Bauherren-Schutzbund

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Bauherren-Schutzbund
(BSB)
Rechtsform eingetragener Verein
Gründung 1995
Sitz Berlin
Zweck Verbraucherschutz
Vorsitz Andreas May, Wendelin Monz
Geschäftsführung Florian Becker[1]
Mitglieder 13.000 (2021)
Website www.bsb-ev.de

Der Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB) ist ein gemeinnütziger eingetragener Verein, der eine bundesweit unabhängige Beratung für private Bauherren, Wohnungskäufer und Modernisierer anbietet. Er ist Mitglied in der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. Der Sitz befindet sich in Berlin, wo sich auch die Geschäftsstelle befindet. Der Verein wurde im Jahr 1995 gegründet.[2]

Aufgaben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Verein berät Bauherren, die ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung erwerben, modernisieren oder sanieren möchten. Dazu verfügt der BSB über so genannte Bauherrenberaterselbstständig tätige Bauingenieure oder Architekten, die den Bauherren oder Erwerber gegen Entgelt beraten. Zur Klärung rechtlicher Fragestellungen und der Prüfung von Bau- und Kaufverträgen hat der BSB darüber hinaus Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht verpflichtet.

Der Verein ist einer der 78 ausgewählten Verbände in Deutschland, die eine Musterfeststellungsklage und Unterlassungsklage bei Verwendung von verbraucherfeindlichen Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durchführen dürfen.[3]

Lobbyarbeit und Mitgliedschaften[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Verein ist vom Deutschen Bundestag als offizieller Vertreter von Bürgerinteressen anerkannt.[4] Er ist weiterhin im Beirat des Deutschen Baugerichtstages e. V.[5] sowie über die vzbv im DIN-Verbraucherrat vertreten.[6] Neben der Mitgliedschaft in der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. ist der BSB im Deutschen Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e. V., im Institut für Bauforschung e. V., im Bundesverband Altbauerneuerung e. V. sowie im Verband der Vereine Creditreform e. V. aktiv.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Bauherren-Schutzbund: Gesamtvorstand. Abgerufen am 1. Mai 2020.
  2. Hans Erdmann: Bevor aus dem Traum ein Alptraum wird In: Berliner Zeitung. vom 2. September 1995, abgerufen am 25. März 2012.
  3. Bundesamt für Justiz: Liste qualifizierter Einrichtungen gemäß § 4 des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG). (PDF) Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 11. April 2019; abgerufen am 6. Juni 2019.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bundesjustizamt.de
  4. Ständig aktualisierte Fassung der öffentlichen Liste über die Registrierung von Verbänden und deren Vertretern vom 23. März 2012 (Memento vom 15. August 2011 im Internet Archive), (PDF, 5,87 MB) auf bundestag.de, abgerufen am 25. März 2012.
  5. Beirat des Deutschen Baugerichtstages auf baugerichtstag.de, abgerufen am 25. März 2012.
  6. Mitglieder des Verbraucherrates (Memento vom 16. Januar 2014 im Internet Archive) auf din.de, abgerufen am 25. März 2012.