Amtsgericht Sorau
Das Amtsgericht Sorau war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Sorau, Provinz Brandenburg.
Geschichte
Ab 1849 war das königliche Kreisgericht Sorau das zuständige Gericht. Übergeordnet war das Appellationsgericht Frankfurt a. d. Oder als Appellationsgericht. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden diese Gerichte aufgehoben und reichsweit einheitlich Oberlandes-, Landes- und Amtsgerichte gebildet.
Das königlich preußische Amtsgericht Sorau wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 10 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Guben im Bezirk des Kammergerichtes gebildet. Der Sitz des Gerichts war die Stadt Sorau.
Sein Gerichtsbezirk umfasste den Landkreis Sorau ohne die Teile, die den Amtsgerichten Forst, Pförten, Sommerfeld und Triebel zugeordnet waren.[1]
Am Gericht bestanden 1880 fünf Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein großes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Am Amtsgerichte bestand eine Strafkammer. Gerichtstage wurden in Christianstadt gehalten.[2]
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der Gerichtsbezirk des Amtsgerichtes Sorau unter polnische Verwaltung gestellt. Damit endete die Geschichte des Amtsgerichtes Sorau.
Einzelnachweise
- ↑ Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 419, Digitalisat
- ↑ Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1880, S. 396 online