Amtsgericht Sensburg

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Das Amtsgericht Sensburg war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Sensburg, Ostpreußen.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Sensburg bestand bis 1849 das Land- und Stadtgericht Sensburg und ab 1849 des Kreisgericht Sensburg. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden die bestehenden Gerichte aufgehoben und einheitlich Amtsgerichte gebildet.

Das königlich preußische Amtsgericht Sensburg wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 10 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Lyck im Bezirk des Oberlandesgerichtes Königsberg gebildet. Der Sitz des Gerichts war Sensburg.

Sein Gerichtsbezirk umfasste den Kreis Sensburg ohne den Teil, der dem Amtsgericht Nikolaiken zugeordnet war.[1]

Am Gericht bestanden 1880 fünf Richterstellen. Das Amtsgericht war damit das größte Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Bei diesem Amtsgerichte bestand eine Strafkammer. Gerichtstage wurden in Alt Ukta gehalten.[2]

1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt und die deutschen Einwohner vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichts Sensburg. Unter polnischer Verwaltung entstand das Sąd Rejonowy w Mrągowie (1950–1975: Sąd Powiatowy w Mrągowie).

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 401, Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 444 online