„Bauwirtschaft“ – Versionsunterschied
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Diese Einteilung ist durch eine EU-Verordnung 1993 abgelöst worden, wird jedoch vielfach noch heute verwendet. Die amtliche Statistik unterteilte die Bauwirtschaft in folgende Gruppen: |
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Die oben genannte Einteilung ist seit 1993 im Zuge der Systematisierung von Wirtschaftszweigen auf europäischer Ebene neu gegliedert worden. Die für die Bauwirtschaft relevante Kategorie (Vorziffer 45) besitzt fünf Abteilungen. Folgende Abteilungen sind in der Verordnung aufgeführt: |
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#Vorbereitende Baustellenarbeiten |
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#Vermietung von Baumaschinen |
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==Siehe auch== |
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* [[Baugenehmigung]] |
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* [[Bauökonomie]] |
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== Weblinks == |
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*[http://www.bmvbs.de/Bauwesen/Bauwirtschaft-,1520/Daten-zur-Bauwirtschaft.htm Bauwirtschaftsdaten vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung] |
*[http://www.bmvbs.de/Bauwesen/Bauwirtschaft-,1520/Daten-zur-Bauwirtschaft.htm Bauwirtschaftsdaten vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung] |
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*[http://www.statistik.at/web_de/services/wirtschaftsatlas_oesterreich/bauwesen/index.html Eckdaten zur Bauwirtschaft in Österreich] |
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*[http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/09.html Statistik über das Bau- und Wohnungswesen in der Schweiz] |
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[[Kategorie:Bauwirtschaft| ]] |
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Version vom 26. Januar 2008, 21:12 Uhr
![](http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/4/47/Landesmesse_Baustelle_Parkhaus.jpg/220px-Landesmesse_Baustelle_Parkhaus.jpg)
Die Bauwirtschaft (auch Baugewerbe) ist ein Wirtschaftszweig, der Planungs- und Ausführungsleistungen aller Art erbringt, die zur Errichtung von Bauwerken dienen. Maßgeblicher Träger der Bauwirtschaft sind Bauunternehmen verschiedener Gewerke. Nicht Teil der Bauwirtschaft sind die Baustoffindustrie, Baubehörden und Bauforschungsinstitute sowie Bauträgergesellschaften.
Einteilung (bis 1993)
Diese Einteilung ist durch eine EU-Verordnung 1993 abgelöst worden, wird jedoch vielfach noch heute verwendet. Die amtliche Statistik unterteilte die Bauwirtschaft in folgende Gruppen:
- Bauhauptgewerbe
Unternehmen, welche dem Bauhauptgewerbe zugerechnet werden, beschäftigen sich überwiegend mit der Ausführung des Rohbaus in Hoch- und Tiefbau sowie Straßen- und Landschaftsbau. Auch das Stukkateurgewerbe und die Zimmerei sind Bestandteile des Bauhauptgewerbes.
- Baunebengewerbe
Zum Baunebengewerbe (auch Ausbaugewerbe) zählen alle Gewerke, welche sich mit dem Ausbau von Bauwerke beschäftigen. Das sind beispielsweise Haustechnik, Maler und Tapezierer sowie Bauschlosser und Schreiner.
- Bauhilfsgewerbe
Unternehmen des Bauhilfsgewerbes sind nicht direkt an der Errichtung von Bauwerken beteiligt, schaffen jedoch die Voraussetzungen, um ein Bauwerk zu errichten. Zu diesem Gewerbe zählen etwa der Gerüstbau, Bautransporte oder die Baureinigung beziehungsweise Bauentsorgung.
Einteilung (ab 1993)
Die oben genannte Einteilung ist seit 1993 im Zuge der Systematisierung von Wirtschaftszweigen auf europäischer Ebene neu gegliedert worden. Die für die Bauwirtschaft relevante Kategorie (Vorziffer 45) besitzt fünf Abteilungen. Folgende Abteilungen sind in der Verordnung aufgeführt:
- Vorbereitende Baustellenarbeiten
- Hoch- und Tiefbau
- Bauinstallation
- Sonstige Baugewerbe
- Vermietung von Baumaschinen