„Knut Folkerts“ – Versionsunterschied

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
[ungesichtete Version][ungesichtete Version]
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
Nuuk (Diskussion | Beiträge)
K Änderungen von BA123 (Beiträge) rückgängig gemacht und letzte Version von Nuuk wiederhergestellt
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
'''Knut Detlef Folkerts''' (* [[1. Januar]] [[1952]] in [[Singen (Hohentwiel)|Singen]]) ist ein ehemaliger [[Terrorist]] der [[Rote Armee Fraktion]] (RAF).
'''Knut Detlef Folkerts''' (* [[1. Januar]] [[1952]] in [[Singen (Hohentwiel)|Singen]]) ist ein ehemaliger [[Terrorist]] der [[Rote Armee Fraktion]] (RAF).


Folkerts wurde für einen Überfall am 1. Juli 1977 mit [[Willi-Peter Stoll]] auf ein Waffengeschäft in [[Frankfurt am Main]] verurteilt. In einem Interview 2007 bestritt er jedoch, daran beteiligt gewesen zu sein.
Folkerts wurde für einen Überfall am 1. Juli 1977 mit [[Willi-Peter Stoll]] auf ein Waffengeschäft in [[Frankfurt am Main]] verurteilt. In einem Interview 2007 bestritt er jedoch, daran beteiligt gewesen zu sein. <ref>[http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,478436,00.html Spiegel Online: „Ex-Terroristen entlasten Klar und Folkerts als Buback-Mörder“] (21. April 2007)</ref>


Folkerts erschoss am 22. September 1977 in [[Utrecht]] den Polizisten Arie Kranenburg und verletzte einen weiteren Beamten schwer. Er und eine Komplizin hatten einen von vielen Beamten observierten Autoverleih angesteuert. Dort kam es zu einer Schießerei, in deren Verlauf Folkerts verhaftet wurde. Seiner Partnerin gelang die Flucht. In Utrecht wurde er daraufhin zu 20 Jahren Haft verurteilt.
Folkerts erschoss am 22. September 1977 in [[Utrecht]] den Polizisten Arie Kranenburg und verletzte einen weiteren Beamten schwer. Er und eine Komplizin hatten einen von vielen Beamten observierten Autoverleih angesteuert. Dort kam es zu einer Schießerei, in deren Verlauf Folkerts verhaftet wurde. Seiner Partnerin gelang die Flucht. In Utrecht wurde er daraufhin zu 20 Jahren Haft verurteilt.
Zeile 9: Zeile 9:
Am 5. August 2005 forderte die niederländische Regierung – nicht zuletzt auf Drängen von Joke Kranenburg, der Witwe des erschossenen Polizisten – dass er seine Reststrafe für den Utrechter Mord verbüßt. Hierzu richteten sie ein Rechtshilfeersuchen an die bundesdeutsche Justiz. Ziel dieses Ersuchen ist es, dass Folkerts die Haftstrafe aus dem Verfahren in Utrecht in der Bundesrepublik verbüßen soll. Damit würde die niederländische Justiz die neuere Rechtsprechung des [[Bundesverfassungsgericht]]s vom Juli 2005 zum [[Europäischer Haftbefehl|Europäischen Haftbefehl]] umgehen, welche die Auslieferung deutscher Staatsbürger abgelehnt hat. Am 31. Mai 2006 verfügte ein Gericht in [[Den Haag]], dass Folkerts eine Haftstrafe von 20 Jahren in den Niederlanden zu verbüßen habe. Das Landgericht Hamburg muss nun über das Rechtshilfeersuchen der Niederlande entscheiden.<ref>[http://www.taz.de/pt/2006/06/01/a0065.1/text taz: Ex-RAF-Terrorist droht erneut Haft.] (1. Juni 2006)</ref><ref>[http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2005/0902/politik/0045/ Berliner Zeitung: „Ex-RAF-Terrorist Folkerts soll wieder in Haft. Niederlande fordert Auslieferung des Deutschen.“] (2. September 2005) und [http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2005/0903/politik/0239/ Korrektur dazu]</ref>
Am 5. August 2005 forderte die niederländische Regierung – nicht zuletzt auf Drängen von Joke Kranenburg, der Witwe des erschossenen Polizisten – dass er seine Reststrafe für den Utrechter Mord verbüßt. Hierzu richteten sie ein Rechtshilfeersuchen an die bundesdeutsche Justiz. Ziel dieses Ersuchen ist es, dass Folkerts die Haftstrafe aus dem Verfahren in Utrecht in der Bundesrepublik verbüßen soll. Damit würde die niederländische Justiz die neuere Rechtsprechung des [[Bundesverfassungsgericht]]s vom Juli 2005 zum [[Europäischer Haftbefehl|Europäischen Haftbefehl]] umgehen, welche die Auslieferung deutscher Staatsbürger abgelehnt hat. Am 31. Mai 2006 verfügte ein Gericht in [[Den Haag]], dass Folkerts eine Haftstrafe von 20 Jahren in den Niederlanden zu verbüßen habe. Das Landgericht Hamburg muss nun über das Rechtshilfeersuchen der Niederlande entscheiden.<ref>[http://www.taz.de/pt/2006/06/01/a0065.1/text taz: Ex-RAF-Terrorist droht erneut Haft.] (1. Juni 2006)</ref><ref>[http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2005/0902/politik/0045/ Berliner Zeitung: „Ex-RAF-Terrorist Folkerts soll wieder in Haft. Niederlande fordert Auslieferung des Deutschen.“] (2. September 2005) und [http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2005/0903/politik/0239/ Korrektur dazu]</ref>


Im Mai 2007 gab Folkerts in einem Gespräch mit dem [[Der Spiegel|Spiegel]] an, von der Planung des Attentats auf Siegfried Buback durch die Rote Armee Fraktion gewusst zu haben, aber nicht direkt beteiligt gewesen zu sein.
Im Mai [[2007]] gab Folkerts in einem Gespräch mit dem [[Der Spiegel|Spiegel]] an, von der Planung des Attentats auf Siegfried Buback durch die Rote Armee Fraktion gewusst zu haben, aber nicht direkt beteiligt gewesen zu sein.

Anfang [[2008]] ordnete der Ermittlungsrichter des [[Bundesgerichtshof|Bundesgerichtshofs]] [[Beugehaft]] von bis zu sechs Monaten gegen die Ex-RAF-Mitglieder Knut Folkerts, [[Christian Klar]] und [[Brigitte Mohnhaupt]] an, um sie zu einer Aussage zum Mord an [[Siegfried Buback]] im Jahre [[1977]] zu zwingen. Folkerts lehnt dies - wie die anderen beiden auch - ab.<ref>[http://www.welt.de/welt_print/article1519460/RAF-Anwlte_wollen_Beschwerde_gegen_Beugehaft_einlegen.htmlDie Welt: RAF-Anwälte wollen Beschwerde gegen Beugehaft einlegen] (5. Januar 2007)</ref>


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==

Version vom 4. Februar 2008, 11:24 Uhr

Knut Detlef Folkerts (* 1. Januar 1952 in Singen) ist ein ehemaliger Terrorist der Rote Armee Fraktion (RAF).

Folkerts wurde für einen Überfall am 1. Juli 1977 mit Willi-Peter Stoll auf ein Waffengeschäft in Frankfurt am Main verurteilt. In einem Interview 2007 bestritt er jedoch, daran beteiligt gewesen zu sein. [1]

Folkerts erschoss am 22. September 1977 in Utrecht den Polizisten Arie Kranenburg und verletzte einen weiteren Beamten schwer. Er und eine Komplizin hatten einen von vielen Beamten observierten Autoverleih angesteuert. Dort kam es zu einer Schießerei, in deren Verlauf Folkerts verhaftet wurde. Seiner Partnerin gelang die Flucht. In Utrecht wurde er daraufhin zu 20 Jahren Haft verurteilt.

1980 folgte ein Prozess in Stuttgart: Folkerts wurde am 31. Juli 1980 wegen der Ermordung des Generalbundesanwalts Siegfried Buback und dessen zwei Begleitern sowie wegen Mordversuchs und Bildung einer terroristischen Vereinigung zu einer zweimal lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Am 16. Oktober 1995 wurde er vorzeitig aus der Haft entlassen. Ehemalige RAF-Angehörige sagten später aus, Folkerts habe sich zum Tatzeitpunkt in Amsterdam aufgehalten und sei somit nicht unmittelbar an der Aktion beteiligt gewesen.[2]

Am 5. August 2005 forderte die niederländische Regierung – nicht zuletzt auf Drängen von Joke Kranenburg, der Witwe des erschossenen Polizisten – dass er seine Reststrafe für den Utrechter Mord verbüßt. Hierzu richteten sie ein Rechtshilfeersuchen an die bundesdeutsche Justiz. Ziel dieses Ersuchen ist es, dass Folkerts die Haftstrafe aus dem Verfahren in Utrecht in der Bundesrepublik verbüßen soll. Damit würde die niederländische Justiz die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2005 zum Europäischen Haftbefehl umgehen, welche die Auslieferung deutscher Staatsbürger abgelehnt hat. Am 31. Mai 2006 verfügte ein Gericht in Den Haag, dass Folkerts eine Haftstrafe von 20 Jahren in den Niederlanden zu verbüßen habe. Das Landgericht Hamburg muss nun über das Rechtshilfeersuchen der Niederlande entscheiden.[3][4]

Im Mai 2007 gab Folkerts in einem Gespräch mit dem Spiegel an, von der Planung des Attentats auf Siegfried Buback durch die Rote Armee Fraktion gewusst zu haben, aber nicht direkt beteiligt gewesen zu sein.

Anfang 2008 ordnete der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs Beugehaft von bis zu sechs Monaten gegen die Ex-RAF-Mitglieder Knut Folkerts, Christian Klar und Brigitte Mohnhaupt an, um sie zu einer Aussage zum Mord an Siegfried Buback im Jahre 1977 zu zwingen. Folkerts lehnt dies - wie die anderen beiden auch - ab.[5]

Einzelnachweise

  1. Spiegel Online: „Ex-Terroristen entlasten Klar und Folkerts als Buback-Mörder“ (21. April 2007)
  2. Spiegel Online: „Ex-Terroristen entlasten Klar und Folkerts als Buback-Mörder“ (21. April 2007)
  3. taz: Ex-RAF-Terrorist droht erneut Haft. (1. Juni 2006)
  4. Berliner Zeitung: „Ex-RAF-Terrorist Folkerts soll wieder in Haft. Niederlande fordert Auslieferung des Deutschen.“ (2. September 2005) und Korrektur dazu
  5. Welt: RAF-Anwälte wollen Beschwerde gegen Beugehaft einlegen (5. Januar 2007)

Literatur

  • Nach dem bewaffneten Kampf : ehemalige Mitglieder der RAF und Bewegung 2. Juni sprechen mit Therapeuten über ihre Vergangenheit / hrsg. von Angelika Holderberg. - Gießen: Psychosozial-Verl., 2007. - ISBN 978-3-89806-588-7