Amtsgericht Neustadt-Magdeburg
Das Amtsgericht Neustadt-Magdeburg war ein Amtsgericht in Neustadt-Magdeburg.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Von 1849 bis 1879 bestand das Stadt- und Kreisgericht Magdeburg im Sprengel des Appellationsgerichtes Magdeburg. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden 1879 reichsweit einheitlich Oberlandes-, Landes- und Amtsgerichte gebildet. Das königlich preußische Amtsgericht Neustadt-Magdeburg wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 15 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Magdeburg im Bezirk des Oberlandesgericht Naumburg gebildet. Der Sitz des Gerichtes war die Stadt Neustadt-Magdeburg. Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Stadtkreis Magdeburg den Stadtbezirk Neustadt-Magdeburg und aus dem Landkreis Wolmirstedt die Amtsbezirke Groß Ammensleben, Klein Ammensleben, Barleben, Dahlenwarsleben, Ebendorf, Gutenswegen, Hermsdorf, Hohenwarsleben, Meitzendorf, Olvenstedt und Rothensee.[1] Am Gericht bestanden 1880 vier Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein größeres Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]
Zum 31. März 1886 wurden das Gericht mit dem Gesetz, die Aufhebung des Amtsgerichtes Neustadt-Magdeburg betreffend, vom 10. März 1886 aufgehoben und sein Sprengel dem Amtsgericht Magdeburg zugeordnet.[3]
Gebäude
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Für das ehemalige Gerichtsgebäude und Gerichtsgefängnis siehe Gedenkstätte Moritzplatz Magdeburg#Architektur und Geschichte des Gebäudes.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 480, Digitalisat
- ↑ Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1880, S. 453 online
- ↑ Gesetz, die Aufhebung des Amtsgerichtes Neustadt-Magdeburg betreffend, vom 10. März 1886, PrGS S. 41.