Benutzer:Funck77/Fremde Dienste

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Freudenberger, Retour du Soldat Suisse

Der Reisläufer verdingt sich auf eigene Faust in fremden Dienst im Gegensatz zum kapitulierten Dienst, der auf der Basis einer Militärkapitulation beruhte, das heißt einem Liefervertrag für Soldaten zwischen zwei Ländern.



Eidgenossen


Übergang zu stehenden Schweizerregimentern[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Frankreich war das erste Land, das 1497 mit der Gardetruppe der Hundertschweizer eine längerfristig eingerichtete Schweizer Einheit aufstellte. Im 15. und 16. Jahrhundert wurden die meisten Söldnertruppen sonst nur für den Zeitraum eines Konfliktes beschäftigt.

Als Folge der Schlacht bei Marignano schloss die Schweiz am 29. November 1516 in Freiburg im Uechtland den Ewigen Frieden mit Frankreich. Im Kapitulationsvertrag, den man bis 1792 mehrmals erneuerte und der auch als Vorbild für Verträge mit anderen europäischen Mächten diente, verpflichtete sich das Helvetische Corps (Bezeichnung der Eidgenossenschaft im 17. Jahrhundert) für Frankreich Kontingente zu stellen, die in der Schweiz ausgehoben werden durften. Im Vertrag wurde festgehalten, dass:

  1. die Schweizer nur in Schweizerregimentern, unter der Schweizer Fahne und unter Schweizer Offizieren dienen durften und der oberste Schweizer Befehlshaber (Generaloberst) nur direkt dem König oder einem Mitglied der königlichen Familie unterstellt werden durfte.
  2. die Schweizer Soldaten nur durch Schweizer Richter, nach schweizerischem Recht und unter eidgenössischer Hoheit verurteilt werden durften.
  3. die Tagsatzung jederzeit das Recht hatte, die Schweizer Regimenter für die Verteidigung zurückzurufen, wenn die Eidgenossenschaft bedroht war. [1]

Neben dem offiziellen auf Kapitulationen begründeten Dienst nahm auch der wilde Solddienst im 17. Jahrhundert noch zu. Während die Kantone und Graubünden Kapitulationen abschlossen mit Spanien, Savoyen, Venedig und Genua, zogen hunderte von Schweizern in den ungeregelten Solddienst, vor allem nach Schweden, Sachsen und Bayern.

Ludwig XIV. ging schliesslich 1671 dazu über, elf Schweizer Linienregimenter in den dauernden Dienst Frankreichs zu stellen. Dazu kamen weitere ungeregelte freie Kompagnien. Andere Länder kopierten diese Einrichtung, so Spanien (Kapitulation mit katholischen Kantonen), die Niederlande (Kapitulation mit den reformierten Kantonen), Venedig (bis 1719), England, Polen, Österreich (bis 1740) sowie Sardinien-Piemont. So kämpften in den meisten Kriegen in Europa im 17. und 18. Jahrhundert Schweizer Truppen.

Ende der Reisläuferei[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Preussische Werber in Neuchâtel um 1840
Uniformen der Schweizer Regimenter in niederländischen Diensten nach 1815

Die Verschärfung des Drills, die Einschränkung der Plünderei und die Geldentwertung liessen den Solddienst für junge Männer immer weniger attraktiv erscheinen. So wurde es im ausgehenden 18. Jahrhundert für die Soldunternehmer und Regimentsinhaber zunehmend schwieriger die Bestände der Regimenter zu füllen. Auch die Risiken wurden den Soldaten immer bewusster angesichts hoher Verluste von Schweizer Einheiten. Nach Beginn der französischen Revolution entliess Frankreich die im Volk unbeliebten Schweizer Regimenter im Anschluss an den Tuileriensturm am 20. August 1792 in Verletzung aller bestehenden Verträge. Zahlreiche Söldner verdingten sich darauf in regulären französischen Einheiten oder suchten Dienst in anderen europäischen Staaten.

Bis zum Einmarsch französischer Truppen in die Schweiz 1798 gab es keine regulären Schweizertruppen in Frankreich. Die Helvetische Republik verpflichtete sich zwar, Frankreich wieder Truppen zu stellen, konnte die Bestände aber nur mit Zwang und unter grossen Mühen füllen. Während der napoleonischen Kriege dienten Zehntausende Schweizer Söldner für Frankreich, Spanien, Grossbritannien und Österreich. Besonders in Spanien und Russland kam es zu hohen Verlusten bei den Schweizer Einheiten. In Spanien dienten insgesamt etwa 30'000 Schweizer auf beiden Seiten.

Nach dem Ende der napoleonischen Kriege schlossen die Kantone neue Militärkapitulationen mit Frankreich, den Niederlanden, Preussen, dem Heiligen Stuhl und dem Königreich beider Sizilien ab.

Noch 1814 gründete der preussische König Friedrich Wilhelm III., der Fürst des 1814 der Eidgenossenschaft beigetretenen Kantons Neuenburg war, in Abstimmung mit dem Staatsrat des Kantons das preussische Garde-Schützen-Bataillon. Ihm sollten Neuenburger und andere Schweizer Freiwillige angehören. Für die Offiziersstellen besass der Staatsrat von Neuenburg ein Benennungsrecht. Allerdings waren bis 1848 nur wenige Schweizer bereit, in preussische Dienste zu treten, weshalb sich das Bataillon bald ganz überwiegend aus preussischen Freiwilligen zusammensetzte.

Frankreich und die Niederlande beendeten die Praxis, fremde Regimenter einzustellen 1830 bzw. 1829. In Frankreich traten eine grosse Zahl der damals in den Schweizerregimenter dienenden Männer in die neu gegründete Fremdenlegion über, so dass diese zu Beginn stark von Schweizer Söldnern geprägt war. In Italien kämpften die Schweizerregimenter für den Papst bzw. für den König beider Sizilien gegen die liberalen und nationalistischen Aufständischen 1821, 1830 und 1848. Dadurch wurde der Solddienst bei den liberalen Schweizer Politikern zunehmend unbeliebt. Die Kantonsverfassungen untersagten deshalb seit 1830 den Abschluss von Militärkapitulationen.

Per Bundesbeschluss vom 20. Juni 1849 untersagte der neu gegründete liberale Schweizer Bundesstaat den Abschluss von Militärkapitulationen (Art. 11 BV) nun auch auf Bundesebene. Auch durften Mitglieder der Bundesbehörden weder fremde Pensionen noch Titel oder Orden annehmen (Art. 12 BV). Die Kantone weigerten sich jedoch, die bestehenden Militärkapitulationen aufzukündigen, so dass sich das Verbot nur auf den Abschluss von neuen Verträgen bezog. Die Bundesgesetzgebung untersagte zudem das wilde Anwerben von Schweizern ausserhalb der bestehenden Militärkapitulationen, allerdings noch ohne Strafbestimmung (Bundesgesetz 1/432, 20. Juni 1849). 1851 wurde das Anwerben von dienstpflichtigen Schweizern verboten, 1853 von allen Einwohnern der Schweiz. Trotzdem rekrutierte Grossbritannien noch 1855 3338 Soldaten in der Schweiz für den Krimkrieg, jedoch ohne Abschluss einer Militärkapitulation. Doch bevor die «British Swiss Legion» (B.S.L) gegen die russischen Truppen ins Feld ziehen konnte, wurden die Feindseligkeiten eingestellt. Während des Lombardisch-österreichischen Krieges 1859 kam es nach der Plünderung Perugias durch päpstliche Truppen, unter denen auch Schweizer Söldner waren, zu starken antischweizerischen Reaktionen in Italien.

Nach einer Meuterei unter den Schweizer Söldnern im Dienst des Königreich Neapel verbot der Bundesrat durch Bundesgesetz vom 30. Juli 1859 (B.G. 6/312) die aktive Anwerbung von Söldnern und den Eintritt von Schweizer Bürgern in fremde Dienste, so dass die Verträge mit Neapel, die am 15. Juli 1859 ausgelaufen waren, nicht mehr erneuert werden konnten. Dies bedeutete das Ende des Militärunternehmertums in der Schweiz, rund 7500 Söldner kehrten aus Neapel zurück in die Schweiz, Hunderte schlossen sich anderen Armeen an.

Letzte Segnung der Schweizer Truppen durch den Papst vor der Einnahme Roms durch die italienischen Truppen 1870

Über 1859 hinaus dienten jedoch Tausende Schweizer Söldner in der Fremdenlegion. Zahlreiche Offiziere nahmen Kommandos in fremden Armeen an, so etwa der ehemalige Bundesrat Ulrich Ochsenbein, denn das Bundesgesetz erlaubte den Dienst in den regulären nationalen Truppen des Auslandes, solange die Dienstpflicht in der Schweiz nicht verletzt wurde. Auch der Dienst in Schweizerregimentern war mit bundesrätlicher Bewilligung noch möglich. So konnten die Schweizer Truppen im Dienst des Heiligen Stuhls bestehen bleiben. Neben der Schweizergarde hatte der Papst im 19. Jahrhundert über eine Kapitulation mit den Kantonen zwei Regimenter für seine Armee angeworben. Eines dieser Regimenter blieb bis 1870 im Dienst, als der Kirchenstaat von Italien erobert wurde.

Die Situation heute[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Obwohl das Anwerben also verboten war, blieb das Eintreten in fremde Militärdienste für den einzelnen Schweizerbürger straffrei. Erst mit dem Inkrafttreten des Militärstrafgesetzbuches (MStG) von 1929, das in Art. 94 ein Verbot ausspricht, wurde dieses Verhalten strafbar.

Trotzdem kämpften im spanischen Bürgerkrieg zahlreiche Schweizer für die spanische Republik. Auch in der deutschen Waffen-SS dienten Schweizer. Nach ihrer Rückkehr wurden sie in der Schweiz strafrechtlich verfolgt. Der Dienst in der französischen Fremdenlegion ist bis heute strafbar. Umstritten ist, ob auch private Militärunternehmen, die ihre Dienste im Irak und anderswo anbieten, unter die Definition von Art. 94 MStG fallen.

Einzige Ausnahme ist die Päpstliche Schweizergarde, wo noch heute Schweizer dienen. Hier wird der Einsatz aber als (Haus-)Polizeidienst betrachtet, womit die Gardisten nicht unter das Söldnerverbot fallen. Jedoch wird für den Eintritt vorheriger Dienst und Ausbildung in der Schweizer Armee sowie katholischer Glauben und unbeleumdetes Verhalten vorausgesetzt.

Länder mit offiziellen Schweizer Truppen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Kommandierender Oberst des 2. Schweizer Regiments im Dienst des Königreichs Neapel, ca. 1850
Uniformen der Angehörigen der Schweizertruppen in kaiserlich französischen Diensten 1812
Uniformen der Angehörigen der königlichen Garderegimenter in französischen Diensten 1824

Als «offizielle» Schweizer Truppen galten diejenigen Einheiten, deren Rekrutierung von den beteiligten Kantonen in einer Militärkapitulation explizit erlaubt worden war. Diese Einheiten waren nicht Teil der normalen Streitkräfte der rekrutierenden Länder und erhielten einen vertraglich festgelegten Sold, schworen aber dem soldgebenden Monarchen die Treue.[2]

Liste der Länder mit Schweizer Gardetruppen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Länder mit Schweizertruppen im 18. Jahrhundert[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zur Zeit des Aachener Friedens 1748 verfügten die folgenden Länder über Schweizertruppen:

  • Frankreich: 11 Regimenter, Hundertschweizer, einige Freikompagnien; 23'055 Mann
  • Österreich: 1 Regiment, Hundertschweizer; 2'400 Mann
  • Republik der Sieben Vereinigten Provinzen (1693–1795): 9 Regimenter; 20'400 Mann
  • Savoyen-Sardinien: 5 Regimenter, 1 Bataillon, Hundertschweizer; 10'600 Mann
  • Spanien: 6 Regimenter; 13'600 Mann
  • Neapel (ab 1734): 3 Regimenter, 1 Bataillon; 6'700 Mann
  • Kirchenstaat: Päpstliche Garde; 133

Insgesamt dienten 1748 36 Regimenter mit 76'988 Mann in regulären Schweizertruppen in fremden Diensten.

Länder mit Schweizertruppen zur Zeit der Napoleonischen Kriege[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Frankreich 1798–1803: 33 Bataillone Infanterie, 3 Schwadrone Kavallerie, 1 Batterie; 18'000 Mann
  • Frankreich 1803–1814: 4 Regimenter; 16'000 Mann, ab 1812 12'000 Mann (inkl. Truppen aus Neuenburg und Wallis)
  • Grossbritannien 1795–1816: 2 Regimenter (de Meuron in Ceylon, 1813 in Kanada; von Roll): ca. 3'100 Mann
  • Grossbritannien 1799–1801/1816: Schweizer Emigrantenarmee bzw. Legion Rovéréa (4 Regimenter, 2 Bataillone), ab 1801 Regiment Wattenwyl: Bestand stark schwankend
  • Spanien bis 1820/35: 6 Regimenter; 12'000 Mann (Suizos azurros nach ihren hellblauen Uniformen)
  • Kirchenstaat: Päpstliche Garde; 133
  • Sardinien-Piemont: bis 1815, Hundertschweizer bis 1832

Länder mit Schweizertruppen 1814–1859[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Frankreich 1814–1830: 4 Linienregimenter, 2 Garderegimenter, Hundertschweizer; 14'100 Mann
  • Preussen 1814–1848: Neuenburgerbataillon der Gardeschützen; 429 Mann
  • Vereinigtes Königreich der Niederlande 1814–1829[4]: 4 Regimenter; 10'000 Mann
  • Neapel 1829–1855/59/61: 4 Regimenter; ca. 8'000 Mann
  • Kirchenstaat: 2 Regimenter (bis 1870), Päpstliche Garde (bis heute); 350 Mann
  • Grossbritannien (1855): British Swiss Legion; 3'300 Mann

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Jost Auf der Maur: Söldner für Europa. Mehr als eine Schwyzer Familiengeschichte., 2011 ISBN 978-3-905800-52-4
  • Henri Ganter: Histoire des Régiments Suisses aux Service d'Angleterre, de Naples et de Rome, 1890.
  • Valentin Groebner: Gefährliche Geschenke. Ritual, Politik und die Sprache der Korruption in der Eidgenossenschaft im späten Mittelalter und am Beginn der Neuzeit. Universitätsverlag, Konstanz, 2000 Siehe besonders: Pensionen in Basel, September 1501 bis Oktober 1521 und für Zwinglis Kampf gegen Reislauf und Pensionen: Postskript 1: Die Reformation der gefährlichen Geschenke und die Körper der Frauen
  • Werner Meyer: Eidgenössischer Solddienst und Wirtschaftsverhältnisse im schweizerischen Alpenraum um 1500, in: Militär und ländliche Gesellschaft in der frühen Neuzeit, hgg. von S. Kroll, K. Krüger, (Herrschaft und soziale Systeme in der frühen Neuzeit Band 1), Münster-Hamburg-London 2000.
  • Christian Padrutt: Staat und Krieg im alten Bünden, in: Geist und Werk der Zeiten, Heft 11, Fretz und Wasmuth Verlag AG, Zürich, 1965
  • Johann J. Romang: Die Engl. Schweizerlegion und ihr Aufenthalt im Orient, 1857.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Anmerkungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Albert A. Stahel (Hrsg.): Von den Fremdendiensten zur Milizarmee. In: Armee 95 – Chance für die Milizarmee? Strategische Studien Band 7, Vdf Verlag, Zürich
  2. De Vallière, S. 464–737.
  3. http://xoomer.virgilio.it/bandsabaude/Bandieres1.html
  4. http://home.wanadoo.nl/g.vanuythoven/Swiss%20troops%20in%20Netherlands%20service.htm

{{SORTIERUNG:Fremde Dienste}

[[Kategorie:Militärdienstleister] [[Kategorie:Schweizerische Militärgeschichte] [[Kategorie:Geschichte der Schweiz in der Frühen Neuzeit]