Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2008/06

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Bilder von wiki.vorratsdatenspeicherung.de

Einer unserer Newsschreiber hat Bilder von wiki.vorratsdatenspeicherung.de (unten nur WVD genannt) auf Commons als cc-by-sa 3.0 hochgeladen. Dazu zwei Fragen:

  • Zählen die Bilder in einem Wiki auch als Inhalt?
  • Falls ja: Kann die Lizenz cc-by-2.0 (auf WVD) in cc-by-sa-3.0 (auf Commons) umgewandelt werden?

(Eines der fünf Bilder als Beispiel: WVD Commons) --Constructor 04:20, 1. Jun. 2008 (CEST)

Ich würde es so nicht akzeptieren. Bei dem Bild auf wiki.vorratsdatenspeicherung.de sind keinerlei Angaben zum Urheber gemacht. Ich denke das wurde irgendwoher übernommen ohne groß auf die Urheberrechte zu achten. Besonders da das Bild nur in einer Webauflösung vorliegt. Die CC-by schreibt sogar die Nennung des Urhebers vor. Dies ist bei dem Bild nicht möglich. Die Umwandlung der Lizenz von cc-by-2.0 (auf WVD) in cc-by-sa-3.0 (auf Commons) ist zudem unzulässig.
Aber ansich hier am falschen Platz, da das Bild auf Commons liegt jodo 14:07, 1. Jun. 2008 (CEST)

1004 Logofrage

Hallo,

könnte mal bitte ein Kenner hier schauen, ob ein Logo Schöpfungshöhe erreicht? Speziell bei der Ebert- und der Studienstiftung des deutschen Volkes bin ich mir unsicher, da sie Grafiken enthalten. Danke! --Curtis Newton 12:49, 1. Jun. 2008 (CEST)

Bei allen außer Bild:Logo_Studienstiftung_des_deutschen_Volkes.svg würde ich die Schöpfungshöhe klar verneinen jodo 14:02, 1. Jun. 2008 (CEST)

Habe ich mich oben irgendwie unverständlich ausgedrückt? Die Bejahung der Schöpfungshöhe bei Logos bedarf einer Begründung, aus der das deutliche Überragen der Durchschnittsgestaltung hervorgeht --Historiograf 14:52, 1. Jun. 2008 (CEST)

Nur weil du das so siehst muss ich mich nicht an deine Regel halten :) jodo 17:54, 1. Jun. 2008 (CEST)

Es ist nicht meine Regel, sondern die logische Konsequenz der unstrittigen Rechtslage --Historiograf 02:28, 2. Jun. 2008 (CEST)

Benutzer:Bene16 hat diese beiden Bilder [1], [2] auf Commons hochgeladen und in den de-Artikel Allgäuer Brauhaus reingesetzt. Abgesehen davon, dass sie qualitätsmäßig nicht gut sind und auch definitiv beide nicht wie angegeben "own work", würde ich gerne zumindest das reine Logo im Artikel einbauen (natürlich in anderer Qualität). Aber wie seht ihr das in dem Fall mit der Schöpfungshöhe? Geht das ok? --Senner 20:33, 1. Jun. 2008 (CEST)

Auf den Commons sind die Dateien auf jeden Fall mal falsch. Und das "own work" bezweifel ich auch. Hab die Dateien entsprechend gekennzeichnet jodo 23:13, 1. Jun. 2008 (CEST)
Das zweite enthält offensichtlich ein Foto, das dürfte wohl als künstlerisches Werk eines Fotografen gelten und damit ausreichende SH aufweisen. (so jedenfalls mein Verständnis) --AFranK99 [Disk.] 12:57, 2. Jun. 2008 (CEST)
Sehe ich ebenso. --RalfRBIENE braucht Hilfe 13:13, 2. Jun. 2008 (CEST)

Hallo nochmal! Vielleicht hab ich mich oben missverständlich ausgedrückt. Meine Frage war, ob eurer Ansicht nach das Logo an sich verwendbar ist, oder wegen nicht geringer Schöpfunghöhe nicht verwendet werden darf. Also nicht auf die beiden konkreten Bilder bezogen, sondern prinzipiell auf das Logo an sich, denn ich würde gerne ein anderes, besseres Bild erstellen nur mit diesem Logo, wenn rechtlich möglich. --Senner 22:27, 2. Jun. 2008 (CEST)

Nachtrag: Die gleiche Frage habe ich auch zu folgenden Logos: [3], [4], [5]. Danke für eure Mühe der individuellen Begutachtung. --Senner 22:36, 2. Jun. 2008 (CEST)
Bei den Logos an sich sehe ich keine SH; evtl. muss aber irgendein Wappenrecht beachtet werden. --AFranK99 [Disk.] 22:54, 2. Jun. 2008 (CEST)

Noch Textplagiat oder schon klare URV?

Kann bitte mal jemand Schwebefähre Osten–Hemmoor gegen das hier gegenlesen? Sicher keine 1:1-Kopie, aber nach meinem Geschmack zu nah am Original, wie seht Ihr das? --Simon-Martin 10:43, 2. Jun. 2008 (CEST)

Ich halte das für eine URV. Ich habe zwar auch einen Satz aus Schwebefähre Osten–Hemmoor bei Google eingegeben, das Original aber nicht gefunden, sonst hätte ich den Artikel gar nicht weiter bearbeitet. – Die drei Bilder [6], [7], [8] dürften aber wohl verwendet werden, oder nicht? --[Rw] !? 11:05, 2. Jun. 2008 (CEST)
OK, habe das mal als URV markiert.
Bei den ersten beiden Bildern wäre die SH zu klären, das dritte hat sie wohl. Wenn bei den ersten beiden Bildern SH besteht, der Urheber nicht aufzutreiben ist und das Datum 1903 stimmt (bei Fertigstellung 1909 möglich, aber ebenfalls zu prüfen), sind die wohl PD-100. Zeppeline gab es bekanntlich noch nach 1907, da müsste das Datum geklärt werden. --Simon-Martin 11:54, 2. Jun. 2008 (CEST) (Nichtjurist)
Eigene Dummheit: Wenn die Schwebefähre erst 1909 fertig war, wird das Foto mit dem Zeppelin darüber jünger als hundert Jahre sein. Ohne bekannten und nachprüfbar bis incl. 1937 verstorbenen Urheber, alternativ Freigabe der Erben, ist da bei derzeitiger Regelung nichts zu wollen (wenn PD-1923 durchkommt, sieht das anders aus). --Simon-Martin 12:22, 2. Jun. 2008 (CEST)

PD-1923 ist probeweise etabliert und kann und soll angewendet werden --Historiograf 13:32, 2. Jun. 2008 (CEST)

Moin zusammen, schön das ihr die Augen auf habt, aber in diesem Fall muß ich etwas klarstellen: Sämtliche Texte und Fotos auf schwebefaehre-osten.de sind für die Veröffentlichung, bzw. zur Verwendung - im Zusammenhang mit der Schwebefähre - unserem Verein überlassen worden, was einer Freigabe gleich kommen dürfte. Uns werden darüber hinaus Artikel und Fotos von Mitgliedern und der Presse zur Veröffentlichung auf der Webseite zugetragen. Nun denke ich, als Stellvertretender Vorsitzender des Vereins und Webmaster der o.g. Homepage könnte ich die Informations-Lücke des Technischen Baudenkmals Schwebefähre Osten-Hemmoor auf Wikipedia schließen.
Schönen Abend noch.
Gruß --Coast Cowboy 20:46, 2. Jun. 2008 (CEST) E-Mail
Das Problem ist, daß Urheberrecht nicht übertragbar ist. Der Fotograf bzw. seine Erben müssen der Veröffentlichung zustimmen, nicht der Besitzer des Fotos. --RalfRBIENE braucht Hilfe 21:20, 2. Jun. 2008 (CEST)
Außerden ist eine Freigabe für alle Zwecke und für jedermann nötig, nicht einfach nur zur Veröffentlichung, bzw. zur Verwendung im Zusammenhang mit der Schwebefähre. -- Chaddy - DÜP 21:26, 2. Jun. 2008 (CEST)
Es ist im obrigen Beitrag wohl nicht ganz klar rausgekommen, aber die o.g. Fotos wurden nie auf Wikipedia hochgeladen. Für die Verwendung auf unserer Webseite wurden uns die Nutzungsrechte vom Urheber / Erbe übertragen, bzw. eine Freigabe vom Urheber / Erbe erteilt. Für diverse Texte liegen uns Freigaben zur freien Verwendung der Texte vor, auch auszugsweise.--Coast Cowboy 22:18, 2. Jun. 2008 (CEST)

Drei Absätze "zitiert"

In Autonome Geldpolitik der EZB hat der Ersteller drei Absätze mit Quellenangabe (Fn. 4, 5, 6) abgeschrieben, alle aus dem gleichen Buch. Urheberrechtlich bedenklich? --[Rw] !? 08:44, 3. Jun. 2008 (CEST)

Texte

Ich möchte einen Artikel über eine Schule erstellen. Es gibt aber ein Problem mit den Texten über die Geschichte der Schule. Auf einer Webseite der Schule und im Schulprofil (PDF) steht nahezu der selbe Text über die Geschichte. Im Schulprofil steht auf der zweiten Seite:

„Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form (durch Photokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung der Anna-Schmidt-Schule reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werde“

Schulprofil Anna-Schmidt-Schule, Frankfurt am Main

Aber auf der Webseite steht bei der Geschichte über die Schule nichts davon. Darf ich nun einige Teile für den Artikel übernehmen (natürlich in eigenen Worten)? – ★ PsY.cHo ★, 11:20, 4. Jun. 2008 (CEST)

Du darfst Fakten übernehmen und in eigenen Worten wiedergeben. Vermeide es, komplette Formulierungen, Sätze oder Abschnitte ohne Umformulierung zu übernehmen, das gibt nur Probleme, selbst wenn's keine URV ist.-- Wiggum 11:33, 4. Jun. 2008 (CEST)
Danke. – ★ PsY.cHo ★, 14:04, 4. Jun. 2008 (CEST)

Nachgezeichnete Szenen aus Filmen

Wenn ich für einen WP-Artikel über einen Spielfilm eine Szene daraus nachzeichne, um den Bildaufbau usw. darzustellen, ist das rechtlich in Ordnung? Wohlgemerkt Zeichungen ohne markengeschützte Figuren wie Asterix oder Batman. Und wie sieht es mit selbst gemachten Fotos aus, die Filmszenen nachstellen? --Filoump 19:46, 3. Jun. 2008 (CEST)

Wenn es wirklich dabei bleibt, dass du Bildaufbau, Beleuchtung, Kamerabewegung, etc anhand einer Skizze erklärst, dann ist das völlig in Ordnung. --h-stt !? 20:50, 3. Jun. 2008 (CEST)
Danke! --Filoump 12:13, 5. Jun. 2008 (CEST)

In den letzten Tagen wurde auf diversen Seiten herumdiskutiert, das zug sich von Löschantrag über Adminanfragen, Löschprüfung zum neuerlichen Löschantrag. Um euch die Lektüre zu ersparen, hier eine Zusammenfassung der Ereignisse.

Es geht hier nicht um irgendwelche Socken-Problematik, um keine Grundsatzfragen, wie mit gesperrten Benutzern umzugehen ist, es geht hier ausschließlich um die Urheberrechts-Frage! Ich denke zwar, zu wissen, was zu tun ist, möchte aber in der verfahrenen Situation nicht durch Aktionismus noch mehr Verwirrung stiften.

  1. Auf dieser Benutzerunterseite wurde das Vorbereiten von Artikeln dirch IPs gestattet.
  2. Eine Sockenpuppe hat nun einige dieser Artikel per c&p in den ANR entlassen, Bearbeitungskommentar: "Hauptautor Benutzer:Mutter Erde": http://de.wikipedia.org/wiki/Spezial:Beitr%C3%A4ge/Der_dicke_Monteur
  3. So sollte die Seite abgearbeitet und dann gelöscht werden, an sich nicht schlecht, ABER: in der Versionsgeschichte steht nicht Mutter Erde als Autor sondern IPs. Daß es ME war, kann mutmaßt werden, ist aber nicht sicher.
  4. Ich meine, man müßte die Versionsgeschichte auf die jeweiligen Diskussionen kopieren und wieder löschen, auf diese Weise den Bereich abarbeiten.
  5. Einfach löschen geht nicht, weil Dinge wie Friedhof La Recoleta ganz sicher keine Löschkandidaten sind

Was meint ihr, wie sollte vorgegangen werden? --RalfRBIENE braucht Hilfe 15:42, 4. Jun. 2008 (CEST)

Ist die fragliche Seite nicht auch schon eine C&P-URV? --AT talk 17:12, 4. Jun. 2008 (CEST)
Das weiß ich nicht, müßte man mal prüfen, das wird ja was...:( --RalfRBIENE braucht Hilfe 17:15, 4. Jun. 2008 (CEST)
Hier fügt eine IP einen Artikel ein, der von Benutzer:Exodianecross und einer IP (vermutlich ME) als Denise Milani eingestellt worden war. URV?
Unabhängig von urheberrechtlichen Bedenken gilt: Die Seite dient anscheinend ausschließlich dazu, einem unbeschränkt gesperrten Benutzer eine Plattform zu bieten, gelöschte Artikel übers Hintertürchen bei Wikipedia einzustellen. Wozu sollte man da noch großartig nach URV suchen oder diskutieren? Alles andere als die Unterseite zu löschen würde uns lächerlich machen. Nach Behalten der Seite bitte auch Michael Holm und Hans Bug entsperren. --Noddy 17:36, 4. Jun. 2008 (CEST)
Du hast ja Recht. Aber laß uns doch erstmal klären, was aus urheberrechtlicher Sicht jetzt zu machen ist. Wenn wir das alles zusammenwürfeln, wird da nie was draus. Was ist mit den Artikeln, die im ANR stehen? --RalfRBIENE braucht Hilfe 17:55, 4. Jun. 2008 (CEST)
Am 20. Februar fügt 78.49.97.221 diesen Artikel ein, der offensichtlich dem englischen Artikel in dieser Version entspricht. Dann übersetzt die IP das Ganze. Anschließend kommt Benutzer:Der dicke Monteur und stellt den Text als Friedhof La Recoleta mit dem Hinweis "Hauptautor Benutzer:Mutter Erde" ein. Fraglich ist, ob die IP wirklich ME ist und ob sie nicht bereits durch c&p + Übersetzen aus en eine URV begangen hat. Ich sehe da mindestens eine URV. --Noddy 18:51, 4. Jun. 2008 (CEST)
Also, die von den Monteurs-Socken angelegten Artikel sind alle von Mutter Erde (hat er mir per Mail bestätigt). -- Chaddy - DÜP 20:08, 4. Jun. 2008 (CEST)

Wessen Urheberrecht soll denn hier verletzt worden sein? Das der IPs? Die müssen ja ganz schön blöd sein, dass sie ohne zu mucken schon jahrelang den anderen IPs zuarbeiten... --Asthma 19:34, 4. Jun. 2008 (CEST)

Das der Autoren des englischen Artikels. Ob ein Artikel urheberrechtlich geschützt ist, ist unabhängig davon, ob er von IPs oder angemeldeten Benutzern geschrieben wurde. --Noddy 20:08, 4. Jun. 2008 (CEST)
  • Der (übrigens vom selbsternannten "URV-Experten" Tsor 2 Tage beschützte Strolch - damit ist 6-Stimmen-Tsor fällig) hat ja nun gar nichts gemacht. Weder übersetzt, noch irgendeine Quelle genannt - ausser Hauptautor Mutter Erde. Damit hat er insinuiert dass er vielleicht Nebenautor sein könnte - nicht mal das stimmt. Anonsten hab ich Chaddy 3+1 Artikel genannt, die er behalten kann. Beim Rest sage ich - Mutter Erde: Adios, ihr Halbfertigprodukte. Ich stelle sie dann irgendwann schon rein. Dann könnt Ihr gern URV-Verletzungen nachspüren. Null Problemo. Ich pflege fremdes geistiges Eigentum angemessen zu nennen. Mutter Erde 78.55.214.242 23:12, 4. Jun. 2008 (CEST)
  • Ich würde vorschlagen, nach 24 Stunden alles zu löschen. Bis dahin hat jeder, der Interesse daran hat, die Inhalte lokal sichern und gegebenenfalls umformuliert neu einstellen, egal ob als IP, als Socke oder angemeldeter Benutzer. Alles andere ist Gewurschtel und zum Schluß weiß niemand mehr, von wem was wann gemacht wurde. Julica als Seiteninhaberin hat ja zugestimmt. In meinen Augen die sauberste Lösung. Also die in der Überschrift genannte Benutzerseite sowie die von der Monteurs-Socke angelegten Seiten alle weg wegen URV, unabhängig von Löschanträgen. Alles Neue wird neu betrachtet? --RalfRBIENE braucht Hilfe 23:28, 4. Jun. 2008 (CEST)
  • Wenn Du meinst, gern. Aber bitte nicht die Teri Shields. Die habe ich nach einer typischen gaga-LD gerettet. Von der ist nichts von mir. Siehe Versionsgeschichte. Gruss und gute Nacht ME 78.55.214.242 23:36, 4. Jun. 2008 (CEST)
Hoppla, jetzt hab ich das erst richtig verstanden. Du willst nicht die geklauten Artikel löschen, sondern die Originale? Ernsthaft? Verkehrte Welt. Ich hoffe, ich habe mich verlesen. Es ist schon spät. Schnell ins Bett. Grüsse Mutter Erde 78.55.214.242 00:31, 5. Jun. 2008 (CEST)

Ja, ich meine, morgen 0:00 Uhr alles löschen. Was neu kommt, ist willkommen - egal ob von IP oder was auch immer. Nur so ist es lizenzrechtlich sauber. lieber neu und sauber als irgendwie zusammengeklickt. --RalfRBIENE braucht Hilfe 00:44, 5. Jun. 2008 (CEST)

  • Eine Verständnisfrage: Wenn es dir darum geht, dass ich die Halbfertigprodukte in meiner Ausgabe letzter Hand dann wieder reinstellen kann, why not? Dann verschwindet zwar die Versionsgeschichte (schade drum), aber ich könnte ja dann z.B. die Eingriffe des Monteurs nochmal extra dokumentieren. Wenn das allerdings heissen sollte, dass Du letztlich alle Werkstattseiten verschwinden lassen möchtest (diese z.B. oder diese - wenn ich mal zu suchen anfange, finde garantiert noch 50 weitere!!!), dann dürfte das noch der Saupergau werden. Da bin ich ja mit der allgemeinen Benamung "Troll" ja noch gut bedient :-). Dich werden sie den Totengräber von wp.de nennen. Wetten? .
  • Zum oben genannten Recoleta-Beispiel von Noddy noch ein Satz. Selbst in der allerallerallerersten Version auf einer Schmierseite (um zu sehen, was schon alles blau ist), ist die Quelle mit en schon erwähnt.
  • Den schlechteren Denise Milani-Artikel, den ein anderer unabhängig von mir Monate später in den Artikelnamensraum reingestellt hatte, habe ich zu meinem dazugepackt, damit der Leser den Unterschied zwischen einem ME-Werk und eben einem anderen nachvollziehen kann. Und dabei habe ich dem neueren Milani-Artikel nach dem LA sogar noch geholfen, damit die formale Schlechtigkeit kein Löschgrund sein durfte. Aber kaum hatte ich ihn verbessert, hat ihn schnell einer meiner besonderen Freunde (vom Schiedsgericht!) gelöscht. Das sind die Geschichten, die einen Enzyklopädisten interessieren sollten und nicht die Würstchen, die ein engagierter Troll mit Wegwerf-ID Euch hinhält. Noch Fragen? Gruss Mutter Erde 78.51.165.205 10:54, 5. Jun. 2008 (CEST)
Ich vertraue darauf, daß die Mitarbeiter hier auf UF den richtigen Weg finden werden. Ab morgen ist Foto-Workshop in Nürnberg, da gibts noch viel vorzubereiten. Ich klinke mich erstmal raus, bin aber nicht ganz weg. Ich als Totengräber von wp.de? Ich denke mal, das würden mir heute schon einige gern an die Backe schmieren. --RalfRBIENE braucht Hilfe 11:42, 5. Jun. 2008 (CEST)

URV bei Bildern

Hallo Smial, Du kennst Dich ja mit Bildern aus. Ich wollte bei einem Ersatzteilhändler einige Autoersatzteile für Wiki-Artikel fotografieren, dort hatte man aber Bedenken wegen möglicher URV. Kannst Du mir darauf eine schlüssige Erklärung geben? Gruß--Frila 13:29, 5. Jun. 2008 (CEST)

Schwierig. Ich habe keine Ahnung, welche Rechte im einzelnen verletzt werden könnten. Ersatzscheinwerfer könnten ja u.U. als Designelemente geschützt sein. Ein Pollenfilter oder ein Auspuffkrümmer vermutlich eher nicht. Ich kopiere die Anfrage mal nach Wikipedia:Urheberrechtsfragen rüber. -- Smial 14:12, 5. Jun. 2008 (CEST)
Das sind Gebrauchsgegenstände, deren schöpferische Gestaltungshöhe nur in absoluten Ausnahmefällen gegeben sein wird. Für den Laien gesprochen: Wenn das Ersatzteil ein Kunstwerk ist, könnte es vielleicht Ärger geben. (Colani-Antenne, Bertone-Stoßstange?) Zu Fahrzeugen gibts keine Rechtssprechung, ob sie der Panoramafreiheit unterliegen. Markenrechtlich bestehen keine Bedenken, weil wir die Marken ja nur abbilden und nicht führen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 14:21, 5. Jun. 2008 (CEST)

Wir ignorieren hier das Geschmacksmusterrecht (siehe dort), also sehe ich keinen Hinderungsgrund --Historiograf 17:07, 5. Jun. 2008 (CEST)

Wie siehts da mit dem Persönlichkeitsrecht aus? Die Veröffentlichung von änlichen Bildern von Saddam Hussein wurde doch wegen Verstoßes gegen die Genfer Konvention (Verbot des öffentlichen Zurschaustellens, Entwürdigung) heftig krisitiert. --Nuuk 16:15, 3. Jun. 2008 (CEST)

Ist das ne Urheberrechtsfrage? --134.130.68.65 17:00, 3. Jun. 2008 (CEST)

Geht uns außerdem nichts an, liegt auf Commons. --RalfRBIENE braucht Hilfe 17:14, 3. Jun. 2008 (CEST)
Standardspruch, ich weiß. Trotzdem können wir uns doch hier überlegen, welche Bilder wir einbinden und welche nicht. --Nuuk 17:29, 3. Jun. 2008 (CEST)
Du kannst es gern aus dem Artikel nehmen, meine Unterstützung hast du. Ich habe mich oft genug unbeliebt gemacht. --RalfRBIENE braucht Hilfe 17:39, 3. Jun. 2008 (CEST)
Der hier ist siche rnicht durch die Genfer Konvention geschützt - im Gegensatz zu Saddam. (Der hier ist einfach ein international gesuchter Verbrecher) sугсго 09:47, 4. Jun. 2008 (CEST)
Ja, aber er ist jetzt gefangen, also könnte das Persönlichkeitsrecht wieder greifen. Ist er eine absoluter Person der Zeitgeschichte? Ich erinnere mich an diese Diskussion--tox Bewerte mich! 08:51, 5. Jun. 2008 (CEST)
Und wie der eine ist. Der Super-Mario-Look-Alike dürfte sogar da Zeug für die Weltgeschichte haben. Von der historischen Bedeutung sticht er 90% aller aktuellen Minister der EU-Mitgleider aus. sугсго 13:42, 6. Jun. 2008 (CEST)

Verlinkung auf nicht legales Youtube & Co. Video in Diskussion legal/egal/...

Wir hatten eben gerade in einer Diskussion eine Thematik bei der auch auf ein Youtube-Video verlinkt wurde. Dieses ist allerdings selbst eine URV. Ist es nun erlaubt in einer Diskussion darauf zu verlinken, wenn es der Diskussion dienlich ist? Oder ist es verboten? --Niabot議論 15:09, 4. Jun. 2008 (CEST)

Völlig egal, würde ich sagen. Wenn jemand hier fragen möchte, ob er ein bestimmtes Video verlinken darf, muss er ja auch einen Link angeben. Woher soll man sonst etwas beurteilen, wenn man es nicht vorher ansehen kann? --Grim.fandango 15:16, 4. Jun. 2008 (CEST)
Gibt es da aber nicht einmal das Problem, das selbst Onlinezeitschriften und Forenbetreiber dafür verklagt werden können, wenn sie Links auf illegales Material (da bin ich mir nicht so sicher) oder Software zur Umgehung von "wirksamen" Kopierschutzmechanismen setzen? -- Niabot議論 15:25, 4. Jun. 2008 (CEST)
@Grim: Nicht das du mich missverstanden hast. Ich meinte nicht auf dieser Seite, sondern auf einer Diskussionseite allgemein. Müsste man dort also einen solchen Link entfernen, wenn man wüsste, dass es sich dabei um eine URV handelt? -- Niabot議論 18:06, 4. Jun. 2008 (CEST)
Also da der Inhalt von normalen Artikeln weiterverwendet werden darf und soll, dürfen dort nur "gute" Links rein. Daher entfernen "wir" dort die Links, weil wir eine Enzyklopädie erstellen wollen. Das gilt aber nicht für Diskussionsseiten, die sind nicht zur Weiterverwendung gedacht. Daher sollte dies "egal" sein. Wenn ich mich recht erinnere ist der Betreiber eines Forum für die Entfernung "schlechter" Links verantwortlich, zumindest in Deutschland, allerdings sitzt die Foundation in den USA. Allerdings reden wir damit über "Haftung für Hyperlinks" und nicht über Urheberrechtsfragen. --Grim.fandango 21:42, 4. Jun. 2008 (CEST)
Haftung für Hyperlinks ist gar nicht mal vollkommen untauglich. Nichts genaues weiß man nicht. Nicht mal, ob das Haftungsprivileg der einschlägigen Gesetze überhaupt einen Anwendungsbereich hat (allerdings gibt es da insbesondere eine Kammer in Hamburg, die das recht weit sieht: NAch deren Auffassung müsste man auch die Telekom abmahnen können, wenn man unerwünschte Telefonanrufe erhält.) Ach ja: Fürs Internet gilt auch hier Schutzlandprinzip, hier als Gerichtsstand der unerlaubten Handlung bekannt. 08:31, 5. Jun. 2008 (CEST)

Youtube untersteht Google, und Google achtet darauf, dass dort keine illegalen Inhalte dauerhaft vorgehalten werden. Von daher ist bereits die Prämisse, dass es sich um eine URV handelt, fragwürdig. Es ist denkbar, dass Youtube entsprechende Rechte hat. Wenn ein Rechteinhaber den Anbieter unseres Forums (Wikipedia = Forum im Sinne der sog. Forenhaftung: http://recentchanges.de/blog/2008/05/neues-urteil-aus-hamburg-praedikat-lesenswert/ ) darauf hinweist, dass hier ein illegaler Link steht, muss er handeln. Vorher nicht --Historiograf 17:13, 5. Jun. 2008 (CEST)

Mich überrascht diese Diskussion hier gerade, denn wenn ich das richtig in Errinnerug hatte, hat das Gesetz, was hier diskutiert wird, absolut nichts mit dem Urheberrecht zu tun. Die illegalen Inhalte von denen im Betreffenden Gesetz die Rede ist, sind Inhalte, gegen die eine staatliche Zensur besteht wie z.B. Kinderpornos - deren Herstellung ja verboten ist, weil sie zu erstellen ein Verbrechen darstellt. Mit dem Urheberrecht kann nur derjenige ein Problem bekommen, der die Inhalte auf seiner Seite veröffentlicht. Links die auf Seiten Zeigen, auf denen das Urheberrecht verletzt wird, stellen meines Wissens kein Problem dar. Weiß jemand wie dieses Gesetz mit dem Link denn nun genau heißt? Kersti 12:54, 6. Jun. 2008 (CEST)
Ach ja, war ja schon angegeben - inline-links und Einbindung in Frames machen wir in solchen Fällen ja nicht und von daher hatte ich recht mit dem Urheberrecht. Kersti 13:11, 6. Jun. 2008 (CEST)

Hinweis: 1923

Es sidn ein paar mehr Einbindungen geworden, die noch bewertet werden müssen. ...Forrester { Die Dateiüberprüfung } 00:01, 6. Jun. 2008 (CEST)

Die Frage ist: Wer listet auf http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Datei%C3%BCberpr%C3%BCfung/1923 ? Ich bewerte nur dann, wenn jemand dort gelistet hat und such mir nicht die Dateien irgendwo zusammen --Historiograf 15:00, 6. Jun. 2008 (CEST)

Warum gilt deutsches Recht?

  • Ich habe im Grunde eine sehr simple Frage. In der deutschen Wikipedia herrscht ja, dank strenger deutscher Rechtslage, ziemliche Bilderarmut (wenn man sie mit der engl. vergleicht). Der Betreibersitz der Wikimedia Foundation ist in den USA. Warum ist keine Fairuse Regelung möglich? Ein USA Betreiber hat auf seinen USA Servern seine Fair Use Bilder, die er auf eine Seite, auf der deutscher Text vorhanden ist, einbindet. Wo ist das Problem? Die deutsche Sprache wird's wohl nicht sein. Bitte um Aufklärung. --MaTi 01:18, 6. Jun. 2008 (CEST)
Schutzlandprinzip und Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst --RalfRBIENE braucht Hilfe 01:20, 6. Jun. 2008 (CEST)
Es gibt aber doch auf Betreiberseite nichts was an Deutschland gebunden ist. Zitat auf dem verlinkten Artikel: "Schwierig bleibt die Frage nach dem anwendbaren Recht bei Handlungen im Internet, weil die Ubiquität des Internets die klare territoriale Zuordnung einer Verletzungshandlung zu einem bestimmten Schutzterritorium erschwert. Unterschieden werden unter anderem Ort der Tat, Angebotsstaat und Abrufstaat." Ort: USA, Angebotsstaat: USA, Abrufstaat: Kein spezifischer/international. Es handelt sich um ein Projekt deutscher Sprache, und ein Großteil der Besucher sind in Deutschland sesshaft, aber der Betreiber liegt doch "komplett" in den USA? Was mich im oben verlinkten Artikel aber sehr verwirrt hat ist folgendes: "Deutschland ist auch dann ein Schutzland, wenn der betroffene Server im Ausland steht, im Inland jedoch ein Abruf des Angebots möglich ist." - das würde ja bedeuten das jeder Server auf der Welt deutschem Recht entsprechen muss (da jeder Internetserver von Deutschland aus erreichbar ist)?! --MaTi 01:40, 6. Jun. 2008 (CEST)
Wenn Fritzchen Mustermann auf einem Server in der Antarktis Inhalte bereithält, die nach deutschem Recht rechtswidrig sind, kann Fritzchen in Deutschland verklagt werden. Ebenso kann Fritzchen in der Ukraine verklagt werden, wenn er ein Bild der Panoramafreiheit hochgeladen hat usw...--RalfRBIENE braucht Hilfe 02:14, 6. Jun. 2008 (CEST)
Wenn man wüßte, wer die Person wirklich ist... Das mit dem verklagen ist nicht so einfach. --Grim.fandango 09:28, 6. Jun. 2008 (CEST)
Die Sache ist ganz einfach: Deutsches Recht ist einzuhalten, da die Mehrheit der deutschsprachigen Benutzer in Deutschland wohnt. Unabhängig davon ist natürlich auch lokales Recht einzuhalten (in der Schweiz verbotene Inhalte sollten also nicht von Schweizern hochgeladen werden). Für den rechtlichen Rest verweise ich auf die Antwort von RalfR. Die Fair-Use-Regelung ist nicht möglich, da das Ziel der Wikimedia ist, in allen Sprachen der Welt eine freie (bezogen auf Lizensierung) Enzyklopädie zu bieten. Zu beachten ist deshalb, dass freie Lizenzen benutzt werden, die im Hauptzielraum eine sorglose Übernahme und Weiterverbreitung erlauben. Dergleichen gilt für die Schwesterprojekte. Wenn eine deutsche Lizenz in den Vereinigten Staaten ungültig ist (was oftmals bei markenrechtlich geschützten Logos ohne Schöpfungshöhe der Fall ist), können diese hier verwendet werden, jedoch nicht auf en.wikipedia.org (wo man sich dann jedoch oft mittels Fair Use aushilft), da deren Urheberrechtsgesetze von den deutschen zu abweichend sind und (für Deutsche) seltsame Vorstellungen enthalten, was Schützbarkeit angeht (siehe Kleine Münze, welche dort nicht existiert, da sie fast alles für schützbar halten). --Constructor 09:02, 6. Jun. 2008 (CEST)
Ein weiterer Grund ist, daß alle unsere Inhalte von anderen frei genutzt werden können sollen. Und da sich die möglichen Weiternutzer aufgrund der Sprache dieses Projektes vor allem in D/A/CH befinden, sollten unsere Inhalte natürlich den lokalen Gesetzen folgen, damit unsere Inhalte hier ohne größere Probleme verwendet werden können. --Kam Solusar 03:38, 6. Jun. 2008 (CEST)
Das ist für mich das Hauptargument. --Grim.fandango 09:26, 6. Jun. 2008 (CEST)
Um wirksam zum Beispiel auf die Löschung eines Bildes zu klagen, müsste man schon gegen die Foundation vorgehen (als laut Impressum greifbare Institution mit Name und Anschrift).
Zu diesem Zwecke würde man dann wohl in Kalifornien klagen müssen. Nach dem Schutzlandprinzip gilt dann das amerikanische Recht. – Simplicius 2004-2008 17:49, 6. Jun. 2008 (CEST)

Ich wär mir da nicht so sicher. Da sich die de WP an ein deutsches Publikum wendet, kann sich auch ein deutsches Gericht für zuständig erklären. Bei einer eV würde dann der Antragsteller sich an den Vorsitzenden des Gerichts wenden, der wiederum über diplomatische Kanäle eine Zustellung in den USA zu veranlassen hätte. Es kann der WMF aufgegeben werden, einen deutschen Prozessvertreter zu bestellen. Nur weil das noch niemand gemacht hat und die Hacker-Tron-Affäre in der Sache abwegig war, heisst das nicht, dass eine solche Klage viel zu riskant wäre. --Historiograf 19:29, 6. Jun. 2008 (CEST)

Foto in einem UN-Fotoarchiv

Ich hab per Zufall ein Foto gefunden zu Salomon Grumbach. Es liegt hier. Hat jemand Ahnung, unter welchen Rechten auf solchen Bildern stehen? Sind die frei? --Atomiccocktail 15:27, 6. Jun. 2008 (CEST)

Frage hat sich wohl erübrigt. :-(

URV bei Bild mit leichten Abänderungen

Es geht um folgendes Bild das dem hier stark ähnlich ist. In einer Diplomarbeti müßte man beispielsweise mit angelehnt an dieses Bild beschreiben. --k4ktus 22:14, 6. Jun. 2008 (CEST)

Ich kann trotz Brille keine Schöpfungshöhe erkennen... ;) {{Bild-by}} sollte durch denentsprechenden Hinweis ersetzt werden! --Connum 22:38, 6. Jun. 2008 (CEST)

Lizenz bei einem Scan aus einer EU-Veröffentlichung?

Folgendes Bild aus dem Artkel Gladio hat einen Löschbaustein erhalten: Bild:Gladio Resolution EU-Parlament.jpg. Laut Begründung fehlen die Lizenzangaben. Ich hatte mir (wie man sieht) ziemliche Mühe gegeben, soviel wie möglich zu den Lizenzangaben der EU einzutragen. Wie ich an anderer Stelle (leider ohne Details) gelesen habe, sind EU-Veröffentlichungen aber generell kritisch bzw. umstritten. Das Bild ist für den Artikel recht wichtig, kann mir bitte jemand helfen? Laut den Lizenzangaben ist die Verwendung generell erlaubt, wenn die Quelle (EU) angegeben wird. Ich verstehe nicht ganz, wo dann eigentlich das Problem liegt. Weil keine Angaben über die Erlaubnis zur Veränderung eingetragen sind? Es kann wohl keiner ernsthaft erwägen, den eingescannten Text zu manipulieren... Vielleicht könnte man analog zu "amtliches Werk" (das ja leider nur für Deutschland gilt)einen Baustein für EU-Veröffentlichungen machen? Pittigrilli 12:01, 7. Jun. 2008 (CEST) --Pittigrilli 12:01, 7. Jun. 2008 (CEST)

Ich stimme der hier üblichen Definition von PD-amtliches Werk nicht völlig zu, aber diese Datei fällt unter die hier üblich Definition. Also schlae ich vor, den Baustein einzusetzen. Was sagen die Kollegen? --h-stt !? 13:47, 7. Jun. 2008 (CEST)
Ich habe hier noch einen alten Archiv-Beitrag zu dem Thema [9] gefunden. Da hat sich jemand dran aufgehängt, dass man die Datei ja schließlich nicht ändern dürfte und "WIR" das deshalb nicht als Bild akzeptieren würden. Ja, wenn so ein frei verwendbares Bild nicht in unsere tollen Richtlinien passt - Pech gehabt! (Ironie aus). Irgendwie will mir das nicht so richtig in den Kopf. Die von dem Fragesteller vorgeschlagene Variante find ich recht sinnvoll. Pittigrilli 15:50, 7. Jun. 2008 (CEST)
Bei Personenaufnahmen kann ich das nachvollziehen, aber hier geht es ja um ein amtliches Werk nach dem deutschen §5 II UrhG und das unterliegt ja immer einem Veränderungsverbot, und diese Rechtslage erkennen wir schließlich allgemein an. Also, setz bitte einfach den Baustein ein und damit hat sich das dann. --h-stt !? 16:08, 7. Jun. 2008 (CEST)
Ein Mann, ein Wort. Dann mach ich das mal ;-) Pittigrilli 16:20, 7. Jun. 2008 (CEST)

Zitierweise Auszug aus Artikeln Wikipedia

Da die Artikel in Wikipedia für Erläuterungen innerhalb einer Biografie sinnvoll und wertvoll für das Verständnis mancher Geschehnisse sind Beispiel: Bruno Sattler dort erscheint der Name meines Vaters möchte ich natürlich diese Quelle nutzen.

Schwierig erscheint mir, den jeweiligen Autor anzugeben. Reicht es aus auf Wikipedia "Stichwort xxx" zu verweisen ?? Danke schon jetzt für eine Antwort. --84.62.9.175 12:40, 7. Jun. 2008 (CEST)

Siehe WP:LB und WP:WN. -- Chaddy - DÜP 15:25, 7. Jun. 2008 (CEST)
Wenn es im Rahmen eines Zitats bleibt, ist die Lizenz der Wikipedia nicht relevant, sondern es gelten die normalen Regeln für Zitate. Rechtsberatung ist uns aber nicht möglich, daher können wir nicht auf den Einzelfall eingehen. --h-stt !? 15:34, 7. Jun. 2008 (CEST)
Vielleicht magst du auch auf "Seite zitieren" in der Werkzeugliste links klicken? --/home/Wuzur /Diskussion/Bewertung 18:58, 7. Jun. 2008 (CEST)


Lieben Dank und auch für den Hinweis mit der Werkzeugleiste, das war mir noch gar nicht aufgefallen. Ich werde auf jeden Fall immer gut aufpassen. Es ist für eine Spurensuche nach meinem Vater. Gruß aus NRW

URV in Telepolis-Artikel?

Hallo! So wie ich das gesehen habe, benutzt [10] (etwa kurz vor der Hälfte des Scrollbalkens) das Bild:Charlotte Roche.jpg, ohne Urheber anzugeben. Soll ich den Autor des Artikels einfach anschreiben und ihn drauf hinweisen? --Rohieb 会話 +/- 15:58, 7. Jun. 2008 (CEST)

Schick bitte eine Kopie an den Chefredakteur Florian Rötzer. Der will sowas auch wissen. --h-stt !? 16:04, 7. Jun. 2008 (CEST)
Ah, ich merke grad, dass Bild:ASCHWARZ.jpg auch in diese Kategorie fällt. So ein Chelm... --Rohieb 会話 +/- 16:43, 7. Jun. 2008 (CEST)

Persönlichkeitsrecht 10034. Auflage

Bild 1 und Bild 2. Es liegt keine Gehnemigung der abgebildeten Personen vor. Wie weiter verfahren? --k4ktus 19:22, 7. Jun. 2008 (CEST)

Ist keine Urheberrechtsfrage --Historiograf 00:02, 8. Jun. 2008 (CEST)

Aber eine Bilderrechtsfrage. Diese werden alle auch hier beantwortet. @k4ktus: Ich werde Bildern in die Dateiüberprüfung schicken. -- Chaddy - DÜP 00:09, 8. Jun. 2008 (CEST)

Auf dieser Seite werden Fragen bezüglich der Richtlinien der Wikipedia zum Urheberrecht diskutiert. --Historiograf 00:11, 8. Jun. 2008 (CEST)

Nein, schon länger gehören auch allgemeine Bilderrechtsfragen nicht mehr auf Wikipedia Diskussion:Bildrechte, sondern hierher. Übrigens, du musst nicht so schreien, ich kann dich auch so gut genug verstehen... -- Chaddy - DÜP 00:15, 8. Jun. 2008 (CEST)
wahhh. haut mich doch nicht gleich :-) danke Chaddy. --k4ktus 00:19, 8. Jun. 2008 (CEST)

Hinweis: Urteil zum Fotorecht

Wie beweist man, dass man ein digitales Bild gemacht hat? http://www.jurpc.de/rechtspr/20080095.htm --Historiograf 17:16, 5. Jun. 2008 (CEST)

Indem man eine Serie von Fotos macht und sie zur Archivierung auf CD brennt, um den Zusammenhang gegebenenfalls zu verdeutlichen? --MrsMyer 00:17, 6. Jun. 2008 (CEST)
Leitsatz 4. ist schon etwas befremdlich. --RalfRBIENE braucht Hilfe 01:18, 6. Jun. 2008 (CEST)
Leitsatz 4 ist völlig in Ordnung, wenn man die Ausführungen dazu im Urteilswortlaut (Abs. 65) liest. Das war kein konkretes Beweisangebot sondern nur die unsubstantiierte Annahme des Klägers, man könne evtl durch Sachverständige weitere Erkenntnisse gewinnen. Ein solcher Antrag ist aber nach Verfahrensrecht nicht zulässig, weil zu unbestimmt. Hätte der Kläger ein Dokument vorgelegt, dass sein Kameramodell Hotpixel verwendet und angeführt, dass seine Bearbeitungen der Bilddateien in der Reel die Hotpixel nicht betreffen, dann wäre der Antrag zulässig gewesen, vermutlich aber als nicht erforderlich trotzdem zurückgewiesen worden. --h-stt !? 13:11, 7. Jun. 2008 (CEST)
Ok, das leuchtet ein. Ich habe nicht zu Ende gedacht bzw. gelesen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 01:26, 9. Jun. 2008 (CEST)
Sehr interessantes Urteil. Mein Tipp dazu: Gib niemals das Original aus der Kamera aus der Hand, immer nur eine beschnittene Version. So sollte im Bedarfsfall die Vorlage des vollständigen Originals ausreichen, um die Urheberschaft zu beweisen (Disclaimer: IANAL und mein Laienverständnis). — Raymond Disk. Bew. 09:35, 6. Jun. 2008 (CEST)
Sowie irgendwas geometrisch definiertes (also keine Blumen sondern Häuser etc.) drauf sind, kann man auch den Beschnitt zurückrechnen - und das mit sehr großer Genauigkeit. Mit großem Aufwand sind sogar Verzerrungen rückverfolgbar, dies geht über wiederholende lineare Interpolationsfehler. Und auch die Existenz des Originals muß nichts bedeuten. Wir hatten da mal einen Fall im OTRS, da hat jemand die Urheberschaft anmelden wollen, weil er das "größere" Bild vorzuweisen hatte. In Wirklichkeit war er der Dieb. --RalfRBIENE braucht Hilfe 01:24, 9. Jun. 2008 (CEST)

Screenshot Firefox

Hallo, ich bin kein URV-Provi. Aber ist dieses Bild hier keine URV gegenüber Mozilla? Bild:Firefox3.png

Danke und Gruß, Herr Meier (Disk.) 22:12, 7. Jun. 2008 (CEST)

Wo bitteschön siehst du eine SH? --Historiograf 00:01, 8. Jun. 2008 (CEST)

Dachte nur, dass man keine Screenshots von Computerprogrammen einstellen darf (FAQ_Rechtliches). Aber wenn das auf Browser nicht zutrifft weil die eine zu geringe SH haben, dann hab ich schon wieder was gelernt. Danke. --Herr Meier (Disk.) 00:52, 8. Jun. 2008 (CEST)
Die FAQ ist teilweise wirklich untauglich bis blödsinnig. sугсго 20:12, 8. Jun. 2008 (CEST)

freie-enzyklopadie.com

--> http://freie-enzyklopadie.com/w/de/Hauptseite - http://freie-enzyklopadie.com/w/de/Portal:Umwelt-_und_Naturschutz - http://freie-enzyklopadie.com/w/de/Verkehr ...

Bin gerade über Google auf dieser Seite gelandet und hab mich gewundert, warum meine individuellen Benutzereinstellungen nicht mehr funktionieren. Erst dann habe ich kapiert, dass das gar nicht Wikipedia ist. Sollte da nicht zumindest ein Hinweis stehen, dass das nur eine Kopie ist. Ich weiß natürlich, dass alle Inhalte der Wikipedia auch legal gespiegelt auf irgendwelchen anderen Seiten im Internet auftauchen können. Aber ist eine komplette Spiegelung der Wikipedia ohne Hinweis darauf, dass man sich gar nicht bei Wikipedia befindet, so in Ordnung. Sogar die ganzen Links funktionieren. Das sieht für mich doch sehr irreführend aus. Des Weiteren fehlt bei der Kopie die komplette Änderungshistorie – sollte die nicht zur Wahrung des Urheberrechts mitkopiert werden? Gruß, Herr Meier (Disk.) 03:16, 8. Jun. 2008 (CEST)

Artikelhistorie und GNU FDL müssen mitkopiert werden, das Logo ist markenrechtlich durch die Wikimedia Foundation geschützt, untersteht keiner freien Lizenz und darf so nicht verwendet werden. Das Grundlayout der Seiten stammt aus der Software MediaWiki und ist in der entsprechenden Lizenz enthalten. --/home/Wuzur /Diskussion/Bewertung 19:33, 8. Jun. 2008 (CEST)
Das Ding ist eh restlos kaputt. Was mag dahinterstehen? -- Smial 00:39, 9. Jun. 2008 (CEST)

Veröffentlichen eines Programms zur Erstellung von Karten aus Open Street Maps

Ich vertreibe ein GPS-Programm für Pocket PC. Würde ich gegen das Urheberrecht verstossen, wenn ich ein Programm zur Verfügung stellen würde, das aus Open Street Map Kacheln neue Karten erstellt, die von dem GPS-Programm benutzt werden könnten. --32.106.8.190 15:10, 5. Jun. 2008 (CEST)

Das wird Dir der Anwalt Deines Vertrauens, jemand auf Open Street Map oder das Lesen der Lizenzbedingungen der Karten beantworten. Auf dieser Seite werden Fragen bezüglich der Richtlinien der Wikipedia zum Urheberrecht diskutiert. --Noddy 16:19, 5. Jun. 2008 (CEST)
Im Nachgang sei angemerkt, das die Kartendaten bei OSM unter CC-by-sa/2.0 liegen. Ob Konvertierungen wie hier den Auflagen der CC-Lizenz hinsichtlich der Attributierung Rechnung tragen und wie es grundsätzlich mit den Aspekten der Schöpfungshöhe bei "wiki-gezeichneten Straßenkarten" ausschaut können wir hier vermutlich genauso wenig klären wie die Panoramafreiheit von an Touristeninfos öffentlich und dauerhaft aushängenden Stadtplänen. --jha 04:11, 10. Jun. 2008 (CEST)

Unfaires Vorgehen im Zusammenhang mit der neuen 1923-Richtlinie

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Datei%C3%BCberpr%C3%BCfung/1923#Diskussion_2 --Historiograf 00:09, 8. Jun. 2008 (CEST)

Wow, erst dort rumschrateln und jetzt hier flennen. Reife Leistung. sугсго 20:12, 8. Jun. 2008 (CEST)

Ich habe mich dafür ausgesprochen, diese Farce zu beenden. Wenn der Befund massiv dadurch manipuliert wird, dass alle noch so grottig lizensierten Bilder aus dem fraglichen Zeitraum gelistet werden, ist eine Evaluation sinnlos. --Historiograf 21:42, 8. Jun. 2008 (CEST)

Das klingt nach Big-Tabacco: Wir nehmen alle Fälle raus, die uns nicht gefallen und schon ist Rauchen gesund. sугсго 23:24, 8. Jun. 2008 (CEST)
Ich möchte nur darauf verweisen, dass der Uploader es mit dem Lizenzbaustein 1923 gekennzeichnet hat. Das reicht für mich. An einer Diskussion über Manipulation und blablabla beteilige ich mich nicht, da ich mir ziemlich sicher bin, dass die Personen, die hier relevant für Entscheidungen sind, wissen, dass ich bestimmt nicht manipulativ in die Evaluation eingreifen will. Falls gewünscht wird, dass die Evaluation abgesetzt wird, wird aber ganz sicher die Richtlinie verworfen und nicht angenommen. ...Forrester { Die Dateiüberprüfung } 00:34, 9. Jun. 2008 (CEST)
Ich verstehe die Verärgerung. Bei meinem Bild habe ich mir Mühe gegeben, zu recherchieren. Dies ist ausdrücklich eine Mindestvoraussetzung für den Baustein. Wenn das offensichtlich nicht gegeben ist, sollte der Baustein raus und DÜP rein, ohne noch darüber zu diskutieren. Das wird in anderen Fällen auch so gehandhabt. --RalfRBIENE braucht Hilfe 01:16, 9. Jun. 2008 (CEST)
Bei einer Evalutation des Bausteins muss auch der Schindluder mitgesamplet werden, wenn wir 600 Mülleinbindungen und fünf richtige haben, kannn man daraus auch einige Schlüsse ziehen. sугсго 07:20, 9. Jun. 2008 (CEST)
Du meinst, das Verhältnis könnte so günstig ausfallen? -- Smial 07:36, 9. Jun. 2008 (CEST)
Wennn es nur um Quoten geht... ich habe hier noch etliche alte Eberswalde-Fotos. Es geht aber nicht um Quoten. Ladet doch jeder einfach mal ein 1923er Bild hoch. --RalfRBIENE braucht Hilfe 15:02, 9. Jun. 2008 (CEST)

Das Ganze basiert vermutlich auf ein Mißverständnis: der Hochlader hat den 23-Baustein hier hinzugefügt, aus irgendeinem Grund wurde er aber wieder entfernt, was Histo wohl nicht gesehen hat. Ich denke wir sind uns einig, daß alle Bilder, deren Hochlader sie mit dem 23-Baustein versehen haben, auf Wikipedia:Dateiüberprüfung/1923 gelistet werden sollten; Bilder ohne den Baustein, die zwischen 1907 und 1923 entstanden sind, gehören natürlich nicht auf die Seite. Vorschlag: alle haben sich wieder lieb und weiter geht's. --Noddy 15:20, 9. Jun. 2008 (CEST)

Schöpfungshöhe die 120394te

Hallo,

mir isses so unangenehm, aber wie sieht es denn hiermit aus? Das Konterfei, hat das schon SH? Bin ich überhaupt mit solchen Fragen hier richtig?

Vielen Dank!

--Curtis Newton 08:48, 9. Jun. 2008 (CEST)

Da offenbar Bild:Rosa Luxemburg.jpg als Quelle diente, würde ich sagen, daß es keine geistige Schöpfung ist, das Foto durch einen Software-Filter zu jagen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 14:59, 9. Jun. 2008 (CEST)
So ist aber der Lizenzbaustein verkehrt. Der gehört nicht bei Lichtbildern rein. Ich schlage PD-alt vor, zusätzlich noch den Markenrechtsbaustein (also nur {{Logo}}). Wie sehen das die anderen? -- Chaddy - DÜP 15:13, 9. Jun. 2008 (CEST)
Ich hae die Lizenzbausteine mal so geändert, wie ich Dich verstanden habe. Curtis Newton 15:17, 9. Jun. 2008 (CEST)
Ich sehe da aber schon ein Lichtbildwerk oder verstehe ich dich falsch @Chaddy? --RalfRBIENE braucht Hilfe 15:19, 9. Jun. 2008 (CEST)
Sorry, irgendwie habe ich deine Nachfrage nicht bemerkt... Dem Logo liegt ja ein aufgrund des Alters gemeinfreies Lichtbildwerk zu Grunde. Und die Schrift hat keine Schöpfungshöhe. Also ist das Logo ok. Nur der Baustein LogoSH ist nicht für Lichtbilder gedacht. Also muss ein anderer Lizenzbaustein rein, der die Gemeinfreiheit kennzeichnet. Da wäre PD-alt am naheligendsten. Und wegen dem Markenrecht muss noch der Logo-Baustein dazu. -- Chaddy - DÜP 21:03, 9. Jun. 2008 (CEST)

Wenn Bild:Rosa Luxemburg.jpg OK ist, dann ja wohl erst recht das Logo --Historiograf 20:06, 9. Jun. 2008 (CEST)

Da ist als Quelle nur eine Webseite angegeben, auf der nichts zum Fotografen oder zum Datum der Erstveröffentlichung steht. Ich glaube Bilder von der Seite wurden auf Commons schon öfters mal gelöscht, weil nicht immer nachprüfbar war, ob die Bilder auch in ihrem Herkunftsland schon Public domain waren. --Kam Solusar 22:06, 9. Jun. 2008 (CEST)

Schriftschnitte in SVG

Ich hab' jetzt nicht nach früheren Diskussionen gesucht, aber es scheint ja allgemein akzeptiert zu sein, Schriftproben auch von proprietären Schriften als Rastergrafiken zu veröffentlichen. Ich frage mich aber folgendes: Wenn man, wie hier gefordert, eine so umfangreiche Schriftprobe in einem Vektorgrafik-Format einstellen würde, würde man einen nicht unerheblichen Teil des Fonts in einer Weise zugänglich machen, die der originalen Schriftartendatei schon sehr nahe kommt. Ist das noch OK? --Hk kng 14:20, 9. Jun. 2008 (CEST)

Nun durch das reine Erfassen der Konturen hat man noch lange keine neue Schrift. Denn hier fehlen sowohl die Metriken als eine Zuordnung zu den entsprechenden Character-Codes. Des weiteren sind auch nicht alle Zeichen abgebildet, die ein solcher Schriftsatz umfasst. Von daher kann ich hier nur sagen, dass man es als Zitat ansehen kann, als mehr eigentlich nicht. -- Niabot議論 14:26, 9. Jun. 2008 (CEST)
Wenn es von einer Schrift nur einen Schnitt gibt, kann das schon übers Zitat hinausgehen. Das müßte man von Fall zu Fall prüfen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 14:55, 9. Jun. 2008 (CEST)
Habe mir das ganze auch schon öfter überlegt... Sicher, dass das von der Anzahl der Schriftschritte abhängt und wirklich was mit "Zitieren" zu tun hat? Ich habe hier (weiß nur nicht mehr genau wo, bin noch am Suchen...) mal gelesen, dass das Benutzen einer Schriftart nicht angreifbar ist, selbst wenn die Quelle des Fonts nicht rechtens ist... Hier findet sich eine Aussage von rtc und hier von Rainer Z... Aber die Stelle, wo glaube ich sogar ein Gerichtsurteil verlinkt oder zitiert war, muss ich wiegesagt noch weitersuchen... --Connum 19:13, 9. Jun. 2008 (CEST)
Achso, im Übrigen: Wenn's als Rastergrafik okay ist, sollte es das als SVG auch sein... Man kann in SVGs ja (noch) keine Schriftarten einbetten, sonst wäre das wahrscheinlich eher ein Problem! ;) --Connum 19:17, 9. Jun. 2008 (CEST)
Noch ein anderes Argument, das ich mir gerade überlegt habe. Laut Rechtsprechung haben ja einfache Inhalte wie Textbestandteile in Logos keine Schöpfungshöhe. Das würde doch auch für ein Logo gelten, das rein zufällig alle Buchstaben von a bis z (Groß und klein), die Zahlen sowie die wichtigsten Sonderzeichen enthalten würde. Gut, natürlich ist dieser Fall wohl in der "Realität" nicht anzutreffen, aber doch denkbar! ;) Und nichts anderes ist so ein Schriftmuster ja... Text. Und das eben in einer bestimmten Schriftart. Immerhin werden solche Schriftmuster sogar auf commons geduldet, und das will was heißen! :-P --Connum 19:22, 9. Jun. 2008 (CEST)

Kann es sein, dass ihr vielleicht mal den auf WP:BR verlinkten (!) Artikel Rechtsschutz von Schriftzeichen mal lest?? --Historiograf 20:05, 9. Jun. 2008 (CEST)

Und mal wieder danke Histo, genau das habe ich gesucht! ;-) Zitat: Wie es sich bei der Darbietung von Schriftmustern geschützter Schriftarten verhält, ist nicht geklärt. In der Regel dürfte sie zumindest bei einem nichtgewerblichen Zweck unproblematisch sein. --Connum 20:12, 9. Jun. 2008 (CEST)

Ein Benutzer hat in der französischen Wikipedia (auf Wunsch) dieses Logo, das neben der deutschen Wikipedia auch auf der französischen liegt, in SVG konvertiert und dort zur Verfügung gestellt. Auf der französischen Seite für Grafikwünsche wurde mir geraten, vorsichtig zu sein mit dem Hochladen des Logos wegen der Gesetzgebung. Und daher möchte ich lieber noch mal sicher gehen und fragen, ob es kein Problem gibt mit dem Hochladen der SVG-Version auf die deutsche Wikipedia. Ich sehe da eigentlich kein Problem, da sich ja schon die JPG-Version des Logos hier befindet.

Außerdem möchte ich mal den Unterschied zwischen {{Logo}} und {{LogoSH}} wissen, also bei welchen Logos welche Vorlage verwendet wird. Zum Beispiel bei Logos, die keine Schöpfungshöhe haben. – PsY.cHo, 16:34, 9. Jun. 2008 (CEST)

Wir dürfen nur Logos verwenden, wenn sie entweder keine Schöpfungshöhe haben, alt genug sind oder wir eine Freigabe haben. Der Baustein LogoSH ist für den ersten Fall. Er ist eine Mischung aus den Bausteinen {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} und {{Logo}} (dass diese Mischung Unsinn ist, ist ein anderes Thema...). Für dein Logo verwendest du also bitte den Baustein LogoSH. -- Chaddy - DÜP 16:59, 9. Jun. 2008 (CEST)
...und der Hinweisbaustein {{Logo}}, der kein gültiger Lizenzbaustein ist, sollte dann verwendet werden, wenn z.B. ein Lichtbild ein Logo enthält (Beispiel). --Noddy 17:48, 9. Jun. 2008 (CEST)

Urheberrechtlich geschütztes Bild, mit ausdrücklicher Genehmigung

Hallo,

ich bin noch relativ neu hier bei Wiki-Commons, deswegen auch hier die Frage:

Ich habe von einem Bekannten zwei Bilder bekommen mit der Genehmigung sie bei Wikipedia online zu stellen. Allerdings soll das Copyright weiterhin bei ihm liegen. Wie muss ich die Bilder hochladen bzw. mit welchem Liezens hinweis?

Schon im Voraus vielen Dank für die Antworten! --Mrilabs 19:50, 9. Jun. 2008 (CEST)

Dein Bekannter soll eine Freigabe an das OTRS schicken. Er muss das Bild natürlich unter eine entsprechend freie, in der Wikipedia geduldete Lizenz stellen. --Connum 20:18, 9. Jun. 2008 (CEST)
Das Urheberrecht an den Bildern verlieren sie durch das Veröffentlichen unter einer hier gültigen Lizenz ihrer Wahl nicht, sie erlauben aber die Weiternutzung unter den jeweiligen Lizenzbedingungen (auch außerhalb von Wikipedia, auch zu kommerziellen Zwecken, Bearbeitungen erlaubt). Genaueres dazu findest Du in den Bild-FAQ. --Noddy 20:27, 9. Jun. 2008 (CEST)

Darf dieses NS-Sammelbildchen hier verlinkt werden? Ist offensichtlich noch keine 100 Jahre alt. --Nuuk 20:31, 9. Jun. 2008 (CEST)

Nein, das Bild ist auch auf Commons nicht ok. Ich werde gleich mal LA oder gar SLA stellen. -- Chaddy - DÜP 21:00, 9. Jun. 2008 (CEST)

Zitate in Holocaust-Konferenz (erl.)

Konkret meine ich diese Hinzufügungen. Nach der Lektüre von Wikipedia:Zitate und Hilfe:FAQ Rechtliches#Darf ich fremde Texte zitieren? meine ich, dass das nicht in Ordnung geht. Der betreffende Benutzer, der die Zitate en masse eingestellt hat, sieht das auf der Disku des Artikels anders. Was meint ihr, bzw. wie meint ihr, dass man hier vorgehen sollte? --Asthma 03:44, 10. Jun. 2008 (CEST)

Die gesamte Zitatzusammenstellung war eine URV und wurde versionsgelöscht. Und diese Version eines einschlägigen Benutzers wurde auch gesperrt. Hozro 13:07, 10. Jun. 2008 (CEST)

Bildzitat für Schularbeiten

Beim Support-Team gibt es regelmäßig Nachfragen von Schülern und Studenten, die Bilder/Grafiken für ihre Hausarbeiten/Schulprojekte/Diplomarbeiten übernehmen möchten. Diese Nachfragen freue uns natürlich, da damit ein Bewusstsein für das Urheberrecht gezeigt wird.

Muss für diese Arbeiten bei Nutzung von Bildern, die unter der GFDL stehen (Creative Commons ist ja kein Problem), diese eingehalten werden oder können diese Arbeiten als wissenschaftlich im Sinne des Zitatrechts gelten, so dass ein Bildzitat in Betracht kommt? — Raymond Disk. Bew. 09:23, 11. Jun. 2008 (CEST)

Schularbeiten, die nur in der Schule gezeigt oder vorgelesen werden oder für eine einzige Schulklasse verfielfältigt werden, stellen urheberrechtlich kein Problem dar. Das ändert sich, wenn sie im Internet oder im größeren Rahmen gedruckt veröffentlicht werden.
Grundsätzlich kommt bei Diplomarbeiten ein Bildzitat in Betracht, denn sie sind per Definition wissenschaftliche Arbeiten. Allerdings handelt es sich nicht um ein Bildzitat, wenn ein Bild einer Ente benutzt wird um einen Entenartikel zu bebildern. Letztlich ist es im Falle von GDFL-Bildern aber egal, ob es sich um ein Bildzitat handelt: so oder so muß eine korrekte Quellenangabe gemacht werden. Im Falle des Bildzitates aufgrund des Zitatrechts, im Falle von GDFL aufgrund der Lizenzbestimmungen und zusätzlich sollten Schüler genau das ja auch in Schulaufgaben und Schulprojekten lernen. Kersti 10:36, 11. Jun. 2008 (CEST)
Ich bekomme auch regelmäßig derartige Anfragen. Ich gebe die Bilder für solche Zwecke immer ohne jede Bedingungen frei. Diplomarbeiten gehen sicher als wissenschaftliche Arbeiten durch, das macht es einfach. Hausaufgaben etc. werden in der Regel nicht veröffentlicht, somit auch kein Problem. Bei Veröffentlichung gleich welcher Art muß die GFDL eingehalten werden, wenn die Urheber ihre Werke für diesen Zweck nicht anders lizensieren. --RalfRBIENE braucht Hilfe 12:09, 11. Jun. 2008 (CEST)
@Kersti: Dass eine korrekte Quellenangabe gemacht werden muss, ist selbstverständlich, das zu gehört zu einer schulischen/wissenschaftlichen Arbeit dazu. Die Frage geht aber in die Richtung, ob der Lizenztext der GFDL mit abgedruckt werden muss, wenn ein Bildzitat im schulischen/wissenschaftlichen Kontext in Anspruch genommen wird. Und gehen wir ruhig mal davon aus, dass auch Schularbeiten mittlerweile durchaus im Internet veröffentlicht werden.
@Ralf: Es geht mir darum, ob wir vom Support-Team den Schülern sagen müssen, dass sie sich bei GFDL-Bildern den GFDL-Text an die Hausarbeit tackern müssen (und das 30mal pro Klasse) oder sich erst noch an den Autor wenden müssen, was bei Autoren, die die WP verlassen haben, ja kaum noch möglich ist.
Kurz gefragt: Hebelt das Bildzitat im wissenschaftlichen Kontext also die Pflicht zum Abdruck der GFDL aus? Wenn ich das Konzept des Bildzitates im wissenschaftlichen Kontext richtig verstehe, darf man damit ja auch komplett unfreie Bilder verwenden. Eine korrekte Autorennennung natürlich immer vorausgesetzt. Oder liege ich total daneben? — Raymond Disk. Bew. 15:21, 11. Jun. 2008 (CEST)
Stellen 30 Exemplare einer Hausarbeit denn bereits eine Veröffentlichung dar? Von meinem Verständnis her nicht. Internet ist was anderes. Projektarbeiten, die in der ganzen Schule verteilt werden, sicher auch. -- ShaggeDoc talk? 15:34, 11. Jun. 2008 (CEST)
In einer wissenschaftlichen Arbeit sind auch komplett unfreie Bilder gestattet. Quellenangabe ist schon deshalb notwendig, weil das Bild ja sonst "ungültig" im wissenschaftlichen Konsens ist ;) Eine Veröffentlichung liegt bereits vor, wenn ein einziges Exemplar der Öffentlichkeit zugänlich gemacht wird. Hierbei ist es unerheblich, ob die Offentlichkeit eine geschlossene Gruppe ist oder nicht. Also dürfen GFDL-Bilder für Hausaufgaben ohne Abdruck der Lizenz genutzt werden. Wenn die Arbeit aber Anderen zugänglich gemacht wird, ist der Abdruck notwendig. Da diese Veröffentlichung strenggenommen durch Herumliegen im Lehrerzimmer entsteht, würde ich raten, die Lizenz immer zu drucken. Besser: Autoren ansprechen. Ich kenne niemanden, der das in solch einem Fall verweigert. --RalfRBIENE braucht Hilfe 15:45, 11. Jun. 2008 (CEST)

Schulklassen gelten nicht als Öffentlichkeit, Hausarbeiten, die nicht im WWW oder sonst veröffentlicht werden, müssen sich nicht an die GNU FDL halten, da keine relevante urheberrechtliche Nutzungshandlung vorliegt. Ansonsten können sie sich ohne weiteres auf das Bildzitatrecht beziehen, freie Lizenzen ändern nichts an den urheberrechtlichen Schranken. Wenn ein Entenbild in einer Entenhausarbeit zur Erläuterung des Inhalts dient, kann es gemäß § 51 UrhG zulässig sein --Historiograf 18:10, 11. Jun. 2008 (CEST)

Auch wenn ich dir inhaltlich zustimme, wäre ich in der Formulierung etwas vorsichtiger, da Schüler und Zitieren in der Regel zumindest schwierig in Einklang zu bringen sind. Es sind halt keine geübten Schreiberlinge. Bei vielen Mails hat man das Gefühl, die Kids sind schon mit dem Schreiben der Anfrage überfordert. Ich würde es so formulieren, dass sie bei Veröffentlichungen in jedem Fall auf der sichereren Seite sind, wenn sie die GFDL verwenden (ist ja auch im WWW kein großer Aufwand). Das Zitat, das allerdings an bestimmte Bedingungen gekoppelt ist (nämlich dass auch tatsächlich zitiert wird), kann man als weitere Möglichkeit der Vollständigkeit halber nennen. Schüler würden sich ansonsten aber auch auf das Zitat berufen, wenn gar kein Zitat vorliegt, und damit wären sie schlecht beraten. Wenn sie GFDL lizensieren, obwohl sie es nicht müssten, entsteht dadurch aber kein Schaden. -- ShaggeDoc talk? 20:58, 11. Jun. 2008 (CEST)

Man kanns auch ganz einfach formulieren: Wo kein Kläger, da kein Richter --132.230.124.26 23:01, 11. Jun. 2008 (CEST)

In 99,9% der Fälle zwar richtig, rechtlich aber nicht haltbar und somit nicht hilfreich. -- ShaggeDoc talk? 23:07, 11. Jun. 2008 (CEST)

Zeitungsartikel übernehmen

Hallo, Ich habe im Internet eine Seite gefunden, wo brauchbare Informationen für einen Wikipedia-Artikel niedergeschrieben sind, allerdings ist der Text als PDF-Datei angelegt und war eine Sonderbeilage einer regionalen Zeitung. Die Internetseite ist nicht die Homepage der Zeitung, sondern ein Pressespiegel zu meinem Thema! Ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Danke. --Philipp Wetzlar 13:47, 11. Jun. 2008 (CEST)

Und wo war da jetzt die Frage zum Urheberrecht? --Max Nörglmoser 14:04, 11. Jun. 2008 (CEST)
Du darfst den Text nicht abschreiben, wohl aber die darin enthaltenen Informationen in eigene Worte fassen und in die WP einbringen. War es das, was du wissen wolltest? --Simon-Martin 14:08, 11. Jun. 2008 (CEST)

Also...Die Frage war: Darf ich die Informationen aus einer Zeitungs-Sonderbeilage, da nicht tagesaktuell, sondern ein Überblick nach einer Eröffnung, verwenden? Und gibt es da Besonderheiten, weil ich das ganze als Pressespiegel in Form einer PDF-Datei auf einer Internetseite gefunden habe? --Philipp Wetzlar 14:23, 11. Jun. 2008 (CEST)

Du darfst die Informationen (nochmal: nicht den Wortlaut) verwenden. Ein anderes Problem ist, dass Fundstücke im Internet eher unsichere Quellen sind. Versuche im Rahmen des Dir Möglichen, die Infos gegenzuchecken! --Simon-Martin 14:29, 11. Jun. 2008 (CEST)

Nein, ich will nicht die Freiheit der Abbildung in Frage stellen, das Thema editio princeps ist durch. Ich frage mich, ob das als Foto oder als Reproduktion einer zweidimensionalen Vorlage anzusehen ist. Die Scheibe hat ja deutlich weniger 3D-Charakter als eine Münze. --RalfRBIENE braucht Hilfe 17:34, 11. Jun. 2008 (CEST)

Benutzer:Don-kun/DB in LD nicht zu klären

Lieber Rechtsexperten, bitte schaut euch mal die genese dieser Seite im BNR an. Der LA einer IP, der, wie einige andere gegen die Unterseiten des Benutzers offensichtlich nur persönlich begründet ist behauptet GNU-FDL Probleme. Lassen sich die nachträglich lösen? Gibt es die? Wi müssen wir vorgehen um die Kuh vom Eis zu bringen? --LKD 23:15, 6. Jun. 2008 (CEST)

Hat sich dank Jón auch geklärt, der hat die Versionsgeschichte importiert. Aber bei Benutzer:Don-kun/Technologie NGE müsste das noch getan werden. Dann wäre mE alles iO. Grüße --Don-kun 14:14, 7. Jun. 2008 (CEST)
Aus mir nicht erkennbaren Gründen wurde Benutzer:Don-kun/Technologie NGE gelöscht, habe den betreffenden Admin kontaktiert. Grüße --Don-kun 12:05, 12. Jun. 2008 (CEST)

Lieber Rechtsexperten, bitte schaut auch mal die Genese dieser Seite im BNR an. Der LA einer IP, der, wie einige andere gegen die Unterseiten des Benutzers offensichtlich nur persönlich begründet ist behauptet GNU-FDL Probleme. Lassen sich die nachträglich lösen? Gibt es die? Wie müssen wir vorgehen um die Kuh vom Eis zu bringen? --LKD 23:23, 6. Jun. 2008 (CEST)

Sind die jetzt nicht gelöst, insofern die Versionsgeschichte auf der Disku steht. Zudem ist, auch gemäß der Versionsgeschichte, der Text nahezu vollständig von Hattakiri geschrieben worden, der auf der Seite oben genannt wird. Grüße --Don-kun 14:12, 7. Jun. 2008 (CEST)
Aus mir nicht erkennbaren Gründen wurde die Seite gelöscht, habe den betreffenden Admin kontaktiert. Grüße --Don-kun 12:05, 12. Jun. 2008 (CEST)

First off, pardon my English. I can understand German though, so feel free to answer in German if you prefer. Regarding the image Bild:Hexen alt.jpg: it says that it is from 1936 and that the author is anonymous. According to Wikipedia:Bildrechte#Bilder.2C_deren_Urheber_nicht_bekannt_ist (if I understand correctly) you do not accept pictures as these, unless they are older than 100 years? Anrie 07:49, 10. Jun. 2008 (CEST)

Thats right, this picture istn't correct. --RalfRBIENE braucht Hilfe 09:34, 10. Jun. 2008 (CEST)
Thanks for the advice, Anrie! --Connum 11:22, 10. Jun. 2008 (CEST)
Laut diesem Edit ist es der noch aktive Benutzer:KarlNapf. Schönen Gruß --Heiko 11:29, 10. Jun. 2008 (CEST)
Warum eigentlich antworte gerade ich auf englische Fragen und alle anderen bleiben still? War doch nun wirklich eindeutig...--RalfRBIENE braucht Hilfe 12:11, 11. Jun. 2008 (CEST)
An mangelnden Englisch-Kenntnissen liegt's zumindest bei mir nicht, ich habs einfach zu spät bzw. evtl übersehen. Gruß --Connum 15:59, 11. Jun. 2008 (CEST)

Okay, I'm going to try in German: Herzlichen dank für ihren Antworten und auch die löschung das Bild. Noch eine frage - ich müsse oft mit Bilder hier arbeitet, weil manche imzwischen auch nach dem Afrikanischen Wikipedia kopiert sind. Gibt es eine seite hier wo ich die notige Bildvorlagen beobachten kunnen? (Zum beispiel, wenn es keine Autor/Quelle/etc. gibt?) Anrie 09:35, 12. Jun. 2008 (CEST)

You can find a list of license templates for the German Wiki here. Regards, --Connum 09:54, 12. Jun. 2008 (CEST)
Wir haben nur einen Baustein für fehlende Angaben zum Urheber etc.: Schreibe {{DÜP}} oder {{Dateiüberprüfung}} auf die Seite, eine (leider sehr schlechte) Beschreibung findest Du auf Wikipedia:Dateiüberprüfung/Anleitung. --Noddy 10:38, 12. Jun. 2008 (CEST)
Danke, es würde mir sehr helfen. Anrie 10:56, 12. Jun. 2008 (CEST)

GNU-Lizenz für freie Dokumentation

Gibt es bei WP oder ggf. über einen Weblink eine Ausfertigung der GNU-Lizenz als HTML-Version? Diese soll ja auf dem Server von Lizenznehmern abgespeichert werden! --Anaxo 13:14, 11. Jun. 2008 (CEST)

Hilft Dir das oder das weiter? --Connum 13:19, 11. Jun. 2008 (CEST)
Wird ihm kaum helfen, er will es ja als HTML haben. Guck mal auf http://www.fahrradmonteur.de/gnu-fdl.php - ich kann dir auch den Quelltext der GFDL separat schicken. --RalfRBIENE braucht Hilfe 13:25, 11. Jun. 2008 (CEST)

Prima, tausend Dank, der Fahrradmonteur hat geholfen! Kann ich auch mal behilflich sein? -Anaxo 14:57, 11. Jun. 2008 (CEST)

Bestimmt ;) mich wundert, daß wir uns noch nicht übern Weg gelaufen sind, ich treibe mich im Bereich Ophthalmologie manchmal rum. --RalfRBIENE braucht Hilfe 15:36, 11. Jun. 2008 (CEST)

Ophthalmologisch war ich bisher nur oberflächlich beim visuellen Neglect tätig. Habe aber Deinen Namen bereits entdeckt bei der Bildsuche für Sensorische Projektionszentren. --Anaxo 09:17, 12. Jun. 2008 (CEST)

Hier ist http://images.wellcome.ac.uk/ als public domain-Quelle angegeben. Ich bin mir in einem konkreten Fall nicht so recht sicher, ob ich ein Bild von dort verwenden darf. Es handelt sich um dieses Porträt. Unter welche Lizenz kann/darf/muss ich es stellen? --Arneb 23:57, 11. Jun. 2008 (CEST)

Da steht was von cc-by-nc, was bei uns nicht geht. Allerdings sieht mir das Bild nach PD-alt aus. --RalfRBIENE braucht Hilfe 09:23, 12. Jun. 2008 (CEST)
Die Abgebildete Person verstarb im Jahr 1812. In welchem Jahr das Bild entstanden ist, ist mir nicht ersichtlich, dürfte haber hinreichend alt sein. Sehe ich es richtig, dass hier Wikipedia:Bildrechte#Nicht schützbare Fotos (Reproduktionen) greift und damit {{Bild-PD-alt-Vervielfältigung}} korrekt wäre?-- Arneb 11:51, 12. Jun. 2008 (CEST)
Ja, korrekt. --RalfRBIENE braucht Hilfe 13:23, 12. Jun. 2008 (CEST)
Danke für die Auskunft. Nachtrag: Wie ich eben feststellte, wurde die fragliche Bilderquelle bereits hier diskutiert.-- Arneb 13:53, 12. Jun. 2008 (CEST)

Wie weit/kurz greift die Panoramafreiheit?

Anlass für meine Frage ist linkes Bild. Beim genaueren Lesen des flickr-Albums stellt sich heraus, dass es sich um bunte Post-its handelt. Wahrscheinlich greift da die Panoramafreiheit nicht mehr, denn so permanent ist das ja nicht, oder? Wo fängt die Pf. an? Schlussendlich ist alles Menschenwerk form- und entfernbar.--141.84.69.20 01:14, 12. Jun. 2008 (CEST)

Ich sehe nichts Schützenswertes, wozu Panoramafreiheit? --RalfRBIENE braucht Hilfe 09:21, 12. Jun. 2008 (CEST)
An den Fensterscheiben wurde mit bunten Zetteln eine Szene aus dem allerersten Donkey-Kong-Arcade-Spiel abgebildet.--141.84.69.20 12:28, 12. Jun. 2008 (CEST)
Sowas ist kein Kunstwerk, ich erkenne jedenfalls nichts schöpferisches, was schutzwert wäre. --RalfRBIENE braucht Hilfe 13:21, 12. Jun. 2008 (CEST)
Formal handelt es sich aber um ein Derivat des Videospiels[11] (beziehungsweise eines Bildschirmfotos des Videospiels).--141.84.69.20 13:43, 12. Jun. 2008 (CEST)
Ich sehe keine Schöpfungshöhe. --RalfRBIENE braucht Hilfe 13:47, 12. Jun. 2008 (CEST)
Die Meßlatte der Schöpfungshöhe ist nur bei Gebrauchskunst hoch anzusetzen. Bei Werken der bildenen Kunst dagegen ist die Meßlatte deutlich niedriger (Stichwort „kleine Münze“). Eigentlich recht einfach gestaltete Comicfiguren wie z. B. Asterix zählen zur bildenen Kunst, sind also geschützt. Das kann man schon auch auf Figuren aus Computerspielen anwenden. Die Figuren im Bild rechts sind also durchaus geschützt. Deshalb können wir das Bild nur behalten, wenn Panoramafreiheit greift. Allerdings müssten die Figuren dann dauerhaft angebracht sein. -- Chaddy - DÜP 14:36, 12. Jun. 2008 (CEST)
Sind sie höchstwahrscheinlich nicht.[12] Eher schon wieder weg.[13]--141.84.69.20 15:06, 12. Jun. 2008 (CEST)

Krinein-Bilder

L.S;

Ich habe selbstfotografierte foto's ge-uploaded, und dabei fehler gemacht. Zwei foto's mussen wieder geloscht werden, weil dort personen drauf stehen: betreff: Reichstag Berlijn.jpg 11 juni 2008 20:28 2,592x1,944 (1,52 MB), und betreff: LustGarten.jpg 11 juni 2008 21:36 (1,81 MB). Ist es moglich dass jemand (editor?) sie fur mich loschen will? Fur die andere foto's muss ich vielleicht die licenz anpassen. Ich habe diese foto's selbst fotografiert im Berlin, und auf der Deutsche wikipedia gesetzt.

Verzeihung fur mein schlechtes deutsch Krinein --Krinein 02:32, 13. Jun. 2008 (CEST) --

Nur Admins können Bilder löschen. Benutzer:Noddy93 hat das bereits erledigt.
Bei den Bildern Bild:U-Bahn Berlin.jpg, Bild:Berliner Dom 3.jpg, Bild:Gedachtniskirche Berlin.jpg, Bild:Johann Christoph Friedrich von Schiller.jpg, Bild:Neue Synagoge.jpg und Bild:Reichstag 2 Berlin.jpg fehlt noch ein Lizenzbaustein. Bei den anderen Bildern ist alles ok (auch der Lizenzbaustein). Das Bild Bild:Brandenburger Tor Berlijn.jpg ist allerdings ziemlich unscharf und deshalb eher nicht zu gebrauchen. Wenn du nichts dagegen hast, lasse ich es löschen. -- Chaddy - DÜP 14:31, 13. Jun. 2008 (CEST)

Sind Icons aus dem Editor von Microsoft Visual Basic 6 geschützt (kleiner als 16x16px)

Ich schreibe in Wikibooks ein Buch über die Prgrammierung in Visual Basic 6
Um Anfängern die Orientierung auf dem Editor zu erleichtern möchte ich Icons aus der Symbolleiste darstellen.
(z.B.: Klicke auf das Symbol ... um die Werkzeugsammlung zu öffnen)
Außerdem wollte ich Icons verwenden, die im Objektkatalog von Visual Basic 6 zur kennzeichnung von DLLs, Klassen, Eigenschaften, Funktionen und Ereignissen verwendet werden.
Alle Symbole sind kleiner als 16x16 Pixel, können als 16-Farben-Bitmap gespeichert werden und belegen dabei ca. 250 Bytes
(Als GIF, JPG oder PNG ist der Speicherplatz größer) --InselAX 19:05, 2. Jun. 2008 (CEST)

Da ist eine Einzelfallentscheidung nötig, das kann man nicht allgemein sagen. Wenn sie keine Schöpfungshöhe haben, können sie verwendet werden, und zwar in allen Größen und in Farbe. -- Chaddy - DÜP 19:19, 2. Jun. 2008 (CEST)
Auf der von dir verlinkten Seite Schöpfungshöhe steht:
"Als Schöpfungshöhe .... wird im deutschen Urheberrecht .... "
Microsoft Visual Basic 6 ist aber ein amerikanisches Produkt. Kann darauf auch die Schöpfungshöhe angewendet werden? Ich möchte keine Bilder hochladen die dann in meinenem Buch vielfach verwendet werden um dann nachher zu erfahren, daß ich alles wieder ändern muß! --InselAX 19:54, 2. Jun. 2008 (CEST)
Du schreibst das doch im deutschen Wikibooks, oder? Da gilt dann auch deutsches Recht (Schutzlandprinzip), egal aus welchem Land die Icons sind. -- Chaddy - DÜP 20:01, 2. Jun. 2008 (CEST)
Und wer beurteilt, ob die Symbole Schöpfungshöhe haben? Ich kann sie nicht probeweise hochladen, da ich noch kein bestätigter Benutzer bin. (weder hier noch bei Wikibooks)--InselAX 20:28, 2. Jun. 2008 (CEST)
Schick sie mir nach ralf@roletschek.de - ich werde es beurteilen und die hochladen, die unkritisch sind. --RalfRBIENE braucht Hilfe 21:18, 2. Jun. 2008 (CEST)

Man muss dazusagen, dass die Anwendung von deutschen Rechtskategorien eine Konvention der Wikipedia ist. Ob die bei Wikibooks genauso gilt müsste man erfragen.-- Wiggum 21:33, 2. Jun. 2008 (CEST)

Die einfachste Möglichkeit wäre es, bei Microsoft nachzufragen. Vielleicht bekommen wir ja eine Generalfreigabe für Icons von ihnen. Ich frage einfach mal. --RalfRBIENE braucht Hilfe 21:58, 2. Jun. 2008 (CEST)
Du brauchst die eigentlich nicht fragen. Hier schreiben die etwas zu Screenshots und zu Icons ihrer Software. -- heuler06 06:55, 3. Jun. 2008 (CEST)
Ich würde sagen, das verhält sich wie mit Handylogos. Zu klein und viel zu gewöhnlich, als dass hier Schöpfungshöhe vorliegen könnte. --AFranK99 [Disk.] 07:53, 3. Jun. 2008 (CEST)
Ergänzend zum Kommentar von Heuler06: Microsoft liefert auch einen Grossteil der Icons ihrer Produkte den Entwicklungspaketen mit, als Vorlagen für Icons eigener Anwendungen. Ich denke nicht, dass die das tun würden, wenn sie die Weiterverwendung unterbinden wollten. -- PaterMcFly Diskussion Beiträge 08:07, 3. Jun. 2008 (CEST)
Wir möchten uns aber an das Urheberrecht halten und nicht dem Gutenwillen von Microsoft ausgeliefert sein.
Was ich konkrett damit meine:
Microsoft akzeptiert wahrscheinlich die Bebilderung eines Wikibooks über Visual Basic, da es ja eigentlich kostenlose Werbung und Dokumentation über ein Produkt ist das sie verkaufen wollen.
Wenn ich dann aber die Bildschirmfotos aus diesem Buch nehme und neu zusammenstelle (Bearbeitbarkeit gilt als Grundsatz in den Wikis der Foundation) um damit Kritik an Microsoft zu äussern (z.B. die Erde im Papierkorb und daneben ein Feuerplanet und der Kommentar Microsoft: Für eine leuchtende Zukunft auf der Erde) dann akzeptiert das Microsoft vielleicht nicht und macht dann ihre Rechte gültig.
Oder auch wenn man Microsoft Programme von ihren Unvorteilhaften Seiten zeigt: Fünffehlermeldungen, einer Wirre als die andere und am ende ist auch noch die Arbeit von Stunden weg. Ob Microsoft in einem solchen Kontext wohl auch ein Bild akzeptieren würde?
-- MichaelFrey 18:16, 5. Jun. 2008 (CEST)

@Chaddy: dein Hinweis auf das Schutzlandprinzip ist in mehrfahcer Hinsicht ganz grob falsch und kann nach hinten losgehen.

  1. deutsche Sprache erzeugt nicht automatisch bundesdeutsches Recht, es könnte ebensogut österreichisches oder schweizer Recht gelten. In der BRD könnte die Microsoftvertriebsgesellschaft Unterschleißheim das Recht wahrnehmen, das könnte aber auch die Microsoftniederlassung in Österreich oder sogar Italiens tun, da die Leute in Südtirol Deutsch sprechen und es dort einen deutschen Literaturmarkt gibt.
  2. nich wesentlich wichtiger: es gilt wenn es hart auf hart geht das floridianische Recht wo die Foundation sitzt, steht ja auch im Impressum von Wikibooks.

Gruß 85.181.130.82

Daß wir Schutzlandprinzip anwenden ist keine Laune sondern von der Berner Übereinkunft vorgegeben. --RalfRBIENE braucht Hilfe 10:26, 3. Jun. 2008 (CEST)
'Liebe IP: Immer erst ins Impressum schauen und dann poltern: Nur weil San Francisco voll der Blumen ist, gilt noch lang kein floridianisches Recht. Karl Auer 13:19, 3. Jun. 2008 (CEST)
Von M$ kam ne halbautomatische Antwort mit Verweis auf http://www.microsoft.com/germany/unternehmen/informationen/rechtlichehinweise/bilder.mspx --RalfRBIENE braucht Hilfe 17:18, 3. Jun. 2008 (CEST)
Also daf ich die Icons aus Visual Basic 6 nur unverändert in einem Buch über Visual Basic 6 verwenden, wenn dei Icons die gleiche Funktion haben wie in Visual Basic 6 !?!? -- InselAX 21:40, 3. Jun. 2008 (CEST)
Nein, eben gerade das ist verboten. Eigentlich ist gleich alles Verboten, die Formulierungen sind sehr Unklar und laden zu Willkür ein.
Alleine die Zeile Screen Shots müssen genau so wiedergegeben werden, wie sie in einem Microsoft-Produkt erscheinen würden. schliesst die Nutzung der Screen Shots auf Wikibooks aus, wenn man noch nicht mal Rote Kreise für "Klick hier" machen darf, dann ist einfach Schluss.
-- MichaelFrey 18:16, 5. Jun. 2008 (CEST)

InselAX hat die Bilder nun bei Wikibooks hochgeladen. Könntet ihr bitte einen Blick draufwerfen? Es ist unter b:Benutzer:InselAX /VB6-Icons zu finden. Vielen Dank. -- heuler06 18:31, 11. Jun. 2008 (CEST) (Geändert: VB6-Icons jetzt auf seperater Seite -- InselAX 20:53, 11. Jun. 2008 (CEST))

Für mich hat das alles keine SH, geht also in Ordnung. --RalfRBIENE braucht Hilfe 13:49, 12. Jun. 2008 (CEST)
Hallo an alle Diskussionsteilnehmer,
Zitat aus Orginal Mircosoftaussage: Ferner dürfen Icons nicht modifiziert oder verändert werden und müssen das Erscheinungsbild haben, das sie innerhalb der Microsoft-Software haben würden. Zusätzlich ist unabhängigen Software-Anbietern (ISV's) möglicherweise die Nutzung von Icons erlaubt, die in Microsoft-Software Development Kits (SDK's) und bestimmten anderen Programmiertools und –anwendungen (wie z. B. Visual Basic oder Visual C++) speziell zur Verfügung gestellt werden, vorausgesetzt, die Nutzung von Icons wird im Microsoft-Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) ausdrücklich geregelt. Zitatende Mircosoft

Die Lizenz GNU bei Wiki gestattet jedoch die Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung des Werkes, auch zu kommerziellen Zwecken. Genau an diesem Punkt sehe ich ein Problem und auch einen Konflikt mit Mircosoft. Ich empfehle erst mal den Artikel soweit fertig zu schreiben im Moment ja mehr ein Anfang einer Seite darstellt oder Gerüst in der Aufbauphase, danach noch mal die zuständige Stelle anzuschreiben und die Icons jetzt erstmal wieder zu löschen bevor es zu einem Konflikt kommt. Schöpfungshöhe entscheidung vor Gericht, oh je, hängt auch vom Richter und der beteiligten Anwälte ab, hier eine Entscheidung auf dieser Seite zu treffen, würde ich nicht wagen. Eigene Erfahrung im Umgang mit Software Beschreibungen brachten mich dazu euch diese Zeilen mitzuteilen. Gruß--Alfa 06:08, 14. Jun. 2008 (CEST)

Thomson-Gale-Datenbanken

Thomson Gale bietet unter anderem Zugriff auf die beiden Datenbanken 19th Century U.S. Newspapers bzw. das Times Digital Archive (1785-1985) an. In diesen Datenbanken wurden die Original-Zeitschriften eingescannt und die entsprechenden Illustrationen sind mehr als hundert Jahre alt. Verstoße ich gegen das Urheberrecht, wenn ich Illustrationen aus den eingescannten Zeitungsseiten extrahiere und auf Commons hochlade, mit dem entsprechenden Hinweis auf PD? Die Zeitschriften waren ja eh PD, als sie eingescannt wurden und ich würde natürlich auch die Datenbank nennen, aus der ich sie habe + die bibliographischen Angaben der Zeitung. Gruß --84.190.203.40 21:13, 13. Jun. 2008 (CEST)

Ja, es entsteht nach Deutschem Recht kein neues Urheberrecht durchs Einscannen. Allerdings gelten in den USA andere Regelungen bezüglich des PDs als in DACH. Achte aber auf die unterschiedliche Lage was PD angeht: in den USA ist alles Prä-1923 PD; in DACH gilt auch davor 70 pma. sугсго 10:22, 14. Jun. 2008 (CEST)

Reproduktionen im Internet

Hallo! Ich habe mit Erstaunen gelesen, daß Reproduktionen von nicht mehr durch das Urheberrecht geschützten Gemälden oder Drucken bedenkenlos für die Wikipedia fotografiert bzw. eingescannt werden dürfen. Jetzt interessiert mich noch was anderes: Angenommen ich finde ein interessantes Bild von einem Gemälde im Internet - kann ich das etwa auch einfach klauen und hier hochladen? --Grapelli 16:47, 12. Jun. 2008 (CEST)

Jein. Wenn die Bilddatei eine Reproduktion einer gemeinfreien zweidimensionalen Vorlage ist, dann darfst Du die Datei in die Deutschsprachige Wikipedia hochladen. Allerdings ist immer das Schutzlandprinzip zu beachten: ZB In England gilt diese rechtliche Wertung nicht unbedingt, theoretisch könnte also der Seitenbetreiber (der Seite, wo dus gefunden hast) in England gegen dich vorgehen. sугсго 07:58, 13. Jun. 2008 (CEST)

Wird allgemein hier so gemacht (auch auf Commons) --FrobenChristoph 20:28, 13. Jun. 2008 (CEST)

Ebenfalls zustimm. Einfach auf Commons laden und mit {{PD-Art}} versehen, dann passt das. Christian Bier (Disk.) (+/-) 19:00, 14. Jun. 2008 (CEST)

Panoramafreiheit in Irland

Hallo! Gibt es in der Republik Irland eine Regelung der Panoramafreiheit? Danke und Gruß Marcus 13:50, 13. Jun. 2008 (CEST)

Siehe commons:Freedom of panorama#Ireland. Soweit ich das verstanden habe, gilt dort bzgl. Panoramafreiheit das selbe, wie in DACH. -- Chaddy - DÜP 14:47, 13. Jun. 2008 (CEST)
Richtig, hier auf deutsch: http://www.fahrradmonteur.de/nuernberg-07/nuernberg-bildrechte/pano-andere.htm --RalfRBIENE braucht Hilfe 23:54, 13. Jun. 2008 (CEST)
Das stimmt so nicht wirklich. Die unterscheiden wie im vereinigten Königreich nach der Art des Objektes: Grafische Werke in einem weiten Sinne (auch Fotos) unterliegen nicht der Panoramafreiheit, die Grenze ist ungefähr die Grenze zwischen 2D und 3D-Objekten. Architektur und Skulpturen uä sind panoramafrei wie sie es in DACH wären. Gemälde, Karten, Fotos uä nicht. sугсго 15:14, 14. Jun. 2008 (CEST):
3.—(1) This section applies to the copyright in—
(a) buildings, and
(b) sculptures, models for buildings and works of artistic craftsmanship, where permanently situated in a public place or in premises open to the public.
(2) The copyright in a work to which this section applies is not infringed by—
(a) making a painting, drawing, diagram, map, chart, plan, engraving, etching, lithograph, woodcut, print or similar thing representing it,
(b) making a photograph or film of it, or
(c) broadcasting or including in a cable programme service, an image of it.
(3) The copyright in a work to which this section applies is not infringed by the making available to the public of copies of anything the making of which is not, by virtue of this section, an infringement of the copyright in the work.
(Copyright and Related Rights Act, 2000 pdf)
Statue Annie Moores in Cobh (geschaffen von Jeanne Rynhart)
Danke für die Antworten, mir ging es um ein Foto der Statue dieser Dame, das ich gestern hochgeladen habe. Nach den zitierten Textstellen darf ich das offensichtlich. Grüße Marcus 16:12, 14. Jun. 2008 (CEST)
Ja, das geht in Ordnung. In den Commons ist aber bei Bildern, die die Panoramafreiheit ausnutzen, noch jeweils die Vorlage {{FOP}} einzubinden. Das habe ich gerade eben erledigt. --AFBorchert 16:17, 14. Jun. 2008 (CEST)

(BK) sугсгоs Anmerkung ist korrekt. Ergänzend möchte ich noch anfügen, dass Irland dahingehend großzügiger ist, dass nicht nur von der Straße aus Panoramafreiheit gilt (entsprechend der zitierten Grenzen), sondern auch in öffentlich zugänglichen Gebäuden. Ferner fallen die Begriffe 2D bzw. 3D nicht im Gesetzestext. Die Sache ist komplizierter. Wichtig ist hier die Definition des artistic craftmanship und hierzu gibt es Urteile, die auch einige zweidimensionale Kunstwerke wie etwa Kirchenfenster ausdrücklich darunter fallen lassen. Dies wurde auf den Commons hier ausführlich diskutiert und analysiert. --AFBorchert 16:13, 14. Jun. 2008 (CEST)

Angaben zum Urheberrecht??

Hallo, ich habe noch keine Erfahrung mit den Regelungen zum Urheberrecht. In meinem Fall habe ich die Liste der Erhebungen in Schleswig-Holstein durch 3-4 Hügel ergänzt. Daraufhin wurde ich von 08-15 (was dies auch immer ist??) angeschrieben und darauf hingewiesen, dass ich doch bitte die Zeile mit dem Urheberrecht befüllen möchte. Die Werte und Namen sind mir schon lange bekannt, da Hügel ein Hobby von mir sind. Muss ich jetzt nachvollziehen, ob ich vor 10 Jahren beispielsweise die Höhe des Tütebergs aus einer topografischen Karte ermittelt habe und diesen Wert auf eine private Liste eingetragen habe?? Möglicherweise habe ich diesen Wert auch mit einem eigenen GPS-Gerät ermittelt?? Ich weiß auch nicht, wie ich im Nachhinein diese Zeile befüllen kann. Muß ich auch bei Kleinigkeiten einen Nachweis meiner Einträge liefern?? Sorry für meine Unwissenheit. Grüße, Georg-Andreas Hahn --Jokerhahn 14:54, 12. Jun. 2008 (CEST)

Das hat weniger mit dem Urheberrecht zu tun als damit, dass in einem Artikel Sachen stehen sollen, die so auch öffentlich bekannt sind. Wenn diese Werte also nur auf deinem Zettel stehen, gilt das kaum als bekanntes Wissen. In dem angesprochenen Fall kannst du ja drüber {{Belege fehlen}} setzen, alternativ die Zahlen wieder löschen oder du machst einfach gar nichts.--141.84.69.20 15:12, 12. Jun. 2008 (CEST)
(BK) Es geht dabei wohl nicht um das Urheberrecht, sondern darum, dass die Informationen nachprüfbar sein sollten (s. auch [14]). Nachträglich lässt sich die Zeile nicht mehr ausfüllen. Im konkreten Fall kannst Du auf der Diskussionsseite kurz erklären, woher Du die Werte hast. Vielleicht stehen sie auch auf der ein oder anderen Karte? --Simon-Martin 15:14, 12. Jun. 2008 (CEST)

Darf ich denn Informationen einer topographischen Karte für Wikipedia nutzen??? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Jokerhahn (DiskussionBeiträge) 7:36, 13. Jun. 2008 (CEST))

Das weiß ich nicht. Das fragst du vielleicht lieber auf Wikipedia Diskussion:Belege oder Wikipedia:Fragen zu Wikipedia. Spontan würd ich sagen, sowas müsste am ehesten anhand von Literatur zu Schleswig-Holstein belegt werden.--141.84.69.20 06:45, 15. Jun. 2008 (CEST)
Informationen sind nicht schützbar. Wenn du sie in eigene Worte fasst, darfst du sie natürlich übernehmen. -- Chaddy - DÜP 15:45, 15. Jun. 2008 (CEST)

Flickr - wie war das noch mal?

Wie war das noch mal mit Flickr-Bildern? Lassen die sich grundsätzlich hochladen hier? Welche Lizenz ist anzugeben? Ich interessiere mich für dieses Bild. Es würde auf der Hauptseite die Meldung zum Referendum der Iren gut illustrieren. Unter Den FAQs habe ich zu Flickr nichts gefunden. Danke schon mal & Gruß --Happolati 17:30, 14. Jun. 2008 (CEST)

Das Bild ist urheberrechtlich geschützt, erkennbar an dem kleinen „All rights reserved“ rechts. Sorry und Gruß, Code·is·poetry 17:59, 14. Jun. 2008 (CEST)
(BK)Es gibt solche und solche Flickr-Bilder. Leider gehört dieses zur "Alle Rechte vorbehalten" - Sorte. Bilder die unter z.B. CC-BY-SA freigegeben sind (z.B. das hier) können problemlos übernommen werden. Einfach die bei flickr angegebene Lizenz übernehmen, sowie Quelle + Urheber auf der Beschreibungsseite angeben. --Btr 18:03, 14. Jun. 2008 (CEST)
Aber auch immer ein bißchen darauf achten, daß auch Flickr-User sich nicht immer mit Lizenzen auskennen und öfters mal fremde Bilder einfach mit einer Creative-Commons-Lizenz versehen. --Kam Solusar 18:09, 14. Jun. 2008 (CEST)
Am besten Flinfo benutzen, das Tool meckert, wenn Flickr-Bilder keine Wikipedia-kompatiblen Lizenzen haben und erzeugt andernfalls den passenden Infokasten zum Hochladen auf Commons. --Noddy 18:12, 14. Jun. 2008 (CEST)
Besten Dank für Eure Antworten! DAS dürfte dann wohl okay sein? Gruß --Happolati 18:37, 14. Jun. 2008 (CEST)
Jop is Ok. jodo 18:55, 14. Jun. 2008 (CEST)
Zustimmt, geht in Ordnung. In Zukunft aber besser FlickR-Bilder auf Commons laden, dort gibt es ein gut funktionierendes Review-System, was auch bei Lizenzänderungen auf FlickR funktionieren tut und entsprechende Vorlagen verwendet für FlickR. Christian Bier (Disk.) (+/-) 18:58, 14. Jun. 2008 (CEST)
Wobei ich mir nicht sicher bin ob das Bild auf den Commons akzeptiert würde. Hier hat das Schild keine Schöpfungshöhe. jodo 20:05, 14. Jun. 2008 (CEST)
In diesem Fall wäre auch auf Commons das Ding wohl unproblematisch. Selbst "Derivate Work" greift da nicht. Christian Bier (Disk.) (+/-) 20:09, 14. Jun. 2008 (CEST)
wenn du das sagst :) Du hast da mehr Ahnung. jodo 20:48, 14. Jun. 2008 (CEST)

Unabhängig vom vorliegenden Fall: irgendwie sehe ich bei Flickr immer rot, da werden doch Lizenzen munter geändert oder nicht? Wir haben zwar die Bestätigungen, daß jemand den Lizenzstatus geprüft hat, aber ist das irgendwie rechtssicher nachvollziehbar? --RalfRBIENE braucht Hilfe 19:50, 15. Jun. 2008 (CEST)

Briefmarken von eBay

Deutsche Briefmarken sind in DE gemeinfrei. Viele aktuelle Abbildungen werden direkt von der Homepage der Deutschen Post AG übernommen und auch hier verwendet. Wie sieht es aus mit Bildern, die man bei eBay finden kann? Dort werden häufig seltene Marken mit brauchbaren Bildern angeboten. Leider verschwinden die Links als Quelle ja nach einigen Monaten, und wen muss man als Urheber angeben? Der Einsteller muss ja nicht zwingend der Fotograf sein. Gruss --Nightflyer 20:26, 14. Jun. 2008 (CEST)

Da die Verkäufer bei ebay ja keine Rechte an den Bildern haben, kannst du auch diese verwenden. Die Rechte liegen auch weiterhin bei der deutschen Post, deren Marken hier gemeinfrei sind. Von daher kannst du als Quelle auch nur "ebay Auktion vom .... mit der Nummer ..." angeben, denn wie du ja schon sagst, ändern sich die Links nach 90 Tagen. Wegen der urheberangabe, da muss natürlich der jeweilige Grafiker rein, sofern bekannt, ansonsten "Unbekannt" (die Marken sind ja gemeinfrei, egal welcher Grafiker sie erstellt hat, deshalb ist die Angabe nicht zwingend von Nöten) Christian Bier (Disk.) (+/-) 21:28, 14. Jun. 2008 (CEST)
Ist es so OK? Den originalen Bildernamen habe ich verändert, um eine automatische Einreihung in den Commons zu ermöglichen. Gruss --00:54, 15. Jun. 2008 (CEST)
Soweit okay, würde dir aber trotzdem empfehlen statt dem ebay-Link solch einen Text wie ich vorgeschlagen habe zu nehmen, denn ansonsten kommt in ein paar Wochen einer und packt einen "No Source"-Baustein rein. Diese Bürokratie können wir uns ersparen. Oder? Christian Bier (Disk.) (+/-) 00:59, 15. Jun. 2008 (CEST)
Geändert, ist das so OK? Sonst sei einfach mutig und helf mir auf die Sprünge => sprich: Bieg das so hin, das ein Beispiel existiert und auch commons damit leben kann ;-) Gruss --Nightflyer 01:21, 15. Jun. 2008 (CEST)
Kann so bleiben ;-) Christian Bier (Disk.) (+/-) 18:13, 15. Jun. 2008 (CEST)
Ja, sehe ich auch als sauber an. --RalfRBIENE braucht Hilfe 19:45, 15. Jun. 2008 (CEST)

Verwendung eines Fotos von Wikipedia und Veröffentlichung in einem Fachbuch

Leider verstehe ich die vielen Fachausdrücke und Abkürzungen in den Hilfe-Seiten und FAQ nicht genau. Sollte meine Frage daher schon einmal durch jemand deren gestellt worden sein, bitte ich mir dieses nachzusehen. Ich schreibe gerade an einem Buch über Hunde. In einem Artikel von Wikipedia habe ich dazu ein spezielles Foto gefunden (es geht um die Frage, wie viele Zehen ein Lundehund hat). Ich würde dieses Foto nun gerne kopieren und in meinem Buch verwenden. Grundsätzlich ist es aber doch wohl so, dass man Fotos / Bilder nicht einfach "klauen" darf (Urheberrecht). Nun lese ich bei Wikipedia aber folgendes: "Anders als herkömmliche Enzyklopädien ist die Wikipedia frei. Es gibt sie nicht nur kostenlos im Internet, sondern jeder darf sie mit Angabe der Quelle und der Autoren frei kopieren und verwenden. Dafür sorgt die GNU-Lizenz für freie Dokumentation, unter der die Autoren ihre Texte veröffentlichen...". Bedeutet das, dass ich das Foto verwenden darf, wenn ich die Quelle nenne? Ich möchte keinerlei Ärger oder Schwierigkeiten bekommen, weshalb ich um eine klare und verständliche Antwort bitte. --217.238.220.109 13:49, 15. Jun. 2008 (CEST)

Grundsätzlich sind (fast) alle Inhalte der Wikipedia unter bestimmten Bedingungen kostenfrei für alle Zwecke verwendbar. Bei Bildern gibt es verschiedene Lizenzen, die jeweils unterschiedliche Nutzungsbedingungen einfordern. Für eine konkrete Antwort wäre es daher hilfreich, wenn du uns sagen könntest, welches Bild du verwenden willst.-- Wiggum 14:33, 15. Jun. 2008 (CEST)

(BK) Hallo!

Ich vermute mal, das es Dir um dieses Bild geht. Das Bild hat neben der GFDL, die für die Nachnutzung schlec ht geeignet ist, auch eine CC-BY 2.5-Lizenz. Nach dieser Lizenz darfst Du das Bild frei verwenden, solange Du den Autor angibst. Das kann zum Beispiel so aussehen, daß Du als Bildunterschrift setzt:Dieses Bild basiert auf dem Bild Lundehund-labb.JPG aus Wikimedia Commons von ZorroIII und steht unter der Creative Commons CC-BY 2.5 zur Verfügung vergleiche auch: Wikipedia:Lizenzbestimmungen#Praktische_Anwendungen_in_Print-Medien Grüße Marcus 14:39, 15. Jun. 2008 (CEST) PS: wer einen Fehler in meinen ausführungen findet, streiche das bitte wieder!

Wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten. Wenn dir die Ausführungen der Hilfe-Seiten nicht reichen, dann wende dich bitte an einen Anwalt. -- Chaddy - DÜP 15:56, 15. Jun. 2008 (CEST)

Man kann auch den Bildautoren anschreiben und ggf. auch eigene Bedingungen aushandeln. Ich halte das jedenfalls für eine faire und höfliche Variante. -- Smial 16:07, 15. Jun. 2008 (CEST)
Das wäre natürlich auch eine Alternative. --RalfRBIENE braucht Hilfe 19:44, 15. Jun. 2008 (CEST)

Freie Lizenzen sollen es gerade ermöglichen, ohne Zustimmung des Bildautors freie Inhalte zu nutzen. Im übrigen sehe ich nicht, dass in der Wikipedia ein vergleichbarer Aufwand getrieben wird. Die Bildunterschriften enthalten KEINEN Hinweis auf Autor und Lizenz, dieser findet sich erst, wenn man auf die Idee kommt, das Bild zu "vergrößern" (= Beschreibungsseite) aufzurufen. Bei CC-BY genügt die Angabe des Autors und die Lizenzadresse. Die Quelle Commons oder Wikipedia ist NICHT erforderlich (es sei denn der Autor hat dies ausdrücklich so vorgesehen) --Historiograf 18:48, 15. Jun. 2008 (CEST)

ACK Histo, hier reicht: "Foto:ZorroIII, CC-BY-2.5", eigentlich ist das schon zu viel, denn wir halten uns ja selbst nicht dran (ok, OT). Der Autor fordert nicht die Nennung von Commons oder Wikipedia. --RalfRBIENE braucht Hilfe 19:43, 15. Jun. 2008 (CEST)
Wenn ich da eine Frage anschließen darf: Bei meinen Bildern enthält die Angabe des Autors immer auch einen Link auf meine Benutzerseite (Bsp.: [15]). Gehört damit dieser Link mit zur von der Lizenz geforderten Angabe des Autors? Es gibt leider auch andere Leute, die mit meinem Pseudonym im Netz (außerhalb von Wikimedia) unterwegs sind. -- Rosentod 17:33, 16. Jun. 2008 (CEST)
Um solche Fragen klar zu beantworten habe ich meine vielgescholtene Lizenzerklärung geschaffen (die Frage 1.2 plus/only einfach mal übersehen), für CC habe ich noch keine. Das mit dem Pseudonym ist natürlich dumm, einen "Andreas Müller" dürfte es aber auch ärgern ;) --RalfRBIENE braucht Hilfe 19:08, 16. Jun. 2008 (CEST)

Bei der von dir gewählten Lizenzversion 3.0 von CC kannst du die Form der Attribution bestimmen also z.B. auch die Angabe einer Website fordern. Eine Unterlegung deines Nicks mit einem Nick auf der Bildbeschreibungsseite wird aber nicht als Vorschrift in diesem Sinn verstanden. Du müsstest das also separat vermerken: Die Urhebernennung nach CC hat den Nick Rosentod in Verbindung mit einem Link auf ... anzugeben --Historiograf 19:05, 16. Jun. 2008 (CEST)

Zeichnungen im "Stil" eines urheberrechtsgeschützten Werkes

Ist es unzulässig, eine Zeichnung, beispielsweise eine selbst ausgedachte, nicht in der Serie existierende Figur im Stil, der Simpsons, zu veröffentlichen? --Bessawissa94 16:11, 16. Jun. 2008 (CEST)

In der Wikipedia wäre so eine Zeichnugn nicht erwünscht, weil sie nicht original ist. Und rechtliche Fragen zu Themen außerhalb der Wikipedia beanworten wir hier nicht. --h-stt !? 16:31, 16. Jun. 2008 (CEST)

Wikizentrum

Betrifft das oben genannte Wiki: Unter welchen Voraussetzungen dürfen Artikel aus der Wikipedia übernommen werden? So weit ich weiß, genügt es, in dem Artikel die Quelle zu nennen, die Versionsgeschichte zu verlinken und die GFDL im Wiki abzuspeichern. Ich möchte mich dahingehend gern vergewissern. Gibt es noch weitere Anforderungen? Welche Voraussetzungen gibt es beim Hochladen von Bildern, die unter der GFDL stehen? Für Logos der Wikimediaprojekte ist es außerdem nötig, um Erlaubnis zu bitten. Wie und wo? Vielen Dank und Grüße, --Пikkis Diskutiere mit mir!Bewerte mich!Beteilige dich! 18:32, 13. Jun. 2008 (CEST)

Es genügt nicht, die Versionsgeschichte zu verlinken, sie muss lokal übernommen werden. WP:WN und WP:LB geben dir weitere Infos. Wir dürfen hier keine Rechtsberatung anbieten. Bitte wende dich also für weitere Fragen, die nicht durch die verlinkten Seiten beantwortet werden, an einen Anwalt deines Vertrauens.
Für Logos der Wikimedia-Foundation ist die Wikimedia-Foundation um Erlaubnis zu bitten. Für frei verwendbare Logos und Banner, siehe Wikipedia:Logos und Banner. -- Chaddy - DÜP 20:36, 13. Jun. 2008 (CEST)

WP:LB lässt erkennen, dass viele Autoren nicht mehr hinter dem GA stehen --FrobenChristoph 20:28, 13. Jun. 2008 (CEST)

Danke für eure Antworten. @Chaddy: Ich frage, weil WP:LB das meines Erachtens etwas missverständlich erläutert, da in dem Baustein nur der Link zur orginalen Versionsgeschichte genannt wird. Jetzt weiß ich aber Bescheid. @FrobenChristoph: Was meinst du mit GA? --Пikkis Diskutiere mit mir!Bewerte mich!Beteilige dich! 20:59, 13. Jun. 2008 (CEST)
Damit ist das „Gentlemen's Agreement“ gemeint. Siehe Wikipedia:Lizenzbestimmungen#Praktische Anwendung in Online-Medien. -- Chaddy - DÜP 21:09, 13. Jun. 2008 (CEST)
Der Abschnitt, der Lizensbestimmungen, der zu dem Ratschlag führte, die Versionsgeschichte zu kopieren ist folgender:
B. Verzeichnen Sie auf dem Titelblatt, als Autoren, eine oder mehrere Personen oder Organe, verantwortlich für die Autorschaft der Modifikationen in der modifizierten Version, zusammen mit mindestens fünf der Hauptautoren des Dokuments (alle seine Hauptautoren, wenn es weniger als fünf hat), es sei denn, dass sie Sie von dieser Anforderung befreien.
Bis vor kurzem war die einfachste Möglichkeit, das zu tun, eine Kopie der Versionsgeschichte. Seit einiger Zeit gibt es aber DAS Tool mit dem man die Autoren nach Zahl der edits sortiert bekommt. Die Liste ist kürzer und übersichtlicher als die Versionsgeschichte und man kann sich recht sicher sein, daß unter den ersten zehn Autoren die fünf Hauptautoren auftauchen. Dadurch ist es jetzt möglich mit wenig Aufwand die Lizenzbestimmungen buchstabengetreu zu erfüüllen. Deshalb würde es Sinn machen den Rat mit Versionsgeschichte durch den Hinweis auf dieses Tool zu ersetzen oder zu ergänzen. Kersti 18:24, 14. Jun. 2008 (CEST)
Das Tool ist eine gute Hilfe, sollte aber nicht alleine hergenommen werden, um die Hauptautoren herauszufinden. Der eine kann in einem Edit mehr beigetragen haben, als zehn andere in jeweils zehn Edits. Das Tool allein gibt also nur einen Anhaltspunkt. Tatsächlich ist man auf der sicheren Seite, einfach alle einzelnen Autoren zu nennen (also die ganze Liste, die dieses Tool ausspuckt, zu kopieren). -- Chaddy - DÜP 19:26, 14. Jun. 2008 (CEST)

Ich habe in meinem Highway gezeigt, dass es purer Unsinn ist, die 5-Hauptautoren-Regel anzuwenden. Diese bezieht sich auf eine hier nicht vorhandene Titelseite, die Versionsgeschichte muss aufgrund der Verpflichtung, die Sektion History beizubehalten, komplett wiedergegeben werden --Historiograf 23:12, 14. Jun. 2008 (CEST)

Ach Mist die Stelle mit der History hatte ich übersehen. Kersti 01:06, 15. Jun. 2008 (CEST)
Ja, das Tool ist in der Tat recht praktisch. Eine Frage hätte ich da aber noch: Was ist mit einer transparent copy gemeint? --Пikkis Diskutiere mit mir!Bewerte mich!Beteilige dich! 17:49, 16. Jun. 2008 (CEST)

Bei einer Onlinenutzung brauchts keine TC, was das ist erklärt wie vieles andere:

Uff, das war bestimmt eine Menge Arbeit! ;-) Danke für die Lektüre, --Пikkis Diskutiere mit mir!Bewerte mich!Beteilige dich! 18:23, 17. Jun. 2008 (CEST)

Schöpfungshöhe des Firmenlogos Fininvest

Bei der Bewertung der Schöpfungshöhe dieses Firmenlogos bin ich mir nicht ganz sicher. Meines Erachtens könnte man das Logo mit Logo-SH auf de.wiki uploaden... ich bin mir aber eben nicht ganz sicher! Expertenmeinungen? Vielen Dank --Janurah 12:28, 17. Jun. 2008 (CEST)

Hat keine SH, kannst du also hochladen. -- Chaddy - DÜP 14:14, 17. Jun. 2008 (CEST)

Danke! :-) --Janurah 15:00, 17. Jun. 2008 (CEST)

Plagiat melden

Wo kann ich melden, dass jemand die Wikipedia plagiiert hat?-- Ziko 19:06, 17. Jun. 2008 (CEST)

Wikipedia:Weiternutzung/Mängel. sугсго 19:11, 17. Jun. 2008 (CEST)
Danke für die schnelle Antwort! Ist aber auch ziemlich versteckt, die Stelle...!-- Ziko 19:19, 17. Jun. 2008 (CEST)

Zweite Meinung gefragt

Datei:Al Massiva.png
Wirklich Logo-SH?

Beim nebenstehenden Bild sehe ich Schöpfungshöhe. Bin ich mit der Meinung allein? --32X 16:56, 18. Jun. 2008 (CEST)

Würde ich auch sagen (der Löwenkopf, aber natürlich nicht der Schriftzug). Aber meine Interpretation von SH scheint hier umstritten zu sein.--Caranorn 17:12, 18. Jun. 2008 (CEST)
Ich sehe auch SH jodo 18:09, 18. Jun. 2008 (CEST)
SLA --RalfRBIENE braucht Hilfe 18:19, 18. Jun. 2008 (CEST)
entsorgt jodo 18:56, 18. Jun. 2008 (CEST)

Falsche Quellen- und Urheberangabe bei hochgeladenem Bild

Ist dieser Upload korrekt? Urheberrechtlich ist es zwar wohl kein Problem, denn die Schöpfungshöhe ist wohl gering (Kinderzeichnung) und der Autor (Kaspar Hauser) ist zudem seit 1833 tot. Dennoch sind m.E. die Angaben des Hochladenden so nicht korrekt: a) Die originale Grafik wurde nämlich (entgegen der Behauptung des Hochladenden in der Rubrik "Urheber") eben nicht von ihm selbst erstellt, sondern wie gesagt von Kaspar Hauser und b) entgegen der Behauptung des Hochladenden unter "Quelle" offensichtlich nicht "aus Vorlage gescannt", sondern von hier geklaut. c) selbst wenn die Vorlage wirklich woanders her sein sollte, fehlt die Angabe der Quelle gänzlich. --91.44.197.226 23:13, 18. Jun. 2008 (CEST)

(BK): Genau das gleiche Bild ist es zumindest nicht, und wenn doch, dann hat er sich wohl die Mühe gemacht, es zu vergrößern und abzudunkeln. Wie gescannt sieht das ganze aber auch nicht aus... Urheber geht natürlich mal garnicht und ein anderer Lizenzbaustein wäre wohl auch angebracht. Warten wir mal noch andere Meinungen ab. --Connum 23:20, 18. Jun. 2008 (CEST)
Ich habe das mal geändert, Urheber ist natürlich Kaspar Hauser. Sowas passiert schonmal aus Versehen. Den Fehler habe ich auch schon gemacht. Quelle ist bei so alten Darstellungen eigentlich egal. --RalfRBIENE braucht Hilfe 23:18, 18. Jun. 2008 (CEST)
Sehe ich anders. Auch bei alten PD-Bildern sollte immer die Quelle angegeben werden, damit später verifiziert werden kann, um was es sich auf dem Bild handelt. Es gab wirklich schon genug Fälle hier, in denen z. B. scheinbar uralte Bilder historischer Personen von irgendeiner Website hierher kopiert wurden und es sich erst nach Jahren herausstellte, daß es eigentlich eine ganz andere Person zeigte (in der Zwischenzeit werden die Bilder natürlich fröhlich mit falschen Angaben auf WP-Mirrors und sonstwo im Web verteilt). In Artikeln sollen ja auch alle Infos überprüfbar sein, da sollten wir bei Bildern IMHO keine Ausnahme machen. Wenn der User es selbst gescannt hat, ist es für ihn ja kein Problem das jeweilige Buch anzugeben. --Kam Solusar 23:34, 18. Jun. 2008 (CEST)
Vollständige Zustimmung. Derlei sieht man einfach viel zu oft und eine nachvollziehbare Quellenangabe ist gerade bei alten Bildern im Sinne von WP:Q unbedingt nötig. --Noddy 00:02, 19. Jun. 2008 (CEST)
PS: Liegt die Einverständnis von K. Hauser zur Veröffentlichung unter der GFDL vor?
Beim 1833 verstorbenen Urheber ist das wohl eher unerheblich? --RalfRBIENE braucht Hilfe 00:15, 19. Jun. 2008 (CEST)
Das war eine nicht ganz ernst gemeinte Bemerkung um darauf hinzuweisen, daß der Lizenzbaustein falsch ist. --Noddy 00:21, 19. Jun. 2008 (CEST)

Könnte man bei diesem Bild dem ganzen schon eine comicartige SH zusprechen, oder reicht die Einfachkeit der Formen, aus denen es sich zusammensetzt, um diese zu verneinen? Wie sieht es bei Bild:Logo Atlanta Thrashers.svg (erinnert ein wenig an den FireFox-Fuchs ;)) aus? Gruß --Connum 11:46, 19. Jun. 2008 (CEST)

Panoramafreiheit

Kurze Verständnisfrage: Wenn ein Werk bleibend von einem öffentlichen Grund eingesehen werden kann, dann kann ich aufgrund der Panoramafreiheit Bilder davon anfertigen.

Nun darf ich mit meinem Eigentum machen was ich will und kann es nun bleibend so befestigen, dass es von öffentlichem Grund eingesehen werden kann. Begehe ich dann eine Urheberrechtsverletzung als Aufhänger? Muss der Fotograph nachprüfen, ob das was bleibend angebracht wurde, dort von einer autorisierten Person angebracht wurde? --jodo 00:10, 17. Jun. 2008 (CEST)

Wer einen uheberrechtsgeschützten Gartenzwerg (Verbreitungsrecht erschöpft) in seinem Garten aufstellt, kann das tun. Wenn jemand den fotografiert, gilt die Panoramafreiheit. Ob wir solche Gesetz-Umgehungs-Bilder akzeptieren, hängt von uns ab. --Historiograf 01:51, 18. Jun. 2008 (CEST)

Ist das echt so? Das heißt jeder kann so jedliches Urheberrecht umgehen? jodo 22:45, 18. Jun. 2008 (CEST)
Wir sollten es nicht ausprobieren --Historiograf 02:47, 19. Jun. 2008 (CEST)
Wo ist da bitte eine "Umgehung" des Gesetzes? Ich dachte, die Panoramafreiheit sei ja gerade eine von wenigen gesetzeskonformen Möglichkeiten, Aufnahmen urheberrechtlich "geschützter" Werke anzufertigen und zu verbreiten. Es mag ja unbestritten sein, dass zwischen individuellen Verwertungs- und öffentlichen Nutzungsinteressen ein Spannungsfeld besteht. Aber muss die Panoramafreiheit bei Grenzfällen sozusagen im Regelfall hinter den Schutz der Urheberrechte zurücktreten? Damit verbunden ist die Frage, wie die deutsche Rechtsprechung in solchen Dingen urteilt, meines Wissens keineswegs einheitlich. Trotzdem sehe ich darin keinen Grund, auf eine gesetzeskonforme Nutzung der Panoramafreiheit zu verzichten. --El Cazangero 03:28, 19. Jun. 2008 (CEST)
Wenn jemand einen Micky-Maus-Comic an seine Hauswand malt, dann könnte man das mit Scheuklappen fotografieren und hier einstellen, schließlich gilt ja die Panoramafreiheit. Aber vermutlich war die Veröffentlichung auf der Hauswand schon nicht rechtens. Würden wir solche Bilder akzeptieren, dann bräuchten wir überhaupt keine URVen mehr löschen sondern sie einfach auf unsere Häuser pinseln und ablichten. --Noddy 12:22, 19. Jun. 2008 (CEST)

Ist klar, dass die grundlegenden normativen Rahmenbedingungen tortz meines Hinweises hier munter ignoriert werden. Eine rechtmäßig in den Verkauf gelangte Gartenzwergplastik darf aufgestellt werden, da das Verbreitungsrecht erschöpft ist. Eine Vervielfältigung durch Aufmalen fällt NICHT unter diese Prämisse, sie ist aufgrund von § 53 UrhG nicht rechtmäßig und daher kann auch keine Rede von Panoramafreiheit sein. Mit dem ganzen Problem haben sich Gerichte noch nicht befasst, weil man automatisch davon ausgeht, dass eine Aufstellung/Anbringung immer mit Zustimmung des Künstlers erfolgt oder aufgrund des genannten Erschöpfungsgrundsatzes (wenn man eine Skulptur erworben hat) --Historiograf 17:11, 19. Jun. 2008 (CEST)

Und bei diesem Foto habe ich herausbekommen, daß der Verantwortliche an den Besitzer des Fotos, Museum am Checkpoint Charlie, Gebühren gezahlt hat. Das Museum kennt aber den Urheber nicht, ich habe dort gefragt ;) --RalfRBIENE braucht Hilfe 17:26, 19. Jun. 2008 (CEST)

Copyright IAU

Kann mir jemand sagen, ob die unter http://www.iau.org/copyright/ gelistete Lizenz die Verwendung von Bildern und anderem Material der IAU in der WP erlaubt ? Cäsium137 (D.) 11:49, 20. Jun. 2008 (CEST)

Der vierte Punkt (Kopien von sämtlichen Produkten an die iau) ist mit den hier üblichen Lizenzen leider nicht vereinbar. --Simon-Martin 11:54, 20. Jun. 2008 (CEST)

mögliche UV bei Bildern, Schritte?

Welche Schritte muss ich nehmen um wahrscheinliche Urheberrechtsverletzungen bei Bildern zu melden? Ich hatte vor ein par Tagen hier einige mir verdächtig erscheinende Bilder bemerkt. Sie stehen hier unter PD-old, also unter Begründung deren Schutzdauer wäre abgelaufen. Jedoch besteht die Publikation aus der die Bilder stammen erst seit 1951. Ansonsten sind die Bilder auch abgeändert (koloriert, und zumindest manchmal Schraffierungen entfernt, jedoch keine Originalität (im Gegensatz zu den Originalen)). Ich habe dann den Verleger kontaktiert mit einigen Links zu fragwürdigen Bildern. Die haben mir jetzt bestätigt dass die Bilder effektiv aus ihren Publikationen stammen, ihr Standpunkt ist dass die Schutzdauer keineswegs abgelaufen ist. Es sollte mir eigentlich in dem Mail auch eine Kopie einer Seite plus der Copyright Notiz aus diesen Publikationen übermittelt werden, diese wurde jedoch wohl vergessen. Es besteht die große Wahrscheinlichkeit dass mehrere Dutzend Bilder betroffen sind, aber ich habe sie jetzt noch nicht alle überprüft. Bei den Bildern handelt es sich bis jetzt, meines Wissens um Verstösse eines Nutzers, jedoch gehe ich davon aus dass diese nicht gezielt waren (jedoch heißt es auf Französisch nul n'est sensé ignorer la loi, frei Übersetzt, Niemand sollte des Gesetzes unwissend sein). In unserer Dokumentation zur Meldung solcher Fälle finde ich nicht die genauen Schritte für Bilder.--Caranorn 20:17, 12. Jun. 2008 (CEST)

Wikipedia:Dateiüberprüfung/Anleitung#Mängelfeststellung sollte dir helfen. -- Chaddy - DÜP 20:20, 12. Jun. 2008 (CEST)

Kopie der Diskussion zum Thema von meiner (=Benutzer:Chaddy) Benutzerdiskussionsseite:

Ich wollte dich bloß informieren dass ich jetzt weitere Informationen von dem Verlag habe was meine Anfrage gestern unter Wikipedia:Urheberrechtsfragen#mögliche UV bei Bildern, Schritte? angeht. Ich hatte leider schon vor deiner Antwort den Autor hier kontaktiert was ich jetzt sehe eigentlich nicht in der Prozedur vorgesehen ist. Er hat jetzt gefragt ob man nicht Genehmigung beim Verlag einholen könnte worauf ich geantwortet habe dass er dies dann schon selbst machen müsste (und dass ich zweifele dass Genehmigung nach Verstoß noch erfahren wird). Aus diesem Grund würde ich dann noch einige Tage (sagen wir bis Dienstag oder Mittwoch) warten bis ich die Bilder mit den hier vorgegebenen Tags markieren werde (Falls kein Zeichen besteht dass Genehmigung erteilt wird). Ich glaube auch dem Autor seine Worten heraus zu lesen dass auch andere wiki Teilnehmer in diesem Fall betroffen sind, in den nächsten Tagen können diese sich und fragwürdige Bilder selbst melden. Ich hoffe meine Schritte gehen so in Ordnung (übrigens ist auch in diesem Fall von Schöpfungshöhe und eigene Werke die Rede, beim zweiten Fall ist es unumstritten ein Irrtum (Nachzeichnung (auf Englisch derivative work)), das zweite kann man streiten aber es scheint mir dass SH bei den meisten Bildern vorliegt also daraus keine PD Begründung besteht, dis ist bei den Bildern eh nicht angegeben).--Caranorn 16:48, 13. Jun. 2008 (CEST)

Um welche Bilder geht es denn eigentlich genau? Und besser wartest du nicht mit dem Taggen, sondern machst das gleich, nachdem die Bilder dir aufgefallen sind. Und wenn du den Uploader persönlich ansprichst, ist das gar nicht schlimm, dann wird er halt zweimal angesprochen. Die Botmeldung ist ja nur eine Arbeitserleichterung, so dass man nicht bei jedem Standardfall eigens den Benutzer anschreiben muss. -- Chaddy - DÜP 17:57, 13. Jun. 2008 (CEST)
Also es sind Wappen die von Dorado hier auf de.wikipedia hochgeladen wurden. Sie stammen alle (die Fragwürdigen, er hat auch andere) aus dem Genealogisches Handbuch des Adels was wie es scheint seit 1951 vom Starke Verlag veröffentlicht wird. Hier ist eine kurze, wahrscheinlich nicht komplette Liste: Bild:Paczensky-Wappen.png, Bild:Lenthe-Wappen.png, Bild:Truchseß vW-Wappen.png (hier hat mir der Verlag ein Scan zukommen lassen, Dorado hat bestenfalls Schraffierungen entfernt und das Bild eingefärbt), Bild:Arco-Wappen.png, Bild:Gadow-Wappen.png, Bild:Kröcher-Wappen.png, Bild:Moltke-Wappen.png, Bild:Bodman-Wappen.png, Bild:Eulenburg-Wappen.png, Bild:Meding-Wappen.png, Bild:Heydebreck-Wappen.png, Bild:Westphalen-Wappen.png, Bild:Carnap-Wappen.png, Bild:Ramin-Wappen.png, Bild:Rabe von Pappenheim-Wappen.png, Bild:Pappenheim-Wappen.png, Bild:Wuthenau-Wappen.png, Bild:Seydewitz-Wappen.png, Bild:Bentinck-Wappen.png, Bild:Wappen der von und zu Gilsa.png, Bild:Dörnberg-Wappen.png und Bild:Kannewurff-Wappen.png (es könnten noch ältere bestehen).
Bei dieser Auflistung habe ich nun auch Dobschuetz's Beiträge gefunden. Bild:Wappen-Bülow.jpg, Bild:Wappen-Marschall-Bieberstein.jpg, Bild:Wappen-Grumbkow.JPG, Bild:Wappen-Breitenbuch.jpg, Bild:Wappen-Moser.jpg, Bild:Wappen-Dewitz.jpg... Ich sehe er hat auch einige Wappen aus dem Adelslexikon (1972-2005) vom gleichen Starke Verlag hochgeladen, hierzu habe ich den Verlag noch nicht kontaktiert.
In diese Serie gehört auch zumindest ein Bild auf Commons was ich jetzt dort getaggt habe.--Caranorn 19:08, 13. Jun. 2008 (CEST)
Das hier sehe ich gerade erst: Benutzer:Dorado/Projekte, die meisten (definitiv nicht alle) Bilder dieser informellen Liste gehören zu diesem Problem.--Caranorn 19:31, 13. Jun. 2008 (CEST)
Achso, Wappen sind das. Also gut, ich habe mir noch nicht alle einzeln angeschaut (mache ich gleich), aber da dürfte es eher wenige Probleme geben. Die meisten Wappen haben wohl keine Schöpfungshöhe, und die anderen sind wohl alt genug, dass sie als PD-alt durchgehen können. -- Chaddy - DÜP 20:10, 13. Jun. 2008 (CEST)
Neh, die Bilder scheinen alle von 1951 und später stammen. Also nicht PD-alt. Was die Schöpfungshöhe angeht sind sie auch meist originell genug um diese zu haben. Hab sie jetzt noch mal durchgeschaut. Alle oben eingelinkten Bilder haben meines erachtens nach Schöpfungshöhe (manchmal nur durch die Helmzier, aber meist auch im Schild).--Caranorn 20:20, 13. Jun. 2008 (CEST)
Einige wenige der Wappen haben tatsächlich Schöpfungshöhe, aber das sind alles uralte Familienwappen teilweise sogar aus dem Hochmittelalter, jedenfalls sind alle Wappen alt genug (deutlich älter als 100 Jahre), so dass wir sie ohne Probleme verwenden dürfen. -- Chaddy - DÜP 20:27, 13. Jun. 2008 (CEST)
Ich sehe hier liegt ein grösseres Problem vor. Keines der Bilder ist wie es scheint älter als 100 Jahre und das ist auf was es beim Urheberrecht ankommt. Es kommt überhaupt nicht aufs alter der Wappen Definition an. Um es Absurd darzustellen, käme es aufs alter der Definition an so Falle kein Bild eines Gegenstandes aus der Natur (Mensch, Tier, Pflanze, Stein...) unter Urheberschutz da es bedeutend älter ist als die Schutzdauer...--Caranorn 20:43, 13. Jun. 2008 (CEST)
Ich fürchte, so kommen wir nicht weiter. Wende dich bitte an unseren Wappen-Experten Benutzer:Steschke. -- Chaddy - DÜP 20:44, 13. Jun. 2008 (CEST)
Wikipedia:Wappen könnte auch schon mal weiterhelfen. --Matthiasb 21:13, 13. Jun. 2008 (CEST)
Ich lass mal auf beiden angegebenen Seiten eine Nachricht, bin mir aber nicht sicher wo die Diskussion stattfinden soll(sollte ja möglicherweise an einem Ort sein). Habe übrigens noch mal unsere Informationen übers Urheberrecht nachgelesen und muss sagen meine Position hat sich dadurch nicht geändert (nur das mit dem Laufenden Auge ist mir nicht klar).--Caranorn 21:19, 13. Jun. 2008 (CEST)
Am sinnvollsten ist die Diskussion auf WP:UF aufgehoben, da warst du ja bereits. Wenn du nichts dagegen hast, kopiere ich unsere Diskussion dorthin, ok? -- Chaddy - DÜP 21:22, 13. Jun. 2008 (CEST)
Okay, setze dann noch ne kurze Notiz auf Wikipedia Diskussion:Wappen dass die Diskussion auf WP:UF sei.--Caranorn 21:54, 13. Jun. 2008 (CEST)

Kann da wer helfen? -- Chaddy - DÜP 22:42, 13. Jun. 2008 (CEST)


Weitere Kopie von Wikipedia Diskussion:Wappen#aus GHdA (1951-2008...) entnommene Bilder zur einheitlichen Diskussion an einem Ort:

Hallo, in den letzten Tagen ist mir aufgefallen das hier auf der Deutschsprachigen Wikipedia eine Zahl Wappen abgebildet die scheinbar aus dem Genealogisches Handbuch des Adels (1951 bis Heute) vom Starke Verlag gescannt und oder nachgezeichnet und koloriert sind. Als Lizenz wird PD-alt angegeben. Ich habe hierzu den Starke Verlag kontaktiert und die Antwort bekommen dass diese Bilder zumindest ihrer Sicht nach unter Copyright stehen, die Abbildung hier also eine Verletzung ihrer Rechte sei. Auf der Diskussionsseite Benutzer Diskussion:Chaddy#mögliche UV bei Bildern, Schritte? habe ich eine grössere Zahl dieser Bilder aufgelistet. Übrigens wurde wie ich grade sehe, ein anderes Bild das unter genau den gleichen Umständen (aus GHdA, als PD-alt lizenziert) auf Commons stand dort nach meiner Markierung als wahrscheinliche UV gerade gelöscht (speedy delete), muss natürlich nicht so automatisch hier übernommen werden, ist aber Indikativ glaube ich.

Kurz gefasst stellen sich also jetzt die Fragen:

  • Sind Wappenbilder die Originalität aufweisen im Deutschen Recht urheberrechtlich schützbar? (Ich glaube schon).
  • Ist die Schutzdauer solcher Wappenbilder, wenn das Wappen seit Urzeiten genutzt wird abgelaufen? (Ich glaube nicht).
  • Falls 1) oben zutrifft und 2) nicht wie gehen wir mit diesen Wappenbildern um? (Ich bin für löschen außer es läge eine Erlaubnis vor, ich habe Dorado vorgeschlagen dass er diese Anfragt, auch wenn ich zweifele dass dies Wahrscheinlich ist).

Übrigens habe ich bemerkt dass auch Bilder aus dem Adelslexikon (1972-2005) hier zu stehen scheinen, ich habe den Starke Verlag diesbezüglich noch nicht gefragt, würde aber sagen dass es das gleiche Problem ist.

Zur Diskussion schlage ich diese Seite vor außer jemand sonst hat eine bessere Idee.

Kopie dieses Text nach Anfrage auch an Steschke.

--Caranorn 21:41, 13. Jun. 2008 (CEST)

Nach Absprache mit Chaddy Diskussion doch auf WP:UF, das obige also nur Benachrichtigung.--Caranorn 21:55, 13. Jun. 2008 (CEST)

--Caranorn 23:16, 13. Jun. 2008 (CEST)

Da ich mich auch schon mit dieser Frage der Wappen aus dem GhdA beschäftigt habe, hier meine Meinung dazu, da mich Dorado um eine Stellungnahme gebeten hat. Die Annahme die Wappen dürften urheberrechtlich erst mit dem Jahr 1951 angesetzt werden, ist ums gelinde zu sagen, völliger Quatsch. Der Starke Verlag hat auch keinerlei Rechte an den Wappen, weder an den Ursprungsgrafiken noch an den von Dorado eingestellten nachgezeichneten und colorierten Wappen. Mir fällt da pauschal der Begriff Copyfraud ein. Der Starkeverlag greift bei Wappenabbildungen älterer Adelsfamilien zu 99% auf die Grafiken des Gotha zurück oder zeichnet sogar teilweise Siebmacher nach. Somit erstellen auch die Grafiker des Starke-Verlags sogenannte "derivate works", und hier gilt immer das Urheberrecht der Vorlage und die sind alle alt genug. Alles andere ist Blödsinn und die Diskussion führt zu nix. Christian Bier (Disk.) (+/-) 23:54, 13. Jun. 2008 (CEST)
Gerade deswegen hatte ich mir heute die Kopie des Gotha auf gallica.fr angesehen. Zumindest in der Französischen Ausgabe finde ich überhaupt keine Wappen, ich weiß leider von keiner im Internet zugänglichen Kopie der Deutsche Ausgabe. Wenn denn in der Deutschen effektiv solche Bilder abgebildet sind wäre es ja einfach einige hier zum Vergleich hinzusetzten wenn nicht direkt diese zu Nutzen. Was den Siebmacher angeht werde ich das in den nächsten Tagen vergleichen. Deswegen bin ich bis zum Beweis des Gegenteils der Meinung dass der Starke Verlag eben schon Copyright hat. Hier genügt übrigens meines Erachtens auch nicht die Angabe bei 99% der Grafiken greife der Starke Verlag auf Bilder des Gothas oder des Siebmachers zurück, das müsste dann schon von Fall zu Fall geprüft werden.--Caranorn 00:46, 14. Jun. 2008 (CEST)
Wieso sollte der Verlag ein Copyright an teilweise fast 1000 Jahre alten Wappen haben? Das ist - sorry - Unfug. Durch das bloße Nachzeichnen der Originale entsteht kein neues Urheberrecht. -- Chaddy - DÜP 00:56, 14. Jun. 2008 (CEST)

Seit jeher ist es in Fachkreisen völlig einheitliche und unstreitige Meinung, und auch der Starke-Verlag als Herausgeber der GHdA geht davon aus, dass das jeweilige Urheberrecht an der Wappenzeichnung einer Familie bei der Familie selber liegt. Das ist sogar seit Wiederauflage der GHdA nach dem Krieg dokumentiert durch folgende einleitende Veröffentlichung in jedem Band: Zitat: "Eigentums- und Urheberrecht an Handschriften und Bildern. Alle Einsendungen von Manuskripten sowie die Wappenentwürfe gehen in das Eigentum des Verlages über, wo sie als Quellenbelege im Verlagsarchiv aufbewahrt werden. Sie werden auch bei Korrekturen nicht zurückgegeben. Es empfiehlt sich daher, Abschriften zurückzubehalten. Dagegen werden eingesandte Urkunden, Lichtbilder, Wappenzeichnungen auf Wunsch nach erfolgtem Abdruck zurückgesandt. Die Vervielfältigung solcher Vorlagen geschieht unter der Voraussetzung, daß der Besteller das Urheberrecht besitzt und volle Verantwortung für die Berechtigung der Vervielfältigung übernimmt." Zitat Ende. Wenn ein jetzt seit relativ kurzer Zeit neuer Verlagsinhaber, selber juristisch wenig vorgebildet, wie mir gegenüber in Gesprächen und Korrespondenz bereits zugestanden, aufgrund ihm von Dritten unverhofft angetragener Rechte natürlich zunächst nicht abgeneigt ist, solche Rechte dann auch gerne für sich zu beanspruchen, darf man ihm das nicht verübeln – Inhaber eines solchen Rechtes ist er damit aber noch lange nicht. Caranorn sollte seinen Übereifer mal etwas zügeln. Als einzig möglicherweise schützenswerte Eigenleistung des Verlages könnte man die Vereinheitlichung unterschiedlicher Wappenzeichnungen auf einen gewissen Standard annehmen, aber das schafft noch lange kein neues Urheberrecht an der Wappenzeichnung der einzelnen Familie. Und um diese geht es hier, und nicht um den Schutz eines mit großem Aufwand (der in solchen Fällen ein wichtiges Kriterium ist) erstellten Werkes wie z.B. der Herausgabe eines ganz speziellen Wappenbuches. Auch nutzen tut diese jetzt hier vom Zaum gebrochene und wirklich völlig überflüssige Diskussion niemandem. Sie schadet nur Wikipedia, weil sie dieses wunderbare Werk völlig unnötig verkompliziert. Es wäre gut, wenn man wieder zu zielführender Arbeit zurückkehrt. Egetmeyer, 14.6.2008

Zu Chaddy, soweit ich beurteilen kann sind die im GHdA abgedruckten Bilder eben keine Nachzeichnungen fast tausend Jahre alter Wappen. Es sind eben Neuzeichnungen, entweder frei nach Blasonierung oder frei nach alten Bildern (d.h. ohne Versuch es identisch oder annähernd identisch darzustellen), die Frage die sich stellt ist ob diese Neuzeichnungen seit etwa 1951 stattfinden oder schon aus dem Gotha stammen.
Zu Egetmeyer, Seit jeher ist es in Fachkreisen völlig einheitliche und unstreitige Meinung ... dass das jeweilige Urheberrecht an der Wappenzeichnung einer Familie bei der Familie selber liegt, wäre interessant um welche Fachkreise es sich hier handelt. Denn das kann ja nicht sein, das Urheberrecht eines Bildes liegt immer beim Zeichner (diesbezüglich mache ich natürlich den Fehler hier von den Rechten des Verlags zu sprechen, aber der hat ja mindestens die Lizenz, die wir bis jetzt nicht zu haben scheinen), dies kann natürlich abgelaufen sein, worüber wir ja eigentlich hier reden. Was dann das Zitat aus der GHdA bedeuten soll ist mir unklar, es sagt nicht aus dass der Verlag die Bilder nicht neu erstellen lässt, bloß eine recht übliche Methode mit eingesendetem Material umzugehen (die meisten denen ich bis jetzt begegnet bin sagen dass Manuskripte und Materialien grundsätzlich nicht zurückgeschickt werden, deswegen sollten also auch keine Originale oder einzel Kopien gesendet werden..., übrigens werden diese Materialien dann meist wenn nicht zur Veröffentlichung gebraucht zerstört...). Es sagt nicht aus dass im GHdA eben diese Wappenzeichnungen oder Lichtbilder (Photos) abgebildet werden.
Übrigens, was Wikipedia schaden würde wäre Bilder mit zweifelhaftem Rechtszustand zu dulden, wir haben schon nicht die beste Reputation (wenigstens kann man in diesem Fall nicht behaupten wir würden unsere Quellen nicht angeben...).--Caranorn 13:50, 14. Jun. 2008 (CEST)

Habe jetzt mal den Siebmacher durchgeschaut [16] und keine Übereinstimmung gefunden. Im übrigen sind im Siebmacher nicht Stammwappen abgebildet sondern die zu dem Zeitpunkt genutzten Wappen (was bei dem GHdA nicht der Fall zu sein scheint), dann werden im Siebmacher eine andere Art von Helm genutzt und Schilde stehen immer aufrecht... Allgemein dürfte die Behauptung dass die GHdA teilweise Siebmacher nachzeichnet wiederlegt sein, aber andere können das ja am Objekt prüfen.--Caranorn 15:08, 14. Jun. 2008 (CEST)

Ergänzung, auch fast immer eine andere Schildform, auch deutliche Unterschiede bei den Möbeln.--Caranorn 15:10, 14. Jun. 2008 (CEST)
Die Schildform an sich und auch ob die Schilde gerade oder schräg stehen spielt gar keine Rolle, da die Schilde an sich keine Schöpfungshöhe aufweisen. Christian Bier (Disk.) (+/-) 17:55, 14. Jun. 2008 (CEST)
Da widersprichst du aber dann stark der bisherigen Interpretation dass eben gerade die Schildform ein Zeichen der Originalität eines Wappenbildes ist (glaubte dies sei hier auf .de so zum Urheberrecht bei Wappen geschrieben, finde es jetzt aber nicht, könnte auch auf Commons oder .fr sein, wahrscheinlich stammte diese Feststellung von Lupo, muss noch etwas suchen wenn ich es finde linke ich dann ein). Aber das spielt ja jetzt keine direkte Rolle da ich die Schildform und Position ja nur nannte da ich dabei (unter anderem) keinen Zusammenhang zwischen Siebmacher und der GHdA sehe. Könntest du also bitte auf die Fragen antworten und nicht blind losschießen. Auch würde ich gerne wissen wie das denn nun mit dem Deutschsprachigen Ghota ist, sind da Wappen drin, wo sind die zum Vergleich vorfindbar. Übrigens nonsense könnte man als Beleidigung ansehen, du weißt ja von was ich spreche.--Caranorn 18:10, 14. Jun. 2008 (CEST)
Hier ist der Link auf en, trifft dann zwar nicht ganz hier zu, doch interessant en:Wikipedia:Copyright on emblems. Der Artikel ist effektiv hauptsächlich von Lupo verfasst, bin aber nicht sicher ob der Schild Teil von ihm stammt. Vielleicht sollten wir ihn auch hierher einladen.--Caranorn 18:31, 14. Jun. 2008 (CEST)
Richtlinien auf en zu verlinken kann gefährlich sein, denn die Amerikaner haben u.a. andere Auffassungen von Urheberrecht (z.B. Fair Use etc.). Wir richten uns alleine nach unseren Richtlinien Wikipedia:Wappen, Wappenrecht, Urheberrecht, Schöpfungshöhe und Wikipedia:Bildrechte. BTW: Wegen des "nonsense": Ich hasse es, wenn man, bevor eine Diskussion hier abgeschlossen ist, beginnt, Bilder löschen zu lassen. (vor allem wenns um Bilder geht die ich hochgeladen habe, da ich, und da lege ich die Hand für ins Feuer, nur einwandfreie Bilder hochlade). Christian Bier (Disk.) (+/-) 18:56, 14. Jun. 2008 (CEST)
Zu dem Zeitpunkt war die Diskussion als solche noch nicht im gang, aber es wurde mir übrigens geraten sofort die fraglichen Bilder zu markieren (wohl aber in Unkenntnis um welche es sich handele). Auf Commons markiere ich in der Regel sofort da ich die Regeln glaube gut genug zu erkenne, da schaue ich auch nicht drauf wer der Autor oder Hochlader ist, war dann auch überacht als ich die Nachricht auf deine Seite setzen ging, aber ist ja jetzt nicht so wichtig, da wir jetzt ja mal diskutieren halte ich mich zu diesem speziellen Thema natürlich beim markieren jetzt mal zurück. Was .en angeht ist schon richtig, ist aber gut zu bedenken dass Lupo von hier ist und scheinbar auch was das Deutsche Bildrecht angeht bewandt ist.--Caranorn 19:10, 14. Jun. 2008 (CEST)
Mit „markeieren“ meinte ich nicht löschen lassen, sondern {{DÜP}} setzen. -- Chaddy - DÜP 19:27, 14. Jun. 2008 (CEST)

Klarer Copyfraud, keine weitere Diskussion vonnöten: die Wappen sind voll OK und der Starke-Verlag hat keine Rechte. Wappen sind nach deutschem Recht m.E. Werke der angewandten Kunst, für die höhere SH-Hürde gelten --Historiograf 01:03, 15. Jun. 2008 (CEST)

Historiograf könntest du bitte deine Aussage erklären? Wir reden hier zurzeit überhaupt nicht über Schöpfungshöhe, das können wir immer noch später. Jetzt ist die Frage, ist die PD-alt Lizenz begründet? Das Argument war die Bilder stammten schon aus dem Ghota resp. sogar Siebmacher. Dies scheint jedoch nicht zu zutreffen. Wenn dies sich bewahrheitet stehen alle diese Bilder unter falscher Lizenz und müssen um lizenziert werden. Wobei sich dann die Frage der Schöpfungshöhe stellt, das müsste dann sicher von Bild zu Bild entschieden werden.--Caranorn 15:01, 15. Jun. 2008 (CEST)

InselAx' Kommentar auf Diskussion:Wappen hierher kopiert dass ich antworten kann.--Caranorn 15:09, 15. Jun. 2008 (CEST)


Mich würde interessieren, in wie weit der Starke Verlag das Recht hat ein Uhrheberrecht auf Abbildungen zu beanspruchen, die offensichtlich nicht von dem Verlag erstellt wurden. Wenn der Verlag Wappen (Abbildungen von Wappen) publiziert die er lediglich gesammelt, aber nicht selbst erstellt hat, warum darf man das hier nicht auch tun?-- InselAX 10:38, 15. Jun. 2008 (CEST)

Es scheint eben dass die Bilder doch vom Verlag, oder genauer im Auftrag des Verlags erstellt wurden (ich werde da morgen (falls mein Email dann wieder funktioniert, das streikt seit gestern) noch einmal nachfragen). Das letztere gibt dem Verlag im Deutschen Recht natürlich kein Urheberrecht, jedoch eine Lizenz. Desweiteren habe ich auf eine ähnliche Frage ja schon geantwortet.--Caranorn 15:09, 15. Jun. 2008 (CEST)

Du stehst hier auf ziemlich verlorenem Posten. Mehrere Benutzer (darunter Histo und sogar ein Anwalt) haben dir jetzt schon gesagt, dass du falsch liegst. Also können wir diese Diskussion doch jetzt langsam mal wieder beenden. Die Originale sind alt genug für PD-alt. Die Kreationen des Verlages sind nur Reproduktionen, z. T. vielleicht mit kleinen Veränderungen. Diese Veränderungen erzeugen aber noch kein neues Werk, da sie keine Schöpfungshöhe haben. Insofern ist PD-alt gerechtfertigt. -- Chaddy - DÜP 15:52, 15. Jun. 2008 (CEST)
Neh, ich würde das noch nicht beantworten. Es ist schon interessant dass bis jetzt zu PD-alt nur Behauptungen aufgestellt wurden und dass ich der einzige bin der mir die Mühe gegeben habe diesen nachzugehen und zu meinem eigenen Bedauern fest gestellt habe dass diese Behauptungen nicht verifizierbar sind. Bildoriginale eines alters über 70 Jahre (und da gehe ich davon aus dass der Autor noch am Tag der Publikation gestorben ist) haben wir bis jetzt keine zu sehen bekommen. Ich habe im übrigen jetzt auch Lupo kontaktiert, wenn dieser dann auch der Auffassung ist dass die Bilder PD-alt sind können wir effektiv dann wohl die Diskussion beenden. Übrigens, wenn ein Anwalt hier Stellung genommen haben soll hat er sich nicht als solchen identifiziert, im übrigen würde er das wohl auch nicht da es da Probleme rechtliche Probleme geben könnte, es würde sich ja auch noch die Frage stellen ob der Anwalt Copyright-Anwalt ist (zwar nicht erforderlich aber nützlich).--Caranorn 16:33, 15. Jun. 2008 (CEST)
Mit Anwalt meinte ich Benutzer:Egetmeyer. Er hat natürlich nicht als Anwalt geantwortet, sondern als ganz normaler Benutzer. Nur ist er eben laut seiner Benutzerseite Anwalt. -- Chaddy - DÜP 16:42, 15. Jun. 2008 (CEST)
Ja, das sehe ich jetzt erst, korrekte Unterschrift ~~~~ wäre da hilfreich gewesen. Ansonsten ist das aber nicht hilfreich, ich könnte mich auch als Historiker, Heraldiker, Schriftsteller und Spieldesigner darstellen (alles stimmt zumindest Teilweise, ist aber nicht überprüfbar, ach und ich habe Politiker vergessen, und das stimmt sogar zu 100%, aber dann auch wieder nicht überprüfbar).--Caranorn 17:04, 15. Jun. 2008 (CEST)

Ich habe jetzt kurz mit Lupo gesprochen und er hat mir gesagt er möchte hier lieber nicht teilnehmen. Er sagt dass er nach wie vor zu seiner Stellungnahme auf .en steht, wichtig zwar, mit Ausnahme der Stellungnahme zur Schildform die er jetzt doch der Meinung ist unter geometrische Formen fällt (wo ich im zum Teil, aber nur zum Teil zustimme). Dass ansonsten sich Steschke zu diesem Thema (zwar speziell Gemeindewappen, aber ich glaube zu verstehen auch allgemein) besser auskenne. Ich versuche nochmal ihn zu kontaktieren. Ansonsten funktioniert mein Email immer noch nicht korrekt, werde also den Starke Verlag heute noch nicht mit weiteren Fragen kontaktieren.--Caranorn 13:59, 16. Jun. 2008 (CEST)

Ich danke allen, die sich an dieser Diskussion beteiligt haben, da sie zur Kärung der strittigen Urheberrechtsfrage bei alten Familienwappen beigetragen haben. Obwohl Caranorn immer noch nicht überzeugt zu sein scheint, sehe ich die Angelegenheit jetzt als ausreichend diskutiert und geklärt an und werde ohne Bedenken mit meiner Mitarbeit in Wikipedia fortfahren. -- -- Dorado D 16:49, 20. Jun. 2008 (CEST)
Ja, ich glaube das ist effektiv die Schlussfolgerung. Aber ich würde doch zu Vorsicht raten den ich glaube dass dies definitiv nicht geklärt ist, zumal niemand hier begründen konnte wieso diese Bilder nicht mehr unter Schutz stehen sollten. Es könnte jedoch sein dass ich in einem Buch das ich gestern Bestellt habe weitere Antworten zum Thema stünden. In dem Fall würde ich das dann hier nochmals melden.--Caranorn 19:24, 20. Jun. 2008 (CEST)
Warum sind die Wappen nicht mehr geschützt? Weil sie zum Teil 1000 Jahre alt sind. Die neueren sind auch noch alt genug, um keinen Schutz mehr zu geniesen. Und die Nachzeichnungen sind nicht schützbare Reproduktionen. Auch der Begriff „Schöpfungshöhe“ ist hier anwendbar. Wurde hier aber schon mehrmals geschrieben... -- Chaddy - DÜP 19:45, 20. Jun. 2008 (CEST)
Chaddy, hast du irgend eine meiner Ausführungen überhaupt gelesen? Die Wappen sind zum Teil älter als die Schutzfrist, nicht aber die Bilder. Hier besteht ein großer Unterschied. Z.b. ein einfaches Beispiel, sind die volgenden Bilder identisch? von mir, von Brian Timms und von Arnaud Bunel. Alle drei stellen das Wappen Namurs (Philip von Vianden hatte Ansprüche auf diese Grafschaft geltend gestellt). Alle drei sind heraldisch Identisch (bis auf einen doppel Fehler in Bunel's Interpretation (1) Bekannter Blasonnierungs Fehler mit gekreuztem Schwanz im Role d'Armes Bigot, 2) aus dem schon gekreuzten schwanz macht er dann noch einen diagonal gekreuzten). Ich könnte noch ein dutzend weitere Bilder die dieses gleiche Wappen darstellen präsentieren (z.b. Nussard, Loutsch, wohl auch Adam-Even, glaube auch Servais...). Keines davon ist mit den anderen identisch, jedes stellt das Wappen Philip von Vianden (oder anderer Namurer Grafen) korrekt dar, alle die ich hier genannt habe stehen unter copyright da die Authoren entweder noch leben oder weniger als 70 Jahre tod sind (Adam-Even, Loutsch und Servais (ein weiterer wahrscheinlich tod). Schöpfungshöhe ist in all den von mir genannten Wappen gegeben.--Caranorn 21:03, 20. Jun. 2008 (CEST)

Ach - Caranorn ! -- -- Dorado D 21:34, 20. Jun. 2008 (CEST)

Ich hätte es ja ruhen lassen. Aber scheinbar hatte Chaddy meine Erklärungen nicht gelesen. Es ist ganz und gar unumstritten dass Wappenbilder unter Urheberecht stehen. Was hier umstritten ist ist ob die Wappenbilder aus dem GHdA älter sind und deren Schutzdauer also abgelaufen ist.--Caranorn 22:25, 20. Jun. 2008 (CEST)
Wie bereits gesagt, die Nachzeichnungen weichen nur in Details vom Original ab. Diese Details haben aber keine Schöpfungshöhe und somit ist kein neues Werk entstanden. Die Nachzeichnung fällt also unter den selben Schutz wie das Original. -- Chaddy - DÜP 23:04, 20. Jun. 2008 (CEST)
Deiner Meinung nach hätte also kein Bild eines Löwens Schöpfungshöhe aus dem einfachen Grund dass die jenigen die sie gezeichnet haben schon mal ein anderes Bild eines Löwen gesehen haben oder sogar einen echten Löwen. Weist du wie lächerlich das klingt? Aber zurück zum Thema:
Es gibt kein Original für ein Wappenbild, wenn überhaupt gebe es für jedes Wappenbild hunderte, gar tausende von Originalen (uns überliefert sind von gleichen Wappen in vielen Fällen: Siegel (die Siegel selbst oder Abdrücke), Wappenzeichnungen (Wappenrollen, Bücher), Banner, Schilde, Tapezierungen, Gravierungen (Grabsteine, Kaminsimse, Türsteine...), Ätzungen etc. ect., und da zähle ich natürlich nur historisch Überlieferte Wappen auf.
Übrigens, keines der Bilder zu denen ich gelinkt habe oder die ich in meinem letzten Post erwähnt habe basieren auf Abzeichnungen. Wie du vielleicht nicht wusstest ist das Rôle d'Armes Bigot blanker Text, keine einzige Illustration (die Bilder oben sind dort mit: l'escu d'or au lion noir a j baston de gueules en beslive beschrieben). In den letzten 50 Jahren etwa gab es von dieser Wappenrolle drei gedruckte Publikationen (Adam-Even (erst Publikation 1948 glaube ich), Nussard und ein Engländer dessen Name mir gerade nicht einfällt) und zwei Internet Publikationen (Timms und Bunel (ich zähle hier meine eigene partielle Veröffentlichung nicht mit)). Von diesen habe ich leider nur Nussard, Timms und Bunel einsehen können (Timms hat den Engländer eingesehen, Bunel Nussard, Nussard und der Engländer haben auf Basis von Adam-Even gearbeitet...). In keinem dieser Fälle liegt eine Nachzeichnung vor sondern immer eine Neuzeichnung auf Basis der Blasonierung.
Wieviele Heraldiker möchtest du dass ich hier anschleppe um dies zu wiederholen. Oder möchtest du nur Unidozenten, da könnte ich dir dann mal kurz Michel Pastourneau, Ulrich Lehnarts, Michel Pauly und einige andere angeben. Ich könnte dir natürlich auch einfach einige dutzend Publikationen zum Thema nennen in denen du dann die Vielfalt der Heraldischen Graphik nachsehen könntest (jedoch könnte ich nicht garantieren dass diese auf Deutsch sind da ich hauptsächlich in der Französischen und Englischen Heraldik zuhause bin). Aber bei deiner festen Überzeugung (Zeichnungen) weich(t)en nur in Details vom Original ab habe ich Zweifel dass du überhaupt bereit bist dir auch nur drei Bilder anzusehen.--Caranorn 00:16, 21. Jun. 2008 (CEST)

Welche Lizenz passt zu den im Text genannten Bedingungen?

Ich habe mich wegen eines bestimmten Bildes, das als Begründung für einen Teil des Bonifatius-Textes bedeutsam wäre, an das Bischöfliche Vikariat gewandt und um Veröffentlichungsrechte gebeten. Hier ist die Antwort: "Vielen Dank für Ihre Anfrage zur Erteilung von Veröffentlichungsrechten aus dem Ragyndrudis Codex für die Internet-Enzyklopädie Wikipedia. Nach Prüfung des Sachverhaltes durch die zuständigen Stellen des Generalvikariats muss ich Ihnen leider mitteilen, dass wir die von Ihnen angefragte Erlaubnis nicht erteilen können. Als Begründung möchten wir vor allem darauf verweisen, dass nach der vorliegenden Einverständniserklärung und der offenen Struktur von Wikipedia nach die Weiterverbreitung, Nutzung und Veränderung des Bildes in keiner Weise eingeschränkt wäre. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir einem derart weitgehenden Verzicht auf die weitere Kontrolle der Bildrechte nicht zustimmen können." Welche Lizenz könnte das Generalvikariat gegebenenfalls überzeugen, doch noch zuzustimmen? --Ruggero1 01:13, 18. Jun. 2008 (CEST)

Leider keine, weil alle hier gültigen Lizenzen die Bearbeitung und Nutzung auch außerhalb von Wikipedia erlauben und das anscheinend nicht im Sinne des Vikariats ist. Um welches Bild geht es denn? --Noddy 01:41, 18. Jun. 2008 (CEST)

Vermutlich bläst sich da jemand wieder mit Copyfraud auf, wenn es um 2-D-Abbildungen eines Codex geht, können die gar nichts wollen --Historiograf 01:46, 18. Jun. 2008 (CEST)

Der Codex liegt, soviel ich weiß, im Atombomben sicheren Bunker des Erzbistums und ist für Außenstehende nicht einzusehen. Es gibt jedoch eine Veröffentlichung des Bildes in einer Broschüre, die im Museum erworben werden kann. Dieses Bild habe ich benutzt, um die Nagelungsspuren an dem Codex aufzuzeigen. Ich kann es euch privat mailen, aber was nützt das? Es scheint so, als wäre da nichts zu machen. Vielen Dank also für eure Infos.--Ruggero1 15:00, 18. Jun. 2008 (CEST)

Wie alt ist der Codex. Wenn er älter als 200 Jahre ist (z.B) hat daran niemand mehr ein Urheberrecht. Eine reine Reproduktionsfotographie erzeugt kein neues Urheberrecht. jodo 15:50, 18. Jun. 2008 (CEST)

Der Ragyndrudis Codex stammt aus dem 8. Jahrhundert, ist somit grundsätzlich mal gemeinfrei. Zweidimensionale Reproduktionen begründen wie schon gesagt keine neuen Rechte, kommt also auf das Bild drauf an.-- Wiggum 16:04, 18. Jun. 2008 (CEST)

Kannst mir das Bild mal mailen: ralf@roletschek.de - ich sag dann, was los ist. --RalfRBIENE braucht Hilfe 16:50, 18. Jun. 2008 (CEST)

Ich stelle das Bild jetzt in den Bonifatius-Text; das Thema ist damit für mich abgeschlossen und kann - von wem auch immer - archiviert werden. --Ruggero1 20:43, 20. Jun. 2008 (CEST)

Da dies neulich auf WP:FZW angesprochen wurde. Sind folgende Einbindungen ok?

  1. Benutzer:My Friend/EURO
  2. Benutzer:Roland1952/To Do
  3. Benutzer:Roland1952/euro2008
  4. Benutzer:Dany3000/Vorlage:Fußball-Europameisterschaft 2008

Das Bild ist mit [[Vorlage:LogoSH]] markiert. --chrislb 14:11, 19. Jun. 2008 (CEST)

Die Bausteine stehen doch im Zusammenhang mit dem Logo! ;-) Ja gut, okay, es handelt sich nicht um Artikel... Aber ich denke nicht, dass man da so kleinlich sein sollte. Wird auch nicht das einzige Logo sein, welches in Babel-Bausteinen verwendet wird. Also wenn, dann alle weg, oder alle lassen. Wenn man es ganz strikt sieht, müssten dann auch alle User-Bildergalerien gesäubert werden. Denn die beziehen sich zwar auf das Logo als Bilddatei auf WP, nicht aber konkret auf den Inhal bzw. die Marke, und Artikel sind sie auch nicht. :) --Connum 14:39, 19. Jun. 2008 (CEST)
Nachtrag: Chrislb bezieht sich hierauf. --Connum 14:43, 19. Jun. 2008 (CEST)
Ich finde es nicht in Ordnung. Genausowenig wie die Verwendung von Stadt- oder landeswappen auf der Benutzerseite. Damit führt man ein Logo, was nicht gestattet ist. --RalfRBIENE braucht Hilfe 17:16, 19. Jun. 2008 (CEST)
Übertreiben wir´s mal nicht... -- Chaddy - DÜP 18:11, 19. Jun. 2008 (CEST)
Logos und Wappen auf Benutzerseiten widersprechen dem Markenrecht. Das sollte zumindest jeder gesagt bekommen. Ob er es dann ändert oder nicht ist seine Sache. --RalfRBIENE braucht Hilfe 18:35, 19. Jun. 2008 (CEST)
Ralf, wenn du geschwiegen hättest....... sугсго 00:09, 20. Jun. 2008 (CEST)
Ich werde nicht schweigen sondern einen LA auf alle entsprechenden Babels stellen. Aus Formgründen nicht auf den Löschantragsseiten, weil ja Sammelanträge verboten sind - ich mache es auf FZW. --RalfRBIENE braucht Hilfe 02:34, 21. Jun. 2008 (CEST)

übermäßige Zitate im Artikel

Könnte sich bitte jemand ml die beiden Zitate anschauen? IMHO sind die in dieser Länge nicht durch das Zitatrecht gedeckt und somit URV. Grüße Hela 11:19, 21. Jun. 2008 (CEST), Anfrage für Benutzer:MKir 13

Filmtrailer-Bild bei Cyd Charisse

Ist das Filmtrailer-Bild nicht 'ne URV, da der Lizenzbaustein explizit DE und CH ausschließt? Das US-PD ist doch gar nicht anwendbar für den deutschen Sprachraum, oder (jedenfalls nicht in diesem Fall: Produktionsjahr: 1952)? --130.133.152.127 14:35, 20. Jun. 2008 (CEST)

Nein, das Bild kann hier nicht verwendet werden. Kollege syrcro hat sich schon darum gekümmert. -- Chaddy - DÜP 16:28, 20. Jun. 2008 (CEST)
BTW: Gibt es eigentlich ein Tool, um bestimmte Kategorien auf den Commons auf einen Rutsch auf die Einbindung in de zu kontrolieren (dann könnte man alle betroffenen Screenshots rausnehmen und mit dem hiesigen Babberl bebapperln. sугсго 12:42, 21. Jun. 2008 (CEST)
Nein, ich glaube nicht. Das geht nur bei Einzelbildern. -- Chaddy - DÜP 13:00, 21. Jun. 2008 (CEST)

Photos an Gedenkstätte photographiert - Panoramafreiheit?

Ein Photo einer Gedenkstätte im kretischen Ort Kondomari. Es zeigt Bilder einer Hinrichtung von 23 Einwohnern durch deutsche Soldaten am 2.6.41. Photograph der einzelnen dort angebrachten Photos war im Auftrag einer dt. Propagandakompagnie der Photograph Peter Weixler. Die Bildrechte für die Einzelphotos liegen beim Bundesarchiv. Die Gedenkstätte ist öffentlich zugänglich unter freiem Himmel. Darf ich dieses Bild in der WP hochladen? Bei .de und/ oder bei Commons? -- AWI 23:25, 20. Jun. 2008 (CEST)

Ich denke schon. Laut Commons:Freedom of Panorama#Greece gilt in Griechenland Panoramafreiheit für öffentlich angebrachte Werke. --Kam Solusar 23:39, 20. Jun. 2008 (CEST)

Prima, allerbesten Dank! Und der Link zum griech. Urheberrecht kommt mir auch sehr gelegen. Hab ewig nach sowas gesucht. -- AWI 00:08, 21. Jun. 2008 (CEST)

Ist die Kollage dauerhaft angebracht? -- Chaddy - DÜP 00:33, 21. Jun. 2008 (CEST)

Ja, sind so ne Art glasierte Kacheln samt Inschrift oben in Marmor gemeißelt. Sieht sehr dauerhaft aus. -- AWI 00:41, 21. Jun. 2008 (CEST)

  1. Griechisches Recht interessiert uns in dem Fall nicht
  2. die Bildrechte liegen nicht beim Bundesarchiv sondern bei den Erben des Fotografen, auch wenn das Bundesarchiv was anderes behauptet.
  3. wenn die Fotos dauerhaft im öffentlichen Raum angebracht sind, sind sie verwendbar
  4. ich würde als "Nachweis" ein Übersichtsbild wie z. B. Bild:Versuchsfunkstelle-ebw.jpg empfehlen
  5. Commons ist beim Thema Panoramafreiheit nicht unbedingt die beste Idee

Unterm Strich: in .de problemlos verwendbar. --RalfRBIENE braucht Hilfe 02:32, 21. Jun. 2008 (CEST)

Solange es auch im betreffenden Land (hier also Griechenland) Regelungen zur Panoramafreiheit gibt, kann man die Bilder problemlos auf Commons hochladen. --Kam Solusar 16:49, 21. Jun. 2008 (CEST)

Ok, damit kommen wir ja aufs Gleiche raus. Nur für nebenher: Das Bundesarchiv meint, da die Bilder im staatlichen Auftrag (Propagandakompanie) gemacht wurden, lägen die Rechte bei ihnen. Da der Photograph dafür im Knast gesessen hat, finde ich ja auch, daß er bez. seine Erben eigentlich die Rechte haben sollten, aber rein praktisch ist mir die Überlassung der Veröffentlichungsrechte durch das Bundesarchiv (nicht für WP sondern für ne andere website) schon lieber. Danke und Gruß -- AWI 15:07, 21. Jun. 2008 (CEST)

Bildzitate an konkretem Bild

Hallo Urv Experten,

es geht mir speziell darum ob es möglich ist Bilder in einem Artikel zu stellen die wahrscheinlich urheberrechtlich geschützt sind. Meine Frage richtet sich auf die Möglichkeit, diese URV durch das Zitationsrecht wissenschaftlicher Werke zu umgehen. Es geht mir beispielsweise um ein Bild, welches die Interaktion zwischen einem Kind und einer Versuchsperson zeigt: [17]

Wie sehen die rechtlichen Rahmenbedingungen aus, und wie verhält es sich etwa mit schematischen Darstellungen, Diagrammen etc. Danke im Voraus -- Widescreen ® 15:06, 22. Jun. 2008 (CEST)

Das Beispiel geht nicht, schon wegen RaeB. Einfach selbermachen, dürfte doch eigentlich nicht allzu schwierig sein. --RalfRBIENE braucht Hilfe 15:09, 22. Jun. 2008 (CEST)

Wegen RaeB??? -- Widescreen ® 15:12, 22. Jun. 2008 (CEST)

Recht am eigenen Bild. Spielt aber eh keine Rolle, Bildzitate nehmen wir nicht.-- Wiggum 15:14, 22. Jun. 2008 (CEST)

Ok, wie sieht es mit schematischen Darstellungen aus oder Diagrammen aus wissenschaftlichen Veröffentlichungen? -- Widescreen ® 15:16, 22. Jun. 2008 (CEST)

Das hängt vom konkreten Fall ab. Wenn keine Schöpfungshöhe gegeben ist, kann das Bild hochgeladen werden. Wenn eine Illustration unbedingt wichtig erscheint... schau mal bei Tristesse auf den Weblink. --RalfRBIENE braucht Hilfe 15:24, 22. Jun. 2008 (CEST)

Oh Gott, es ist immer wieder ernüchternd, wie kompliziert die Geschichte mit den Rechten ist. Ich hätte dennoch noch eine Frage, nun einmal angenommen, die Schöpfungshöhe bei einer schematischen Darstellung ist erreicht, ist es dann nicht möglich diese mit einem eigenen Bildbearbeitungsprogramm in ähnlicher Weise zu erstellen und auf die Quelle zu verweisen? Oder stehe ich damit schon mit einem Bein im Knast? Danke und Gruß -- Widescreen ® 15:32, 22. Jun. 2008 (CEST)

Es kommt drauf an. Wenn du ein eigenes neues Werk schaffst und nicht einfach kopierst...--RalfRBIENE braucht Hilfe 16:48, 22. Jun. 2008 (CEST)

Ok, danke. Das ist mir fast zu heikel. Aber wenn, stelle ich das lieber hier vor. Gruß -- Widescreen ® 00:52, 23. Jun. 2008 (CEST)

Frage zur Panoramafreiheit (temporär frei zugängliche Orte)

Hallo zusammen. Ich fang mal so an: Panoramafreiheit gilt ja - zumindest so, wie ich das als Laie verstehe - für feststehende Objekte, die von frei zugänglichem Gelände aus fotografierbar sind. Das schließt z.B. Gebäude in Zoos, die nicht grade am Rand stehen oder - worüber ich drauf gekommen bin - Erholungsparks, die Eintritt kosten, aus. Wenn nun im Zuge eines Aktionstags ein solcher Park vorübergehend keinen Eintritt kostet, ist er nach meinem Verständnis für jeden frei und ohne Hindernisse zugänglich. Gilt dann Panoramafreiheit, oder ist es dabei entscheidend, dass er normalerweise eben nicht frei zugänglich ist? Oder richtet sich's nach ganz was anderem? LG, ArtWorker 23:44, 22. Jun. 2008 (CEST)

Unverbindliche Antwort: Der Zoo, Erholungspark usw. ist trotzdem noch Privatgrund und nicht öffentlicher Verkehrsraum. Auch dann gilt dort keine Panoramafreiheit. Allerdings müssen die Gebäude schon Schöpfungshöhe aufweisen, um überhaupt geschützt zu sein. Besonders bei Zoos ist die wohl eher selten gegeben. Für verbindliche Antworten bitte einen Rechtsanwalt konsultieren, wir dürfen hier keine Rechtsberatung anbieten. -- Chaddy - DÜP 00:12, 23. Jun. 2008 (CEST)
Ok, danke, so in etwa hatte ich mir das vorgestellt. Der Zoo war vllt. ein blödes Beispiel, um's mal ganz konkret zu nennen: Es wäre darum gegangen, im Rahmen einer Kulturnacht innerhalb eines japanischen Gartens zu fotografieren. Die Anordnungen und Gebäude dort dürften aber wohl (wieder: nach meinem Laienverständnis) durchaus Schöpfungshöhe haben, damit ist das Thema wohl gegessen. LG, ArtWorker 16:01, 23. Jun. 2008 (CEST)

kopiert von Bild Diskussion:Brunner.jpg, dort gelöscht --Ephraim33 09:20, 23. Jun. 2008 (CEST)

Dieses Bild entstand nach Angabe des Einstellers 10 Jahre nach dem Tod der abgebildeten Person. Demnach kann es sich m.E. nur um die Reproduktion eines Lichtbildes handeln. Wenn ich die Wikipedia Bildrechte richtig verstehe wären diese dann aber (dreidimensionales fotografiertes Objekt) 50 Jahre geschützt. Ist dieses Foto tatsächlich verwendbar? Gruß -- Naunakhte 09:02, 23. Jun. 2008 (CEST)

Das Bild liegt auf Commons, nicht unser Problem. Gegebenenfalls {{Geschützt}} setzen... --RalfRDOG 2008 16:21, 23. Jun. 2008 (CEST)
Hab trotzdem mal den entsprecheneden Baustein auf den Commons gesetzt jodo 20:16, 23. Jun. 2008 (CEST)

Bitte um Mitdiskussion

Ich möchte nochmal allgemein darauf hinweisen, dass folgende Seiten die Hilfe von Urheberrechtsexperten benötigen:

Danke. :) ...Forrester { Die Dateiüberprüfung } 21:52, 23. Jun. 2008 (CEST)

Wie nicht anders zu erwarten, tut sich auf der 1923er-Seite dank Forresters ... naja sagen wir mal: "Einsatz" ... NICHTS, also besteht da überhaupt kein Hilfebedarf --Historiograf 03:33, 24. Jun. 2008 (CEST)

Foto eines Wandteppichs aus dem 15. Jhd. gemeinfrei?

Ist ein Foto eines mittelalterlichen Wandteppichs genauso gemeinfrei wie das eines Gemäldes? Konkreter Fall: http://www.zum.de/Faecher/G/BW/Landeskunde/rhein/kultur/symbole/aristoteles/ar01.htm

--Dr. 91.41 16:37, 22. Jun. 2008 (CEST)

Ich würde 3D verneinen, weil die künstlerische Wirkung zweidimensional ist. Das ist bei Münzen ein klein bisschen anders. Aber da würde ich lieber noch andere Meinungen abwarten. --RalfRBIENE braucht Hilfe 16:43, 22. Jun. 2008 (CEST)
Habe inzwischen nach Vergleichsfällen geschaut und werde infolgedessen das Bild zu Commons hochladen. --Dr. 91.41 18:16, 22. Jun. 2008 (CEST)
Das ist der falsche Weg. Das Vorhandensein von Fotos auf Commons sagt nichts über deren Rechtmäßigkeit aus. --RalfRBIENE braucht Hilfe 18:34, 22. Jun. 2008 (CEST)
Prinzipiell hast du Recht, praktisch wahrscheinlich ich. Mit anderen Leuten lade ich zwar Bilder hoch, springe aber nicht mit ihnen aus dem Fenster. ;) Wenn ich also in der einen oder anderen Richtung noch eine haltbare Meinung höre, außer der 3D/2D-Entscheidung, werde ich darauf, wenn nötig, reagieren. --Dr. 91.41 19:36, 22. Jun. 2008 (CEST)

Plane Textilien sind für mich ebenso 2-D wie Wandmalereien oder Glasfenster --Historiograf 03:27, 24. Jun. 2008 (CEST)

Sehe ich auch so, wollte aber andere Meinungen hören. --RalfRDOG 2008 23:06, 24. Jun. 2008 (CEST)

ääääää ...Forrester { Die Dateiüberprüfung } 20:45, 22. Jun. 2008 (CEST)

Das en: Problem, nicht unseres. (Die sollen ihre Suppe selber auslöffeln. Obwohl ich immer noch keine Schöpfungshöhe sehe) Bobo11 20:53, 22. Jun. 2008 (CEST)
Nicht unser Problem. Solang es meine Uni nicht sieht ist es ja auch relativ wurscht jodo 20:57, 22. Jun. 2008 (CEST)
Ich habe Anthere mal angesprochen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 21:14, 22. Jun. 2008 (CEST)
(BK) "Unser" TUM-Logo bestand nur aus den drei Buchstaben TUM. Da ist das Logo auf en ja geradezu Kunst... (hat aber auch keine SH). -- Chaddy - DÜP 21:15, 22. Jun. 2008 (CEST)
Es gibt keine Neuigkeiten von Seiten der Foundation
Die office-action gilt weiterhin bis auf Widerruf --RalfRBIENE braucht Hilfe 00:40, 23. Jun. 2008 (CEST)

DerHexer hat dann mal eine Schnellöschung gemacht, reiner Zufall ;) --RalfRBIENE braucht Hilfe 01:00, 23. Jun. 2008 (CEST)

„Die office-action gilt weiterhin bis auf Widerruf“ - also für alle Ewigkeit... -- Chaddy - DÜP 19:16, 23. Jun. 2008 (CEST)

Ich finds ziemlich zum Kotzen, wie hier eine völlig undiskutable Entscheidung der WMF verteidigt wird. H-stt hatte den Auftrag, mit der WMF zu verhandeln - was ist dabei rausgekommen - nichts. Wir haben hier eine klare Praxis, die wir in allen anderen Fällen anwenden. Aber wenns ums TUM-Logo geht, schreit ihr "Office Action", als ob die WMF rechtlich besser wüsste --Historiograf 03:30, 24. Jun. 2008 (CEST)

Da gebe ich dir schon Recht. Aber was soll man dagegen tun? Bei der Foundation hat man für sowas wohl kaum Zeit... -- Chaddy - DÜP 17:33, 24. Jun. 2008 (CEST)
Ich gebe Histo auch recht, aber die Foundation ist nunmal Betreiber der Domain und office-actions des Domaininhabers stehen über allem, egal, ob uns das paßt oder nicht. Die Foundation könnte genauso .de morgen dichtmachen, als haftende Inhaberin der Domain macht sie, was sie für richtig hält. Office-actions werden nicht diskutiert. Punkt, der Inhaber hat gesprochen. das geht uns nichts an. --23:01, 24. Jun. 2008 (CEST)

Für de ist das ja OK, aber hier ging es darum, ein ganz anders aufgestelltes (fair use) Projekt, nämlich die en-WP hackenzusammenschlagend auf eine Entscheidung zu verpflichten, die ausschließlich de und Commons betraf --Historiograf 00:32, 25. Jun. 2008 (CEST)

Bei dieser Grafik gab der Ersteller auf seiner Diskussionsseite an, die Grundlage stamme von einem PDF der Entwicklerfirma des ACRs, und sei für die Wikipedia "neu gezeichnet und modifizert" worden. Konkret meinte er damit: "Wir haben nur die Farben geändert damit es kein URV ist". Reicht das aus, um eine Urheberrechtsverletzung zu umgehen? --Detector 15:48, 24. Jun. 2008 (CEST)

das bild ist wohl URV, denn Einzelne dieser Bilder findet man hier und da in Broschüren des Herstellers. Man braucht sich ja nur die History des Users anschauen, nicht der erste Fall. --78.51.99.48 16:40, 24. Jun. 2008 (CEST)

Frage zur Weiterverwendung eines Fotos auf Commons

Hallo. Ich habe bereits vor längerer Zeit dieses Bild nach Commons raufgeladen, mit den beiden Lizenzen "cc-by-2.0" und GFDL. Nun fand ich heute mit Google zufällig einen Blog, der eine verkleinerte Version dieses Bildes benutzt. Ich hatte meine Lizenzangaben so verstanden, dass bei Weiterverwendung mindestens die Herkunft - also "Wikimedia Commons" o.ä. - angegeben sein muss. Habe ich da was falsch verstanden? Oder hätte der Blog-Schreiber die Herkunft angeben müssen? Was kann ich im zweiten Fall tun? Gibt es für eine derarige Verwendung Musterbriefe, die ich benutzen kann, ohne dass ich ungewollt einen unfreundlichen Ton an den Tag lege?

Tschuldigung, falls ich hier falsch sein sollte, bitte schieb mich dann jemand in die entspr. Richtung. Danke. --Hdamm 16:41, 22. Jun. 2008 (CEST)

Schicke einfach eine Rechnung hin. --RalfRBIENE braucht Hilfe 16:44, 22. Jun. 2008 (CEST)
Naja... Das könnte er zwar tun, aber vorher wäre eine freundliche Mail besser. Unter WP:TV#Hinweis auf Lizenzverstoß bei Weiternutzung findet man eine passende Vorlage. -- Chaddy - DÜP 17:04, 22. Jun. 2008 (CEST)
Ralf, was soll ich ihm Deiner Meinung nach berechen? Meine kostbare Zeit, dich ich hier bei dieser Diskussion vertrödele ;-)
Danke für den Link Chaddy. Kann man diesen Brief auch für Bilder verwenden? Ich glaube es macht einen Unterschied, ob ich Text oder Bild schützen will? --Hdamm 17:17, 22. Jun. 2008 (CEST)
Ja, es ist ein Unterschied zwischen Text und Bild, prinzipiell gehen die Texte aber. Wenn du 150 Euro berechnest und 75 bekommst ist doch alles in Ordnung. --RalfRBIENE braucht Hilfe 17:20, 22. Jun. 2008 (CEST)
Ach was. Ich habe das Bild schon deswegen hochgeladen, damit jeder es benutzen kann, und nicht, um damit Geld zu verdienen. Aber irgendwie wurmt es mich, dass es sich beim erwähnten Blog so aussieht, als hätte er das Foto selbst gemacht. --Hdamm 17:37, 22. Jun. 2008 (CEST)

Es muss doch auch auf Commons eine "Weiternutzung mit Mängeln"-Seite geben, wo man dieses Bild melden kann. --62.203.18.98 03:00, 26. Jun. 2008 (CEST)

Foto von Modell

Ist die Lizenzierung von dieses Bildes auf der englischsprachigen Wikipedia koscher? Der Urheber (des Fotos) lizenziert es unter GFDL, aber was ist mit dem Urheberrecht an dem Modell? Anders gefragt, kann man das Bild auf die Commons oder die deutschsprachige Wikipedia übertragen, oder sollte man lieber die Finger davon lassen? --BishkekRocks 13:46, 25. Jun. 2008 (CEST)

Angewandte Kunst oder nicht? Dient das Modell einem Gebrauchszweck? Wenn man das bejaht, hätte man detailliert zu begründen, wieso es andere Modelle deutlich überragt --132.230.1.28 17:30, 25. Jun. 2008 (CEST)

Urheberrechtsverletztung zum wiederholten mal. Image:CSD_2006_Cologne_06.jpg

--91.54.235.129 23:43, 25. Jun. 2008 (CEST)

Der Nutzer verstösst in groben Masse gegen meine Persönlichkeitsrechte.

Mein Anwalt hat bereits den User bzw. seine Internetseite stilllegen lasen. Jetzt tauchen hier bei Wikipedia die Bilder auf. Ich bitte um sofortige löschung.

http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:CSD_2006_Cologne_06.jpg#Beschreibung

1. Das Bild ist auf Commons, das hier ist die deutsche Wikipedia.
2. Inwiefern werden deine Persönlichkeitsrechte tangiert? Bist Du der Fotograf und die Bilder wurden Unerlaubt hier hochgeladen? Oder bist Du auf dem Bild abgebildet und möchtest nicht, dass das hier veröffentlicht wird? Dann wäre rechtlich zu klären, ob du mit der Teilnahme an einer solchen öffentlichen Veranstaltung überhaupt etwas gegen die Veröffentlichung von dort entstandenen Fotos machen kannst.
3. Die Bildbeschreibungsseite zu verunstalten indem man dort irgendwelche Nachrichten hinterlässt, ist nicht gerade die feine Art!
--Connum 00:10, 26. Jun. 2008 (CEST)
Also auf der Diskussionsseite des Uploaders steht ja die gleiche Beschwerde. Ich denke mal die IP von oben ist eine der abgebildeten Damen und (wahrscheinlich) der Fotograf hat das Bild bei Commons hochgeladen. Wobei die Beiträge des Benutzers bei Commons ziemlich einseitiger Art sind. Wie die Sache rechtlich aussieht kann ich nicht sagen, vor allem wenn der Fotograf der ja zweifelsfrei die Urheberrechte der Bilder besitzt diese selber hochgeladen hat und das ganze auf einer öffentlichen Veranstaltung war.--Don-golione 02:00, 26. Jun. 2008 (CEST)
Dort verweist er auf das Kunsturheberrechtsgesetz. Das sagt aber ganz klar: "§ 23 (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden: (...) 3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;" Was hier ziemlich klar erfüllt wird und somit aufgeregte Schadensersatzforderungen schon mal keinen leichten Stand haben werden. Die Frage ist hier, ob Fall 2 erfüllt wird: Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird. Das kann er natürlich geltend machen. --62.203.18.98 02:55, 26. Jun. 2008 (CEST)

Warum gilt eigentlich deutsches Recht?

Seit längerem trage ich den Gedanken rum, warum wir auf der einen Seite den Gerichtsstand in den USA haben (Klagen gegen Wikipedia, die bereits in den Nachrichten waren) und auf der anderen Seite für die deutsche Wikipedia auch deutsches Urheberrecht gelten soll. Gilt dann nicht automatisch für die Server und die ausgelieferten Seiten das amerikanische Urheberrecht? Könnte mich da jemand konkret aufklären? -- Niabot議論 19:24, 24. Jun. 2008 (CEST)

Um es kurz zufassen, weil du in Deutschland lebst. Sprich wenn jemand gegen dich als Autor klagt (wenn sich z.B Wikipedia sich in denn USA rauswisseln kann, sie aber den Kläger an den Autor verweisen..), dann wird es mit grosser Wahrscheinlichkeit an deinem Wohnort sein, und da ist es nie schlau gegen ein hier geltendes Gesetz zu verstossen. Bobo11 19:28, 24. Jun. 2008 (CEST)
Außerdem stehen auch Server in den Niederlanden und in Südkorea, nicht nur in den USA. -- Chaddy - DÜP 19:30, 24. Jun. 2008 (CEST)
Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2008/Juni#Warum gilt deutsches Recht? --Kam Solusar 22:39, 24. Jun. 2008 (CEST)
noch kürzer: Schutzlandprinzip und Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst --RalfRDOG 2008 22:52, 24. Jun. 2008 (CEST)

Hier "gilt" das Recht aller Länder, zumindest in denen, in denen Wikipedia abrufbar ist und deren Justizsysteme sich zuständig fühlen. Das wir deutsches Recht anwenden ist eine sinnvolle pragmatische Konvention.-- Wiggum 20:09, 26. Jun. 2008 (CEST)

*Verwundert sei*

Hi, ich wundere mich gerade über diese Link-Entfernung. Warum? Weil ich die Seite x-mal im Artikel Weihnachten für Kummersdorf verlinkt habe, der seit Erstellung gute 1.000 mal angeklickt wurde und sogar 3 oder 4 Wochen im Review war. Bisher hat niemand moniert, daß die Seite eine URV ist und ich darauf nicht verlinken darf. Disney ist bekanntermaßen ausgesprochen pingelig mit dem Urheberrecht und nichts liegt mir ferner, als irgendein Verbrechen durch Verlinkung auf böse Seiten zu begehen, daher die Frage: Dürfen wir auf diese Seite verlinken oder nicht? Oder soll ich den Autor fragen, ob er eine Genehmigung von Disney hat? --Henriette 13:34, 26. Jun. 2008 (CEST)

Ist mir garnicht aufgefallen, dass es dort auch verlinkt ist. Aber es stieß mir halt auf, dass dort Comic-Seiten gezeigt werden und der Betreiber der Seite vermutlich keine Genehmigung dazu hat. Und die Verlinkung von Seiten mit illegalem Angebot ist laut WP:WEB (Einzelrichtlinien Punkt 6) nicht erwünscht, daher habe ich den Link entfernt. Grüße --Don-kun 13:38, 26. Jun. 2008 (CEST)
Ja, das habe ich auch verstanden, daß Du eine URV vermutest und deshalb den Link aus dem Barks-Artikel entfernt hast. Aber ich möchte es jetzt ganz genau wissen, weil ich mir nämlich je nachdem dann die Arbeit mache(n muß) die ganzen Links aus dem Kummersdorf-Artikel zu entfernen. Nur möchte ich das nicht in vorauseilendem Gehorsam tun, sondern nur dann, wenn ich ganz sicher bin. --Henriette 13:44, 26. Jun. 2008 (CEST)
Eine Impresumspflicht gibts in Frankreich nicht. Vielleicht mal bei abuse(at)proxad.net nachfragen? Wer kann französisch? Auch wenn das nach einer billigen Privatseite aussieht, auf free.fr gibts oft Überraschungen, es ist nicht unmöglich, daß eine Genehmigung existiert. Disney ist sehr pingelig und es ist unwahrscheinlich, daß diese riesige Sammlung unentdeckt ist. --RalfRDOG 2008 14:02, 26. Jun. 2008 (CEST)

Bild:Destruenten im Stoffkreislauf.svg ist meine Lizenzgebung hier beactet worden?

Guten Tag, ich finde es schön, dass meine Bilder weiterbenutzt werden. Allerdings stellt sich mir gerade die Frage, ob die svg-Version meines Bildes richtig (unter meinen Bedingungen) lizensiert wurde. Hier ist meine ursprüngliches Bild: Bild:Produzenten; Konsumenten; Destruenten im Stoffkreislauf wiki.JPG und hier die svg-Version: Bild:Destruenten im Stoffkreislauf.svg. Ich hatte das ursprüngliche Bild unter der cc-by-sa veröffentlicht (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/de/deed.de). Auf creativecommons.org liest man dazu: "Namensnennung. Sie müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen (wodurch aber nicht der Eindruck entstehen darf, Sie oder die Nutzung des Werkes durch Sie würden entlohnt)..." Auf meiner Bild Beschreibungsseite hatte ich unter Anmerkungen angegeben: "When using this image for private or public (non-commercial) purposes outside the Wikipedia project, you have to attribute the author's name in a readable manner under the terms of the Creative Commons License (see below)." Wurde meine Bedingung hier erfüllt?-- biggerj1 17:41, 27. Jun. 2008 (CEST)

Außerdem hatte ich weiter unten auf der Seite angegeben: "

Using this image you have to attribute the autor's name in a readable manner under the terms of the Creative Commons License (see link). You have to follow the license."

Ich habe beide Bilder auf {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} umgetaggt. Deine englischen Bemerkungen hätte ich übrigens ignoriert, weil ich es nicht verstehe. --RalfRDOG 2008 17:50, 27. Jun. 2008 (CEST)
Bitte dann auch die Bemerkungen "Made by.." bzw. "SVG by" aus den Bildern entfernen. Sowas brauchen wir hier wirklich nicht, schon gleich nicht bei gemeinfreien Dateien. -- Chaddy - DÜP 17:54, 27. Jun. 2008 (CEST)
Ich übersetze (frei) (für alle, die kein Englisch können wollen): Wenn man dieses Bild für private oder (unkommerzielle =) öffentliche Zwecke außerhalb des Wikipediaprojekts nutzt, muss man den Namen des Autors in lesbarer Weise unter den Bedingungen der Creative Commons License "assoziieren" (siehe unten) (vielleicht nicht so gut übersetzt) (="To associate ownership or authorship with ... This poem is attributed to Browning." (http://en.wiktionary.org/wiki/attribute))... Bei Benutzung dieses Bildes muss man den Namen des Autors auf eine lesbare Weise nach den Bedingungen der creative Commons License(siehe Link) "assoziieren" (hat jemand eine bessere Übersetzung von "attribute"?). Sie müssen der Lizenz Folge leisten.-- biggerj1 18:08, 27. Jun. 2008 (CEST)
Für mich hat das Bild Schöpfungshöhe, da Texte (mit Inhalt) geschaffen wurden! Auch Gedichte, die weit kürzer besitzen eine Schöpfungshöhe.-- biggerj1 18:12, 27. Jun. 2008 (CEST)
Ich verstehe nicht, warum du in der deutschsprachigen Wikipedia englisch schreibst. Zu meinen Sprachkenntnissen siehe meine Benutzerseite. Du kannst nicht davon ausgehen, daß hier jeder engl. spricht, dafür gibts .en . Die geistige Schöpfung gem. § 2 (2) UrhG sehe ich nicht gegeben, andere Meinungen? --RalfRDOG 2008 18:15, 27. Jun. 2008 (CEST)
Bitte definieren: "persönliche geistige Schöpfungen" nach § 2 (2) UrhG. Danke. -- biggerj1 18:24, 27. Jun. 2008 (CEST)
Schöpfungshöhe --RalfRDOG 2008 18:26, 27. Jun. 2008 (CEST)
In Punkto Schöpfungshöhe stimme ich in diesem Fall mit Ralf überein. Diese Datei hat keine. Und Gedichte zählen nicht als Gebrauchskunst und haber daher eine viel niedrigere SH-Hürde. -- Chaddy - DÜP 18:34, 27. Jun. 2008 (CEST)
Das geht m. E. eher sogar schon in den Bereich einer Schöpfungsniederung. Gibt es eine Methode, wie man die drei Tippfehler aus dieser Grafik entfernt, oder kann/darf das nur der Urheber? -- Rudolph Buch 20:41, 27. Jun. 2008 (CEST)
Jeder darf das Bild frei bearbeiten, egal ob es nun gemeinfrei ist, oder unter der CC-Lizenz steht. -- Chaddy - DÜP 21:11, 27. Jun. 2008 (CEST)

Ich sehe beim besten Willen keine SH --Historiograf 22:25, 27. Jun. 2008 (CEST)

Ging es jemals darum? --> Nein, ihr schweift vom Thema ab (@"Jeder darf das Bild frei bearbeiten, egal ob es nun gemeinfrei ist, oder unter der CC-Lizenz steht.)".
Wo sind die Fehler in der jpg.-Version - ich behebe sie gerne. Die SVG-Version ist unvollständig (!) und auch nicht von mir.
Schöpfungshöhe (mit Hervorhebungen (nachträglich)): "Bei wissenschaftlichen Texten ist nicht der Inhalt geschützt, also die Theorien und Erkenntnisse, sondern die Art der Darstellung[...]

Bei Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art werden die Anforderungen an die Individualität nicht hoch angesetzt. Topografische Landeskarten, bei denen der Kartograf durch die Vorgaben der naturgetreuen kartografischen Darstellung der Erdoberfläche nur einen sehr engen Gestaltungsspielraum hat, wurden vom Bundesgerichtshof als geschützt angesehen [...]" Zeigt mir doch mal eine Andere Abbildung, DIE DAS ALLES GENAU SO, WIE ICH ES GETAN HABE (UND ICH MEINE GEEEEEEEENAU SO, WIE ICH ES GEMACHT HABE -GEEEENAU, GENAU, GENAU, GENAU, GENAU, GEEEENAU, GENAU, GENAU, GENAU, GENAU SO - zumal die Anforderungen an Individualtität bei "wissenschaftlicher oder technischer Art" "nicht hoch angesetzt" sind.) DARSTELLT. UND SELBST wenn es so eine Grafik gäbe (und sie ja dann nocht nicht in einem anderen WIKI liegt, weil dort hätte ich sie bereit gefunden und meine nicht erst hochgeladen) zeigt es doch nur, dass es eine SCHÖPFUNGSHÖHE erreicht, weil sonst hätte man dieses Bild auch ohne ERLAUBNIS des Websitenbetreibers noch Commons hochladen können und ich werde es dann tun, wenn ihr behauptet, meine Grafik hätte keine Schöpfungshöhe und ich werde dann die Admins hierher verweisen ..., solltet ihr mir solch eine Grafik liefern können. Und dann werde ich sagen die Grafik darf ich benutzen, weil es die Schöpfungshöhe nicht erreicht.

Ach ja, wie gesagt es ging mir eigentlich um etwas anderes, und ich finde es schön, wenn meine Bilder weiterverwendet werden, ..., ich verstehe meine Angeben der creative Commons License so, dass man auf dem Bild den Urheber nennen muss (s.o.) . Die eigentliche Frage war also konkret (es stand außer Frage, dass das Bil von anderen Personen berbeitet werden darf), wo man mich als Urheber nennen muss und ob sich derjenige, der die Grafik in SVG übersetzt hat und dabei einige Änderungen (die mit wegfall an Informationen verbunden waren) als Urheber nennen darf und mich "nur" als Quelle?-- biggerj1 22:40, 27. Jun. 2008 (CEST)
Auf dem Bild selbst ist die Angabe des Urhebers eigentlich nicht nötig. Ach ja, bitte nicht schreien, das ist unnötig. -- Chaddy - DÜP 22:44, 27. Jun. 2008 (CEST)
(Tief Einatmen). OK dann muss es dort also nicht angegeben werden, aber wie sieht es auf der Beschreibungsseite des SVG-Bildes aus, darf sich derjenige, der die Grafik in SVG übersetzt hat und dabei einige Änderungen (die mit wegfall an Informationen verbunden waren) als Urheber nennen darf und mich "nur" als Quelle? Ist das so alles korrekt?-- biggerj1 22:49, 27. Jun. 2008 (CEST)
Nein darf er nicht. Durch das Konvertieren ist keine neues Werk entstanden. -- Chaddy - DÜP 22:56, 27. Jun. 2008 (CEST)
Danke, das war die Frage. Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten.-- biggerj1 23:01, 27. Jun. 2008 (CEST)
Ich warte jetzt mal ab: erreicht mein Bild die SH, da ja zu wissenschaftlichen Bildern gesagt wird: ""Bei wissenschaftlichen Texten ist nicht der Inhalt geschützt, also die Theorien und Erkenntnisse, sondern die Art der Darstellung[...]

Bei Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art werden die Anforderungen an die Individualität nicht hoch angesetzt." Siehe auch oben in meinen Beiträgen. Das würde mich noch interessieren.-- biggerj1 23:07, 27. Jun. 2008 (CEST)

Ich sehe in der Darstellung keine besondere Schöpfungshöhe, genauso wie Ralf und Histo. -- Chaddy - DÜP 23:08, 27. Jun. 2008 (CEST)
Ich bin relativ neu auf dem Gebiet (bzüglich Lizenzfragen). Könntest du vielleicht netterweise etwas ausführlicher erklären warum (interessenshalber)- auch in bezug auf meine Argumente oben- und was das mit sich bringt, also heißt das dann, dass die Grafik nicht mehr unter der CC steht und sich dann jeder als Urheber nennen darf?? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 84.160.103.21 (DiskussionBeiträge) 23:13, 27. Jun. 2008 (CEST))
Rechtlich gesehen gibt es keinen Urheber, weil kein Werk vorliegt. --RalfRDOG 2008 23:27, 27. Jun. 2008 (CEST)
Natürlich darf sich natürlich trotzdem nicht jeder Urheber nennen, sondern nur der Ersteller. -- Chaddy - DÜP 23:32, 27. Jun. 2008 (CEST)
OK, aber warum gibt es keine SH für das Bild? Was ist die Argumentation gegen das hier: Bei Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art werden die Anforderungen an die Individualität nicht hoch angesetzt."?--84.160.100.72 07:21, 28. Jun. 2008 (CEST)
Warum genau (ich frage nach den Gründen! (aus Interesse)) liegt keine Schöpfungshöhe vor?-- biggerj1 20:56, 28. Jun. 2008 (CEST)

Schutzgegenstand der ZwotA ist nur die Darstellung, nicht der dargestellte Inhalt. Die schöpferische Leistung muss sich aus der Formgestaltung ergeben (Schricker, UrhR ³2006 § 2 Rz. 195). Keine schöpferische leistung stellt die rein routinemäßige oder handwerkliche Leistung dar. Auch Sorgfalt und Genauigkeit bei der Umsetzung begründen keine schöpferische Leistung (Rz. 207). (Ebensowenig der Zeitaufwand.) Es leuchtet wohl jedem außer dem Ersteller ein, dass die vorliegenden Zeichnungen rein handwerklich sind, alleinige Gestaltungsmittel sind Pfeile und Kästchen --FrobenChristoph 01:48, 29. Jun. 2008 (CEST)

Dürfen Zeitungscover hochgeladen werden ?

Dürfen wie auf der englischen WP Zeitungscover, wie etwa hier: International Herald Tribune hochgeladen werden ? Laufbahn 07:29, 28. Jun. 2008 (CEST)

sorry habs selbst gefunden: http://de.wikipedia.org/wiki/Hilfe:FAQ_Rechtliches#Darf_man_Buchumschl.C3.A4ge_oder_Zeitschriftencover_fotografieren_oder_einscannen_und_diese_in_die_Wikipedia_einf.C3.BCgen.3F Laufbahn 07:43, 28. Jun. 2008 (CEST)
Noch eine Ergänzung: Wenn es man die Auflösung so wählt, dass nur die Überschriften zu lesen sind und man keine Bilder drauf hat oder diese stark unscharf maskiert, ist das mangels dann vorhandener Schöpfungshöhe meist Okay. sугсго 14:10, 28. Jun. 2008 (CEST)

Schöpfungshöhe Rudelgucken.jpg

Hallo, ich bin vom Einsteller des Bilds Rudelgucken.jpg gebeten worden, die Lizenzierung zu klären, schlage mich zum ersten mal mit sowas rum und bin etwas ratlos: Sehe ich das richtig, dass wir hier noch angewandte Kunst ohne „deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung“ (Wikipedia:Bildrechte#Logos) haben? Oder ist da schon genug Schöpfungshöhe, um besser beim WDR um Zustimmung zu Creative Commons by-sa 3.0 ([18]) oder einer anderen Lizenz zu bitten? Der WDR hat dem Einsteller auf Anfrage geschrieben, er könne "den Print verwenden", aber "unbedingt mit der Rechteangabe des WDR". Wenn ausreichende Schöpfungshöhe vorliegt reicht die Erklärung nicht (Stichwort Bearbeitung) aber cc-by-sa entspräche dem am ehesten. Richtig? Danke. --Richarddd 10:45, 28. Jun. 2008 (CEST)

Für eine cc-by-sa reicht die Freigabe nie. Ich sehe in dem Bild aber auch kein Überragen der durschnittlichen Gestaltung. jodo 13:06, 28. Jun. 2008 (CEST)
Sehe ich auch nicht. --RalfRDOG 2008 13:13, 28. Jun. 2008 (CEST)
Danke, ist das dann so korrekt?--Richarddd 14:19, 28. Jun. 2008 (CEST)
Sieht für mich korrekt aus. --RalfRDOG 2008 14:26, 28. Jun. 2008 (CEST)

Übersetzungen von gemeinfreien Werken

Bei Wikipedia:Urheberrecht steht, dass wir eine Übersetzung von urheberrechtlich geschützten Werken nicht für die Wikipedia verwenden können, selbst dann nicht, wenn wir selber die Übersetzung machen. Ist jetzt daraus abzuleiten, dass die Übersetzung selbst nicht dem Urheberrecht unterliegt und keine Schöpfungshöhe besitzt? Wir können jedoch selbstverständlich gemeinfreie (also etwa sehr alte) Texte in irgendeiner Sprache für die Wikipedia übersetzen und verwenden. Deshalb meine eigentliche Frage: Können wir aber auch moderne (nicht von WP-Autoren erstellte) Übersetzungen alter Texte verwenden? --PaterMcFly Diskussion Beiträge 22:19, 28. Jun. 2008 (CEST)

Ein Übersetzung ist grob wie eine Bearbeitung eines Werkes zu behandeln - sie ist technisch auch eine, es gibt aber einige Besonderheiten. Das heißt, dass sowohl Werk als auch Übersetzung unter einer wikipediakompatiblen Lizenz iwS (Gemeinfreiheit und Schöpfungshöhe eingerechnet) vorliegen müssen und diese zudem auch noch zusammenpassen, die Lizenzen also vermischbar sein müssen (Text CC-by-SA und Übersetzung nur GFDL gehen zB nicht). Um zu deiner Frage i.S. zu kommen: Nur wenn die Übersetzung des Dritten unter einer mit der GFDL-nischenbaren Lizenz iwS vorliegt (iW GFDL, PD, keine Schöpfungshöhe, Gemeinfrei weil amtliches Werk oä., die freieren Lizenzen der Free Software Foundation und anderer, die Mischbar sind). sугсго 22:39, 28. Jun. 2008 (CEST)
§ 3 Bearbeitungen
1Übersetzungen und andere Bearbeitungen eines Werkes, die persönliche geistige Schöpfungen des Bearbeiters sind, werden unbeschadet des Urheberrechts am bearbeiteten Werk wie selbständige Werke geschützt. 2Die nur unwesentliche Bearbeitung eines nicht geschützten Werkes der Musik wird nicht als selbständiges Werk geschützt.
Danke, nur eine Frage noch: Wann hat eine Übersetzung Schöpfungshöhe bzw. eben nicht? -- PaterMcFly Diskussion Beiträge 22:44, 28. Jun. 2008 (CEST)
Grob gesagt, wenn das Werk selber Schöpfungshöhe hat. sугсго 22:49, 28. Jun. 2008 (CEST)

Normalerweise gelten alle etwas umfangreicheren Übersetzungen (>1 DIN A 4-Seite) als geschützt. S.a. [19] --FrobenChristoph 01:33, 29. Jun. 2008 (CEST)

Wikisky

kann man von dort aus bilder Problemlos verwenden? Wie z.B. http://server9.wikisky.org/starview?object_type=2&object_id=3271 --Calle Cool 11:51, 19. Jun. 2008 (CEST)

Wenn Du damit meinst, ob man die Bilder hier in der Wikipedia weiterbenutzen darf: Ich finde auf dieser Seite keine Angaben zur Lizenz. Frag' direkt beim Seitenbetreiber an, oder durchforste die Seite, ob Du doch irgendwo eine Lizenz findest, die mit unseren Richtlinien hier konform geht. Gruß --Connum 12:45, 19. Jun. 2008 (CEST)

Die Lizenz befindet sich wohl auf http://server9.wikisky.org/policy.jsp?locale=DE

Hier das Zitat:

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http://server9.wikisky.org/policy.jsp?locale=DE

Wer ausreichend juristische englische Texte lesen kann, der möge es interpretieren. Cäsium137 (D.) 10:39, 20. Jun. 2008 (CEST)

Der Text betrifft nur die Datenschutz-Richtlinie der Website, sagt aber nichts über den Lizenzstatus der Inhalte aus. --Kam Solusar 13:36, 20. Jun. 2008 (CEST)
Jap, den hatte ich auch schon gefunden! ;-) Aber von einer Lizenz keine Spur... --Connum 13:58, 20. Jun. 2008 (CEST)

Das gehört zum Wiki. Ich gehe davon aus, dass die Verwendbarkeit der Weltraumbilder nicht gesichert ist, da es sich um ein Wiki mit schlechter Copyright-Pflege (URV-Suche) handelt. Zu den Grafiken des Tools habe ich nichts gefunden. Cäsium137 (D.) 20:53, 20. Jun. 2008 (CEST)

Ich hab nun noch folgendes Gefunden in der Englischen Wiki: en:Image:WikiSky web site.jpg und en:Image:Antares 3deg DSS2 WikiSky.jpg. Beides ist aus dem Artikel en:SKY-MAP.ORG. Dort stellen sie die Bilder unter die Creative Commons Attribution 3.0 und die wären doch hier dann auch erlaubt oder? --Calle Cool 14:11, 29. Jun. 2008 (CEST)

Die Bilder auf en sind URVen und müssen dort weg. Beim Bild en:Image:Antares 3deg DSS2 WikiSky.jpg steht sogar ein Link zu den Lizenzbedingungen. Und da steht: „SKY-MAP.ORG allows to use their processed images and cut out tools for non-commercial use with additional credits to WikiSky.org “ - man darf die Bilder also nur nicht-kommerziell verwenden. Es gibt aber sogar eine extra Erlaubnis für Wikipedia: „GKY-MAP.ORG grands permission to use their images and tool as Wikipedia's illustration material. We also verified at STScI the permission to use DSS data specifically for Wikipedia.“ Die Erlaubnis gilt also nur speziell für Wikipedia. CC ist was ganz anderes. -- Chaddy - DÜP 15:31, 29. Jun. 2008 (CEST)
Zum einen, was heist URVen? Zum anderen, was bedeutet das für die Lizensangabe in Wikipedia? Nutzen dürfen wir es allso. Aber die CC ist die falsche lizens. Welche Lizens muss ich dann angeben wenn ich ein Bild auf die Commons hochlade oder muss ich einfach nur ein Link auf das Copyright von den setzen? Oder das Copright in den Bildtext kopieren? --Calle Cool 16:26, 29. Jun. 2008 (CEST)
URV bedeutet "Urheberrechtsverletzung". Und wir dürfen diese Bilder eben nicht benutzen. Eine Verwendung ausschließlich nur für Wikipedia ist keine freie Lizenz. Wir akzeptieren hier aber nur Bilder, die unter einer freien Lizenz stehen. -- Chaddy - DÜP 16:42, 29. Jun. 2008 (CEST)
(BK) "URVen" bedeutet UrheberRechtsVerletzungen. Für die Wikipedia, also auch für Commons, bedeutet das, dass wir die Bilder nicht nutzen können. Wir akzeptieren nur Lizenzen, die umfassende (auch kommerzielle) Nutzungsrechte für jedermann einräumen. Lizenzen, die Wikipedia umfassende, allen anderen aber nur unkommerzielle Nutzungsrechte einräumen, sind nicht ausreichend.-- Wiggum 16:46, 29. Jun. 2008 (CEST)
So jetzt ist alles klar. Danke --Calle Cool 09:55, 30. Jun. 2008 (CEST)

Straßenschild mit Text aus WP

Wie auf diesem Bild ersichtlich wurde ein Straßenschild mit einem Text erklärt, der nahezu eins-zu-eins aus dem Artikel Erika Mann übernommen ist. Das ist doch eine URV, oder ist da das Zitatrecht gültig? Und wo kann man sich im Falle eines Straßenschilds beschweren? Grüße --Don-kun 18:43, 29. Jun. 2008 (CEST)

Höchstens ein Wikipedia:Textplagiat. In dem Text stecken fast nur Fakten und wenig Formulierung jodo 18:50, 29. Jun. 2008 (CEST)
Der Text auf dem Schild besitzt kaum SH würde ich mal sagen. Woher wissen wir, daß die sich nicht in der Wikipedia bedient haben? Den Artikel gibts 3 Jahre und das Schild sieht recht frisch aus. --RalfRDOG 2008 18:51, 29. Jun. 2008 (CEST)
Genau das will er ja sagen :) Er sagt, dass das Schild von Wikipedia kopiert hat. Steht auch drauf. jodo 19:08, 29. Jun. 2008 (CEST)
Lesen bildet. hätte genauer hinsehen sollen. --RalfRDOG 2008 19:12, 29. Jun. 2008 (CEST)

Die Quelle steht doch da - oder hätten die mehrere Seiten Lizenzerklärungstexte dazusetzen sollen? Jedenfalls eine sehr gute und voraussichtlich kostenlose Reklame für WP... BerlinerSchule 19:18, 29. Jun. 2008 (CEST)

Der Text hat keine Schöpfungshöhe. Da sehe ich kein Problem. -- Chaddy - DÜP 19:47, 29. Jun. 2008 (CEST)

Sachtma - für die Nennung von "Daten&Fakten" gibt's doch kein Urheberrecht - derartige Formulierungen findet ihr in jedem Lexikon oder als Klappentext. Die Behörde hätte überhaupt keine "Quelle" angeben müssen - hat es aber getan und wahrscheinlich damit zum ersten Mal die WP hierzustaate öffentlich gewürdigt. Da wiehert ja der Amtsschimmel ...:-) --Felistoria 22:56, 29. Jun. 2008 (CEST)
Das wäre ja schon fast was für den Kurier :) --RalfRDOG 2008 23:03, 29. Jun. 2008 (CEST)

Der Text der GFDL und die Autorenliste stehen ja möglicherweise auf der Rückseite :o). Ansonsten: Bruhaha... cool. -- Uwe 23:34, 29. Jun. 2008 (CEST)

Ich finde das auch cool und auch was für den Kurier. Es ist in Hamburg (und auch anderswo) durchaus üblich, Personen-Straßenschilder schon mal mit Hinweisen wie: „Schriftsteller, (*...., †....)“ zu versehen. Ungewöhnlich ist hier, dass a) in diesem Fall mal wirklich informiert wird und b) dann auch noch eine Quelle angegeben wird. Dass als eben diese die Wikipedia genannt ist, was ja gar nicht nötig gewesen wäre, stellt m. E. durchaus eine öffentliche - und amtliche! - Würdigung dar, die womöglich sogar eine Premiere ist. --Felistoria 23:48, 29. Jun. 2008 (CEST)
Ich habe einen Entwurf auf der Disk. vom Kurier, magst du noch was dazuschreiben oder ändern? --RalfRDOG 2008 00:32, 30. Jun. 2008 (CEST)
Hab ich hier gemacht. Das nur zur geneigten Kenntnisnahme. --Felistoria 01:32, 30. Jun. 2008 (CEST)
Das ist dann wohl eine rekursive Information ;) Kann das jemand auflösen? (Schild absägen)? --RalfRDOG 2008 01:52, 30. Jun. 2008 (CEST)
Aha, interessante Reaktionen ^^. Wobei ich Wikipedia als Quellenangabe immernoch nicht so toll finde, allein weil ziemlich schlecht nachvollziehbar (welcher Artikel, welche Version?). Nun gut, freuen wir uns dennoch drüber. Grüße --Don-kun 13:58, 30. Jun. 2008 (CEST) Lizenz auf der Rückseite... *roll*

Auftragsarbeit

Wenn ich von einem (semi-)professionellen Künstler ein Auftragswerk kaufe und er einverstanden ist, mir alle Rechte zu lassen - was muss ich dann bei Einstellung hier beachten und tun? --KnightMove 07:48, 30. Jun. 2008 (CEST)

Der Künstler kann dir nur die Verwertungs-, nicht aber die Urheberrechte übertragen, die behält er. Stimmt das? --Gnom 08:36, 30. Jun. 2008 (CEST)
Ok, das klingt plausibel... was ist in diesem Fall zu tun? --KnightMove 08:52, 30. Jun. 2008 (CEST)
Nachtrag: Wie ist das überhaupt mit "Text und Idee von X, Zeichnungen von Y"-Situationen? --KnightMove 09:53, 30. Jun. 2008 (CEST)
Also, so wie ich's verstanden habe und soweit mir hier niemand widerspricht: Der Urheber bleibt immer Urheber, das Urheberrecht kann (anders als z.B. in den USA) nicht übertragen werden, wohl aber Verwertungs- und Nutzungsrechte. Dann kannst du hochladen und allerlei andere Dinge mit dem Werk tun, darfst aber immer noch nicht behaupten, dass es dein Bild sei oder das Werk in Misskredit bringen. Wenn du das Werk tatsächlich mitgeschaffen hast, bist du Miturheber, ihr habt keine separaten, sondern nur ein gemeinsames Urheberrecht. IANAL, zum Selbernachlesen hier, besonders die §§ 8, 13, 15, 29 und 44 UrhG. --Gnom 14:27, 30. Jun. 2008 (CEST)

Ich habe vor einigen Tagen zwei Werke des Expressionisten Ernst Ludwig Kirchner hochgeladen und in den Brücke-Artikel eingefügt, da ich davon ausging, sie seien mit dessen 70. Todestag am 15. Juni gemeinfrei geworden. Nun hat mich Alinea auf meiner Diskussionsseite darauf hingewiesen, dass dies eventuell nicht der Fall ist. Weiß jemand mehr? Viele Grüße.

--Dr. Colossus 16:26, 30. Jun. 2008 (CEST)

Alinea hat Recht. Das Urheberrecht läuft erst am 1. Januar des Folgejahrs ab (also in diesem Fall am 1. Januar 2009). Das führt natürlich dazu, dass Werke im Extremfall noch ein Jahr länger geschützt sind (Todesdatum am 1. Januar 1938 => gemeinfrei am 1. Januar 2009, also erst 71 Jahre später), oder auch fast gar nicht länger als 70 Jahre nach dem Tod (Todesdatum am 31. Dezember 1938 => gemeinfrei am 1. Januar 2009, also gerade mal 70 Jahre und 1 Tag). -- Chaddy - DÜP 16:44, 30. Jun. 2008 (CEST)

Gilt die GFDL nur bei Schöpfungshöhe?

Aus Wikipedia:Fragen zur Wikipedia#Gilt die GFDL nur bei Schöpfungshöhe?:

Hintergrund: Benutzer:Demona/Baustelle beinhaltet Teile der Versionsgeschichte von Summoner, wennauch keine großartigen Änderungen durch fremde Benutzer.--141.84.69.20 10:41, 30. Jun. 2008 (CEST)

Auf der Baustelle fehlt die Versionsgeschichte des Originalartikels, da die erste Baustellenversion offensichtlich per copy&paste dort hingelangt ist. Sind zwar nicht viele Versionen, aber die müssen imho schon da dokumentiert werden, es ist sonst eine URV. -- Smial 11:02, 30. Jun. 2008 (CEST)
Ach, stimmt ja.--129.187.41.82 11:39, 30. Jun. 2008 (CEST)
Die ursprüngliche Frage bleibt aber.--129.187.41.82 11:42, 30. Jun. 2008 (CEST)
(Ohne Bezug zum konkreten Fall.) Wenn etwas keine SH hat, was willst du dann per GFDL (oder CC oder sonstwas) schützen/freigeben? Da ist in dem Falle schlicht nichts. Und wo nichts ist, kann man auch nichts schützen/freigeben. -- ShaggeDoc talk? 12:20, 30. Jun. 2008 (CEST)
Gibt es fehlende Schöpfungshöhe jetzt auch bei selbst formulierten Texten? -- Smial 12:23, 30. Jun. 2008 (CEST)
Was unterscheidet die Schöpfung eines Textes von der Schöpfung eines Bildes? (Siehe in dem Zusammenhang auch zwei Abschnitte über diesem.) -- ShaggeDoc talk? 12:56, 30. Jun. 2008 (CEST)
Das genau ist die Frage. -- Smial 13:03, 30. Jun. 2008 (CEST)

Die GFDL gilt genau dann, wenn ein Text unter Ausnutzung der GFDL kopiert, weiterverbreitet oder verändert wird. Es gibt vielfältige Möglichkeiten, dies auch ohne die GFDL zu tun. Beispielsweise kann der Urheber selbst damit tun und lassen, was er möchte, er kann jemand anders besondere Rechte einräumen oder Teile des Textes können in geeigneter Form zitiert werden oder das Werk wird einfach kopiert, weil es keine Schöpfungshöhe und damit auch keinen Urheber hat. Die GFDL kann als Angebot zu einem Vertrag betrachtet werden, der typischerweise genau dann in Anspruch genommen wird, wenn alle anderen Möglichkeiten wegfallen. Unabhängig davon gibt es auch die guten Sitten im Umgang mit Texten oder Bilder, die andere erstellt haben. Selbst wenn keine Schöpfungshöhe vorliegt, sollte jeder den ursprünglichen Ersteller nennen in Anerkennung seiner Leistung und damit klar machen, dass der Kopierer nicht die Lorbeeren einstreichen möchte. Das hat nichts mit dem Urheberrecht zu tun, das ist nur eine Frage der Ethik. --AFBorchert 13:13, 30. Jun. 2008 (CEST)

  • Text: GFDL gilt nur, wenn SH vorhanden ist
  • Foto: SH ist per Gesetz gegeben (§2 (5) UrhG); lizensiert wird so, wie es der Urheber wünscht (GFDL, CC oder gemeinfrei)
  • Bilder, die keine Fotos sind: GFDL (oder CC) gilt nur, wenn SH vorhanden ist

noch Fragen offen? --RalfRDOG 2008 14:43, 30. Jun. 2008 (CEST)

Das stimmt so nicht ganz. Fotografien zweidimensionaler Vorlagen, die sich nur darum kümmern, das Werk getreu wiederzugeben, erlangen bei uns keine eigene Schöpfungshöhe. In diesem Falle stellt sich nur die Frage nach dem Schutz für das abgebildete Werk. Und im übrigen muss genau unterschieden werden, wie wir bestimmte Dinge in der Wikipedia haben wollen und wie die allgemeine Rechtslage ist. Ein Bildzitat wäre unter geeigneten Rahmenbedingungen häufig machbar, in der deutschsprachigen Wikipedia wollen wir die aber nicht haben. --AFBorchert 15:42, 30. Jun. 2008 (CEST)
Das geht jetzt allerdings arg an der Ausgangsfrage vorbei, die da war: "Gilt die GFDL nur bei Schöpfungshöhe?" Was moralisch/ethisch/kollegial wäre ist zunächst mal eine andere Frage und was das jetzt mit dem Bildzitat zu tun hat, ist mir schleierhaft. -- ShaggeDoc talk? 16:14, 30. Jun. 2008 (CEST)

Eine Lizenz gilt immer nur für das was, lizensiert werden muss. Erlaubt ist alles, was nicht verboten ist. Wenn etwas keine SH hat, ist es gemeinfrei und jeder kann damit machen, was er will. Wenn man einen Blick in die GNU FDL wirft, stellt man fest, dass dort nur von einer Erlaubnis betreffend das Copyright die Rede ist (hier: Urheberrecht) --84.60.228.8 21:21, 30. Jun. 2008 (CEST)

Das scheint doch recht eindeutig zu sein, schönen Dank.--141.84.69.20 11:50, 1. Jul. 2008 (CEST)

Urheberrecht von eigentlich gemeinfreien Bildern in neuen Büchern

Hallo, ich besitze ein Buch, dessen Bilder ich gerne für Artikel zu benutzen beabsichtige. Dieses Buch ist eine Sammlung ("Compilation") von Zeitungsberichten der Illustrated London News aus der Zeit der 1840er bis 1850er Jahre. Eigentlich sollten die Illustrationen doch gemeinfrei sein, da die ursprüngliche Veröffentlichung schon länger als 70 Jahre zurückliegt (oder?). Jedoch steht im Einband des Buches (welches aus dem Jahre 1988 stammt) der typische Text: All rights reserved. No part of this publication may be reproduced, stored [etc., etc., ...] without the prior permission of John Nicholson Ltd.. Was bedeutet dass? Kann dieser Verlag das Urheberrecht für Bilder aus den 1840er Jahren beanspruchen? --NoCitNeed 00:00, 28. Jun. 2008 (CEST) --NoCitNeed 00:00, 28. Jun. 2008 (CEST)

Das könnte der Verlag nur, wenn er die Bilder erstveröffentlicht hätte. Da dies offensichtlich nicht zutrifft, sind die Bilder ok. --RalfRDOG 2008 00:11, 28. Jun. 2008 (CEST)
Okay, vielen Dank für die Aufklärung! Dann kann ich sie also bedenkenlos nutzen. --NoCitNeed 00:32, 28. Jun. 2008 (CEST)
Aber noch ein kurzer Hinweis: Die Grenze der Gemeinfreiheit sind nicht 70 Jahre nach Veröffentlichung - außer bei anonymgebliebenen Werken - sondern 70 Jahre nach den letztversterbenden Urheber. sугсго 09:03, 28. Jun. 2008 (CEST)
In dem Buch sind die Illustratoren nicht im einzelnen genannt, aber ich gehe angesichts ihrer Schaffensphase in den 1840/1850ern davon aus, dass keiner von ihnen bis 1938 gelebt hat. --NoCitNeed 10:47, 28. Jun. 2008 (CEST)
Das muss aber belegt sein. -- Chaddy - DÜP 13:05, 28. Jun. 2008 (CEST)
100 Jahre pma. also Chaddy...--RalfRDOG 2008 13:15, 28. Jun. 2008 (CEST) Unachtsame Falschbezeichnung durchgestrichen „post mortem auctoris“ sугсго 14:13, 28. Jun. 2008 (CEST)
Naja, wie gesagt, das Todesdatum muss schon belegt sein, damit man es als ein Kriterium für Gemeinfreiheit hernehmen kann. Aber es würde ja genügen, wenn sicher ist (und nicht nur wahrscheinlich), dass die Illustratoren vor 1938 gestorben sind. -- Chaddy - DÜP 13:33, 28. Jun. 2008 (CEST)
Es ist immer sinnvoll, soviele Angaben wie möglich zu suchen, schon zu Dokumentationszwecken. Was die Gemeinfreiheit angeht, kann m.E. alles was älter als 150 Jahre ist, bedenkenlos als PD-alt getaggt werden.-- Wiggum 13:51, 28. Jun. 2008 (CEST)

"Die deutschsprachige Wikipedia akzeptiert Bilder, die nachweislich 100 Jahre oder älter sind, sofern der Name des Urhebers oder dessen Todesdatum auch nach gründlicher Recherche in Suchmaschinen, Datenbanken und biographischen Nachschlagewerken nicht herausgefunden werden kann." WP:BR --FrobenChristoph 01:36, 29. Jun. 2008 (CEST)

Dazu aber die Frage, wer genau hat(te) denn nun das Urheberrecht auf die Illustrationen in der Zeitung? Der Zeichner selbst, der Artikelautor, der Herausgeber der Zeitung oder der Zeitungsverlag als juristische Person? Ist das heute noch nachvollziehbar? Via Google habe ich die Namen der damaligen Illustratoren nicht ausfindig machen können, ich habe inzwischen dem Betreiber einer Seite, die sich mit der Online-Archivierung und Aufarbeitung der alten London Illustrated News beschäftigt, eine dahingehende Email geschrieben. Sollte der es nicht wissen, kann ich das dann als ausreichend gründliche Recherche bezeichnen um die Bilder für gemeinfrei zu erklären? --D-M 12:33, 1. Jul. 2008 (CEST) PS: Ich bin Benutzer:NoCitNeed, habe aber inzwischen eine Benutzernamensänderung hinter mir.
Das Urheberrecht kann bei uns (DACH) nur eine natürlich Person besitzen. Also der Ilustrator oder seine Erben. Ist nachweisbar, dass das Urheberrecht abgelaufen ist, kann das gemeinfrei Werk als solches verwendet werden, und der Verlag kann eingentlich schreiben was er will, denn dann begeht er eine Schutzrechtsberühmung. Die Verlage (und auch Archive) versuchen natürlich regelmässig, bei Werken denn Anschein zu erwecken das sie das Urheberrecht daran besitzen, obwohl das bei uns ja bekanntlich nie möglich ist. Sie können höchstens das alleinige Verwertungsrecht besitzen und das läuft immer spätestens mit dem Urheberrecht zusammen aus. Kurz gesagt, wenn das Urheberrecht abgelaufen ist, kann kein Verwertungsrecht mehr vorhanden sein.Bobo11 12:47, 1. Jul. 2008 (CEST)

Library of Congress / "no known restrictions"

Bestimmt schon einmal gefragt worden, aber ich finde gerade keine vernünftige Antwort, also: ich habe gerade den Artikel über den Fotografen Arnold Genthe (†1942) angelegt; Genthe hat seine sämtlichen Fotografien der Library of Congress überlassen, die teilweise vor 1923 publiziert wurden. Gehe ich mal wieder recht in der Annahme, dass Genthes Bilder mit wenigen Ausnahmen Fair use sind und sich diese Anfrage im Prinzip schon von selbst beantwortet hat ;-) ? In diesem Kontext: Wo ist der Unterschied wenn in der LOC no known restrictions angegeben ist? Verwendbar oder nicht? Grüße --Telrúnya 11:20, 30. Jun. 2008 (CEST)

Die LoC geht davon aus, dass bei Stiftungen durch den Künstler selbst auch alle Nutzungsrechte übertragen werden (Urheberpersönlichkeitsrechte gibt es in der US-Rechtsordnung nicht). Sie behandelt die Werke daher in Folge als Public Domain. Wenn wir das grundsätzlich akzeptieren, dann spricht nichts dagegen, die Bilder hier als gemeinfrei zu behandeln. --h-stt !? 19:41, 30. Jun. 2008 (CEST)
Auf die Gefahr hin, dass wir es schon schon bei einigen anderen LoC-Bildern durchgekaut haben: Wie PD ist die LoC-Lizenz? Zumindest lese ich dort für mindestens eine Attributierungspflicht, wenn ich nicht sogar ein Änderungs-/Verunstaltungsverbot mit. --jha 21:13, 30. Jun. 2008 (CEST)

Wir sollten auch hier nicht päpstlicher als der Papst sein. Wenn wir US-Government-works akzeptieren können wir auch diese als PD nehmen --84.60.228.8 21:18, 30. Jun. 2008 (CEST)

Lad es doch gleich auf die Commons. Die haben dafür sogar eigene Bausteine. jodo 23:52, 30. Jun. 2008 (CEST)

Das LoC-Template auf Commons ist doch deprecated, also abgeschafft (commons:Template:PD-LOC)? Die Genthe-Collection hat eine separate "rights information"-Seite, auf der es heisst: The photographs Arnold Genthe made for his own use are considered to be in the public domain. Other photographs, however, may have been produced as "work for hire" and copyright may be held by the original client. Privacy and publicity rights may also apply. Im übrigen heisst es unter [20] In 1943 the Library of Congress purchased the photographic materials remaining in the studio of Arnold Genthe (1869-1942) at the time of his death. was für mich irgendwie anders als "vermacht" oder "gestiftet" klingt.-- Wiggum 00:57, 1. Jul. 2008 (CEST)

Siehe auch die Diskussionsseite der Vorlage: "The US Library of Congress hosts many millions of works both free and non-free. While it is true that many of their works are PD-old, a great many are not. As a result, we can't not presume anything about the license status of a work simply because the LOC hosts it. " Selbst in den USA sind nicht alle Inhalte der LoC 100% public domain, von (erbeuteten) ausländischen Werke mal ganz abgesehen. --Kam Solusar 20:06, 1. Jul. 2008 (CEST)
Zudem sind die ganzen SF-Bilder von Genthe in den 1900er und 1910er Jahren veröffentlicht worden, die sind also in den USA PD. sугсго 20:12, 1. Jul. 2008 (CEST)
Ja aber {{PD-US}}, wie z.B. dieses berühmte Erdbebenfoto sowie die meisten Genthe-Bilder auf Commons, sind doch in der de:WP nicht erlaubt oder sehe ich das falsch? --Telrúnya 22:48, 1. Jul. 2008 (CEST)

Ich bin dabei, diesen schon lange existierenden Artikel per EN:WP auf einen besseren Stand zu bringen. Ein Versionsimport ist deswegen nicht möglich. Wie ist das korrekte Vorgehen? Auf die alte Tour? Komplette Versionsgeschichte und Originaltext in den Quelltext, Verweis darauf im Editkommentar mit Perm-Link und in der nächsten Artikelversion das ganze wieder raus? --Matthiasb 16:51, 27. Jun. 2008 (CEST)

Nutze den en-Artikel nur als Steinbruch, suche die dort agegebenen Quellen und schreibe einen eigenen Artikel für die de-WP. Für deutsche Leser muss man US-Geographie und -Geschichte anders aufbereiten als für ein lokales Publikum. Ich übersetze zB nie - aus diesem Grund. Wenn du übersetzen willst, reicht die Angabe der Herkunft in Form eines Permanentlinks auf die Vorlagen-Version in Zusammenfassung und Quellen völlig aus, anderslautende Behauptungen sind unbeachtlich. --h-stt !? 19:44, 30. Jun. 2008 (CEST)
Hallo H-stt. Weil ich's grad lese, und eigentlich auch immer Fan der von Matthias genannten "alten Tour" war: Wieso sind die anderen Meinungen unbeachtlich? Was passiert, wenn der Originalartikel gelöscht wird, und die Bearbeiter dort nicht mehr einsehbar sind? Gilt dann "Die GFDL bleibt gewahrt, weil sie zum Zeitpunkt der Übersetzung gewahrt war"? Grüße, 217.86.2.164 19:59, 30. Jun. 2008 (CEST)
Mit Löschungen kommt die GFDL nie zurecht, das ist einfach so. Und die Zeiten der GFDL sind zum Glück ja auch vorbei. In ein paar Monaten (vielleicht auch nur Wochen) kommt die Neufassung und für die Zwischenzeit können uns die Details egal sein. --h-stt !? 13:23, 2. Jul. 2008 (CEST)

Zitatensammlungen, Abschnitt "Kritiken" in Artikeln zu Filmen und die Redaktion Film und Fernsehen

Es wäre mir lieb, wenn mal einer der hier ansässigen Experten sich hier äußern würde. Problemstellung: Momentan bestehen 90-99% aller "Kritik"-Abschnitte in Film-Artikeln nur aus wörtlichen Zitaten, ohne jeglichen Kontext drum rum und fast alle aus dem Lexikon des internationalen Films kopiert, was IMHO gegen die unter Wikipedia:Zitate dargestellten Grundsätze verstößt. ---Asthma 21:46, 21. Jun. 2008 (CEST)

Ist in der Vergangenheit schon diskutiert worden (siehe hier) und zumindest bei den vielzitierten Kritiken aus dem Lexikon des internationalen Films sah sycro keine Probleme. --César 22:45, 21. Jun. 2008 (CEST)

"Wenn die Zitate einen geringen Umfang haben (gegeben) und im einzelnen Artikel vom Zweck (wie wird der Film bewertet?) her gerechtfertigt sind, spielt es keine Rolle, ob sie zusammengenommen eine nennenswerte Entnahme aus der Quelle darstellen. Die Wikipedia wird durch diese eingebundenen Zitate nicht zu einem Handbuch moderner Zitate (siehe Zitatesammlung). Siehe auch q:WQ:UR und die BGH-Entscheidung Geistchristentum (passt nicht direkt, sollte man aber vielleicht trotzdem nennen). Meiner Meinung nach: Weitermachen wie bisher, es nur nicht im Einzelfall übertreiben und öfter weitere Zitate aus anderen Quellen ergänzen. Eventuell auch eher in den Text einbinden als gesonderter Abschnitt. Dieses Ergebnis lässt sich auch von der inhaltlichen Seite bestätigen: Wertungen stellen oft sehr individuelle Formulierungen dar, bei denen man durch Umformulierungen die Gefahr einer Persönlichkeitsverletzung riskiert, da niemand es hinnehmen muss, dass man ihm Zitate unterlegt, die er nicht gemacht hat. Hinzu kommt das urheberrechtliche Veränderungsverbot bei persönlichen geistigen Schöpfungen. Natürlich ist es sinnvoll, solche Wertungen über Filme wiederzugeben, um einen Eindruck von ihrer Rezeption zu vermitteln. Dazu gibt es ja das Zitatrecht. --Historiograf 21:31, 21. Apr. 2008 (CEST)" --Historiograf 14:48, 22. Jun. 2008 (CEST)

Irgendwie glaube ich, dass du nicht verstanden hast, worauf es mir ankommt. Bitte mal Die Abenteuer eines Zehnmarkscheines#Kritiken, Absolut_Warhola#Kritiken, Die_Lebenden_und_die_Toten#Kritiken und tausende andere Artikel angucken. Das sind Absätze mit nichts weiter als Zitaten, tausendfach. Nur wörtliche Zitate, sonst nix. Wie verträgt sich das mit dem unter Wikipedia:Zitate#Zitatrecht Angeführtem? --Asthma 21:18, 22. Jun. 2008 (CEST)
Zitate sind nur zulässig, wenn sie ein selbständiges Werk unterstützen. Zitate, die anstelle eignener Ausführungen stehen, sind nicht zulässig. In Filmartikeln wird massenhaft gegen geltendes Urheberecht verstoßen. Die Abschnitte müssen alle gelöscht werden. --h-stt !? 20:13, 23. Jun. 2008 (CEST)
Ich denke nicht, dass du das beurteilen kannst. Um die Einschätzung des jeweiligen Films wiederzugeben, ist es zur Erläuterung des Inhalts des zitierenden Werks (hier: WP-Artikel) statthaft, einige wenige kurze Zitate wiederzugeben. Das ist mit § 51 UrhG absolut vereinbar, der im übrigen zum 1. Januar 2008 geändert wurde. Außerdem ist die Frage, ob die einzelnen zitierten Sätze Schöpfungshöhe haben. Wikiquote arbeitet gut mit einer pragmatischen Regelung: maximal 5-10 kurze Zitate geschützter Autoren. --Historiograf 03:26, 24. Jun. 2008 (CEST)
Nicht wenn das "zitierende Werk" (der WP-Artikel) selbst gar keine Aussage zur Bewertung des gegenständlichen Werkes (des Films) macht, sondern zu diesem Zweck ausschließlich das fremde Werk (das Lexikon des international Films) kopiert. Zitate müssen immer inhaltlich in das eigenständige Werk eingebunden sein. --h-stt !? 22:27, 24. Jun. 2008 (CEST)
Nachtrag: Hier ist der Link zum jüngsten BGH-Urteil (Dezember 2007) zum Thema. Amtlicher Leitsatz: „Ein Zitat ist nach § 51 UrhG nur zulässig, wenn eine innere Verbindung zwischen der zitierten Stelle und eigenen Gedanken des Zitierenden hergestellt wird.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=44091
Auszug: „Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Zitierfreiheit es nicht gestattet, ein Werk nur um seiner selbst willen zur Kenntnis der Allgemeinheit zu bringen. Es reicht nicht aus, dass die Zitate in einer bloß äußerlichen, zusammenhanglosen Weise eingefügt und angehängt werden; vielmehr muss eine innere Verbindung mit den eigenen Gedanken hergestellt werden ([...]). Ein Zitat ist deshalb grundsätzlich nur zulässig, wenn es als Belegstelle oder Erörterungsgrundlage für selbständige Ausführungen des Zitierenden erscheint.“ (Absatz 42)
Alle "Zitate" ohne Einbindung in eine eigene Bewertung sind rechtswidrig - alle unverzüglich löschen. --h-stt !? 11:31, 26. Jun. 2008 (CEST)

Wenn das einzelne Zitat Schöpfungshöhe hat, eine persönliche geistige Schöpfung ist und deutscher Herkunft (?). Eigene Gedanken dürfen wir wegen WP:TF keine haben. Man denke auch an den Rechtsgrundsatz: Wo kein Richter, da kein Henker. Die Diskutanten, Asthma und H-stt, bitte ich jetzt doch einmal zu bedenken, für was sie eigentlich streiten, was sie erreichen wollen, und welche Auswirkungen das haben wird. Wikiquote könnt ihr dann gleich mit dichtmachen. Vorauseilender Gehorsam nutzt niemandem was. Ihr seid im Begriff, der Wikipedia den letzten Rest Geist und sprachliches Niveau auszutreiben, in dem Bereich, wo es am ehesten nötig ist. Man kann sich auch an den Maßstäben der freien Welt orientieren, auf kaum einer Webseite wird so erbittert um das Zitatrecht gefochten wie bei Wikipedia. Man schaue sich einmal http://www.filmzentrale.com oder http://www.film-zeit.de nach diesen Gesichtspunkten an. Bitte Histo oben nochmal lesen (Persönlichkeitsrecht? Veränderungsverbot?). Gab es etwa in der Vergangheit Schadensersatzforderungen wegen Verletzungen des Zitatrechts gegen die immerhin gemeinnützige Wikipedia? Von Zusammenhanglosigkeit kann keine Rede sein, Erörterungsgrundlage ist bei einzelnen Sätzen (!) schnell konstruiert. „in einem durch den Zweck gebotenen Umfang“ in § 51 wurde tatsächlich zum 1. Januar 2008 gestrichen (http://www.urheberrecht.de/index.html?/urhg/urhg51.htm) Bei Kurzzitaten von 2-3 Sätzen Umfang ist das vollkommen lächerlich, liebe Mit-Wikipedianer. Die Möglichkeit, eine Freigabe bzw. ein gentlemen's agreement von der Kirche einzuholen, besteht unbenommen. Dreadn 20:41, 26. Jun. 2008 (CEST)

Die oben angeführte Formel „um seiner selbst willen […] bloß äußerlichen, zusammenhanglosen Weise […] innere Verbindung mit den eigenen Gedanken […] grundsätzlich […] Belegstelle oder Erörterungsgrundlage“ müsste dann mindestens bei WP:Zitate auftauchen, was nicht der Weltuntergang wäre. Siehe zum Schmunzeln im Übrigen: Rechtssicherheit. Selbstverständlich habe ich noch NIE ein Zitat um seiner selbst willen verwendet. Dreadn 21:11, 26. Jun. 2008 (CEST)

Ja, WikiQuote ist nach deutschem Recht nicht möglich und muss geschlossen werden. Das ist nach diesem Urteil kaum bestreitbar. Macht ihr das als Community von WikiQuote selbst oder muss da ein Eingriff von Außen her? Mit einer Freigabe des Verlags wären die Auszüge aus dem Lexikon des internationalen Films natürlich in Ordnung, aber bitte hört auf, die systematische Übernahme von isoliert eingestellten Bewertungen als Zitat iSd Zitatrechts zu verstehen, das sind sie nicht und waren es auch nach der Rechtsprechung seit 1972 nie. --h-stt !? 08:02, 27. Jun. 2008 (CEST)
Eine Schließung ist nicht unebdingt nötig, denn es gibt ja auch auf Grund des Alters gemeinfreie Zitate und zitierte Texte, die keine Schöpfungshöhe haben. -- Chaddy - DÜP 11:55, 27. Jun. 2008 (CEST)

Theoretische Frage: Was passiert eigentlich, wenn (mal angenommen) in 5 Jahren das Recht verschärft wird und Zitate z.B. nur noch nach Genehmigung erlaubt sind. Müssten wir dann alle 700.000 Artikel durchgehen und Zitate entfernen? Also auch die Zitate, die jetzt erlaubt waren? --Grim.fandango 20:36, 28. Jun. 2008 (CEST)

Wieder mal vorbildlich, wie alle meine Argumente ignoriert werden. Dann warten wir auf einen Eingriff von aussen, und zwar bis zum Sankt Nimmerleinstag. Wird schon seinen Grund gehabt haben, dass das bis zum BGH hochgegangen ist. Noch dazu bedienen wir uns überwiegend aus Quellen, die frei und offen (und oft werbefrei) im Netz stehen, sprich: nicht mit prozesslustigen Kontrahenten zu rechnen ist, oder kein wirtschaftliche Schaden entsteht, Sachverstand bei jedem Bearbeiter vorausgesetzt, Pro7 oder die öffentlich-rechtlichen Sender mögen vielleicht gefährlicher sein. Zudem wird kaum je ohne Ankündigung (Abmahnung) prozessiert werden. Sammelklagen gibt es nicht in Deutschland. Ich schlage vor, die wachsweiche Rechtslage im Originalwortlaut, ohne bei der Wortwahl übers Ziel hinauszuschiessen, an die Wikipedianer weiterzugeben, dann soll jeder sehen, was er macht - verspricht zumindest energische Diskussionen in den Folgejahren. Die Verantwortung ist hier auf viele Schultern verteilt (http://www.heise.de/newsticker/meldung/print/108194 http://www.wikimedia.de/). Keine systematische Übernahme als vielmehr eine autonom-schwarmartige. Wenn einem ein Artikel brenzlig vorkommt, ist man nicht gezwungen, daran zu editieren. Wenn man Wikipedia schreibt (oder auch nur liest), steht man nach deutschem Recht ohnehin chronisch mit einem Bein im Gefängnis. Rechtlicher Status eines Zitats interessiert mich meist nur sekundär, das inhaltliche und fachliche ist mir weit wichtiger: nenns einen Charakterfehler. Wenn ab und an mal Kästner-Erben herumtoben, sind das Kollateralschäden (bzw. bedauerlich für die Betroffenen auf beiden Seiten). Korrekturen zu oben: "gestrichen" wurde diese Passage nicht ersatzlos, sondern merkwürdig geändert. (ich gestatte mir mal noch, in allgemeiner Form hinzuweisen auf: Zitatensammlung, http://de.wikiquote.org/wiki/Wikiquote:Reform http://meta.wikimedia.org/wiki/Offene_Rechtsfragen#Zitatesammlung_.28strukturiert.29 ) 2.) Wir als Autorenkollektiv sind nicht nur gemeinnützig, sondern sogar GNU-FDL, d.h. die ehrenamtlichen Autoren verzichten ihrerseits auf jegliches Copyright (und auch: ohne das Zitat in seiner seiner Eigenschaft als Zitat anzutasten). Wikiquote schliessen würde das Lebenswerk von einigen kaputt machen, und Millionen Stunden Arbeit und Vermögen vernichten, und wäre auch ziemlich schade. Ich glaube schon seit geraumer Zeit, die Beiträger mögen wohl die Populärkultur nicht, und agitieren mit diesem Vorwand gegen den Filmbereich (der ja vielleicht 15 % der Edits hier ausmacht) - oder haben irgendwelche persönlichen Händel. Bei Grauzonen gilt: Strafverfolgung ist Sache der Strafverfolgungsbehörden. Das Projektinteresse geht dem Behüten der Wikipedianer vor. Wir sind beispielsweise auch den Spendern verpflichtet. Dreadn 17:19, 29. Jun. 2008 (CEST)

Deine Aussagen werden ignoriert, weil sie keine juristischen Argumente enthalten. Wenn andere sich Inhalte von irgendwo zusammenkopieren, dann ist das nur für sie selbst riskant. Wir geben alle unsere Inhalte aber ausdrücklich zur Weiternutzung durch Dritte frei und müssen deshalb sicherstellen, dass wir wirklich die Rechte an den Inhalten haben - "Wo kein Kläger ..." reicht uns eben nicht. Und deine Behauptung "Wir als Autorenkollektiv sind nicht nur gemeinnützig, sondern sogar GNU-FDL, d.h. die ehrenamtlichen Autoren verzichten ihrerseits auf jegliches Copyright" zeigt, dass du überhaupt nicht verstanden hast, was eine freie Lizenz ist. Unsere Inhalte sind nicht gemeinfrei. Bitte verzichte darauf, dich zu Rechtsfragen zu äußern. --h-stt !? 19:50, 30. Jun. 2008 (CEST)

Mir ist überhaupt nicht klar, welche Art von Zitaten nun erlaubt sind, vielleicht hat jemand ein Positiv-Beispiel? --Grim.fandango 20:30, 30. Jun. 2008 (CEST)

Matthias_Herdegen#Kritik. Kurz gesagt, zitieren darfst du in der WP genauso wie in wissenschaftlichen Arbeiten. Legale Zitate diesen der Unterstützung eigener Darstellungen, nie als deren Ersatz. --h-stt !? 20:42, 30. Jun. 2008 (CEST)
Wird nun diese (deine) Interpretation der Gesetzeslage auch irgenwo im Wikipedia-Namensraum offiziell hinterlegt? --Grim.fandango 20:39, 1. Jul. 2008 (CEST)
Sollte sie? Wir schreiben zu anderen Rechtsfragen ja auch keine Meta-Artikel im Projektnamensraum. --h-stt !? 14:27, 2. Jul. 2008 (CEST)
Sicher. Bisher ist das für mich nur deine Meinung. Ich weiß ja nicht mal, ob deine Meinung von den anderen geteilt wird. Wenn ich nun irgendwo Zitate entferne, werde ich gefragt, warum ich das tue. Da möchte auf eine Richtlinie verweisen und nicht auf eine Meinungsäußerung. --Grim.fandango 21:09, 2. Jul. 2008 (CEST)
Das ist nicht meinen Meinung, das ist die Rechtslage. Und ich habe das durch Zitate aus dem Gesetz und der letzten maßgeblichen Entscheidung des BGH belegt. Wir schreiben nie Richtlinien, um die Rechtslage darzustellen. --h-stt !? 08:25, 3. Jul. 2008 (CEST)
Ich weiß aber nicht, ob du die Rechtslage richtig erfasst hast und die Belege verstehe ich eh kaum, weil ich kein Jurist bin. Bloß weil dir keiner Widersprochen hat, heißt das nicht, dass du Recht hast. Ich weiß ja nicht mal, ob du Jurist bist. Daher wären ein paar Meinungen und/oder eine Richtlinie besser. Es bleibt aber immer noch die Frage, wer eigentlich bei geänderter Rechtslage die 700.000 Artikel durchsuchen soll. --Grim.fandango 10:30, 3. Jul. 2008 (CEST)
Ich würde die Diskussion verstehen, wenn nur die Zitate zu den Filmen da stehen würden. Stattdessen sind die Abschnitte in längere Artikel eingebunden, mit Handlung, Hintergrund, Infobox etc. Ganz ehrlich? Da sehe ich kein rechtliches Problem! Diese Vorgehensweise kann ich mir ohne Problem auch in wissenschaftlichen Arbeiten vorstellen, nicht als optimal, aber sicherlich nicht als URV. --84.137.49.107 17:58, 2. Jul. 2008 (CEST)