Benutzer Diskussion:M-80g

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von M-80g in Abschnitt Deine Beiträge
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Herzlich willkommen in der Wikipedia, M-80g![Quelltext bearbeiten]

Ich habe gesehen, dass du dich kürzlich hier angemeldet hast, und möchte dir ein paar Tipps geben, damit du dich in der Wikipedia möglichst schnell zurechtfindest:

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  • Sei mutig, aber vergiss bitte nicht, dass andere Benutzer auch Menschen sind. Daher wahre bitte immer einen freundlichen Umgangston, auch wenn du dich mal über andere ärgerst.
  • Bitte gib bei Artikelbearbeitungen möglichst immer eine Quelle an (am besten als Einzelnachweis).
  • Begründe deine Bearbeitung kurz in der Zusammenfassungszeile. Damit vermeidest du, dass andere Benutzer deine Änderung rückgängig machen, weil sie diese nicht nachvollziehen können.
  • Nicht alle Themen und Texte sind für eine Enzyklopädie wie die Wikipedia geeignet. Enttäuschungen beim Schreiben von Artikeln kannst du vermeiden, wenn du dir zuvor Wikipedia:Was Wikipedia nicht ist und Wikipedia:Relevanzkriterien anschaust.
  • Bitte unterschreibe deine Diskussionsbeiträge durch Eingabe von --~~~~ oder durch Drücken der Schaltfläche Signatur und Zeitstempel über dem Bearbeitungsfeld. Artikel werden jedoch nicht unterschrieben.

Schön, dass du zu uns gestoßen bist – und: Lass dich nicht stressen.

Einen guten Start wünscht dir Fritzbruno (Diskussion) 18:42, 27. Mai 2018 (CEST)Beantworten

Deine Beiträge[Quelltext bearbeiten]

hier in der Wikipedia muten für mich an wie ein Privatkrieg gegen Privatschulen. M.E. steht der Umfang der Beiträge zum Thema sozialer Sonderung nicht im angemessenen Verhältnis zu den Artikellängen und die Sprache empfinde ich höchst anklagend. Nach Wikipedia:Neutraler Standpunkt sieht das nicht aus! --Fritzbruno (Diskussion) 18:42, 27. Mai 2018 (CEST)Beantworten

Das soll natürlich nicht so aussehen. Welche Wortwahl schlägst du vor, ohne auf die Nennung der unschönen Fakten, die Richter und Wissenschaftler feststellten und bisher nicht widerlegt wurden, zu verzichten? Im Übrigen sind die Behörden für den Verstoß gegen das Grundgesetz zuständig. Sie dürfen KEINE Sonderung der Schüler ... fördern. Ganz unabhängig davon, ob Privatschulen dieser Verlockung (Aussicht auf Mehreinnahmen durch höhere Schulgelder) widerstehen oder nicht. Wenn überhaupt, ist es also eher eine "Anklage" gegen die Behörden, als gegen die Privatschulen, von denen ggf. ja nicht alle die Möglichkeiten nutzen, die sich durch das Wegschauen der Behörden bieten.". --M-80g (Diskussion) 19:19, 27. Mai 2018 (CEST)Beantworten