Sameting

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Das Gebäude des norwegischen Sametings in Karasjok

Sameting (nordsamisch Sámediggi, inarisamisch Sämtigge, skoltsamisch Sääʹmteʹǧǧ, schwedisch und norwegisch Sametinget, finnisch Saamelaiskäräjät) ist die nordische Bezeichnung für die parlamentarischen Vertretungen des Volks der Samen in Finnland, Schweden und Norwegen. In jedem dieser drei Länder existiert eine Institution dieses Namens, die zur Aufgabe hat, die kulturelle Selbstbestimmung des Minderheitenvolkes umzusetzen. Der Name orientiert sich an den alten germanischen Thing-Versammlungen. Eine alternative, international gebräuchliche Bezeichnung ist „Sami-Parlament“.

Finnland

Die Räumlichkeiten des finnischen Sametings im Sajos-Kulturzentrum in Inari

Finnland richtete am 9. November 1973 als erstes Land eine samische Vertretung ein. Ursprünglich hieß diese „Sami-Parlament“ (nordsamisch Sámi parlameanta) bzw. „Sami-Delegation“ (finnisch Saamelaisvaltuuskunta). Am 17. Juli 1995 wurde das Gesetz über das Sameting[1] verabschiedet, und am 2. März 1996 wurde das „Sami-Parlament“ offiziell zum „Sameting“.

Norwegen

Die Bibliothek des norwegischen Sametings in Karasjok

Das norwegische Parlament verabschiedete am 12. Juni 1987 das Sami-Gesetz[2], das die Schaffung eines Sametings vorsah. Die erste Sitzung des norwegischen Sametings wurde am 9. Oktober 1989 von König Olav V. eröffnet.

Das Sameting hat momentan 39 Mitglieder, die alle vier Jahre direkt gewählt werden. Es tritt normalerweise viermal im Jahr zur Vollversammlung zusammen. Seine Aufgabe ist es, die im Sami-Gesetz zugesicherte Stellung der Samen und der samischen Sprache zu wahren. Das neue Parlamentsgebäude in Karasjok wurde am 2. November 2000 eröffnet und beherbergt auch eine samische Bibliothek.

Schweden

Das Gebäude des schwedischen Sametings in Kiruna

In Schweden trat das Sameting-Gesetz[3] am 1. Januar 1993 in Kraft. Die ersten Wahlen zum Sameting fanden am 16. Mai 1993 statt, und am 26. August 1993 eröffnete König Carl XVI. Gustaf die erste Sitzung des schwedischen Sametings in Kiruna. Das Sameting hat 31 Mitglieder, die alle vier Jahre gewählt werden.

Russland

Das Kola Sámi-Versammlung (Куелнегк Соамет Соббар or Kuelnegk Soamet Sobbar) ist eine gewählte Versammlung, die 2010 vom samischen Volk der Kola-Halbinsel in Russland nach dem Vorbild der Sámi-Parlamente in den nordischen Ländern gegründet wurde. Es wird von der russischen Regierung nicht anerkannt.

Geschichte

Am 14. Dezember 2008 fand der 1. Kongress der russischen Sámi statt. Die Konferenz beschloss, die Bildung eines russischen samischen Parlaments zu fordern, das von den örtlichen Samen gewählt werden soll. Ein Vorschlag, die Russische Föderation Vertreter im Sami-Parlament auswählen zu lassen, wurde mit klarer Mehrheit abgelehnt. Der Kongress wählte auch einen Repräsentantenrat, der für die Einrichtung eines Parlaments arbeiten und ansonsten die russische Sámi vertreten sollte.

Auf dem 2. Kongress der russischen Sámi in Murmansk am 12. Dezember 2010 wurde die neue Kuelnegk Soamet Sobbar (Kola Sámi-Versammlung) gewählt. Es wurde auch beschlossen, dass der Kongress künftig alle vier Jahre stattfinden soll. Ziel der Versammlung ist es, das samische Volk zu vertreten und auf ein anerkanntes russisches samisches Parlament hinzuarbeiten. Laut einem Kommentator bleibt unklar, inwieweit die Regionalbehörden von Murmansk bereit sind, mit diesem Gremium zusammenzuarbeiten, obwohl "in der ... Versammlung die Kola Sámi ihre bisher einheitlichste und repräsentativste Struktur erreicht haben".

Internationale Zusammenarbeit

Die Samen Finnlands, Schwedens, Norwegens und Russlands betreiben eine enge politische Zusammenarbeit über die Ländergrenzen hinweg. Am 6. Februar 1997 unterzeichneten die Sametings Finnlands, Norwegens und Schwedens in Trondheim ein Abkommen, in dem sie die Gründung des Samischen Parlamentarischen Rates (nordsamisch Sámi Parlamentáralaš Rađđi) vereinbarten. Dieser trat erstmals im Jahr 2000 mit Abgeordneten der drei Sametings und Vertretern der russischen Samen, die keine eigene politische Vertretung haben, zusammen.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Gesetzestext auf Finnisch, in englischer Übersetzung (PDF; 191 kB)
  2. Gesetzestext auf Norwegisch
  3. Gesetzestext auf Schwedisch