Amtsgericht Seeburg

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Das Amtsgericht Seeburg war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Seeburg, Ostpreußen.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das königlich preußische Amtsgericht Seeburg wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 17 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Bartenstein im Bezirk des Oberlandesgerichtes Königsberg gebildet. Der Sitz des Gerichts war Seeburg. Aufgehoben wurde die Gerichtskommission Seeburg beim Kreisgericht Rössel.

Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Kreis Rößel den Stadtbezirk Seeburg und die Amtsbezirke Elsau, Frankenau, Freudenberg, Krokau, Prossitten und Voigtshof.[1]

Am Gericht bestand 1888 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]

1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt und die deutschen Einwohner vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichts Seeburg.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 397, Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 442 online