Amtsgericht Brühl
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Brühl ist Sitz des Amtsgerichts Brühl, das für die Städte Brühl, Erftstadt, Hürth und Wesseling im östlichen Rhein-Erft-Kreis zuständig ist. In dem 231 km² großen Gerichtsbezirk leben rund 187.000 Menschen.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Gericht wurde aufgrund eines preußischen Gesetzes vom 30. April 1913 zum 16. September 1916[1] errichtet und übernahm als Bezirk vom Amtsgericht Köln die Stadt Brühl, die Gemeinden Badorf, Berzdorf, Kierberg, Schwadorf und Vochem sowie die Ortschaft Meschenich der Gemeinde Rondorf.[2]
Übergeordnete Gerichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das dem Amtsgericht Brühl übergeordnete Landgericht ist das Landgericht Köln, das wiederum dem Oberlandesgericht Köln untersteht.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Verordnung, betreffend das Inkrafttreten des Gesetzes vom 30. April 1913. Vom 9. Juni 1916, PrGS S. 101.
- ↑ Gesetz, betreffend die Errichtung eines Amtsgerichts in Brühl. Vom 30. April 1913, PrGS S. 222
Koordinaten: 50° 49′ 38,4″ N, 6° 53′ 52,8″ O