Gerichtsamt Schöneck
Das Gerichtsamt Schöneck war in den Jahren zwischen 1856 und 1874 die unterste Verwaltungseinheit und von 1856 bis 1874 nach der Abschaffung der Patrimonialgesetzgebung im Königreich Sachsen Eingangsgericht. Es hatte seinen Amtssitz in der Stadt Schöneck/Vogtl.
Geschichte
Im Jahre 1856 wurde nach dem Tod des Königs Friedrich August II. von Sachsen unter Regierung von dessen Nachfolger König Johann nach dem Vorbild anderer Staaten des Deutschen Bundes die Abschaffung der Patrimonialgesetzgebung verordnet. An die Stelle der bisher im Königreich Sachsen in Stadt und Land vorhandenen Gerichte der untersten Instanz traten die zentral gelegenen Bezirksgerichte und Gerichtsämter in nahezu allen größeren Städten. Die Details der Verwaltungsreform regelte das sächsische Gerichtsverfassungsgesetz vom 11. August 1855 und die Verordnung über die Bildung der Gerichtsbezirke vom 2. September 1856.[1]
Stichtag für das Inkrafttreten der neuen Behördenstruktur im Königreich Sachsen war der 1. Oktober 1856. Aufgelöst wurde das Königliche Gericht Schöneck, das erst 1855/56 errichtet wurde. Das neu gebildete Gerichtsamt Schöneck unterstand dem Bezirksgericht Plauen. Der Gerichtsbezirk bestand aus die Stadt Schöneck sowie den Landgemeinden Arnoldsgrün, Brotenfeld, Eschenbach, Hermsgrün, Korna, Marieney, Muldenberg, Muldenhäuser, Saalig, Saubachhäuser, Schillbach, Tannenhaus, Wohlbach, Zachariashaus und dem Tannenhäuser Forstrevier.[2]
Nach der Neustrukturierung der Gerichtsorganisation gemäß dem Gesetz über die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung vom 21. April 1873 gingen die Verwaltungsbefugnisse der Gerichtsämter 1874 auf die umgestalteten bzw. neu gebildeten Amtshauptmannschaften über.
Das Gerichtsamt Schöneck wurde im Zuge der Neustrukturierung der sächsischen Gerichtsorganisation gemäß dem Gesetz über die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung vom 21. April 1873 in die im Jahre 1874 neugeschaffene Amtshauptmannschaft Auerbach mit Sitz in der Stadt Auerbach/Vogtl. integriert. 1874 wurde das Gerichtsamt Schöneck aufgehoben und sein Sprengel dem Gerichtsamt Oelsnitz zugeordnet.
Das Gerichtsamt Oelsnitz wurde 1879 auf Grund des Gesetzes über die Bestimmungen zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes im Deutschen Reich vom 27. Januar 1877 und des Gesetzes über die Zuständigkeit der Gerichte in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit vom 1. März 1879 durch das neu gegründete Amtsgericht Oelsnitz abgelöst. Ein Amtsgericht Schöneck wurde 1879 nicht gebildet. Mit Wirkung vom 1. April 1914 wurde ein Amtsgericht Schöneck neu eingerichtet. Dieses wurde 1943 endgültig aufgehoben.
Schriftliche Überlieferung
Die Archivalien des Gerichtsamts Borna werden als Bestand 30135 Amtsgericht Schöneck heute im Sächsischen Staatsarchiv – Staatsarchiv Leipzig verwaltet. Dieser Bestand umfasst 2,43 laufende Meter Archivgut.[3]
Richter
Die Leiter des Gerichtsamts trugen den Titel Gerichtsamtmann. Dies waren:
- 1856/60: vom Gerichtsamt Markneukirchen mit verwaltet
- 1863–1866: Ludwig Hermann Hohlfeld
- 1867: Karl Hermann Warneck
- 1870–1873: Karl Alfred Alexander Haupt
Einzelnachweise
- ↑ Pierer’s Universal-Lexikon. Band 12, Altenburg, 1861, S. 749–750.
- ↑ Verordnung über die Bildung der Gerichtsbezirke vom 2. September 1856. In: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1856, S. 284 Link zum Digitalisat.
- ↑ Bestand 30135 Amtsgericht Schöneck im Staatsarchiv Leipzig