Benutzer:Stechlin/Sedisvakantismus

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Sedisvakantismus

Wappentimbrierung bei Sedisvakanz
Der Stuhl Petri ist nach Meinung der Sedisvakantisten seit Jahrzehnten unbesetzt

Sedisvakantismus (von lateinisch sedes ‚Sitz‘ und vacans ‚leer‘), auch als Sedisvakanzthese bezeichnet, ist eine theologische Auffassung, nach der es zurzeit keinen rechtmäßigen Papst gebe. Im Unterschied zu einer natürlichen Sedisvakanz des Heiligen Stuhles durch Ableben oder Amtsverzicht eines Papstes unterstellen Sedisvakantisten eine außerordentliche Sedisvakanz, indem sie erklären, dass der gerade amtierende Papst kein rechtmäßiger Amtsträger sei. Meist wird diese längste Vakanz der Kirchengeschichte mit dem Ende des Pontifikats des vermeintlich letzten legitimen Papstes Pius XII. angenommen, teilweise auch mit dem Ende des Pontifikats von Pius XI., dem Amtsantritt von Papst Paul VI., dem Ende des Zweiten Vatikanischen Konzils oder der Liturgiereform Pauls VI.

In der Kirchengeschichte kam es wiederholt zu Uneinigkeiten darüber, ob ein Papst gültig gewählt wurde oder nicht. Infolge solcher Auseinandersetzungen haben wiederholt einzelne Gruppen oder Gläubigen einen bestimmten Papst den Gehorsam verweigert. Diese Verweigerungen waren aus Sicht des abgelehnten Papstes schismatische Handlungen, die bisweilen auch zu Abspaltungen führten. Ein Beispiel hierfür wäre etwa das Große Abendländische Schisma. Nicht selten führte die Nichtanerkennung eines Papstes auch zur Aufstellung eines Gegenpapstes. Obwohl es auch moderne Gegenpäpste gibt, haben diese in den meisten Fällen wenig mit Sedisvakantismus zu tun; denn wer einem modernen Gegenpapst anhängt, behauptet ja gerade nicht, dass es aktuell keinen Papst gäbe.

Kirchenrechtliche Aspekte

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In kirchenrechtlicher Hinsicht ist vor allem der Begriff des Schismas nach can. 751 CIC von Bedeutung. Es ist definiert als Verweigerung der Unterordnung unter den Papst oder der Gemeinschaft mit den diesem untergebenen Gliedern der Kirche. Aus Sicht der römischen Kirche verweigert derjenige, der als Sedisvakantist die Rechtmäßigkeit des amtierenden Papstes bestreitet, offenkundig die Unterordnung unter den Papst, nimmt also eine schismatische Haltung ein. Da die Sedisvakantisten aber nicht das Papsttum schlechthin ablehnen, also nicht die Unterordnung unter jedweden Papst verweigern, sondern nur besondere Umstände behaupten, die dazu führen, dass gerade der aktuell amtierende Papst nicht wahrer Papst sei, verwirklichen sie den Tatbestand des Schismas aus ihrer eigenen Sicht nicht. Umgekehrt erheben sedisvakantistische Gruppen oftmals den Vorwurf des Schismas gegen diejenigen, die dem amtierenden Papst folgen, weil sie, aus dieser Perspektive betrachtet, ja einem falschen Papst folgen, statt sich dem - noch zu findenden - wahren Papst unterzuordnen.

Terminologisch macht das die Dinge nicht immer einfach, weil die Sedisvakantisten von sich selbst als der Römisch-katholischen Kirche sprechen und die als "Römisch-katholisch" bekannte Amtskirche als Vatikanum-2-Sekte oder Konzilskirche (obwohl dieser Ausdruck eigentlich auf Kardinal Benelli zurückgeht) bezeichnen.

Inhaltliche Positionen

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Die inhaltlichen Positionen, die der Sedisvakantismus zum Ausgangspunkt für seine Auffassung, der amtierende Papst übe sein Amt nicht rechtmäßig aus, nimmt, lassen sich in der Regel auf zwei Aspekte zurückführen: Die Ablehnung zentraler Texte und Lehren des Zweiten Vatikanums einerseits und die Vorbehalte gegen die Liturgiereformen im XX. Jahrhundert andererseits.

Ablehnung des Zweiten Vatikanischen Konzils

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Die Beschlüsse des II. Vatikanums werden von Sedisvakantisten weitgehend verworfen.

Von den Lehren des zweiten Vatikanums wird vor allem die Erklärung über die Religionsfreiheit abgelehnt, die mit dem Grundsatz Extra ecclesiam salus non est unvereinbar sein soll.

Der Rückschluss von dieser Ablehnung der Lehre des Konzils auf die fehlende Legitimität der "Konzilspäpste" wiederum wird mit dem Grundsatz der Unfehlbarkeit des Lehramts gerechtfertigt. Wenn es wahr ist, dass die Kirche bei der Verkündung von lehramtlichen Äußerungen nicht irren kann, und wenn es weiterhin wahr ist, dass das Zweite Vatikanische Konzil unwahre lehramtliche Äußerungen verkündet hat, dann kann das Zweite Vatikanum kein gültiges Konzil gewesen sein. Wenn aber die Päpste des Konzils und die nachkonziliaren Päpste sich auf diese Lehren berufen und sich diese zu eigen machen, dann verkünden auch diese Päpste unwahre lehramtliche Positionen und können mithin keine wahren Päpste sein.

Oftmals berufen sich Sedisvakantisten hierbei auf die Theorie des Papa haereticus von Robert Bellarmin und der absoluten Temerität des Lehramtes, einer These der Neuscholastik.

Die Abschaffung der tridentinischen Messfeier wird von Traditionalisten nicht akzeptiert.

Ein anderer, meist parallel zur Ablehnung der Lehren des II. Vatikanums vertretener Ansatz ist die Kritik an der Liturgiereform. Diese wiederum bezieht sich zentral auf zwei Aspekte: die Veränderungen der Messfeier und die Modifizierung der Weiheriten.

Mit der Kritik an der Modifizierung der Messfeier und der Verdrängung der tridentinischen Messe durch Paul VI. vereinen sich die Sedisvakantisten mit den Traditionalisten. Argumentiert wird hier im Wesentlichen damit, dass der Mahlgedanke die Opferfeier verdrängt habe und die Messe sich zu stark dem protestantischen Abendmahl angenähert habe. Wesentlich ist hierbei, dass nicht alle Traditionalisten auch Sedisvakantisten sind. Etliche Gruppen und Ansichten halten an der Gemeinschaft mit dem Papst fest und wollen die Messe trotzdem im "alten" Ritus feiern.

Weiter vertreten viele Sedisvakantisten die Auffassung, dass die Priester- und Bischofsweihen nach den von Paul VI. promulgierten Messbüchern ungültig sei. Die Konsequenzen dieser Auffassung sind erhelblich. Wenn es zuträfe, dass die Priester des "novus ordo" nicht gültig geweiht sind, wären auch die von ihnen gespendeten Sakramente mit Ausnahme der Taufe nicht gültig. Gläubige könnten bei diesen Priestern also weder die Absolution empfangen noch die Kommunion. Wenn es zudem zuträfe, dass auch die Bischofsweihen ungültig sind, dann könnten die nach dem "neuen" Ritus geweihten Bischöfe ihrerseits weder Priester noch Bischöfe wirksam weihen, wodurch in letzter Konsequenz die Apostolische Sukzession abzubrechen drohte.

Weltgebetstreffen 1986

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Gedenktafel zur Erinnerung an das Weltgebetstreffen 1986 in Assisi - für die Traditionalisten ein Stein des Anstoßes

Auch wenn zu diesem Zeitpunkt nach Meinung der meisten Sedisvakantisten die außerordentliche Sedisvakanz bereits eingetreten war, Johannes Paul II. also nach ihrer Auffassung von Beginn an kein rechtmäßiger Papst war, gilt den meisten Vertretern des Sedisvakantismus das auf Initiative von Johannes Paul II. 1986 durchgeführte Weltgebetstreffen von Assisi als ein im Kern häretischer Akt, der mit den Lehren des I. Vatikanums und somit dem unfehlbaren Lehramt der Kirche unvereinbar war.

Thesen zum Beginn der außerordentlichen Sedisvakanz

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Pius XII. (am Schreibtisch) war nach Meinung der meisten Sedisvakantisten der letzte rechtmäßige Papst - seinem Nachfolger Paul VI. hingegen (hier als Monsignore Montini im Hintergrund) sprechen nahezu sämtliche Sedisvakantisten die Legitimität ab.

Die meisten sedisvakantistischen Stellungnahmen nehmen eine außerordentliche Vakanz seit dem Ende des "letzten legitimen Papstes" an, in dem sie Pius XII. sehen. Es gibt hier aber mehrere Sichtweisen. Die Unklarheit bezüglich des Einrtitts der Sedisvakanz ist auch ein von den Gegnern des Sedisvakantismus wiederholt angeführtes Argument gegen diese Lehre. (Anmerkung: Die Darstellung der verschiedenen Positionen als "These I, II" usw. ist keine der Literatur zu entnehmende Terminologie, sondern erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Darstellung in diesem Text.)

These I: Pius XI. war der letzte legitime Papst
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Gelegentlich wird angenommen, dass bereits Pius XII. kein rechtmäßiger Inhaber des Papstamtes war. Folgt man dem, war der letzte legitime Papst der 1939 verstorbene Pius XI.. Die Argumentation gegen die Rechtmäßigkeit des Pontifikats Pius XII. haben allerdings nur geringe Gefolgschaft gefunden. Es wird mit den erheblichen Veränderungen argumentiert, die auch Pius XII. an der Messfeier und insbesondere an der Liturgie des Osterfestes, vor allem des Karfreitags vorgenommen hat. Meist ist dieses Argument aber nur als ein gegen den Sedisvakantismus gerichtetes zu finden. Es lautet dann etwa: Mit welcher Berechtigung werden die Änderungen, die Pius XII. an der Liturgie vornahm, akzeptiert, diejenigen von Paul VI. aber verworfen?"

Zuletzt war es wohl eine kleine Gruppe um den Schweizer Verleger Andreas Pietsch, die in einem "Öffentlichen Glaubensbekenntnis" im Jahr 2006 die Vakanz des päpstlichen Stuhls seit 1939 behauptet haben.[1]

These II: Pius XII. war der letzte legitime Papst
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Die Auffassung, dass die Päpste seit Pius XII. ihr Amt nicht mehr rechtmäßig ausgeübt beziehungsweise innegehabt haben, ist, wie erwähnt, die am meisten verbreitete. Sie erklärt sich unmittelbar aus der Ablehnung des von Johannes XXIII. einberufenen Zweiten Vatikanischen Konzils.

These III: Johannes der XXIII. war der letzte legitime Papst
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Teilweise wird Johannes XXIII. noch für einen legitimen Papst gehalten. Die von ihm im Missale 1962 vorgenommenen Änderungen der Liturgie waren längst nicht so weitgehend wie diejenigen Pauls VI. und sind für viele Traditionalisten noch hinnehmbar. Auch hat er die Lehren des II. Vatikanums, die von den Sedisvakantisten vor allem angegriffen werden, wegen seines schon 1963 erfolgten Todes nicht mehr selbst verkündet.

These IV: Die Sedisvakanz begann mit dem Ende des II. Vatikanischen Konzils
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Unmittelbar auf die angeblichen Unvereinbarkeit der Beschlüsse des Konzils mit der unfehlbaren und unwandelbaren Lehre der Kirche stellt die Auffassung ab, die eine Verwirkung des päpstlichen Amtes in der Person Pauls VI. als papa haereticus entweder mit der Beendigung des Konzils oder mit der Verabschiedung der Erklärung über die Religionsfreiheit annimmt.

These V: Die Sedisvakanz begann mit der Einführung der Liturgiereform Pauls VI.
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Ähnlich wie die vorige These argumentiert die Annahme, die außerordentliche Sedisvakanz sei durch die Promulgation der Liturgiereform durch Paul VI. erfolgt damit, dass die vermeintliche "Zerstörung der tridentinische Messe" eine den Vorwurf der Häresie begründende Abkehr von der katholischen Lehre sei.

These VI: Die Sedisvakanz begann mit dem Weltgebetstreffen 1986
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Das Weltgebetstreffen von Assisi 1986 ist für viele Sedisvakantisten ein deutliches Zeichen dafür, dass Johannes Paul II. kein legitimer Papst der römisch-katholischen Kirche sein kann. Dieses Argument wird jedoch kaum isoliert von der Ablehnung des Papsttums Pauls VI. verwendet, so dass es meistens mit dem Hinweis, "spätestens" seit diesem Zeitpunkt sei der päpstliche Thron verwaist, gebraucht wird. Spiegelbildlich wurde Papst Benedikt XVI. von der Ukrainischen orthodoxen griechisch-katholischen Kirchemit dem "Ausschluss aus dem mystischen Leib Christi" für den Fall gedroht, dass er "den Apostaten" [d. i. Johannes Paul II.] tatsächlich selig spräche.[2]

These VII: Die Sedisvakanz entstand, weil die Wahl von Papst Franziskus 2013 ungültig war
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Gelegentlich wird vertreten, dass eine außerordentliche Sedisvakanz nach dem Rücktritt Benedikts XVI. im Jahr 2013 eingetreten sei, weil die Wahl seines Nachfolgers ungültig gewesen sei. Ludwig Neidhart referiert über drei Einwände, die gegen die Gültigkeit der Wahl von Papst Franziskus vorgebracht werden:[3]

Der erste Einwand knüpfe an die Überlegung an, dass der Rücktritt Benedikt XVI. erzwungen und damit ungültig gewesen sein soll.[4] Wäre dies der Fall gewesen, hätte ein neuer Papst nicht gewählt werden können. Dies sollte in Wahrheit aber bedeuten, dass eine Sedisvakanz nicht eintreten konnte, solange Benedikt XVI. am Leben war, so dass hier der Eintritt der Sedisvakanz also nicht 2013, sondern erst 2023 angenommen werden müsste.

Der zweite Einwand betrifft angebliche Abpsprachen im Vorfeld des Konklaves durch die sogenannte St. Gallen Gruppe. Da die Regelungen über die Papstwahl Absprachen unter den Kardinälen verbiete, es in einer Gruppe, die sich in St. Gallen getroffen hätte, aber Absprachen über die Wahl von José Maria Bergoglio, den späteren Papst Franziskus, gegeben habe, seien diejenigen, die sich an der Absprache beteiligt hätten ipsco facto exkommuniziert gewesen, weswegen sie im Konklave 2013 kein Stimmrecht hätten ausüben können.[5]

Der dritte Einwand ist ein eher formales Argument. Am Abend des 13. März 2013 sei der vierte Wahlgang durchgeführt worden, der aber, weil eine Stimme zu viel abgegeben worden war, ungültig gewesen sei. Der fünfte Wahlgang hätte unmittelbar im Anschluss stattgefunden und eine ausreichende Mehrheit für Bergoglio erbracht. Tatsächlich hätte ein fünfter Wahlgang nach den Regelungen von UNIVERSI DOMINICI GREGIS erst am nächsten Tag durchgeführt werden dürfen.[6]

Neidhart bewertet alle Thesen als aus kirchenrechtlicher Sicht letztlich nicht überzeugend.[7]

These VIII: Die Sedisvakanz begann mit dem Tode Benedikts XVI. 2022
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Eine vergleichsweise junge Form des Sedisvakantismus geht von der Annahme aus, der Amtsverzicht Benedikts XVI. 2013 sei ungültig. Die Konsequenz einer solchen These wäre einerseits, dass Papst Franziskus nicht wirksam gewählt worden sein kann und seine Amtshandlungen ungültig seien, andererseits, dass Benedikt XVI. in Wahrheit auch über den 28. Februar 2013, zu welchem seiner Rücktrittserklärung zufolge die Sedisvakanz eintreten sollte, im Amt geblieben wäre. Sein Pontifikat hätte demnach wohl erst mit seinem Tode am 31. Dezember 2022 geendet. Die praktischen Konsequenzen einer solchen Annahme sind noch kaum diskutiert, zumal sowohl Benedikt XVI. selbst als auch sein Vertrauter Georg Gänswein nie einen Zweifel an der Gültigkeit des erklärten Rücktritts zugelassen haben.

Sonderfall: Die Siri-Hypothese
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Ein Sonderfall unter den Theorien über den Beginn einer Sedisvakanz beziehungsweise die Ungültigkeit der Wahl der jeweils amtierenden Päpste ist die sogenannte Siri-Hypothese.[8] Sie bezieht sich auf den langjährigen Erzbischof von Genua und Kardinal Giuseppe Siri (1906 - 1989; Erzbischof seit 1946 und Kardinal seit 1953). Dieser galt nach dem Tode Pius XII. im Konklave 1958 in gewisser Weise als papabile, wenngleich er vielen als deutlich zu jung erschien. Das Wort soll damals die Runde gemacht haben, im Falle einer Wahl wäre er kein Heiliger Vater, sondern ein Ewiger Vater. Gleichwohl entstand das Gerücht, dass die Kardinäle ihn an Stelle von Johannes XXIII. zum Papst gewählt hätten und er den Papalnamen Gregor XVII. angenommen habe. Aufgrund externer Einflüsse sei aber nicht Siri, sondern der später "gewählte" Kardinal Roncalli dem Volk als Johannes XXIII. präsentiert worden.[9] Wenn Siri tatsächlich eine gültige Wahl angenommen und einen Papstnamen gewählt hätte, wäre er, da er bereits Bischof war, von diesem Moment an Papst gewesen. Eine spätere Wahl eines anderen Papstes wäre dann nur nach seinem Ableben oder seinem Amtsverzicht möglich gewesen. Aus diesem Grunde erklären jene, die der Siri-Hypothese anhängen, dass er der wahre Papst gewesen sei. Den Umstand, dass Siri selbst sich nie auf diese angebliche Wahl berufen hat, erklären sie mit dem Geheimhaltungsgelübde, das jeder Teilnehmer eines Konklave vor dessen Beginn ablegen muss.[10]

Die Siri-Hypothese wurde vor allem durch die Erklärungen des vietnamesischen Priesters Peter Khoat Van Tran gefördert, der behauptet hat, dass Siri bis zum Ende seines Lebens in der Furcht lebte, dass diejenigen Kräfte, die sein Pontifikat verhindert hätten, ihn töten würden, wenn er die Wahrheit berichtete. Weiter soll Siri Khoat anvertraut haben, dass er eine Reihe ausgesuchter Kardinäle beauftragt hätte, nach seinem Tod ein Konklave zur Wahl eines neuen Papstes abzuhalten. Andere behaupten, dass Siri Kohat selbst als Nachfolger bestimmt hätte. Dieser hat ein Nachfolgerecht aber selbst wohl nicht reklamiert.[11]

Einzelne Begründungen

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Wie schon soeben bei der Erörterung der Frage des Beginns der angenommenen Sedisvakanz gesehen, sind auch bei den konkreten Begründungen der Sedisvakanz-Theorie erhebliche Unterschiede in Umfang, Form und Inhalt zu erkennen.

Die Deklaration von Erzbischof Thuc
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Der vietnamesische Erzbischof Thuc (s. u.) nimmt in verschiedener Hinsicht eine besondere Stellung unter den Sedisvakantisten ein. Vielfach auch innerhalb des Sedisvakantismus kritisiert, bleibt er der einzige geweihte Bischof der einerseits Teil der Hierarchie der römischen Amtskirche war und sich andererseits offen zum Sedisvakantismus bekannte. Am 25. Februar 1982 veröffentlichte Thuc in München - Thuc hielt sich in dieser Zeit bei der Münchener Gruppe um Eberhard Heller und die Zeitschrift "Einsicht" auf - eine Deklaration, mit der er die Zustände der Kirche beklagte, die, obwohl scheinbar im Wachstum nicht gottgefällig sei, weil die Messen protestantisch und die Art der Sakramentenspendung nicht gottgefällig sei. Die Priester hingen falschen Tendenzen wie dem Modernismus oder dem Ökumenismus an und seien nicht mehr gewillt, Häresien zu verurteilen.

Der wenig in die Tiefe gehende Text der Deklaration schließt jedoch mit einer sehr eindeutigen Aussage: Als Römisch-katholischer Bischof urteile er, dass der Platz des Oberhauptes der Kirche vakant sei. Ihm obliege es daher, alles zu tun, damit die katholische Kirche in der Erfüllung ihrer Sendung für das Heil der Seelen aushalten könne.

Johannes Rothkranz: Die Sedisvakanz ab 1965
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Der Sedisvakantist Johannes Rothkranz beruft sich auf die Verurteilung der Religionsfreiheit durch Papst Pius IX. am 8. Dezember 1864 in der Enzyklika Quanta Cura (Syllabus Nr. 15, DH 2915). Diese sei ein formales Dogma gewesen, und dass Papst Paul VI., habe das Gegenteil dieses Dogmas dogmatisiert, als er am 7. Dezember 1965 die Forderung der Religionsfreiheit durch das Zweite Vatikanum in der Erklärung Dignitatis humanae (vgl. DH 4240–4245) verkündete. Durch diesen Akt der absoluten Temerität habe Paul VI. sein Amt verloren, und so sei es am 7. Dezember 1965 zur gegenwärtigen außerordentlichen Sedisvakanz gekommen[12].

Guérard des Lauriers: Der Sedisprivationismus (Cassiaciacum-These)
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Der Dominikaner Guérard des Lauriers legte im Mai 1979 eine eigenständige Begründung der Sedisvakanz des Apostolischen Stuhls vor, die zugleich eine wesentliche Modifizierung der Sedisvakanz-Theorie enthielt. Er argumentiert, dass die nachkonziliaren Päpste zwar im Besitz einer gültigen Wahl zum Papst seien, das Amt aber aufgrund eines offensichtlichen Defekts durch die von ihnen vertretenen Häresien nicht mit Vollmacht ausüben könnten. Während die auf Bellarmin zurückgehende Erklärung lautet papa haereticus non est papa, sagt Guérard des Laurieres über Paul VI. (und seine Nachfolger), dass er papa materialiter non formaliter sei. Diese Auffassung wurde, weil sie erstmals in der von Guérard des Lauriers eigens zu diesem Zweck ins Leben gerufenen Zeitschrift Cahiers de Cassiciacum als Cassiciacum-Hypothese bekannt und später als Sedisprivationismus bezeichnet. Zumindest in der Theorie ergeben sich zwischen dem Sedisvakantismus und dem Sedisprivationismus erhebliche Unterschiede, weswegen um die Cassiciacum-Hypothese teilweise heftig gestritten wird. Das Thema soll daher im Zusammenhang mit den Variationen und Abgrenzungen des Sedisvakantismus ausführlicher behandelt werden.

Theoretische Zurückweisungen des Sedisvakantismus

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Ludwig Neidhart
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In einem 2022 in Witzigrad gehaltenen Vortrag formuliert der Theologe Ludwig Neidhart drei Argumente gegen die Sedisvakanzthese:

Als erstes benennt er die logische Inkonsequenz, die darin liegen soll, dass ein Papst entweder sein Amt in dem Moment verliere, wo er etwas Falsches dogmatisiere oder ein formales Dogma leugne, oder dass ein irrender Papst sein Amt schon vorher verloren hätte. Im ersten Fall seien alle nachkonziliaren Päpste noch im Amt, weil sie gerade kein neues Dogma hätten verkünden wollen, im zweiten Falle müssten auch frühere im Irrtum befindliche Päpste ihr Amt verloren haben. Da die Vertreter des Sedisvakantismus beide Aussagen ablehnten, erscheine das Konstrukt logisch inkonsequent.[13]

Das zweite von Neidhart vorgebrachte Argument liegt in den fehlenden Notae Ecclesiae. Nach der Sedisvakanzthese seien die vier im Glaubenbekenntnis genannten Erkennungsmale der "einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche" offenbar nicht mehr im Vollsinn vorhanden. An der Einheit fehle es, weil diese die Einheit mit dem Papst bedinge. Ebenso sei die Katholizität nicht gegeben, weil keine der Kleingruppen als der Berg betrachtet werden könne, der die ganze Erde erfülle (Dan. 2, 35) oder die Stadt, die niemandem verborgen bleiben kann (Mt. 5, 14). Gerade dies sei aber die biblische Beschreibung der Katholizität.[14]

Schließlich benennt Neidhart als drittes Argument die fehlende Kontinuität des Papstamtes. Es sei ein auf Mt. 16, 18 gestützter katholischer Glaubenssatz, dass die Kirche auf dem Fundament des Petrusamtes ruhe und die Mächte der Hölle sie nicht überwältigen können. Daraus folge, dass es "immer" einen Papst geben werde und das sei mit einer nunmehr angeblich seit Jahrzehnten andauernden Sedisvakanz nicht vereinbar. Das ergebe sich auch aus der dogmatischen Konstitutin Pastor Aeternus vom 18. Juli 1870, mit der das Erste Vatikanische Konzil bestimmt habe, dass das Papstamt bis an das Ende der Zeiten fortbestehen müsse. Schließlich beruft Neidhart sich zu diesem Punkt auf das Konzil von Konstanz, das die Aussage des Janu Hus, "die Apostel und gläubige Priester leiteten die Kirche tatkräftig in den heilsnotwendigen Dingen, bevor das Amt des Papstes eingeführt wurde; und so würden es auch bis zum Tag des Gerichts tun, wenn es dann - was sehr gut möglich ist - keinen Papst mehr gäbe"; denn die Verurteilung dieser Aussage führe zu der Annahme, dass es bis zum Weltgericht kontinuierlich einen Papst geben werde. Daneben sei aber eine sich über mehrere Generationen erstreckende Sedisvakanz ausgeschlossen.[15]

Franz Schmidberger
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2015 publizierte Franz Schmidberger, bis 1994 Generaloberer der Priesterbruderschaft St. Pius X., in den Ausgaben Nr. 26 und 27 des Athanasius-Boten (s. u.) einen Beitrag zu Amt und Person des Simon Petrus[16] und nimmt dort insbesondere zu der Sedisvakanz-Theorie Stellung. Er findet gleich mehrere Gründe zu deren Verwerfung.

So soll nach dem Zeugnis bedeutender Theologen nicht allein die materielle Häresie, sondern allenfalls die formelle Häresie und diese möglicherweise auch nur, wenn die Kirche feststellt, dass der amtierende Papst ihr verfallen ist, zum Verlust des päpstlichen Amtes führen. Aus den Ausführungen des heiligen Bellarmin ergebe sich nichts anderes, weil dieser lediglich Spekulationen anstelle und ausdrücklich erklärt habe, der Gedanke, dass ein häretischer Papst sein Amt verliere sei unwahrscheinlicher als der, dass ein Papst erst gar nicht der Häresie verfallen kann. Weiter habe das I. Vatikanum als unfehlbaren Bestandteil der kirchlichen Lehre postuliert, dass der selige Petrus im Primat über die gesamte Kirchen fortdauernd Nachfolger habe. Dieser Gedanke sei mit einer aktuell schon sechzig Jahre andauernden Sedisvakanz nicht vereinbar. Schließlich habe Jesus seinen Aposteln seinen beständigen Beistand verheißen (Mt. 28,20), was nicht damit vereinbar sei, dass bei Annahme einer fortdauernden Sedisvakanz die "gesamte kirchliche Hierarchie, die ja aus den Nachfolgern der Apostel besteht"[17] zugrunde gegangen sei.

Neben diesen theologischen Gründen benennt Schmidberger noch Argumente des gesunden Menschenverstandes, die gegen die Theorie einer außerordentlichen Sedisvakanz des Apostolischen Stuhls sprächen. Zunächst habe Jesus den Simon Petrus zum Fundament der Kirche gemacht, was gegen eine Theorie spräche, durch welche dieses Fundament der Kirche in Wegfall geriete. Sodann sei die Uneinigkeit der Anhänger der Sedisvakanz-These über den Zeitpunkt, seit dem diese Sedisvakanz bestehe, ein Zeichen für die Unwahrheit der These; denn wenn der Kirch ihr "sichtbares Haupt" fehle, müsste dies evident sein. Es sei gänzlich unklar, wie die Kirche bei einer seit dem Tode Pius XII. bestehenden Sedisvakanz ohne direktes göttliches Eingreifen je wieder zu einem Papst gelangen solle. Die Sedisvakantisten verkennten zudem, dass die Kirche keine "Gemeinschaft der Reinen" sei, sondern auch Sünder in ihrem Schoß berge und dass der in ex-cathedra-Entscheidungen unfehlbare Papst ansonsten fehlbar bleibe. Schließlich habe schon Jesus Christus selbst darauf hingewiesen, dass ein guter Baum keine schlechten Früchte bringen könne, Die Sedisvakanten aber seien zahlenmäßig gering, in sich völlig zerstritten und ohne missionarischen Eifer.[18]

Bei aller Kritik an der römischen Kirchenleitung fasst Schmidberger daher zusammen:

„Wir anerkennen Papst Franziskus als rechtmäßigen Nachfolger des hl. Petrus und beten für ihn umso mehr, je beängstigender und verwirrender sein Kirchenkurs ist. Schließlich ist ja die Kirche nicht unsere Kirche, sondern die Kirche Jesu Christi, und der Papst ist sein Stellvertreter auf Erden. Er wird ihn zu seiner Zeit umkehren lassen, damit er seine Brüder im Glauben stärke - darum beten wir - oder aber ihn gemäß seiner weisen Vorsehung auf seine Art von seinem Amt abberufen.“

Franz Schmidberger, Athanasius-Bote Nr. 27 (Dezember 2015), S. 9

Abgrenzungen und Variationen

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Traditionalismus

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Wie dargestellt stimmen Sedisvakantisten und Traditionalisten in der Ablehnung der Liturgiereform und - mit Unterschieden im Einzelfall - in der Kritik an den Ergebnissen des Zweiten Vatikanischen Konzils überein. Trotzdem stehen einige traditionalistische Gruppierungen, etwa die Priesterbruderschaft St. Petrus in völliger Einheit mit dem Papst, andere, wie vor allem die Priesterbruderschaft St. Pius X. gelten aus Sicht der römischen Kirche zwar als irregulär, sehen aber in dem amtierenden Papst ohne Einschränkungen den legitimen Nachfolger des Apostel Petrus.

In der Praxis lässt sich die Abgrenzung der den Papst anerkennenden Traditionalisten von den Sedisvakantisten daran vornehmen, ob die Messe mit der Formel vereint mit unserem Papst N.N. (lateinisch una cum) oder unter Weglassung dieser Formel gefeiert wird; denn auch in der Amtskirche entfällt das una cum in Zeiten der (regulären) Sedisvakanz, also bis zur Neuwahl des Papstes. Da die Sedisvakantisten eine außerordentliche Sedisvakanz behaupten, halten sie sich bei der Messfeier an dir für die Sedisvakanz geltenden Regeln und verzichten auf den Zusatz una cum.

Sedisprivationismus

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Moderne Gegenpäpste

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Papstoffenbarungen
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Die Praxis des Sedisvakantismus

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Ihrem Selbstverständnis nach leben die Anhänger des Sedisprivationismus in der größten Glaubens- und Kirchenkrise in der gesamten Kirchengeschichte, weil die meisten Amtsträger nur noch materialiter aber nicht mehr formaliter im Amt sind, ihre Amtsbefugnisse also nicht wirksam ausüben können, umgekehrt die wenigen Repräsentanten der wahren katholischen Kirche zwar die Weihegewalt innehaben, aber im Wesentlichen keine Jurisdiktion, wobei die Ansichten, in welcher Weise eine Hierarchie und damit Jurisdiktionsgewalt dennoch besteht, in Details voneinander abweichen.

Leben mit den nach dem altem Ritus gespendeten Sakramenten

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Die meisten Einrichtungen leben in der Praxis davon, dass sie von "gültig", das heißt, nicht im neuen Ritus geweihten Priestern und Bischöfen die Sakramente empfangen und in der einen oder anderen Weise auf eine Erneuerung der Kirche hoffen. Die einzelnen Gemeinden oder Gruppen, die sich hierzu bilden, sind oft eher klein. Eine zentrale Rolle spielen die Bischofsweihen, weil nur durch sie die Apostolische Sukzession weitergegeben werden kann. Streitigkeiten über die Gültigkeit von Bischofsweihen, wie etwa das Bestreiten der Rechtmäßigkeit der von Erzbischof Thuc vorgenommenen Weihen durch die Priesterbruderschaft St. Pius V. führen daher innerhalb der sedisvakantistischen Gläubigern und Einrichtungen zu erheblichen Spannungen und Problemen.

Bischöfliche Erklärung von 1989

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Zur "Situation der Kirche" veröffentlichten die sedisprivationistischen Bischöfe Mc Kenna, Vida Elmer und Oliver Ovarec zusammen mit dem später von Ovarec konsekrierten Abt Hesson in der von McKenna und Hesson herausgegebenen Zeitschrift Catholics for ever eine bischöfliche Erklärung, welche die Sicht eines von Rom getrennten katholischen Bischofs auf die kirchliche Situation widerspiegelt. Die auf das Fest vom Heiligsten Herzen Jesu 1989 datierte Erklärung wurde später auch von Sedisvakantisten, welche die Cassiciacum-These (s. o.) ablehnen, signiert und im deutschsprachigen Raum in einer Übersetzung von Eugen Golla im April 1990 in der Zeitschrift Einsicht publiziert.[19]. Die Erklärung umfasst fünfzehn Punkte, die sinngemäß folgendes beinhalten:

  1. Im ersten Punkt erklären die Bischöfe, "die durch außergewöhnliche Umstände wurden, die heilige Mission der ... Kirche mangels eines wahren römischen Papstes zu erhalten", dass die gegenwärtige Hierarchie der Amtskirche infolge eines Widerspruchs hinsichtlich des Ökumenismus nicht im Namen der katholischen Kirche spreche. Die wahre, auf dem Felsen von Petri Glauben errichtete Kirche Gottes könne niemals einen Irrtum lehren oder sich selbst widersprechen.
  2. Die Bischöfe beanspruchen zwar während der Abwesenheit eines Papstes als Obersten Hirten nicht die Vollmacht oder Jurisdiktion, die ernannten Ordinarien einer Diözese zukomme, besäßen aber als in der apostolischen Sukzession rechtmäßig Geweihte nicht nur die sakramentalen Vollmachten des Bischofsamtes, sondern auch das Lehramt, das ihm eigen sei. Deshalb werden die Gläubigen zur Abkehr der Positionen des Zweiten Vatikanischen Konzils aufgerufen und es wird von ihnen gefordert, "an der Tradition festzuhalten".
  3. Die konziliaren Reformen seien dazu ersonnen, die Kirche zu modernisieren und somit "nicht auf dem Fels des katholischen Glaubens, sondern auf dem Sand des Ökumenismus" errichtet, weswegen an ihnen weder teilgehabt werden könne, noch ein Katholik sie unterstützen dürfe.
  4. Das Gift des Ökumenismus werde in dem "neuen Kult", also der Novus-Ordo-Messe offenbar und das Haus Gottes hierdurch erschüttert. Die Klagelieder des Propheten Jeremias seien auf erschreckliche Weise in Erfüllung gegangen.
  5. Im Lauf der Zeit nach dem Konzil sei die Unordnung in der Kirche gewachsen, beinahe unübersehbar seien die von apostatischen Prälaten und Priestern verübten Skandale.
  6. Die Herde Christi sei verstreut. Ein hoher Prozentsatz habe aufgehört, den Glauben zu praktizieren. Was könne man anders in dieser Zerstreuung der Schafe seien, als dass der Hirte selbst geschlagen (Matth. 26,31) und die Kirche des Stellvertreters Christi beraubt werde?
  7. Das neue Kirchengesetz von 1983, das zugleich mit dem Konzil geplant worden sei, besiegele die durch das Konzil verursachte Zerstörung.
  8. Den Verfassern als katholischen Bischöfen obliege es, das unfehlbare und unwandelbare Lehramt der Kirche zu verteidigen und aufrechtzuerhalten. Die durch das Konzil eingeleitete Ära besitze die Zeichen der großen Apostasie, die dem Antichristen vorausgeht, wie es der Apostel in seinem zweiten Brief an die Thessalonicher sage.
  9. Das katholische Gewissen könne keine Kompromisse schließen. Man könne nicht, wie einige es wollten, den Konzilspäpsten göttliche Autorität zuerkennen und ihnen zugleich unter dem Vorwand, dass sie nicht unfehlbar lehrten, den Gehorsam verweigern.
  10. Vielen wolle es zu viel verlangt erscheinen, ihre Pfarreien zu verlassen und strikt an der katholischen Disziplin festzuhalten. Diejenigen, die keine eigenen Priester oder Seelsorger und keine gültigen Messen mehr hätten, würden sich fragen, ob es für sie möglich sei, geistig zu überleben und ihre Seele zu retten.
  11. Als Hirten Christi erkennten die Hirten diese Sorgen voll und ganz an, trotzdem gäbe es beim Glauben keine Kompromisse. Sein äußeres Bekenntnis und seine Praxis müssten ganz mit der katholischen Lehre übereinstimmen. Es gäbe tatsächlich nur wenige Priester, die ihren Dienst in Übereinstimmung mit den hier vorgetragenen Prinzipien versähen. Wie die Vorväter zu Zeiten der englischen Reformation seinen die Katholiken jedoch aufgerufen, ihren Glauben präzise zu bekennen, indem sie es ablehnten, an den neuen Riten teilzuhaben. Auch sollten sie nicht jenen traditionellen lateinischen Messen beiwohnen, welche in Gemeinschaft (una cum) mit dem falschen Papste und den ihm untergeordneten Bischöfen dargebracht werden.
  12. Es sei nicht so, als ob es keine Alternative gebe. Wo die Seelsorge eines rechtgläubigen Priesters nicht vorhanden sei, gebe es die Alternative des heiligen Rosenkranzes. Niemand werde verloren gehen, der aufrichtig betet. Der Rosenkranz solle nicht nur privat gebetet werden, sondern auch in Gemeinschaft, besonders an Sonntagen, mit möglichst vielen Katholiken aus der Nachbarschaft. Damit solle auch die geistige Kommunion verbunden sein. Das inbrünstige Verlangen, das Sakrament zu empfangen, vermöge viel Gnade zu vermitteln. Kinder müssten auf der Basis des Katechismus gelehrt und, falls erforderlich, auch in Abwesenheit eines Priesters getauft werden.
  13. Der eigentliche Grund des gegenwärtigen einzigartigen Unglücks läge natürlich in unseren Sünden, wobei die Bischöfe auf das Buch Daniel verweisen.
  14. Das Ausmaß des Unglücks bezeichne das Ausmaß unserer Vergehen, da wir die Gebote Gottes und seiner Kirche missachtet hätten. Wir sollten also unsere Reue unseren Vergehen entsprechen lassen und als treue Katholiken leben. Die Verteidigung des Papsttums, wie es von Christus eingesetzt wurde, sei an Hauptanliegen der Bischöfe.
  15. Die Bischöfe schließen: "Wir ermahnen ernstlich die Leser dieser Erklärung zum Apostolat, diese bei den Gläubigen zu verbreiten, einschließlich denen, die von der Kirche wegen der furchtbaren Nachwirkungen des Konzils abfielen. Wir stellen die Sache unseres katholischen Bündnisses unter den Schutz des unbefleckten Herzens Mariens, ihres keuschesten Bräutigams, des hl. Josephs und des hl. Michaels, des Fürsten der himmlischen Heerscharen.

Moderne Gegenpäpste und Sedisvakantismus

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Wie eingangs schon bemerkt, sind die modernen Gegenpäpste nicht immer mit der Sedisvakanz-Theorie verbunden. Schon formal unterscheiden sich beide dadurch, dass der Sedisvakantismus von einer außerordentlichen Sedisvakanz und zwar der längsten der Kirchengeschichte ausgeht, während die modernen Gegenpäpste eine Sedisvakanz naturgemäß spätestens mit ihrer eigenen Inthronisation für beendet halten. Solche modernen Gegenpäpste, die meinen, dass ihrer Berufung nicht eine, wodurch auch immer hervorgerufene (außerordentliche) Sedisvakanz vorausging, haben streng genommen mit dem Sedivakantismus gar nichts zu tun und sollen hier nur kurz erwähnt werden, weil sie wegen der Ähnlichkeit der Themen in diesem Zusammenhang immer wieder genannt werden. Magnus Lundberg, der es in neuerer Zeit unternommen hat, das Phänomen moderner Gegenpäpste wissenschaftlich zu untersuchen[20], unterscheidet daher in diesem Zusammenhang zwischen den Mystically Elect Popes und den Conclavists.

Mystische Papstberufungen (Mystical Elect Popes)

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Konklavisten (Conclavists)

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Vereinigungen und Einrichtungen

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Congregation of Mary Immaculate Queen

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Priesterbruderschaft St. Pius V.

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Institut der Mutter vom guten Rat

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Das Institut der Mutter vom guten Rat ist die gegenwärtig wohl größte Gruppe organisierter Sedisprivationisten in Europa.[21]

Im Dezember 1985 traten die vier Priester Francesco Ricossa, Franco Munari, Curzio Nitoglia und Giuseppe Murro aus der Priesterbruderschaft St. Pius X. aus, weil sie sich weigerten, den amtierenden Papst (damals Johannes Paul II.) als rechtmäßigen Nachfolger des Apostel Petrus anzuerkennen. In ihrer Eigendarstellung in Gestalt eines dreißig Jahre später verfassten Rückblicks erklären sie, dass sie die Widersprüchlichkeit der Position der Priesterbruderschaft erkannt, aber keine Erklärung für die Situation gefunden hätten, in der die Kirche sich befand.[22] Am 6. Januar 1986 wandten sie sich in einer Erklärung an "die Gläubigen", auf die Erzbischof Lefebvre am 19. Januar 1986 mit einer "harten Haltung" geantwortet haben soll.[23] Am 12. März 1986 arbeiteten sie in Bardonecchia die Statuten ihres künftigen Zusammenlebens aus und präsentierten diese am 25. April in Genazzano vor, womit gleichzeitig das Institut der Mutter vom guten Rat (lateinisch: Institutum Mater Boni Consilii; IMBC) ins Leben gerufen wurde.[24] Das Institut hat seinen Hauptsitz bis heute in Italien. Generaloberer ist Pater Francesco Ricossa.

Während die Priester sich verschiedenen Einflüssen ausgesetzt waren und mehrere Gruppen ihnen antrugen, sich ihnen anzuschließen, beschlossen sie, sich an denjenigen zu wenden, der sie nicht gefragt hatte, nämlich Bischof Guérard des Lauriers.[25] Franco Munari und Francesco Ricossa fuhren daher am 24. September 1986 zu Guérard des Lauriers nach Raveau. Dort fanden sie ihre Fragen beantwortet und nahmen, was sich ihrer Eigendarstellung zufolge als Erfolg erweisen sollte, die These von Cassiciacum an.[26]

Das Institut gibt die Zeitschrift Sodalitium heraus und ist Träger des 1987 in Orio Canavese gegründeten und 1988 nach Verrua Savoia nahe Turin verlegten Priesterseminars St. Petrus der Märtyrer[27]. Die Priesterausbildung erfolgt basiert nach traditionellem Vorbild auf den Lehren des heiligen Thomas von Aquin.

Außerdem organisiert das Institut in mehreren europäischen Ländern Messen im traditionellen tridentinischen Ritus.[28]

Römisch-katholisches Institut

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Priesterseminare

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Die Einrichtung von Priesterseminaren war ein Bestreben vieler Sedisvakantisten. Erzbischof Thuc hatte eine solche Absicht in seiner Deklaration der Sedisvakanz (s. o.) erklärt, ohne dass eine Umsetzung gelungen wäre; auch der von ihm geweihte Autor der Cassiciacum-These, Bischof Guérard des Laruiers, hatte vergeblich versucht, an seiner letzten Wirkungsstätte ein Seminar zu errichten.

Periodische Publikationen

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Einige Gruppierungen bringen regelmäßig erscheinende Zeitschriften heraus. Die Behandlung hier erfolgt in alphabetischer Reihenfolge ohne Rücksicht auf das Erscheinungsdatum oder den Verbreitungsgrad.

Cahier de Cassiciacum

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Athanasius-Bote

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Internetauftritte, Blogs u. ä.

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Repräsentanten und Anhänger

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Im Hinblick auf das Spenden der Sakramente, vor allem der Firmung und der Priesterweihe, sowie den Erhalt der Apostolischen Sukzession sind die Bischöfe für die Anhänger des Sedisvakantismus von besonderer Bedeutung. Da in einigen Fällen die Gültigkeit der Weihe angezweifelt wird, kommt der Zugehörigkeit eines Bischofs zu einer bestimmten Weihelinie eine erhebliche Bedeutung zu. Die Weihelinien der nicht in der Einheit mit der römischen Amtskirche stehenden Bischöfe lassen sich entweder auf die Weihen von Erzbischof Thuc oder Bischof Mendez zurückführen oder auf einen der sogenannten Vagantenbischöfe. Daneben gibt es noch einige Sonderfälle, bei denen die Zuordnung zum Sedisvakantismus fraglich ist.

Erzbischof Thuc

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Erzbischof Thuc - die meisten sedisvkantistischen Bischöfe führen ihre Apostolische Sukzession auf seine Konsekrationen zurück.
Frühe Konsekrationen
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Michel Guérard des Lauriers
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Günther Storck
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Robert Bedingford
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Bischof Oliver Oravec
Raphael Cloquell
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Bischof Carmona
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Martín Dávila Gándera
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Andere (Vagantenbischöfe)

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Die in diesem Abschnitt noch zu erwähnenden Bischöfe sind insoweit Sonderfälle, als sie zwar keine Sedisvakantisten sind, aber häufig in Zusammenhang mit dem Sedisvakantismus genannt werden.

Erzbischof Lefebvre
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Marcel Lefebvre (1905 - 1992) ist ein katholischer Traditionalist. Er war Apostolischer Delegat, Erzbischof von Dakar, Bischof von Tulle und Generaloberer der Spiritaner. Nachdem er aus diesem Amt ausgeschieden war, gründete er die Priesterbruderschaft St. Pius X. Wegen deren Ablehnung der Liturgiereform Pauls VI. wurde ihr die kirchenrechtliche Anerkennung entzogen. Da der Erzbischof sich weigerte, dies zu akzeptieren und weiter Priester für die Priesterbruderschaft weihte, obwohl diese kein Inkardinationsrecht hatte, wurde er suspendiert, was er jedoch ignorierte. 1988 kam es zum Bruch mit der römischen Kirche, weil Lefebvre ansgesichts seines Alters seine Nachfolge sichern wollte und deswegen vier Priester ohne päpstliches Mandat zu Bischöfen weihte, weswegen Rom seine Exkommunikation feststellte. Lefebvre berief sich darauf aus einem Notstand heraus gehandelt zu haben und betonte, dass er kein Schismatiker sei. Die Messe feierte er zwar stets im tridentinischen Ritus, aber stets auch im Gebet für den Papst (una cum). Auch in der Priesterbruderschaft St. Pius X. ließ er die Auffassung, Paul VI. oder seine Nachfolger seien keine gültig amtierenden Päpste nicht zu, weswegen es zu nicht unerheblichen Spaltungen kam.

Erzbischof Viganó
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Priester und Laien

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Bekannte Personen, die sich zum Kreis der Sedisvakantisten zählen oder zeitweise als Sedisvakantisten aufgetreten sind, werden hier in alphabetischer Reihenfolge wiedergegeben:

Anthony Cekada

Eberhard Heller

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Eberhard Heller

Eberhard Heller (* 7. Juni 1942 in Nümbrecht) studierte an der philosophischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München und wurde dort im Februar 1974 mit einer Dissertation über die Interpersonalitätstheorie von Johann Gottlieb Fichte promoviert. Ab Mai 1974 war Heller zunächst wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der Fr. Hr. Jacobi-Ausgabe,[29] ab dem 1. Oktober 1976 Mitarbeiter und Mitherausgeber der von der Deutschen-Forschungs-Gemeinschaft geförderten K. L. Reinhold-Korrespondenz-Ausgabe der Österreichischen Akademie der Wissenschaften in Wien. Heller schied im Herbst 1984 zwar als wissenschaftlicher Mitarbeiter aus, blieb aber Mitherausgeber der Ausgabe. Danach arbeitete er als Lektor und Redakteur, bis er 2005 aus dem aktiven Berufsleben ausschied.

Heller ist Vorsitzender des Vereins Una voce e. V. in München und seit deren Gründung im Jahr 1971 Herausgeber der sedisvakantistischen Zeitschrift Einsicht (s. o.). In den 80er Jahren des vergangenen Jahrhunderts nahm er zeitweise den vietnamesischen Erzbischof Thuc bei sich auf. Zusammen mit Reinhard Lauth förderte Heller die Konsekration des Dominikaners Guérard des Lauriers zum Bischof durch Erzbischof Thuc. Er überwarf sich hierüber aber mit Lauth, weil dieser ihm gegenüber wahrheitswidrig erklärt haben soll, Guérard des Lauriers habe seine sedisprivationistische Theorie vom papa materialiter non formaliter aufgegeben; wenn er gewusst hätte, dass Guérard des Lauriers diese These weiterhin aufrecht erhält, hätte er ihn gegenüber Erzbischof Thuc nicht als Weihekandidaten erwähnt. Zusammen mit einem weiteren Mitstreiter des Münchener Kreises, Kurt Hiller, assistierte Heller bei der Weihe Guérard des Lauriers. Diese beiden waren auch die einzigen Zeugen der Weihezeremonie. Das wiederholte sich bei den weiteren von Erzbischof Thuc in dieser Zeit vorgenommenen Weihen der Bischöfe Moisés Carmona und Adolfo Zamora Hernandez.

Seit 1974 ist Heller mit seiner Ehefrau Ursula, geb. Blicker verheiratet und Vater von drei Kindern. Seine Ehefrau ist eine entfernte Verwandte des sedisvakantistischen Bischofs Günther Storck. Neben seiner kirchlichen Aktivität engagierte er sich auch politisch, insbesondere als Abtreibungsgegner. 1989 trat er als Kandidat der Zentrums-Partei bei der Europawahl an. Der Wahlvorschlag der Partei erreichte damals allerdings bayernweit nur 792 Stimmen.[30] Privat widmet er sich der Fotographie und hat einige Ausstellungen ausgerichtet.

Christian Jerrentrup

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Christian Jerrentrup (* 11. März 1932; † 1. November 2015) gehörte zum Münchener Kreis um die Zeitschrift Einsicht. Von 1070 bis 1995 war er als Forstwirt bei der Stadt Sachsenberg beziehungsweise der Stadt Lichtenfels beschäftigt. Später hat er sich als Verleger um die Herausgabe der Schriften von Reinhard Lauth bemüht.

Grabstätte von Otto Katzer in Liechtenstein

Otto Katzer (* 28. Mai 1910 in Brixen; † 18. Juni 1979) wirkte als Priester in der Tschechoslowakei, war deswegen zeitweise inhaftiert, später zu Zwangsarbeit verpflichtet. Nachdem er in dei Schweiz exilieren konnte, unterstützte er zunächst die Priesterausbildung im Seminar der Priesterbruderschaft St. Pius X., wurde jedoch wegen seiner sedisvakantistischen Ansichten von Erzbischof Lefebvre entlassen. Er arbeitete eng mit dem Kreis um Eberhard Heller und die Zeitschrift Einsicht, für die er eine Vielzahl von Artikeln schrieb, zusammen. Zu einer von Eberhard Heller vorgeschlagenen Weihe zum Bischof durch Erzbischof Thuc kam, wohl wegen der Weigerung des Erzbischofs, letztlich nicht. Nach seinem Tode wurde er auf dem Friedhof des Klosters Schellenberg im Fürstentum Liechtenstein beigesetzt. .

Curzio Nitoglia

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Johannes Rothkranz

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Joaquín Sáenz y Arriaga

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Sáenz y Arriaga als Seminarist
Sáenz y Arriaga im Jahr 1966

Joaquín Sáenz y Arriaga (* 12. Oktober 1899; † 28. April 1976) war vielleicht einer der ersten Sedisvakantisten überhaupt. 1972 wurde er von seinem Ortsbischof exkommuniziert. Als Sáenz y Arriaga 1976 an Prostatakrebs starb (Paul Otto Schenker berichtet demgegenüber, Sáenz sei bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen), schrieb er in seinem Testament, er habe alles für Christus, für die Kirche und das Papsttum hingegeben.

Paul Otto Schenker

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Paul Otto Schenker (* 1939; † 23. Januar 2022) war ein Schweizer Verleger und von 1967 bis 2006 Herausgaber der Zeitschrift "Das Zeichen Mariens". Schenker stand den Reformen Pauls VI. kritisch gegenüber, wandte sich aber gegen die sedisvakantistische Theorie, dass Paul VI. kein rechtmäßiger Papst gewesen sei.

Einzelnachweise

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  1. Internetseite von Andreas Pitsch zur Glaubenserklärung
  2. Schreiben an Benedikt XVI. (Memento vom 24. Februar 2017 im Internet Archive) von Bischöfen der separatistischen Ukrainischen orthodoxen griechisch-katholischen Kirche vom 12. Februar 2011 auf der Internetplattform von Marcel Lefebvre
  3. Ludwig Neidhart: Sedisvakantismus, Vortrag im Priesterseminar St. Petrus in Wigratzbad am 3. März 2022, S. 13f.
  4. Ludwig Neidhart: Sedisvakantismus, Vortrag im Priesterseminar St. Petrus in Wigratzbad am 3. März 2022, S. 13 ff.
  5. Ludwig Neidhart: Sedisvakantismus, Vortrag im Priesterseminar St. Petrus in Wigratzbad am 3. März 2022, S. 13
  6. Ludwig Neidhart: Sedisvakantismus, Vortrag im Priesterseminar St. Petrus in Wigratzbad am 3. März 2022, S. 13
  7. Ludwig Neidhart: Sedisvakantismus, Vortrag im Priesterseminar St. Petrus in Wigratzbad am 3. März 2022, S. 14
  8. Vgl. Markus Lundberg: Modern Alternative Popes, S. 52
  9. Markus Lundberg: Modern Alternative Popes, S. 52
  10. Markus Lundberg: Modern Alternative Popes, S. 53
  11. Markus Lundberg: Modern Alternative Popes, S. 53
  12. Johannes Rothkran:, Die Konzilserklärung über die Religionsfreiheit. Ein Dokument des II. Vatikanums und seine Folgen, Durach, 1995
  13. Ludwig Neidhart: Sedisvakantismus, Vortrag im Priesterseminar St. Petrus in Wigratzbad am 3. März 2022, S. 12
  14. Ludwig Neidhart: Sedisvakantismus, Vortrag im Priesterseminar St. Petrus in Wigratzbad am 3. März 2022, S. 12
  15. Ludwig Neidhart: Sedisvakantismus, Vortrag im Priesterseminar St. Petrus in Wigratzbad am 3. März 2022, S. 12
  16. Franz Schmidberger: Amt und Person des Simon Petrus in: St.-Athanasius-Bote (hg. v. Initiative katholischer Christen – Verein St. Petrus Canisius e. V.), Nr. 26 (September 2015), S. 6-8 u. insb. Nr. 27 (Dezember 2015), S. 8–9.
  17. Franz Schmidberger, Amt und Person des Simon Petrus in: Athansius-Bote Nr. 27 (Dezember 2015), S. 8
  18. Franz Schmidberger, Amt und Person des Simon Petrus in: Athansius-Bote Nr. 27 (Dezember 2015), S. 8
  19. Bischöfliche Erklärung in der Übersetzung von Eugen Golla
  20. Vgl. Magnus Lundberg: Modern alternative Popes, 2015
  21. Thomas Schmidinger: Wenn der Herrgott das Wichtigste auf der Welt ist. Katholischer Traditionalismus und Extremismus in Österreich, mandelbaum-Verlag, Wien/Berlin 2023, S. 63
  22. Zs. Sodalitium, Ausgabe Nr. 67 (Dezember 2015), S. 2 (Editorial)
  23. Zs. Sodalitium, Ausgabe Nr. 67 (Dezember 2015), S. 3 (Editorial)
  24. Zs. Sodalitium, Ausgabe Nr. 67 (Dezember 2015), S. 3 (Editorial)
  25. Zs. Sodalitium, Ausgabe Nr. 67 (Dezember 2015), S. 3 (Editorial)
  26. Zs. Sodalitium, Ausgabe Nr. 67 (Dezember 2015), S. 3 (Editorial)
  27. Thomas Schmidinger: Wenn der Herrgott das Wichtigste auf der Welt ist. Katholischer Traditionalismus und Extremismus in Österreich, mandelbaum-Verlag, Wien/Berlin 2023, S. 64
  28. Thomas Schmidinger: Wenn der Herrgott das Wichtigste auf der Welt ist. Katholischer Traditionalismus und Extremismus in Österreich, mandelbaum-Verlag, Wien/Berlin 2023, S. 63
  29. erschienen im Frommann-Holzboog-Verlag, Stuttgart-Bad Cannstatt, 1981 ff. (ISBN 978-3-7728-1366-5)
  30. Europawahlen in Bayern 1979 - 2009, S. 11