Benutzer Diskussion:Maximilian Schönherr/Archiv/2018/Mai

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Superbass in Abschnitt Deine Drohnenfotos
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Deine Drohnenfotos

Hallo Maximilian, mir ist aufgefallen, dass Du recht eifrig Panoramaaufnahmen und Drohnenfotos anfertigst. Als erfahrener Journalist nutzt Du Deine Ausrüstung sehr wahrscheinlich auch beruflich und verfügst über die notwendigen Genehmigungen dafür. Ich möchte Dich aber bitten, dies auch hier kenntlich zu machen, entweder auf Deiner Wikimedia-Commons-Seite oder bei den jeweiligen Aufnahmen selbst, um möglichen Missverständnissen und Ärger vorzubeugen. So ist es beispielsweise hochproblematisch, Drohnen über Naturschutzgebieten wie dem Gemündener Maar (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Gem%C3%BCndener_Maar-See_aus_der_Vogelperspektive.jpg) aufsteigen zu lassen. Ähnlich sieht das bei den Drohnenfotos von Innenstadtbereichen (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Klettenbergpark-Rosengarten-2017.jpg) oder Autobahnkreuzen aus. Solche Aufnahmen können ohne entsprechende Absicherungen durch Genehmigungen veritable Ordnungswidrigkeiten darstellen und am Ende auch der Reputation der Wikipedia insgesamt schweren Schaden zufügen, zumal Du sie überall eifrig in Artikel einbaust. Besten Dank und Gruß! --J.-H. Janßen (Diskussion) 21:09, 9. Mai 2018 (CEST)

Wikipedia Feldforschung. Da ist die Drohne drin, und der Luftraum bis 100 frei, haha.
hallo jan-herm, im kölner WP-kreis gibt es drei eifrige drohnenpiloten, nämlich raymond, superbass und mich. wir kennen die regeln und tauschen uns regelmäßig darüber aus. deswegen holen wir genehmigungen ein (wie beim video über dem neubau des kölner historischen archivs) oder fliegen die drohnen seitlich von gebäuden und landmarken, statt sie zu überfliegen, wie etwa autobahnkreuze. der kölner klettenbergpark liegt just in einem für 100 m höhe freigegebenen bereich im stadtgebiet. gestern lud ich ein foto von der kleinstadt barth hoch, die sich im erweiterten bereich eines flugplatzes befindet, den ich vor dem drohnenflug anrief. die app, die ich zur vorbereitung des flugs überm gemündener maar-see benutzte, wies ein fleckiges muster des naturschutzgebiets auf, und ich wählte einen freien spot – übrigens in absprache mit verantwortlichen am boden. hör Dir mal „heute schon gedrohnt“ im DLF an.
das ganze thema ist so jung und neu und ein großer zugewinn für die WP, dass ich es fördere, statt zu früh einzuknicken. sei mutig, heißt es dich so schön, aber sei kein drohnendraufgänger. grüße! Maximilian (Diskussion) 01:45, 10. Mai 2018 (CEST)
Es geht nicht ums „Einknicken“, sondern darum, ob das, was wir hier tun, auch rechtlich abgesichert ist. Nichts anderes habe ich von Dir verlangt. Ergänze doch einfach Deine Bildbeschreibungen um die schriftlich oder mündlich gegebenen Behördenerlaubnisse. Das ist wahrlich kein großer Akt. Ich bin im Prinzip kein Gegner von Drohnenaufnahmen, im Gegenteil, finde die technischen Möglichkeiten durchaus faszinierend. Aber es muss alles passen. Vielen sind Drohnen ein Dorn im Auge, die rechtlichen Vorgaben sind enger geworden, da sollte Wikipedia ein gutes Beispiel abgeben. Vorsicht übrigens beim Verwenden irgendwelcher Apps bei Aktionen in Naturschutzgebieten. Auf amtlichen Karten stellt sich die Situationen nämlich ganz anders dar (vgl. hier oder hier). Von wegen „fleckiges muster“... Damit kann man sich, wenn es juristisch hart auf hart geht, nicht herausreden. Gruß --J.-H. Janßen (Diskussion) 10:32, 10. Mai 2018 (CEST)
gemach, gemach. ich sage nur: die offizielle drohnenapp der deutschen flugsicherung, die laufend nachgebessert wird. Maximilian (Diskussion) 11:44, 10. Mai 2018 (CEST)


Ich sehe das differenziert:

  • Für die Einhaltung von Auflagen und das Einholen von Genehmigungen ist der Drohnenpilot verantwortlich. Es ist weder auf Commons noch auf de.wikipedia.org noch drohnenrechtlich erforderlich, beim Bild Angaben über die rechtliche Lage zu veröffentlichen. Ich würde das mit einem Foto von privatem Grund vergleichen, da ist es auch weder notwendig noch üblich, das Betretungsrecht in der Wikipedia öffentlich zu erörtern. Ein rechtlicher Schaden für die Wikipedia ist hier auch nicht zu befürchten, jedenfalls ist mir keine Haftungsgrundlage bekannt, wo ein Webseitenbetreiber für einen Uploader gerade stehen muss. Daher sehe ich keine Verpflichtung, irgendwas beim Bild zu veröffentlichen - man könnte das als positive PR freiwillig machen, muss aber nicht, und je nach dem, wie viele Details man offenbart, hat man auch noch ein Datenschutzproblem / WP:ANON, wenn man z.B. Schrftsätze hochladen würde.
  • Der Drohnenpilot kann natürlich, auch im Nachhinein, ordnungsrechtlich belangt werden, wenn er verbotenerweise geflogen ist. Er macht sich angreifbar, wenn man durch das Foto selbst oder durch Geodaten erkennen kann, dass hier ein Problem vorliegt. Es sollte daher im Interesse eines jeden Piloten sein, die Gesetze zu beachten.
  • Zu den einzelnen Beispielen:
    • Über einem öffentlichen Park aufzusteigen muss m.E. kein Problem darstellen, jedenfalls nicht deshalb, weil er in einem Stadtgebiet liegt. Nicht erlaubt ist das direkte Überfliegen eine Wohngrundstückes ohne Zustimmung des Besitzers, das ist ein Park nicht. Er könnte ein Naturschutzgebiet darstellen, in einer Flughafenkontroll- oder in einer Flugverbotszone liegen - nichts davon ist augenscheinlich beim Klettenbergpark z.B. der Fall, allerdings liegt seine westliche Hälfte im 100m-Bereich einer Bundesstraße, da darf nicht aufgestiegen werden. Östlich davon: OK.
    • Bei einem Autobahnkreuz muss man horizontal einen 100m-Abstand einhalten. Macht man das (und liegen sonst keine Hinderungsgründe vor), ist m.E. ein genehmigungsfreier Aufstieg möglich.
    • Bei dem Maar muss m.E. mit den örtlichen Behörden gesprochen werden. Östlich der Maarstraße besteht lt. https://map2fly.flynex.de/ ein durchgängiges Naturschutzgebiet, hinzu kommt etwas weiter östlich ein Aufstiegsverbot wg. Flugplatz. Westlich der Straße ist ein Landschaftsschutzgebiet und Naturpark ausgewiesen, was zu einem FLugverbot führen kann (nicht muss). Wenn die örtlichen Behörden und die Flugsicherung einem Aufstieg zustimmen, geht das. Plausibel ist es, dass sie das bei einer Anfrage auch tun, ich würde das nicht pauschal in Zweifel ziehen.

Ich meine, dass gerade wir Kölner Drohnenpiloten, die ja u.A. auch eine Wikimedia-eigene Drohne einsetzen, recht sensibel mit den Rechtsgrundlagen umgehen. Mir sind schon in der Lokakzeitung diverse Male Aufnahmen aufgefallen, die (zumindest nach unserer Erfahrung) in Köln nicht genehmigungsfähig sind, und die keiner von uns je gewagt hätte, zu fliegen. Einen Baustein á la "Diese Aufnahme entstand in Übereinstimmung mit der Drohnen-Verordnung" und eine Diskussion darüber auf Anfrage kann ich mir im Grunde vorstellen, wenn das auch anderen sinnvoll erscheint. Die vorauseilende Angabe differenzierter Rechtsgrundlagen für ein einzelnes Foto fände ich aber dagegen verstiegen und auch beispiellos gegenüber unserem Umgang mit anderen sensiblen Bildthemen. --Superbass (Diskussion) 15:22, 10. Mai 2018 (CEST)