Wikipedia:Urheberrechtsfragen

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Luftaufnahmen der WWK-Arena[Quelltext bearbeiten]

Dieser Baustein verhindert die automatische Archivierung dieses Abschnitts und seiner Unterabschnitte. Diese Diskussion ist für die LD auf Commons relevant und sollte daher nicht im Archiv verschwinden, bis der dortige LA abgearbeitet ist. -- Chaddy · D 00:50, 3. Sep. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]
SH?

Sieht irgendjemand SH bei dem Stadiondach oder einem anderen Teil des Stadions?

Hintergrund ist eine Löschung zweier Luftaufnahmen des Stadions auf Commons vor 10 Jahren durch A.Savin: File:Luftaufnahme Impuls Arena.jpg, File:Luftaufnahme Impuls Arena 2.jpg (siehe auch commons:User talk:A.Savin#File:Luftaufnahme Impuls Arena.jpg, File:Luftaufnahme Impuls Arena 2.jpg. Inzwischen gibt es haufenweise ähnlicher Luftaufnahmen auf Commons, siehe commons:Category:Impuls Arena.

Meiner Ansicht nach ist da nichts Schützbares zu sehen und die Aufnahmen sind daher auch auf Commons unproblematisch. A.Savin besteht jedoch auf dem formalistischen Weg per undeletion request (das wird dann eine Wundertüte). -- Chaddy · D 18:38, 1. Sep. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]

Du sagst es: Wundertüte. Da ist keine SH. --Ralf Roletschek (Diskussion) 21:13, 1. Sep. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]
Ich kann ehrlich gesagt nicht nachvollziehen, wie man diesem Bauwerk den urheberrechtlichen Schutz absprechen kann. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 12:41, 2. Sep. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]
Widerspruch. Dieses Gebäude muss nach der Rechtsprechung zu Architektur und Schöpfungshöhe als Werk iSd UrhG angesehen werden. Luftaufnahmen sind daher nach der jüngsten OLG-Rechtsprechung zum Thema Drohnen und Luftbilder zu löschen. Leider. Ich halte ja das LG-FFM-Urteil für besser begründet, aber wir bekennen uns zum Vorsorgeprinzip und Ober sticht Unter. Grüße --h-stt !? 14:51, 2. Sep. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]
Ich schliesse mich Gnom und H-stt an und werde auf Commons einen LA auf alle Luftaufnahmen dieses Stadions stellen. Gestumblindi 15:10, 2. Sep. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]
Moment. Zuerst würde mich schon interessieren, worin ihr denn da SH seht? Das Dach ist so simpel wie nur möglich konstruiert und gestaltet. Oder worin seht ihr sonst SH?
Und wenn, dann sind da unzählige Stadien betroffen. Das wäre eine Riesenaktion ähnlich wie bei U-Bahnhöfen. -- Chaddy · D 15:34, 2. Sep. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]
Simpel schließt SH nicht aus. Einfachheit ist ein typisches Stilelement der Architektur. Hier haben wir eine Säulenkonstruktion mit gepfeilten Säulen, filigranen Verstärkungen und gefälligen Proportionen. Die Gitterstrukturen zwischen Unterbau und Dach sind für den Luftaustausch optimiert, das Dach ist in der Aufsicht schlicht, welche Unterzüge oder anderen Verstärkungen es tragen, kann man in diesem Bild nicht sehen. Und ja, wir werden uns nach der aktuellen Rechtsprechung von sehr vielen Luft- und Drohnenbildern von Bauwerken trennen müssen. Nicht nur von Stadien, aber auch von Stadien, weil die praktisch alle noch dem Urheberrecht unterliegen. Nur Übersichtsaufnahmen aus der Luft, in denen jedes einzelne (moderne) Gebäude nur unvermeidliches Beiwerk ist, können behalten werden. So ist die OLG-Rechtsprechung. Ich halte sie für schlecht begründet, aber das ändert nichts daran. Grüße --h-stt !? 16:08, 2. Sep. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]
Was für SH entscheidend ist, ist die eigenständige kreative Schöpfung. Je einfacher und simpler, desto unwahrscheinlicher ist es auch, dass eine neue kreative Schöpfung entstanden ist (ja, ja, schwarzes Quadrat, ich weiß). Und hier bei diesem Stadion sehe ich einfach keine kreative Eigenleistung. Eine solche Gestaltung findet sich vielfach und es ist auch nicht groß möglich, das anders zu gestalten.
Die Säulenkonstruktion ist hier übrigens nicht mal die Fasse, sondern wirklich nur eine Trägerkonstruktion, die nicht mal dazu gedacht war, dass man sie sieht. Da sollte nämlich eigentlich noch eine Fassade hin, die aus Kostengründen dann doch weggelassen wurde. Erst Jahre später wurde noch nachträglich eine Fasse hinzugefügt (Datei:Fassade WWK Arena im Dunkeln.jpg). -- Chaddy · D 20:11, 2. Sep. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]

" individuellen Züge, die das Bauwerk als persönlich geistige Schöpfung qualifizieren" bzw. " nicht nur das Ergebnis eines rein handwerklichen oder routinemäßigen Schaffens darstellt, sondern dass es aus der Masse des alltäglichen Bauschaffens herausragt" ist bei diesem Bauwerk mMn keinesfalls erfüllt. (Und ist A. Savin nicht einer der berüchtigsten Abmahnfotografen der Wikipedia [1][2], der auf diese Weise versucht hat, mit einer eigenen "Bildagentur" Geld zu scheffeln?)--Chianti (Diskussion) 10:19, 15. Sep. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]

Kopien von Akten des BStU[Quelltext bearbeiten]

Liebe Kolleginnen & Kollegen! Ist es zulässig, Kopien hochzuladen, die den Akten des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (BStU) entnommen sind? Solche Kopien liegen z.B. im Artikel Leipziger Liederszene. Und hier die Datei. --Andrea (Diskussion) 08:43, 18. Sep. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]

Hallo, neben der Urheberrechtsfrage berührt die Veröffentlichung auch einen anderen Bereich: Meines Wissens nach verpflichtet man sich, wenn man um Akteneinsicht bittet, dazu, diese weder zu veröffentlichen noch weiterzugeben. Ich weiß nicht genau, ob das im Stasiunterlagengesetz geregelt ist oder nur zwischen Antragsteller und der Behörde. Hinzu kommt noch diese gesetzliche Regelung. Ich wäre hier für Löschen der Datei. --LitKrik (Diskussion) 09:26, 18. Sep. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]
Wir als Wikipedia müssen schauen, dass wir keine privaten Informationen der beobachteten Personen veröffentlichen. Der konkrete Text ist diesbezüglich meines Erachtens unproblematisch. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:18, 18. Sep. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]
Einspruch! Als gelernter Ossi sehe ich das anders. Urheberrechtlich sehe ich keine Probleme aber beim Datenschutz schon. Klarnamen von Personen gehören in solchem Zusammenhang nicht in die Öffentlichkeit, wenn kein öffentliches Interesse besteht. Wer damals Leiter des Jugendklubs war, geht niemanden etwas an usw. Spätergeborene oder Leute aus der BRD mögen das anders sehen. Ich habe Jahre nach der Wende erfahren, daß ich angeblich in der FDJ im Studium für Agitation und Propaganda zuständig war. Das ist völliger Quatsch, steht aber in Akten der Stasibehörde. Schüler der Schulen ABC und XYZ haben Beifall bekundet... Die Schüler sind grob 1965 geboren, heute also im besten Alter, um in Politik usw. öffentlich zu sein. Wenn Minister Otto Normalverbraucher damals an einer der Schulen war, könnte die BLÖD daraus einen reißerischen Artikel bauen. Sowas brauchen wir nicht, sowas sollten wir nicht fördern. Sowas gehört nicht in die Öffentlichkeit. --Ralf Roletschek (Diskussion) 22:28, 27. Sep. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]
POS und EOS sind allerdings keine Namen bestimmter Schulen, sondern allgemeine Schultypen gewesen. Andere Schultypen als diese beiden gab es überhaupt nicht, insofern ist das dort eine Nullinformation. Die Schüler vom Sommer 1989 sind auch sicher nicht um 1965 geboren, und Beifall für einen kritischen Liedermacher geklatscht zu haben, würde wohl nicht einmal die Bildzeitung jemandem heute zum Nachteil auslegen.—Ilse Ongkim (Diskussion) 03:40, 2. Okt. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]
Materialien wie diese gibt das BStU nach sehr unterschiedlichen Maßstäben an Betroffene, Medien oder Forscher heraus. Dabei dürfen laut Stasiunterlagenesetz §33 "Duplikate [...] von dem Empfänger weder für andere Zwecke verwendet noch an andere Stellen weitergegeben werden.". Ohne eine explizite Freigabe des BStU dürfen diese Unterlagen hier also vermutlich nicht hochgeladen werden. Es wäre wohl am besten, das BStU mal zu kontaktieren. --Denis Barthel (Diskussion) 22:39, 2. Okt. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]
Und worauf soll sich das stützen? Das BStU hat ja keinerlei (Urheber-) Rechte an den von ihnen verwahrten Dokumenten. Soweit die Archivgesetze des Bundes und der Länder da ein Monopol aufstellen, ist das mit Verfassungs- und europäischem Recht unvereinbar. @Historiograf: wütet ja schon lange gegen die Archivgesetze. Zu recht. Aber da das kein Urheberrecht ist, ignorieren wir es bekanntlich wie so viele Nebengesetze. Grüße --h-stt !? 17:01, 15. Okt. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]
Wie ich oben schon schrieb, sehe ich auch kein urheberrechtliches Problem. Ich sehe Probleme beim Datenschutz bzw. Persönlichkeitsrechten. --Ralf Roletschek (Diskussion) 17:03, 15. Okt. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]
Das stützt sich auf das Stasiunterlagengesetz. Das ist die rechtliche Grundlage dafür. Du fragst nach dem "Rechtsgrund" (keine Ahnung, ob das ein Wort ist), den zu diskutieren führt uns aber nirgends hin, egal wie Historiograf, du, ich oder sonstwer das findet. Festzuhalten ist, dass die Weitergabe zu diesem Zweck in Deutschland illegal ist. Das kann uns egal sein, in der Tat, denn wir haben es nicht hochgeladen.
Ich halte es dessen ungeachtet für sinnvoll, den Kontakt zum BStU zu suchen. Sowohl um ihre Position zu dieser, aber auch zu Datenschutz- und Urheberrechtsfragen zu erfahren. --Denis Barthel (Diskussion) 17:09, 17. Okt. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]

Ich vermute zwar, dass alle, die hier mitlesen, auch den "Kurier" lesen, aber nunja... ich weise trotzdem mal darauf hin, dass ich dort gestern einen (Meinungs-)Beitrag zu einem Urheberrechtsthema veröffentlicht habe. Gestumblindi 20:15, 18. Sep. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]

gemeinfrei?

durch eine WP:Mitteilung, dass eine Verlinkung auf die von mir ursprünglich mal angelegte niederländische Malerin Lucie van Dam van Isselt (eine Nichte von Elout-Drabbe) stattgefunden hat, wurde ich auf den Artikel Mies Elout-Drabbe aufmerksam gemacht, so weit, so nichts Spektakuläres. Mies Drabbe ist 1956 gestorben, plus 70+1 macht den public domain day 1.1.2027. Und es gab bisher keine Werke von ihr bei Commons oder bei WP:nl. Bisher, denn im August 2023 wurden zwei Objekte bei Commons als

eigene Werke und als cc-by-sa-4.0 hochgeladen. 

Und dazu noch unter

GLAMhybrid Museum Barberini 2023

Wie kann das sein? Meiner unmaßgeblichen Meinung nach kann das gar nicht sein, auch wenn dieses Missverständnis,

wenn ich einen Scanner oder einen Fotoapparat bedienen kann, dann gehört das, was dabei herauskommt, mir, 

zehntausendfach in Commons vorkommt. Warum wir ein solches Missverständnis noch mit WP:GLAM absegnen, das ist dann in my humble opinion doppelt ärgerlich. Oder sehe ich das falsch, dann bitte ich um Aufklärung. --Goesseln (Diskussion) 18:39, 6. Okt. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]

Ich bin da ganz bei dir, nur die Erben eines Urhebers können Werke unter eine Lizenz stellen. --Ralf Roletschek (Diskussion) 18:47, 6. Okt. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]
@GodeNehler zur Info. Ich sehe hier ein Versehen durch den Fotografen, kein Vorsatz. --Raymond Disk. 21:59, 6. Okt. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]
@Goesseln, @Ralf Roletschek, @Raymond: Sorry, wenn mir da ein Fehler unterlaufen ist. Bitte ggf. anpassen oder Löschen, wenn mir da ein Fehler unterlaufen ist. Ich habe auf den Auslöser gedrückt – habe selber aber keine Rechte am Original. --GodeNehler (Diskussion) 22:24, 6. Okt. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]
Jan Sluijters, gestorben 1957

Es wäre schön, wenn in einem Glam-Projekt auch elementares Wissen über Urheberrechte vermittelt würde, und es wäre auch schön, wenn eine gewisse Qualitätskontrolle auch den Aspekt der Urheberrechte berücksichtigen würde. Ein weiterer Kandidat in der 900 Objekte starken Bilderausbeute ist dieser hier, Jan Sluijters, der hat bei Commons sogar eine {x{NoUploads}x} Warnbox.

Wer mag, darf weiter suchen --Goesseln (Diskussion) 22:55, 6. Okt. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]

Auf das Sluijters-Bild habe ich gerade eine LA auf Commons gestellt. Wenn es da noch mehr problematische Bilder gibt, bitte LA stellen. Grüße --h-stt !? 00:39, 9. Okt. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]
Als Mitorganisator der Veranstaltung ärgern mich solche Fehler auch. Bei Mengenuploads möchte ich nicht ausschließen, dass mir das nicht auch passieren könnte und natürlich habe ich sofort nachgeschaut, ob es sich hier eventuell auch um einen meiner Uploads gehandelt hat.
Wir wollen bei solchen Veranstaltungen die Chance nutzen eine komplette Dokumentation des vorhandenen Bildbestandes zu erhalten. Dazu gehört auch Material, das wir bis zum Gemeinfreitag in unserem Archiv -versteckt - bereitstellen. Ich lade also solche Bilder hoch und stelle im nächsten Schritt den Schnelllöschantrag selbst. Warum lade ich überhaupt hoch? Weil ich bei meiner begrenzten Lebenszeit nicht sicher sein kann, dass ich den Gemeinfreitag für die entsprechenden Bilder selbst erleben werde.
Für ein solches Vorgehen ist es aber notwendig, dass man sich auch als Fotograf mit den jeweiligen Bildern auseinandersetzt.
Mein Wunsch an Fotografen auf solchen Veranstaltungen ist, dass sie bei den Bildern die sie hochladen, wenn sie schon nicht das "Artwork-Template" benutzen, sie als Minimum in die Bildbeschreibung die Informationen einsetzen, die auf dem Infoschildchen neben dem Bild im Museum stehen. Dann erkennt man nämlich in der Regel, ob ein Bild gemeinfrei ist, oder nicht.
Da ich diese Beschreibungen schon in meinem Bildbearbeitungsprogramm anbringe und dann im Batch uploade, kann es wie gesagt sein, dass auch ich einmal einen notwendigen SLA übersehe. Ich freue mich dann auf eine unbürokratische Abwicklung von aufmerksamen Mitstreitern hier. Die löschenden Admins sollten in solchen Fällen darauf achten die Bilder in die entsprechenden Datumskategorien für den Gemeinfreitag zu stellen.--Wuselig (Diskussion) 08:58, 9. Okt. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]
bei dem von dir hochgeladenen Bild c:File:Anton Mauve-Im Gemüsegarten-03981 (cropped).jpg "verzichtest" du mit {x{Cc-zero}x} "auf alle Urheberrechte und damit verbundenen weiteren Rechte". Das liest sich gut, nur imho hast du überhaupt keine Urheberrechte bei einer einfachen Reproduktion eines wegen PD-old-100 ohnehin gemeinfreien Bildes, so wie wir es seit dem Streit bei Reiss-Engelhorn auch mit fremden Museumsfotografen-Fotos halten wollen. Oder sehe ich das falsch?
Es ist also wegen der Vorbildfunktion der WP:GLAM-Aktivitäten auch dort noch einiges an Aufklärung zu tun, denke ich mal.
Ob wir urheberrechtlich geschützte Bilder systematisch im Commons-Giftschrank bunkern sollten, also auch 10.000 Werke von Pablo Picasso bis zum PDD im Jahr 2044, das ist eine interessante Variante, imho besser nicht. --Goesseln (Diskussion) 10:37, 9. Okt. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]
Wenn Du mal genau hinschaust, ist der Crop nicht von mir. Ich habe das Bild mit Rahmen hochgeladen. Dadurch wird es wieder zum Lichtbild(werk ?). Dieses Bild von mir ist cc-zero. Die Bildbeschreibung generiere ich über Wikidata, dort ist das Bild von Anton Mauve als gemeinfrei ausgewiesen. Es wäre ein Desiderat für die Darstellung der Bildbeschreibung auf Commons, dass diese Info aus WD auch in die Bildbeschreibung übernommen wird. Um die Diskussion, welche Informationen aus WD in die Bildbeschreibung bei Commons aufgenommen wird, oder nicht, habe ich mich in der Tat noch nicht gekümmert.
Bezüglich der Werke von Picasso, werden wir wohl nicht alle Werke von ihm für Commons erfassen können, aber es könnte durchaus das eine oder andere dabei sein, das bis zum Jahr 2044 nicht mehr zur Verfügung steht - gestohlen, zerstört etc. Dann hat die Aufbewahrung im Giftschrank doch etwas Gutes bewirkt. --Wuselig (Diskussion) 12:47, 9. Okt. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]
In Europa ist das jetzt richtig (Art. 14 DSM-Richtlinie), aber ausserhalb Europas kann es noch vorkommen, dass selbst für eine Reproduktion eines gemeinfreien Werks Leistungsschutzrechte in Anspruch genommen werden könnten. Eine Möglichkeit ist es daher, auf Commons etwa {{Licensed-PD-Art|PD-old-95-1923|cc-zero}} zu verwenden - dadurch wird ein Hinweisbaustein generiert, der darauf hinweist, dass in vielen Staaten Reproduktionen gemeinfreier Werke nicht geschützt sind, der Fotograf aber für Staaten, in denen die Reproduktion als solche doch geschützt ist, eine CC-zero-Lizenz vergibt (d.h. auf seine Rechte verzichtet). Einfach nur CC-zero allein finde ich aber in solchen Fällen auch unpassend. Es sollte schon auf den gemeinfreien Status des Originalwerks hingewiesen werden. Gestumblindi 11:51, 9. Okt. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]

Wer im Rahmen einer GLAM-Veranstaltung in einem Museum fotografiert, sollte sich bewusst sein, dass auch eine Fotografiererlaubnis des Museums nichts daran ändert, dass Bilder, deren Urheber vor weniger als 70 Jahren gestorben ist, noch geschützt sind, und meistens hat das Museum die Rechte an solchen Bildern auch nicht selbst (es darf sie ausstellen und aufgrund der Katalogbildfreiheit auch in einem Katalog abbilden, kann aber keine Lizenzen vergeben), auch greift die Panoramafreiheit in Innenräumen in den meisten Ländern nicht (inkl. DACH - mit Ausnahmen für A, aber nur für Werke, die Bestandteil des Gebäudes sind). Es gibt auf Commons zwar schon länger eine commons:Category:Mies Drabbe, diese enthielt aber bis jetzt nur zwei Bilder von Jan Toorop, die Mies Drabbe darstellen und in Ordnung sind, da Toorop 1928 gestorben ist. Auf die Bilder von Mies Drabbe werde ich jetzt einen Commons-LA stellen. Gestumblindi 11:54, 9. Okt. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]

Fotografische Dokumentation einer Performance[Quelltext bearbeiten]

Hi, ich hatte heute Gelegenheit Performances (Aktivierungen) mit zwei Werken von Franz Erhard Walther zu fotografieren. Die Portraits von ihm und seiner Frau sind unkritisch und schon hochgeladen. Aber ich bin etwas unsicher, was die Bilder der Performances angeht. Der BGH hat ja seinerzeit entschieden, dass Fotos von einer Beuys-Performance selbständige Werke waren (Urt. v. 16.05.2013, Az. I ZR 28/12) und der Künstler, bzw seine Erben und die VG Bild-Kunst, keine Zustimmung zu einer Ausstellung erteilen müssen. Wie halten wir das aber bei uns? Die Bilder zeigen Gruppen von Menschen, einmal in einer Art Schlange, verbunden durch einen Stoffstreifen, es handelt sich um Werk #32 aus seinem 1. Werksatz von 1967 (eine Ausstellungskopie, das Original ist nicht mehr verwendbar). Im zweiten Fall tragen Personen rote Kopfmasken, Werk: Rote Kopfformen aus den 1980er Jahren. In einem der Bilder aus dieser Serie steht Walther im Hintergrund, sichtbar erfreut, dass seine Werke mal wieder aktiviert werden. Die Performances waren öffentlich, es waren verschiedene Fotografen anwesend. Das Ganze passierte auf der rund um die Uhr frei zugänglichen Terrasse des Haus der Kunst. Was meint ihr? Kann ich zwei/drei Bilder hochladen? Auf Commons? Hier? Grüße --h-stt !? 00:36, 9. Okt. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]

Mein Vorschlag: Die Veröffentlichung einer von einem Betrachter angefertigtes Foto einer urheberrechtlich geschützten Performance stellt eine Werknutzung dar und bedarf deshalb einer Lizenz des Urhebers. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 17:06, 9. Okt. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]
So eine Frage hatte ich 2021 auch gestellt und die Diskussion kam ebenfalls zu diesem Ergebnis. Gestumblindi 21:33, 9. Okt. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]
Ok, ich habe das BGH-Urteil jetzt im Volltext nachgelesen und die für die Bewertung ausschlaggebenden Kriterien passen nicht wirklich auf unsere Fragestellung. Über den Ablauf und daher die Qualität der Darstellung gibt es hier keine Unsicherheit, die zu Lasten der Rechteinhaber gehen könnte. Wobei ein einzelnes Bild den Performance-Charakter ja nie umfänglich wiedergeben kann, womit die Argumentation des BGH evtl doch wieder eröffnet sein könnte. Grüße --h-stt !? 23:34, 9. Okt. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]

Logo Spiel Messe Essen[Quelltext bearbeiten]

Hallo,

ich habe überlegt den Eintrag zur Spiel zu überarbeiten. Dafür wollte ich das Logo hochladen was von dem Veranstalter online zur Verfügung gestellt wird. Meine Frage dazu ist, fällt dieses Logo durch seine schlichte Form unter die Gemeinfreiheit? Auch wenn es Registriert ist? Danke für eure Hilfe. (nicht signierter Beitrag von XTerrex (Diskussion | Beiträge) 17:20, 9. Okt. 2023 (CEST))Beantworten[Beantworten]

Joah. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 21:46, 9. Okt. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]

Hi - könnte man das Bild auch in die De-Wikipedia übernehmen? Für Commons würde es ja nicht reichen... --Calle Cool (Diskussion) 23:18, 9. Okt. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]

Das gute Stück ist dreidimensional, so dass die Abbildung wohl mindestens als Lichtbild anzusehen ist. Dann ist ein Schutz anzunehmen. Grüße --h-stt !? 23:36, 9. Okt. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]
@h-stt: Daher ist es nix für Commons... Aber gäbe es in de-Wiki eine Passende Lizenz wie jetzt im en:wiki. Also das wir das Bild hier her Importieren können? --Calle Cool (Diskussion) 15:30, 16. Okt. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]
Nein, auf en-WP ist das als non-free-license unter fair-use markiert. Solche Schranken gibt es nach europäischem Recht nicht, weshalb wir dieses Bild nicht nutzen dürfen. Grüße --h-stt !? 18:22, 16. Okt. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]

Urheberrecht bei alten Büchern[Quelltext bearbeiten]

Gibt es Besonderheiten die beim Urheberrecht bei (alten) Büchern zu beachten wären? Konkret: Das Buch "Adolf Thomälen: Kurzes Lehrbuch der Elektrotechnik. 9., verbesserte Auflage. Verlag von Julius Springer, Berlin 1922." sollte, Autor ist 1940 verstorben, Publikation aus 1922, meines Verständnis nach PD sein, da die Zeiten für den Ablauf des urheberrechtlichen Schutzes hinreichend lang sind. Anderseits behauptet der Verlag (das Buch ist als Digitalisat/PDF käuflich zu bekommen) unter doi:10.1007/978-3-662-36528-1, dass dieses Werk urheberrechtlich geschützt sei. Ein Fall von Schutzrechtsberühmung seitens Springer?--wdwd (Diskussion) 10:05, 12. Okt. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]

Das Werk von Thomälen ist seit 2011 PD-old-70.
Ob die Scan-Arbeit und das Einbinden in ein PDF (von Springer, Google-Books und so weiter) unter einem Schutz steht, so dass man nicht hingehen kann und dieses PDF einfach mal so weiterverkaufen kann, diese Frage mögen andere beantworten.
by the way und ich hoffe, ich schweife nicht unnötig ab:
Die englische Übersetzung c:File:A text-book of electrical engineering (IA textbookofelectr00thomrich).pdf der 2. Auflage aus dem Jahr 1910 steht bei Commons als {x{PD-US-expired}x} (Werke müssen sowohl in den Vereinigten Staaten als auch im Herkunftsland gemeinfrei sein, um auf den Commons hochgeladen werden zu dürfen.)
das ist aus zweierlei Gründen "stark"
das Buch wurde in London veröffentlicht, also nicht in den USA
der Übersetzer en:George William Osborn Howe ist 1960 gestorben, seine Übersetzungsleistung steht also noch bis 2031 unter Urheberrechtsschutz.
Die Scan-Arbeit wurde in diesem Fall von der en:California Digital Library geleistet.
--Goesseln (Diskussion) 11:05, 12. Okt. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]
Scannen, in PDF einbetten usw. sind keine schöpferischen Tätigkeiten, sie begründen kein neues Urheberrecht. Bibliotheken, Museen, Unis usw. begehen jedoch gerne und oft eine Schutzrechtsberühmung, indem sie behaupten, irgendwelche Rechte zu haben. Das kann man getrost ignorieren. --Ralf Roletschek (Diskussion) 11:29, 12. Okt. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]
Das Thema sollte innerhalb der EU doch seit Artikel 14 ohnehin „a gmahte Wies'n“ sein. --Herby 15:12, 15. Okt. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]

Panoramafreiheit Luxemburg[Quelltext bearbeiten]

Wie handhaben wir die fehlende Panoramafreiheit in Luxemburg? Dieses Land gehört ja eigentlich auch zum deutschen Sprachraum. Das würde dann zwei Probleme erzeugen: Einerseits könnten wir keine in Luxemburg aufgenommene Fotos von geschützten Werken (die unter Panoramafreiheit fallen würden) verwenden. Und andererseits könnte das auch problematisch werden, wenn wir immer die strengste Rechtslage im deutschen Sprachraum anwenden: Dann nämlich könnten wir uns gar nicht mehr auf Panoramafreiheit berufen. Wie wollen wir das handhaben (ich bin mir gerade nicht sicher, ob wir das schon mal diskutiert hatten)? Wir könnten uns natürlich damit behelfen, dass Deutsch dort nur eine von drei Amtssprachen ist, Französisch sehr dominant ist und Luxemburgisch je nach Auslegung ein deutscher Dialekt oder eine eigenständige Sprache ist. -- Chaddy · D 13:43, 14. Okt. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]

Von dem vermeintlichen Grundsatz der strengsten Rechtsordnung im deutschen Sprachraum sind wir schon so oft abgewichen, ich denke wir sollten uns davon völlig verabschieden. Bei uns gilt deutsches Urheberrecht, es sei denn das betreffende Werk hat einen überwiegenden Bezug zu einem anderen Staat. Das ist angesichts des Schutzlandprinzips angemessen. Und Luxemburg sollten wir einfach ignorieren. Das entspricht auch dem Schutzlandprinzip, denn Luxemburg spielt einfach keine Rolle in den Abrufzahlen, es gibt keine Inhalte, die sich an ein Luxemburger Publikum wenden, weil das Luxemburger Publikum nicht messbar ist. Sorry für die deutlichen Worte, aber so ist die Realität. Grüße --h-stt !? 16:38, 14. Okt. 2023 (CEST) PS: Mir wird der Luxemburgische Außenminister Asselborn fehlen, er kommt im Deutschlandfunk oft zu Wort, mit beachtenswerten Perspektiven.Beantworten[Beantworten]
Wir würden wir es dann mit Fotos vom en:Palais de la Cour de Justice, dem Sitz des Gerichtshofs der Europäischen Union halten? Da wurden kürzlich unzählige auf Commons gelöscht wegen fehlender Panoramafreiheit in Luxemburg (commons:Commons:Deletion requests/Files in Category:Buildings of the Court of Justice of the European Union), was auch ein bisschen der Hintergrund für meine Frage ist. -- Chaddy · D 17:13, 14. Okt. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]
Richten sich Fotos des EuGH in der deutschsprachigen Wikipedia an ein Publikum in Rechtsordnungen mit Panoramafreiheit oder werden sie maßgeblich in Rechtsordnungen wahrgenommen, in denen es keine Panoramafreiheit gibt? Wenn ersteres können wir sie hier hochladen und einbinden, so wie wir es mit dem Atomium gemacht haben, bevor Belgien die Panoramafreiheit eingeführt hat. Commons hat andere Kriterien: Dort heißt es Herkunftsland und Hostingland. Das schließt die Fotos aus. Grüße --h-stt !? 19:42, 14. Okt. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]
In Belgien gibt es Panoramafreiheit erst seit 2015/2016, aber das haben wir davor trotz der Tatsache, dass ein Teil von Belgien deutschsprachig ist (Deutschsprachige Gemeinschaft), auch ignoriert (h-stt hat gerade das Atomium als Beispiel genannt). Gestumblindi 22:18, 16. Okt. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]

Okay, dann wäre also eine Rettungsaktion dieser gelöschten Fotos zu uns lokal in Ordnung. -- Chaddy · D 05:23, 17. Okt. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]

"In Ordnung" möchte ich jetzt nicht sagen, da ich den hier gepflegten Ansatz, Fotos aus Staaten ohne Panoramafreiheit unter Berufung auf das Schutzlandprinzip in die de-WP hochzuladen, schon immer fragwürdig fand. Schliesslich sind die Fotos hier auch ohne den Kontext eines (deutschsprachigen) Artikels (wenn sie überhaupt in einem Artikel verwendet werden - anders als die englische WP mit ihrem "fair use" machen wir das ja in solchen Fällen nicht zur Pflicht) international abrufbar. Ich denke immer noch, dass etwa ein Gericht in Frankreich da durchaus eine andere Meinung haben könnte als die hiesige Community. Aber es ist unsere etablierte Praxis, ja. Gestumblindi 11:27, 17. Okt. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]
Um meinen Gedankengang noch etwas auszuführen: Wenn etwa ein Franzose in Frankreich z.B. via Google nach einer Fotografie eines geschützten Gebäudes, das in Frankreich steht, sucht, kann es durchaus sein, dass er als Treffer hier gehostete Bilder erhält - auch wenn er kein Wort Deutsch spricht und sich überhaupt nicht für unsere deutschsprachigen Artikel interessiert. Ob das Hosting im Rahmen der deutschsprachigen, französischen oder isländischen Wikipedia erfolgt, spielt dann vielleicht keine Rolle. Ich selbst mag mich darum vorsichtshalber dieser Schutzlandprinzip-Vorgehensweise nicht anschliessen, andere sind mutiger... Gestumblindi 21:49, 17. Okt. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]
Bei der Schutzlandprinzip-Regelung geht es aber ja darum, an wen sich unser Angebot hauptsächlich richtet. Und wir als deutschsprachige Wikipedia richten uns natürlich hauptsächlich an den deutschsprachigen Raum (ja, das Elsass - aber das ist ja nur ein kleiner Teil Frankreichs, genauso wie es umgekehrt auch in der Schweiz beispielsweise mehrere Sprachregionen gibt, oder in Deutschland z. B. friesische, dänische und sorbische Minderheiten). -- Chaddy · D 23:30, 17. Okt. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]
Ein Foto aus Frankreich wird aber nicht "deutschsprachig", nur weil es in der deutschsprachigen Wikipedia hochgeladen (und vielleicht nicht einmal in einen Artikel eingebunden) wird; es ist für eine Person aus Frankreich genausogut abruf- und nutzbar wie für jemanden in Deutschland; an wen sich das "Angebot richtet", ist bei einer Google-Suche nach Bildern, die dann hier gefunden werden, möglicherweise nicht einmal erkennbar. Ich halte das Schutzlandprinzip-Argument darum für sehr schwach. Gestumblindi 23:43, 17. Okt. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]
Natürlich könnte er das finden. So wie er auch den deutschsprachigen Artikel aufrufen könnte. Aber die Inhalte richten sich an ihn. Die Zielgruppe sind deutschsprachige Menschen und der gewaltig überwiegende Teil des deutschsprachigen Publikums lebt in Rechtsordnungen mit Panoramafreiheit. So ist das Schutzlandprinzip definiert. Und zwar schon immer. Denn auch vor dem Internet konnte ein Franzose natürlich ein deutsches Architekturbuch mit Fotos kaufen. Grüße --h-stt !? 17:54, 18. Okt. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]
Ich denke, wir können das nicht abschließend beurteilen. Wie kompliziert das werden kann, zeigt die Hundertwasserentscheidung. --Ralf Roletschek (Diskussion) 18:23, 18. Okt. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]
Wie gesagt: Bei hier gehosteten Bildern, die über Web-Suchmaschinen direkt auffindbar sind (ohne dass jemand dafür bewusst die deutschsprachige Wikipedia aufrufen müsste), ist für den durchschnittlichen Suchmaschinennutzer gar nicht unbedingt eine Zielgruppe erkennbar, die enger definierbar wäre als "Internetnutzer weltweit, die eine Suchmaschine bedienen können". Das ist anders als bei einem deutschen Architekturbuch, das die Bilder eben nicht ausserhalb seines Kontexts zur Verfügung stellt. Da muss man dann eben doch ein deutschsprachiges Buch kaufen. Gestumblindi 19:23, 18. Okt. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]

Innenaufnahmen von Museen[Quelltext bearbeiten]

Vor der Veröffentlichung von Fotos aus dem Inneren von Museen gibt ja einige Leute, die ihr O.K. geben müssen:

  • Der/die Fotograf/in, sofern man die Bilder nicht selbst gemacht hat
  • Die Museumsleitung (kraft Hausrecht)
  • Der Schöpfer eines evt. dargestellten Kunstwerks oder seine Erben, sofern das Urheberrecht an diesem Kunstwerk noch nicht abgelaufen ist

Die Frage ist nun: Müssen auch die Gestalter der Ausstellung gefragt werden? Das Gestalten einer Ausstellung in einem Museum besitzt ja in der Regel auch eine eigenständige Schöpfungshöhe. Oder genügt hier die Erlaubnis der Museumsleitung ? Es geht mir nicht um Aufnahmen eines einzelnen Objekts, sondern um Übersichtsbilder über einen ganzen Ausstellungsraum. --HH58 (Diskussion) 08:27, 15. Okt. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]

Hallo @HH58, das Einverständnis des Innenarchitekten brauchen wir nur bei einer wirklich eigenständig künstlerischen Gestaltung des Ausstellungsraums. In 99 % der Fälle müssen wir uns also darüber keine Gedanken machen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 09:48, 15. Okt. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]
Berliner Sezession 1905
@HH58 ich vermute mal, du meinst so etwas, also den Prozess und das Ergebnis der schöpferischen Kombinatorik dieser behüteten Hängegruppe. Unter ihnen ist Fritz Klimsch, der ist 1960 gestorben, sein Anteil an dieser Hängung stünde also noch bis 2031 unter Urheberrecht. Wenn es denn anerkannt würde. Kollege Gnom scheint abgeneigt, ich enthalte mich meiner unmaßgeblichen Meinung. --Goesseln (Diskussion) 10:10, 15. Okt. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]
Die Petersburger Hängung als eigenständiges Kunstwerk? Ist zumindest möglich, aber dann muss ihr wirklich ein künstlerischer und nicht nur ästhetisch-zweckmäßiger Gedanke innewohnen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:28, 15. Okt. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]
Den WP-Artikel Petersburger Hängung habe ich hier nur fahrlässiger Weise verpipelinkt, weil es keinen WP-Artikel Bilderhängung gibt (und wohl auch nicht geben muss, ist ein Unterthema zu Kunstausstellung oder Schausammlung ...). Das sollten wir hier also nicht weiter diskutieren. Das Geschehen auf dem Foto von 1905 hingegen schon. --Goesseln (Diskussion) 10:40, 15. Okt. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]
Konkret geht es um die ersten 6 Bilder rechts in Bayerisches Armeemuseum, wobei der Haupteingang unter die Panoramafreiheit fällt und die Reproduktion des zweidimensionalen Gemäldes keine eigenständige Schöpfungshöhe aufweist. Dass keine ordnungsgemäße Freigabe der Fotografen vorliegt habe ich dem Einsteller schon mitgeteilt, er ist dran, das zu beheben. Jetzt ist halt die Frage, in wie weit auch die Gestalter der Ausstellung ihr Einverständnis erklären müssen (streng genommen würde das auch das ganz untere Bild aus dem Reduit Tilly betreffen). --HH58 (Diskussion) 11:24, 15. Okt. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]
Schöpfungshöhe für das Aufstellen historischer Waffen in einer Reihe? Das scheint mir aber schon recht weit hergeholt. Auch der historisch möglichst korrekte Nachbau einer Artilleriestellung aus dem Ersten Weltkrieg weist aus meiner Sicht keine Schöpfungshöhe auf. Wo ist denn da eine persönliche Handschrift oder eine eigenständige künstlerische Gestaltung zu erkennen? --Jossi (Diskussion) 13:13, 15. Okt. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]
@HH58, ich sehe es bei den konkreten Beispielen wie @Jossi2 – so etwas ist nicht schutzfähig. Anders kann es bei abfotografierten Schautafeln oder künstlerisch (!) gestalteten Dioramen sein. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 13:44, 15. Okt. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]
Und das zweite Bild - das mit dem Musketier und dem Kürassier ? --HH58 (Diskussion) 14:29, 15. Okt. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]
Was soll an dieser Inszenierung einer Kampfszene geschützt sein? -- Chaddy · D 16:25, 15. Okt. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]
In aller Regel ist Ausstellungsgestaltung Handwerk. So sehe ich das auch hier. Ausnahmen mögen existieren, bleiben aber seltene Ausnahmen. Grüße --h-stt !? 16:50, 15. Okt. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 21:02, 17. Okt. 2023 (CEST)

Foto der USIS - United States Information Services[Quelltext bearbeiten]

Nachdem ich da im amerikanischen Urheberrecht gar nicht auskenne, ist das Foto in der ÖNB https://onb.digital/result/10BF3015 von 1955 von der USIS stammt frei oder nicht? - danke K@rl du findest mich auch im RAT 15:27, 16. Okt. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]

Hallo @Karl Gruber, es kommt hier darauf an, ob dieses Foto von einem US-Beamten in Ausübung seiner dienstlichen Tätigkeit geschossen wurde. So ganz kann man dem Datenbank diese Information nicht entnehmen, ich würde aber davon ausgehen, dass diese Voraussetzung hier erfüllt ist. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 16:14, 16. Okt. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]
danke, und mit welcher Lizenz wäre es dann mit PD? --K@rl du findest mich auch im RAT 17:22, 16. Okt. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]
Einschlägig wäre wohl {{PD-USGov-DOS}}. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 17:27, 16. Okt. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]
Ich sehe allerdings gerade, das Problem, dass es nur als Bildschirmkopie möglcih ist oder ein Wasserzeichen hat oder eben käuflich erhältlich ist, da werde ich die Finger weg lassen, oder wie siehst du das? --K@rl du findest mich auch im RAT 17:50, 16. Okt. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]
Unser Artikel United States Information Agency sagt, dass in der Nachkriegszeit rund 40 österreichische Fotografen für die USIS arbeiteten und den Wiederaufbau dokumentierten. Dann sind das Bilder, die zwar im Auftrag der Amerikaner tätig waren. Ich kenne jetzt das Besatzungsrecht bis 1955 nicht, nach regulärem österreichischen Recht liegen die Rechte aber bei den Fotografen, die Bilder sind nicht public domain. Grüße --h-stt !? 18:35, 16. Okt. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]
Eine erfreuliche Ausnahme sind allerdings die Aufnahmen von en:Yoichi Okamoto, der als US-Beamter diese Ausbildung leitete und selbst als Fotojournalist sehr aktiv war (und eigentlich auch hier einen Artikel verdient hätte, über seine Wiener Zeit gibt es Literatur). Siehe auch Commons-Kategorie [3]. Was den ÖNB-Bildbetrachter betrifft - Dezoomify ist dein Freund! -- Herby 19:21, 16. Okt. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]
Meiner Auffassung nach wären sie in Deutschland per Schutzlandprinzip ohnehin nicht public domain – wir akzeptieren die Bilder aber per Risikoabwägung, weil das Klagerisiko in diesen Fällen quasui bei null liegt. Sehe ich das falsch? --Yellowcard (D.) 22:32, 16. Okt. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]
Ja, das machen wir bei allen PDUSGov-Varianten (NASA usw.) so. Gestumblindi 22:45, 16. Okt. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]
Das liegt daran, dass das US-Innenministerium in der Frühzeit der Wikipedia mal einigermaßen offiziell erklärt hat, dass sie im Ausland ganz sicher nicht gegen die Verwendung von Fotos vorgehen, die im Inland public domain sind. Ich habe diese Erklärung zwar nie selbst gesehen, halte das aber für ausgesprochen plausibel. Grüße --h-stt !? 22:56, 16. Okt. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]
Die US-Behörden haben ja auch ein politisches Interesse daran, dass ihre Inhalte möglichst weit verbreitet werden. Das ist geschickte PR/Propaganda. -- Chaddy · D 04:58, 17. Okt. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]
Na eben, dann ist das aber doch ohnehin eine reine Risikoabwägung und hat nichts mit Besatzungsrecht etc. zu tun, oder was übersehe ich hier weiterhin? Wenn wir die Dateien auf Basis einer Risikoabwägung nutzen (was ich in diesem Fall für plausibel und sinnvoll halte), ist die tatsächliche Rechtslage, die ziemlich komplex sein könnte, doch ohnehin kaum relevant – eben weil wir die Werke abseits der tatsächlichen Rechtslage aus risikobasierten pragmatischen Erwägungen weiternutzen. --Yellowcard (D.) 08:41, 17. Okt. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]
Vielen Dank für die Antworten. Ich habe es jetzt unter File:Lackfabrik Marx-1955.jpg hochgeladen. --lg K@rl du findest mich auch im RAT 09:48, 17. Okt. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]
Commons hat auch noch die Vorlage c:Template:PD-USGov-USIA für die (oben schon verlinkte) Nachfolgeeinrichtung United States Information Agency. Ob einem die für Fotos des USIS passt oder ob man lieber die DOS-Vorlage nimmt, ist letztlich Geschmackssache. --Rosenzweig δ 12:51, 17. Okt. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]
Als Klarnamensaccount fasse ich sowas prinzipiell nicht an. --Ralf Roletschek (Diskussion) 12:57, 17. Okt. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]
Bei meinem Namen geht's ;-) --K@rl du findest mich auch im RAT 16:15, 17. Okt. 2023 (CEST)Beantworten[Beantworten]
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 20:56, 17. Okt. 2023 (CEST)