossen. Daher steht der eigentliche UR-Baustein erst heute drin. Was soll da eine Anfrage an den dp-Betreiber eigentlich bringen?
GS sein bizarrer URV-Antrag war für die Katz. Ich hatte ihm gesagt, dass das nichts bringt, aber er hört ja nicht auf mich. Die Version hatte ich gestern löschen lassen, weil ich mich vom Artikel Rudolf Steiner ganz zurück ziehe. Deshalb nehme ich die riesige Menge Text die ich schrieb mit, da sie bei WP keine Verwndung findet. Aber auch das stört GS. Ich denke, er kann es nicht ertragen, dass es eine bereits zur Hälfte fertige Version gibt, die sehr deutlich besser ist, als seine je werden wird. Dazu geht GS viel zu ideologisch an solche Themen heran.
Nun noch eine wichtige Frage: Der dp-UR-Baustein müsste für Artikelimporte von WP ausreichen, oder fehlt da noch irgendetwas ? Ich wüßte erstmal nicht was fehlen könnte, aber vielleicht wissen hier ein paar echte UR-Profies mehr.--Robert Michael Schulz16:24, 8. Jul. 2008 (CEST)
Die Version bei drupedia habe ich jetzt um alle Textabschnitte gekürzt, die noch rein aus dem WP-Artikel stammen. Im noch vorhandenen Text sind am Anfang noch wenige Worte manchmal Sätze aus der Schrottversion von GS, weil ich behutsam verändern wollte. Viel ist vom GS-Text nicht geblieben. Die Reste von GS's Worten werde ich demnächst aufspüren und vertilgen.--Robert Michael Schulz16:50, 8. Jul. 2008 (CEST)
Um mal die Konsequenzen darzulegen (das soll keine Drohung sein, sonst hätte ich nicht den Betreiber angeschrieben) - GS ist unzweifelhaft der Hauptautor. Er könnte unter Bezugnahme auf LJN: AV4204, Rechtbank Amsterdam, 334492 / KG 06-176 S oder vergleichbare, passendere Urteile einfach eine Rechnung wegen unzulässiger Nutzung an drupedia schicken. Im genannten Urteil ging es um ein Bild und 1000 Euro, es ging auch um CC - soll ja auch nur ein Beispiel sein. An wen sich drupedia dann hält, dürfte klar sein. --RalfR → DOG 200819:03, 8. Jul. 2008 (CEST)
GS ist nicht der Hauptautor der Version auf Drupedia, das bin ich. Ich habe den Text geschrieben, und nicht GS. Ich würde also meine Hauptautorschaft gültig machen. GS und auch ich haben jedoch eventuell unsere Rechte an unseren Edits abgegeben? Es dürfte also GS sehr viel Geld kosten, lange Anwaltskämpfe zu bestehen, wenn er sich für den Urheber ausgibt, obwohl ich der Urheber bin. Wenn GS das Gegenteil beweisen wollte, müsste er den Text wiederherstellen lassen. Dann aber erscheine ich als alleiniger Hauptautor. Ganz schön kompliziert was?--Robert Michael Schulz19:15, 8. Jul. 2008 (CEST)
Was verstehe ich falsch? Der drupedia-Artikel verweist (sobald die lokale GFDL gesetzt ist) GA-konform auf den Wikipedia-Artikel Rudolf Steiner als Quelle. Wenn der nun zwischen durch im BNR verändert und samt dieser (eigenen) Veränderung GA-konform weitergenutzt wird - warum reicht das nicht? (mal abgesehen von der Fragwürdigkeit des GA) -- Martina NolteDisk.19:31, 8. Jul. 2008 (CEST)
Für die Wikipedia ist das Thema erledigt, da der Text im BNR gelöscht wurde. Deshalb ist das hier als abgeschlossen anzusehen. --RalfR → DOG 200819:36, 8. Jul. 2008 (CEST)
Vereinswappen
Hallo, ich habe mal eine Frage. Dürfte ich z.B. das Vereinswappen eines Fußballvereins von dessen Seite kopieren und hier dann einfügen oder ist das verboten ? Chaddy schrieb, dass Vereinswappen meistens keine Schöpfungshöhe haben und deshalb dürfte man sie verwendet. Er war sich aber selber nicht sicher und ich sollte hier nachfragen. Darf ich es verwenden oder nicht ? Danke für kommende Antworten--Hoggel190421:01, 8. Jul. 2008 (CEST)Hoggel1904
Hallo, wie Chaddy schon schrieb, läßt sich die Frage nicht pauschal beantworten. Um das Wappen welchen Vereins geht es denn? Gruß, Noddy21:09, 8. Jul. 2008 (CEST)
Das ist das Vereinswappen vom Lüner SV.--Hoggel1904 21:48, 8. Jul. 2008 (CEST)Hoggel1904
Ich lade es mal hoch, wenn es nicht korrekt angegeben oder urheberlich geschützt ist wird es eh wieder gelöscht.--Hoggel190422:00, 8. Jul. 2008 (CEST)Hoggel1904
Angewandte Kunst, Kleine Münze, normal geschütztes Werk? Daß das als Geschmacksmuster schutzfähig ist, sehe ich zweifellos an - aber erreicht es Urheberrechtsschutz? --RalfR → DOG 200808:42, 8. Jul. 2008 (CEST)
Imho wohl eher nicht. Allerdings kann das u. U. durchaus als "Kunst" angesehen werden (zumal ja Müllhaufen schon als Kunst gelten...), womit dann die SH-Hürde viel niedriger wäre. -- Chaddy - DÜP15:53, 8. Jul. 2008 (CEST)
Machen wir es noch komplizierter: Der Designer en:Nathan George Horwitt entwarf 1947 für die Schweizer Firma en:Movado eine Uhr, die ins Museum of Modern Art aufgenommen wurde. Die Uhr im Originaldesign selbst überragt sicher, aber was ist mit den Abwandlungen, die die Firma herstellt und bei denen die Grundidee Horwitts erhalten ist? -- 89.50.116.10212:14, 9. Jul. 2008 (CEST)
Ich fand es sehr eigenartig, dass die wichtigen Ausführungen zu den rechtlichen Grundlagen im Urheberrecht spurlos verschwunden waren (siehe Versionsgeschichte). Diese sind auch für Wikipedia:Zitate zentral. --Historiograf02:02, 9. Jul. 2008 (CEST)
Das ist ja seltsam. Sehr komisch, ich habe nur die ungesichtete Version gesehen. Jetzt sollte das wieder stimmen. hier der löschende Diff-Link. --RalfR → DOG 200811:59, 9. Jul. 2008 (CEST)
Sind Bahnfahrpläne u.ä. amtliche Werke?
Hallo, habe gerade Bild:ZPAR D 800.jpg und Bild:ZpAR Umschlag.jpg gefunden, die beide mit Hinweis auf Amtliches Werk gekennzeichnet sind. Aber sind das überhaupt amtliche Werke? §5 Abs. 1 deckt das wohl nicht ab und unter Abs. 2 fallen sie wohl auch nicht. Hier kann man wohl noch mit fehlender SH argumentieren, aber mir geht es mehr um die Grundsatzfrage. -- ChrisiPK(Disk|Beiträge|Bewerten)00:12, 6. Jul. 2008 (CEST)
Aha. Auch das ist wohl eher kein amtliches Werk und hat Schöpfungshöhe. Das müsste wohl gelöscht werden (ich warte aber andere Meinungen ab). -- Chaddy - DÜP01:27, 6. Jul. 2008 (CEST)
Wenn es sich um ein Werk der angewandten Kunst handelt, liegt keine Schöpfungshöhe vor, es sei denn es kann ausführlich ein deutliches Überragen begründet werden --84.60.218.9602:45, 6. Jul. 2008 (CEST)
Die abgebildeten Dinge, auch das von Kam Solusar, wurden erstellt als die Bahn noch Behörde war. Damit waren sie damals amtliche Werke. Weshalb sollten sie ihren Charakter nach der Privatisierung ändern? Nach § 5 UrhG genießen sie damit keinen urheberrechtlichen Schutz. Meines Erachtens sollte sich darüber gestritten werden, ob es eine Bekanntmachung iSd. Abs. 1 ist oder doch eher unter Abs. 2 fällt, womit §§ 62 I bis III, 63 I, II UrhG anzuwenden sind.
Außerdem sehe ich nicht, weshalb begründet werden muss, weshalb die Annahme, es sei Schöpfungshöhe vorhanden, begründet werden muss und nicht die Annahme, es sei keine vorhanden. Im Zivilrecht gilt grundsätzlich, dass derjenige, der sich auf für ihn günstige Tatsachen beruft, diese darzulegen hat. Die Annahme, es sei Schöpfungshöhe vorhanden, ist für jeden außer dem Ersteller eine ungünstige Annahme. Für jeden, der keine Schöpfungshöhe annimmt, (außer dem Ersteller) ist dieser Umstand jedoch eine günstige Tatsache, da er dann den Gegenstand aus urheberrechtlicher Sicht benutzen kann, wie es ihm beliebt. Also muss derjenige dann auch darlegen, warum keine Schöpfungshöhe vorliegt. unsignierter Beitrag von 89.50.54.88 --Historiograf15:40, 6. Jul. 2008 (CEST)
§ 5 Abs. 2 UrhG kann ausgeschlossen werden, wir können uns grundsätzlich nicht darauf berufen. Und das Bild zählt ja nicht nur Bekanntmachung, sondern ist ein nice-to-have auf dem Schutzumschlag. Also auch nicht § 5 Abs. 1 UrhG. Wie ich bereits oft ausgeführt habe: Mit der Subsumtion eines Werks zur Werkkategorie der angewandten Kunst gilt eine widerlegbare Vermutung, dass Schöpfungshöhe nicht gegeben ist, da die allermeisten solchen Werke nur nach dem Geschmacksmustergesetz schützbar sind. Das meiste sind handwerkliche Leistungen. Deutlich die anderen überragen können nur wenige und damit liegt die Beweislast klar bei dem, der ein deutliches Überragen sieht. Ein deutliches Überragen kann und muss ausführlich begründet werden nach dem Satz von der Regel und der Ausnahme. --Historiograf15:36, 6. Jul. 2008 (CEST)
OK. Dem kann man im Grunde folgen. Jedoch fehlt mir gerade die Subsumtion, dass der Gegenstand ein Gegenstand der angewandten Kunst ist, womit das Geschmacksmustergesetz einschlägig ist. Mich würde auch der Nachweis interessieren, dass die (rechtliche) Vermutung gilt, dass Schöpfungshöhe bei Gegenständen der angewandten Kunst grundsätzlich nicht gegeben ist. Am besten in Form von Urteilen oder einschlägiger rechtswissenschaftlicher Literatur. Da Geschmacksmuster- und Urheberrechtsschutz nebeneinander Geltung beanspruchen können, sehe ich momentan keine dahingehende rechtliche Vermutung. Eine tatsächliche Regel begründet keine rechtliche Regel, gerade weil eine Beweislastumkehr ein prozessual gesehen scharfes Schwert ist. Deshalb bedarf so etwas einer sehr gut fundierten Argumentation.
Übrigens solltest du mit der Wortwahl präziser sein. Du sprichst davon, dass „mit der Subsumtion eines Werks zur Werkkategorie der angewandten Kunst [grundsätzlich] Schöpfungshöhe nicht gegeben ist“. Wenn du etwas als „Werk“ bezeichnest, sprichst du ihm praktisch aber schon Schöpfungshöhe zu, vgl. § 2 II UrhG. ;-) --89.50.54.1612:05, 7. Jul. 2008 (CEST)
PS: Wieso nennt ihr die Unterschrift nicht Unterschrift, sondern Signatur?
Du weisst, dass du verloren hast und flüchtest dich in Sophistik. Es ist doch ganz wurscht, ob man ein nicht schutzfähiges Werk Werk nennt oder nicht, wenn es darum geht, ob es ein Werk gemäß § 2 UrhG ist. Ich empfehle einen guten Urheberrechtskommentar, dort kannst du alles nachlesen. Wir brauchen hier keinen Nachweis für Denkgesetze. Wenn nur ein kleiner Teil der Produktion von Gebrauchsgrafikern schützbar ist, weil er deutlich überragt, dann gilt als Regel, dass kein Schutz vorliegt und die Ausnahme ist zu begründen. Und wir sind hier nicht im Zivilprozess, sondern in einem Freiwilligenprojekt, wo man einen pragmatischen Zugriff braucht. Der ist gegeben, wenn derjenige, der SH bei einem Werk der angewandten Kunst (was das ist, sagt dir ebenfalls dein urheberrechtskommentar) bejaht, die Pflicht hat, das deutliche Überragen zu begründen --Historiograf11:08, 8. Jul. 2008 (CEST)
Ich weiß nicht, dass ich verloren habe. Ich kann mir auch nicht vorstellen, was ich verloren haben sollte. Wenn ich aber annehme, dass ich verloren habe, müsstest du etwas gewonnen haben. Wie deinem Kommentar zu entnehmen ist, scheint es die Einsicht zu sein, dass die Beweislast in dieser Konstellation bei dir liegt. Du sagst ja, dass „wir [..] hier nicht im Zivilprozess, sondern in einem Freiwilligenprojekt [sind]“.
Und wie schon geschrieben: Tatsächliche Regeln begründen keine Beweislastverteilung. Darauf stützt du dich aber und rückst davon nicht ab. Weshalb? Letztlich ist es mir egal. Dadurch, dass du den Hinweis auf die präzise Verwendung des Begriffs Werk als Sophistik bezeichnest, zeigst du, dass du kein wirkliches Verständnis von Rechtssprache hast. Hier handelt es sich aber zumindest dem Titel nach um eine Seite die Rechtsfragen klären möchte (Wikipedia:Urheberrechtsfragen). Wenn ich sage „Das Werk ist keine persönliche geistige Schöpfung.“, ist das schlicht und ergreifend falsch. Das ist das gleiche wie „Der nicht angemalte Elefant ist gelb.“ oder „Die Erde ist eine Scheibe.“
Deiner Argumentation mit dem pragmatischen Zugriff kann man gut folgen. Jedoch misst du hier mit zwei Maßstäben. Andere sollen ihre Meinung darlegen, du nicht. Du subsumierst ja nicht, dass es ein Gegenstand der angewandten Kunst ist. Du stellst es nur in den Raum. Der Verweis auf einen Urheberrechtskommentar ersetzt übrigens nicht die Subsumtion. In einem Kommentar sind zum einen Definitionen angegeben und zum anderen Beispiele. Genau der vorliegende Fall wird dort aber nicht behandelt, weshalb eine eigene Subsumtion eventuell an Hand der im Kommentar angegebenen Definition erfolgen muss. Jeder Rechtsgelehrte weiß das.
Zum Fall (Kursbuch): Ausgehend davon, dass es kein amtliches Werk ist, was man meines Erachtens durchaus bezweifeln kann, hier aber nicht weiter verfolgt wird, weil die Annahme, es sei kein amtliches Werk, „schwerere“ Folgen zeitigt: Die Darstellung ziert ein Kursbuch, also eine Sache des täglichen Gebrauchs. Es ist also nichts anderes als eine „Verschönerung“. Somit liegt eine Darstellung der angewandten Kunst zu Grunde. Die vom BGH geforderte erhöhte Schöpfungshöhe, der ästhetische Gehalt übersteigt hier nicht das durchschnittliche Können eines ordentlichen Grafikers. Es stellt damit eine rein handwerkliche Leistung dar. Auch ist keine Individualität des Grafikers in der Darstellung zu erkennen. Daher liegt keine persönliche geistige Schöpfung im Sinne des § 2 II UrhG und damit kein Werk vor.
Noch mal: Wie oben schon ausgeführt, habe ich nichts gegen deine Einordnung als angewandte Kunst und auch nichts gegen die Forderung eines pragmatischen Zugriffs für dieses Projekt. Ich wusste nur nicht, dass das hier so läuft. Ich habe mich übrigens nur zur Äußerung da oben geäußert, dass immer derjenige begründen muss, der Schöpfungshöhe bei Gegenständen der angewandten Kunst annimmt. Das stimmt rechtlich nicht. Denn auch wenn der BGH annimmt, dass die unterste Grenze der Schöpfungshöhe bei solchen Gegenständen erhöht ist, ist das ein materiellrechtliches Problem und kein prozessrechtliches. Bitte beides immer schön auseinander halten. :) -- 89.50.54.6914:07, 8. Jul. 2008 (CEST)
Die Bilder Bild:ZPAR D 800.jpg und Bild:ZpAR Umschlag.jpg stellen m.E. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine URV dar, da nahezu in allen (Ausnahme ist, wenn es vergessen wurde) Unterlagen dieser Art der Vermerk „nur für den Dienstgebrauch“ o.ä. enthalten ist. Über den Umschlag kann man eventuell noch hinwegsehen, nicht jedoch über die Darstellung der Inhalte. -- Steindy01:57, 10. Jul. 2008 (CEST)
Urheberechtlich sehe ich kein Problem, bin mir jedoch nicht sicher ob Commons der rechte Ort ist vileicht wäre Wikisource besser, kenne mich da jedoch nur sehr wenig aus. Die Lizenz wäre PD-alt. Aber wieso willst du eine einzelne Index Seite hochladen? übrigens glaube ich dass dieses Buch ziemlich überholt ist. Ich hab jetz mal kurz durchgeblättert und es scheint effektiv Teil der Germanisch-Celtischen Einheitstheorie zu sein...--Caranorn13:04, 9. Jul. 2008 (CEST)
Nicht mal eine einzelne Seite, nur ein Stichwort. Es geht mir nur um den Hovawart als Hofwächter, der da erwähnt ist. Ich würde also einen Teil der Seite (bei dem dann auch das Wasserzeichen verschwindet) als Bild einstellen wollen. Ich war unsicher, weil die Sachen ja nicht von mir gescannt sind und durch das Scannen und Veröffentlichen in der Form vielleicht neue Rechte entstehen. Auch das Ausbelnden des Wasserzeichens ist sicher mindestens "nicht die feine Art".
Konkret geht es um das dieses Vereins [7](das Logo mit dem Puzzle links oben). Sehe an vielen Stellen, dass es anscheinend möglich ist. Oder haben wir hier doch ein Problem mit der Schöpfungshöhe? Um Rat bittet --Projekt-Till23:54, 9. Jul. 2008 (CEST)
Herzlichen dank, ich wußte nicht, wo ich die richtige finde und hatte es deshalb erstmal im Doityourself-Verfahren veruscht. Also nochmals herzlichen Dank. Grüße --Projekt-Till00:49, 10. Jul. 2008 (CEST)
Onkel Pö, Teil 2
Ich bin nun wirklich sehr irritiert ... am 10. Mai (siehe hier für Details) habe ich hier in der Urheberrechtsfragen-Abteilung darauf hingewiesen, daß das Foto im Artikel Onkel Pö in Wahrheit ein nachbearbeiter Ausschnitt eines LP-Covers ist. Daraufhin wurde das Bild auf Commons gelöscht. Nun ist exakt das gleiche Foto frecherdings auf Commons wieder auferstanden und wurde auch wieder in den Artikel eingebaut - mit dem Hinweis "Bild neu mit Lizenz":
Daß diese Lizenz wertlos ist, da es sich ja um ein zurechtretuschiertes Plattencover handelt, wird dabei völlig ignoriert. Wenn wir nicht wirklich auf Ärger mit Polydor zusteuern wollen, sollte diesem seltsamen Spielchen doch endlich mal ein Riegel vorgeschoben werden. --Der Bischof mit der E-Gitarre00:58, 10. Jul. 2008 (CEST)
In US legales, in D "eigentlich" nicht verwendbares Bild auf commons- dürfen wir's einbinden?
Hallo zusammen. Die Frage steht ja eigentlich schon oben. Konkret geht's um Bild:Philipp scheidemann.jpg, das auch im zugehörigen Artikel pappt. Das Bild ist sicher vor weniger als 100 Jahren veröffentlicht worden (Erstveröffentlichung 1915 steht dabei), und bei unbekanntem Fotografen weiß man auch nicht sicher, ob er schon 70 Jahre tot ist. Mir geht's jetzt nicht drum, das Bild aus der de-wikipedia zu vertreiben, mich interessiert nur, ob man das Bild hier verwenden darf (und vor allem allgemein, ob man commons-Bilder gefahrlos einbauen kann), und wenn ja, warum. LG, ArtWorker21:20, 9. Jul. 2008 (CEST)
Nein, das Bild darf man hier noch nicht verwenden. Hier gilt PD-alt-100, also bei unbekanntem Urheber muss das Bild mindestens 100 Jahre alt sein. Das Bild kann man dann ab 2015 hier einbinden (außer es wird vorher nachgewiesen, dass der Urheber seit mindestens 70 Jahren tot ist, dann ist das Bild nämlich auch in Deutschland sicher gemeinfrei). -- Chaddy - DÜP22:17, 9. Jul. 2008 (CEST)
(mehr oder weniger BK) Die Richtlinie ist nur testweise bis Ende des Jahres gültig. Da müsste dann aber schon genau recherchiert werden. Außerdem gilt die Richtlinie nur bei Bildern, die sich auch hier befinden (wobei wir halt einfach noch keinen Fall hatten, wo das Bild auf Commons liegt; das müsste man mal ausdiskutieren). -- Chaddy - DÜP00:05, 10. Jul. 2008 (CEST)
Halte ich absolut überflüssige Bürokratie. Alles was auf Commons liegt und dort offenkundig nicht beanstandet wurde, kann hier eingebunden werden, wenn es sich um ein verwaistes oder anonymes Werk handelt, von dem nicht sicher feststeht, dass der Urheber 70 Jahre tot ist. Die 1923er Richtlinie wäre also sinngemäß auf diese Fälle dahingehend zu übertragen, dass ohne weitere Kennzeichnung solche Bilder hier eingebunden werden können. Das Risiko halte ich für absolut vertretbar. Histo uneingel. --132.230.21.12413:47, 10. Jul. 2008 (CEST)
Das Problem dürfte aber sein dass auf Commons eine Menge Zeugs herumliegt das nicht beanstandet wurde aber dennoch schnellstens weg müßte, da viele Leute schlampen und es kommt nicht gleich raus. -jkb-(cs.source)13:54, 10. Jul. 2008 (CEST)
Was auf Commons rumliegt und nicht bemangelt wird, geht uns hier nichts an, ist deren Problem. Die "Bürokratie" heißt Urheberrecht und das ist nicht überflüssig. --RalfR → DOG 200814:03, 10. Jul. 2008 (CEST)
Ohne jegliches Commons-Bashing absolut dagegen. Leider sind viele Commons-Bilder aus dem infrage kommenden Zeitraum absolut mäßig bequellt. Hier davon auszugehen, man könnte sie risikolos übernehmen halte ich für ein falsches Signal. Auch Commons-Bilder sollte man vor dem Einbauen in einen Artikel in de.WP gründlich prüfen. -- ShaggeDoctalk?14:18, 10. Jul. 2008 (CEST)
Nochmals:
Für Commons gilt: Das Bild muss in den USA und im Ursprungsland (Nationalität des Fotografen ist entscheidend) legal sein.
Das Bild ist in den USA legal (in gedruckter Publikation 1915 erschienen)
Sicherheitshalber nehmen wir an, dass es sich um ein Lichtbildwerk nach deutschem Recht handelt. Dies ist auch plausibel.
Das Ursprungsland ist nicht bekannt. Sollte ein Fotograf der NYT das Bild gemacht haben, ist es auf Commons zulässig.
Für de.WP gilt das Recht von DACH, üblicherweise D, da hier die strengsten Regelungen gelten.
Für die Schweiz und Österreich gilt, dass es auch dort gemeinfrei ist (Schutzfristenvergleich).
Für D gilt, dass ein alter Staatsvertrag die Gleichbehandlung von US-Urhebern zusichert. Ein deutsches Gericht beurteilt das Bild eines US-Fotografen nach deutschem Recht. Es ist allerdings unwahrscheinlich, dass die Wikimedia Foundation vor einem deutschen Gericht zur Rechenschaft gezogen wird.
Soweit europäische Wikipedia-Projekte (Luxemburg usw.) betroffen sind, können diese das Bild problemlos einbinden, da für Nicht-EU-Mitglieder (außer Norwegen und Island und Liechtenstein) die Schutzdauerrichtlinie den Schutzfristenvergleich angeordnet hat. Ist ein Werk in den USA gemeinfrei, ist es das auch in EU-Europa (außer D, wg. Staatsvertrag) und in der Schweiz (Berner Übereinkunft).
Für D gilt, dass ein anonymes Werk (außer Werken der bildenden Kunst, wozu Fotos nicht zählen) 70 Jahre nach Veröffentlichung gemeinfrei wird.
Dies gilt nur dann nicht, wenn dem Rechtsnachfolger des Urhebers der Nachweis gelingt, dass der Fotograf nachträglich allgemein oder in den entsprechenden Branchenkreisen namentlich bekannt wurde. Die Beweislast liegt bei dem Rechtsnachfolger.
Da bei so alten Bildern grundsätzlich keine Gerichtsverfahren bekannt geworden sind, haben wir pragmatische Regelungen zur Duldung. Auch wenn die neue Regel zum Jahresende kippt, bleibt doch die Ratio für sie bestehen.
Daher spricht NICHTS, aber auch gar nichts dagegen, dieses Bild als Einbindung hier zu dulden.
Die beliebte Argumentation mit den Nachnutzern verfängt hier ja nicht, da kein Unterschied zwischen Nachnutzern von Commons und de-Nachnutzern zu machen ist. --Historiograf14:21, 10. Jul. 2008 (CEST)
Nach BK @Ralf: Unsere Regeln zu anonymen Werken schaden uns erheblich. Ich wäre dafür, eine unbefristete Sonderregelung anstelle der sicher nicht verlängerten 1923er Regel einzuführen und zwar ohne eine Sch***-Erprobungsphase und Löschdrohung. Wir hätten uns den ganzen Heckmeck sparen können, zumal die meisten hier eh den Unterschied zwischen einem verwaisten Werk und einem anonymen Werk nicht kapieren --Historiograf14:21, 10. Jul. 2008 (CEST)
Der Lienig-Wöhler-Freundschaftsoreis wird von uns, der Firma Prohama gestiftet und wir wollten den Text ändern, weil er so nicht stimmt. Den ersten Absatz können wir aber nicht ändern und bitten Sie hiermit, das für uns zu tun mit folgendem Text:
"Der Liebig-Wöhler-Freundschafts-Preis ist ein seit 1994 vergebener Wissenschaftspreis für chemiehistorische Forschung, vorzugsweise über Justus von Liebig und Friedrich Wöhler. Der Preis wurde gestiftet von Wilhelm Lewicki einem Ludwigshafener Unternehmer, UrUrUr-Enkel Justus von Liebigs. Das Preisgeld beträgt 1 500 Euro."
Wann wird unser geändertet Text die gesicherte Version sein?
Freundliche Grüße
Kraljik
Firma Prohama
Hallo, ich habe Ihre Version als gesichtet markiert. Allerdings ist es möglich, dass andere Benutzer daran wieder Änderungen vornehmen, es gibt also keine Garantie und keinen Anspruch darauf, dass der Artikel in seiner derzeitigen Form bestehen bleibt. Grüße, -- ChrisiPK(Disk|Beiträge|Bewerten)14:51, 10. Jul. 2008 (CEST)
Habe ein Bild vor einiger Zeit zu einem Artikel dazugeladen, aber es erscheint nicht im Artikel
Habe ein Bild vor einiger Zeit zu einem Artikel dazugeladen, aber es erscheint nicht im Artikel. Keine Fehlermeldung erhalten. Was muss ich tun?
--Nathan 1615:31, 7. Jul. 2008 (CEST)
Die beiden Bilder habe ich extra für die Diskussion angefertigt, zumindest das erstere muß ev. wieder gelöscht werden, deshalb habe ich es gleich mit DÜP hochgeladen. Die Bilder von Paul Wunderlich sind in einer Dauerausstellung so angebracht, daß sie ohne weiteres von außen fotografierbar sind, sie sind nur quasi "hinter Glas angebracht". Kann man die Panoramafreiheit so weit ausreizen? --RalfR → DOG 200811:31, 9. Jul. 2008 (CEST)
Das Problem wird sein, dass die Bilder aber nicht dauerhaft angebracht sind, sonder nur aufgehängt sein werden. Das zweite Bild (mit Glasfront) seh ich trozdem nicht als zu problematische an. Beim ersten (also nur Bild) halte es aber für problematisch sich auf die Panoramafreiheit zu berufen. Bobo1111:39, 9. Jul. 2008 (CEST)
Die Art der Anbringung spielt soch aber keine Rolle für die Panoramafreiheit. In Schaukästen sind es manchmal Reißzwecken. Diese Bilder sind nicht abhängbar auch wenn es Bilderrahmen sind, sie sind festgenagelt. Da kann jeder frei drin rumlaufen, einen Einlaß, Wachschutz oder so gibts nicht. Da könnte man ja sonst einfach was einstecken ;) --RalfR → DOG 200800:06, 10. Jul. 2008 (CEST)
Beim zweiten Bild sind die Kunstwerke ja kaum zu erahnen, eher die Konstruktion der Glasfront ist das Bildmotiv. Aber das erste ist ein Überdehnen der Panoramafreiheit, weil eben kein Panorama mehr vorhanden ist. --Eingangskontrolle22:35, 11. Jul. 2008 (CEST)
Sieht aus wie ein besonders gräßlicher Historienschinken. Ohne den Maler zu kennen würde ich es sicher vor 1907 schätzen und daher für PD-alt erklären. Allerdings würde ich auch dringend abraten, das Bild in irgendeinem Geschichtsartikel zu einer der Personen oder der Schlacht zu verwenden. -- 89.50.116.10213:14, 9. Jul. 2008 (CEST)
Solche Bilder sind allenfalls beim Artikel zum Künstler oder zum Autoren des dazugehörigen Buches zu gebrauchen. Nicht für den Artikel zum dargestellten Gegenstand. --Eingangskontrolle22:38, 11. Jul. 2008 (CEST)
Schöpfungshöhe
Hat das Bild von einem Grabstein Schöpfungshöhe? Hier das fragliche Exemplar. Ich würde es gerne in einem Artikel verwenden. Danke für Antworten! --GS11:21, 11. Jul. 2008 (CEST)
Sieht so aus, als müsstest du den Autor um Erlaubnis bitten, da jedes Foto Schöpfungshöhe hat. Am Ende der Seite ist Zusätzlich noch ein Hinweis angebracht, der versichert, dass die Inhalte geschützt sind. →Christian.И12:34, 11. Jul. 2008 (CEST)
Danke für die Antworten. Ihr bezieht euch auf §72 UrhG, oder? Dennoch heisst es hier: "Im hier interessierenden Bereich sind damit letztlich alle fotografierten Bilder geschützt, sofern sie hinreichend individuell sind." (Kanzlei Kessler & Walter). Damit wäre die Frage der Individualität und damit der Schöpfungshöhe doch wieder thematisch. Aber sei es drum, ich finde mich damit ab, dass ich das Bild nicht benutzen kann... Gruß --GS14:24, 11. Jul. 2008 (CEST)
Siehe Lichtbildwerk. Selbst wenn kein Werk, dann doch mindestens ein Lichtbild und da man wohl davon ausgehen kann, dass das Bild 1985 oder später entstanden sein muss sind auch die 50 Jahre für's Lichtbild noch nicht um. Geht also definitiv nicht.-- Wiggum14:37, 11. Jul. 2008 (CEST)
§ 72 Satz 1 UrhG sagt: "Lichtbilder und Erzeugnisse, die ähnlich wie Lichtbilder hergestellt werden, werden in entsprechender Anwendung der für Lichtbildwerke geltenden Vorschriften des Teils 1 geschützt." Im von Dir genannten Artikel Lichtbild steht, dass Lichtbilder und Lichtbildwerke im Urheberrecht unterschieden werden. Das scheint nach der Novellierung nicht mehr so zu sein. Dennoch heisst es auf den oben zitierten Seiten der Kanzlei Kessler & Walter (2007): "Ergänzend bleibt dann aber der Schutz nach § 72 UrhG, der einen generellen Schutz als (einfaches) Lichtbild gewährt. Im hier interessierenden Bereich sind damit letztlich alle fotografierten Bilder geschützt, sofern sie hinreichend individuell sind." Meine Frage ist in diesem Kontext: was heisst "sofern sie hinreichend individuell sind". Ist die Individualität (=Schöpfungshöhe) ein Beurteilungskriterium oder nicht? Für den konkreten Fall gehe ich aber davon aus, dass Wikipedia das Bild nicht dulden würde. Daher danke für die Antworten. --GS14:59, 11. Jul. 2008 (CEST)
Doch sie werden immer noch unterschieden. Die Vorschriften für Lichtbildwerke werden analog auf Lichtbilder angewandt, mit einer wichtigen Ausnahme, die Schutzfrist beträgt lediglich 50 Jahre nach den in Abs 3 genannten Zeitpunkten (mindestens 50 Jahre nach Bilderzeugung). Materiell unterscheiden sich Lichtbilder und Lichtbildwerke dadurch, dass Lichtbilder eben hinreichend individuell sind, Lichtbilder nicht. sугсго15:22, 11. Jul. 2008 (CEST)
Solche Seiten mit Links zu sog. PD-Quellen sind immer mit Vorsicht zu genießen: die Seiten ändern sich zuweilen, man hat beim Verlinken eben etwas übersehen, manche Seiten behaupten dann im Gegenteil, dass sie das Copyright haben obwohl das nicht stimmt, manches Copyright gilt nur für etwas aber nicht für alles auf der Seite usw. Kleingedrucktes suchen, falls es gibt, und lesen. -jkb-(cs.source)17:42, 11. Jul. 2008 (CEST)
Bei Angaben wie "They were scanned from out of copyright books" muß man aber auch immer ein bißchen vorsichtig sein. Bücher aus anderen Ländern werden in den USA auch gern mal schnell als public domain angesehen wenn sie z. B. vor 1923 erschienen sind, können aber im Ursprungsland und der EU noch urheberr. geschützt sein (ist z. B. beim Projekt Gutenberg manchmal der Fall). --Kam Solusar03:16, 12. Jul. 2008 (CEST)
Eine 08/15-Schrift und eine geometrische Figur (abgerundetes Rechteck, oder wie man soetwas bezeichnen mag) sollten kein Problem darstellen :) →Christian.И22:25, 11. Jul. 2008 (CEST)
Hallo, würde gerne den Screenshot in den Artikel VAE#Zensur einbauen. Es handelt sich dabei um jene Seite die erscheint, sobald in den Emiraten eine Webseite aufgerufen wird, die nicht den Vorstellungen der Regierung entspricht. Frage: trifft hier Urheberrecht zu - kann die Datei verwendet/hochgeladen werden? LG --Nepenthes09:07, 7. Jul. 2008 (CEST)
Wir hatten das Thema ja schonmal. Entweder {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} oder CC, beides geht nicht. Guckt in die History...--RalfR → DOG 200818:59, 6. Jul. 2008 (CEST)
Ich weiß, es kommt arg nervig rüber... ... aber ich glaub ihr müsst mich mal genauer einweihen.
Nehmen wir an, ein User aus Timbuktu (oder irgendwo her, wo kein deutsches Recht gilt) spricht deutsch. Dieser geht nun auf die deutsche Wikipedia und will als NICHT-DEUTSCHER-STAATSBÜRGER das Bild verwenden. Er ist kein Deutscher also kann er sich auch nicht auf die Schöpfungshöhe nach dem deutschen Recht stützen. Für ihn ist dieses Bild doch dann urheberrechtlich geschützt oder???-- biggerj119:09, 6. Jul. 2008 (CEST)
Zerrede das doch bitte nicht an allen möglichen Stellen. Dann gilt eben deutsches oder eriträisches Recht, aber was soll das? Wir hier in .de interessieren uns nicht für ausländisches Recht. --RalfR → DOG 200819:36, 6. Jul. 2008 (CEST)
Zuersteinmal, ich will dich nicht ärgern! ok? Gut... Gilt es mit PD-SH nicht auf der ganzen Welt als gemeinfrei? In den Ländern wo das nicht greift darf man das Bild also unter dieser Lizezierung nicht verwenden? Ich möchte, dass man es überall verwenden darf. Deshalb die CC. Ich akzeptiere ja, dass es hier in Deutschland die PD-SH tut, aber ich will, dass es überall verwendet werden darf, oder darf man es so auch z.B. in Eritrea verwenden?-- biggerj119:42, 6. Jul. 2008 (CEST)
Grundlegend bedeutet PD-SH, daß die Darstellung ungeschützt ist. Dies ist ähnlich wie das angloamerikanischen Public-Domain. Es ist eine höhere freiheit, also einfaher verwendbar als bei CC. Ob dem jedoch irgendwelche gesetze in irgendeinem anderen land aus welchem Grund auch immer entgegenstehen, weiß ich nicht. Ich kann mir durchaus vorstellen, daß es Länder gibt oder gab, in denen Bilder mit ausländischer Schrift verboten sind. Da ist dann die Lizenz völlig egal. --RalfR → DOG 200819:50, 6. Jul. 2008 (CEST)
Der Hinweis auf die Berner Übereinkunft ist in diesem Zusammenhang sehr wertvoll, nur ist Rafl vollkommen auf der falschen Linie. Die Berner Übereinkunft staturiert einen Schutz der fremdländischen Werke, als wären sie einheimige (und eine Mindestschutzfrist und eine besondere Einschränkungen des ersten Prinzips (Fristenvergleich uä)). Das heißt aber auch, dass es bei der Frage, ob ein schützbares Werk vorliegt, lediglich nach dem Recht des Schutzstaates, nicht aber nach dem Recht des Werkstaates ankommt. Die Sache mit der Schöpfungshöhe ist in jedem Land anders geregelt (die Angeln- und Sachsen werten die Aufwendigkeit der Werkentstehung mit, bei den Mitteleuropäern wird nur nach der schöpferischen Qualität des Ergebnisses geschaut). PD und CC sind also für die Verwendung in verschiedenen Rechtsordnungen sehr wohl gleichzeitig möglich. sугсго20:16, 6. Jul. 2008 (CEST)
Ok, dieser Argumentation gebe ich Recht. Falls das der Autor auch so gesehen und ich es falsch verstanden/interpretiert habe, bitte ich um Entschuldigung. Hab halt auch manchmal Scheuklappen, sorry. --RalfR → DOG 200801:02, 7. Jul. 2008 (CEST)
Das ändert nichts daran, dass diese Bilder in der de-WP nicht mit CC getaggt werden können. Ich bezweifle aber auch, dass es eine Rechtsordnung gibt, in der das urheberrechtlich geschützt ist --Historiograf10:47, 7. Jul. 2008 (CEST)
Ich akzeptiere das, aber warum ist das so? (Ich möchte das wissen, dass ich es z.B. anderen gegenüber rechtfertigen kann).-- biggerj119:00, 11. Jul. 2008 (CEST)
Ich sehe bei dir keinen konstruktiven Willen zur Zusammenarbeit. Ich wäre dafür, dass ein Admin dich darauf aufmerksam macht, dass wiederholte unverständliche Nachfragen nach längst beantworteten Fragen als Vandalismus zur Sperrung deines Schreibzugangs führen können. Wir sind hier nicht dazu da, allgemeine philosophische Fragen über den Umfang des Urheberrechtsschutzes zu beantworten. Alles nötige steht in Schöpfungshöhe --Historiograf01:16, 12. Jul. 2008 (CEST)
Eher friert die Hölle zu, als das du bei Historiograf sowas wie rudimentäre Umgangsformen findest. Wenn dir was unklar ist frag einfach und ignoriere das Gekeife.-- Wiggum20:06, 12. Jul. 2008 (CEST)
Template:PD-Google books
Ich habe bei einem Blick ins Archiv nichts Entsprechendes gefunden, deshalb also hier die Frage: Kann ich Bilder mit dem commons:Template:PD-Google books verwenden? Ich würde gern Image:John.M.Palmer.jpg in den entsprechenden Artikel einbinden, aber die Formulierung "this image is in the public domain in the United States and possibly other countries" finde ich jetzt doch recht schwammig. --ScooterSprich!01:08, 13. Jul. 2008 (CEST)
Kannste nehmen. Dürfte nach den Richtlinien für Commons ok sein, wenn man von einem amerikanischen Fotografen ausgeht, was wohl wiederum nicht abwegig ist. Auf das PD-Google-books-Template würde ich mich aber nicht verlassen, da sollte man kritisch sein.-- Wiggum01:23, 13. Jul. 2008 (CEST)
Aus Wikipedia-Artikel zitiert ohne Quellennennung in Festschrift und Publikation
Es wurden zwei Sätze wörtlich übernommen aus Nutzer-Investor-Dilemma,
veröffentlicht hier [9] und veröffentlicht in der Zeitschrift WuM 2008 / 4, kostenpflichtig hier zu beziehen [10].
Die Autoren/innen stammen immerhin aus der Jurisprudenz (Professor/Doktorant) und sollten eigentlich wissen, wie man in einem solchen Fall "vorgeht", andere Quellen wurden auch korrekt benannt. Auf meine Anfrage diesbezüglich wurde einfach nicht auf das Problem eingegangen.
Frage: Ist das heutzutage "normal" und hinnehmbar, wie sollte man sich verhalten?KarstenG
1. Bitte gib die fraglichen Sätze/Seitenzahl im PDF an
2. die Übernahme von zwei Sätzen ist schlimmstenfalls unter dem Gesichtspunkt Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens nicht ganz koscher, aber sonst wüsste ich nicht, wo das Problem liegen soll. Vor allem sehe ich kein Problem, was uns betreffen sollte.-- Wiggum17:31, 12. Jul. 2008 (CEST)
Hier die fehlende "Quellenangabe" ;)
Festschrift Mietgerichtstag 2008 Nachhaltigkeit und Klimaschutz im Wohnbereich als Rechtsproblem, Autoren Prof. Felix Ekardt, Kristin Schenderlein, S.7:
§ 559 BGB gestattet zwar, Investitionen mit 11 % der Investitionssumme pro Jahr zeitlich unbegrenzt auf den Mieter umzulegen. Dieser Zuschlag führt aber (a) zu allenfalls sehr langfristigen Amortisationen, und der Zuschlag ist (b) zudem durch das Mietspiegelniveau nach § 558 BGB begrenzt. Oft steht (c) einer Mieterhöhung auch einfach die Tatsache im Wege, daß sich eine entsprechende Miete gar nicht am Markt erzielen lässt..
Zu meiner Diplomantenzeit hätte ich mich wenigstens bemüht, den Satz umzuformulieren, andere Zeiten andere Sitten... KarstenG
Nicht jeder gleich formulierte Satz ist eine Urheberrechtsverletzung (denn nicht der Satz, sondern das Werk ist geschüzt). Gewisse Sachen muss man einfach so formulieren, damit sie verständlich bleiben. Hier sind wir aber noch weit von einem Textplagiat endfernt, geschweige denn bei einer Urhebrrechtsverletzung angelangt. Denn zwei gleiche Sätze in einem Text von 14 Seiten. Nein, das garaniert NIE eine Urheberrechsverletzung. Denn ansonsten wäre ich glaube jeder Artikel hier oder in einer Zeitung/Zeitschrift einer. Denn der Satz, König Ludwig XIII. war von 1610 bis 1643 König von Frankreich und Navarra wurde sicher schon zig mal verwendet. Bobo1111:52, 13. Jul. 2008 (CEST)
Wikipedia:Textplagiat kannst du dir dazu auch noch durchlesen. Wie Bobo sagt, nicht jeder kopierte Satz ist einer Urheberrechtsverletzung. Ob es wissenschaftlich in Ordnung ist, ist eine andere Frage. jodo12:26, 13. Jul. 2008 (CEST)
Na ja, wenn dann aber der ganze Argumentationsstrang und die Conclusio übernommen wird, kann ich mich nicht ganz des Eindruckes erwehren, dass es sich nicht nur um König Ludwig XIII. handelt. Doch nehmen wir es halt ganz locker: Wikipedia hat es immerhin schon bis in die akademischen Vorzimmer geschafft...
Ich habe im Übrigen keinen Plagiatsvorwurf erhoben, es ging mir um die grundsätzliche Frage, wie man sich in einem solchen Fall verhält. KarstenG12:41, 13. Jul. 2008 (CEST)
Ich würde den Professor einfach nett anschreiben, bei einem so kleinen Verstoß und nachfragen, ob er nicht das nächste Mal schon rein aus wissenschaftlicher Sicht richtig zitieren will. jodo12:51, 13. Jul. 2008 (CEST)
Es liegt hier aber kein Verstoss irgendwelcher Art vor. Mit einer Anfrage machst du dich hier höchstens lächerlich. Es wird ja auch nichts zitiert. (das kostenpflichtige Angebot kann ich natürlich nicht eisehen, aber beim andern ist der Fall eindeutig). Wenn es ein Zitat oder ein kompleter Abschitt ist, ist das Anschreiben schon richtig. GGf ist die Sache auf, Wikipedia:Weiternutzung/Mängel zu melden. Bobo1112:57, 13. Jul. 2008 (CEST)
@jodo: Mir persönlich wäre es schon peinlich zwei Sätze und den Grundtenor aus ungenannter Quelle zu übernehmen, dem Autor war es auf nette Nachfrage nicht mal einen Nebensatz wert.KarstenG14:30, 13. Jul. 2008 (CEST)
Arbeitskopien
Ich hatte auf meiner Benutzerseite einen von mir ursprünglich begonnenen Artikel (1.) und zwei damit verwandte bestehende Artikel (2. + 3.) bearbeitet. Ich hatte das getan, um einmal in Ruhe die gesamte Bearbeitung, die mehrere Tage in Anspruch nahm, durchführen zu können. Den Hauptbeteiligten am 3. Artikel, einen alten Hasen, hatte ich informiert. Er diskutierte daraufhin später mit mir auf meiner Seite und machte auch einen Vorschlag. Artikel 3 wurde aber nicht zum Problem, weil ich noch nicht fertig war und noch nicht mit dem Hauptbeteiligten das spätere Vorgehen besprechen konnte.
Ich verschob den von mir fertig bearbeiteten Artikel 1 in den Artikelraum, das ging, weil ich das Lemma änderte: Finsternisperioden zu Finsterniszyklus. Für Finsternisperioden stellte ich Löschantrag. Die Änderung gehörte zu meinem Vorschlag, weil die Mehrheit bestehender ähnlicher Artikel mit ...zyklus bezeichnet ist: Inexzyklus, 3x Meton-Zyklus, Kallippischer Zyklus (Kalender). Artikel 2 konnte ich nicht verschieben, weil eine Umleitung von Saroszyklus zu Sarosperiode besteht. Um das später machen zu können, stellte ich Löschantrag. Ich wurde sofort darauf aufmerksam gemacht, dass Urheberrechtsverletzung vorliege (Ich war davon ausgegangen, allerdings eher unbewusst, dass mein Vorgehen das nicht sei, weil niemand auf meiner Seite mitgearbeitet hatte). Nun, bevor ich die Sache verstand und mich zum richtigen Vorgehen informieren konnte, löschte ein Admistrator meine gesamte Arbeit, die zu diesen 3 Artikeln auf meiner Seite(und nur dort) festgehalten war. Wie komme ich wieder zu meinen Sätzen, um sie auf dem richtigen Weg in die Artikel einbringen zu können? Gehe ich recht in der Annahme, dass mir auf alles, was ich auf Wikipedia erarbeite, der Zugang nicht verwehrt werden darf?
Beantwortet bitte meine Frage prinzipiell, denn der betreffende Administrator konnte vermutlich wegen Wochenend-Pause auf meine Bitte zur Rücklieferung meiner Texte noch nicht antworten.
--Analemma13:53, 12. Jul. 2008 (CEST)
Du hast rechtlich kein Recht, dass deine Texte auf der Wikipedia erhalten bleiben und man darf dir auch den Zugang zu deinen Texten verwehren. Hab die Artikel in deinem Benutzernamensraum wieder hergestellt. Um das ganze dann rechtlich in Ordnung zu machen editiere in die existierenden Artikel deine neue Version rein und verschiebe diese dann auf den neuen Platz. Du darfst nicht einfach deine neuen Versionen aus dem Benutzernamensraum verschieben, weil dann die Versionsgeschichte des Orginalartikels verloren geht. Deine verbesserten Artikel findest du unter Benutzer:Analemma/Saroszyklus, Benutzer:Analemma/Meton-Zyklus, Benutzer:Analemma/Finsterniszyklen. Bitte lass die lokalen Kopien der Artikel in deinem Benutzernamensraum löschen sobald die Artikel eingepflegt sind. jodo12:02, 13. Jul. 2008 (CEST)
Lieber Jodo, vielen Dank, dass Du ein Einsehen hattest, auch wenn ich kein Recht auf Einsicht habe. Mir fiel ein Stein vom Herzen. Ich wollte schon die Flinte ins (Wikipedia-)Korn werfen. Analemma12:59, 13. Jul. 2008 (CEST)
Da Deine Bearbeitung durchaus nicht Konsens sind, habe ich die Seiten auf die Beobachtungsliste gesetzt.
Aus meiner Sicht ist es durchaus ein Unterschied, wenn Du (a) eine Kopie des Artikels auf Deinen Rechner ziehst, in Ruhe überarbeitest und dann durch einen Edit im Artikel wieder einfügst oder (b) eine nicht lizenzkonforme Kopie im BNR veröffentlichst (denn das ist der entscheidende Unterschied). Bitte sorge zeitnah dafür, dass diese Arbeitskopien wieder schnellgelöscht werden können. --He3nryDisk.13:14, 13. Jul. 2008 (CEST)
Ich habe eine Kopie meines Taschenmessers in eine andere Tasche gesteckt, wo niemand rein sehen und sich davor fürchten kann (ich könnte ja immer noch nicht begriffen haben, dass ich niemand damit schaden darf). Ihr könnt also das Original wieder vernichten. Analemma14:10, 13. Jul. 2008 (CEST)
Das war der Sinn der Arbeit. Vorerst habe ich meine Texte auf eine sicherere Seite gebracht. Kannst Du mich überzeugen, dass sie wenigstens in der Versionsgeschichte der Artikel überleben würden? Analemma22:28, 13. Jul. 2008 (CEST)
Schöpfungshöhe Fußball-Logos
Sind das und das wirklich Logos ohne Schöpfungshöhe? Beim zweiten könnte man sich allerdings fragen, ob überhaupt etwas Schützenswertes erkennbar ist … -- Rosenzweigδ13:02, 13. Jul. 2008 (CEST)
Beim letzteren Bild wage ich es aufgrund der Größe auch zu bezweifeln, ob es Schöpfungshöhe genießt. Das erste hingegen ist ganz klar ein Werk geistiger Schöpfung und somit geschützt. Auch die Regelschutzfrist ist noch nicht abgelaufen.(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt vonChristian Nurtsch (Diskussion • Beiträge) 13:19, 13. Jul. 2008 (CEST))
Das abgebildete Bauwerk ist nicht automatisch gemeinfrei, da es sich um den Bestandteil eines Wappens handelt. In der Tat scheint die Erlaubnis des Autors vorzuliegen (vgl. hr:Slika:Trogir (grb).gif), es im kroatischen Artikel zu nutzen. Inwiefern diese Erlaubnis auch hierzulande gilt, vermag ich nicht zu beurteilen, da ich des Kroatischen nicht mächtig bin. →Christian.И17:28, 13. Jul. 2008 (CEST)
Das abgebildete Bauwerk hat keine Schöpfungshöhe und ist daher durchaus gemeinfrei. Ob es Bestandteil des Wappens ist, oder nicht, ist dabei völlig egal. Und eine Erlaubnis nur für den kroatischen Artikel genügt nicht. Eigentlich müsste das Bild dann in der kroatischen Wikipedia weg (außer die haben auch sowas wie Schöpfungshöhe in ihrem Rechtssystem). -- Chaddy - DÜP17:38, 13. Jul. 2008 (CEST)
Ich finde es schon ein wenig gewagt, einem Werk, das in die Weltkulturerbeliste aufgenommen wurde, die Schöpfungshöhe abzusprechen. :-P sугсго00:18, 14. Jul. 2008 (CEST)
Diese spezielle Abbildung des Gebäudes ist gemeinfrei, da sie schon seit einigen Jahrhunderten im Wappen der Stadt auftaucht. sугсго17:46, 13. Jul. 2008 (CEST)
Na ja, schon mal Zitat, hier vorallem der Abschnitt Zitate und Urheberrecht gelesen. Denn ohne das wir wissen was für ein Zitat du meinst, kann man keine befridigende Antwort geben. Bobo1113:10, 13. Jul. 2008 (CEST)
Zu deiner Anfrage, das was du möchstes, ist nur beim Kleinzitat unumstritten und möglcih allerdings auch hier gibt es Grenzen. Kleinzitate dürfen weiterreichend verwendet werden. Der Zitierzweck muss erkennbar sein. Das Zitat muss also in irgendeiner Beziehung zu der eigenen Leistung stehen, beispielsweise als Erörterungsgrundlage. Der Umfang des Zitats muss dem Zweck angemessen sein. Alle andern Formen sind in der Wikipedia eh nicht zulässig. Bobo1113:13, 13. Jul. 2008 (CEST)
Da kann sich jemand offensichtlich nicht richtig ausdrücken. Geht es darum, in einem Manuskript zu zitieren, sind wir nicht zuständig, sondern können auf einen Rechtsanwalt verweisen. Geht es darum aus einem geschützten Manuskript zu zitieren, kommt es darauf an, ob der entnommene Teil SH hat. Wenn ja, ist das Einverständnis vonnöten, da § 51 UrhG nur für Veröffentlichtes gilt --Historiograf18:09, 13. Jul. 2008 (CEST)
Grundriß einer Kirche
Für den Artikel über die Klarakirche Nürnberg würde ich gerne einen Grundrißplan anfertigen. Als Vorlage hierfür soll diese Grafik dienen. Nun meine Frage: Wie detailliert darf ich denn dabei werden?
Nach meiner laienhaften Meinung dürfte es doch kein Problem sein, den Grundriß des Gebäudes an sich zu übernehmen (im Wesentlichen erbaut zwischen 1270 und 1454). Spannender ist schon die Frage, wie bei der Darstellung der Umgestaltungen im Zuge der letzten Sanierung 2006/2007 (geschwungene Wände in der Seitenkapelle, umgestalteter Altarraum) umgegangen werden soll bzw. kann. Wenn ich da allzu detailliert werde, ist das vermutlich ein Verstoß gegen das Urheberrecht der Architekten, oder? Vielleicht kann jemand, der mehr Ahnung von der Materie hat als ich, mal ein paar Sätze dazu loswerden. Das wäre mir wirklich eine große Hilfe. Danke & Gruß -- UpperPalatine21:02, 13. Jul. 2008 (CEST)
Prinzipiel sind Grunderisse von Gebäuden deren Archtekt und Baumeister sicher länger als 70 Jahre verstorben sidn unproplematisch. Da bekantlich aus einem Nachzeichenen eines gemeinfreien Werkes kein neues Werk entsteht kann. Auch ein einfacher Grundriss eines neueren Bauwerkes wird noch keine Schöpfungshöhe erreichen. Ab wann es ein Detailiertert Grundriss eine Schöpfungshöhe erreicht und ob er es überhaupt tut, ist selbst in Fachkreissen umstritten. Wie du richtig erkannt hast, ist das einzige Problem bei der Neukornstruktion eines Teiles und deren detalierter Grundriss. Wenn du eine klare und entgültige Antwort wilst, musst du mal mit einem Anwalt deines Vertrauens spreche (nur der kann dir eine juritische Antwort geben). Wenn es reicht, dass es ein einfacher Grundriss tut, also als schwarze Umrandung ohne Darstellung der Baustoffe (Bei der schwarzer Umrandung, ist die Darstellung mit Farbe oder als Schraffierung für die Bauettapen mit eingeschlossen), dann kann ich Entwarnung geben, dieser sollte unproblematisch sein da er eigentlich keine Schöpfungshöhe erreicht (bitte entsprechend richtig lizezieren, als Bild-PD-Schöpfungshöhe und nicht CC oder GDFL.Dann ist es klar auf was du dich eigentlich berufst). Ein Beispiel, Bild:Footprint-Citychurch-Bremgarten-Switzerland.svg Die Farbigen Sachen sind unproblematisch, bei den feineren Sachen musst du selber wissen wie weit du gehen willst (Beispiel ist unproblematisch da von letzer darauf verzeichnete Umbau von 1804 ist).Bobo1121:48, 13. Jul. 2008 (CEST)
Kann bitte jemand mein Bild und die Rechte kritisch prüfen? Meine Rechte am Foto sollen gemeinfrei sein, aber die rechte an den Covers liegen ja beim Verlag, der nicht gefragt wurde. Ich glaube für de.WP und Nutzung nur im Artikel sollte das doch glatt gehen?--Vinom12:22, 14. Jul. 2008 (CEST)
Die umstrittene Schöpfungshöhe liegt vermutlich in den Symbolen am unteren Bildschirmrand, insbesondere dem über der Rubrik „Artists“. →Christian.И15:42, 11. Jul. 2008 (CEST)
Ich sehe da eine sehr einfache GUI, extrem durchschnittliche Icons und ein wenig Schrift, aber keine Schöpfungshöhe. Man könnte siche aber bezüglich der Form des Handys mal Geschmacksmustergedanken machen. sугсго15:45, 11. Jul. 2008 (CEST)
Wenn ich mir den SED-Händeschüttler ansehe, dann sind die Symbole nichts dagegen. Wo finde ich wegen des Geschmacksmusters mehr Infos? --Rabenkind·geschr. mit neo15:51, 11. Jul. 2008 (CEST)
Das Bild scheint doch aus einer öffentlichen Ausstellung zu stammen (sieht wie eine Vitrine aus). Gilt da nicht die Panoramafreiheit oder gilt die nur für "bleibende" Werke? --GS16:33, 11. Jul. 2008 (CEST)
Ich würde nach [11] gern als Regel festschreiben: Bilder, die auf Commons (insbesondere aufgrund der nachweislichen Gemeinfreiheit in den USA) unbeanstandet liegen, sind hier nur dann zu entlinken, wenn nachweisbar ist, dass sie in Deutschland geschützt sind. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn der Urheber nachweislich keine 70 Jahre tot ist --Historiograf01:27, 12. Jul. 2008 (CEST)
Coole Idee. Die Commons sind ja dafür bekannt für ihren sicheren Umgang mit Bildrechten. Und es entspricht nicht der geltenden Praxis. sугсго11:46, 12. Jul. 2008 (CEST)
...sprach Ralf, der eine Biene-Maja-Bearbeitung auf seiner Benutzerseite kleben hat. :-) Mal im Ernst Vorlage:Geschützt wird weniger als 50 mal verwendet, in mindestens einem Fall ist mir gar nicht klar, warum. Verglichen mit dem Bestand bei Commons ist das irrelevant, im weit überwiegenden Teil der Fälle gilt: was bei Commons überlebt, kann hier eingebunden werden. Siehe z.B. den exzellenten Artikel Finnischer Bürgerkrieg, der einiges an Commons-Bildern beinhaltet, die hier in der Form wahrscheinlich nicht akzepiert würden.-- Wiggum13:00, 12. Jul. 2008 (CEST)
Finde die Regelung sinnvoll. Wenn wir ansich mit einem Commonsbild Probleme haben sollten wir uns auf den Commons drum streiten und nicht hier die Bilder entlinken. jodo12:28, 13. Jul. 2008 (CEST)
Ich glaube nicht, dass wir die Regeln so tiefgreifend ändern sollten oder auch nur könnten, ohne dass zuvor eine Meinungsbild notwendig wäre. sугсго 14:17, 13. Jul. 2008 (CEST)Insbesondere schon wegen den Folgen, die es für unsere Mitnutzer hätte, wenn wir URV nach DACH Recht positiv erlaubten - und dass sind viele PD-US-Bilder in D nunmal. Ich denke da nur an die Beutebilder des zweiten WK, oder auch nur an Veröffentlichungen ohne '(C)-Vermerk aus den 50ern. sугсго14:19, 13. Jul. 2008 (CEST)
Wieso tiefgreifende Änderungen unserer Regeln. Es gibt für Commons-Einbindungen keine expliziten Regeln. WP:BR bezieht sich im wesentlichen immer nur auf hier hochgeladene Bilder. Eine flächendeckende Überwachung von Commons-Einbindungen ist ohnehin nicht zu leisten. Lesen bildet im übrigen: sind hier nur dann zu entlinken, wenn nachweisbar ist, dass sie in Deutschland geschützt sind. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn der Urheber nachweislich keine 70 Jahre tot ist - daraus geht klipp und klar hervor, dass ein Bild aus den 1950er nicht unter die vorgeschlagene Präzisierung fällt. Wir erlauben keine URV nach DACH-Recht, das ist einfach nur eine verzerrte und uninformierte Wiedergabe. Wie oben des langen und des breiten ausgeführt, kann von ACH-Recht absolut keine Rede sein, da hier der Schutzfristenvergleich durchzuführen ist. Wenn wir uns an europäisches Recht halten (Schutzdauerrichtlinie) ist alles im grünen Bereich. Und wenn denn D zur debatte steht: Wo kein Kläger, da kein Richter. Wieso sollte die Wahrscheinlichkeit höher sein, dass ein US-Bürger in D klagt, weil ein in den USA gemeinfreies Werk hier verwendet wird als dass ein D-Bürger in Frankreich klagt, weil wir Panoramafreiheit anwenden (dies in F nicht gibt) --Historiograf00:13, 15. Jul. 2008 (CEST)
m. E. ist das eine Urheberrechtsverletzung, weil derjenige keine Quelle angibt. Siehe auch dazugehörige Diskussion auf der Bilderseite. Wenn man etwas nachzeichnet, ist das zwar kein Problem, aber der Inhalt ist dennoch geistiges Eigentum des eigentlichen Autors, und deswegen muss auch die entsprechende Quelle angegeben werden! --92.226.204.20000:16, 14. Jul. 2008 (CEST)
Ich weiß, daß ich damit im Abseits stehe, für mich sind beide Versionen nicht schutzfähig - also kein Handlungsbedarf. --RalfR → DOG 200800:22, 14. Jul. 2008 (CEST)
Werte IP, technische Zeichnungen, haben in der Regel keine Schöpfungshöhe (jedenfals nicht so, dass man sie nicht nachzeichen darf). Die Anlage unterliegt aber natürlich dem Patentrecht, und darf nicht anhand der selber erstellten Zeichnungen nachgebaut werden. Bobo1100:31, 14. Jul. 2008 (CEST)
Ehm ich weiß nicht, aber da steckt schon einiges an Wissen drin. Man kann sowas nicht mal eben zwischen Tür und Angel zeichnen. Und mit Verlaub, ich bezweifle das sowas ein 13jähriger Knabe hinbringt der offensichtlich keine Ahnung davon hat. Er spricht ja selbst von einem Kondensator obwohl er damit wohl einen Wärmetauscher meint im Bild:CANDU.jpg oder so. Mal davon abgesehen: ich habe so einige Bücher gelesen, viele davon rein technisch und hier wird sogar bei einem Diagramm mit vier Strichen und fünf Wörtern eine Bildquelle angegeben obwohl es selbst gezeichnet ist.--92.226.204.20000:35, 14. Jul. 2008 (CEST)
Sind beide geschützt, siehe auch Schöpfungshöhe: Bei Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art werden die Anforderungen an die Individualität nicht hoch angesetzt. Ich glaube aber, dass die Nachzeichnung hinreichend vom Original abweicht um nicht als URV gelten zu müssen. Der prinzipielle Aufbau und das Funktionsschema des Reaktors sind ja vorgegeben, von daher sind der Individualität des Grafikers Grenzen gesetzt. Ob unser Bild tatsächlich vom Uploader gezeichnet wurde steht nochmal auf einem anderen Blatt.-- Wiggum00:39, 14. Jul. 2008 (CEST)
Es geht doch nicht um das Bild alleine, sondern darum das jemand fremdes geistiges Eigentum unter seiner Flagge verkauft. Das Bild darf auch ruhig nachgezeichnet sein, aber dann muss eben eine Quelle angegeben werden und es liegt in meinen Augen auf der Hand welche das war. Mir gehts nicht darum das Bild zu löschen, sondern den Autor des ursprünglichen Bildes ordnungsgemäß zu benennen (Zitierrecht!). Welchen Sinn hätte es dann wenn in einer Abbildung in einem Buch steht: angelehnt an Autor xy --92.226.204.20000:44, 14. Jul. 2008 (CEST)
(BK) Mehr Angeben als man eigentlich muss, war noch nie falsch. Wenn es zwei Zeichnunen gibt die Aussagegleich sind, wird natürlich die mit Nachweis sprich Quelle bevorzugt. Aber das hat mit dem Urhebrrecht nicht zu tun, und diese Seite heisst nun mal Urheberrechtsfragen und nicht Quellenfrage. Daher musst du verstehen, dass hier nur auf die Urheberrechtlicheseite eines Problems, und ob Schöpfungshöhe oder nicht, eingegangen werden kann. Bobo1100:45, 14. Jul. 2008 (CEST)
Werte 92....: Es geht nicht darum, wieviel Arbeit oder Wissen darin steckt sondern wieviel künstlerische Schöpfungshöhe erreicht ist. Daß es zum guten Ton gehören würde, die russische Version zu nennen - da stimme ich dir zu. Urheberrechtlich sehe ich aber keine Bedenken. --RalfR → DOG 200800:47, 14. Jul. 2008 (CEST)
Um genau dieses Wissen geht es aber das mit dem Bild transportiert wird. Und das ist nicht von irgendwelcher Schöpfungshöhe abhängig. Soweit ich weiß, muss man in einer wissenschaftlichen Arbeit immer die Quelle in so einem Fall angeben, damit man zeigt, das dieses Bild nicht auf eigener Arbeit beruht sondern das das Wissen aus einer Quelle kommt. Andernfalls schmückt man sich mit fremden Federn, und das hat nichts mit dem guten Ton zu tun. Je länger ich darüber nachdenke, desto mehr ist das eine URV. --92.226.204.20000:53, 14. Jul. 2008 (CEST)
Wissen im Sinne von Information ist nicht schutzfähig. Was du scheinbar meinst geht mehr in die Richtung Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens, d.h. man muss angeben, woher man eine bestimmte Information hat. Das ist sicher auch in der Wikipedia wünschenswert (im Sinne der Nachprüfbarkeit) aber im Grunde kein Zwang.-- Wiggum00:56, 14. Jul. 2008 (CEST)
(BK) Nein es ist eben KEINE URV. Eine URV wäre es wenn er das Bild kopiert hätte. Hat er aber nicht (Ich geh hier mal vom Juritischen grundsatz im zweifel für den Angeklagten asu). Und bist du sicher, dass er das von dir angegebene Bild benutz hat und nicht ein anderes? Denn die beiden Bilder unterscheiden sich massiv. Bobo1100:57, 14. Jul. 2008 (CEST)
Gefühlsmäßig volle Zustimmung von mir. Eine URV ist es allerdings nicht. Es wäre ähnlich, wenn ich eine Typzeichnung eines Viertaktmotors male - es wird mir äußerst schwer fallen, damit Schöpfungshöhe zu erreichen. Also kann sich jeder meine Zeichnung schnappen und als seine verkaufen, rechtlich ist das sauber, moralisch - naja...--RalfR → DOG 200800:59, 14. Jul. 2008 (CEST)
Was IP 92.226... schreibt, ist garnicht so abwegig. Weniger aus Gründen des Urheberrechts als vielmehr Quellensicherheit, Transparenz usw. So einfach abbügeln würde ich diesen "Fall" ungern, denn es sicher kein Einzelfall. Vielleicht gehört das woanders hin? --RalfR → DOG 200801:02, 14. Jul. 2008 (CEST)
Ralf da hast du sicher nicht ganz unrecht. Aber von einer Quellenpflicht sind wir, glaube ich, immer noch Meilen endfernt. Bobo1101:11, 14. Jul. 2008 (CEST)
(bk) Das würde doch heißen, ich kann jedes beliebiges Bild ohne Schöpfungshöhe (das sind wahrscheinlich so 50% in wissenschaftlichen oder technischen Werken) einfach in mein Buch übernehmen und sagen, ja das habe ich gemacht. Ich glaube das würde keine drei Tage dauern und dann hätte ich Post von einem Anwalt wegen einer URV bezüglich geistigen Eigentums!--92.226.204.20001:04, 14. Jul. 2008 (CEST)
NEin du darfst es nicht übernehmen, aber nachzeichenen bzw neuzeichen. Und wenn du beim Neuzeichen dich ein bischen bemühst, entsteht daraus ein eigens Werk. An dem DU, und nicht der der die Vorlage erstellt hat, die Rechte besitzt. Bobo1101:09, 14. Jul. 2008 (CEST)
Das ich auch mal meinen Senf dazu gebe: Mir wurde damals von JCS gesagt, das dieses Bild so weit in Ordnung wäre. Er kennt auch die originale zu dem Bild und an sich ist dies kein vergleich mehr. Ich ahbe über acht Stunden an der Zeichnung gesessen. Alleine das regt mich schon auf, das diese Arbeit einfach als die jemanden anderen Dargestellt werden. Übrigens basieren die Bilder im Artikel RBMK und Kernkraftwerk Kostroma ebenfalls auf dieser ersten Zeichnung. Grüße TZV☢✉Sprich mich an!01:12, 14. Jul. 2008 (CEST)
(bk)Gut das habe ich eigentlich auch so gemeint. Und auch wenn ich das geringfühig ändere, so steckt im Bild immer noch das Wissen des eigentlichen Autors und eben nicht meines. Und damit ist das gemäß dem Zitierrecht (so was gibt es wohl?!) immer noch geistiges Eigentum des Autors und muss dementsprechend gekennzeichnet werden. Wie gesagt ich würde wetten, dass sowas in einem Streifall immer zu gunsten des eigenlichen Urhebers ausgeht. Und ehrlich gesagt, würde jemand aus meinem fiktiven Buch ein Bild bzw. das dahinterstehende Wissen auf die Art klauen, wäre ich noch am gleichen Tag bei einem Anwalt! --92.226.204.20001:16, 14. Jul. 2008 (CEST)
Dann wäre die ganze Wikipedia URV, da wir das Wissen aller Menschen, auch deines, darin verarbeiten. Gäbe es so etwas, würde die Wikipedia nicht Funktionieren. Grüße TZV☢✉Sprich mich an!01:20, 14. Jul. 2008 (CEST)
(einschieb) Na ja da musst du aber beweisen könne, dass er bei dir abgeschaut hat. Und dazu musst du noch der Ersturheber, sein also der Ingenieur der die Anlagg entwickelt hat, denn sonnst geht der Schuss mit zimlicher Sicherheit nach hinten los. Denn wenn du nicht der Ersturheber warst, hast du jemande wegen einem Verstoss verklagt, denn du selber gemacht hast (sehr dummer Fehler). Bobo1101:22, 14. Jul. 2008 (CEST)
(bk)Das ist Blödsinn. Weil es sowas wie allgmeines Wissen gibt. Darunter würde m.E. auch ein Ottomotor fallen und bei einer eigenen Zeichnung müsste natürlich keine Quelle angeben werden. In diesem Fall sehe ich das aber anders, weil hier eben kein allgemeines Wissen zur Basis genommen ist. Nur wenige Menschen wissen wie sich ein MKER-Reaktor aufbaut und noch weniger Wissen wie die geometrischen Anordnung technisch sinnvoll und machbar sind. Zwischen beiden Wissensarten liegen Welten! --92.226.204.20001:26, 14. Jul. 2008 (CEST)
Weil es sich als Allgemeinwissen eingebürgert hat. Aber letztendlich hat er auch nur einen Urheber. Das ist nur noch ein besseres Beispiel das du da lieferst! Grüße TZV☢✉Sprich mich an!01:29, 14. Jul. 2008 (CEST)
Wissen oder nicht wissen, das ist hier die Frage. Nein, im Ernst: Wissen ist urheberrechtlich nicht schützbar, nur die Darstellung ebenjer, aber auch nur wenn sie Schöpfungshöhe erreicht. --/home/Wuzur /Diskussion/Bewertung10:19, 14. Jul. 2008 (CEST) urhe~
Ich hätte eine Bitte bezüglich der Vorlage. Hier wäre imho sinnvoll die Vorlage so zu gestalten, dass genau ersichtlich wird, auf welchen Artikelabschnitt sich die Freigabe bezieht. Deshalb sollte in der Freigabedokumentation jeweils die genaue Version, bzw. ein Diff.link angegeben werden, mit der/dem der freigebene Text eingebracht wurde. Könnte man die Vorlage bei Gelegenheit entsprechend erweitern? --Septembermorgen10:56, 15. Jul. 2008 (CEST)
Da nicht alle OTRSler hier mitlesen, wäre es übrigens sinnvoll, das Ganze auf WP:ST zu diskutieren und nicht hier, hat mit UF auch nicht wirklich was zu tun. -- ShaggeDoctalk?13:00, 15. Jul. 2008 (CEST)
Ich bin momentan dabei ein altes Familienfotoalbum einzuscannen, darunter ist u.a. eine Aufnahme von 1909 mit deutschen Soldaten in Qingdao welche vielleicht für Wikipedia interessant sein könnte. Meine Frage ist, wie es mit den Rechten an solchen Familienbildern aussieht. Die Fotos habe ich ja sozusagen geerbt, aber ich kenne ja die Fotografen allesamt nicht (und zu 95% nicht mal die abgelichteten Personen mit denen ich irgendwie verwandt bin), es ist also auch nicht auszuschließen dass diese nicht mit mir verwandt sind. Teilweise sind Fotos in Fotostudios aufgenommen worden (Kaufhäuser), besitzt hier z.B. auch noch der Atelierfotograf das Urheberrecht?
--Robotriot20:10, 15. Jul. 2008 (CEST)
Wenn die Fotografen noch nicht 70 Jahre tot sind, haben die Erben die Rechte. Und bei Aufnahmen von 1909 ist es nicht unwahrscheinlich, das ein Fotograf das Jahr 1938 noch sehr rüstig erreicht hat. --Eingangskontrolle21:50, 15. Jul. 2008 (CEST)
Screenshot von proprietärem Kommandozeilenprogramm
Wie sieht es urheberrechtlich um einen selbstgemachten screenshot eines proprietären Kommandozeilenprogrammes (nur Text, keine Grafik) aus? Welche Lizenz gilt da?
darf ich das Bild auf die deutsche Wikipedia hochladen?
Kommt auf den Text an. (Lade den Screenshot bitte auf einen Sharehoster hoch und verlinke es hier mal. Für de.WP würde ich auf eine Hochlademöglichkeit tippen (95%), für die Commons würde ich auf eine 50-50 wetten. sугсго23:38, 15. Jul. 2008 (CEST)
Danke.
Worauf kommt es denn da im Text genau an?
Das fragliche Programm ist das Windows-utility chkdsk, da stehen dann Sachen wie "verifying indexes" und so. Maikel10:58, 16. Jul. 2008 (CEST)
Der Screenshot eines reinen Textes hat doch keine SH! Windows-Programme geben doch keine Gedichte aus ;) Siehe Syrcro --RalfR → DOG 200811:07, 16. Jul. 2008 (CEST)
Benutzer-Unterseiten
Frage: Kann man Texte von Internetseiten in eine Benutzerunterseite zB: "Benutzer:XYZ/text123" kopieren und einstellen obwohl die Seiten entsprechende copyrigth Kennzeichnungen haben und die Benutzer/Unterseite durch den Hinweis {{Baustelle}} gekennzeichnet wird. ? Gilt es im Sinne der Lizenzen im Urheberrecht bereits als URV oder ist dies bei Wiki durch die Kennzeichnung erlaubt? --Alfa00:44, 16. Jul. 2008 (CEST)
Das ist eine Urheberrechtsverletzung. Alle Texte in der Wikipedia werden durch den Einsteller unter GFDL freigegeben, wenn der Einsteller dazu nicht berechtigt ist, begeht er eine Urheberrechtsverletzung. Gruß, Code·is·poetry11:01, 16. Jul. 2008 (CEST)
Danke war mir nicht sicher und der Benutzer ist nicht gerade freundlich im Umgang wenn man nicht seiner Meihnung ist. Hier: [12] hat alles von diesen beiden Seiten 1:1 kopiert: [13] und [14] LA oder SLA?. Gruß (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt vonAlfaomega (Diskussion • Beiträge) 14:49, 16. Jul. 2008 (CEST))
Sondern? Ich sehe die Zacken, und das Kleingedruckte am unteren Rand kann ich nicht entziffern. Aber auch wenn es Paninis oder andere Bilder sind, bleibt meine Frage: dürfen wir diese im Artikel behalten? --WwwurmMien Klönschnack23:25, 16. Jul. 2008 (CEST)
Geht alles in Ordnung. Sind Briefmarken (ich dürfte sogar die Originale hier haben, da ich das Thema Fußball selbst 10 Jahre gesammelt habe). Da Briefmarken aus Paraguay alle PD sind, gehen die Marken auch alle in Ordnung. Christian Bier(Disk.)(+/-)✉23:46, 16. Jul. 2008 (CEST)
Danke für die Info. Gibt's irgendwo eine Liste, für welche Länder das noch zutrifft? Ich habe da zwei algerische Marken von 2008 (auch mit Fußballerfotos, die sogar schon 1958 aufgenommen wurden), die einem Artikel gut zu Gesicht stünden. Gruß von --WwwurmMien Klönschnack23:52, 16. Jul. 2008 (CEST)
Ich möchte nicht quengeln, aber bevor meine obige Anfrage [15] so langsam als abgehakt ins Archiv wandert, hätte ich doch gern noch die eine oder andere Meinung dazu. Gruß --Wero02:38, 17. Jul. 2008 (CEST)
Ich bitte um Hilfe. Dieses Bild wurde wegen fehlender Angaben moniert. Welche Fehlen? Ich kann nichts feststellen.
Ich hatte die gleiche Frage schon bei Wikipedia:Dateiüberprüfung/Fragen gestellt, allerdings bis jetzt noch keine Hilfe bekommen.Vielleicht bin ich zu ungeduldig. Könnt Ihr mir helfen?--Götz Beigel15:12, 16. Jul. 2008 (CEST)
Ich vermute, dass es sich um einen Fehler bei der Setzung des Bausteins handelt. Die Schreibweise deines Account-Namens stimmt nicht 100%-ig mit der des angegebenen Autors überein, obwohl es sich um die gleiche Person handelt. Der Bot, der das Bild überprüft hat, konnte diese Übereinstimmung nicht feststellen und hat dich somit benachrichtigt. Auf der sicheren Seite bist du, wenn du trotzdem wie hier beschrieben (siehe Punkt 2) eine Mail an permissions-de@wikimedia.org schickst. Aber meiner Meinung nach kannst du auch ohne dieses Prozedere die entsprechenden Bausteine aus dem Bild entfernen. Grüße, →Christian.И15:47, 16. Jul. 2008 (CEST)
Warten wir mal Christian Bier ab. Es kann sein, daß er da was schützenswertes gesehen hat, Panoramafreiheit greift ja nicht. --RalfR → DOG 200815:57, 16. Jul. 2008 (CEST)
Tatsache. Das Bild ist so hell, dass ich das doch so auffällige Wort „Innenansicht“ glatt übersehen habe. Bei Diskussionen über die Schöpfungshöhe halte ich mich hierbei lieber zurück. Grüße, →Christian.И16:06, 16. Jul. 2008 (CEST)
(2xBK) Nein, der Baustein ist kein Fehler. Bitte nicht verwechseln: Der Bot benachrichtigt nur und setzt nicht den Baustein. Das wird von Menschen gemacht.
Zum Problem am Bild: Die Freigabe wird vermutlich moniert, weil nicht klar ist, ob du auch der Urheber des Bildes bist. Allerdings gehe ich bei Betrachtung deines Benutzernamens (AGF) davon aus, dass du der Urheber bist.
Das zweite (und vermutlich gravierendere) Problem ist, dass du ein Foto von einem urheberrechtlich geschützten Kunstwerk gemacht hast. Die Skulptur in der Mitte des Altars und die Teppiche an den Wänden links und rechts haben IMHO Schöpfungshöhe und sind daher geschützt. Da du das Foto innerhalb der Kirche gemacht hast, gilt die Panoramafreiheit nicht. Du brauchst also eine Freigabe vom Urheber dieser Werke zur Veröffentlichung der Datei in der Wikipedia. Selbiges gilt übrigens auch für das Bild:Versoehnungskirche-wf-kreuzabnahme.png, welches ich jetzt auch entsprechend markiert habe. -- ChrisiPK(Disk|Beiträge|Bewerten)16:08, 16. Jul. 2008 (CEST)
Erstmal vielen Dank für die Antworten.
1) Beide Fotos habe ich selber aufgenommen. Wenn es Schwierigkeiten zwischen meinen Anmeldenamen und dem Eintrag als Urheber gibt, bitte um einen Lösungsvorschlag um dieses zu umgehen.
2)Die Bronzestutur ist von Jürgen Weber und hängt in der Kirche. Wo ist da ein Unterschid zu Plastiken, die im Freien sind?
3)Die beiden Wandteppiche sind Arbeiten, die während des Konfirmadenuterrichtes erstellt und anschließend aufgehängt wurden. Urheberrecht?
1) Du verlinkst deinen Namen mit der Benutzerseite
2) Der Unterschied besteht ganz einfach darin, dass die Panoramafreiheit nicht greift
3) Urheberrecht entsteht schon durch die Schöpfung eines Werkes das die Schöpfungshöhe erreicht, unabhängig davon zu welchem Zweck (abgesehen von Amtlichen Werken)
Ich sehe bei den Wandteppichen keine Schöpfungshöhe. Die Darstellungen sind sehr einfach gehalten. Die Plastik hingegen schon. jodo17:48, 16. Jul. 2008 (CEST)
Der Künstler ist 2007 gestorben. Eine Einwilligung zu bekommen ist nicht möglich. oder gibt es ander Wege?
um eine weiter Diskussion und auch urheberrechtliche Schwierigkeiten aus dem Weg zu bitte ich um Löschen den beiden Bilder.
das verlinken kann ich nicht. Bitte eine Hilfeseite nenen.
Wenn der Künstler 2007 gestorben ist werden die Bildewr erst am 1.1.2078 gemeinfrei. Hier allerdings solten noch nicht alzuschwer sein, die Erben ausfindig zu machen. Die Erben, bzw. Erbgemeinschaft anschreiben, ist die einzige Lösung zu einer Freigabe zu kommen. Bobo1119:34, 16. Jul. 2008 (CEST)
So, dann werd ich mich als Bausteinsetzer hier auch mal äußern. Also ich sehe bei der Figur auf dem Altar sowie beiden Wandteppichen schützenswerte Kunstobjekte. Da Panioramafreiheit nicht greift (ist ja ne Innenaufnahme), habe ich durch setzen des Bausteins lediglich nach einer Freigabe gefragt. Um den Urheber/Uploader ging es mir nicht. Vielmehr müsste in der Autorzeile auch der Künstler mit drin stehen, der die Wandteppiche und die Plastik geschaffen hat. Viele Grüße Christian Bier(Disk.)(+/-)✉23:44, 16. Jul. 2008 (CEST)
Wie soll ich jetzt diese Bilder kennzeichnen, damit keine Urheberverletzung vorleigen.Welche zustimmung benötige? Da ich in der Zwischenzeit unsicher geworden bin, bitte ich um einen Textvorschlag. Vorsorglich habe ich die Bilder aus allen Artikel entfernt.
Noch eine Anmerkung zu den sogenannten Wandteppichen. Es ist eine Arbeit, die zwei von unsere Konfirmandengruppen zur Verschönerung der Kirche erstellt haben. (Textilfarbe aus einen weißen Leinentuch)--Götz Beigel09:42, 17. Jul. 2008 (CEST)
Die Verlinkung ist wie im Original auf cc-by-3.0. Ist der darauf folgende Text als Einschränkung der CC-Rechte zu verstehen, die die Nutzung für uns ausschließt? --Hk kng23:10, 16. Jul. 2008 (CEST)
Wer sich nicht verbrennen will spielt, besser nicht mit dem Feuer. Oder rudientär Pfoten weg. Unsichere Formulierungen die sich teilweise wiedersprechen, zeigendas man sich besser nicht darauf einlassen sollte. Denn sie werden vor Gericht kaum halten. Sprich denn CC-by-sa Zusatz kanst du rauchen. Vorallem da die zusätlichen Formulierung eigentlich dafür sprechen, dass eine CC-by-nc-sa oder CC-by-nc-nd Lizenz gemeint ist. Bobo1123:47, 16. Jul. 2008 (CEST)
Das sind AGB, auf die Widerspüchlichkeit der eigenen AGB kann man sich nicht berufen. Wenn man die CC-Lizenz wählt, können die zwar klagen, aber ein Gericht wird denen dann was husten. Die CC gilt. sугсго11:10, 17. Jul. 2008 (CEST)
Dann bleibt es bei den Logos ohne Schöpfungshöhe bzw. Photos, die älter als 100 Jahre sind. Ist auch schon ganz schön. --Hk kng00:07, 17. Jul. 2008 (CEST)
Ich habe hier eine DVD aus einem Buch, die Software und professionelle HDR-Bilder enthält. Die Lizenz lautet:
""The Software" is comprised of all the source code, binaries, and tutorials available on the DVD-Rom in the Book, as well as the images supplied [...] We grant you a nonexclusive license to use the software for any purpose, commercial or noncommercial, as long as the following credit is included identifying the original source of the software: [Nennung des Buches und der Autoren]".
Die Bilder würden doch auf den Commons mit dem {{Copyrighted free use provided that|...}}-Baustein akzeptiert werden, oder? --Phrood13:19, 17. Jul. 2008 (CEST)
Die generelle Diskussion haben wir schon früher geführt und abschlägig beurteilt. Nun entdecke ich im Artikel Katz und Maus dieses immer noch verwendete Coverbild, dass angeblich aus einer Privatsammlung (ja, aber nur des Buches, nicht des Entwurfs, wie man unschwer erkennen kann) stammt und unter CC 3.0 von H.-P.Haack hochgeladen wurde. Dessen ziemlich freie Auslegung des Bildzitates dokumentiert er übrigens recht vielsagend auf seiner Userseite. IMHO unzulässig, da die Bildrechte des Graphikers, hier Günter Grass selbst (laut 16. Aufl. 1981), beeinträchtigt werden. Mein nächster Schritt wäre die Entfernung aus dem Artikel und der LA auf Commons. Gruß --Herrick15:05, 17. Jul. 2008 (CEST)
Die dortige Lizenz verbietet kommerzielle Nutzung ohne vorherige Einzelerlaubnis, ist also unpassend.
Commercial Use: Written permission must be obtained from the copyright owner prior to commercial use (See credits in the Image Gallery. If someone is listed in addition to NRAO/AUI, they should be considered the primary copyright owner). For NRAO images, the NRAO will work with vendors on a case-by-case basis to establish appropriate permissions for use, which in some cases may involve a fee or royalty agreement.
Haben die Kollegen auf Commons mit ihren absoluten Antworten hier Recht? Nach nochmaligem Studium von WP:BR usw. geht es wohl um die Frage, ob das ein Werk (Architektur) ist. McB23:57, 17. Jul. 2008 (CEST)
Diese Löschdiskussion auf Commons hat mich nochmals auf eine Altlast aufmerksam gemacht, die ich die ganze Zeit leider mitgeschleppt habe. Es ist bekannt, dass es in Russland keine FOP für eine kommerzielle Nutzung gibt, und zwar noch nicht einmal dann, wenn das Bauwerk nicht das primäre Darstellungsobjekt auf dem Foto ist ([16], dort Abschnitt 1276). Nun bin ich mir aber nicht sicher, inwieweit dieses Gesetz, wenn überhaupt, außerhalb Russlands Anwendung findet. Habe ein bisserl nachgestöbert und eine uralte Diskussion zu diesem Thema gefunden, aus der einigermaßen klar hervorgeht, dass hier in der deutschen WP Panoramafreiheitsregeln des deutschsprachigen Raums gelten. Demnach, selbst wenn die russischen Bauwerksbilder auf Commons gelöscht werden, könnte man die notfalls noch hierher übertragen. Was meinen die Experten? Würde mich über eine qualifizierte Stellungnahme freuen, denn die Angelegenheit liegt mir besonders am Herzen. --S[1]21:42, 17. Jul. 2008 (CEST)
Siehe dazu Benutzer_Diskussion:Ralf_Roletschek#Commonsbilder, ich habe Bluefish schon Bescheid gesagt. Durch den Umzug auf Commons ist aus GFDL schnell mal cc geworden. Wenn ich das nun aber auf Commons ändere und die Dateien dann hier weg sind, sieht es nach nachträglicher Umlizensierung aus. Eigentlich kein großes Ding - aber bei meiner "Vorgeschichte" möchte ich das lieber bekanntgeben, solange es sichtbar ist. --RalfR → DOG 200822:29, 17. Jul. 2008 (CEST)
Bitte auch meine Disk. dazu beachten, das ist alles etwas unübersichtlich. Ich habe die NC-Bausteine erstmal rausgenommen bis das geklärt ist. --RalfR → DOG 200800:02, 18. Jul. 2008 (CEST)
Hallo, ich habe folgende Bilder jetzt mit korrekter Bildbeschreibung und Lizenz versehen:
für einen geplanten Artikel über Sichten auf Softwarearchitektur würde ich gerne ein Diagram verwenden, dass es z.b. hier gibt. Ich würde es aber lieber selbst nachzeichen. Das Konzept stammt aus dieser Publication. Ist die SH erreicht? Wie vorgehen? --blunt?22:58, 18. Jul. 2008 (CEST)
Hallo zusammen, wie beurteilt Ihr folgenden Fall: Ein Wissenschaftler glaubt in den Einkerbungen auf einem steinzeitlichen Knochen einen Mondkalender erkennen zu können und stellt seine Theorie in so einer Zeichnung dar. Da laut Schöpfungshöhe„Bei Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art (...) die Anforderungen an die Individualität nicht hoch angesetzt“ werden, bin ich unsicher, ob diese eigentlich recht simple Zeichnung doch die SH-Hürde nimmt. Falls erlaubt: nur auf de als PD-SH oder auch auf commons?
Zusatzfrage: Würde de oder commons dieses Bild trotz fehlender Ticket-Freigabe akzeptieren?
@Haro betrefen Bild, hab ich eine kleine Gegenfrage, wie lange ist laut Museum der Hersteller dieser Knochenritzungen Tod? Mehr als 70 Jahre? Wenn du den wink mit dem Zaunpfal nicht verstanden hast hier nachlesen =) ? Bei der zeichnung ist es schon schweiriger, da es hier eher auf eine einzelfall Endscheidung hinaus laufen wird ob Schöpfungshöhe oder nicht. Bobo1121:53, 13. Jul. 2008 (CEST)
Hallo Bobo11, ich gehe mal davon aus, daß weder der Zeichner des ersten verlinkten Bildes noch der Fotograf des zweiten aus der Steinzeit stammt. Vermutlich sind beide noch am Leben und wohlauf. Bei der Fotografie handelt es sich auch eindeutig nicht um die Reproduktion einer gemeinfreien zweidimensionalen Vorlage, so daß ich ehrlich gesagt nicht ganz verstehe, in welche Richtung der Wink denn gehen soll. Gruß --Wero00:12, 14. Jul. 2008 (CEST)
Die Reichstagshandbücher der Weimarer Republik liegen eingescannt im Internet und beeinhalten Photographien der Abgeordneten. Beispiel. Von einem Tod des Photographen vor 70 Jahren kann man nicht ausgehen. Ist eine Verwendung (auf den Commons) möglich, da als amtliches Werk gemeinfrei?Karsten1117:01, 18. Jul. 2008 (CEST)
Aber die Fotographien sind in einem amtlichen Werk erschienen. Als Herrausgeber steht da Büro des Reichstages. Also warum nicht? jodo21:10, 18. Jul. 2008 (CEST)
Wenn eine offentliche Insitution als Herausgeber auftritt, heisst dies noch lange nicht dass es sich hierbei um ein amtliche Werk handelt. Als Amtliches Werk gelten: (1) Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz. Dies gilt nicht für Bilder, bei denen ist oft der urhebrerechtlich Schutz nicht aufgehoben, allerdings ist bei in solchen Publikationen veröffentlichten Bilder ein Vollzitat im Zusammenhang mit dem amtlichen Text erlaubt. Und genau beim Zusammenhang wird es hier problematisch, denn es steht ja auch im Artikel über das Amtliche Werk Eine gesonderte Verwertung, die nur das Bild betrifft, dürfte aber nicht statthaft sein (vgl. Wolfgang Maaßen, Bildzitate in Gerichtsentscheidungen und juristischen Publikationen, in: ZUM 2003, S. 830-842).Bobo1121:50, 18. Jul. 2008 (CEST)
Ein Upload bzw. eine Einbindung von Fair-Use-Bildern ist ja auf de nicht erlaubt. Wie sieht es aber bei Links zu Fair-Use-Bildern (also deren Beschreibungsseiten) in der en-Wikipedia von der de-Wikipedia aus? Ist das illegal, weil dort quasi urheberrechtlich geschütztes Material angeboten wird, oder ist das erlaubt? Dürfte ich beispielsweise diesen Weblink setzen (wenn dort ein Fair-Use-Bild wäre)? http://en.wikipedia.org/wiki/Fair-Use-Bild.jpg --Constructor17:56, 19. Jul. 2008 (CEST)
Ja, darfst du. Weblinks sind kein Problem. Trotzdem sollte man bei Weblinks auf URVen etwas vorsichtig sein. Ach ja, und Weblinks haben selbstverständlich nicht im Fließtext verloren, dafür haben Artikel einen eigenen Abschnitt "Weblinks" (nur als Hinweis...). -- Chaddy - DÜP18:10, 19. Jul. 2008 (CEST)
Hallo! Ich möchte einen Scan des Titelblatts der ersten Ausgabe der Zeitschrift "Das Innere Reich" hochladen. Das Titelblatt ist grafisch einfach gestaltet, also: Rahmen, Titel, Untertitel, Herausgeber, Verlagssignet, Datum, Inhaltsangabe, Verlag. Jetzt meine Frage: genügt es wegen dem Verlagssignet eine "LogoSH" Lizenz zu setzen, oder brauche ich da mehr? Im Voraus vielen Dank für die Auskunft.--lewenstein07:22, 19. Jul. 2008 (CEST)
Ich kann recht wenig erkennen, aber soweit der Text selber nicht Schöpfungshöhe aufweist (den man leider auf dem Ebay-Text nicht entziffern kann), ist das Titelbild nicht schützbar. sугсго17:54, 19. Jul. 2008 (CEST)
Die Frage ist schon mit Absicht allgemein gehalten, ich bearbeite öfters Themen aus der Zeit 1900-1940 und möchte nicht jedesmal hier die Lizenzfrage stellen müssen. Also... nachdem wir alle die betagte Witzbeilage Syrcros richtig genossen haben...Frage ich erneut: Kann man die Bilder aus dieser Zeit, die unter {PD-old} stehende, in de.WP verwenden? new european11:17, 20. Jul. 2008 (CEST)
Bilder unter {PD-old} sind nicht "miserabel lizensiert" sofern ihr Urheber bereits mehr als 70 Jahre verstorben ist. Die von Dir eingestellten Bilder hingegen sind "miserabel lizensiert", denn sie stammen aus den 20er Jahren und enthalten keine Informationen über den Urheber und es ist nicht sichergestellt, dass deren Photograf(en) vor dem 31.12.1937 verstorben sind. Deshalb ist es schwerer Themen des 20. Jahrhunderts zu bebildern, obwohl doch aus dieser Zeit so viel Bildmaterial zur Verfügung steht. Aber nochmals, dieses Bildmaterial ist in den seltesten Fällen gemeinfrei. Zu oft wird immer noch der Fehler gemacht die 70-Jahre-Regel auf das Alter der Photos zu beziehen, aber lese doch einfach mal hier. Auch das folgende Thema könnte für Deine Bilder noch interessant sein--Wuselig11:42, 20. Jul. 2008 (CEST)
Ich habe neulich (höflichkeitshalber) bei dem Fotografen eines antiken Mosaiks angefragt, wegen Bereitstellung des Fotos auf Commons. Er hat das abgelehnt und vertrat darüber hinaus die Ansicht, Mosaiken seien dreidimensional. Nun betrachte ich nur solche Kunstwerke als dreidimensional, bei denen die Räumlichkeit Teil der beabsichtigten Wirkung ist. Das ist bei einem Gemälde trotz Räumlichkeit durch Unebenheiten von Farbaufrag oder Leinwand in der Regel nicht der Fall. M. E. gilt das selbe für Mosaiken. Täusche ich mich? Konkret: Sind Fotografien antiker Mosaiken generell urheberrechtsfrei? --WolfgangRieger21:20, 19. Jul. 2008 (CEST)
Ich hoffe, hier jetzt keinen Quatsch zu erzählen, aber wenn die Mosaike antik sind (also etwa aus der Römerzeit), dann ist ihr Urheber sowieso schon lange tot und die Werke sind urheberrechtlich frei. Ob aber noch andere Einschränkungen gelten, weiss ich nicht. -- PaterMcFlyDiskussionBeiträge22:12, 19. Jul. 2008 (CEST)
Na ja, ist das selbe wie bei den Münzen und Medaillen. Die einen sagen es ist ein 3-D Werk, das Foto unterliegt also dem Urheberrecht. Ander legen sich auf den Standpunkt der Reproduktionsfotografie fest, damit wäre das Foto eine Urheberrechts freiem Mosaik, nicht geschützt. Wenn du den Fotograf angefragt hast und der vereint hat, es also als geschütz anschaut, ist es besser wenn du dich daran hälst. Bobo1122:19, 19. Jul. 2008 (CEST)
Oh, es geht um das Foto vom Mosaik? Mist, habe nicht genau genug gelesen und dachte, du sprichst davon, ob du ein eigenes Foto vom Mosaik verwenden dürfest. Sorry. -- PaterMcFlyDiskussionBeiträge22:56, 19. Jul. 2008 (CEST)
Es geht darum, die Frage zu klären. Wenn ein Mosaik dreidimensional sein soll, warum nicht auch ein Gemälde? Und ein van Gogh ist bestimmt wesentlich „dreidimensionaler“ als eine Münze. Also was soll gelten? --WolfgangRieger22:59, 19. Jul. 2008 (CEST)
Bei antiken Mosaiken gib es eigentlich eine ganz einfache Lössung, selber hingehen und selbst ein Foto machen. Denn dann hats du das Urherberrecht am Foto und kanst es unter eine frei Lizenz stellen. Das Probelm ist das ein Mosaik wie ein Wandgemälde nicht zwingen flach sein muss (Im Gegensatz zu einem normalen Gemälde) sonder auf einer gewölbten Oberfläche befinden kann und somit klar als 3-D-Objekt gilt. Weil es dadurch kein Hauptbetrachtungsrichtung gibt, ist ein Gestaltungsfreiraum möglich ist, und genau der Gestaltungsfreiraum ist das was das Foto zum schützenswerten Obiekt macht auch wenn er ein an und für sich freien Gegenstand abildet. Bobo1119:18, 20. Jul. 2008 (CEST)
Flache Mosaiken (ohne Krümmung) sind 2-D, daher entstehen keine Schutzrechte. Die Unebenheiten sind zu vernachlässigen. Anders verhält es sich mit gekrümmten Höhlenwänden oder antiken Vasen. Bei Gemälden können wir immer 2-D annehmen. Merke: Originalität und originalgetreue Wiedergabe schließen sich aus. Originalität im Sinne eines Mindestmaßes an zwar nicht schöpferischer, aber doch geistiger Tätigkeit muss vorhanden sein. Der Gestaltungsspielraum bei Mosaikfotos ist zu eng --Historiograf20:20, 20. Jul. 2008 (CEST)
1923-Richtlinie
Ich habe eher wenig Lust darauf, auf Wikipedia:Dateiüberprüfung/1923 mit mir selbst oder nur mit Ralf (das können wir auch im Chat) zu diskutieren und kündige daher hiermit an, dass wenn sich die Beteiligung an der Evaluation (was Voraussetzung für die Richtlinie war) nicht deutlich verbessert, ich selbige vorzeitig abbrechen werde. ...Forrester{Die Dateiüberprüfung}11:27, 20. Jul. 2008 (CEST)
Siehe http://de.foto.wikia.com/wiki/Bild:Entencontainer.jpg - mal ganz abgesehen davon, daß wir das Bild hier kaum brauchen werden... So ein Container ist ja transportabel. Er könnte also theoretisch mal weggeschafft werden. Gehen wir in solchen Fällen so heran wie bei Fahrzeugen? Andererseits können Schautafeln auch abgesägt und im Amt eingelagert werden. --RalfR → DOG 200802:29, 21. Jul. 2008 (CEST)
Alles ist transportabel. Sieht man sich aber mal den Dreck unten an dem Container an, entsteht doch der Eindruck, dass der da nicht erst seit gestern steht. IMHO ist das „bleibend“ genug. -- ChrisiPK(Disk|Beiträge|Bewerten)05:02, 21. Jul. 2008 (CEST)
Achtung - der Künstler, von Volborth, lebt noch. Das Bild stammt aus Carl-Alexander von Volborth, Heraldik - eine Einführung in die Welt der Wappen. Ich würde da nicht von einer Gemeinfreiheit ausgehen!!! Auch wenn Herr von Volborth ein betagter liebenswürdiger Herr ist, der wohl kaum ins Internet schaut, wäre ich da doch mal lieber zurückhaltend mit der Pub seiner Zeichnungen.
v. Volborth ist Künstler. Als Künstler hat er das Recht an dem von ihm gefertigten Aufriß. Das Wappen selbst ist natürlich älter. Aber das ist nicht der Punkt - denn hier liegt eine künstlerische Eigenleistung vor. v. Volborth tritt hier nicht als "Weitergeber" des Wappens, sondern als Neuzeichner auf. Denn ein Neuaufriß bedeutet ja nicht nur stereotypes Aneinandersetzen bekannter Elemente, sondern Neuzeichnung des Oberwappens, der Helme, insbesondere der Helmzieren und der Helmdecken. Deshalb wird die nötige Schöpfungshöhe in meinen Augen auf jeden Fall erreicht. Ich möchte deshalb Entfernung oder Erlaubniseinholung vorschlagen! Eigentlich ist es ganz einfach: Die Wappenführende Person/Familie hat die Rechte am Wappen zur Führung, denn es ist ihr Wappen. Der Künstler hat die Rechte an seinem Aufriß desselben, denn es ist seine künstlerische Leistung. Kurz: Die Rechte an der spezifischen Kombination der Inhalte hat die Person/Familie, die Rechte am Gemälde/Aufriß der Künstler. Ich sehe hier einen Urheberrechtsverstoß.
Durch das Nachzeichnen entsteht kein neues Urheberrecht. Die Nachzeichnung hat keine Schöpfungshöhe. Und das Originalwappen ist schon lange alt genug, um gemeinfrei zu sein. Das Bild ist also kein Problem. -- Chaddy - DÜP18:13, 19. Jul. 2008 (CEST)
Hier liegt ein Mißverständnis vor - es ist keine 1:1 Abzeichnung (Kopie), sondern eine künstlerische Neuinterpretation im Volborth-typischen Stil. Eine Eigenleistung ist durchaus gegeben. Zitat aus dem oben gegebenen Link: "Es ist allerdings denkbar, dass ein moderner Bearbeiter ein Bearbeiterurheberrecht am gemeinfreien Wappen durch Änderungen erhalten hat." Genau das liegt hier vor. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von88.134.54.224 (Diskussion • Beiträge) 20:44, 19. Jul. 2008 (CEST))
Um soetwas nachzuweisen bräuchten wir die Vorlage von Herrn Volborth zur Ansicht. Ansonsten gehen wir von einer exakten Nachzeichnung aus. "Volborth-typischen Stil" - Was bedeutet das? Christian Bier(Disk.)(+/-)✉01:00, 20. Jul. 2008 (CEST)
Ich denke, daß die Beweislast hier eher umgekehrt ist! Es kann doch nicht sein, daß jemand solange als Abmaler gilt, bis seine Unschuld bewiesen ist! Wohl eher ist es doch so, daß man eine künstlerische Arbeit erst dann als "wertlos" bezeichnen kann, wenn das Abkupfern nachgewiesen ist. Als Vorbild denkbar sind z. B. Steinmetzarbeiten in Bad Mergentheim oder an Burg Neuhaus. Solche liegen mir als Photo vor. Wer Arbeiten von Volborth kennt, erkennt seine typischen Helme und Helmdecken immer wieder. Stilistisch sind seine Arbeiten einwandfrei zu identifizieren. Das ist nun mal keine Helmdecke des 16. Jh. Es handelt sich einwandfrei um eine Eigeninterpretation des historischen Motivs durch den Künstler. Von einem Künstler zu verlangen, er solle nachweisen, daß er nicht abgekupfert hat, ansonsten man sein Bild als gemeinfrei betrachten würde, halte ich für eine äußerst verquere und verbohrte Ansicht. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von88.134.54.115 (Diskussion • Beiträge) 14:50, 20. Jul. 2008 (CEST))
Hundert Prozent mit dem Annon einverstanden. Dies ist wieder ein klarer Urheberechtsverstoss. Dies ist wie schon in früheren Diskussionen erklärt ein eigenes Werk und keineswegs eine Nachzeichnung.--Caranorn19:08, 20. Jul. 2008 (CEST)
Nochmals zum Merken:
Wappendarstellungen dienen einem Gebrauchszweck, der namensrechtlich begründeten visuellen Identifizierung (auch wenn es um historische Persönlichkeiten geht). Wappendarstellungen sind daher grundsätzlich Werke der Angewandten Kunst.
Für Werke der angewandten Kunst gilt, dass nach der Rechtsprechung der deutschen Gerichte nur ein kleiner Prozentsatz urheberrechtlich geschützt sein kann (aufgrund des Unterbaus des Geschmacksmusterrechts). Daher die Formel vom deutlichen Überragen. Daraus ergibt sich, dass HIER eine pragmatische Vermutung für mangelnde Schöpfungshöhe spricht. Wer Schöpfungshöhe annehmen will, muss ausführlich begründen und nicht umgekehrt
Seit dem Mittelalter bestehen enge Darstellungskonventionen für heraldische Darstellungen (einschließlich Helme, Helmdecken), daher kann im Regelfall bei historischen Wappen von der Gemeinfreiheit ausgegangen werden, da aufgrund des dadurch verengten Gestaltungsspielraums das nötige Überragen nicht gegeben ist.
Ich kann nicht im mindesten erkennen, wo hier eine künstlerische Interpretation vorliegen soll. Das einzige kreative Element könnten die Helmdecken sein, aber diese werden schon in Wappenbüchern des 15. Jahrhunderts genauso dargestellt.
Wer sich an diese Grundsätze (einschließlich der Beweislastumkehr) nicht halten will, soll sich ein anderes Projekt suchen oder ein Meinungsbild aufmachen. Wir müssen hier pragmatische Entscheidungen treffen --Historiograf20:13, 20. Jul. 2008 (CEST)
Nicht einverstanden. Gerade die Gestaltung eines Oberwappens erfordert sehr viel eigene künstlerische Leistung, Geschmack und Sachverstand. Gerade Helmdecken gehören zum unverwechselbaren künstlerischen Repertoire eines Heraldikers, anhand deren Merkmale sich auch Aufrisse einwandfrei zuordnen lassen. Es kann nicht angehen, daß jeder Künstler erstmal als Plagiator hingestellt wird, bis das Gegenteil bewiesen wird. Und genau diese Helmdecken sind Volborths Eigenleistung und genau in dieser Art eben nicht im 15. Jh. zu finden. Es ist und bleibt für mich ein Urheberrechtsverstoß, und ich bitte doch sehr darum, etwas sorgfältiger mit den Rechten noch lebender Künstler umzugehen. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von88.134.54.115 (Diskussion • Beiträge) 21:13, 20. Jul. 2008)
Der Künstler hat zunächst mal ein (zumindest moralisches) Recht darauf, genannt zu werden. Seit er hier bekannt ist, ist das auch gegeben. Und als „Plagiator“ wurde im Lauf der Diskussion nie irgendjemand bezeichnet. Alles andere wird von der Rechtsprechung geregelt, das hat Historiograf in aller Ausführlichkeit und Deutlichkeit dargelegt. „Leistung, Geschmack und Sachverstand“ mögen durchaus nötig sein, gehen aber nicht notwendig mit Schöpfungshöhe im Rechtssinne einher. Und die ist nötig, damit das Bild schutzfähig wäre. Wenn nun Bilddetails wie genannte Helmdecken im Fokus stehen, wäre darzulegen, inwiefern das Schöpfungshöhe begründen soll und dass es sie tatsächlich in der Form vorher nicht gab. -- Rosenzweigδ21:23, 20. Jul. 2008 (CEST)
Nur mal so als Vorschlag, wenn sich die Befürworter des Verbleibs eines Bildes, dem jeder Heraldiker wohl eine hinreichende Schöpfungshöhe zubilligen würde, einfach mal mit dem Verlag in Verbindung setzen und um Erlaubnis fragen? Das wäre der anständigste Weg, erheblich besser, als sich hier kategorisch über begründete Einwände hinwegzusetzen. Es dürfte nicht ganz unbedeutend sein zu erfahren, wie von Volborth selbst und der Verlag die Schöpfungshöhe beurteilen. Und denjenigen, die behaupten, ein Volborth-Aufriß sei keine künstlerische Eigenleistung, möchte ich vorschlagen, es doch dann einfach mal selber neu aufzureißen, wird ja offensichtlich als null problemo angesehen. :-) (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von88.134.54.115 (Diskussion • Beiträge) 21:38, 20. Jul. 2008 (CEST))
Bitte Schöpfungshöhe lesen und verstehen. Es gibt nicht darum, ob es aufwändig ist, sowas zu erstellen, sondern wie viel geistige Leistung drin steckt. Da kommt es dann v. a. auf die Individualität an. -- Chaddy - DÜP21:48, 20. Jul. 2008 (CEST)
EOD genau dann, wenn künstlerische Eigenleistung als solche wahrgenommen und honoriert wird und abweichende Meinungen nicht mit subjektiver Auslegung durchaus kontrovers zu diskutierender Positionen abgebügelt werden. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von88.134.54.115 (Diskussion • Beiträge) 22:34, 20. Jul. 2008)
Wer Bedarf hat, den Verlag oder sonstige Stellen zu fragen, kann das gerne selbst tun. Hier liegen verschiedenen Auffassungen vor, etliche der sich hier regelmäßig Äußernden sind der Meinung, dass keine Schöpfungshöhe vorliegt. Weitere Diskussionen sehe ich an dieser Stelle als sinnlos an. -- Rosenzweigδ23:04, 20. Jul. 2008 (CEST)
Ich muss klar sagen, wir können die Diskussion hier an dieser Stelle beenden. Historiograf, als UrhG-Experte hat die rechtliche Situation klar dargelegt und im Sinne dieses Projektes sollten wir uns an die Gepflogenheiten halten, die wir bei allen anderen Grafiken auch durchlaufen. Warum hier jemand, der über den gesamten Lauf der Diskussion immernoch anonym bleibt, hier weiter gegen unsere Grundsätze und die Grundsätze von Schöpfungshöhe und Urheberrecht missachtet nur um (wahrscheinlich) persönliche Interessen durchzusetzen, verschließt sich mir auch nach Lesen aller Beiträge von ihm. Den Beitrag von Caranorn ("ein klarer Urheberrechtsverstoß") ist klar zu ignorieren, da sich Caranorn leider bereits in der Diskussion um die Wappen aus dem GhdA zu seinem Unwissen im Sinne von Urheberrecht und Schöpfungshöhe, geoutet hat. In sofern empfehle ich klar EOD. Achja und @Wuselig. Danke fürs rausscheiden. Wobei selbst dieser Teil im urheberrechtlichen Sinne keine Schöpfungshöhe aufweist. Wie Historiograf schon sagte, liegt der Wert der Schöpfungshöhe bei Angewandter Kunst weitaus geringer. Also bitte, liebe IP, EODChristian Bier(Disk.)(+/-)✉00:38, 21. Jul. 2008 (CEST)
ganz schlechte Idee, der ist bekannt dafür, extrem pampig und unangenehm zu werden, wenn von ihm eigene Graphiken gemopst werden. Würde vehementestens davon abraten. Ausschließlich selber neu zeichnen. Das allerdings scheint mir hier das einzig angemessene zu sein.(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von88.134.54.115 (Diskussion • Beiträge) 1:10, 21. Jul. 2008 (CEST))
(BK) da mag der herr pampig werden, wie er möchte: die grafiken sind jenseits irgendeiner schöpfungshöhe und können damit weiterverwendet werden. ach, ja: EOD jetzt. wirklich. --JD{æ}01:14, 21. Jul. 2008 (CEST)
Wikipedia hat so viele fleißige Wappenzeichner, die können das doch im Handumdrehen selber machen. Warum immer von anderen raffen? Schafft nur Unfrieden und Diskussionen wie diese. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von88.134.54.115 (Diskussion • Beiträge) 2:16, 21. Jul. 2008 (CEST))
Wenn bereits ein gutes freies Bild vorhanden ist, so wie hier, dann braucht man nicht ein neues erstellen. Langsam kann man diese Diskussion hier aber wirklich mal beenden, das führt zu nichts... -- Chaddy - DÜP02:21, 21. Jul. 2008 (CEST)
(BK) ich habe dem anonymen nutzer nun für 2h die schreibrechte entzogen. mir sieht es nicht nach einer ernsthaften mitarbeit aus, sondern vielmehr nach einem provozieren von reaktionen, einem weitertreiben einer beendeten diskussion und möglicherweise das verfolgen eigener, externer interessen. --JD{æ}02:22, 21. Jul. 2008 (CEST)
Es scheint als wären sich die selbsternannten Rechtsexperten hier einig. Schade nur dass sie bis dato nicht das geringste Talent was wappenzeichnung angeht zu tage gelegt haben. Und jetzt wollen sie noch bei Bernhard Peter plündern gehen, schöne Mentalität, kein Wunder dass Wikipedia bei vielen einen schlechten Ruf hat. Ich frage mich wirklich wie ihr all die Östreicher Wappen die demnächst auf Commons gelöscht werden dürften ersetzen wollt, aber ich gehe davon aus ihr werdet da auch den einfachen Weg gehen und sie hier wieder hochladen. Es wäre recht einfach all die fragwürdigen Wappen neu zu erstellen, aber von den andersprachigen Projekten braucht ihr sicher mit diesen Attituden keine Hilfe mehr zu erwachten.--Caranorn13:20, 21. Jul. 2008 (CEST)
Dies alles zeigt deutlich, wie Wikipedia funktioniert: In den Supermarkt reingehen, Begehrenswertes sehen, sich über das Preisschild ärgern, es daher kurzerhand für wertlos und damit Allgemeingut erklären, in die Tasche stecken, der sich aufregenden Kassiererin für 2 Stunden Klebeband über den Mund kleben, damit sie nicht schreit. Ganz klasse Einstellung. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von87.182.93.241 (Diskussion • Beiträge) 14:54, 21. Jul. 2008 (CEST))
„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten“ (Dieter Nuhr). Sorry für die harten Worte, aber hier sind sie durchaus nicht unangebracht. Wer Schöpfungshöhe nicht verstanden hat, soll lieber keine so großen Töne spucken... Und jetzt ist Schluss hier, was konstruktives ist von euch beiden leider wohl eher nicht zu erwarten... -- Chaddy - DÜP15:04, 21. Jul. 2008 (CEST)
ich möchte gerne ein Bild (Landkarte)von einer Wikipedia-Seite herunterladen und auf einer Website veröffentlichen.
Ist das generell möglich und wen muss ich fragen hinsichtlich der Lizenz?
Hallo, ich möchte gerne die Gründungsurkunde des FC Bayern München in meinen noch zu überarbeitenden Artikel einbauen. Es handelt sich hierbei um einen Scan aus dem Buch "100 Jahre FC Bayern". Wollte fragen ob das rechtlich geht. Die Urkunde an sich ist ja mehr als 100 Jahre alt.-- Lokomotive7423:34, 22. Jul. 2008 (CEST)
Ja, das kannst du. Aber bitte hier hochladen, nicht nach Commons! Als Lizenzbaustein nimmst du {{Bild-PD-alt-100}} --RalfR → DOG 200823:47, 22. Jul. 2008 (CEST)
Hallo zusammen!
Ich weiß, dass die Frage wahrscheinlich nicht so ganz an diese Stelle gehört, aber ich weiß keine bessere ;-)
Wer kennt sich mit den Seiten unter http://wikipedia.t-online.de aus? Ist das ein Angebot von T-Online?!?
Ich habe über eine Suchmaschine dorthin gefunden und festgestellt, dass dort ein kompletter Abklatsch von Wiki steht.
Das alleine wäre ja noch nicht so schlimm, aber es sind alte Seiten. Aufgefallen ist das mir beim Artikel zu Saarburg (http://wikipedia.t-online.de/wiki/index.php/Saarburg) und vielen weiteren Artikeln. Der Stand ist jeweils Februar/März 2008.
Das ist doch sicher so nicht gewollt und auch nicht besonders glücklich ... -- Klein R.10:04, 23. Jul. 2008 (CEST)
Der Sinn einer freien Enzyklopädie ist die freie Nutzung, also ist gegen eine veraltete WP-Fassung lizenzrechtlich wenig zu sagen. Die haben sogar eine recht gute Wahrung der GFDL:
Der Artikel über Lorentzsche Äthertheorie basiert auf dem Artikel Lorentzsche Äthertheorie aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. Die Bilder stehen ggf. unter abweichenden Lizenzen. Weitere Informationen erhalten Sie beim Anklicken der jeweiligen Fotos. Das einzige, was sie falsch machen, ist die Verlinkung auf eine externe GFDL-Kopie. Aber das macht den Braten auch nicht wirklich fett. sугсго10:10, 23. Jul. 2008 (CEST)
Guten Morgen! Ich gehe mal davon aus, dass T-Online diese abgespiegelten Wikipedia-Artikel nur in regelmäßigen Zeitabständen aktualisiert, da es auch für jenen Konzern ein riesiger Aufwand wäre, die Seiten permanent nach den großen Vorbild aktuell zu halten. Aber der Weiternutzung unseres Inhaltes steht generell nichts im Wege. Völlig gleich, wie aktuell er ist. Grüße, →Christian.И10:16, 23. Jul. 2008 (CEST)
Die Autorenliste ist auch nur verlinkt und nicht ganz übernommen. Auch das ist nicht so ganz GFDL-konform... -- Chaddy - DÜP16:23, 23. Jul. 2008 (CEST)
Gehört das nicht eher auf Wikipedia:Weiternutzung/Mängel#wikipedia.t-online.de? Der Wikipedia-Baustein ist (nur) GA-konform. Interessant finde ich Impressum Wikipedia. Und: Unterstützen Sie den Verein Wikimedia Deutschland e.V. mit einer Spende, um dessen lobenswerten Einsatz zur Förderung des Freien Wissens zu honorieren und künftige Weiterentwicklungen von Wikipedia zu ermöglichen! -> Honorieren Sie den lobenswerten Einsatz des Vereins Wikimedia Deutschland e.V. mit einer Spende und ermöglichen Sie damit künftige Weiterentwicklungen von Wikipedia. Alles zu den Spendenmöglichkeiten finden Sie hier. -- Martina NolteDisk.17:36, 23. Jul. 2008 (CEST)
Über Wikipedia:Karten bin ich auf maps-for-free.com gestoßen, dort steht im Impressum GFDL als Lizenz. Da es englisch ist, weiß ich nicht, ob ich was überlese... Kommt mir irgendwie komisch vor. Nun ist die maps-for-free URI auch noch im Spam-Filter, habe ich grad beim Speichern gemerkt. Seltsam? --RalfR → DOG 200822:01, 23. Jul. 2008 (CEST)
Na wie wahrscheinlich isses, dass google denen das Recht auf Veröffentlichung unter der GFDL gegeben hat? sугсго22:11, 23. Jul. 2008 (CEST)
GFDL sind nach hxxp://www.maps-for-free.com/html/about.html nur die Relief-Karten dort, nicht aber die Satellitenfotos von Google. -- Rosenzweigδ22:17, 23. Jul. 2008 (CEST)
Die bedienen sich einfach und legal bei der GoogleMaps-API und projizieren darauf verschiedene Karten/Layer, nur der Relief-Layer und der OSM-Layer sind frei. So steht es auch in den Lizenz Angaben unter "other Layers" Dein Bild entstammt dem Design nach eindeutig Google-Maps und darf gelöscht werden. Das sieht man auch wenn man sich beim laden der Kacheln unten den Ladebalken anschaut.
Der Aufwand für derartige Services ist dermaße gering, dass ich so was auch kann [17]. ;-) Der Aufwand und Wert von umfassenden Luftbildern samt Vektordaten geht aber wirklich in den Milliarden-€-Bereich. --Kolossos22:18, 23. Jul. 2008 (CEST)
Ich würde euch raten die Argumente durchzulesen. Die Bilder sind photographische Reproduktionen die in England scheinbar unter copyright stehen. Somit ist der Löschantrag leider berechtigt. Wenn diese Bilder nun von einem Commons Mitarbeiter photografiert würden und dann hochgeladen würden wäre das wiederum eine andere Sache (jedoch müsste man auch wissen wie die UK Regelung für Hausrecht ist). Anderer Länder Rechssystem ist nicht Wahnsinn.--Caranorn22:10, 22. Jul. 2008 (CEST)
Unser "Experte" wieder, der sich schon bei den Wappen hinreichend geoutet hat. Und kann nicht scheinbar und anscheinend unterscheiden, und hat auch keinerlei Ahnung von den gGundlagen des Urheberrechts, das die Kreativität fördern soll und nicht originalgetreue Wiedergaben schützen, damit Museen mächtig abkassieren können. --84.60.251.8422:26, 22. Jul. 2008 (CEST)
Es ist eine recht häufig anzutreffende Masche von Museen, ein Copyright auf Bilder zu erheben, deren Coipyright schon seit Ewigkeiten abgelaufen ist. Auch im britischen Recht dürfte es nicht möglich sein, ein Copyright auf ein bereits gemeinfreies Bild zu beanspruchen. Haben wir hier jemanden, der sich mit UK-Recht auskennt? Vielleicht kann auch Histo noch was dazu sagen. -- Chaddy - DÜP22:38, 22. Jul. 2008 (CEST)
Was soll man noch zu solch einem feigen Annon Kommentar sagen? Ist dies wirklich das Niveau dieser Seite? Zu Chaddy, das Copyright in diesem Fall besteht auf dem Photo, nicht dem Gemälde wie schon erklärt. Aber das spielt ja hier eigentlich keine Rolle.--Caranorn22:42, 22. Jul. 2008 (CEST)
Histo hat übrigens jetzt auf Commons was dazu geschrieben.
@Caranorn: Das Photo ist eine nicht schützenswerte 2D-Repro. Mittlerweile solltest du von der Thematik schon etwas Ahnung haben, schließlich hast du schon an einigen Diskussionen diesbezüglich teilgenommen... -- Chaddy - DÜP22:44, 22. Jul. 2008 (CEST)
Ja, ich habe mich auch schön länger zu diesem Thema informiert. Nur sprechen wir hier (was Commons angeht) nicht über Deutsches sonder Britisches Recht was dieses anders sieht. Auf :de gehen diese Bilder ohne Zweifel, auf :commons wohl nicht.--Caranorn22:50, 22. Jul. 2008 (CEST)
Achso, seit wann steht Commons unter britischem Recht? Gegenwärtige Rechtslage sieht es so, daß Commons unter US-Recht sowie dem Recht des Landes des Uploaders steht. Also USA und Portugal. Danke Syrcro für das Sichern der Bilder. --RalfR → DOG 200823:22, 22. Jul. 2008 (CEST)
Ich denke, die feige IP hat absolut Recht, wenn sie die Kompetenz von Caranorn in Frage stellt. Wir sollten uns massiv für Behalten aussprechen. Wer Kontakte zum deutschen Verein hat, sollte diese nutzen, damit der die WMF beeinflusst. Ich habe auf foundation-l etwas geschrieben, bislang ohne Resonanz [18]. Insgesamt sollen 500+ Bilder betroffen sein. Pikanterweise hat Jimbo in seinem Manifest gerade mit der National Portrait Gallery argumentiert. Nach europäischem Richtlinienrecht sehe ich nicht, dass irgendein anderer EU-Staat gehalten ist, eine absurde Auslegung von Schöpfungshöhe im UK zu teilen. Dieser Pseudo-Experte Maggs argumentiert mit vertraglichen Bindungen der Fotografen mit dem Museum, was ja ersichtlich irrelevant ist, wenns um Country of origin geht, das auf Commons relevant ist. Commons sollte sich WIEDER kompromisslos zu Bridgeman v. Corel bekennen. --Historiograf23:50, 22. Jul. 2008 (CEST)
Zu Ralf, ich gehe davon aus du nennst Portugal da einer der Uploader dieser Bilder scheinbar diese Nationalität hat. Jedoch gehe ich davon aus dass dies keine Rolle spielt. Die anderen drei Bilder wären übrigens laut dieser Logik nach US Recht...
Zu Histo, wenn ich mich gerade wie du als Sockpuppet entlarvt hätte würde ich mich nicht so gross aufführen. Auch wenn natürlich die Verbindung zwischen deine zwei Konten offensichtlich ist, wäre jedoch besser du würdest eine Notiz auf deinen Konten anbringen dass andere User sich keine Fragen diesbezüglich stellen müssen.--Caranorn00:01, 23. Jul. 2008 (CEST)
Einen solchen unbelegten Quatsch, den ich nahezu für verleumderisch halte, wie den des Vorredners gegenüber Histo habe ich hier selten gelesen. --MrsMyer00:10, 23. Jul. 2008 (CEST)
Histo hat zwei Konten bei der Löschdiskussion benutzt. Commons hat keine eigene Regeln zu Socken, linkt aber beim Thema weite zu den :en Regeln wo klar hervor geht dass benutzen von zwei Konten in Löschdiskussionen unerwünscht ist.--Caranorn00:12, 23. Jul. 2008 (CEST)
"Histo" ist offensichtlich Historiografs globales Konto und die "Tarnung" ist ja nun auch derartig schlecht, dass man kaum von Sockenpuppe im eigentlich Sinn sprechen kann. Ansonsten würde ich sagen, wir haben die Sache zur Kenntnis genommen und können am geeigneten Ort - das wäre Commons - weiterreden.-- Wiggum00:35, 23. Jul. 2008 (CEST)
Einverstanden, bloss noch eins, ich hatte erst gar nicht bemerkt dass es sich um zwei Kontos handelte, war mir erst aufgefallen als ein anderer User gefragt hatte ob Histo und Historiograf ein User wären... Hat mich dann wohl etwas entzürnt... Bin nun wirklich weg für die Nacht.--Caranorn00:49, 23. Jul. 2008 (CEST)
Ich verstehe die Diskussion hier nicht so ganz (auch wenn ich die Löschung der Bilder auch überhaupt nicht gefällt). Commons hat sich nunmal als Regel gesetzt, daß Bilder sowohl in den USA als auch im Herkunftsland (also bei diesen bildern dort wo das Photo/der Scan gemacht wurden) frei sein muß. Und in UK scheinen solche Reproduktionen wohl bisher als geschützt angesehen zu werden. Da können wir hier in D uns wohl auf den Kopf stellen, das wird die Situation in UK auch nicht ändern. Sich auf Bridgeman vs. Corel zu berufen hat ein bißchen den Geschmack von "wir suchen uns die Gesetze aus die uns gefallen und die anderen ignorieren wir einfach weil die doof sind." --Kam Solusar01:06, 23. Jul. 2008 (CEST)
Ich ahne aber schlimmes für die Commons, nämlich das über kurz oder lang alle Bilder, die auf Commons den PD-Art Baustein tragen, verschwinden werden, wenn sich User gekränkt fühlen (z.B. die die sich mit der Zusammensammelung jahrhundertealter Portraits und Gemälde beschäftigt und viel Zeit geopfert haben). Zuletzt traf es 10.000de von Wappen aller Welt auf Commons, als User wie Lokal Profil (mittlerweile auch noch dummerweise admin auf Commons) Amok gelaufen sind. Nun beginnt der Run auf die PD-Art-Bilder. Irgendwann kommt dann der nächste auf die Idee und will alle deutschen Wappen auf Commons löschen lassen, weil die vieleicht nach deutschem aber nicht immer nach US-Recht oder sonst irgendeinem Recht gemeinfrei sind. Wir sollten was unternehmen, bevor Commons nur noch eine "Privatfotogalerie" wie FlickR oder einige andere Bilderhostings ist und alles andere nur noch über Weblinks aus Artikeln in den jeweiligen Sprachversionen erreichbar ist, nur weil es in irgendeinem Land Probleme gibt. Statt dessen sollte man die Einführung von Warnbausteinen langsam mal enger ins Auge fassen auf Commons, so wie bspw. bei den Slowakischen Wappen passiert (die sind ja überall gemeinfrei und verwendbar außer in der Slowakei selbst). Damit wären die Commons auch weiterhin eine echte Bildalternative. Die Warnbausteine könnten dann ähnlich wie die "NoCommons"-Bausteine hier in De-WP genutzt werden und eine Aufschrift wie "Bitte nicht in den Ländern X, Y, Z usw. verwenden." oder "In X, Y, Z usw. sind die hier gezeigten Grafiken nicht gemeinfrei und unterliegen rechtlichen Beschränkungen." Oder so ähnlich halt. Derzeit stößt mir auf Commons auch der Run auf die Panoramafreiheit negativ auf. So sollen bspw. derzeit hunderte Bilder von Bauwerken aus Russland gelöscht werden, da in Russland keine Panoramafreiheit existiert (teilweise Brücken von vor 1900 o.ä.). Also nicht wundern, wenn der Commonsdelinker hier demnächst 1000de Artikel Bilderfrei macht. Auf Commons ist irgendwie derzeit die Hölle los. Ein freier Dateienspeicher für "ALLE" Wikipedia-Sprachen ist das derzeit nicht. Christian Bier(Disk.)(+/-)✉01:47, 23. Jul. 2008 (CEST)
Bin da einverstanden dass die Commons Policy problematisch ist und es gut wäre Änderungen anzustreben. Bis dann müssen wir uns jedoch an die existierenden Regeln halten. Generell wäre ich da die Server ja (nicht ganz 100% wenn ich das Recht verstehe) in den USA stehen allgemein für US Recht für alle wiki Projekte. Dies würde dann zu viel mehr Übersichtlichkeit führen und Nutzer müssten sich nicht mit dutzenden von verschiedenen Rechtslagen abgeben. Jedoch auch das würde zu Löschungen führen (sicher hier, aber auch z.b. auf :lb).--Caranorn15:02, 23. Jul. 2008 (CEST)
Gerade wurde ein Bild von Felistoria aus der Flora Danica (reine Bibliotheksreproduktion aus Buch!) auf C zur Löschung vorgeschlagen, siehe auch [19] --Historiograf00:37, 24. Jul. 2008 (CEST)
Bilder aus der Encyclopædia_Britannica
Ich würde gerne ein Bild aus dieser Kategorie nutzen. Wahrscheinlich suche ich falsch, jedenfalls finde ich keine brauchbare Information =0[ und aus den Informationen zu PD Gutenberg und PD Britannica werde ich auch nicht wirklich schlau. Skeptisch macht mich ebenfalls, dass ich kein Anwendungsbeispiel in der de:WP gefunden habe. -- Хрюша??11:50, 23. Jul. 2008 (CEST)
Erscheint wohl mit 1911 alt genug. Auch wenn mir 100 Jahre Alter der Einfachheit lieber wären, ein echtes Risiko gibt es wohl nicht. Du kannst auch gerne mal bei commons:Category:Lueger schauen, wenn dir dir Art der Motive gefällt. --Kolossos23:41, 23. Jul. 2008 (CEST)
Danke! Klar gefallen mir diese Art Motive generell, aber ich brauche eben eine bestimmte Brücke ;0}. -- Хрюша??23:57, 23. Jul. 2008 (CEST)
Die Richtlinien für Bilder sehen so aus:
Autor ist mehr als 70 Jahre tot -> Bild darf frei verwendet werden.
Bild ist mind. 100 Jahre alt und Autor unbekannt -> Bild kann mit minimalem Risiko frei verwendet werden.
Die dritte Richtlinie, dass Bilder vor 1923 ohne Autor verwendet werden können, befindet sich momentan in der Evaluation (siehe WP:Dateiüberprüfung/1923). Dies ist aber aus meiner Sicht die Richtlinie, die hier anzuwenden ist (wie auch auf den Commons steht), es wäre also gut, wenn du dein Bild dann dort eintragen könntest.
Was mir allerdings nicht ganz klar ist: Auf Commons steht, dass das Copyright für die Encyclopaedia Britannica, aus der das Bild stammt, abgelaufen ist. Kennt sich jemand im britischen Copyright aus? Nach welcher Frist läuft das hier? -- ChrisiPK(Disk|Beiträge|Bewerten)16:38, 24. Jul. 2008 (CEST)
Das ist einfach PD-US-1923. Die Britannica erscheint seit den 1920er Jahren des 20. Jahrhunderts bei wechselnden US-Verlägen. Und die 11. Auflage erschien da weitgehend unverändertn ochmal mit Ergänzungsbänden als 12. vor 1923. sугсго18:53, 24. Jul. 2008 (CEST)
was muss ich auswählen, wenn wahrscheinlich der Bund Eigentümer an den Bildrechten ist
OK - wie der Betreff sagt: Ich habe ein Foto gescannt. Darauf eine Abbildung vom Tender Donau A69. Das Foto war offizielles Schiffsportrait 1987 oder früher. Die Quelle für diese Angabe - ich. Was nun ?? mfG jason1967
OK - Nachtrag/Nachfrage: selbst geknipst ist aber ok, auch wenn das Fahrzeug dem Bund gehörte. Muss dann noch irgendein Hinweis dazu ??
--Jason196714:12, 25. Jul. 2008 (CEST)
Korrektur (wer lesen kann....): Hallo! Wenn du das Bild nicht selbst aufgenommen hast, darfst du es ohne Freigabe des Urhebers nicht hochladen. -- Martina NolteDisk.14:22, 25. Jul. 2008 (CEST)
Wird schwierig, da du sehr unwahrscheinlich der Fotograf deines eigenen Paßbildes sein kannst. --RalfR → DOG 200814:57, 25. Jul. 2008 (CEST) PS: ne gefälschte Version können wir aber basteln ;) ob das nun aber grad in diesem Fall sinnvoll ist...?
Ich bin tatsächlich Fotograf meines Passbildes, da der Fotoautomat natürlich keine urheberrechtl. Ansprüche hat. Ich hätte da aber an eine gefälschte Version (unkenntlich machen) bzw. Specimen-Version gedacht. Die Frage ist nur, ob man das darf. --michaFrage/Antwort15:28, 25. Jul. 2008 (CEST)
Das urhebrerechtliche Hauptproblem ist das Foto, was aber ja aus Prsonenschutzgründen eh unkenntlich gemacht werden sollte. Die Gestalltung der ID selber geht als sicher als amtliches Werk durch, nur sind hier ggf. Schutzbestimmungen wie bei Banknoten noch zu beachten. Das andere, nicht urherberrechltiche Problem von eine nicht Speciem ID, ist ihre Nummer, denn die ist auch personaliesiert. Am besten wäre es wenn wir die ID bekämmen, die bei der Einführung als amtlichs Werk veröffentlicht wurde, denn die ist die unproblematiste. Bobo1115:39, 25. Jul. 2008 (CEST)
Warum blickst du nicht durch? Warum fragst du nicht, damit man dir das generell erklärt und du das das nächste mal selbst schaffst? Zum Bild: Ist aus Wikimedia Commons und kann (technisch betrachtet) hier ganz normal einfach eingebunden werden. ...Forrester{Die Dateiüberprüfung}23:10, 25. Jul. 2008 (CEST)
Erstmal danke für die Antwort. Ich habe mich durch die Lizenzen gelesen und hatte Schwierigkeiten, den englischsprachigen Lizenztext klar mit den von de-Wikipedia geforderten Kriterien abzustimmen. Dazu kommt, dass es offenbar eine Version 3.0 gibt, die womöglich diese Lizenz unbrauchbar macht. Auf commons liegen m.W. auch Bilder, die zwar in en-Wiki, aber nicht in de-Wiki verwendet werden können, oder liege ich da falsch? Wie gesagt, vom Bauchgefühl her, hätte ich es auch verwenden wollen dürfen, da ich aber nicht ganz durchblicke und keinen Rechtsverstoß riskieren wollte, frag ich eben nach. Krächz23:15, 25. Jul. 2008 (CEST)
Ok. Also das mit 3.0 schadet überhaupt nicht und CC-2.0 wird auch auf der deutschen Wikipedia als frei angesehen. Führ gewöhnlich steht es auf der Commons-Bildbeschreibungsseite, wenn ein Bild nicht in Deutschland genutzt werden sollte. ...Forrester{Die Dateiüberprüfung}23:20, 25. Jul. 2008 (CEST)
wir sind eine Werbeagentur und ein Kunde von uns möchte gerne das angebenende Bild als Motiv für eine Messewand verwenden.
Das Bild ist lizensiert mit dem Zusatz "GNU Free Dokumentation License".
Darf das Bild verändert werden? Und was muss dabei bachtet werden?
Wir benötigen das Bild in einer größern Auflösung.
Es wäre gut, wenn Sieu uns so schnel wie möglich ein Antwort senden. (Evtl auch an die E-Mail Adresse piontek@atelier-kaempf.de)
Hallo, generell ist es kein Problem, Bilder aus der Wikipedia weiterzunutzen die unter der GNU Free Documentation License stehen. Die Bedingungen sind hier genau aufgelistet. Problematisch könnte sein, dass das Bild vermutlich nicht in einer größeren Auflösung verfügbar ist, hierzu können Sie jedoch den Uploader konsultieren. Grüße, →Christian.И13:31, 24. Jul. 2008 (CEST)
Nachtrag: Das betreffende Bild ist wahlweise auch mit der Lizenz CC-by/2.5 veröffentlicht. Hier muss nur der Name des Autors genannt sein. Die Bedingungen zur Weiternutzung finden Sie hier. →Christian.И13:59, 24. Jul. 2008 (CEST)
Die GFDL ist für eine Werbeagentur unpraktisch, da dann auch der ganze Lizenztext der Werbung angefügt werden müsste. Besser geeignet ist die CC-by/2.5. -- Chaddy - DÜP16:28, 24. Jul. 2008 (CEST)
Für die Werbeagentur wird die GFDL hier aber meinem Verständnis nach viel günstiger sein, denn dann brauchen sie weder Lizenztext noch Urheber zu nennen, so sie weniger als 100 von diesen Messewänden produzieren. Oder gibt's bei der CC auch so eine Beschränkung a la "alles unter 100 Kopien fällt nicht unter Lizenzbestimmungen"? --jha17:42, 25. Jul. 2008 (CEST)
Zumindest fallen die -für diese Anwendung doch etwas bizarren- Forderungen aus "Copying in Quantity" dann weg. --jha16:12, 26. Jul. 2008 (CEST)
erlaubtes Zitat oder nicht-erlaubte URV?
Hallo, könnte bitte mal jemand meinen Entwurf zum Artikel Petroleumlampe auf Diskussion:Petroleumlampe ansehen. Bin mir nicht sicher, ob das noch unter "erlaubtes Zitat" fällt - oder ob das bereits kritisch mit den Urheberrechten werden könnte. - Danke. --Colag11:50, 25. Jul. 2008 (CEST)
Hier entwickelt sich gerade eine Diskussion, die über den Einzelfall hinaus auch von prinzipieller Bedeutung sein könnte. Ich würde gern die Meinung der hier versammelten Experten dazu hören. Es dankt Stefan6423:41, 26. Jul. 2008 (CEST)
Diese Tabelle - mit Daten vom statistischen Bundesamt - habe ich aus der t-online-Startseite entnommen und in excel kopiert und dann zur WP-Tabelle umfunktioniert. Weil ich mir bzgl. Urheberrecht nicht sicher war, habe ich sie vorläufig auf der vorgenannten Diskussionsseite abgelegt; die Tabelle ist aber für einen eigenständigen Artikel gedacht (der dann im Wesentlichen aus dieser Tabelle besteht). Geht das oder spricht etwas dagegen und was ist im Detail noch zu beachten? Gruß -- Dr.cueppers - Disk.12:32, 27. Jul. 2008 (CEST)
Spricht nichts dagegen, da Informationen ansich nicht urheberrechtlich schützbar sind. DIe Darstellung der Tabelle erreicht auch keine Schöpfungshöhe jodo13:58, 27. Jul. 2008 (CEST)
ich möchte hiermit dringend dafür plädieren, dass die derzeitige politik, das deutsche zitat-recht bei wikipedia nicht anzuwenden, aufgegeben wird! wir befinden uns in einem land - und das sollte eigentlich überall so sein -, wo meinungsäußerung, forschung und lehre frei sind, und das bedeutet, dass man zum beleg und zur verdeutlichung von aussagen zitate - text, bild, film etc. - muss verwenden können! dies hat das deutsche recht eingesehen (urheberrecht, kurz urhg).
es mag sein, dass es schwierige grenzfälle gibt (z.b. bloßer schmuck statt beleg und verdeutlichung), aber das bemühen, solchen problemfällen aus dem wege zu gehen, kann nicht bedeuten, überhaupt keine zitate verwenden zu dürfen. das hieße: das kind mit dem bade ausschütten!
Das Problem ist, das Bildzitate nur in wissenschaftlichen Werken unbestritten erlaubt sind, denn ein Bildzitat (auch wenn nur ein Ausschnitt ist) befindet sich auf der gleiche Stuffe wie ein Vollzitat. Die Wikipedia aber nicht unter ein wissenschaftliches Werk gilt, können wir uns nicht auf die Bild-Zitatregel berufen, und sind deshalb nicht vor einer Klage geschützt. Daraus folgert logischerweise, dass wir keine Bildzitate zulassen können. Bobo1115:31, 24. Jul. 2008 (CEST)
Im Gegensatz zu Texten ist es bei Bildern nicht möglich, diese direkt in den Artikel einzufügen. Es entstehen immer die bekannten Bildbeschreibungsseiten. Diese Seiten stellen aber kein Zitat dar. Deshalb ist es aus technischen Gründen unmöglich, Bildzitate einzuführen. -- Chaddy - DÜP16:31, 24. Jul. 2008 (CEST)
Außerdem ist Wikipedia ein Projekt, das freie Inhalte schaffen will. Das sich dadurch an manchen Stellen Nachteile gegenüber herkömmlichen Nachschlagewerken ergeben wurde von Anfang an bewußt in Kauf genommen. Wenn man sich dann mal anschaut, daß wir inzwischen in vielen Bereichen hochwertiges Bildmaterial unter freien Lizenzen zur Verfügung gestellt bekommen, ist der wirkliche Bedarf an Bildzitaten nicht wirklich groß. Und nach einem Blick in die englische Wikipedia und deren megabyte-großen Diskussionen und Streits zu (dem Bildzitat recht ähnlichen) Fair use (sowohl zu Fair use allgemein als auch zur Anwendbarkeit bei einzelnen Bildern), bin ich recht froh, daß wir uns das nicht antun. --Kam Solusar23:16, 24. Jul. 2008 (CEST)
Bildzitate wären ohne weiteres möglich. Wikipedia ist ein (populärwissenschaftliches) Werk, das wiss. Großzitat wäre erlaubt. Wenn der Unsinn mit den Beschreibungsseiten stimmen würde, dürfte man Zitate im Netz nur in PDFs verwenden. Wenn wir aus guten gründen Bildzitate nicht wollen, sollten wir nicht andere Gründe vorschützen. Wir wollen sie nicht, weil wir freie Inhalte schaffen wollen und schon genug Unfreies (siehe FAQ Rechtliches) hier rumschwirrt. Undenkbar ist es aber nicht, dass irgendwann die Community Bildzitate zulässt --Historiograf01:09, 25. Jul. 2008 (CEST)
Bildzitate in der de-WP wären meiner Auffassung nach ohne rechtliche Probleme im ANR möglich. Auch die "Wikipedia-Nachdrucker" hätten keine Probleme bei der Nachnutzung einzelner Artikel oder auch bei Komplett-Spiegeln, egal ob Print, DVD und auch online. Gleiches gibt auch für NoDerivate-Lizenzen. Urheberrechtlich unbedenklich. Aber es ist poltisch von der Community nicht gewollt und daher auch nicht über diese Seite zu klären. (Für den BNR gilt das natürlich nicht, wo mit Bildern "Homepage-Bau" betrieben wird, da pauschal kein Zitatrecht greifen kann.) --jha02:24, 25. Jul. 2008 (CEST)
Wikipedia ist weder Meinungsäußerung, noch Forschung, noch Lehre. Das steht so in den Richtlinien. --Fb78☼10:38, 25. Jul. 2008 (CEST)
Siehe Histo und jha. Rechtlich wären Bildzitate möglich, es ist von den Benutzern nicht gewünscht, die immer und überall "frei" rufen. Da diese in der Überzahl sind, ist es nicht möglich. --RalfR → DOG 200810:46, 25. Jul. 2008 (CEST)
In der Praxis werden Bildzitate daran scheitern, das die meisten das Zitatrecht nicht begreifen.
Du bezeichnest z.B. blossen Schmuck als schwierigen Grenzfall, obwohl das Zitatrecht genau diesen Fall sauber regelt: Illustration ist kein Zitat sondern URV.
Die Erfahrungen die ich auf de.wikiversity zum Bildzitat gemacht habe, zeigen mir auch wie gerne versucht wird es zu Missbrauchen. Da wird zum Beispiel ein Porträt Foto das einen Wissenschaftler zeigt, in einen Artikel über diesen Wissenschaflter eingebunden, mit dem Argument, das es ja über diesen Wissenschaftler geht. Die Grundlegende Überlegung, das man nicht die Abgebildete Person sondern der Fotografen und dessen Werk zitieren müsste, leuchtet aber bis heute dem Uploader nicht ein.
Ein Analoges Beispiel war als jemanden ein Foto des den verhüllten Reichstag zitieren wollte und nicht begriff das, das er dazu zwei Werke (das Foto und den verhüllten Reichstag) und somit zwei Urheber zitieren müsste und das in dem von ihm Gewollten Kontext (ein Kurs über das Zitatrecht) gar nicht möglich war.
Ein weiteres Beispiel, sogar hier in der Wikipedia, ist die Anwendung das Musikzitates. Da ich bisher jeden Abschnitt neben einem vermeintlich zitierten Bild verstehen konnte, ohne das ich Noten lesen kann, frage ich mich ernsthaft ob die Noten nötig sind und damit wirklich zitiert oder ob sie meist nur den Artikel illustrieren.
Letztlich würde das Zitatrecht also daran scheitern, das die Mehrheit es schlicht nicht begreift.
-- MichaelFrey10:56, 25. Jul. 2008 (CEST)
Demzufolge bringen Bildzitate ohnehin nur in sehr seltenen Einzelfällen etwas - Artikel über Kunstwerke, die sich mit diesem auseinandersetzen etc. Für die Mehrzahl der Artikel kämen Bildzitate im Sinne des Gesetzes doch gar nicht in Frage, weil die Bilder als ergänzende Illustration dienen, nicht als Gegenstand der Auseinandersetzung. --Fb78☼11:02, 25. Jul. 2008 (CEST)
Frey hat keine Ahnung. Selbstverständlich darf sich der Zweck der Zitatverwendung auf den Bildinhalt beziehen. Fb78 dito: Es ist ganz und gar irrelevant, ob wir hier keine original research betreiben, wir vermitteln populärwissenschaftlich. Zur Erläuterung des Inhalts darf zitiert werden, zur reinen Illustration nicht --Historiograf13:01, 25. Jul. 2008 (CEST)
Zumindest könnten wir mit der Zulassung von Bildzitaten dann Artikel zu zeitgenössischen (bildenen) Künstlern sinnvoll illustrieren. --jha17:48, 25. Jul. 2008 (CEST)
am kompetentesten äußert sich hier historiograf: rechtlich wären bildzitate ohne zweifel möglich! sind sie nötig? wer sich einmal artikel zur modernen kunst (einstieg vielleicht: "informel") ansieht, wird eine BILDWÜSTE vorfinden... über kunst kann man nicht reden, wenn man sie nicht sinnlich wahrnehmen kann! also ist das (trotzig-puristische) 'bildverbot' der 'community' eine behinderung des auftrags! pragmatisch: was würde denn eigentlich passieren, wenn wirklich mal ein künstler oder ein künstler-rechte-verwerter z.b. klagt? müsste irgendjemand persönlich millionen zahlen? wohl kaum (wer könnte denn haftbar gemacht werden. die autoren sind ja i.d.r. anonym...) passieren könnte richterliche untersagung der fortsetzung der publikation (bei fortgesetztem 'ungehorsam' im extremfall theoretisch: schließung des ganzen 'ladens'). nun gut: dann eben raus mit dem bild (z.b.). so einfach könnte das sein. in praxi: wir bräuchten eine spezialisierte anlaufstelle, sprich ein kleines team von admin's (wahrscheinlich reicht eine/r) für solche fälle. und eine stelle, wo die einfachen regeln stehen:
1. ein zitat muss (unsere populärwissenschaftlichen) textlichen aussagen belegen oder verdeutlichen.
2. es muss ein klarer bezug zwischen text und zitaten bestehen; sprich: der text muss auf das zitat konkret bezug nehmen (d.h., so steht's in der rechtsliteratur: es geht nicht, 5 alibi-zeilen zu schreiben, um 50 geklaute bilder zu einem bildwerk zu versammeln).
3. pseudo-zitate, die zur belegung oder verdeutlichung von aussagen auch verzichtbar wären, sind eben das: pseudo-zitate - nicht erlaubt! einfaches prüfkritierium!
die 3 regeln reichen. müsste doch eigentlich jeder depp kapieren! und zur not: die wikipedia-zitat-polizei für den fall einer richterlichen entscheidung. o.k.? --HilmarHansWerner12:41, 29. Jul. 2008 (CEST)
Die neuen Lizenzen werden (so wie es im Moment aussieht) von Wikimedia Commons als frei akzeptiert und Mike sieht auch keine Probleme. Wir haben die Lizenzvorlagen jetzt auch auf LFB und sollten sie nutzen - auch auf MediaWiki:Licenses für das Uploadformular (da nur CC-by-sa/3.0/de?). Meinungen dazu? ...Forrester{Die Dateiüberprüfung}22:48, 25. Jul. 2008 (CEST)
Positiv zu bewerten scheint es mir, dass man auf ein paar terminus technicus, die problematische Definitionen des UrhGs sind, verzichtet, dass man zumindest mit 3.0 jetzt versucht den Datenbankschutz auszuhebeln und dass man by-sa in Richtung anderer Copyleft-Systeme öffnet (ich würde aber strikt davon abraten, das zu nutzen, weil wir erstmal sehen müssen, ob das rechtlich überhaupt funktioniert). Relativ egal (für Wikipediauser) ist die Attacke auf die Verwertungsgesellschaften. Forrester[[Dateiüberprüfung]]13:49, 29. Jul. 2008 (CEST)
Hallo an Alle; nachdem Briefmarkenabbildungen auch von Auktionen auf eBay als lizenzkonform angesehen werden, nächste Frage: Wie sieht es mit diesem Briefumschlag aus: Fast ausschliesslich offizielle Briefmarken, Stempel, Aufkleber usw. Aber als Gesamtkunstwerk? Wüde bestens in DO-X-Post passen. Grundsatzendscheidung? Gruss --Nightflyer23:32, 27. Jul. 2008 (CEST)
Ups, Logo, ich seh keins :-)? Bitte um mehr Infos. Aber trotzdem: Mach, was du kannst, und kleb das Bild bitte in den Artikel ein. Ist auch hier ein verstecktes Logo vorhanden? Gruss --Nightflyer00:01, 28. Jul. 2008 (CEST)
Entschuldigung, aber ich finde du stellst dich an. Wenn ein Bild eingestellt wird, das offenkundig eine der Bedingungen nicht erfüllt, ist immer der Uploader zu benachrichtigen. Und wenns keinerlei ersichtliche Anhaltspunkte gibt, dass das Bild vor 1923 veröffentlicht wurde - wozu um Himmels willen brauchst du dann ne zweite Meinung? Was bitteschön kann jemand anderes feststellen als dass a) kein Veröffentlichungsnachweis erbracht, b) kein Begründungsaufwand getrieben wurde? Nur damit du dir nicht so allein vorkommst? Das kanns ja wohl nicht sein. Hier handelt es sich nicht um "schwierige Fälle", sondern um eine unstrittige Unzulässigkeit. Wenn der Uploader nichts nachschiebt, sollte das Bild ratzfatz gelöscht werden, ohne dass 120 Wikipedianer noch ihren Senf dazugeben müssen --Historiograf16:59, 29. Jul. 2008 (CEST)
Ahoi. Ich würde gerne von dieser Seitediesen Stich klauen, den ich als kunstgeschichtlicher und urheberrechtlicher Laie mal als Bild-PD-alt-100 (unbekannter Stecher, aber sehr sicher sehr lange sehr tot) einordnen würde.
Die beiden Fernsehserien-Artikel CSI: Den Tätern auf der Spur und CSI: Miami verwenden jeweils in ihrer Infobox ein Logo der Serie mit Schriftzug. Dazu zwei Fragen: a) Ist das rechtlich erlaubt? b) Darf ich zu einer anderen Fernsehserie auch ein Logo in die Wikipedia laden und was wäre dabei zu beachten? --Ochsenfrosch13:00, 31. Jul. 2008 (CEST)
Das geht nur wenn die Logos keine Schöpfungshöhe haben. Ob Logos Schöpfungshöhe haben ist nicht immer eindeutig. Wenn du sagst um welches Logo es geht, dann wird sich sicher jemand der ob eher nicht oder eher schon, aber letztendlich bist du als Hochlader verantwortlich.--toxBewerte mich!13:10, 31. Jul. 2008 (CEST)
Ich schreibe gerade ein paar Artikel zu Musik-Songs. Auf der englischen Wikipedia sind in den Artikeln die Cover dazu eingebunden. Kann ich das im Deutschen Wiki auch machen? Falls nein, kann ich die CD fotografieren und dann einbinden? Danke für eine Antwort. Gruß --Djmirko20:04, 30. Jul. 2008 (CEST)
ZU 1. Im Gegensatz zu en: geht bei uns auf de: Fair Use nicht. zu 2 Nein das wäre ien Urheberrechtsverletzung oder ist der Künsteler der das Cover hergestelt hat schon 70 Jahre lang Tod? eher nein. Daher das klip und klare NEIN. Bobo1120:23, 30. Jul. 2008 (CEST)
Klar ist auch bei Kunst SH anwendbar. SH ist ein generelles Konzept zur Beschreibung der Untergrenze des Urheberrechts. Ich weigere mich nach wie vor, in Malewitschens schwarzem Quadrat etwas urheberrechtlich Geschütztes zu sehen, nur weil es unbestritten Kunst ist. Wir können SH allerdings im wesentlichen nur bei Werken der angewandter Kunst anwenden, nicht bei "Kunstwerken" in Museen oder in Comics. Aber einmal mehr gilt zu bedenken (auch wenn das den wenigsten hier wirklich klar ist): Wir sind nicht alles. --134.130.68.20011:42, 1. Aug. 2008 (CEST)
Bei Malewitsch stellt sich die Frage ohnehin nicht, da der gute Mann „70 Jahre plus“ tot ist ;-), bei Warhol hätte ich aus persönlicher Erfahrung ernsthafte Bedenken, denn das berühmte Bananenalbum ist mir hier schon einmal wegen URV gelöscht worden… Grüße Telrúnya12:01, 1. Aug. 2008 (CEST)
Mh, wenn man das nun halb verdeckt knipsen würde, schwarze Scheibe obendrauf... -- Smial14:50, 1. Aug. 2008 (CEST) (laut denkend)
Listen-Weiternutzung und Schöpfungshöhe
Hallo, ich weiß nicht ob diese Frage hier schon mal diskutiert wurde (ansonsten bitte Link posten). Mir sind in Google Knol einige Listen aufgefallen (z.B. diese, vgl. en:List of comic books), die offensichtlich aus der englischen Wikipedia kopiert wurden. Laut dem Artikel Schöpfungshöhe genießen Aufzählungen von Fakten ja keinen urheberrechtlichen Schutz.
Meine Frage dazu: Sind dann alle Wikipedia-Listen generell Public Domain? Beispielsweise so etwas wie Liste der Präsidenten von Argentinien. Die Liste sieht ja von der Formatierung her nicht schlecht aus und hat auch eine Einleitung, besteht aber nur aus einer chronologischen Auflistung aller Präsidenten mit - soweit vorhanden - Bildern dazu. Oder, um ein noch umfangreicheres Beispiel zu wählen: Zeitreihe der Lufttemperatur in Deutschland. Ebenfalls eine Liste mit Erläuterungen und Grafiken, aber äußerst aufwändig. Oder kann aus der Struktur einer solchen Liste ein urheberrechtlicher Schutz abgeleitet werden? Sweat of the brow gilt ja in Deutschland anscheinend nicht, also ist der Aufwand zur Erstellung solcher Listen wohl belanglos. (Bin allerdings kein Rechtsexperte). In dem Fall könnte ja jeder theoretisch diese Listen nach Google Knol kopieren und die Werbegeld-Kasse klingeln lassen. Nicht das ich das jetzt vorhätte, aber das Thema würde mich durchaus interessieren.-cromagnon¿?04:07, 30. Jul. 2008 (CEST)
Informationen ansich können keinen urheberrechtlichen Schutz erlangen, nur deren Darstellung. Die Einleitungen der Listen haben sicherlich Schöpfungshöhe, aber die Listen nicht. Wenn also in Listen nur Fakten aufgeführt werden ohne weitere Erläuterung oder Ähnliches, dann sind sie gemeinfrei (Puplic Domain gibts in Deutschland net). Ein Schutz als Datenbankwerk kommt bei solchen geringen Umfang wohl auch nicht in Frage. jodo11:09, 30. Jul. 2008 (CEST)
Eigentlich kannst du WP:WEB auf deiner eigenen Hompage getrosat ignorieren. Das gilt nur wenn du von Wikipedia auf deine Hompage verlinken wollen würdest.--toxBewerte mich!14:05, 29. Jul. 2008 (CEST)
Wobei ich mich natürlich freuen würde wenn auch andere Menschen nur Websieten vom Feinsten und ohne bevormundens Interface verlinken würden.--toxBewerte mich!14:09, 29. Jul. 2008 (CEST)
Nein. Hier werden Engelszungen nötig sein, um zu erklären, dass er seinen Industriefotografen nicht einfach übers Ohr hauen darf. Es wird aber daruf hinauslaufen, dass irgend wann eine Mail von der Firma kommt, weil die sich die kostenlose Werbung sicher nicht entgehen lassen wollen.--toxBewerte mich!11:27, 29. Jul. 2008 (CEST)
Bitte alle meine hochgeladenen Bilder löschen. Auf den Diskussionseiten ist alles erklärt. Aufgrund der aufgetretenen Umstände hat sich das Projekt allerdings erledigt.
Nachdem Mdangers vor etwa 18 Monaten aus privaten Gründen seine Mitarbeit weitgehend einstellen mußte, lag diese Seite weitgehend brach, niemand hat sich wirklich darum gekümmert. Seit einigen Wochen ist Martina Nolte dort sehr engagiert am Abarbeiten. Sie hat die Arbeitsweise von Marc weitgehend übernommen und mailt die URV-Verletzer an. Die Seite ist wieder aktiv, da tut sich was. Auch wenn Forrester vorhatte, das ganze System umzustellen, in der gegenwärtigen Phase wäre es vielleicht ganz hilfreich, wenn wir da ab und an auch mal draufschauen und ihr etwas helfen. PS: Nachhilfe in Sachen Urheberrecht braucht sie nicht ;) --RalfR → DOG 200823:03, 31. Jul. 2008 (CEST)
Mühselige Fleißarbeit, aber ich finde die Seite wichtig. Ab und an kann ich etwas Nachhilfe bestimmt doch gebrauchen. Wenn's mir zu knifflig wird, frag ich einfach hier, okay? Und natürlich freu ich mich, wenn wieder mehr Leute dort einsteigen! :-) -- Martina NolteDisk.12:31, 4. Aug. 2008 (CEST)
Schöpfungshöhe von Logos?
Hallo, ich habe eben diese beiden Logos hochgeladen:
Könnte mir bitte jemand Kompetentes sagen, ob ich das mit den Lizenzen richtig gemacht habe? Ich denke schon, aber sicher ist sicher... Danke --Henward20:54, 31. Jul. 2008 (CEST)
1. hat sicherlich keine Schöpfungshöhe. Das zweite ist zu klein um das beurteilen zu können. jodo03:40, 1. Aug. 2008 (CEST)
Sehe ich nicht so. Wenn ich sage das Logo hat keine SH, dann treffe ich eine Aussage über die Gestaltungshöhe des Logos, die ja vorhanden sein kann, nur in der kleinen Version nicht erkennbar. Außerdem kann ich nicht ausschließen, dass jemand anderes mit besseren Augen etc. nicht doch etwas sieht. Deswegen keine Aussage zum zweiten Bild. jodo15:08, 1. Aug. 2008 (CEST)
Naja, das Logo ist ja im Grunde das selbe wie der Banner ganz oben auf deren Webseite (nur die Anordnung der Einzelelemente ist verschieden). Und der Banner wird ja wohl groß genug sein... -- Chaddy - DÜP15:12, 1. Aug. 2008 (CEST)
Kann hier irgendjemand ausführlich (was erforderlich wäre) ein deutliches Überragen begründen??? Logos haben grundsätzlich keine Schöpfungshöhe, es sei dann, das deutliche Überragen (als Ausnahme) kann begründet werden --Historiograf23:48, 2. Aug. 2008 (CEST)
Wie meinst du das? Wenn in dem Logo ein Foto verarbeitet worden ist, besteht eine überragende Schöfpungshöhe, wenn es sich aber "nur" um eine Zeichnung oder eine Computergraphik handelt besteht keine besondere Schöpfungshöhe? Das erscheint mir als komplettem Laien auf dem Gebiet – na, sagen wir mal – erstaunlich! --Henward15:24, 4. Aug. 2008 (CEST)
Ist aber so. Wenn ein Lichtbildwerk verarbeitet wurde hat es auf jeden Fall Schöpfungshöhe. Deswegen war ich oben ja auch so zurückhaltend. Ich kann es einfach nicht erkennen, wie das entstanden ist. jodo18:13, 4. Aug. 2008 (CEST)