Benutzer:Dk0704/Bekanntmachung

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Die öffentliche Bekanntmachung ist eine Form der Bekanntgabe amtlicher Mitteilungen. Sie dient dazu, amtliche Informationen, Gesetze, Verordnungen und Satzungen der Öffentlichkeit mitzuteilen.[1] Die Art der Bekanntmachung ist gesetzlich oder durch Satzungen der Körperschaften öffentlichen Rechts geregelt. Eine Sonderform der öffentlichen Bekanntmachung ist die Öffentliche Zustellung von Verwaltungsakten.

Arten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Beispiele[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Im deutschen Verwaltungsrecht kann gemäß § 56a der Verwaltungsgerichtsordnung das verfahrensführende Verwaltungsgericht in Massenverfahren Bekanntgaben durch öffentliche Bekanntmachung anordnen, wenn gleiche Bekanntgaben an mehr als fünfzig Personen erforderlich sind. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt in diesen Fällen durch Aushang an der Gerichtstafel, durch Einstellung in ein elektronisches Informationssystem, das im Gericht öffentlich zugänglich sein muss, durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger sowie in vom Gericht zu bestimmenden Tageszeitungen.
  • § 9 der Insolvenzordnung (InsO) regelt die öffentliche Bekanntmachung im Insolvenzverfahren; diese hat in der Regel durch Veröffentlichung im Internet zu erfolgen.
  • Das nach dem bis 1998 geltenden deutschen Ehegesetz erforderliche Aufgebot erfolgte durch öffentliche Bekanntmachung.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Definition