Gestellungsbefehl
Gestellungsbefehl ist die veraltete Bezeichnung für die amtliche Aufforderung, sich zum Militärdienst zu stellen.[1][2]
Der Begriff „Gestellung“ wird außerhalb des militärischen Kontextes in der Amtssprache auch verwendet für die Bereitstellung zu einem bestimmten Zweck, beispielsweise in § 12 Abs. 1 AWV oder für die Zurverfügungstellung von Personal.[3][4] Im Dritten Reich ergingen Gestellungsbefehle auch bei der Rekrutierung zur Zwangsarbeit.[5]
In der Bundeswehr wird der Begriff nicht mehr gebraucht, der amtliche Begriff lautet bei Wehrpflichtigen Einberufungsbescheid, während Bewerber, die sich freiwillig als Soldat auf Zeit verpflichtet haben, spätestens vier Wochen vor dem Einstellungstermin eine Aufforderung zum Dienstantritt erhalten. Mit dem Aussetzen des Grundwehrdienstes zum 1. Juli 2011 spielen Einberufungsbescheide in der Praxis keine Rolle mehr. Einzig Reservisten erhalten nach wie vor einen Einberufungsbescheid zu einer Wehrübung.
Siehe auch
Weblinks
- Heinrich Bölls „Die Postkarte“ Website der Heinrich-Böll-Stiftung, abgerufen am 12. Januar 2018
Einzelnachweise
- ↑ Art. Gestellungsbefehl, In: Duden: Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in sechs Bänden, Band 3 G—Kal, Bibliographisches Institut, Mannheim/Wien/Zürich 1976, S. 1022
- ↑ Gestellungsbefehl Bezirkskommando Neuwied, 1918 (Abbildung)
- ↑ vgl. Vereinbarung über die Gestellung von Religionslehrern vom 1./19. Dezember 1966 (ABl. 1967 S. 87)
- ↑ Aktuelles: Gestellung von Rotkreuzschwestern an Gesundheitseinrichtungen - umsatzsteuerliche Fragestellungen Website BDO Legal, 21. Juli 2017
- ↑ Beatrice Eichmann-Leutenegger: Vor den Pforten des Paradieses. Schicksale jüdischer Flüchtlinge während der Nazizeit in Schweden Stimmen der Zeit, Archiv abgerufen am 12. Januar 2018