Benutzerin:Aquilea Pumila/Arbeitsblatt 1
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Stiftung der Althessischen Ritterschaft ist heute beim Regierungspräsidium Kassel (Stiftungsaufsicht) als Ritterschaftliches Stift Kaufungen registriert und ist die älteste Stiftung in Hessen.
Im Jahr 1527 schloss Landgraf Philipp von Hessen im Zug der Reformation unter anderem das Kloster Kaufungen, 1532 wurden die vormaligen Klöster Wetter und Kaufungen zum Stift Kaufungen und Wetter vereint und an die hessische Ritterschaft übergeben. Errichtet wurde dieses Stift auch, um die nach der in Hessen eingeführten Reformation durch die Aufhebung der Klöster unversorgt gebliebenen ledigen adligen Damen zu unterstützen. Zudem diente das Stift nun zur Absicherung der weiteren ritterschaftlichen Familienmitglieder. Die Althessische Ritterschaft bestand nach der Hessischen Erbteilung in beiden Fürstentümern, Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt, fort. Zeitweilig existierte für Hessen-Darmstadt das sogenannte Südstift.
Bis heute werden hilfsbedürftige Familienmitglieder aus dem Kreis der Althessischen Ritterschaft, die Kurhessische Diakonie und verschiedene mildtätige Zwecke, aber auch weitere bedürftige Personen aus Hessen durch Zuwendungen aus dem Vermögen der Stiftung unterstützt.
Ab 1632 wurde das Matrikel der Ritterschaft erstmals geführt. Zuvor waren die Mitglieder der ritterschaftlichen Familien gewohnheitsmäßig auch zu den Hessischen Landständen zugelassen - landstandsfähig - ohne dazu persönlich über Landbesitz verfügen zu müssen.
Um 1760 zählten unter anderem nach Heinrich Berghaus unvollständiger Auflistung zur hessischen Ritterschaft (in Klammern die Zahl der landtagsfähigen Güter):
- Baumbach (11)
- Berlepsch, Erbkämmere zu Hessen (5)
- Biedenfeld
- Bischoffshausen (2)
- Bodenhausen
- Boyneburg, z.T. auch Hohenstein genannt (8)
- Brink
- Buseck, auch Münch genannt
- Buttlar (5)
- Calenberg (2)
- Capella
- Cornberg
- Dalwigk (4)
- Dornbach (3)
- Diede zum Fürstenstein (5)
- Donop
- Döring (2)
- Dörnberg, Erbküchenmeisteramt zu Hessen (2)
- Drach (2)
- Eschwege (2)
- Fleckenbühl, genannt Bürgel
- Gall
- Gilsa (4)
- Habell
- Heidewolf
- Horn
- Hottenbach
- Hundelshausen (3)
- Keudel (3)
- Knoblauch
- Lindau
- Löwenfeld
- Löwenstein (4)
- Lütter
- Malsburg (7)
- Meysenburg (4)
- Milchling (3)
- Münch
- Nagel
- Pappenheim (2)
- Pretlack
- Radenhausen
- Rau zu Holzhausen (2)
- Riedesel FzE, Erbmarschälle zu Hessen (>2)
- Roding
- Romrad (3)
- Rothsman
- Schäffer
- Schachten
- Scholetz
- Schweinsberg, Erbschenken zu Hessen (>2)
- Schwertzell zu Willingshausen
- Seebach
- Sayboltsdorf
- Spiegel (3)
- Stein-Liebenstein
- Stockhausen
- Treusch von Buttlar (6)
- Trohe
- Trott zu Solz (4)
- Urff
- Verschuer (2)
- Vultée (3)
- Vrede
- Wambolt von Umstadt
- Weitershausen
- Winter
- Wolff von Gudenberg
- Wallenstein
- Worm
Bereits erloschen waren zu diesem Zeitpunkt die
- Falkenberg †
- Grifte †
- Hebel †
- Holzsadel von Nassenerfurth †, von 1483 bis 1520 Erbküchenmeisteramt zu Hessen
- Leimbach †
- Röhrenfurth †, Erbmarschälle zu Hessen bis 1432
- Schrendeisen †
Die Kurhessische Verfassung von 1831 sah vor, dass die Althessische Ritterschaft und das Stift Kaufungen jeweils einen Abgeordneten in die Kurhessische Ständeversammlung entsenden durften. Abgeordneter war in den Jahren 1830-1832 und 1838-1848 Obervorsteher des Stiftes Kaufungen, Friedrich Heinrich Ludwig Wilhelm von Trott zu Solz.