Benutzer Diskussion:Bert Heisterkamp
Hallo Bert Heisterkamp
[Quelltext bearbeiten]willkommen in der Wikipedia. Dies ist keine automatische Nachricht, sondern es gibt Benutzer, die sich um die Betreuung neuer Benutzer kümmern. Zum Einstieg empfiehlt es sich, das Tutorial und Wie schreibe ich gute Artikel zu lesen. HTML muss man nicht lernen, ein wenig Wiki-Syntax aber vermutlich schon. Ich las, dass Du eine juristische Ausbildung genossen hast, vielleicht interessiert Dich dementsprechend das Portal:Recht. Sollest Du irgendwelche Fragen haben, so kannst Du dich gerne an mich wenden. Viele Grüße, Anneke 20:03, 3. Jul 2006 (CEST) P.S. Seine Diskussionsbeiträge kann man übrigens mit vier Tilden (~~~~) unterschreiben.
- Hi Anneke,
- vielen Dank für die nette Begrüßung. Ich hatte tatsächlich eine automatisch generierte Nachricht erwartet.
- Dein Hinweis auf das Portal Recht war sehr hilfreich - ich wußte gar nicht, daß es so etwas gibt.
- "Wiki-Syntax" hört sich interessant an. Nach dem, was ich bisher gelesen habe, scheint sie sich zu großen Teilen an Usenet-Termini zu orientieren. Weißt Du, ob es da vielleicht irgendwo eine Übersicht oder etwas ähnliches gibt?
- Bei einigen Benutzern habe ich gesehen, daß diese für ihre Benutzerseite eine Vorlage verwendet haben. Leider habe ich nichts derartiges gefunden. Hast Du vielleicht einen Tip für mich?
- Vielen Dank und noch einen schönen Tag --Bert Heisterkamp 15:37, 4. Jul 2006 (CEST)
- Hi Bert,
- die wichtigsten Formatierungen findest du unter Hilfe:Textgestaltung, möchtest du Bausteine auf deiner Benutzerseite verwenden, so sollte Wikipedia:Babel für dich hilfreich sein. Grüße, Anneke 16:56, 4. Jul 2006 (CEST) (gerade etwas in Eile und deshalb kurz angebunden) P.S. Ich hoffe, das war das, was du gemeint hast. Möchtest du tatsächlich ein richtiges Dedsign für deine Benutzerseite (z.B. wie bei Benutzer:Jcornelius) so musst du das tatsächlich via HTML selbst entwerfen. Oder bei einem anderen Benutzer "stehlen" und anpassen.
- Hi Anneke,
- Vielen Dank für den Hinweis auf Wikipedia:Babel - das war exakt, wonach ich gesucht habe. Jetzt ist meine Seite schon nicht mehr ganz so leer.
- Vielleicht bis bald --Bert Heisterkamp 17:47, 4. Jul 2006 (CEST)
Erläuterung der Situation
[Quelltext bearbeiten]Hallo, bERT; danke für deine Auskunft. Die Lage sieht genau nämlich so aus (es geht um EINEN Mandanten und EINEN Anwalt):
- Es handelt sich um einen Verkehrsdelikt, wobei der Mandant verwickelt ist (Blechschaden beim Auto eines anderen). Dieser andere hat sofort den Anwalt eingeschaltet- den des Mandanten. Dieser Mandant erfuhr es TAge darauf. Weil es sein eigener ist, hat er in diesem Falle keinen mehr. Der Anwalt lehnt sogar seinen MandaNTen ab mit der Begründung, dass der andere 'Erster' war, obwohl der Anwalt den Mandanten in vorherigen diversen Fällen IMMER vertreten hatte.
Der zweite Fall, in den geht es um einen Schuldner des Mandanten. In diesem Fall vertritt der Anwalt den Mandanten. Aber eben das passt nicht zusammen: Kann der Anwalt in dem Autofall gegen den Mandanten sein, aber im Scukdenfall uhn vertreten? Die beiden Fälle haben keine Zusammenhänge, die Erwähnung des Schuldenfalls hab ihc nur erwähnt, um zu betonen, dass der Anwalt sonst früher stets den Mandanten vertritt. Übrigens hat der Mandant den Anwalt vorgehabt zu beauftragen, bis er- wie gesagt- merkte, dass gerade sein Gegner ihn schon beauftragt hatte. Als der Mandant den Anwalt darauf angesprochen hat, sagte dieser, er habe nichts davon gewusst, dass sein Mandant - sofern man das noch sagen kann - im Fall verwickelt ist; er habe es zu spät bemerkt, deswegen kann er nun nicht ZU den 'Mandant wechseln', den er früher immer vertreten hatte. IP Quindicenne 19:02, 12. Apr. 2007 (CEST)
- Hi Quindicenne,
- zunächst einmal danke für die nähere Erläuterung des Sachverhalts. Hier nun meine rechtliche Einschätzung:
- Da kein sachlicher Zusammenhang zwischen den fraglichen beiden Mandaten besteht, dürfte hier weder eine unzuläsige Vertretung wiederstreitender Interessen (§ 43a Abs. 4 BRAO[1]), noch ein Fall von Parteiverrat (§ 356 StGB [2]) vorliegen.
- Zudem trifft den Rechtsanwalt auch nicht die Pflicht, sich gegenüber einem Mandanten in der Weise loyal zu zeigen, daß er es grundsätzlich ablehnte, gegen diesen gerichtete Interessen Dritter zu vertreten. Vielmehr gilt auch für ihn der allgemeine Grundsatz der Vertragsfreiheit, der es ihm gestattet, ihm angetragene Mandate anzunehmen oder auch abzulehnen, ohne daß es hierfür eines besonderen Grundes bedürfte.
- Der Rechtsanwalt in Deinem Fall ist daher rechtlich prinzipiell nicht gehindert, einen Dritten gegen seinen (ehemaligen) Mandanten in einer anderen Sache zu vertreten. Allerdings wird er hierbei darauf zu achten haben, daß er keine ihm von seinem früheren Mandanten anvertrauten vertraulichen Informationen preisgibt, was nach § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB [3] ebenfalls strafbar wäre, aber hier wohl mangels Sachzusammenhangs nicht zu erwarten sein dürfte.
- Das Verhalten des Rechtsanwalts ist daher meines Erachtens zwar in stilistischer Hinsicht unvertretbar, aber eben juristisch nicht angreifbar, solange es sich im oben erläuterten Rahmen bewegt.
- Ich hoffe, daß Dir meine Ausführungen ein wenig weitergeholfen haben. Solltest Du noch Fragen haben, zögere bitte nicht, Dich hiermit jederzeit an mich zu wenden.
- Bis bald --Bert Heisterkamp 16:24, 13. Apr. 2007 (CEST)
Danke, du bist ja ein sehr hilfsbereiter und kompetenter Wikipedianer, auch wenn du so wenig Zeit hast. Ich denke, das reicht, die Antwort ist gut und aufschlussreich. Danke! Natürlich kannst auch du mich jederzeit was fragen, aber ich weiß nicht, ob du irgendwann Hilfe von MIR brauchst (mein Interesse ist nämlich primär linguistischer Natur). Nochmals DANKE! Das werde ich nicht vergessen!
- Schön, daß Du mit meinen Erläuterungen etwas anfangen konntest.
- Es ist übrigens nicht gesagt, daß ich nicht auch einmal Deine Hilfe benötigen werde. Da ich - zumindest nach Meinung meiner meiner Kollegen und Mitarbeiter - ein ausgesprochener Sprachfetischist sein soll, der neben der Orthographie - angeblich völlig übertriebenen - Wert auf korrekten und präzisen Ausdruck legt, wäre ich sehr dankbar, im Bedarfsfalle auf Deine linguistische Kompetenz zurückgreifen zu dürfen.
- Bis bald --Bert Heisterkamp 18:54, 16. Apr. 2007 (CEST)
Natürlich, gut zu wissen. Auch bis bald! IP Quindicenne 15:17, 21. Apr. 2007 (CEST)
Inkommodation
[Quelltext bearbeiten]Hallo, Bert, ich hätte da wieder eine realitätsnahe Angelegenheit zu schildern, nämlich Inkommodation. Ich hab halt wie jeder 15-Jähriger im Gymnasium Klassenkameraden, die mich halt nicht 'leiden' können, weil meine Leistungen in der Schule deutlich besser sind. Und bereits zum dritten Mal haben sie bei mir spät abends (22-24 Uhr) angerufen, nur um mit mir zu sprechen, um mich dabei zu 'verarschen'. Nur gestern habe ich mich mal auf das eingelassen, um mal zu sehen, was geschieht (die vorherigen zwei Male wurde aufgelegt). Anscheinend war es tatsächlich 'Verarsche'. Wenn sich herausstellt, dass das immer dieselben Personen sind, die mich da meinen, wahrscheinlich betrunken und mit verstellter Stimme, zu verarschen, wann kann ich da mich wehren oder sie anzeigen oder so? Reicht dreimal für eine Ermahnung? Reicht das für einen Verweis von der SChule? Wär gut, wenn du weiter weißt, das ist nämlich ne sehr interessante Angelegenheit und zudem real. Gruß, IP Quindicenne 16:35, 30. Apr. 2007 (CEST)
- Hi Quindicenne,
- es tut mir leid, daß Du belästigt wirst. Dagegen könntest Du Dich prinzipiell (!) auf folgende Weise zur Wehr setzen:
- Zunächst wäre es denkbar, daß das von Dir beschriebene Verhalten den - noch recht neuen - Tatbestand der Nachstellung gemäß § 238 Abs. 1 Nr. 2 StGB [4] erfüllt. Dann könnte ein Strafantrag bei der Polizei geeignet sein, diesem Treiben Einhalt zu gebieten.
- Ferner besteht analog § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB [5] (der unmittelbar nur für Beeinträchtigungen des Eigentums gilt, jedoch auf solche bestimmter anderer Rechtsgüter entsprechende Anwendung findet) die Möglichkeit, den oder die Täter zivilrechtlich auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen.
- Schließlich kämen auch seitens der Leitung Eurer Schule zu verhängende Disziplinarmaßnahmen in Betracht.
- Allerdings würde ein Erfolg der obigen Schritte voraussetzen, daß den betreffenden Mitschülern ihre Beteiligung an der Belästigung Deiner Person zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Ohne ein freiwilliges Geständnis wäre dies wohl nur nach Einrichtung einer sogenannten Fangschaltung möglich, mit der die Quelle der bei Dir eingehenden Anrufe festgestellt werden könnte. Die Strafverfolgungsbehörden oder auch die Schulleitung werden den erheblichen hiermit verbundenen Aufwand jedoch sehr wahrscheinlich scheuen, solange sie davon ausgehen können, daß es sich lediglich um einen Streich zwischen Klassenkameraden und damit - in ihren Augen - eine Bagatelle handelt.
- Bitte verstehe mich nicht falsch: Ich kann gut verstehen, daß es Dich nervt, wenn jemand sich auf Deine Kosten einen bösartigen und zudem noch derart feigen "Spaß" erlaubt. Jedoch denke ich nicht, daß Du in diesem Falle durch ein rechtsförmliches Verfahren Deinen Frieden zurück- oder zumindest Genugtuung erlangen wirst. Angesichts des Umstandes, daß Du Deinen Widersachern intellektuell überlegen zu sein scheinst, wäre es möglicherweise hilfreicher, diese stattdessen offen zur Rede zu stellen, oder sich an einen Lehrer Deines Vertrauens zu wenden, der vielleicht auf informellem Wege zu vermitteln versuchen könnte. Dies würde auch das Risiko reduzieren, daß Du in Zukunft - bis zum Abitur ist es ja noch ein bißchen hin - noch größeren Feinseligkeiten ausgesetzt sein wirst.
- Bis bald --Bert Heisterkamp 15:09, 2. Mai 2007 (CEST)
Danke, Bert, auf dich ist ja echt Verlass, du hast ja ne gute Kompetenz für solche Sachen :-). Mehr brauch ich dazu vorerst nicht wissen, und ich versteh dich sehr wohl: Einfach zu schweigen ist nicht immer Gold (jedoch bin ich einer von den Konfliktscheuen und zeichne mich durch große Geduld aus). Allerdings habe ich schon schwerwiegendere Sachen (Morddrohungen, Erpressungen am Telefon?) gehört und du hast mir beantwortet, wie ich mich dann verhalten sollte- danke! Bis zum Abi wird es wohl aber nicht allzu weit sein, da ich nach den Ferien in die Elfte statt in die Zehnte gehen werde... und wenn ich von der alten Lerngruppe weg bin, werden die Inkommodationen wohl weitergehen, aber ich denke, ich weiß was ich mache... denn wenn ich ans Telefonn gehe, legen sie nicht auf... einfach keine Informationen preisgeben oder Fragen beantworten, das wars. Ich denke, ich kann den Spieß umdrehen und selber mir nen Spaß machen, indem ich ihnen einfach mal das erwähne, was du mir genannt hast... hehe. IP Quindicenne 20:41, 2. Mai 2007 (CEST)
Aber nun - es tut mir Leid, dass ich dich schon zum dritten Male etwas frage, aber wenn ichs richtig verstanden habe, hast du nicht allzu viel dagegen... :
Begräbnis
[Quelltext bearbeiten]Mein Schäferhund hat einen Tumor und nun sind alle besorgt. Es sieht schlecht aus (wahrscheinlich bösartig) und mein Vater fragt sich, ob der Hund - wenn er 'einschläft' (du verstehst?)- auf unserem Grundstück (Eigentum!) begraben werden darf oder ob dies nicht zu lässig ist. Ich weiß nicht, ob man DAS darf, aber eventuell du...
- Danke für deine bisherigen Antworten, sie helfen wirklich immmer weiter (du solltest ein ganz hochrangiger Jurist sein :-)! Schon was so in der Richtung vor oder bist du das bereits? Steht nicht auf deiner Ben-Seite :-)...) DANKE (ich hoffe, ich kann dir bald auch mal helfen, sonst krieg ichn schlechts Gewissen :-)). IP Quindicenne 20:41, 2. Mai 2007 (CEST)
- Hi Quindicenne,
- es tut mir sehr leid, daß Dein Hund so krank ist. Hoffentlich liegst Du mit Deiner Einschätzung, daß es sich um einen bösartigen Tumor handelt, falsch, so daß Du meines nachfolgenden Rates nicht bedürfen wirst.
- Zwar bin ich im Bereich der Tierkörperbeseitigung (tut mir leid, aber das ist der terminus technicus) nicht besonders bewandert, jedoch haben einige Erinnerungsfragmente aus der Zeit meiner Ausbildung zumindest ausgereicht, um die einschlägigen Vorschriften zu finden:
- Nach der EG-Verordnung Nr. 1774/2002 [6] sind die Körper toter Tiere zur Verhütung von Gesundheitsgefahren für Mensch und Tier grundsätzlich durch Fachbetriebe in speziellen Anlagen zu beseitigen. Gemäß Artikel 24 Abs. 1 lit. a) der genannten Verordnung kann jedoch gestattet werden, daß tote Heimtiere (dieser Begriff wird in Artikel 2 Abs. 1 lit. h) definiert) "durch Vergraben direkt als Abfall beseitigt werden". Die hierfür zuständige Behörde wird nach § 2 des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes[7] durch Landesgesetz bestimmt. Da ich nicht weiß, in welchem Bundesland Du wohnst, kann ich Dir leider nicht sagen, wer das in Deinem Fall ist. Meistens sind jedoch die Städte bzw. Kreise zuständig, die häufig generell Ausnahmen für die Beerdigung von Haustieren auf dem eigenen Grundstück zulassen. Wenn Du also bei Eurer Stadtverwaltung nachfragst, wirst Du dort mit einiger Sicherheit erfahren, wie das bei Euch gehandhabt wird.
- Deine Vermutung bezüglich meines Berufes ist übrigens richtig: Ich bin Rechtsanwalt. Auf meiner Ben-Seite steht davon deshalb nichts, weil das a)eigentlich keine Rolle spielt und ich b)kein Freund von Wichtigtuerei bin; davon gibt es schon genug in der WP.
- Bis bald --Bert Heisterkamp 17:16, 3. Mai 2007 (CEST)
(Mein Heimatbundesland ist NRW ... :-)) Nein, nein, auf keinem Fall würde ich dich als Renommisten einschätzen, aber ich kenne User, die das auf deren Ben-Seite erwähnen, da bist du eigentlich der Einzige, der das so handhabt; aber vielleicht fällt dir was Anderes Interessantes zu deiner Person ein - natürlich unterliegt das keiner Obligatorik (Speicherbelastung der Wiki???), aber es doch mal ganz nett, wenn man bissel mehr über den weiß, den man kontaktieren will. (Wieviel Zeit hast du als Rechtsanwalt überhaupt so, die Wiki weiterzubringen?) Warum partizipierst DU in diesem Projekt? Welche Artiekl findest du interessant? - all sowas wäre gut für eine Vorstellung.
- Dein Rat wird meinem Vater wohl sehr erfreuen, d.h., falls der Hund es nicht schafft, eher nicht. Wir sehen weiter. Aber auf jedem Fall ist das was wert, danke!
So, und nun denke ich, dass ich ne Zeit lang wohl keine Rechtsratschläge mehr brauch (User wie Jochim Schiller meinen, kostenlos sei das nichts wert, aber ich finde, deine Antworten sind doch schon eine gute Erstbelehrung gewesen - was meinst du dazu?); per se bin ich auch für dich zur Hilfe bereit, ich hoffe, dich störts nicht, wenn ich später mal wieder so ne Angelegenheit schildere...
- In diesem Sinne, so wie du immer zu sagen pflegst :-) : Bis bald! IP Quindicenne 21:16, 3. Mai 2007 (CEST)
Staatsbürgerschaft
[Quelltext bearbeiten]Danke für die Antwort, vielleicht kannst du die andere Frage auch beantworten. Siehe hier. 82.83.196.20 17:21, 2. Jun. 2007 (CEST)
- ich habe mich bemüht, dies zu tun. --Bert Heisterkamp 17:51, 15. Jun. 2007 (CEST)
Übrigens ...
[Quelltext bearbeiten]Falls Du das noch nicht entdeckt hast. Ich würde mich, wenn wirklich nötig, auch verpflichten, nicht über den PK-Artikel zu sprechen :-) Gruß --Superbass 18:46, 26. Mai 2008 (CEST)
Einweihungsparty im Lokal K
[Quelltext bearbeiten]Am 28. Juni ist es soweit, unser Lokal K feiert seinen offiziellen Start und lädt zum Besuch ein.
Fest steht, dass es einen Brunch geben wird, der von den Anwesenden organisiert werden sollte. Wikimedia Deutschland stellt Getränke zur Verfügung, alles weitere möchten wir mit der Community organisieren - bringt also bitte mit, was eurer Meinung unser Buffet bereichern sollte: Brote, Salate, Brotaufstriche, Käse, Wurst, Suppen, Süßkram - alles ist gern gesehen und wird sicher auch vertilgt werden. Dazu wird gequatscht, getippt, geplant, fotografiert, hochgeladen, geschrieben, präsentiert, whatever, ... lasst uns einfach einen netten Tag gestalten und das Lokal seinem Zweck als Community-Treffpunkt übergeben.
- Wann
- Das Lokal K wird am 28. Juni 2014 um spätestens 10:00 Uhr aufgeschlossen und wird dann den gesamten Tag und Abend geöffnet sein - open end.
Um einen Überblick zu haben, wer wann und wie beladen bei uns auflaufen wird, wäre es prima, wenn ihr euch in der Teilnehmer- und Mitbringliste ein. Raymond 14:48, 19. Jun. 2014 (CEST)
„Hier trifft sich die Wikipedia-Community und tut Dinge“
[Quelltext bearbeiten]Wikipedia-Community - das bist auch Du, und das Lokal K ist auch Dein Raum, um Ideen rund um Wikipedia zu planen, diskutieren und umzusetzen. Um Dich auf Ideen zu bringen, komm doch einfach am Sonntag, den 26. April 2015 nach Köln-Ehrenfeld und mach mit:
- Du hast etwas, was Du immer schon mal für Wikipedia fotografieren oder filmen wolltest ?
- Du wolltest immer schon wissen, wie bestimmte Dinge in der Wikipedia funktionieren ?
- Du hast ein Projekt im Kopf und suchst dafür Raum und Mitstreiter?
- Du hast die Nase voll von der Wikipedia und willst Dich mal auskotzen?
- Du hast eine ganz andere Idee (...)?
Die Tür ist ab 11.00 Uhr offen in der Hackländerstr. 2, siehe Anfahrt. Wenn Du magst, kannst Du Dich anmelden, komm aber auch gern spontan vorbei.
Projektseite: Wikipedia:Lokal K/Aktionstag.
Viele Grüße aus dem Lokal K. 22:03, 19. Mär. 2015 (CET), Raymond
Aktionstag im Lokal-K: nächsten Sonntag
[Quelltext bearbeiten]Hallo Bert Heisterkamp,
dies ist eine kleine Erinnerung an unseren Aktionstag im Kölner Lokal K, zu dem wir Dich ganz herzlich einladen. Wir wollen versuchen, noch mehr Menschen aus der Community für die Möglichkeiten dieses Real-Live-Raums zu begeistern. Wenn Du magst, trag Dich doch in die Teilnahmeliste ein, oder schau einfach spontan vorbei, wir würden uns freuen!
Grüße aus Köln-Ehrenfeld,
--Elya 22:17, 20. Apr. 2015 (CEST)
PS. Sorry für die erneute Rundmail, du bekommst diese Nachricht, weil Deine Benutzerseite in einer der Kategorien „Benutzer aus (Köln/Umland)“ ist. Es ist ganz bestimmt die letzte Mail für diesen Aktionstag ;-)