Liste der Befähigungszertifikate für Sportbootführer in Deutschland
Erscheinungsbild
(Weitergeleitet von Befähigungszertifikate für Sportbootführer in Deutschland)
In Deutschland gibt es eine Reihe von amtlichen Befähigungszertifikaten für Sportbootführer, die bestimmte Fähigkeiten oder Ausbildungen nachweisen:
Siehe auch die Liste von Internationalen Befähigungszertifikaten für Sportbootführer
Daben gibt es auch nicht-amtliche vom Deutschen Segler-Verband (DSV), Deutschen Motoryachtverband (DMYV) oder Verband Deutscher Sportbootschulen ausgestellte DSV- und DMYV-Führerscheine.
| Bild | Bezeichnung | Status | Mindestalter | Vorgeschrieben für | Ausstellendes Organ | Geltungsbereich |
|---|---|---|---|---|---|---|
| neu: |
Sportbootführerschein Binnen, Sportbootführerschein See | amtlich | 14 für Segeln 16 für Motorboote |
das Führen von Sportbooten von mehr als 11,03 kW (15 PS) Nutzleistung bei Verwendung eines Verbrennungsmotors bzw. 7,5 kW bei Verwendung eines Elektromotors Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) und weniger als 20 m Länge im Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen | Prüfungsausschüsse des DSV und DMYV im Auftrag des BMDV | Binnenschifffahrtsstraßen[1] |
| das Führen von Sportbooten mit mehr als 11,03 kW am Propeller im Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen[2] | Seeschifffahrtsstraßen[1] | |||||
| Kleinschifferzeugnis | amtlich | das gewerbliche Führen von Sportbooten | Wasser- und Schifffahrtsdirektionen | Binnenschiffahrtsstraßen | ||
| Sportküstenschifferschein | amtlich | 16 | das gewerbliche Führen von Sportbooten im Küstenbereich[2] | Prüfungsausschüsse des DSV und DMYV im Auftrag des BMDV | weltweit im Küstenbereich (bis 12 sm Abstand von der Festlandküste)[1] | |
| Sportseeschifferschein | amtlich | 16 | das gewerbliche Führen von Sportbooten im küstennahen Seebereich[2] | zentrale Verwaltungsstelle nach der Sportseeschifferscheinverordnung im DSV im Auftrag des BMDV | weltweit in küstennahen Seegewässern (bis 30 sm Abstand von der Festlandküste einschließlich der Randmeere)[1] | |
| Sporthochseeschifferschein | amtlich | 18 | das gewerbliche Führen von Sportbooten auf allen Meeren[2] | zentrale Verwaltungsstelle nach der Sportseeschifferscheinverordnung im DSV im Auftrag des BMDV | weltweit auf allen Meeren[1] | |
| UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk | amtlich | 15 | Beaufsichtigen und Bedienen einer an Bord vorhandenen Funkanlage für den Binnenschifffahrtsfunk | Prüfungsausschüsse des DSV und DMYV im Auftrag des BMDV | international gültig[1] | |
| Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate) | amtlich | 15 | Schiffsführer an Bord eines Sportbootes, das mit einer UKW-Seefunkanlage ausgestattet ist | Prüfungsausschüsse des DSV und DMYV im Auftrag des BMDV | weltweit[1] | |
| Allgemeines Funkbetriebszeugnis (Long Range Certificate) | amtlich | 18 | Schiffsführer an Bord eines Sportbootes, das mit einer Seefunkanlage ausgestattet ist | Prüfungsausschüsse des DSV und DMYV im Auftrag des BMDV | weltweit[1] | |
| Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel | anerkannt | 16[3] | alle, die Seenotsignalmittel der Unterklasse T2 erwerben wollen | Prüfungsausschüsse des DSV und DMYV im Auftrag des BMDV | Deutschland | |
| Traditionsschifferschein | amtlich | 18 | alle, die ein Traditionsschiff mit bis zu 55 Metern Länge und mehr als 25 Personen Besatzung gewerblich führen wollen | zentrale Verwaltungsstelle nach der Sportseeschifferscheinverordnung im DSV im Auftrag des BMDV | weltweit | |
| Bodenseeschifferpatent | amtlich | 18 | das Führen von Fahrzeugen mit mehr als 4,4 kW Maschinenleistung oder mit mehr als 12 m² Segelfläche auf dem Bodensee | Landratsämter Konstanz, Bodenseekreis (Friedrichshafen) oder Lindau | Bodensee | |
| Sportschifferzeugnis | amtlich | 18 | das Führen von Sportbooten bis 25 Meter Länge auf Binnenschifffahrtsstraßen | Wasser- und Schifffahrtsdirektionen | Binnenschifffahrtsstraßen außerhalb des Rheins | |
| Sportpatent | amtlich | 18 | das Führen von Sportbooten zwischen 15 und 25 Meter Länge auf dem Rhein | Wasser- und Schifffahrtsdirektionen | Rhein | |
| Radarpatent | amtlich | 18 | das Durchführen von Radarfahrten bei unsichtigem Wetter auf Binnenschifffahrtsstraßen | Wasser- und Schifffahrtsdirektionen | Binnenschifffahrtsstraßen |
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- DSV: Führerscheininformationen -Informationen zu Sportbootführerscheinen und Funkzeugnissen, Prüfungsausschüssen, Kosten und Prüfungsablauf
- ELWIS: Führerscheininformationen – Fragen- und Antwortenkataloge für den amtlichen Sportbootführerschein-Binnen, Sportbootführerschein-See und Sportküstenschifferschein
