Deutsche Adelsgenossenschaft

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Die Deutsche Adelsgenossenschaft (D.A.G.) war die größte Vereinigung deutscher Adliger im Deutschen Reich.

Gründung und Rolle im Kaiserreich

Sie wurde am 26. Februar 1874 von 30 grundbesitzenden Adligen aus den preußischen Provinzen Brandenburg, Pommern, (Ost-)Preußen, Sachsen und Schlesien in Berlin gegründet. Durch Allerhöchste Kabinetts-Ordre vom 7. März 1883 verlieh Kaiser Wilhelm I. der D.A.G. die Rechte einer juristischen Person. Sie sollte dem als verderblich angesehenen „Liberalismus“ der Zeit entgegenwirken und ein konservatives Gegengewicht setzen. Die D.A.G. wurde im Kaiserreich von der Staatsspitze gefördert. Sie gab eine Zeitschrift mit dem Titel Deutsches Adelsblatt heraus.

Die Adelsgenossenschaft war unter anderem Betreiber von Schulen, so der Wirtschaftliche Frauenschule Löbichau in Thüringen 1908-1930.[1] Diese war dem Reifensteiner Verband seit 1908 angeschlossen. Die D.A.G. vergab neben der Gründerin Ida von Kortzfleisch auch Stipendien für die Reifensteiner Schulen allgemein.[2] Der Reifensteiner Verband, bei dem adelige Familien eine wesentliche Rolle spielten, war Mitglied im vergleichsweise liberalen Bund deutscher Frauenvereine.[3]

Rolle nach der Monarchie

Nach der Novemberrevolution formierte sich die D.A.G. neu. Die Satzung vom 4. Februar 1921 lässt erstmals auch Frauen als Mitglieder zu.[4] Gleichzeitig werden Nichtdeutsche und Juden aus rassischen Gründen ausgegrenzt: „Wer unter seinen Vorfahren im Mannesstamm einen nach 1800 geborenen Nichtarier hat oder zu mehr als einem Viertel anderer als arischer Rasse entstammt oder mit jemand verheiratet ist, bei dem dies zutrifft, kann nicht Mitglied der D.A.G. sein.“ In etwas anderer Fassung war schon seit 1918 ein Ariernachweis verlangt worden. Mitglieder der Deutschen Adelsgenossenschaft konnten sich in die Liste des reinblütigen deutschen Adels aufnehmen lassen, auf die fortan u. a. in den Gothaischen Taschenbüchern explizit verwiesen wurde.

Mit Art. 109 der Weimarer Reichsverfassung vom 11. August 1919 wurden die „öffentlich-rechtlichen Vorrechte oder Nachteile der Geburt oder des Standes“ aufgehoben. Der privilegierte Adelsstand war damit faktisch abgeschafft. Adelstitel durften nicht mehr verliehen werden und wurden zu Namensbestandteilen. Durch Adoption oder Heirat konnten „Scheinadelige“ entstehen. Um diese zu erfassen, wurde 1923 eine eigene Abteilung geschaffen, die ab 1925 Listen mit „Scheinadeligen“ erstellte.

Da die D.A.G. politisch zunehmend ins republikfeindliche Lager rückte, verbot Reichswehrminister Wilhelm Groener 1929 Angehörigen und Zivilbeschäftigten der Reichswehr die Mitgliedschaft. Die D.A.G. stand unter der Führung des 1932 zum Vorsitzenden gewählten sogenannten Adelsmarschalls Fürst Adolf zu Bentheim-Tecklenburg. Dieser wurde am 22. Juni 1933 von Hitler empfangen und versprach, die mangelnde Begeisterung des Adels für den Nationalsozialismus zu beheben. Die Gleichschaltung der Vereinigung wurde verhindert, allerdings um den Preis weitgehender Anpassung an das Regime. So verwundert es nicht, dass im September 1933 der Hauptvorstand sämtlich aus höheren und mittleren SA-Führern (von Arnim, von Detten, von Jagow, von Rochow und von Tschammer und Osten) bestand.[5] Nach den Jahrbüchern der doch nun mitgliederstarken D.A.G (auch DAg) von 1938 und 1940 ist aber eine etwas modifizierte Zusammensetzung dieses Gremiums zu konstatieren. Nach dem Attentat Claus Schenck Graf von Stauffenbergs auf Hitler am 20. Juli 1944 veröffentlichte Bentheim-Tecklenburg im Adelsblatt eine Ergebenheitsadresse an Hitler.

Nach 1945

Nach dem Zweiten Weltkrieg verlor die D.A.G. an Bedeutung. Sie hatte im Zweiten Weltkrieg nicht nur ihre Geschäftsstelle in Berlin, sondern auch ihre mittel- und ostdeutschen Landesabteilungen verloren und wurde am 15. Mai 1956 in Hannover von einem Notvorstand aufgelöst. Neue Vereinigungen des historischen Adels waren nicht mehr zentral gelenkt, sondern landschaftlich gegliedert. 1956 schloss die D.A.G. sich mit der neu gegründeten „Arbeitsgemeinschaft deutscher Adelsverbände“ zur „Vereinigung der Deutschen Adelsverbände“ (VdDA) zusammen.

1949 gründete sich (als Nachfolger der Abteilung für adelsrechtliche Fragen der D.A.G.) der bis heute bestehende Deutsche Adelsrechtsausschuß.[6]

Adelsmarschälle/Vorsitzende

Literatur

  • Georg H. Kleine: Adelsgenossenschaft und Nationalsozialismus. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte. Band 26, H. 1, 1978, S. 100–143, online (PDF; 8,64 MB).
  • Stephan Malinowski: „Führertum“ und „Neuer Adel“. Die Deutsche Adelsgenossenschaft und der Deutsche Herrenklub in der Weimarer Republik. In: Heinz Reif (Hrsg.): Adel und Bürgertum in Deutschland. Band 2: Entwicklungslinien und Wendepunkte im 20. Jahrhundert (= Elitenwandel in der Moderne 2). Akademie-Verlag, Berlin 2001, ISBN 3-05-003551-X, S. 173–211
  • Stephan Malinowski: Vom König zum Führer. Deutscher Adel und Nationalsozialismus (= Fischer 16365 Die Zeit des Nationalsozialismus). Lizenzausgabe. Fischer-Taschenbuch-Verlag, Frankfurt am Main 2004, ISBN 3-596-16365-X (Zugleich: Berlin, Technische Universität, Dissertation, 2001).
  • Lexikon zur Parteiengeschichte 1789 -1945, Band 1, Leipzig 1983, S. 539
  • Jahrbuch der Deutschen Adelsgenossenschaft, 1938, Berlin, 1938, S. 42
  • Jahrbuch der Deutschen Adelsgenossenschaft, 1940, Berlin 1940, S. 41

Einzelnachweise

  1. Ortrud Wörner-Heil: Frauenschulen auf dem Lande – Reifensteiner Verband (1897–1997), Schriftenreihe des Archivs der deutschen Frauenbewegung, Band 11, Archiv der Frauenbewegung, 1997
  2. Allgemeine Vereinsschrift des Reifensteiner Vereins, Gotha 1915
  3. Ortrud Wörner-Heil: Adelige Frauen als Pionierinnen der Berufsbildung: die ländliche Hauswirtschaft und der Reifensteiner Verband. kassel university press, 2010
  4. vgl.: Kalender der Deutschen Adelsgenossenschaft 1922. In: Deutsche Adels=Genossenschaft, Schriftführeramt (Hrsg.): Satzung, § 4 Mitgliedschaft. Wirtschaftsbund für den Deutschen Adel E.G.M.B.H., Berlin 1922, S. 42 (net.pl [abgerufen am 15. August 2021]).
  5. Lexikon zur Partengeschichte. Die bürgerlichen Parteien und Verbände in Deutschland (1789-1945). In: Dieter Fricke (Hrsg.): Band 1, Deutsche Adelsgenossenschaft. National-Zeitung vom 11.10.33 Auflage. Primärquellen:, Kreuz-Zeitung vom 16.9.33;. Bibliographisches Institut, Pahl-Rugenstein, Leipzig, Köln 1983, ISBN 978-3-7609-0782-6, S. 539 (d-nb.info [abgerufen am 12. Mai 2021]).
  6. www.adelsrecht.de/Geschichte
  7. https://www.adelsquellen.de/adelsforschung/dag00.htm