Diskussion:Aleksander Ruzicka

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Brodkey65 in Abschnitt Überarbeitungsbedarf
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Überarbeitungsbedarf[Quelltext bearbeiten]

Zusätzlich zur QS habe ich diesen Baustein eingefügt, weil der Artikel Mängel hat, die die QS wahrscheinlich aufgrund des Umfanges nur schwer beheben kann.
Zunächst ist der Artikel nicht neutral gehalten. Worte wie: beispiellos, verlässlicher Garant etc gehören nicht in den Artikel. Dann wird teilweise WP:TF betrieben: wohl auch, um... scheint... etc.
Der Artikel ist zur Zeit ein reiner Lobesartikel, der teilweise essayistische Züge trägt. Bei den Belegen muss man auf die Verarbeitung von Eigenaussagen in die o.g. Sätze achten: ein Teil der Belege ist nicht geeignet. --AnnaS. (Diskussion) 08:49, 17. Mai 2017 (CEST)Beantworten

wohl auch ...scheint...etc. sind juristische Details um genau den Grad zwischen allgemeiner Berichterstattung im Zitat und Behauptung von juristisch (nicht tatsächlich) erwiesenen Fakten zu trennen. Es ist auch kein Lobesartikel, sondern soll klarstellen, dass die journalistische Berichterstattung gerade nicht faktenbasiert sondern von der zu dieser zeit in den Top 3 der Mediaagenturen befindlichen Agentur mit einem Auftragsvolumen von 4 Mrd. Euro Einfluss auf die Berichterstattung genommen hat. Wie es scheint reicht dieser Einfluss auch über die normalen Pressemedien hinaus

Ja genau: du verfolgst ein Ziel mit dem Artikel und das merkt man ihm an. Wohl auch und scheint sind keine "juristischen Details", höchstens um sich selbst abzusichern, dass man eben keine definitiven aussagen tätigt. Dazu ist eine Enzyklopädie nicht da. Sie soll neutral _beide_ Seiten darstellen, also alle pros und Contras. Ich möchte dich bitten, jegliche Mutmaßungen, die in meine Richtung gehen, zu unterlassen und außerdem deine Diskussionsbeiträge zu Signieren. Großen Dank an@Brodkey65, Innobello:. Ich versuche mich auch zu beteiligen, habe momentan aber ein Stress-Zeit-Problem. AnnaS. (Diskussion) 11:30, 17. Mai 2017 (CEST)Beantworten
Den unsignierten Einlassungen des Autors zufolge soll der Artikel hauptsächlich vermeintlich erlittenes Unrecht aufarbeiten, was man dem Text auch deutlich anmerkt. Das ist jedoch nicht Sinn und Zweck einer Enzyklopädie. Ich empfehle für den Anfang das aufmerksame Studium von WP:NPOV und WP:WWNI. Übrigens hege ich trotz des Medienechos Relevanzzweifel. Danke übrigens an den Benutzer @Markobr:, der bereits Einzelnachweise, die nicht das belegten, was sie belegen sollten, entfernt hat und auch an @Brodkey65: fürs Durchräumen. Eine genauere Prüfung der weiteren EN wäre wohl sinnvoll. --Innobello (Diskussion) 14:17, 17. Mai 2017 (CEST)Beantworten

Der Autor hat es geschicht vermieden zu erwähnen, welche Straftatbestände im einzelnen zu seiner Verurteilung geführt haben. Das sollte noch erwähnt werden. Gruß, Stefan64 (Diskussion) 23:39, 18. Mai 2017 (CEST)Beantworten

Untreue, steht aber drin. MfG, --Brodkey65|...Am Ende muß Glück sein. 23:46, 18. Mai 2017 (CEST)Beantworten
Ja schon, aber wenn man die davor stehenen Sätze liest, hört sich das so an, als ob ihm lediglich ein paar Leute eins auswischen wollten. Wenn man das Urteil liest, gewinnt man einen anderen Eindruck.- Grüße, Stefan64 (Diskussion) 23:51, 18. Mai 2017 (CEST)Beantworten
Letztendlich müßte der Artikel komplett neu geschrieben werden. Ich konnte beim ersten Kehren auch nur die schlimmsten Auswüchse erstmal beseitigen. MfG, --Brodkey65|...Am Ende muß Glück sein. 23:56, 18. Mai 2017 (CEST)Beantworten

Ist das Bild eine URV?[Quelltext bearbeiten]

Das Bild ist offensichtlich eingescannt, augenscheinlich aus einer Broschüre, eventuell auch von einem Originalfoto. Als Urheber, also Photograph, ist INZ60325 angegeben, der allerdings durch sein Editierverhalten den Eindruck hinterlässt, er wäre der Abgebildete, nicht der Photograph, er kann aber natürlich auch ein Lohnschreiberling sein, der Photograph hätte jedenfalls wohl eher die Originaldatei genommen, nicht ein Bild schlecht eingescannt. Lohnt da ein Löschantrag? Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 20:54, 18. Mai 2017 (CEST)Beantworten

Die Meisten dieser SDs haben auch die Bildrechte zur Verwertung. MfG, --Brodkey65|...Am Ende muß Glück sein. 20:56, 18. Mai 2017 (CEST)Beantworten