Amt Wildenstein

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Das Amt Wildenstein (später Amt Eschau) war ein Amt des Hauses Rieneck und dann des Hauses Erbach.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Kern der Machtausübung im Gebiet war die namensgebende Burg Wildenstein. Im Rahmen der Territorialisierung entstand darum aus den Rieneckischen Besitzungen das Amt Wildenstein. 1340 wird mit Johann Gundelwin erstmanns ein Amtmann von Wildenstein genannt. Burg und Amt waren kurpfälzisches Lehen. Als Graf Philipp von Rieneck, der mit Margareta von Erbach, einer Tochter von Eberhard XIII. von Erbach verheiratet war, der letzte Rienecker, kinderlos blieb, ließ sich 1520 Eberhard Schenk von Erbach die Anwartschaft auf die Pfälzischen Lehen der Rienecker zusichern. 1559 zog Kurpfalz dann nach Graf Philipps Tod Burg und Amt Wildenstein als heimgefallenes Lehen an sich und übergaben sie den Grafen von Erbach 1560 als freies Allodialgut. Die Schenkungsurkunde begründet dies mit der Verlusten, die Erbach im Landshuter Erbfolgekrieg zu Gunsten der Pfalz erlitten habe. Erbach schlug nach dem Tod von Margareta von Erbach auch das Rienecksche Allodialgut zum Amt, verkaufte dies aber später.

In der Folge verfiel die Burg, das Amtssitz wurde nach Eschau verlegt. Entsprechend wurde später auch die Bezeichnung Amt Eschau genutzt.

Bei der Teilung der Grafschaft Erbach kam das Amt Eschau an die Linie Erbach-Erbach. Nach der Mediatisierung 1806 kam die Cent Eschau zum Königreich Bayern. Das Amt wurde zu einem Patrimonialgericht erster Instanz. Als zweite Instanz wurde das Justizkanzlei Kreuzwertheim eingerichtet.

Bestandteile[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Amt Wildenstein bestand aus der Cent Eschau und der Cent Kleinheubach.

Cent Eschau[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Cent Eschau wurde erst im 16. Jahrhundert gebildet. Ursprünglich handelte es sich um eine Hälfte der Cent "zur Eiche". Auch die Belehnungen der Grafen von Rieneck beziehen sich auf eine Hälfte dieser ursprünglichen Cent. Nach dem Übergang an Erbach erfolgte eine Trennung und die Bildung einer eigenständigen Cent.

Die Cent umfasste Burg Wildenstein (nach deren Verfall bestand dort der Wildensteiner Hof, heute Wildenstein), Eschau, Unter-Aulenbach, Wildensee und Heckbach (Wüstung). Erbach verfügte in der Cent auch über die Vogtei. Die Vogtei hatte Erbach auch über Hofstetten, das zur kurmainzischen Cent Klein-Wallstadt gehörte. Eichelsbach und das Kloster Himmelthal gehörten ursprünglich ebenfalls zur Cent. 1568 besetzte aber Kurmainz das Kloster und übergab es später den Jesuiten. Erbach gelang es nicht, sich wieder in den Besitz zu bringen.

Cent Kleinheubach[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Cent Kleinheubach umfasste Kleinheubach sowie die Dörfer Rüdenau und Mainbullau. Die Vogtei in den beiden zuletzt genannten Orten lag (als Rieneckisches Lehen) im Besitz der Rüdt von Collenberg. 1721 verkaufte Graf Friedrich-Carl zu Erbach-Erbach Kleinheubach an Domenikus zu Löwenstein-Wertheim-Rosenberg.

Rienecksches Allodialgut welches nur zeitweise zum Amt gehörte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wohnroda sowie Güter und Gefälle in Aurau, Fellen und Rengersbrunn wurde von Georg Ludwig I von Erbach 1678 an Johann Hertwig von Rostitz verkauft. Die Mainzischen Dörfer im Freigericht (Crumbach, Königshofen, der Hof Sattelberg, Dornsteinbach, Obermoosbach und Besitz Oberbessenbach) wurden 1637 an Wolfgang Siegesmund von Vorburg verkauft. Das Dorf Erlabrunn wurde 1624 an das Bistum Würzburg verkauft.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Gustav Simon: Die Geschichte der Dynasten und Grafen zu Erbach und ihres Landes. Brönner, Frankfurt a. M. 1858, S. 234 ff., Digitalisat
  • German Killinger: Die ländliche Verfassung der Grafschaft Erbach und der Herrschaft Breuberg im 18. Jahrhundert, Trübner, Straßburg 1912 (Neudruck 2019, ISBN 9783111415314, Digitalisat), S. 7.