Antonius Heistermann

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Antonius Heistermann (auch Anton Heistermann oder Anton Heistermannus; * 1538 oder 1539 in Brakel; † 12. September 1568 in Marburg) war ein deutscher Rechtswissenschaftler, Richter und Hochschullehrer.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Heistermanns Ausbildung ist unbekannt. Er schloss das Studium der Rechtswissenschaft mit der Promotion zum Doktor der Rechte ab. Bekannt ist, dass er am 8. Mai 1564 seine Antrittsvorlesung an der Universität Marburg als Professor der Rechte hielt. Am 1. November 1567 wurde er von Landgraf Ludwig dem Älteren von Hessen-Marburg zum Diener von Haus aus bestellt. Im selben Jahr wurde er Mitglied des Samtrevisions- respektive Oberappellationsgerichts in Kassel und zugleich erster Professor der Juristischen Fakultät.

Heistermann war in den Jahren 1567 und 1568 zunächst Vizerektor und anschließend Rektor der Marburger Universität. Er verstarb im Amt.

Schrift[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Consilium de jure principis in suo principatu, 1568.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Friedrich Wilhelm Strieder: Grundlage zu einer Hessischen Gelehrten- und Schriftsteller-Geschichte, seit der Reformation bis auf gegenwärtige Zeiten. Band 5, Cramer, Kassel 1785, S. 414 f.
  • Franz Gundlach: Catalogus professorum academiae Marburgensis, Band 1, Von 1527 bis 1910, Elwert, Marburg 1927, Nr. 137.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]