Benutzer:Albrecht62/Endlagersuche

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Durch die Endlagersuche soll ein geeigneter Standort für die Endlagerung von radioaktiven Abfallstoffen gefunden werden. Der Such-Prozess soll für die Bundesrepublik Deutschland im Standortauswahlgesetz beschrieben werden, das dazu Ende 2016 novelliert werden soll[1]. Die wesentlichen Kriterien wurden zuvor durch die Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe erarbeitet.

Der Prozess der Endlagerung gliedert sich in die „Etappen“ Endlager-Auswahl, Errichtung des Endlagers, Einlagerung des radioaktiven Abfalls und Verschluss des Bergwerks.[AB 1]

Die Standortauswahl soll in die drei Phasen Auswahl der Standort-Region, übertägigen und die untertägigen Erkundung gegliedert werden.[AB 1]

Gleichzeitig mit dem technischen Auswahlverfahren wird ein mehrstufiges, demokratisch legitimiertes Entscheidungs- und Konfliktbewältigungs-Verfahren vorgeschlagen mit dem Ziel, einen möglichst weitgehenden und generationenfesten Konsens zu ermöglichen.[AB 2][AB 3][AB 4][AB 5]

Historie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte (AkEnd) bestand von Februar 1999 bis Dezember 2002 und hat erstmals in Deutschland wissenschaftlich fundierten Kriterien zur Endlagerung erarbeitet.[2]

Grundsätze der Standortauswahl[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Die dauerhafte Sicherheit soll absolute Priorität bei der Standortsuche haben. Ziel ist die Lagerung mit „bestmöglicher Sicherheit“ für einen Zeitraum von einer Million Jahre.[AB 6]
  • Das Auswahlverfahren strebt ein gemeinwohlorientiertes Ergebnis an.[AB 7]
  • Die Suche nach einem Endlager soll von einer breiter öffentlicher Beteiligung begleitet werden. Dazu wurde u. a. im Frühjahr 2015 ein Internet-Forum eingerichtet.[3][AB 8]
  • Die Standortsuche soll zügig erfolgen, da die Zwischenlager-Standorte nur zeitlich begrenzt genutzt werden können. Priorität haben jedoch Sicherheit und Partizipation.[AB 9]
  • Die Suche soll mit einer „weißen Landkarte“ beginnen, d. h. es gibt keine Standorte, die von vornherein ausgeschlossen werden sollen.[AB 10]
  • Die Endlagerung soll Untertage in einem Bergwerk stattfinden.[AB 1]
  • Die Einlagerung soll reversibel sein und dem Konzept der Rückholbarkeit bzw. Bergbarkeit genügen, das heißt, der radioaktive Abfall soll innerhalb eines Zeitraums von 500 Jahren wieder geborgen werden können, falls es zu Komplikationen kommen sollte.[AB 11][AB 12]
  • Die Endlagerung soll innerhalb der Grenzen von Deutschland erfolgen.[AB 12]
  • Die Endlagerung ist eine staatliche Aufgabe. Die Kosten sollen von den Betreibern der Kernkraftwerke bzw. deren Rechtsnachfolgern getragen werden.[AB 6]
  • Die Endlager-Kommission empfiehlt, alle Informationen während des Entscheidungs-Prozesses öffentlich zugänglich zu machen und in einer Weise aufzuarbeiten, dass sie sowohl für Laien als auch für Fachleute verständlich sind.[AB 6][AB 13]

Art des radioaktiven Abfalls[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Primär sollen hoch radioaktive Abfallstoffe gelagert werden (ca. 27.000 m³ lt. BMUB[AB 14], die Zahl wird oft auf 30.000 m³ gerundet[AB 15]). Schwach oder mittel radioaktiver Abfallstoffe sollen nur dann zusätzlich gelagert werden, wenn negative Wechselwirkungen mit den hoch radioaktiven Abfallstoffen ausgeschlossen werden können und wenn genügend Raum vorhanden ist (Mengenprognose: insgesamt ca. 600.000 m³[AB 15]).[AB 16]

Zeitplanung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zunächst soll das Standortauswahlgesetz novelliert werden. Entsprechende Vorschläge hat die Endlager-Kommission gemacht.[AB 17]

Das Standortauswahl-Verfahren soll ab 2017 stattfinden.[AB 9]

Die endgültige Entscheidung über einen Standort kann nach Einschätzung der Endlager-Kommission ab 2058 getroffen werden.[4]

Erste Einlagerungen könnten wahrscheinlich erst im nächsten Jahrhundert beginnen.[4]

Phase I: Auswahl der Standort-Regionen

Schritt 1: Ausschluss von Gebieten (/Regionen) über definierte Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen[AB 10]
Schritt 2: Abwägung unter den verbleibenden Regionen über geologischen Abwägungskriterien[AB 10]
Schritt 3: Einengung auf planungsrechtlich vertretbare Teil-Gebiete (/Teil-Regionen)[AB 10]

Phase II: Übertägige Erkundung

Phase III: Untertägige Erkundung

Nach jeder der drei Phasen entscheidet der Bundestag, welche Standorte für die nachfolgende Phase berücksichtigt werden sollen.[AB 17] In den Worten der Kommission „billigt und bekräftigt“ das Parlament damit die Ergebnisse des Auswahl-Verfahrens.[AB 18]

Entscheidungskriterien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Geologische Ausschlusskriterien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Großräumige Vertikalbewegungen[AB 19]
  • Aktive Störungszonen
  • Einflüsse aus gegenwärtiger oder früherer bergbaulicher Tätigkeit
  • Seismische Aktivität
  • Vulkanische Aktivität
  • Grundwasseralter

Geologische Mindestanforderungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Gebirgsdurchlässigkeit[AB 20]
  • Mächtigkeit des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs: mindestens 100 m (für Granit: auch dünner)
  • Tiefe des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs: mindestens 300 m
  • Fläche des Endlagers
  • Erkenntnisse zum einschlusswirksamen Gebirgsbereich hinsichtlich des Nachweiszeitraums: > 1 Mio. Jahre Sicherheit

Geologische Abwägungskriterien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eine rechnerische Gewichtung der verschiedenen Abwägungskriterien soll nach der Empfehlung der Standort-Kommission nicht erfolgen, vielmehr sollen die Kriterien argumentativ abgewogen werden.[AB 21]

Es sind drei Gewichtungsgruppen vorgesehen:

  1. Kriterien zur Güte des Einschlussvermögens und zur Zuverlässigkeit des entsprechenden Nachweises[AB 21]
  2. Kriterien zur Frage, wie gut das Gebirge den Einschluss bei Beanspruchungen aufrecht erhält[AB 22]
  3. Kriterien zur Güte des Einschluss auf unbegrenzte Zeit[AB 22]

Sicherheitsanforderungen und Anforderungen an die Sicherheitsuntersuchungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Entsprechende Prüfkriterien sollen im Verlaufe des Verfahrens festgelegt werden. Um sie festlegen zu können müssen zuvor die Ergebnisse von geologischer Untersuchungen vorliegen.[AB 23]

Planungsbezogene Abwägungskriterien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Diese Kriterien kommen erstmals in Phase I / Schritt 3 zur Einengung potentiell geeigneter Teil-Gebiete zur Anwendung. Es gibt drei Gewichtungsgruppen:[AB 24]

Gewichtungsgruppe 1 – Schutz des Menschen und der menschlichen Gesundheit:

  • Abstand zu vorhandener bebauter Fläche von Wohngebieten und Mischgebieten
  • Emissionen (Lärm, radiologische und konventionelle Schadstoffe)
  • Oberflächennahe Grundwasservorkommen zur Trinkwassergewinnung
  • Überschwemmungsgebiete

Gewichtungsgruppe 2 – Schutz einzigartiger Natur- und Kulturgüter vor irreversiblen Beeinträchtigungen:

Gewichtungsgruppe 3 – Sonstige konkurrierende Nutzungen und Infrastruktur:

  • Anlagen, die der Störfallverordnung unterliegen
  • Abbau von Bodenschätzen, einschließlich Fracking
  • Geothermische Nutzung des Untergrundes
  • Nutzung geologischer Formationen als Erdspeicher (Druckluft, CO2-Verpressung, Gas)

Öffentliche Institutionen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zur Standort-Suche, zum Bau und zum Betrieb des Endlagers soll die Bundes-Gesellschaft für kerntechnische Entsorgung (BGE) gegründet werden, die als Vorhabenträger fungieren soll. Überwacht wird die BGE vom Bundesamt für kerntechnische Entsorgung (BfE).[AB 1]

Beteiligungsformate[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Endlager-Kommission stellte fest, dass „die Akzeptanz parlamentarisch ausgehandelter Lösungen … deutlich gesunken“ sei[AB 3] und deshalb mehr gesellschaftliche Beteiligung vorgesehen werden soll, als dies bislang üblich war, um das Konflikt-Thema Endlagerung gesellschaftlich auf allgemein akzeptierte Weise bearbeiten zu können. Ziel sei eine „generationenfeste Lösung“ in einem „möglichst weitgehenden“ gesellschaftlichen Konsens.[AB 3]

Die Kommission erwartet, dass der gesamte Such-Prozess von Konflikten geprägt sein wird und sieht darin einen „Treiber“, eine „Herausforderung“ und eine „Chance zur Beseitigung von Schwachstellen“.[AB 3][AB 16][AB 25] Das Entscheidungs-Verfahren könne dabei nach Überzeugung der Kommission nur gelingen, wenn sich alle Beteiligte auf eine „neue gesellschaftliche Konfliktkultur“ einzulassen.[AB 26]

Insgesamt soll ein „sich selbst hinterfragendes“, lernfähiges Beteiligungssystems geschaffen werden, das flexibel auf Konflikte reagiert und damit zur „Selbstheilung“ fähig ist.[AB 8][AB 12][AB 13]

Nationales Begleitgremium[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ein unabhängiges nationales Begleitgremium mit dem Fokus auf Gemeinwohl-Orientierung soll den Prozess der Standortauswahl begleiten.[AB 7] Zunächst soll unmittelbar nach Abgabe des Abschlussberichts der Endlager-Kommission ein kleineres Gremium eingesetzt werden aus vom Bundestag vorgeschlagenen Mitgliedern „mit hohem gesellschaftlichem Ansehen“ ergänzt um Bürger-Vertreter, die nach dem Zufallsprinzip ausgewählten werden sollen.[AB 27] Nach Überarbeitung des Standortauswahlgesetzes soll das Gremium nach den Vorstellungen der Endlager-Kommission aus 18 Mitgliedern bestehen.[AB 27]

Bei Bedarf kann das Nationale Begleitgremium nach dem Vorschlag der Endlager-Kommission einen wissenschaftlichen Beirat einsetzen bzw. Gutachten in Auftrag geben.[AB 28]

Partizipations-Beauftragter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Partizipations-Beauftragte soll Konflikte und Spannungen frühzeitig identifizieren und zu deren Auflösung beitragen.[AB 28]

Fachkonferenz Teil-Gebiete[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bevor Standorte ausgewählt werden, soll eine Fachkonferenz stattfinden und sich mit den Empfehlungen zu den ausgewählten Teil-Gebieten (/Teil-Regionen) nach Phase I / Schritt 2 befassen.[AB 10][AB 29]

Regionalkonferenzen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In allen Regionen, die nach der Phase I als Übertage zu erkundende Standort-Regionen vorgeschlagen werden, sollen Regionalkonferenzen stattfinden, die für alle Bürger zugänglich sind.[5][AB 28] Jeder Regionalkonferenz („Vollversammlung“) ist ein Vertretungskreis zugeordnet.[AB 28] Der Vertretungskreis soll aus Vertretern der Kommunen, gesellschaftlichen Gruppen und Einzelbürgern bestehen, die mit Ausnahme der kommunalen Vertreter von der Vollversammlung gewählt werden sollen.[AB 30] Beide Gremien sollen den gesamten Auswahl-Prozess begleiten und sollen „regelmäßig“ in den Entscheidungs-Prozess einbezogen werden.[AB 10]

Eine der Hauptaufgaben der Regionalkonferenz ist die Überprüfung der Vorschläge und Entscheidungen am Ende jeder der drei Phase des Auswahl-Prozesses.[AB 28] Falls sich die dabei aufgekommenen Fragen nicht klären lassen, hat die Regionalkonferenz jeweils bevor der Bundestag entscheidet das Recht einen „Nachprüfauftrag“ zu formulieren und damit die Entscheidung an die BGE zurückzugeben.[5][AB 28]

Stellungnahmeverfahren und Erörterung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach Abschluss der Behandlung durch die Regionalkonferenzen soll der Vorschlag der Öffentlichkeit und den Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorgelegt werden.[AB 31]

Fachkonferenz Rat der Regionen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Fachkonferenz soll einen Austausch zwischen den Regionalkonferenzen ermöglichen und bei den Akteuren einen Perspektivwechsel anregen.[AB 7][AB 31]

Standort-Vereinbarung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Standort-Region sollten nach Meinung der Endlager-Kommission in die Lage versetzt werden, Belastungen durch das Endlager auszugleichen.[AB 13][AB 32]

Kritik am vorgeschlagenen Entscheidungs-Prozess[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Es gibt eine breite Kritik daran, dass der Standort Gorleben nicht aus dem Auswahlverfahren herausgenommen wurde.[6][7] Der Dissens zu Gorleben kommt auch innerhalb des Abschlussberichts der Endlager-Kommission durch zwei Text-Varianten zum Ausdruck.[AB 33] Außerdem wird kritisiert, dass durch Zeitdruck die geplante breite gesellschaftliche Beteiligung sehr kurz ausgefallen ist.[8][7]

Greenpeace kritisiert, dass Alternativen zur Endlagerung in Bergwerken nicht ausreichend geprüft worden seien.[9]

Eine von über 50 Organisationen und Initiativen unterzeichnete Stellungnahme kritisiert u. a. die mangelnde Klagemöglichkeit von Verbänden innerhalb des Auswahl-Prozesses.[7]

Neben dem BUND[AB 34][10] haben die Bundesländer Sachsen,[AB 35] Bayern,[AB 36] die Fraktion Die Linken,[AB 37][11] der Wissenschaftler Wolfram Kudla[AB 38] und die beiden Industrievertreter[AB 39] Bernhard Fischer und Gerd Jäger ein Sondervotum vorgelegt.[1][12] Sachsen plädiert dafür, dass die Mindestanforderungen für die Mächtigkeit der geologischen Formation bei Granit nicht abweichen dürften von denen bei Salz- oder Tonvorkommen.[13][14]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise (Abschlussbericht der Endlager-Kommission)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b c d Abschlussbericht, S. 32.
  2. Abschlussbericht, S. 64.
  3. a b c d Abschlussbericht, S. 25.
  4. Abschlussbericht, S. 458
  5. Abschlussbericht, S. 379.
  6. a b c Abschlussbericht, S. 23.
  7. a b c Abschlussbericht, S. 39.
  8. a b Abschlussbericht, S. 30.
  9. a b Abschlussbericht, S. 35.
  10. a b c d e f Abschlussbericht, S. 37.
  11. Abschlussbericht, S. 19.
  12. a b c Abschlussbericht, S. 31.
  13. a b c Abschlussbericht, S. 40.
  14. Abschlussbericht, S. 87
  15. a b Abschlussbericht, S. 27.
  16. a b Abschlussbericht, S. 29.
  17. a b Abschlussbericht, S. 36.
  18. Abschlussbericht, S. 28.
  19. Abschlussbericht, S. 48.
  20. Abschlussbericht, S. 49.
  21. a b Abschlussbericht, S. 50.
  22. a b Abschlussbericht, S. 52.
  23. Abschlussbericht, S. 54.
  24. Abschlussbericht, S. 55.
  25. Abschlussbericht, S. 47.
  26. Abschlussbericht, S. 38.
  27. a b Abschlussbericht, S. 41.
  28. a b c d e f Abschlussbericht, S. 42.
  29. Abschlussbericht, S. 44.
  30. Abschlussbericht, S. 43.
  31. a b Abschlussbericht, S. 45.
  32. Abschlussbericht, S. 46.
  33. Abschlussbericht, S. 161.
  34. Abschlussbericht, S. 496 ff.
  35. Abschlussbericht, S. 514 f.
  36. Abschlussbericht, S. 513f.
  37. Abschlussbericht, S. 515 ff.
  38. Abschlussbericht, S. 510 ff.
  39. Abschlussbericht, S. 509 f.

Einzelnachweise (sonstige)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b Gorleben auf „weißer“ Standortkarte, von Nadine Lindner, Deutschlandfunk, 5. Juli 2016.
  2. Auf der Suche nach dem sicheren Endlager, von Katrin Czerwinka, Friedrich-Schiller-Universität Jena, 2. Juli 2008.
  3. Online Konsultation zum Berichtsentwurf der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe, im Auftrag der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe.
  4. a b Endlager-Kommission gibt Zeitplan auf, Der Bundestag, 2. Juni 2016.
  5. a b Jörg Sommer: Lasst uns über den Atommüll streiten! Zeit online, 5. Juli 2016.
  6. Bericht der Endlager-Suchkommission vom BUND abgelehnt / Sondervotum angekündigt, 28. Juni 2016.
  7. a b c Stellungnahme zum Ergebnis der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfälle, Außer Spesen nichts gewesen (PDF), Stellungnahme von Initiativen und Verbänden, ohne Datum.
  8. Die Atommüll-Kommission ist gescheitert, .ausgestrahlt, 5. Juli 2016.
  9. Unverantwortlich und überhastet, Tobias Münchmeyer im Gespräch mit Marianne Allweis und André Hatting, Deutschlandradio Kultur, 5. Juli 2016.
  10. Sondervotum des BUND, 29. Juni 2016.
  11. Bericht „Endlager“-Kommission: Stellungnahme gemäß § 3 Abs. 5 des Standortauswahlgesetzes – Stellungnahme, Hubertus Zdebel, 29. Juni 2016.
  12. Endlagerkommission übergab Abschlussbericht, Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe, 5. Juli 2016.
  13. Umweltminister weist Kritik an Endlager-Sondervotum zurück. Freie Presse, 5. Juli 2016.
  14. Sachsen findet sich ungeeignet, von Lydia Jakobi, MDR, 5. Juli 2016.

Kategorie:Atomenergiepolitik (Deutschland) Kategorie:Radioaktiver Abfall