Benutzer:MYR67/Artikelwerkstatt Reichskommissar für die Behandlung feindlichen Vermögens

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Reichskommissar für die Behandlung feindlichen Vermögens

»Eingesetzt durch Verordnung vom 15.01.1940 mit Zuständigkeit für die Beschlagnahme und Verwaltung des beweglichen wie unbeweglichen Vermögens von am Zweiten Weltkrieg gegen das Deutsche Reich beteiligten Staaten und ihrer Staatsangehörigen im ganzen Reichsgebiet, dem Protektorat Böhmen und Mähren und in Luxemburg; nachgeordnet dem Reichsjustizminister; Abwicklung der Aufgaben bis zur Unterstellung des verwalteten Feindvermögens durch Gesetz Nr. 52 der Militärregierung unter die Kontrolle der Besatzungsmächte durch den Treuhänder für das Vermögen der alliierten Staaten und ihrer Staatsangehörigen.«

Quelle: Bundesarchiv, BArch R 87, https://www.archivportal-d.de/item/LI4PPYH4GE2I4BKQH7NOTVT4EQ5TAHQH S.a.: https://open-data.bundesarchiv.de/ddb-bestand/DE-1958_R_87.xml

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Verordnung über Feindvermögensverwaltung: Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens vom 15. Januar 1940 (RGBl I, S. 191)

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Literatur: Lindner, Stephan H.: Das Reichskommissariat für die Behandlung feindlichen Vermögens im Zweiten Weltkrieg: eine Studie zur Verwaltungs-, Rechts- und Wirtschaftsgeschichte des nationalsozialistischen Deutschlands, Stuttgart 1991 [BA 30912]

Inhaltsverzeichnis unter: https://d-nb.info/911269894/04

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Friedrich Sperl war 1940/41 Referent im Reichskommissariat für die Verwaltung von Feindvermögen, siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Friedrich_Sperl

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Wolfgang Hefermehl war bis 1945 »... an das Reichsjustizministerium abgeordnet. Dort war er als Mitarbeiter von Ernst Geßler als „Referent für die Gesetzgebung zur Verwaltung des Feindvermögens“ tätig. 1944 wurde Hefermehl an der Universität Berlin mit der Untersuchung „Die feindvermögensrechtlichen Verfügungsbeschränkungen“ bei Wolfgang Siebert zum Dr. iur. promoviert.« siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Wolfgang_Hefermehl

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Friedrich Ernst (Bankier) »Ab Anfang 1940 war er Reichskommissar für die Behandlung feindlicher Vermögen. In dieser Funktion war seine Zuständigkeit auf die Vermögenswerte (Firmen- und Privateigentum) der westlichen Alliierten, Frankreich, Großbritannien und USA beschränkt.« ; siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Friedrich_Ernst_(Bankier)

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Georg Schröder (Richter) »...wurde 1940 Leiter der Abteilung Feindvermögen in den besetzten Niederlanden, wo ihm später auch die Wirtschaftsprüfstelle unterstellt wurde.«, s.: https://de.wikipedia.org/wiki/Georg_Schr%C3%B6der_(Richter)

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Gesetz über die Aufhebung von Kriegsvorschriften vom 14. Juni 1951, Bundesgesetzblatt, Teil I, Nr. 29, 16. Juni 1951, S. 391 ff., https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=//*%5B@attr_id=%27bgbl151s0391.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl151s0391.pdf%27%5D__1613837077656

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Staats- und Verwaltungs-Recht - Deutsches Reich Die Behandlung des feindlichen Vermögens in: Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht (ZaöRV), S. 887 bis S. 919 Autor: Strebel Abgeschlossen am 15. Mai 1941. https://www.zaoerv.de/10_1940/10_1940_1_4_b_887_919_1.pdf


Möglicherweise handelt es sich bei dem Autor um Helmut Strebel (1911–1992), deutscher Rechtswissenschaftler

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Siehe auch: Aktion 3