Benutzer Diskussion:Forevermore/Archiv 2006

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Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Historiograf in Abschnitt Danke
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Hi Forevermore, auch dir ein frohes Neues! Das mit dem Interview habe ich schon gelesen, die Meldung zur zugehörigen GebührenVO auch. Das mit der Website muss wohl gestern oder heute geschehen sein, sieht chic aus (wurde aber auch Zeit, die meisten anderen Behörden hatten ja im Rahmen von BundOnline 2005 schon ein neues Gesicht bekommen!). Das mit der Tagesschau hört sich auch gut an, die berichten ja in ihren 15 Minuten sonst lieber über "wichtigere" Dinge. Jetzt bleibt noch die Umsetzung der Überwachungsstaatenverbunds-Richtlinie abzuwarten, um sogleich VB zu erheben und einen Antrag auf einstweilige AO zu stellen. Auf dass die FDGO nicht zur sicherheitlich demokratischen Grundordnung wird. Mit neuer Kraft ins neue Jahr! :-) Gruß --C.Löser Diskussion 14:28, 7. Jan 2006 (CET)

Die Bürger sitzen in einem kleinen Mülleimer eingekesselt, und von oben wird am Fließband neuer Dreck nachgeschüttet. Heute im Angebot: Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums und die Pläne zu ihrer Umsetzung. *würg*

Sag mal hältst du es für sinnvoll, wegen diesen und ähnlichen Plänen mal ein Infofaltblatt zusammenzustellen, das über Pläne und Auswirkungen aufklärt und die Leute dazu animiert, allen möglichen Politikern Briefe und Emails zu schreiben? Natürlich gleich mit Tips und Adressen... Sowas würde ich dann in der Mensa verteilen. --C.Löser Diskussion 12:05, 17. Jan 2006 (CET)

Du hast wahrscheinlich Recht. Aber auf Emails bekommt man ja so gut wie nie eine Antwort, und zum Briefeschreiben fehlt mir momentan die Zeit. Ich werde aber in den Semesterferien mein Glück versuchen. *seufz* --C.Löser Diskussion 16:34, 17. Jan 2006 (CET)
P.S. zum Thema Hafenarbeiter: Das nächste Mal kommts aber nur noch in die Medien wenn man einen draufsetzt. Also 200 m² Glasfensterfront Minimum *g*

Hi Forevermore,
nach dieser Meldung konnte ich ja fast meinen Augen nicht trauen, als ich dieshier las, aber als ich dann die Beweggründe für das Ansinnen sah war meine Hoffnung doch wieder geschmälert. Hoffentlich kappt's trotzdem. Einen schönen Sonntag noch wünscht --C.Löser Diskussion 17:37, 22. Jan 2006 (CET)

europarechtliche Kategorien

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Hallo Forevermore. Ich habe gerade festgestellt, dass du hier die Bezeichnung der Kategorie:Rechtsquelle (Europäische Union) gerügt hast. Nun, das lässt sich hören. Allerdings finde ich es vorzugswürdig die "Gesetze" usw alle in den Rechtsquellen-Kategorien aufzulisten. Insofern wäre ich dafür, auch die von die erstellte Kategorie:EU-Verordnung aufzulösen und mit den Richtlinien zusammen in der Kategorie:Rechtsquelle (Europäische Union) zu führen. Wollen wir in der Grundsatzdiskussion Kategorie_Diskussion:Recht#Zur_Kategorie:Rechtsquelle weiterdiskutieren (ganz am Ende dieses Absatzes)? Grüße --Alkibiades 21:16, 18. Jan 2006 (CET) .

Ich muss nochmal nachfragen, da ich mir da nicht so sicher bin. Schau dir doch mal den Artikel Rechtsetzung der EG. Da steht: "Als eigenständige Organisation mit Hoheitsrechten gegenüber den Mitgliedstaaten und Bürgern haben die europäischen Gemeinschaften auch eigene Rechtsetzungsbefugnisse." Widerspricht das dem, was du gesagt hast oder ist es richtig, von Rechtsetzungsbefugnissen der europäischen Gemeinschaften zu reden, während es falsch ist, von Rechtssetzungsbefugnissen der EU zu reden? Wäre es dann richtig, die Kategorie umzubenennen in Kategorie:Rechtsquelle (EG)? --Alkibiades 15:02, 21. Jan 2006 (CET)
Die EG-Organe haben durch das Primärrecht (EGV) in bestimmten Bereichen Rechtssetzungsbefugnis (Sekundärrecht). Das ändert aber nichts daran, dass die EU (noch) keine eigene Rechtspersönlichkeit hat, im Gegensatz zur EG. Es handelt sich also um EG-Recht. Gruß --C.Löser Diskussion 15:05, 21. Jan 2006 (CET)
Ah, Hallo C. schön dass du auch mithilfst. Wenn ich dich mal hier fragen darf: Also denkst du auch, dass die Kategorie:Rechtsquelle (EG) (eur. Gemeinschaft oder Gemeinschaften?) richtig ist, während die Kategorie:Rechtsquelle (Europäische Union) ungenau ist? Das wäre dann eine mögliche Lösung des Problems. Ich hab zwar jetzt ersmal alles in die Kategorie:Rechtsquelle (Europäische Union) gepackt, aber man kann durchaus drüber nachdenken, dass dann später komplett umzuschichten. --Alkibiades 15:39, 21. Jan 2006 (CET)
Ja, es sollte "Rechtsquelle (EG)" heißen. Die EMRK würde dann zB in "Rechtsquelle (Völkerrecht)" oder "Rechtsquelle (international)" oÄ gehören. Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union wäre erstmal noch garkeine Rechtsquelle und brächte IMO garnicht aufgenommen werden, also auch keine eigene Kat. Gruß --C.Löser Diskussion 15:50, 21. Jan 2006 (CET)

Ohne Worte...

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[1]

Re: Harald Stauch

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Tja ;-)
Aus dem Grunde hatte ich auch die bis dato obligatorische "... ist ein(e) deutsche(r) Datenschutzexpert[e/in]" weggelassen. Vielleicht sollten wir sie bei anderen LfD auch wieder entfernen. Meist dürften eh ihre Stellvertreter und damit leitenden Beamten der Behörde diejenigen sein, die am meisten Ahnung vom Fach haben (Ausnahmen bestätigen die Regel). Willkürlicher Weise mal wieder auf deiner Diskussionsseite antwortend :-) grüßt --C.Löser Diskussion 16:33, 27. Jan 2006 (CET)

Infofreiheit und Gebühren

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Dreist. Ich habe auch eine Anfrage beim Bundeskanzleramt laufen, erstmal per Email angefragt, keine Eingangsbestätigung bekommen, mal gucken ob ich denen erst einen ordentlichen Brief schreiben muss und ob sie die Infos herausgeben und wenn ja wieviel das kostet. Man darf gespannt sein! :-) --C.Löser Diskussion 11:31, 2. Feb 2006 (CET)

Lichte Momente

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Schau nur, zwischen all den Wahnsinnsmeldungen von Militäreinsätzen im Innland, elektronischen Überwachungsfußfesseln und sonstigen Wunschträumen rechtslastiger Verfassungsfeinde im Amt gibt es auch kurze lichte Momente in denen man meinen könnte, dass es doch noch Hoffnung gibt. Obwohl ich jetzt ehrlichgesagt garnicht weiß, wie weit oder wahrscheinlich eher nicht-weit der Entwurf geht... --C.Löser Diskussion 10:45, 11. Feb 2006 (CET)

"Darlehnsvertrag"

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Hier für Dich ein Spezialabdruck des schnellgelöschten Arikels:
"Durch den Darlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, einen geschuldeten Zins zu zahlen und bei Fälligkeit den Darlehensbetrag zurückzuersatten."
Gruss --wau > 18:37, 17. Feb 2006 (CET)

danke für die Begrüßung, schon mein erstes Problem

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Hallo, nett dass ich bei Wikipedia individuell von Dir begrüßt wurde.

Leider habe ich schon mein erstes negativerlebnis. gestern abend habe ich länger an einer Überarbeitung des Lemmas Postmortales Persönlichkeitsrecht gesessen. Der Beitrag dort ist sachlich falsch (bspw. wird auf Art 2 GG verwiesen, obwohl BGH und BVerfG entschieden haben, dass nur Art 1 I GG gilt) behandelt in erster Linie den Tron-Fall, obwohl der nun wirklich nicht zentral ist und behandelt den auch noch einseitig (Bsp: Anonymität nicht postmortal geschützt, obwohl das zumindest streitig ist und AFAIK kein Urteil dazu besteht (außer eben die Tron-Entscheidungen im Verfügungsverfahren). Schließlich ist das sprachlich nicht gelungen (Bsp: "Das Recht bezieht sich sowohl auf die ideellen Aspekte als auch auf die kommerzielle Verwertung einer Persönlichkeit nach ihrem Tod. Ein Anspruch auf Anonymität des Verstorbenen besteht jedoch nicht."). Als Link ist ein Verweis auf einen anwaltlichen Schriftsatz auf einer private Seite enthalten. Das ist per se parteiisch und recht unprofessionell. Meine Bearbeitung hat Historiograf einfach revertiert und zu meiner erläuterung blöde kommentare abgegeben (dafür habe ich mich revanchiert ;-)). Nachdem ich hier neu bin, weiß ich, was ich machen soll. Ich halte meine Bearbeitung - logisch - für gelungener und hatte extra geschrieben, dass da noch mehr zu tun wäre. Wie geht es weiter? erkläre ich jetzt den editwar oder was? --Fludibu 19:26, 17. Feb 2006 (CET)

Wenn ich mich hier mal kurz einmischen darf ;-) Das Recht auf Anonymität (wenn es denn ein solches gibt; strittig) ist eine Ausprägung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 I iVm Art. 1 I GG. Träger dieses Grundrechts können richtigerweise und nach Rspr des BVerfG nur lebende Personen sein. Mithin gibt es keinen Schutz Verstorbener aus dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und auch bei Bestehen eines Rechts auf Anonymität kein solches für Verstorbene. --C.Löser Diskussion 19:54, 17. Feb 2006 (CET)
Die Meinung kann man ja gerne vertreten, entschieden hat das BVerfG bislang weder zur inform. Selbstbest. noch zum Schutz des Pseudonyms post mortem. Diese Frage ist aber eher am Rande der post mortem Rechte. Viel wichtiger wäre es, die Blauer Engel-Entscheidungen einzubauen oder etwa die bedenkliche Entscheidung des BGH v. 6.12., die die Sensationspresse bei der Auswertung von Verstorbenen schadfrei hält. Tron wird dann in 8 Jahren vom EGMR entschieden. Das ging bei Caroline von Hannover recht überraschend aus. Als Wikipedia-Wissen auszugeben, wie das mal entschieden werden wird, hat ein wenig ein Geschmäckle. Wenn das gewünscht wird, schön. Neutral, richtig oder gut wird der Beitrag dadurch nicht. Wie gesagt ich bin hier neu und dachte eigentlich, das ginge etwas sachlicher zu. Und wenn meine mitarbeit ohne inhaltlichen kommentar rausgeschmissen wird, weil stimmung gemacht werden soll, dann investiere ich die zeit lieber anderweitig. --Fludibu 20:29, 17. Feb 2006 (CET)

Abgesehen davon, dass ich meine obige Aussage wohl unmissverständlich als Tatsachenäußerung und nicht als Meinungsäußerung formuliert hatte gibt es dazu natürlich auch Entscheidungen. Eine davon hatte ich bereits auf der Seite des Artikels verlinkt: [2] --C.Löser Diskussion 20:35, 17. Feb 2006 (CET)

Die von Dir zitierte Entscheidung betrifft weder das information. SelbstbestR noch inhaltlich das postm PersönlR. Ausdrücklich wird die Verfassungsbeschwerde deswegen nicht angeommen, da die angegriffene Entscheidung des BGH nicht einmal die PersR Lebender verletze, sodass es auf den geringeren Schutz post mortem nicht ankäme. Genau das ist es ja was mich an dem Beitrag stört. Die Entscheidungen werden einfach nicht genau gelesen, sondern blind zitiert, weil man gehört hat, dass es die eigene Meinung unterstützt. Als Tatsache ist Deine Meinung also falsch. --
Ich weiß nicht was für dich da jetzt so schwer dran zu verstehen ist. In dem Beschluss heißt es: "Dagegen besteht nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kein Grundrechtsschutz des Verstorbenen aus Art. 2 Abs. 1 GG, weil Träger dieses Grundrechts nur die lebende Person ist (vgl.BVerfGE 30, 173 <194> ). Das gemäß Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht scheidet damit als unmittelbarer Prüfungsmaßstab des angegriffenen Urteils aus." Es geht nicht um den speziellen Fall, sondern darum, das Tote nicht Träger des Grundrechts aus Art. 2 I iVm Art. 1 I GG sein können. Und das steht wie du siehst auch in diesem Beschluss.
Du sagst der Beschluss betreffe nicht das RaiS. Richtig ist, dass das RaiS im Volkszählungsurteil aus dem APR hergeleitet wurde. Ob das RaiS ein eigenständiges GR ist oder nicht, darüber haben sich schon Simitis & Co. in Aufsätzen von 1984 gestritten. Jedenfalls entspringen sowohl APR als auch RaiS letztendlich aus Art. 2 I iVm Art. 1 I GG. Und Träger eines solchen Grundrechts können nunmal nur Lebende sein. Selbst die GRTrägerschaft Verstorbener bzgl. Art 1 GG ist nicht unumstritten, selbst dessen eigenschaft als GR ist umstritten, zumind. in der Lit. Es gibt keinen Schutz Verstorbener aus dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und auch bei Bestehen eines Rechts auf Anonymität kein solches für Verstorbene. Und genau das habe ich bereits oben gesagt. --C.Löser Diskussion 17:21, 18. Feb 2006 (CET)
Deine Meinung ist gut vertretbar (widerspricht übrigens dem Beitrag in seiner wiederhergestellten Version). Die andere Auffassung sieht das inf. SelbstbestR aufgrund der Ableitung durch das BVerfG mehr in der Würde verankert. Und das ist noch nicht entschieden, unabhängig davon, wie oft Du das behauptest. Das ganze ist aber ein Nebenanspekt und für das Lemma unwichtig. Die Diskussion sollte wohl auch eher beim Beitrag erfolgen. --Fludibu 20:00, 18. Feb 2006 (CET)
Ich argumentiere nicht in Bezug auf den Artikel, sondern habe dargelegt, wie die Situation ist: nur Lebende können GRTräger sein. Bei Art. 1 kommen auch mit Nachwirkung Verstorbene sowie Ungeborene hinzu. Selbst wenn irgendjemand der Meinung sein sollte dass das APR / das RaiS hauptsächlich auf Art. 1 basiert würde das nichts daran ändern dass das APR / das RaiS nicht mit Art. 1 gleichzusetzen ist und demnach Träger dieses GRs nur Lebende sein können. Das ist simple GRDogmatik, da brauch man keine Entscheidungen zu. (Es würde übrigens auch vom telos her keinen Sinn ergeben das APR / das RaiS einem Toten zuzugestehen zu wollen.) --C.Löser Diskussion 09:22, 19. Feb 2006 (CET)

Hallo erstmal und willkommen auf meiner Diskussionsseite! ;-)

Zu Deiner Frage, Fludibu: Den Edit-War solltest Du nicht erklären, sondern stattdessen Deine Auffassung – wie bereits geschehen – hier vertreten und argumentativ untermauern. Ich selbst tauge als Streitentscheider nichts, da ich mich mit dem postmortalen Persönlichkeitsrecht nicht auskenne. (Ich weiß nur, dass es sowas gibt. Immerhin.)

Von Historiograf solltes Du Dich übrigens weder einschüchtern noch provozieren lassen. Der Kollege ist für seine große Klappe und seinen teilweise beleidigenden Ton bekannt. Sein Verhalten ist nicht repräsentativ. Von daher fände ich es äußerst bedauerlich, wenn Historiograf der Grund dafür wäre, dass Du der Wikipedia wieder den Rücken kehrst. --Forevermore 11:23, 18. Feb 2006 (CET)

ich will Dein Diskussionsseite ja gar nicht überstrapazieren. Pseudohistoriograf diskutiert seinen Revert aber gar nicht. Stelle ich jetzt einen Vandalismusantrag oder wie geht es weiter? Dass der jetzige Artikel Schrott ist, sieht glaube ich selbst der Laie. --
sry jetzt hat das gespeichert, bevor ich fertig signiert hatte --Fludibu 16:36, 18. Feb 2006 (CET)


Abstimmung Relevanzkritierien Fußball

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Morgen um 00:00 Uhr ist die Abstimmung beendet. Derzeit liefern sich, wie du vielleicht mitbekommen hast, die zwei letzten Vorschläge ein Kopf-an-Kopf-Rennen. Unser Ziel vom Portal:Fußball war es eine stärkere Eingrenzung der relevanten Spieler, damit nicht weiter unnötige Schwämme von Stubs zu unrelevanten Spielern entstehen. Da die Abstimmung auch auf Wikipedia:Meinungsbilder verlinkt ist, haben viele ohne Fußballahnung abgestimmt und sich für den "Weichen Vorschlag" entschieden. Da du dich für Vorschlag 0 (bleibt alles beim alten) entschieden hast und der Vorschlag schon keine realistische Chance mehr hat, bitte ich dich, Vorschlag V2 zu wählen.--Florian K 23:29, 17. Mär 2006 (CET)

Preußisches Regulativ

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Hallo, besten Dank für die Verlinkung mit Wikisource; prima. Schon merkwürdig, dass es keinen WP-Artikel gab, wenn doch shcon der komplette Text in Wikisource ist. Oder ist der auch neu? --Dobschütz 16:27, 26. Mai 2006 (CEST) - Sehe gerade, dass JA. --Dobschütz 16:29, 26. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Machizukuri

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Hi Forevermore! Danke für die Rechtschreibkontrolle, aber bitte check nochmal deinen Duden, denn der Gouverneur war mit ou selbstverständlich richtig geschrieben. --Mkill 01:08, 30. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Hallo, wenn du auf URVs stößt, dann gebe dich nicht mit den Aussagen einer IP zufrieden, sondern fordere eine direkte Erlaubnis des Urhebers, gemäß Wikipedia:URV, lösche den Text, setze den URV-Baustein rein und melde es bei den URV-Löschkandidaten. Bei Strafprozess (Vereinigte Staaten) wird es deshalb jetzt kompliziert: Wikipedia:Löschkandidaten/Versionen#6._Juli_2006. Gruß --Revvar (D RT) 08:58, 7. Jul 2006 (CEST)

Hallo Forevermore, die von Dir bemängelte Formulierung in der Abstimmung wurde geändert. Ich will damit nicht sagen, daß Du Deine Stimme ändern mußt oder sollst, sondern wollte Dich nur darüber informieren. Der Satz lautet jetzt: Jeder Gebrauch muss sich an die CheckUser Policy und an die Datenschutzrichtlinien der Wikimedia Foundation halten.. Gruß, --Silberchen ••• +- 11:54, 14. Jul 2006 (CEST)

Hallo Foreovermore, siehe Diskussion:Bundesverfassungsgesetz für ein atomfreies Österreich --K@rl 23:11, 7. Sep 2006 (CEST)

MiStrA

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Hallo Forevermore,

ich habe beim Beitrag MiStrA meinen Senf dazu gegeben und die Kategorisierung Rechtsquelle entfernt, weil die Mistra keine Rechtsquelle ist. Es handelt sich um Verwaltungsvorschriften (glücklicherweise; ich kann mich noch an mein Referendariat bei der StA erinnern: Als ich in der Verfügung diverse Mitteilung aus der MiStrA eingefügt hatte, meinte mein Ausbilder damals: "Ach, Sie sind ein Theoretiker? Wir machen das hier anders.") --AHK 16:18, 11. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Danke für die Nachricht. Ich muss aber dort differenzieren: Die TA Luft & TA Lärm haben Außenrechtsqualität, obwohl sie nur Verwaltungsvorschriften darstellen (vgl. § 906 BGB). Die Außenrechtsqualität von Verwaltungsvorschriften beurteilt sich nach dem Charakter der Verwaltungsvorschrift. Wenn die Verwaltungsvorschrift normkonkretisierend ist (wie die TA Luft, Lärm, Abfall, Siedlungsabfall...), dann kommt ihnen Außenwirkung zu. Außenwirkung = Rechtsquelle.

Norminterpretierende Verwaltungsvorschriften sind per se kein Außenrecht. Sie dienen der Verwaltung lediglich zur Auslegung.

Ermessensrichtlinien (wie die MiStrA) sollen die Verwaltung zu ener einheitlichen Rechtsausübung anhalten. Sie wirken mittelbar für den Bürger nach außen, nämlich über die Verwaltungsbindung nach Art. 3 GG. Die Außenwirkung wird nur über Art. 3 GG vermittelt. Daher ist auch die Ermessensrichtlinie keine Rechtsquelle, sondern in diesem Fall Art. 3 GG (das kann man wohl auch anders sehen. Ich meine aber, die herrschende Meinung auf meiner Seite zu haben).

Der typische Maurer-Verwaltungsrecht AT-Anhänger wird aber die Rechtsquellenqualität für alle drei Aspekte von Verwaltungsvorschriften ablehnen. :-) --AHK 16:42, 11. Nov. 2006 (CET)Beantworten

FRG

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Hallo Forevermore,

ich steig da im Prinzip auch nicht mehr durch. Ich hab mich bei der Erstellung der Infobox an meine mir vorliegenden Unterlagen gehalten. Im FNA 2004 (Stand: 31. Dez. 03) wird das Fremdrentengesetz wie folgt ausgewiesen:

824-2 *) Fremdrentengesetz (FRG)
+       vom 7. 8. 1953 I 848
        idF Artikel 1 G 824-3
        vom 25. 2. 1960 I 93, 94
        Gilt nicht in der ehemaligen DDR einschl. Berlin/Ost gem. Anl. I Kap. VIII Sachgeb. H
        Abschn. I Nr. 17 Vertrag 105-3
        vom 31. 8. 1990 II 889 (1057)
        - Tritt im Beitrittsgebiet nach Maßgabe des Artikels 35 Abs. 1 Nr. 3 G 826-30-1
        vom 25. 7. 1991 I 1606 am 1. 1. 1992 in Kraft.
Als Replik: Lust ist eine Sache, die andere ist, die Sachlage auch korrekt zu verstehen.
Alles klar?? - Mir jedenfalls nicht so recht, weil 824-3 das Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetz (FANG) ist. Ich gehe aber davon aus, dass zum 7. 8. 1953 bereits ein Fremdrentengesetz verabschiedet wurde und schließlich mit dem FANG novelliert wurde, ohne dass eine neue FNA-Ziffer ausgewiesen wurde. Ich bin Jahrgang 78 und im Sozialrecht - mit Ausnahme von SGB VIII - nicht bewandert, die paar Klagen, die ich damals im Referendariat geschrieben habe, machen den Kohl auch nicht fett. Das Thema betrifft mich (und meine Verwandtschaft auch) nicht, deshalb habe ich auch bisher kein besonderes Interesse in der Sache entwickelt. Vielleicht ist auch die Infobox von mir völlig falsch gefüllt worden, aber ich bitte um assume of good faith... --AHK 17:32, 14. Nov. 2006 (CET)Beantworten
In der Sache bin ich mir immer noch nicht sicher, deswegen möchte ich daran nichts ändern, was ich nachher nicht vertreten kann. Ich will aber an der Infobox nach deiner Information auch festhalten. --AHK 18:34, 14. Nov. 2006 (CET)Beantworten


Danke! Gefällt mir gut. Allerdings bin ich, unter Verweis auf oben, nicht der rechte Korrekturleser... Ich kann m.E. aber jetzt keinen strukturellen Bruch (mehr) erkennen. --AHK 08:59, 15. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Güteverhandlung

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War laut der von mir eher zufällig gelesenen SLA-Begründung copy & paste von einem anderen Artikel. Traf zu (ich hatte gerade noch Zeit hin- und herzuklicken, bevor der Admin löschte). --Kriddl 20:38, 27. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Ah, jetzt fällt der Groschen. Danke für die Auskunft. --Forevermore 20:39, 27. Nov. 2006 (CET)Beantworten
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Ich halte den Link sehr wohl für Relevant, zumal die Beschlüsse rund um die Gleichbehandlungsgesetze ein Resultat bestimmter Umstände sind, die vom WEF analysiert werden. Da ich nicht wahllos links in den Kontext zwinge oder extra dafür kontext schaffe, habe ich es (wie das nunmal üblich ist) in einen "Siehe auch"-Abschnitt eingefügt... Aber prinzipiell: Aus welchem Grund passt der Link da nicht hin? --PSIplus Ψ 21:52, 28. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Danke

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dass du mir eine wahrhaft schöne Heilignacht bereitest hast mit deinem Rauswerfen des Links zu http://archiv.twoday.net/stories/3095107/ in Informationseiterverwendungsgesetz. Ich hoffe du hast 2007 genau soviel Freude wie du mir damit bereitet hast. --Histo Bibliotheksrecherche 03:16, 25. Dez. 2006 (CET)Beantworten