Benutzer:HennerFH

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RAF Prozess[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der als RAF Prozess bekannt gewordene Gerichtsprozess vor dem 2. Strafsenat des OLG Stuttgart, fand vom 21.05.1974 bis 28.04.1977 an 194 Prozesstagen, in einem eigens angelegten Gerichtskomplex, statt. Angeklagt waren Andreas Baader, Ulrike Meinhof, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe. Ulrike Meinhof erhängte sich am 09.05.1976 während der Haft. Ursprünglich war auch Holger Meins angeklagt, der am 09.11.1974 in der Haftanstalt Wittlich im Verlauf eines Hungerstreiks gestorben war. Die übrigen Angeklagten wurden zu dreimal lebenslanger Haft und zeitlichen Freiheitsstrafen von jeweils 15 Jahren wegen gemeinschaftlicher Begehung von sechs Bombenschlägen in Tateinheit mit 34 Mordversuchen und vier Morden. Sie entgingen ihrer Strafe ebenfalls durch Selbstmord.


Prozessverlauf[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Anwälte Baaders, Klaus Croissant, Kurt Groenewold und Hans-Christian Ströbele wurden im Vorfeld der Verhandlung vom Prozess auf der Grundlage eines Sondergesetzes ausgeschlossen. Ihnen wurde vorgeworfen, sie würden die Tat ihres Mandanten unterstützen. Die zu Beginn des Prozesses angeführten Einwände wurden zunächst abgelehnt. Als auch die Bundesanwaltschaft Bedenken äußerte, wurde der Prozess vertagt, so dass der am 21.05.1974 beginnende Prozess erst am 05. Juni weitergeführt werden konnte.

Der Prozess wurde durch Hungerstreiks der Angeklagten erschwert, die damit den Prozess behindern wollten. Die tägliche Verhandlungszeit wurde auf wenige Stunden verkürzt. Dieser Beschluss wurde aufgehoben, als den Angeklagten nachgewiesen wurde die Hungerstreikaktionen durchzuführen um sich für kommende Verhandlungen verhandlungsunfähig zu machen.

Der Prozess wurde von rauhen Wortgefechten bekleitet. Beispiele dafür sind die Außerungen Schilys zu Dr. Prinzing am 37. Verhandlungstag: "Ihre Robe wird immer Kürzer und das Krokodil darunter immer sichtbarer!" und die von von Plottnitz: "Heil Dr. Prinzing!".

Es wurden zahlreiche Befangenheitsanträge gestellt. So führte die Verteidigung beispielsweise an, der Prozess sei schon entschieden und der Grundsatz der Unschuldsvermutung gelte nicht. Hintergrund war, dass in der Justizvollzugsanstakt Bruchsal bereits ein Isolationstrakt eigens für die Angeklagten gebaut wurde. Diese verfahrensrechtlichen Auseinandersetzungen hatten zur Folge, dass die Beweisaufnahme erst fünf Monate nach Beginn des Prozesses am 28.10.1975 beginnen konnte. Der vom Wortführer der Verteidigung Schily gestellte 85. Befangenheitsanträge führte dazu, dass Prinzing als Richter von Eberhard Foth ersetzt wurde. Der Vorwurf an Prinzing lautete, dass er mit dem befreundeten Bundesrichter Albrecht Mayer in einer Studentenverbindung gewesen war und diesem Prozessakten weitergegeben hat. Der Senat Mayers war die nächste Beschwerde- und Revisioninstanz.

Kronzeugen der Anklage waren Gerhard Ernst Müller, der zusammen mit Ulrike Meinhof am 15.06.1972 festgenommenen wurde, und Dierk Hoff.

Die Angeklagten wurden zu dreimal lebenslanger Haft und Freiheitsstrafe von jeweils 15 Jahren verurteilt. Das Urteil wurde begründet mit der Brandstiftung in zwei Fankfurter Kaufhäusern im April 1968. Danach wurde Baader aus der Haft befreit(was als Geburtsstunde der RAF gilt). Es folgte eine Schießausbildung in Jordanien. Nach der Rückkehr in Deutschland wurden der RAF Bankeinrüche, Raubdelikte, Passfälschungen, Sprengstoffanschläge und Morde zugerechnet. Ihr Hauptquartier soll sich in der Inheidener Strasse in Frankfurt befunden haben, wo umfangreiches Beweismaterial gefunden wurde. Weiterhin wurden der RAF Bombenanschläge auf einen US-Army Stützpunkt in Heidelberg am 11.05.1972 zugerechnet, Anschläge auf die Augsburger Polizeidirektion, das Münchener Landeskriminalamt, den Bundesrichter Wolfgang Buddenberg, auf den Axel Springer Verlag und am 24. Mai 1972 ein Anschlag auf das europäische Hauptquartier der US-Army in Heidelberg, der zum Tod von drei Soldaten führte.

Bis heute sind Erkenntnisse über die einzelnen Tatbeiträge unklar und konnten auch damals nicht erfasst werden. Für das Gericht reichte die "zentrale Planung" aus.

Die erwartete Revision blieb aus, da sich alle Verurteilten in der Haft umbrachten.




Beteiligte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Richter: Dr. Theodor Prinzing,

Beisitzer: Dr. Eberhard Foth, Hubert Maier, Dr. Ullrich Berroth, Dr. Kurt Breucker

Ersatzrichter: Otto Vötsch, Heinz Nerlich, Werner Meinhold, Hans-Jürgen Freuer

Regierung: Regierungsdirektor Werner Widea

Anklage: Bundesanwalt Heinrich Wunder, Oberstaatsanwalt Peter Zeis, Staatsanwalt Klaus Holland

Wahlverteidiger: Otto Schily, Marie-Lousie Becker, Helmut Riedel, Rupert von Plottnitz,

Klaus Croissant, Kurt Groenewold, Hans-Christian Ströbele

Pflichtverteidiger: Ernst Eggler, Schwarz, König, Schnabel, Schlägel, Linke, Künzel, Grigat

Presse: Als einziger Vertreter der Presse hat Ulf G. Stuberger den vollständigen Prozess mitverfolgt. Er war es auch, der als erster am Tatort des ermordeten Generalbundesanwalt Siegfried Buback war.


Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Tage von Stammheim, Ulf G. Stuberger, ISBN 978-3-7766-2528-8