Amtsgericht Bischofsburg

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Das Amtsgericht Bischofsburg war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Bischofsburg, Ostpreußen.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das königlich preußische Amtsgericht Bischofsburg wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 17 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Bartenstein im Bezirk des Oberlandesgerichtes Königsberg gebildet. Der Sitz des Gerichts war Bischofsburg.

Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Kreis Rößel den Stadtbezirk Bischofsburg und die Amtsbezirke Bössau, Raschung, Sadlowo, Stanislewo und Wengoyen.[1]

Am Gericht bestand 1888 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]

1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt und die deutschen Einwohner vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichts Bischofsburg. Unter polnischer Verwaltung entstand das Sąd Rejonowy w Biskupcu (1950–1975: Sąd Powiatowy w Biskupcu).

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 395, Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 442 online