Berufsförderungsverordnung

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Basisdaten
Titel: Verordnung zur Durchführung der Berufsförderung von Soldatinnen und Soldaten
Kurztitel: Berufsförderungsverordnung
Abkürzung: BFöV
Art: Bundesrechtsverordnung
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Erlassen aufgrund von: § 10a Abs. 1 und 3 SVG
Rechtsmaterie: Wehrrecht
Fundstellennachweis: 53-4-19
Erlassen am: 23. Oktober 2006
(BGBl. 2006 I S. 2336)
Inkrafttreten am:
Letzte Änderung durch: Art. 17 G vom 20. August 2021
(BGBl. I S. 3932, 4013)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. Januar 2025
(Art. 90 G vom 20. August 2021)
GESTA: H006
Weblink: Text der Verordnung
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Die Verordnung zur Durchführung der Berufsförderung von Soldatinnen und Soldaten (Berufsförderungsverordnung – BFöV) ist eine deutsche Rechtsverordnung der Bundesregierung, in der gemäß § 10a Abs. 1 und 3 des Soldatenversorgungsgesetzes (SVG) Vorschriften über die Berufsförderung der aktiven und ehemaligen Soldaten erlassen werden.

Die Verordnung hat folgende Gliederung:

  • Teil 1 – Berufsberatung nach § 3a des Soldatenversorgungsgesetzes
  • Teil 2 – Dienstzeitbegleitende Förderung der schulischen und beruflichen Bildung nach § 4 des Soldatenversorgungsgesetzes
  • Teil 3 – Förderung der schulischen Bildung nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes
  • Teil 4 – Förderung der beruflichen Bildung nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes
  • Teil 5 – Eingliederung nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes
  • Teil 6 – Schlussvorschriften

Die Verordnung wurde zuletzt am 4. August 2019 durch das Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG) geändert. Neu in die Verordnung wurde unter anderem aufgenommen, dass für die Beratung in Fragen der schulischen und beruflichen Bildung die Karrierecenter der BundeswehrBerufsförderungsdienst – zuständig sind. Zudem können Teilnehmer an internen Maßnahmen durch die Änderung Leistungen nach dem Bundesreisekostengesetz und der Trennungsgeldverordnung erhalten.