Amtsgericht Bialla

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Das Amtsgericht Bialla war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Bialla, Ostpreußen.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Bialla bestand bis 1849 das Land- und Stadtgericht Bialla und danach die Gerichtskommission Bialla des Kreisgerichts Johannisburg. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden die bestehenden Gerichte aufgehoben und einheitlich Amtsgerichte gebildet.

Das königlich preußische Amtsgericht Bialla wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 10 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Lyck im Bezirk des Oberlandesgerichtes Königsberg gebildet. Der Sitz des Gerichts war Bialla.

Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Kreis Johannisburg den Stadtbezirk Bialla und die Amtsbezirke Belzonzen, Drygallen, Kumilsko, Monethen, Groß Rogallen, Rosinsko und Ruhden.[1]

Am Gericht bestanden 1880 zwei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]

1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt und die deutschen Einwohner vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichts Bialla.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 400, Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 444 online