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Burkhard Feilcke

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Burkhard Feilcke (* 22. August 1969)[1] ist ein deutscher Jurist und seit dem 1. September 2025 Kontrollbeauftragter und zugleich Vizepräsident des Unabhängigen Kontrollrates.

Leben und Werdegang

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Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung war Feilcke zunächst als Anwalt tätig. 2002 trat er in den höheren Justizdienst der Freien und Hansestadt Hamburg ein. Dort war er dem Landgericht Hamburg zugewiesen, wo er im Juli 2004 zum Richter am Landgericht ernannt wurde. Von März 2006 bis Juli 2008 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Anschließend kam Feilcke zum Oberlandesgericht Düsseldorf, wo er im Dezember 2008 zum Richter am Oberlandesgericht befördert wurde. Im November 2010 wechselte er an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, wo er sowohl in Zivil-, als auch in Strafsachen tätig war.[2]

Im November 2014 wurde Feilcke zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt und zunächst dem VII. Zivilsenat zugewiesen.[2] Mit Wirkung zum 9. April 2015 wechselte er in den 5. Strafsenat.[3] Im Jahr 2020 wechselte Feilcke in den 6. Strafsenat mit dem neuerrichteten Sitz in Leipzig. Am 8. März 2017 wurde Feilcke auf Vorschlag des Präsidenten des Bundesgerichtshofs vom Bundeskabinett für sechs Jahre zum stellvertretenden Beisitzenden im Unabhängigen Gremium zur Kontrolle der Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes berufen;[4] jedoch wurde das Gremium bereits 2021 wieder aufgelöst. Nach der Wahl durch das Parlamentarische Kontrollgremium wurde er zum 1. September 2025 Vizepräsident des und Kontrollbeauftragter im Unabhängigen Kontrollrat, dem Nachfolger des Unabhängigen Gremiums. Währenddessen ist er Beamter auf Zeit des Bundes und sein Richterverhältnis ruht.[5]

Nebenbei ist Feilcke einer der Bearbeiter im „Handbuch der Wiederaufnahme in Strafsachen“, Miebach/Hohmann [Hrsg.], Verlag C.H.Beck, München 2016.[6]

Einzelnachweise

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  1. Deutscher Richterbund (Hrsg.): Handbuch der Justiz 2008/2009. R.v.Decker, 2008, ISBN 978-3-7685-0907-7, S. 169.
  2. a b Pressemitteilung des BGH Nr. 171/2014 vom 20. November 2014 (abgerufen am 22. Mai 2015)
  3. Präsidiumsbeschluss zur Geschäftsverteilung vom 26. März 2015, www.bundesgerichtshof.de (abgerufen am 22. Februar 2021)
  4. Unabhängiges Gremium nimmt seine Arbeit auf. Legal Tribune Online, 9. März 2017, abgerufen am 9. Dezember 2018.
  5. Unabhängiger Kontrollrat: Gerichtsähnliches Kontrollorgan wieder vollständig besetzt. In: ukrat.de. Unabhängiger Kontrollrat, 1. September 2025, abgerufen am 1. September 2025.
  6. Handbuch der Wiederaufnahme in Strafsachen, www.beck-shop.de (abgerufen am 22. Mai 2015)