Amtsgericht Heilsberg

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Das Amtsgericht Heilsberg war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Heilsberg, Ostpreußen.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das königlich preußische Amtsgericht Heilsberg wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 17 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Bartenstein im Bezirk des Oberlandesgerichtes Königsberg gebildet. Der Sitz des Gerichts war Heilsberg. Aufgehoben wurde das Kreisgericht Heilsberg.

Sein Gerichtsbezirk umfasste den Kreis Heilsberg außer dem Teil, der dem Amtsgericht Guttstadt zugeordnet war.[1]

Am Gericht bestanden 1888 drei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein großes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]

1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt und die deutschen Einwohner vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichts Heilsberg.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 396, Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 442 online