Benutzer:Manuel Puchinger/Arbeitsseite (EFW 2018)

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Die direkte Demokratie in Österreich hat eine lange Tradition. Mit der Volksabstimmung, der Volksbefragung und dem Volksbegehren sind direkt demokratische Instrumente in die Bundesverfassung eingeschrieben. Aber auch andere Möglichkeiten, wie Proteste und Petitionen geben den österreichischen BürgerInnen die Chance in den politische Alltag einzugreifen. Neben postitiven Effekten bei den Mitentscheidungkompetenzen wird ein Ausbau der direkten Demokratie in Österreich aber auch kritisch gesehen.

Direkte Demokratie in Österreich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Unter direkter Demokratie im weitesten Sinn wird jede Form des tatsächlich ausgeübten oder versuchten Einflusses der Bevölkerung auf konkrete Entscheidungsalternativen sowohl in der Gesetzgebung als auch in den der Verwaltungsentscheidung unterliegenden Bereichen des öffentlichen Rechts verstanden.[1]

Das heutige Verständnis von direkter Demokratie umfasst jene Elemente und Instrumente einer Demokratie, die es den Bürgern erlaubt direkten Einfluss auf das politische System zu nehmen. Etwa die Hälfte aller Staaten weltweit haben in ihre Verfassung direktdemokratische Elemente festgeschrieben[2]. Darunter zählt auch Österreich. In Österreich waren schon 1920 die Volksabstimmung und das Volksbegehren auf Bundesebene im Bundesverfassungsgesetz eingeschrieben. Allerdings konnte erst in der zweite Republik die notwendigen Vorkehrungen getroffen werden, sodass das erste Volksbegehren erst 1964 in Österreich stattfand[3].

Die politische Beteiligung der Bürger wird in erster Linie durch politische Wahlen gewährleistet[4]. Demokratische Wahlen sind dabei nach Bauer als freie, faire, regelmäßige, allgemeine, direkte und geheime Wahlen zu verstehen[5]. Die politische Beteiligung abseits von Wahlen steigt aber in den letzten 20 Jahren und somit nehmen einerseits die Anzahl der partizipierenden BürgerInnen, als auch die Partizipationsformen zu. Nicht zuletzt trug der politische Aufstieg der FPÖ (Freiheitliche Partei Österreichs) und die zunehmende Bedeutung von sozialen Bewegungen dazu bei. So zeichnen Sie sich zum Beispiel durch direktdemokratische Forderungen und starke Mobilisierungsformen aus. Eine neuere Art der politischen Partizipation ist eine Einbindung der Öffentlichkeitauf der lokalen und regionalen Ebene. So öffnen sich Politik- und Verwaltungsprozesse um durch mehr Transparenz BürgerInnen in Lösungsprozessen miteinzubeziehen. Gleichzeitig wird damit aber nicht nur die politische Partizipation der BürgerInnen unterstützt, sondern ebenfalls eine höhere Legitimation der politischen Entscheidungen erzielt. Ähnlich verhält es sich zum Beispiel mit dem Instrument der Volksbefragung auf der Bundesländerebene, welche „zunehmend als ein Modus der bürgernahen Herrschaftstechnik eingesetzt wird.“ [6].


Die demokratischen Beteiligungsformen können nun nach drei Ebenen eingeteilt werden. Die erste Ebene stellen direktdemokratische, deliberative und informelle Beteiligungen dar, auf der zweiten Ebene wird zwischen Top-down und Bottom-up Instrumenten unterschieden und schließlich stellt die Politische Ebene die dritte Kategorisierung dar.

  • 1) Während die direkt-demokratische und die deliberative Ebene durch gesetzliche Abläufe geregelt sind (als Beispiele sollen hier Volksbegehren, Volksbefragung, Volksabstimmung, Petitionen, Öffentlichkeitsbeteiligung genannt werden), sind auf der informellen Beteiligungsebene vor allem Bürgerinitiativen (Graswurzelbewegung oder Grassroots-Initiativen) vertreten.
  • 2) Top-Down werden jene Beteiligungen genannt, die von repräsentativen Organisationen oder Organen durchgeführt werden. Von Bottom-Up Beteiligungen spricht man dann, wenn die Beteiligung vor allem von den BrügerInnen ausgeht. Diese beiden Beteiligungsformen interagieren jedoch oft miteinander und sind daher in der politischen Praxis nicht ganz voneinander zu trennen
  • 3) Beteiligungsformen auf der politischen Ebene finden im Mehrebenensystemstatt. Dabei kommen sie also in unterschiedlichen Bundesländer auch unterschiedlich zu tragen und werden unterschiedlich in Anspruch genommen[7].

Auch in den einzelnen Ländern in Österreich sind direkt-demokratische Elemente in den Landesverfassungen festgeschrieben. Das sind etwa Volksabstimmungen, Volksbegehren und Volksbefragungen. Einige Länder räumen den Gemeinden ein Vetorecht ein. Dieses befähigt eine bestimmte Anzahl von Gemeinden, die Möglichkeit durch einen Gemeinderatsbeschluss gemeinsam gegen einen Gesetzesbeschluss eines Landes vorzugehen und eine Volksabstimmung zu verlangen[8].

Instrumente der direkten Demokratie in Österreich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Instrumente der direkten Demokratie können grundsätzlich nach zwei verschiedenen Ausprägungen unterschieden werden. So unterscheiden sich Top-Down Instrumente von den Bottom-up Instrumenten, in dem sie von repräsentativen Organen eingesetzt werden. Bottom-up Instrumente gehen vor allem von der Bürgerebene aus[9].

Volksabstimmung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bisher wurde die Volksabstimmung erst zwei Mal eingesetzt. Es gilt bei der Volksabstimmung das Prinzip der einfachen Mehrheit[10]. Die Volksabstimmung ist in der österreichischen Bundesverfassung festgeschrieben. Sie ermöglicht es den WählerInnen darüber abzustimmen, ob ein Gesetz beschlossen werden soll oder nicht. Dabei erfolgt die Abstimmung bundesweit nach relativ ähnlichen Vorgehensweisen, bei denen aber immer das gleiche Prinzip der Antwortmöglichkeit festgelegt ist. „Ja“ und „Nein“ sind die Antwortmöglichkeiten, mit denen einem Gesetztes-Vorschlag zugestimmt, beziehungsweise dieser abgelehnt werden kann. Angeordnet wird die Volksabstimmung durch das Staatsoberhaupt (Bundespräsident). Bei der Volksabstimmung sind alle österreichischen StaatsbürgerInnen ab dem vollendeten 16- Lebensjahr wahlberechtigt[11]. Besonderer Unterschied zur Volksbefragung ergibt sich daraus, dass die Volksabstimmung erst nach der Beschlussfassung eines Gesetztes im Nationalrat durchgeführt wird[12].

Das Top Down Instrument Volksabstimmung zeichnet sich dadurch aus, dass die repräsentativen Orange ihre Entscheidungsgewalt an die BürgerInnen übertragen. Sie können auf der Bundes-, Länder-, und Gemeindeebene eingesetzt werden. Während Volksabstimmungen auf Bundesländerebene direkt von BürgerInnen eingesetzt werden können, unterliegt die Initiative auf Bundesebene alleine dem Parlament. Ein weiteres besonderes Merkmal der Volksabstimmungen ist, dass die Ergebnisse bindend für die Parlamente sind. Grundsätzlich kann man zwischen drei Arten der Volksabstimmung auf Bundes- und Länderebene unterscheiden: Zu einer obligatorischeren Volksabstimmung muss es bei der Absetzung des Bundespräsidenten, oder bei einer Gesamtänderung der Verfassung kommen. Letzterer Fall war in Österreich bei dem Beitritt zur Europäischen Union 1994 gegeben. Fakultative Volksabstimmungen basieren im Gegensatz dazu auf einen Beschluss des Nationalrates oder eines Landtages, der die BürgerInnen die Entscheidungsgewalt überträgt. Als Beispiel kann hier die Abstimmung über die Inbetriebnahme des Atomkraftwerks in Zwentendorf im Jahr 1980 genannt werden. Volksabstimmungen werden in der politischen Praxis relativ selten eingesetzt, besitzen aber bei Anwendung scharfe und harte politische Konsequenzen[13].

Volksbefragung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Volksbefragungen haben anders als Volksabstimmungen keinen bindenden Charakter und dienen so hauptsächlich mit ihrem informativen Charakter. Auf Bundesländerebene können Volksbefragungen eine lange Tradition für sich verzeichnen. Auf Bundesebene wurde dieses Top-Down-Instrument jedoch erst 1988 eingeführt. Obwohl dieses Instrument auch auf Bundesebene eingeführt wurde, zeigt sich, dass die Volksbefragung hauptsächlich ein Instrument der Bundesländer ist. Vor allem in der Stadt Wien stellt die Volksbefragung einen wichtigen Teil des regierens dar[14].

Eine Volksbefragung kann also entweder in ganz Österreich durchgeführt werden, oder auf Landes- oder Gemeindeebene. Dabei entspricht sie eher einer „Meinungsumfrage“ unter der Bevölkerung, da das Ergebnis für die repräsentativen Organe nicht bindend ist. Die Beschlussfassung zur Durchführung einer Volksbefragung erfolgt auf Budesebene im Nationalrat und wird durch das Staatsoberhaupt (Bundespräsident) angeordnet. Als Antwortmöglichkeiten werden wieder sich zwei ausschießende Antworten angegeben (zum Beispiel „Ja“ und „Nein“)[15].

Volksbegehren[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bottom-Up-Instrumente, wie das Volksbegehren oder die parlamentarische Bürgerinitiative ermöglichen es BürgerInnen bestimmte Themen in das Parlament und somit den politischen Alltag einzubringen. Wenn ein Volksbegehren mehr als 100.000 Unterschriften von wahlberechtigten Personen, oder mindestens von je einem Sechstel der Wahlberechtigten von drei Bundesländer unterstützt wird, ist es im Nationalrat zu thematisieren. Wobei keine Verpflichtung gegeben ist dem Volksbegehren Folge zu leisten. Volksbegehren sind in Österreich empirisch gesehen eher ein Instrument auf Bundesebene und weniger ein Instrument auf Länderebene[16].

Im Unterschied zu Volksabstimmungen und Volksbefragungen bemächtigt das Volksbegehren als die BürgerInnen. Der Antrag auf ein Volksbegehren wird an das Bundesministerium für Inneres übermittelt, welches über die Zulässigkeit des Begehrens entscheidet und den Eintragungszeitraum festlegt. Anschließend haben die österreichischen Wahlberechtigten acht Tage Zeit um das Begehren entweder auf Bundesebene oder auf Gemeindeebene zu unterzeichnen. Obwohl 100.000 Unterschriften oder mindestens ein Sechstel der Wahlberechtigten von drei Bundesländer benötigt wird, dass das Begehren überhaupt behandelt wird, dabei die Umsetzung aber noch nicht garantiert ist, hat die Anzahl an Volksbegehren seit den 1980er Jahren deutlich zugenommen[17].

Parlamentarische Bürgerinitiative[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bei parlamentarischen Bürgerinitiativen handelt es sich um ein Instrument zur direkten Einbringung von Bürgerinitiativen in den parlamentarischen Alltag. Ursprünglich geht das Instrument auf das Jahr 1948 zurück. Es konnte aber erst mit einer Reform im Jahr 1988 besser zugänglich gemacht werden. Die Verschränkung von Bottom-Up und Top-Down Instrumenten zeigt sich in diesem Instrument, da die parlamentarische Bürgerinitiative auch von Abgeordneten des Parlaments als Petition eingebracht werden kann. Im Gegensatz zu Volksbegehren, sind Petitionen, beziehungsweise parlamentarische Bürgerinitiativen deutlich weniger formalisiert und daher ist die Hürde zur Einbringung auch dementsprechend geringer[18].

Der Unterschied zu einem Volksbegehren besteht darin, dass durch sie sich nicht nur Angelegenheiten der Gesetzgebung betroffen sind, sondern sich auch auf Angelegenheiten der Exekutive beziehen kann. Sie muss von mindestens 500 StaatsbürgerInnen unterzeichnet werden, wobei sie nicht direkt in den Nationalrat gelangt, sondern in einen vorgelagerten Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen. Dieser Ausschuss entscheidet folgen wie weiter vorgegangen werden soll, also ob das Initiative an einen Fachausschuss oder an die Regierung weitergeleitet wird[19].

Voraussetzungen für eine parlamentarische Bürgerinitiative sind:

„Das Anliegen muss schriftlich vorgelegt werden und ist eindeutig zu beschreiben. Es muss sich um eine Angelegenheit der Gesetzgebung oder Vollziehung in der Zuständigkeit des Bundes handeln (wie Gewerbe-, Verkehrs- und Wasserrecht), nicht aber um eine Landes- oder Gemeindesache (wie Baurecht, Naturschutz, Jagd- oder Fischereirecht). Es muss von mindestens 500 österreichischen, wahlberechtigten StaatsbürgerInnen unterstützt werden. Diese müssen eigenhändig ihren Namen, Adresse, Geburtsdatum und Datum der Unterstützung angeben. Die Listen müssen der Parlamentsdirektion im Original übergeben werden. Der/Die ErstunterzeichnerIn muss in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein: Einreichung einer Bürgerinitiative Parlamentarische Bürgerinitiativen können jederzeit in der Parlamentsdirektion als Eingaben vorgelegt werden - auch in der tagungsfreien Zeit; Gebühren fallen dafür nicht an.“

[20]

Alternative Beteiligungsformen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Alternative Beteiligungsformen können nicht unmittelbar als festgeschriebene Elemente der direkten Demokratie verstanden werden, können jedoch dank ihrer Wirksamkeit und ihrer Vermehrung als relevante Beteiligungsformen der (österreichischen) BürgerInnen angesehen werden. So gehören zu diesen Beteiligungsformen zum Beispiel Demonstrationen, Proteste, Online-Petitionen oder Online-Mobilisierungen[21].

Crowdsourcing stellt ebenfalls eine alternative Beteiligungsform dar, welche jedoch von Institutionen-Seite gesteuert wird. Das Ziel von Crowdsourcing ist es, sich die Motivation und das Wissen „Externer“, also der österreichischen BürgerInnen, zunutze zu machen, um Lösungen für Probleme zu erhalten. Die BürgerInnen sollen also einbezogen werden, da die „Crowd“ über bestimmte Kompetenzen verfügt, die so möglicherweise nicht in Institutionen wie dem Parlament oder den Ministerien vorhanden sind. Dabei steht die Vermehrung von Wissen, die Gewinnung von Erkenntnissen und die Formulierung neuer Ideen im Fokus des Crowdsourcing. Diese Ideen und Erkenntnisse werden bewertet, ausgewählt und sollen in weiterer Folge umgesetzt werden. Dafür werden spezielle Softwaretools eingesetzt. Crowdsourcing wird im staatlichen Bereich vorrangig auf lokaler und regionaler Ebene, häufig in mittelgroßen bis großen Städten, eingesetzt. Es dominieren Projekte, in denen es um konkrete Ideen- und Lösungsfindung geht[22].

Beispiele für direkte Demokratie in Österreich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bundesweit gab es in der zweiten Republik bis jetzt zwei Volksabstimmungen. Am 05. November 1978 stimmten die wahlberechtigten ÖsterreicherInnen über die friedliche Nutzung der Kernenergie in Österreich, beziehungsweise über die Inbetriebnahme des Kernkraftwerkes Zwentendorf ab. Insgesamt stimmten über 5.083.779 ÖsterreicherInnen ab. Davon stimmten 50,5% für „Nein“, also für keine Inbetriebnahme des Kernkraftwerkes. Die zweite Volksabstimmung fand in Österreich am 12. Juni 1994 zum Beitritt Österreichs zur EU statt. Die wahlberechtigten ÖsterreicherInnen entschieden sich mit 66,6% für den Beitritt Österreichs[23].

In der zweiten Republik gab es bisher ein Volksbegehren auf Bundesebene. Diese fand am 20. Jänner 2013 mit der Fragestellung: „Sind Sie für die Einführung eines Berufsheeres und eines bezahlten freiwilligen Sozialjahres oder sind Sie für die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht und des Zivildienstes?“ statt. Insgesamt stimmten 3.344.620 ÖsterreicherInnen ab, wobei sich 59,7% für die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht und des Zivildienstes aussprachen[24].

Insgesamt fanden seit 1945 39 Volksbegehren statt. In der Liste der Volksbegehren in Österreich sind alle aufgelistet. Das erste Volksbegehren in der zweiten Republik fand am 1964 zum Thema österreichischer Rundfunk statt. Insgesamt trugen sich 832.353 ÖsterreicherInnen für dieses Volksbegehren ein. 1982 unterzeichneten 1.361.562 ÖsterreicherInnen das Volksbegehren gegen das Wiener Konferenzzentrum. Damit ist dieses Volksbegehren das beteiligungsreichste Begehren der zweiten Republik. Das Konferenzzentrum wurde trotzdem gebaut. Das bisher letzte Volksbegehren fand 2017 unter dem Namen Volksbegehren "Gegen TIPP / CETA" statt. Insgesamt wurde dieses Begehren von 562.379 ÖsterreicherInnen unterzeichnet[25][26].

Debatten um die direkte Demokratie in Österreich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eine Studie aus dem Jahr 2012 findet heraus, dass das Image der Politik in der Bevölkerung relativ gering ist und die Zufriedenheit mit dem demokratischen System in Österreich eher niedrig ist. Der Ausbau der direkten Demokratie stellt sich für die ÖsterreicherInnen als wünschenswert heraus. Vor allem die für die Politik verbindlichen Volksabstimmungen, aber auch Volksbegehren du Volksbefragungen werden von den 2000 Befragten Personen gefordert. Die Bevölkerung scheint sich durchaus über mögliche Gefahren, die mit mehr Mitentscheidungsmöglichkeiten einher gehen können im Klaren zu sein. Aber die positiven Effekte, die eine Ausbau der direkten Demokratie mit sich bringen könnte, überwiegen deutlich. Dabei wird vor allem an einem wachsenden politischen Interesse und an einen stärkeren gesellschaftlichen Zusammenhalt gedacht[27].

Die ÖVP und die FPÖ haben einen Ausbau der direkten Demokratie in ihrem Wahlkampf 2017 angekündigt. Bis Ende 2022 wurde dieser Ausbau, der vor allem den Automatismus vorgesehen hat, dass erfolgreiche Volksbegehren bald Volksabstimmungen nach sich ziehen können, aufgeschoben. Konkret ist der Plan dass ein Volksbegehren, welches von 900.00 wahlberechtigten ÖsterreicherInnen unterstützt wird eine verpflichtende Volksabstimmung nach sich ziehen soll, sofern das Plebiszit nicht binnen eines Jahres vom Parlament umgesetzt wurde. Verfassungsrechtler Heinz Mayer sagt in einem Standardnterview dazu: „Auch dieses System kann nur per Volksabstimmung eingeführt werden, wenn es zu einer Gesetzgebung am Parlament vorbei kommt – weil es eine Änderung des Grundprinzips der repräsentativen Demokratie bedeuten würde.“ Auch der Verfassungsgerichtshof will prüfen ob eine solche Regelung im Widerspruch zu grund-, völker- und europarechtlichen Verpflichtungen steht[28].

Aber nicht nur die Regierungsparteien planen die direkte Demokratie auszubauen, sondern es gibt einige andere Initiativen, die die Ausweitung der direkten Demokratie fordern. Beispiele wären hier "mehr Demokratie", "Österreich spricht", oder die "Initiative Zivilgesellschaft".

Es gibt auch kritische Stimmen zu dem Ausbau der direkten Demokratie. So hat der schweizer Außenminister Ignazio Cassis Österreich im Zuge eines OSZE-Treffens gewarnt, nach dem Vorbild der Schweiz die direkte Demokratie umzubauen. Die direkte Demokratie sei so nach ihn mit "Revolution" und "mit Gefahren verbunden". Österreich weist mit seiner Geschichte ganz andere Voraussetzungen auf, die denen der Schweiz nicht gleichen. Als negativ Beispiel führt Ignazio Cassis den Brexit an[29].

Sofern es zu einem Ausbau der direkten Demokratie kommen sollte muss auch die technische Infrastruktur instand gehalten und immer wieder ausgebaut werden. Als Beispiel können hier das Frauenvolksbegehren 2018, sowie das „Don´t Smoke“- Volksbegehren 2018 angeführt werden, bei denen die Server des Innenministeriums überlastet waren und eine Zeit lang niemand die Volksbegehren online unterstützen konnte[30].

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Haupt, Maria: Direkte Demokratie in Österreich. In: polis aktuell. 3. Jg, Heft 8, 2013. S. 3-15.
  • Pelinka, Anton: Das politische System Österreichs. In: Ismayr, Wolfgang (Hg.): Die politischen Systeme Westeuropas. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften. 2009. S.607-641.
  • Rosenberger, Sieglinde / Stadlmair, Jeremias: Partizipation in Österreich. In: Bertelsmann Stiftung, Staatsministerium Baden Württemberg (Hg.): Partizipation im Wandel. Unsere Demokratie zwischen Wählen, Mitmachen und Entscheiden. Bielefeld: Verlang Bertelsmann Stiftung. 2014. S. 454-488.
  • Rosenberger, Sieglinde / Haselbacher, Miriam: Populistischer Protest. Mobilisierung gegen Asylunterkünfte in oberösterreichischen Gemeinden. In: SWS-Rundschau, 56.Jg, Heft 3, 2016. S. 399-421.
  • Ucakar, Karl: Politik und Wahlrecht zwischen Partizipation und Legitimation. In: Ehs, Tamara et al. (Hg.): Politik und Recht. Spannungsfelder der Gesellschaft. Wien: Facultas.wuv. 2012. S. 83-105.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Ucakar, Karl: Politik und Wahlrecht zwischen Partizipation und Legitimation. 2012. S. 98
  2. Haupt, Maria: Direkte Demokratie in Österreich. 2013. S. 3
  3. Ucakar, Karl: Politik und Wahlrecht zwischen Partizipation und Legitimation. 2012. S. 99
  4. Rosenberger, Sieglinde / Stadlmair, Jeremias: Partizipation in Österreich. 2014. S. 454
  5. Bernauer et al. Grundformen politischer Systeme. In: Einführung in die Politikwissenschaft. Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft. 2013. S. 123-135, S. 123
  6. Rosenberger, Sieglinde / Stadlmair, Jeremias: Partizipation in Österreich. 2014. S. 454f
  7. Rosenberger, Sieglinde / Stadlmair, Jeremias: Partizipation in Österreich. 2014. S. 458f
  8. Österreichisches Parlament: Arten der direkten Demokratie. In: https://www.parlament.gv.at/PERK/BOE/DD/ (28.08.2018)
  9. Rosenberger, Sieglinde / Stadlmair, Jeremias: Partizipation in Österreich. 2014. S. 459
  10. Österreichisches Parlament: Volksabstimmung. In: https://www.parlament.gv.at/PERK/BET/VOLKAB/ (28.08.2018)
  11. Haupt, Maria: Direkte Demokratie in Österreich. 2013. S. 3
  12. Help.gv.at: Volksabstimmung. In: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/32/Seite.320411.html (30.08.2018)
  13. Rosenberger, Sieglinde / Stadlmair, Jeremias: Partizipation in Österreich. 2014. S. 460f
  14. Rosenberger, Sieglinde / Stadlmair, Jeremias: Partizipation in Österreich. 2014. S. 464
  15. Haupt, Maria: Direkte Demokratie in Österreich. 2013. S. 5
  16. Rosenberger, Sieglinde / Stadlmair, Jeremias: Partizipation in Österreich. 2014. S. 465
  17. Haupt, Maria: Direkte Demokratie in Österreich. 2013. S. 5
  18. Rosenberger, Sieglinde / Stadlmair, Jeremias: Partizipation in Österreich. 2014. S. 466f
  19. Haupt, Maria: Direkte Demokratie in Österreich. 2013. S. 6
  20. Österreichisches Parlament: Parlamentarische Bürgerinitiative. In: https://www.parlament.gv.at/PERK/BET/BII/(29.08.2018)
  21. Rosenberger, Sieglinde / Stadlmair, Jeremias: Partizipation in Österreich. 2014. S. 454-488
  22. Österreichisches Parlament: Crowdsourcing. In: https://www.parlament.gv.at/PERK/BET/CROWD/index.shtml (29.08.2018)
  23. Österreichisches Parlament: Liste der Volksabstimmungen. In: https://www.parlament.gv.at/PERK/BET/VOLKAB/ListeVOLKAB.shtml (02.09.2018)
  24. Bundesministerium für Inneres: Volksabstimmungen. In: https://www.bmi.gv.at/410/ (02.09.2018)
  25. Tiroler Tageszeitung. In: http://www.tt.com/politik/innenpolitik/14076487-91/direkte-demokratie-wenn-das-volk-ein-bisschen-mitredet.csp (31.08.2018)
  26. Bundesministerium für Inneres: Volksbegehren. In: https://www.bmi.gv.at/411/Alle_Volksbegehren_der_zweiten_Republik.aspx (02.09.2018)
  27. Studiengruppe International Vergleichende Sozialforschung, Universität Graz / Institut für empirische Sozialforschung, Wien: Direkte Demokratie in Österreich. Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage. Graz / Wien: 2012.
  28. Standard Online: https://derstandard.at/2000070508180/regierungsprogramm-oevp-fpoe-kurz-strache-direkte-demokratie 30.08.2018
  29. Die Presse: https://diepresse.com/home/ausland/aussenpolitik/5334887/Schweiz-warnt-Oesterreich_Direkte-Demokratie-kein-Kinderspiel (30.08.2018)
  30. Meinbezirk.at. In: https://www.meinbezirk.at/wieden/politik/direkte-demokratie-in-oesterreich-restriktiver-als-das-volk-erlaubt-d2410838.html (30.08.2018)