Vertragssammlung der Vereinten Nationen

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Vetragssammlung der Vereinten Nationen
United Nations Treaty Collection – UNTC
 
Organisationsart UN-Sekretariat
Kürzel UNTC, UNVS
Leitung António Guterres
Status aktiv
Gegründet 14. Dezember 1946
Hauptsitz New York, USA
Vereinigte Staaten Vereinigte Staaten
Oberorganisation Vereinte Nationen
https://treaties.un.org

Die Vetragssammlung der Vereinten Nationen, UNVS (kurz: UN-Vetragssammlung, englisch United Nations Treaty Collection – UNTC, französisch Nations Unies Collection des Traités) enthält die seit dem 24. Oktober 1945 beim Generalsekretär der UNO hinterlegten völkerrechtlichen Verträge der UNO in Form von zertifizierten Kopien (engl. Certified True Copies, CTCs).

Dazu den Status der Verträge: ob sie in Kraft sind, welche Länder diese Verträge unterzeichneten, allfällige Vorbehalte, Erklärungen und Einwände der Vertragsparteien.

Sie enthält auch die Verträge des Völkerbundes und die zwischen den Mitgliedsländern der UNO abgeschlossenen bi- und multilateralen Verträge, sofern diese bei der UNO hinterlegt wurden.

Die UNVS ist in Art. 102 der UN-Charta vorgesehen und der Generalsekretär der UNO als Depositar, Verwahrer dieser Verträge bestimmt. Am 14. Dezember 1946 wurde von der UN-Generalversammlung mit der UN-Resolution A/RES/97(I) die UNVS geschaffen.[1]

In dieser Resolution wurde auch die Veröffentlichung dieser Verträge festgelegt. Zu diesem Zweck wurde ein Online-Portal geschaffen, auf welchem der öffentliche Zugang zu diesen Daten gewährt wird.

Der Europarat führt eine eigene Sammlung der Europäischen Verträge (SEV; englisch Council of Europe Treaty Series, CETS), welche denselben Zweck hat.

Inhalt der Vertragssammlung

Bei der Bezeichnung „Vertrag“ handelt es sich um einen Sammelbegriff für unterschiedlichste völkerrechtlich verbindliche Vereinbarungen (Art. 2 WVK)[2].

Die zertifizierten Kopien und der aktuelle Stand der Verträge sind separat abgelegt. Beide sind jedoch in dieselben 29 thematischen Kapitel (engl. Chapter) unterteilt, wo die entsprechenden Verträge aufgelistet sind.

Die wesentlichen Bestandteile der bei der UNO hinterlegten Verträge (engl. Depositary of Treaties) sind:[3]

  • das Inhaltsverzeichnis (engl. Titles of Treaties) der beim Sekretariat der UNO hinterlegten multilateralen Verträge (engl. Multilateral Treaties deposited with the Secretary-General, MTDSG) in den 6 offiziellen Sprachen der UNO. Dies ist das eigentliche Inhaltsverzeichnis der UNVS, in welcher die Verträge in den entsprechenden Kapiteln und den Vertragsnummern aufgelistet sind.
  • die zertifizierten Kopie der im Sekretariat hinterlegten Verträge (engl. Certified True Copies, (CTCs) of Multilateral Treaties Deposited with the Secretary-General), mit Angabe des Titels des Vertrags und des Kapitels in der UNVS, wo er abgelegt ist. Der zertifizierte Vertrag ist in den im Vertrag vorgesehenen Sprachen abgefasst. Auf der letzten Seite folgt die Echtheitsbestätigung durch den Verwahrer vom Sekretariat der UNO (Art. 77 Abs. 1 lit b WVK)[2].
  • die Vertragsserie (engl. United Nations Treaty Series, UNTS) das Vertragsregister der UNO, in welcher vom Sekretariat alle bei ihm hinterlegten Verträge nach deren Inkrafttreten in chronologischer Reihenfolge aufgeführt sind.
  • dem aktuelle Stand der Verträge (engl. Status of Treaties), bestehend aus:
    • dem Titel des Vertrags
    • wann der Vertrag rechtskräftig wurde (engl. Entry into force), (Art. 24 WVK)
    • dem Reistrationsdatum (Art. 80 WVK)
    • dem Status des Vertrags, von wie vielen Ländern der Vertrag unterzeichnet wurde.
    • der Verweis auf den Vertragstext. Die zertifizierte Kopie und die Vertragsserie (engl. United Nations Treaty Series – UNTS)
    • die Liste sämtlicher Mitgliedsstaaten der UNO mit Angabe über die Unterzeichnung und Ratifikation des Vertrags.
    • den Erklärungen (engl. Declarations) und Vorbehalten (engl. Reservations), welche die Mitgliedsländer bei Vertragsabschluss machten.

Eine Erklärung (Art. 31 Abs. 2 lit WVK) beinhaltet wie der Vertragsstaat einen bestimmten Artikel auslegt, versteht. Der Vorbehalt ist die Ablehnung eines bestimmten Artikels (Art. 19 ff WVK). Die Übergänge sind fliessend, da teilweise allfällige Einwände der Staaten (engl. Objections), dies ist der Fall, wenn ein Staat einen Vorbehalt macht, welchen andere Staaten nicht akzeptieren. Sie können dann geltend machen, dass sie diesen Vorbehalt nicht akzeptieren. So machte z. B. Pakistan zum Abkommen gegen Folter (FoK) den Vorbehalt, die Art. 4, 6, 12, 13 und 16 FoK seien nicht auf die Sharia anwendbar. Woraufhin mehrere Staaten dies nicht akzeptierten und geltend machte, der Vorbehalt Pakistans sei Vertragswidrig (Art. 27 WVK) und deswegen würde das Abkommen zwischen ihnen und Pakistan nicht gelten.

Hinterlegte bi- multilateraler Verträge

Bei der UNO können auch internationale Verträge hinterlegt werden, die nicht von der UNO erstellt wurden, z. B.:

  • Europäisches Übereinkommen über die Unverjährbarkeit von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen[4]
  • Vertrag zwischen Deutschland und Polen über die Ergänzung des Europäischen Auslieferungsabereinkommens[5]
  • Vertrag zwischen Liechtenstein und der Schweiz über den Anschluss Liechtensteins in das Schweizer Zollgebiet[6]

Hilfsmittel der UNVS

Das Reglement der UNVS (engl. Regulations), mit dem offiziellen Namen: Registration and Publication of Treaties and International Agreements: Regulations to give effect to Article 102 of the Charter of the United Nations.

Das Referenzhandbuch (engl. Treaty Handbook), beinhaltet die wichtigsten Begriffe der UNVS, wie: Verträge, Vereinbarungen, Konventionen, Urkunden, Protokolle, Erklärungen, Absichtserklärungen, modus Vivendi und Notenaustausch

Ein Glossar, in welchem die in der UNVS verwendeten Begriffe beschrieben sind.

Gesetzliche Grundlage

Die Grundlage der UNVS ist die UN-Charta, welche alle Mitgliedsländer beim Beitritt zur UNO ratifizierten. In Art. 102 der UN-Charta ist festgelegt, dass das Sekretariat der UNO Depositar, Verwahrer der völkerrechtlichen Verträge zwischen den Mitgliedsländern sei und von diesem die Verträge nach dem Öffentlichkeitsprinzip allgemein zugänglich gemacht wird (Art. 80 WVK).

Art. 102 UN Charta
(1) Alle Verträge und sonstigen internationalen Übereinkünfte, die ein Mitglied der Vereinten Nationen nach dem Inkrafttreten dieser Charta schliesst, werden so bald wie möglich beim Sekretariat registriert und von ihm veröffentlicht.
(2) Werden solche Verträge oder internationalen Übereinkünfte nicht nach Absatz 1 registriert, so können sich ihre Vertragsparteien bei einem Organ der Vereinten Nationen nicht auf sie berufen.

Die Aufgabe des Verwahrers ist im Teil VII der WVK[2] Verwahrer, Notifikationen, Berichtigungen und Registrierung geregelt, welches ihrerseits im Kapitel 23 der UNVS unter Recht der Verträge (engl. Law of Treaties)[7] hinterlegt ist.

In den Verträgen wird auch festgelegt, in welchen Sprachen der Vertrag verbindlich ist (z. B. Art. 33 WVK) und wo er hinterlegt wird (z. B. Art. 16 WVK).

Hintergrund

Bereits der Völkerbund war von 1920 bis 1944 Depositar von Verträgen – Vertragsserie des Völkerbundes (engl. League of Nations Treaty Series, LNTS). Da die UNO der Nachfolger des Völkerbundes ist, wurden auch diese Verträge übernommen und in der UNVS unter «League of Nations Treatys» abgelegt.

In der UNVS fehlenden AEMR

Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) ist – entgegen weit verbreiteter Ansicht - kein völkerrechtlicher Vertrag, sondern eine UN-Resolution, in welcher die UNO die in Art. 3 Absatz 1 und Art. 55 lit. c der UN-Charta erwähnten Menschenrechten und Grundfreiheiten i.S. eines Memorandum of understanding definierte. Analog zur UN-Res A/RES/97(I)[1], in welcher die UNVS - UNO intern - reglementiert wurde.

Da die AEMR kein völkerrechtlicher Vertrag ist, ist sie auch nicht in der UNVS enthalten.

Da sie jedoch die in der UN-Charta erwähnten Menschenrechte und Grundfreiheiten definiert, ist sie die Grundlage der völkerrechtlich verbindlichen Verträge der UNO zu den Menschenrechten, wie z. B. dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes (KRK), wo in der Präambel auf die AEMR als Grundlage des Übereinkommens verwiesen wird.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b UN-Res A/RES/97(I) Registration and Publication of Treaties and International Agreements Reglement der UNVS vom 14. Dezember 1946, (pdf, englisch), abgerufen am 1. Februar 2019
  2. a b c Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge, WVK – deutsche Übersetzung in der Systematischen Sammlung des Bundesrechts der Schweiz
  3. UNTC Overview Übersicht der UNVS, abgerufen am 1. Februar 2019
  4. European Convention on the Non-Applicability of Statutory Limitation to Crimes against Humanity and War Crimes multilateraler, europ. Vertrag (CETS 082) in der UNVS hinterlegt, abgerufen am 1. Februar 2019
  5. Treaty between the Federal Republic of Germany and the Republic of Poland to supplement the European Convention on Extradition and to facilitate its application in der UNVS hinterlegter bilateraler Vertrag zwischen Deutschland und Polen, abgerufen am 1. Februar 2019
  6. Treaty between Principality of Liechtenstein and the Switzerland concerning the union of the latter with the Swiss Customs Territory in der UNVS hinterlegter bilateraler Vertrag zwischen Liechtenstein und der Schweiz, abgerufen am 1. Februar 2019
  7. Law of Treaties Zertifizierte Kopie der WVK, in: UNVS Das Recht der Verträge