Benutzer:Markus Bärlocher/Radius

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Aus COVID-19-Pandemie_in_Deutschland
15-Kilometer-Regelung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Obige Bilder sind mit einem OpenStreetMap-Wikidata-Tool erstellt.[1]

Ein Hintergrund für die 15-Kilometer-Regelung war der Andrang in verschneiten Mittelgebirgen und in Wintersportgebieten, der durch Tagestouristen ausgelöst wurde; dieser sollte drastisch reduziert werden.[2]

Verschärfungen ab 11. Januar 2021[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

15 km Bewegungsradius um Berlin
15 km Bewegungsradius um Erlangen

Mit Bund-Länder-Beschluss vom 5. Januar 2021 werden die geltenden Einschränkungen bis Ende Januar verlängert. Ab dem 11. Januar gilt zusätzlich: Private Zusammenkünfte werden weiter beschränkt und sind nur noch mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person erlaubt. Bei einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 pro 100.000 Einwohner gilt eine Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort für alle, die keinen triftigen Grund für eine weitere Entfernung vom Wohnort geltend machen können. Kontaktbeschränkungen am Arbeitsplatz wie Home Office und Schließung von Betriebskantinen sollen verstärkt werden, Tests und Impfungen in Alten- und Pflegeheimen intensiviert. Zum Ausgleich werden finanzielle Hilfsprogramme verlängert und für Eltern, die Kinder zu Hause betreuen müssen, ein Anspruch auf 10 Tage zusätzlich Kinderkrankengeld pro Elternteil geschaffen. Für Einreisen aus Risikogebieten gelten verschärfte Test- und Quarantänepflichten.[3] Ein Hintergrund für die 15-Kilometer-Regelung war der Andrang in verschneiten Mittelgebirgen und in Wintersportgebieten, der durch Tagestouristen ausgelöst wurde; dieser sollte drastisch reduziert werden.[4] Mehrere Landkreise, vor allem in Bayern, nutzten die ihnen zugestandene rechtliche Möglichkeit, die Verfügung eines Bewegungsradius für die eigene Bevölkerung um eine Einreisesperre für Bewohner anderer Gebietskörperschaften zu ergänzen.[5]

Galerie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Aus Massenquarantäne[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

gibt es in den meisten „Lockdown“-Fällen einen Bewegungsradius, d. h. Bewohner einer Wohnung dürfen diese (zeitweise, zu bestimmten Zwecken) verlassen und sich dabei eine bestimmte Anzahl an Kilometern von ihrer Wohnung oder ihrem Wohnort entfernen. Am 5. Januar 2021 wurde in Deutschland ein Bewegungsradius von 15 km für diejenigen beschlossen, die in einem Gebiet mit einer höheren 7-Tage-Inzidenz als 200 wohnen.[6][7]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Die Grafik zum 15km-Bewegungsradius verwendet für den anzuzeigenden Ort das Wikidata-Datenobjekt (Q-Nummer), die im Orts-Artikel links im Seitenmenü verlinkt ist. Damit wird die Ortsgrenze aus OpenStreetMap ausgelesen und um 15km expandiert (Buffer). Das Ergebnis wird über diese URL https://nonsenseinc.github.io/osm-radius-map/index.htm?wd= plus die angehängte Q-Nummer des Ortes als Grenze auf einer OSM-Karte angezeigt. Der Code ist auf GitHub frei verfügbar
  2. Verwirrung um 15 Kilometer-Regel in Niederbayern. In: br.de. 8. Januar 2021, abgerufen am 8. Januar 2021.
  3. Bundesregierung (Deutschland) (Hrsg.): Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 5. Januar 2021 – Beschluss. 5. Januar 2021 (bundesregierung.de [PDF]).
  4. Verwirrung um 15 Kilometer-Regel in Niederbayern. In: br.de. 8. Januar 2021, abgerufen am 8. Januar 2021.
  5. Viele Landkreise sperren Ausflügler aus - Hohes Bußgeld droht. In: br.de. 19. Januar 2021, abgerufen am 20. Januar 2021.
  6. Günter Neufeldt: Verschärfte Corona-Regeln - Was heißt "eingeschränkter Bewegungsradius"? zdf.de, 5. Januar 2021, abgerufen am 11. Januar 2021.
  7. Simon Haas: Obergrenze überschritten - Wo neue Corona-Verschärfungen drohen. zdf.de, 10. Januar 2021, abgerufen am 11. Januar 2021.