Eingangsformel

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Als Eingangsformel gerichtlicher Entscheidungen, insbesondere von Urteilen, werden häufig feststehende Phrasen verwendet, die sich je nach Land und Zeit, teilweise auch je nach Gericht, unterscheiden.

Deutschland

Eingangsformel beim Bundesgerichtshof

Gegenwart

Vergangenheit

Kirchliche Gerichte

  • Im Namen der Evangelischen Kirche in Deutschland: Kirchengerichte der EKD[5]
  • Im Namen der Deutschen Bischofskonferenz auf Grund eines Mandats des Heiligen Stuhls: Arbeitsgerichte der DBK

Liechtenstein

Österreich

Schweiz

Weitere Länder

Im Namen des Volkes

Im Namen der Republik

Im Namen des Gesetzes

Im Namen des Monarchen

Im Namen Gottes

Andere

  • Danemark Dänemark: Thi kendes for ret (Daher für Recht erkannt)

Einzelnachweise

  1. § 25 Abs. 4 BVerfGG sowie die Urteile (grundsätzlich nicht aber die Beschlüsse) aller Fachgerichte (§ 311 Abs. 1 ZPO; § 268 Abs. 1 StPO; § 117 Abs. 1 Satz1 VwGO; § 105 Abs. 1 Satz 1 FGO; § 132 Abs. 1 Satz 1 SGG); ebenso § 246 Abs. 1 StPO-DDR; juraforum.de
  2. Art. 25 Abs. 1 BayVfGHG
  3. Art. 72 Abs. 1 LVerf NRW
  4. Oestmann, Wege zur Rechtsgeschichte: Gerichtsbarkeit und Verfahren, Köln u. a. 2015, S. 262.
  5. § 18 KiGG.EKD
  6. Art 95 Landesverfassung.
  7. Art. 82 Abs. 2 B-VG