Amtsgericht Lötzen

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Das Amtsgericht Lötzen war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Lötzen, Ostpreußen.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Johannisburg bestand bis 1849 das Land- und Stadtgericht Lötzen und danach das Kreisgericht Lötzen. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden die bestehenden Gerichte aufgehoben und einheitlich Amtsgerichte gebildet.

Das königlich preußische Amtsgericht Lötzen wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 10 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Lyck im Bezirk des Oberlandesgerichtes Königsberg gebildet. Der Sitz des Gerichts war Lötzen.

Sein Gerichtsbezirk umfasste den Kreis Lötzen außer den Teilen, die dem Amtsgericht Rhein zugeordnet waren.[1]

Am Gericht bestanden 1880 drei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]

1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt und die deutschen Einwohner vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichts Lötzen. Unter polnischer Verwaltung entstand das Sąd Rejonowy w Giżycku (1950–1975: Sąd Powiatowy w Giżycku).

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 400, Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 444 online