Amtsgericht Flatow

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Amtsgerichtsgebäude

Das Amtsgericht Flatow war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Flatow.

Das königlich preußische Amtsgericht Flatow wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 9 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Conitz im Bezirk des Oberlandesgerichtes Marienwerder gebildet. Der Sitz des Gerichts war Flatow.

Sein Gerichtsbezirk umfasste den Kreis Flatow ohne die Teile, die den Amtsgerichten Vandsburg und Zempelburg zugeordnet waren.[1]

Am Gericht bestanden 1880 vier Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein großes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]

Der Amtsgerichtsbezirk kam aufgrund des Versailler Vertrages 1919 teilweise zu Polen. Flatow selbst blieb beim Reich. Da Conitz an Polen gefallen war, wurde das Amtsgericht Flatow dem Landgericht Schneidemühl zugeordnet.

1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt und die deutschen Einwohner wurden vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichts Flatow. Unter polnischer Verwaltung entstand das Sąd Rejonowy w Złotowie (1950–1975: Sąd Powiatowy w Złotowie).

Einzelnachweise

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  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 406 f., Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 445 online