Diskussion:Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

aktuelle Daten[Quelltext bearbeiten]

Habe aktuelle Daten ergänzt. Quelle: www.ASB.de -- Vice242 10:20, 20. Aug. 2008 (CEST)[Beantworten]

War das Deine Änderung? ASB im Überblick auf www.asb.de liefert lediglich Zahlen vom 31.12.2006 (die im Artikel sind wieder andere - vielleicht von einem anderen Stichtag), und keine neueren (das Jahrbuch ist von 2007). Die Quellenangabe stimmte nicht, darum habe ich die Änderung für's erste zurückgenommen. Aber mit Beleg können die Zahlen wieder aktualisiert werden. --MopskatzeMiau! 21:19, 1. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]

ASB NRW insolvenzmeldung[Quelltext bearbeiten]

gemeldeter Text :Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 71 IN 244/11

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

des im Vereinsregister des Amtsgerichts Köln unter VR 6823 eingetragenen Verein Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V., Eupener Str. 161 a, 50933 Köln, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Dr. Georg Scholz, Eupener Str. 161 a, 50933 Köln, Gisela Schulte, Eupener Str. 161 a, 50933 Köln, Guido Bischof, Eupener Str. 161 a, 50933 Köln, Uwe K. Kollmann, Eupener Str. 161 a, 50933 Köln, Harald Schliekert, Eupener Str. 161 a, 50933 Köln, Martin Spilker-Reitz, Eupener Str. 161 a, 50933 Köln, Dr. Stefan Sandbrink, Eupener Str. 161 a, 50933 Köln und W. Kirchner, Eupener Str. 161 a, 50933 Köln

ist am 10.06.2011, um 12:01 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Andreas Amelung, Wankelstr. 9, 50996 Köln bestellt.

Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

71 IN 244/11 Amtsgericht Köln, 10.06.2011

Kann das jemand kurz einarbeiten ?--87.184.182.135 14:58, 14. Jun. 2011 (CEST)[Beantworten]

Hallo, wurde von Benutzer:Fahrenkrog bereits erledigt. Ich selbst habe eben noch einen Weblink dazu gefunden und in den Artikel eingefügt. Auf dieser Seite (insolvenzbekanntmachungen.de) hatte ich auch vor meinem Revert Deines (?) vorigen Beitrags bereits geschaut, war aber nicht fündig geworden (das dortige Filter ist offenbar sehr streng). Über das Aktenzeichen hat es nun funktioniert. Fazit: Bitte immer Belege liefern, am Besten gleich sofort (siehe WP:Q) und nicht erst nach einem Revert, bzw. beim Speichern des Beitrags im Bearbeitungskommentar auf solches hinweisen. Das erspart Dir Frust (wg. Revert) sowie Dir und uns Zusatzaufwand (wie er jetzt erforderlich war). Viele Grüße, ---WolliWolli- Feedback 00:10, 26. Jun. 2011 (CEST)[Beantworten]

Zur Info: Das verfahren wurde inzwischen am 12.12.2011 eingestellt. (nicht signierter Beitrag von 84.61.97.128 (Diskussion) 00:49, 19. Dez. 2011 (CET)) [Beantworten]

Defekter Weblink wurde entfernt - defekter Einzelnachweis wurde ersetzt --Ottfried (Diskussion) 15:29, 29. Okt. 2013 (CET)[Beantworten]

Im Artikel steht, dass ASB bei der Haustürwerbung behauptet, dass der Bund abhängig von Spenden Mittel bereit stellt. Die verlinkte Stellungnahme des ASB geht jedoch nicht darauf ein. Ich habe mir eben an der Haustür eine Mitgliedschaft verkaufen lassen. Dabei wurde gesagt, dass der Bund bis zu 50EUR monatlich pro Mitglied dazugibt (also Mittelbereitschaft des Bundes nicht in Abhängigkeit der Spendengröße, sondern in Abhängigkeit der Mitgliederzahl). Stimmt das nun oder nicht?? Weiterhin merkwürdig: Es wurde behauptet, dass ich das Mitgliedsformular nicht alleine ausfüllen könne, sondern wir das sofort zusammen machen müssten, weil Leute sich diese Formulare kopiert hätten, um in deren Namen Geld sammeln zu gehen. Glaubwürdig??

Ist zwar jetzt erstmal ne persönliche Auskunft, aber die Antworten sind ja dann sicherlich auch für den Artikel relevant... --Lorenzo (Diskussion) 17:51, 23. Jun. 2014 (CEST).[Beantworten]

Dieser Mitarbeiter ist nicht vom ASB sondern von einer Werbeagentur und kassiert für die Werbung eine knappen ASB-Jahresbeitrag als Provision. Dazu braucht er natürlich sofort deine Unterschrift und die Kopie des Vertrags ;) --Stadtlandmensch (Diskussion) 00:14, 23. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Kontrollmechanismen[Quelltext bearbeiten]

Die internen Kontrollmechanismen des ASB und die externen gegenüber dem ASB scheinen nicht immer und überall zu greifen:

https://www.sueddeutsche.de/news/panorama/hilfsorganisationen---erlangen-arbeiter-samariter-bund-aufklaerung-von-betrugsvorwuerfen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-190408-99-730514

https://www.welt.de/vermischtes/article189554265/Hannover-ASB-Mitarbeiter-soll-Millionen-aus-Fluechtlingsetat-veruntreut-haben.html

--Malhiermalda (Diskussion) 16:49, 4. Mai 2019 (CEST)[Beantworten]

"Wasserrettungsdienst der ASK." - Wofür steht die Abkürzung ASK? --Stockrose (Diskussion) 17:35, 13. Dez. 2019 (CET)[Beantworten]

Ich tippe auf "Arbeiter-Samariter-Kolonne" Bockey (Diskussion) 12:06, 14. Dez. 2019 (CET)[Beantworten]
ASK bedeutet Anfängerschwimmausbildung für Kinder.--Gloser (Diskussion) 12:32, 14. Dez. 2019 (CET)[Beantworten]

Woher der Name?[Quelltext bearbeiten]

Ich vermute mal, dass sich das vom barmherzigen Samariter in der Bibel ableitet, weiß es aber nicht. Unterm Strich ist der Name doch recht bemerkenswert und das sollte mal erklärt werden. --Bartosaurus (Diskussion) 15:21, 29. Sep. 2021 (CEST)[Beantworten]

„Samariter“ war im 19. Jahrhundert die im deutschsprachigen Raum übliche Bezeichnung für das, was wir heute Ersthelfer nennen würden.
Rotes Kreuz war ggf. noch nicht gegründet worden. Ich bin mir nicht sicher, in welchen Jahrzehnten die Vokabel breit aufkam. Privat und vereinzelt sicher schon lange vorher. Das jedoch als spontane Einzeltat, mangels Erste-Hilfe-Kurs; jedoch gab es bereits kleine Leitfäden und Ratgeber-Broschüren.
  • Wenn überhaupt, dann war „Rotes Kreuz“ eine eher paramilitärische Angelegenheit, zwar weitgehend unbewaffnet, aber es ging um das Los unserer verwundeten Krieger im Felde. Betrieb von Lazaretten auch hinter der Front und so. „Lazarett“ ist auch biblisch, von Lazarus.
  • Erst im 20. Jahrhundert kamen dann Rot-Kreuz-Helfer als eine zivile inländische Angelegenheit in Friedenszeiten auf, für alltägliche Notfälle (damals nur Unfälle).
Natürlich war die Bezeichnung entsprechend der Bibel geprägt worden.
Esmarch hatte also einfach eine Ersthelfer-Schule begründet, und den zugehörigen Verein. Spätestens jetzt wurde das organisierte Samariterwesen auch allgemein so bezeichnet.
  • Der „Arbeiter-Samariter-Bund“ hatte schlicht und einfach die proletarische Variante wie einen Arbeiter-Turn-Verein im normalen Sprachgebrauch gewählt. Wobei der Begriff „Turnen“ damals auch einen paramilitärischen Hintergrund hatte, meinte „Wehrertüchtigung“, sollte zum Guerillakrieg gegen Napoléon ausbilden, Turnvater Jahn und so.
Deine Frage ist berechtigt, würde aber eher zu Deutscher Samariter-Bund passen.
Gruß --Gib Senf dazu! (Diskussion) 12:17, 5. Okt. 2021 (CEST)[Beantworten]