Benutzer Diskussion:Reinhard Müller

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Letzter Kommentar: vor 16 Tagen von 41.66.98.142 in Abschnitt Wohnstraße (Ö)
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Wohnstraße (Ö)[Quelltext bearbeiten]

Diese zusätzlichen Behauptungen lassen sich durch die Quelle nicht belegen. Außerdem ist das Argument "Ohne Detailwissen..." sehr schwach: es gibt viele Parkvebote (z.B. an Engstellen, vor Zebrastreifen, auf Vorrangstraßen außerorts...), die nicht "ohne Detailwissen" aus einem Verkehrszeichen ablesbar sind. Dafür macht man einen Führerschein.

Hallo Reinhard, das ist ein schwaches Argument von dir! Ich habe meinen FS seit 50 Jahren, die glorreiche Erfindung der Wohnstraße (+ auch Begegnungszone) war wann? Wurde mir das kundgemacht? und woher sollen Ausländer diese spezifischen Regeln kennen??? Ein Verkehrszeichen muss eindeutig selbsterklärend sein und zumindest einheitlich in Europa!!! da sind unsere einfallsreichen Wr. Ministerialbeamten meilenweit davon entfernt! und offensichtlich du auch! LG Kontrollstellekundl (Diskussion) 20:14, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Hallo Kontrollstellekundl, bitte nimm meine Rücksetzung nicht persönlich. Der betreffende Abschnitt enthält jetzt durch externe Belege klar untermauerte Kritikpunkte, die aus meiner Sicht stark genug für sich selbst sprechen, sodass wir sie nicht durch persönliche Meinungsäußerungen garnieren müssen. Dass Autofahrer sich nicht an Verkehrsregeln halten und diese zum Teil nicht mal kennen ist (leider) ein Problem, das sich weit über die Wohnstraße und die Begegnungszone hinaus erstreckt, und dass wir alle damit klarkommen müssen, dass Verkehrsregeln sich ändern und dass in unterschiedlichen Ländern verschiedene Regeln gelten ist wohl auch eher ein allgemeines Thema. Die Frage, in welchen anderen Ländern Europas es das Konzept der Wohnstraße mit einem analogen Verkehrszeichen noch gibt und wie sich die gültigen Regeln im Detail unterscheiden, würde mich selbst sehr interessieren. Bis jetzt ist mir nur klar, dass es in Deutschland Verkehrsberuhigter Bereich heißt und dort die Durchfahrt im Gegensatz zu Österreich erlaubt ist, während die Wohnstrasse in der Schweiz inzwischen komplett durch die Begegnungszone ersetzt wurde. Liebe Grüße --Reinhard Müller (Diskussion) 20:52, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
@Kontrollstellekundl: falls es dich interessiert, kann ich deine Fragen aufgrund von weiteren Recherchen, z.B. für den Artikel Verkehrsberuhigte Zonen in Österreich, jetzt beantworten:
Die Erfindung der Wohnstraße war 1983, also vor 41 Jahren. Das Parkverbot in solchen Straßen außerhalb von gekennzeichneten Flächen gilt dabei seit Anfang an.
Die Wohnstraße mit dem selben Verkehrszeichen und praktisch identischen Regeln gibt es außer in Österreich unter anderem auch noch in Deutschland, in Tschechien, in der Slowakei, in Ungarn, in Slowenien und in Italien (mit einem Baum statt eines Hauses auf der Verkehrstafel) und somit in allen Nachbarstaaten außer Schweiz/Liechtenstein, wo die Wohnstrasse (sic!) bis 2002 existierte, dann aber durch die Begegnungszone ersetzt wurde. Damit dürften viele Ausländer diese Regeln auch kennen, zumindest jene, die häufig in die Versuchung kommen, in Wohnstraßen zu parken.
Natürlich hast du recht, dass solche Verkehrszeichen und die dazugehörigen Regeln einheitlich in Europa sein müssen. Darum sind sie im Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr und im Wiener Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen europaweit genormt. Ja, auch das Parkverbot in Wohnstraßen ist dort für ganz Europa festgeschrieben.
Ich hoffe, dass dir das hilft, zumindest in dieser Frage deinen Frieden mit den Wiener Ministerialbeamten zu schließen. Liebe Grüße --Reinhard Müller (Diskussion) 20:42, 20. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Hallo Reinhard, danke für deine ausführliche Recherche und Antwort! Da ich indirekt selbst Betroffener des Durchgangsverkehrs bin, habe ich in kurzem Zeitraum über 3000 Anzeigen gemacht, was aber die BH nicht daran hindert auf der verordneten Wohnstraße zu bestehen (anstatt einem normalen Fahrverbot das jeder als Zeichen verstehen würde!). Es sind also nicht nur die Wiener Erfinder dieser irrwitzigen Regeln, sondern auch noch die regionalen Behörden Verhinderer von Regeln im Sinne des Bevölkerungswunsches!
Schönen Abend und Gruß 41.66.98.142 20:57, 20. Apr. 2024 (CEST)Beantworten