Benutzer:Verwaltungsgliederung/Kreisreform in Nordrhein-Westfalen
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Bei der Kreisreform in Nordrhein-Westfalen wurde die Anzahl der Landkreise von ... auf ... verringert. Die Anzahl der kreisfreien Städte verringerte sich um .... Aufgrund der folgenden Gesetze wurde sie durchgeführt:
- Aachen-Gesetz: §§ 35 bis 38
- Bielefeld-Gesetz: §§ 19 bis 21
- Düsseldorf-Gesetz: §§ 22 bis 24
- Köln-Gesetz: §§ 24 bis 26
- Münster/Hamm-Gesetz: §§ 53 bis 57
- Niederrhein-Gesetz: §§ 11 und 12
- Ruhrgebiet-Gesetz: §§ 19 bis 21
- Sauerland/Paderborn-Gesetz: §§ 36 bis 40
Bielefeld-Gesetz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Erweiterte Landkreise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Kreis Herford[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Der Kreis Herford mit der Kreisstadt Herford wurde um die Gemeinde Uffeln des bisherigen Kreises Minden erweitert.
Neue Kreise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Kreis Gütersloh[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Der Kreis Gütersloh mit der Kreisstadt Gütersloh wurde neu gebildet aus:
- dem bisherigen Kreis Halle mit Ausnahme des Großteils der Gemeinde Schröttinghausen
- dem bisherigen Kreis Wiedenbrück mit Ausnahme der Gemeinde Lette
- den Gemeinden Greffen, Harsewinkel und Marienfeld des bisherigen Kreises Warendorf
- der Gemeinden Schloß Holte-Stukenbrock des bisherigen Kreises Bielefeld
- der Gemeinde Benteler des bisherigen Kreises Beckum
Erweiterte kreisfreie Stadt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Bielefeld[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
In die kreisfreie Stadt Bielefeld wurden um die Ämter Dornberg, Heepen und Jöllenbeck, die Gemeinden Gadderbaum und Senne sowie die Städte Brackwede und Sennestadt des bisherigen Kreises Bielefeld eingegliedert.