„Studienkreis“ – Versionsunterschied

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== Weblinks ==
== Weblinks ==
* [http://www.studienkreis.de Offizielle Website]
* [http://www.facebook.de Offizielle Website]


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==

Version vom 9. März 2015, 14:07 Uhr

Studienkreis Gruppe (Studienkreis GmbH, Studienkreis Partnersysteme GmbH, People Online GmbH)

Logo Studienkreis.jpg
Rechtsform GmbH
Gründung 1974
Sitz Bochum
Leitung Lorenz Haase (Geschäftsführer Studienkreis GmbH, Studienkreis Partnersysteme GmbH, People Online GmbH)
Mitarbeiterzahl ca. 10.000 Nachhilfelehrer (Honorarkräfte)
Umsatz 75-80 Mio. EUR (2007)
Branche Nachhilfeinstitut
Website www.studienkreis.de

Die Studienkreis Gruppe mit Sitz in Bochum ist, nach der Schülerhilfe der ZGS Bildungs-GmbH, der zweitgrößte kommerzielle Anbieter von Nachhilfe in Deutschland mit Geschäftstätigkeit auch im deutschsprachigen Ausland.

Profil

Der Studienkreis wurde 1974 von Jürgen Hüholdt in Deutschland gegründet und ist seit 1999 auch in der Schweiz, Österreich und Luxemburg tätig. 2003 verkaufte Hüholdt das Unternehmen an den Cornelsen Verlag, der den Studienkreis zum 1. Januar 2013 an die Private-Equity-Gesellschaft Aurelius AG weiterreichte.[1]

Der Studienkreis bietet Nachhilfeunterricht für Schüler aller Schulformen und Klassen an. Schwerpunkte liegen auf der Sekundarstufe 1 und 2 sowie den Fächern Mathematik, Englisch und Deutsch. Seit 2009 gibt es auch eine Kinderlernwelt für Schüler der Klassen eins bis vier. Das Nachhilfeinstitut unterrichtet etwa 70.000 Schüler jährlich.

Die Zentrale der rund 1.000 über die meisten größeren Städte Deutschlands und der Schweiz verteilten Einzelschulen befindet sich in Bochum. Seit 1986 werden etwa 40 Prozent dieser Schulen im Franchiseverfahren von Einzelunternehmern geleitet. Im „Franchise-Ranking 2013“ der Fachzeitschrift „impulse“[2] belegte der Studienkreis den neunten Rang, unter den Dienstleistern sogar den dritten Platz. Grundlage ist eine detaillierte Analyse von Firmenkennzahlen, die Rückschlüsse auf Stabilität, Dynamik, und Verdienst zulassen, sowie die Bewertung der Systeme durch Experten. Seit 1991 ist ein Teil der Franchisenehmer im „Arbeitskreis Selbständiger Studienkreis-Inhaber“ (ASS) organisiert, der die Zusammenarbeit der Franchisenehmer verbessern soll, um deren Interessen gegenüber der Zentrale zu vertreten, aber auch um die Qualität der Nachhilfeschulen zu verbessern. [3]

Das Konzept des Studienkreises basiert auf individueller Förderung in Gruppen von maximal fünf Schülern, die in 90-Minuten-Schichten von Honorarkräften unterrichtet werden. Seltener wird auch Einzelunterricht angeboten. Basis des Unterrichts war ursprünglich eine sechs- oder zehnmonatige Vertragsbindung, durch die eine Verbesserung der Schulleistungen wahrscheinlicher sei, so der Studienkreis. Nach anhaltender Kritik werden heute auch Verträge ohne Mindestlaufzeiten angeboten, die allerdings teurer sind.

Seit September 2011 bietet der Studienkreis auch Online-Nachhilfe als Einzelunterricht an.

Im Rahmen einer „Qualitätsoffensive“, die wesentlich vom ASS angeregt wurde, setzte sich der Studienkreis als erstes deutsches Nachhilfeinstitut für eine Zertifizierung der Institute ein und diente dabei 2004 als Vorreiter der Branche. Der TÜV Rheinland hat mittlerweile ca. 800 Studienkreise (Stand 01/2012) nach einem speziell für Nachhilfeinstitute entwickelten Kriterienkatalog zertifiziert.[4] Im Jahr 2013 wurde der Studienkreis „Service-Champion Nr. 1 der Nachhilfeanbieter“. Das ist das Ergebnis von Deutschlands größtem Service-Ranking, das jährlich von der ServiceValue GmbH in Kooperation mit der Tageszeitung DIE WELT und der Goethe Universität Frankfurt durchgeführt wird.[5]

Umfrage zur Wirksamkeit von Nachhilfe am Beispiel des Studienkreises

In einer Umfrage der Universität Bielefeld, die im Auftrag des Studienkreises durchgeführt wurde[6], wurden unter der Leitung von Eiko Jürgens 836 Personen, Eltern und Schüler des Studienkreises nach ihren Erfahrungen mit der Studienkreis-Nachhilfe befragt.[7] Bei knapp drei Vierteln (74 %) der befragten Nachhilfeschüler hätten sich die Leistungen im Nachhilfefach verbessert, seitdem sie Nachhilfeunterricht erhalten. 39 % der befragten Schüler gaben an, dass sich ihre Schulleistungen insgesamt verbessert hätten.

Den Grund dafür sahen die befragten Eltern darin, dass die Schüler durch die Nachhilfe mehr Selbstvertrauen und fächerübergreifend nutzbare Lernstrategien und -techniken entwickelt hätten. Jeweils gut drei Viertel der befragten Schüler (77 % bzw. 79 %) würden sich – bedingt durch den Nachhilfeunterricht – in der Schule insgesamt mehr am Unterricht beteiligen und ihre Hausaufgaben sowohl im Nachhilfefach als auch in anderen Fächern selbstständiger erledigen.

Bei Schülern des Studienkreises verbessert sich laut Umfrage zusätzlich die Einstellung zur Schule: 41% der befragten Schüler würden nun lieber zur Schule gehen; 59% hätten wieder mehr Spaß an der Schule, seitdem sie Nachhilfeunterricht erhalten. Nach Ansicht der Befragten trägt der zusätzliche Unterricht am Nachmittag dazu bei, Konflikte zwischen Schülern und Fachlehrkraft zu vermeiden. Insgesamt 60% der befragten Schüler kämen mit ihrem Fachlehrer besser zurecht, seitdem sie das Nachhilfeangebot des Studienkreises in Anspruch nehmen.

Widerstände gegen Vertragsbedingungen

150 Franchise-Nehmer mit insgesamt 400 Schulen schlossen sich zum Berufsverband ASS zusammen und kritisierten den Studienkreis, da sie Gebühren in Höhe von 13% des Gesamtumsatzes abführen mussten und daher aus ihrer Sicht zu wenig Geld erhielten. Zudem sahen die Verträge Laufzeiten von bis zu 20 Jahren vor. Die einzige Möglichkeit zum Ausstieg aus solchen Verträgen war das Freikaufen durch hohe Beträge. Eine Studienkreis-Franchise-Nehmerin aus dem badischen Bretten klagte dagegen und bekam vor Gericht recht. Das Landgericht erklärte die Praxis für sittenwidrig und rügte die Studienkreis GmbH.[8] Der Studienkreis legte hiergegen Berufung ein, die vom OLG Hamm zurückgewiesen wurde.[9] Die dagegen gerichtete Revision des Studienkreises wurde vom Bundesgerichtshof nicht angenommen, der ebenfalls die Auffassung der Vorinstanzen teilte, dass "der Vertrag der Parteien nach § 138 Abs. 1 BGB wegen sittenwidriger Knebelung ... nichtig ist".[10]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Milliardenmarkt Nachhilfe, Handelsblatt online, 3. Juni 2013
  2. [1] „Franchise-Ranking 2013“ der Fachzeitschrift „impulse“
  3. Homepage des Arbeitskreis Selbständiger Studienkreis-Inhaber, abgerufen am 4. September 2013
  4. TÜV Rheinland: Zertifikat QSNH 100
  5. Service-Champion 2013
  6. Was wissen wir über Nachhilfe? – Sachstand und Auswertung der Forschungsliteratur zu Angebot, Nachfrage und Wirkungen. Abgerufen am 6. April 2014.
  7. Jürgens, Universität Bielefeld (2007): „Wirksamkeit und Nachhaltigkeit von Nachhilfeunterricht – am Beispiel des Studienkreises“
  8. Franchise - Rüge für Studienkreis. Focus Magazin. Abgerufen am 31. August 2013.
  9. OLG Hamm, Urteil vom 13. März 2000 – 8 U 113/99 –, juris.
  10. BGH, Beschluss vom 17. Juli 2002 - VIII ZR 347/00