Diskussion:Atomwaffensperrvertrag

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Nukleare Teilhabe[Quelltext bearbeiten]

Das völkerrechtliche Problem bei der nuklearen Teilhabe liegt nicht so sehr darin, dass amerikanische Atomwaffen in Nicht-Atomwaffen-Staaten (z.B. Deutschland) gelagert werden; es liegt darin, dass nach der Doktin der Teilhabe die US-Truppen im Ernstfall Atomwaffen an Truppen der Gastgeberstaaten ausgeben und diese die Waffen dann einsetzen sollen. Ich präzisiere die Passage. --SchnitteUK (Diskussion) 10:02, 9. Aug. 2022 (CEST)[Beantworten]

Der Teil "Einige Autoren sehen darin einen Verstoß gegen das Verbot des Vertrages, Atomwaffen an Nichtatomwaffenstaaten weiterzugeben." ist unbelegt, welche Autoren? Darüber steht "sollen im Ernstfall", also ist es geregelt oder nicht? MfG --17387349L8764 (Diskussion) 15:28, 22. Sep. 2023 (CEST)[Beantworten]
Der Atomwaffensperrvertrag sagt nichts zur nuklearen Teilhabe. Genau deshalb ist es ja umstritten, ob die nukleare Teilhabe mit dem Vertrag vereinbar ist. --SchnitteUK (Diskussion) 18:56, 27. Dez. 2023 (CET)[Beantworten]

4 Änderungen[Quelltext bearbeiten]

Hallo zusammen,

da der Artikel aufgrund der momentanen Politik doch wichtig ist, ein paar Anmerkungen. Meiner Meinung nach sind im Artikel Fehler: 1) es heisst dort: "... und dass diese Atommächte kein atomwaffentaugliches Material an andere Staaten weiterverbreiten dürfen". Im Vertragstext (deut. Übersetzung) steht in Artikel III: "Jeder Staat, der Vertragspartei ist, verpflichtet sich, ... spaltbares Material ... einem Nichtkernwaffenstaat für friedliche Zwecke nur dann zur Verfügung zu stellen, wenn das ... Material den nach diesem Artikel erforderlichen Sicherungsmaßnahmen unterliegt." Es darf also weiterverbreitet werden, muss aber nur gesichert werden.


ANMERKUNG: Spaltbares und atomwaffenfaehiges Material sind 2 Paar Stiefel. Die Weitergabe von spaltbarem, nicht waffenfaehigem Material ist unter gewissen Sicherungsbedingungen erlaubt. Die Weitergabe von waffenfaehigem Naterial ist generell verboten!


2) Die beschriebenden Inspektionen der IAEO sind so nicht im Vertrag wiederzufinden. Statt dessen sind allgemeine Umschreibungen im Text zu finden. z.B: "Jeder Nichtkernwaffenstaat, der Vertragspartei ist, verpflichtet sich, Sicherungsmaßnahmen anzunehmen, wie sie in einer mit der Internationalen Atomenergie-Organisation nach Maßgabe ihrer Satzung und ihres Sicherungssystems auszuhandelnden und zu schließenden Übereinkunft festgelegt werden,"

Sodann gibt es wesentliche Auslassungen: 1) Die Staaten dürfen die Atomtechnik eines anderen Vertragspartners nicht generell boykottieren: "Alle Vertragsparteien verpflichten sich, den weitestmöglichen Austausch von Ausrüstungen, Material und wissenschaftlichen und technologischen Informationen zur friedlichen Nutzung der Kernenergie zu erleichtern, und sind berechtigt, daran teilzunehmen." 2) Der Vertrag ist mit 3 Monaten Frist kündbar. Die Formulierung "auf unbestimmte Zeit verlängert" ist zwar genau betrachtet richtig, suggeriert aber bei ungenauer Lektüre eine Unkündbarkeit.

Für alle ok, wenn ich die 4 Punkte abändere? Grüße Eugen Ettelt 23:54, 12. Mär 2006 (CET)

Die Kommentare sind von 2006. Bitte jemand prüfen und ggfs. schließen falls verjährt oder erledigt. --17387349L8764 (Diskussion) 14:18, 31. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]

Hier steht, die USA hätten Atomwaffen in Japan stationiert. Wie ich in letzter Zeit oft gelesen habe, hat sich Japan ab 1945 als strikte atomwaffenfreie Zone verstanden und somit gibt es auch keine stationierten Waffen in Japan. Wenn es jemand besser weiß, bitte belegen, sonst nehme ich es in ein paar Tagen raus. -Safavi 01:22, 2. Feb 2006 (CET)

Im Artikel taucht das Wort (Land) "Japan" nicht mehr auf. M. E. erledigt. MfG --17387349L8764 (Diskussion) 14:18, 31. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]

65 H-Bomben bei uns[Quelltext bearbeiten]

Zusatzvorschlag im Artikel: In Deutschland sind gegenwärtig 65 Wasserstoffbomben der USA stationiert, in Ramstein und Büchel. Dies und die Nukleare Teilhabe Deutschlands verstößt gegen den Atomwaffensperrvertrag.

Hel.

Ich habe die Erweiterungen erstmal wieder rausgenommen, weil einerseits mir die Belege mir zu dünn erscheinen und andererseits die rag. Daß eine Atommacht solche Waffen außerhalb ihres Territoriums stationiert, hat nur fragliche Relevanz für den Vertrag und IMHO auf keinen Fall genug, um einzelne vermutete Lagerungsorte aufzuführen. --Skriptor 14:55, 15. Nov 2004 (CET)
Da die USA diese Bomben nach Deutschland gebracht haben (und in andere Staaten), haben sie gegen den Atomwaffensperrvertrag verstoßen. Daher hier relevant.
Dazu müßtest du erstmal zeigen, daß das ein Verstoß gegen den Vertrag ist. Soweit mir bekannt ist, ist es dort nur verboten, die Bomben in die Verfügung andere Sataaten zu geben, was mit dem physischen Lagerort wenig zu tun hat. (Und wenn es ein Verstoß wäre, müßte man natürlich die SU ebenfalls aufführen ;-) --Skriptor 19:27, 15. Nov 2004 (CET)

Ja warum gabs dann immer so große Aufregung, als die UdSSR-Atomwaffen "nur physisch" in Kuba stationiert wurden, was ja nach deiner Lesart nicht verboten ist, solange man die Waffen nicht verkauft oder verschenkt. Dann hätte ja auch der Irak oder Nordkorea seine (wohl nicht vorhandenen) Atomwaffen in anderen Staaten aufstellen können. Die SU hat erst auf den Vertragsbruch der USA reagiert, als diese in fast allen NATO-Staaten sowie Japan, Südkorea etc. Tausende Atomwaffen stationierten. Zur Zeit jedenfalls hat die SU keine Atomwaffen in der DDR und Europa, die USA jedoch immer noch hunderte - also wer gehört in den Artikel ? Daneben sind diese Waffen nicht nur physisch hier (obwohl das ja das Entscheidende ist und nicht das Nichtphysische), sondern auch wegen der Nukleare Teilhabe schriftlich übergeben.

Ja warum gabs dann immer so große Aufregung, als die UdSSR-Atomwaffen "nur physisch" in Kuba stationiert wurden, was ja nach deiner Lesart nicht verboten ist – Thomas, die Frage war jetzt nicht ernst gemeint, oder?
Was die nukleare Teilhabe angeht: Solange du nicht nachweist, daß die gegen den Atomwaffensperrvertrag verstößt, haben sie und ihre Auswirkungen in diesem Artikel nichts zu suchen. --Skriptor 20:39, 15. Nov 2004 (CET)

Stationierung von Russischen oder sonstigen Atomwaffen in Kuba oder Nordkorea oder Iran wäre nach deiner Logik jedenfalls erlaubt, solange nur physisch stationiert wird. Deine sonstigen Namensspielchen fechte bitte in anderen Foren aus.

Für Interessierte noch weitere Einzelheiten aus http://www.friedenskooperative.de/themen/hirosh05.htm "In sieben europäischen NATO-Staaten lagern die USA noch immer 150 Atomsprengköpfe. Die Lager für 45 US-amerikanische Atombomben auf deutschem Boden befinden sich in Rheinland-Pfalz. In Büchel/Eifel, dem Standort des 33. Jagdbombergeschwaders üben deutsche TORNADOS mit deutschen Piloten mit den dort stationierten 10 US-Atombomben mit der 200-fachen Sprengkraft der Hiroschima-Bombe. Sie sollen von deutschen Flugzeugen mit deutschen Piloten im Kriegsfall eingesetzt werden. Dies widerspricht dem Atomwaffensperrvertrag, der Nicht-Atomwaffenstaaten wie Deutschland die Entgegennahme von Atomwaffen verbietet. ... Deshalb fordern wir .. ernsthafte Verhandlungen aller Atomwaffenstaaten zur Abschaffung aller Atomwaffen - der strategischen wie der taktischen -, so wie es der Atomwaffensperrvertrag zwingend verlangt" HRM

Wenn es in Artikel VII NVV heisst: " Dieser Vertrag beeinträchtigt nicht das Recht einer Gruppe von Staaten, regionale Verträge zu schließen, um sicherzustellen, dass ihre Hoheitsgebiete völlig frei von Kernwaffen sind." dann ist davon auszugehen, dass die Existenz von Atomwaffen eines Staates auf dem Gebiet eines anderen Staates durchaus bekannt war und versucht wurde, diese Tatsache in den Vertrag einzuarbeiten. Dabei herausgekommen ist mit dem Wortlaut einerseits eine Legitimation der Rückabwicklung von bestehenden Lagerverträgen. Andererseits ist eine solche Rückabwicklung nicht obligatorisch, also nicht verpflichtend. Nun kann man selbstverständlich der Auffassung sein, dass diese Regelung angesichts des sich aus der Präambel ergebenden Vertragszwecks zu kurz greift. Jedoch muss man m. E. anerkennen, dass dort, wo eine gewünschte Handlung nicht zwingend vorgeschrieben ist, sich aus ihrer Nichtvornahme auch kein Verstoß ableiten lässt. An diesem Punkt sollte man daher eher eine Passage des Vertragstextes als möglicherweise unzureichend bezeichnen (die im Übrigen mit Sicherheit deshalb in dieser Form eingeführt wurde, weil man sich genau eine solche Option offenhalten wollte) und dies dann auch mit Recht Kritisieren, als einzelnen Unterzeichnerstaaten einen Verstoß vorzuwerfen. Bezüglich eines Verstoßes gegen Artikel II NVV ist -wie bereits gesagt wurde- auf die Verfügungsgewalt abzustellen. Und diese hat der Eigentümerstaat nicht an die Bundesrepublik Deutschland abgegeben. Des weiteren ist hier auch nicht von einer u. U. vorliegenden mittelbaren Verfügungsgewalt die Rede, sondern von mittelbarer Annahme der (unmittelbaren) Verfügungsgewalt. alles darüber hinausgehende ist wohl eine zu weit gehende Auslegung. Mithin liegt auch an dieser Stelle wohl kein Verstoß vor. Wie soll man den Artikel nun schreiben? Darin auf die Probleme hinzuweisen ist sinnvoll, aber einen Verstoß festzustellen, den meines Wissens nach bislang noch keine Gerichtshöfe sondern "nur" Friedensinitiativen festgestellt haben, ginge mir zu weit. Navid

Verstöße gegen Atomwaffensperrvertrag[Quelltext bearbeiten]

Nicht nur die USA brechen den Atomwaffensperrvertrag, sondern auch die Bundesregierung gegen Art. VI des Vertrages (Einzelheiten in http://www.ippnw.de/frieden/awaffen/sternstein.htm )

Oder: "Während die Drohungen gegenüber Iran und Syrien immer lauter werden, nimmt der Ausbau an Atomwaffen in Amerika immer konkretere Formen an. Mit der Perfektionierung von Mini-Atomwaffen, sogenannten mini nukes und der Neuauflage eines Raketenabwehrprogramms haben die Vereinigten Staaten sowohl den Vertrag über das Verbot von Antiraketensystemen (ABM) wie den Atomwaffensperrvertrag (NPT) unterlaufen. Auch die Konvention über das Verbot biologischer und toxischer Waffen von 1972 ist praktisch wirkungslos geworden, weil die USA keine Kontrollen auf ihrem Territorium zulassen. Dass es nicht am Willen fehlt diese auch einzusetzen, zeigte sich beim NATO-Treffen in Colorado Springs. Hier wurde auch offiziell darüber gesprochen, dass sich Washington offen hält, Atomwaffen gegen mutmaßliche Besitzer chemischer oder biologischer Waffen einzusetzen und laut darüber nachdenkt von Nuklearwaffen Gebrauch zu machen. Um so verwunderlicher erscheint es, dass die internationale Atomenergie-Behörde dieser Kriegsrhetorik Gehör verschafft, indem es die zum Kriegsziel visierten Länder scharfen Kontrollen aussetzt, wohlwissend dass es gerade die Vereinigten Staaten von Amerika sind, die internationale Standards wie die UNO, den Atomwaffensperrvertrag, das Kyotoprotokoll, den internationalen Gerichtshof und viele weitere, ihrer Autorität berauben. " Quelle: http://www.sedunia.org/stellungnahmen/iaea1003.htm

Oder noch klarer: " In Ramstein lagert noch der Hauptteil der 65 Atombomben, die Deutschland verbotenerweise von den USA zur hiesigen Hortung übernommen hat. Verbotenerweise, denn im Internationalen Atomwaffensperrvertrag von 1970, den die Bundesrepublik 1975 ratifiziert hat, steht in Artikel II ausdrücklich: "Jeder Nichtkernwaffenstaat verpflichtet sich, Kernwaffen von niemandem unmittelbar oder mit-telbar anzunehmen." Die unerlaubt hier gehorteten 65 Bomben vom Typ B 61-11 verfügen je über die 5fache Sprengkraft der HiroshimaBombe, die in Hiroshima über 200 000 Menschen getötet hat. Das heißt, die auf unserem Boden gestapelte Vernichtungsenergie wäre geeignet, Zig Millionen Menschen auf einen Schlag umzubringen. Der gleiche Vertrag enthält übrigens in Artikel VI die Selbstverpflichtung der Atomwaffenländer, Schritte auf dem Wege zu einer vollständigen atomaren Abrüstung zu vereinbaren und einzuleiten. Diese Schritte lassen seit Jahrzehnten auf sich warten, obwohl der Internationale Gerichtshof in Den Haag an diese Selbstverpflichtung 1996 eindringlich erinnert hat." Quellen: http://www.google.de/search?q=cache:VH6gvYHz8_QJ:www.barbara-thalheim.de/t_ramstein.htm+Atomwaffensperrvertrag+USA+Gerichtshof&hl=de 149.225.8.27 21:22, 15. Nov 2004 (CET)

  • Zur Entfernung der Ergänzung, die ich gerade vorgenommen habe:
  • Es kann nicht als Tatsache dargestellt werden, daß die Stationierung der Atomwaffen in Deutschland gegen den Sperrvertrag verstößt. Da diese Waffen nach wie vor in alleiniger amerikanischer Kontrolle sind, kann man überzeugend argumentieren, daß sie nicht an Deutschland übergeben worden seien.
  • Unter der Überschrift „Verstöße“ alleine die Lagerung von US-Atomwaffen in Deutschland zu behandeln, ist grob verzerrend. --Skriptor 12:50, 28. Apr 2005 (CEST)
Gut es gibt kein gültiges Rechtsurteil, ob die Stationierung gegen den Sperrvertrag verstößt. Der Artikel stellt jedoch die beiden Ansichten ob ja oder nein, durchaus frei. eine Beurteilung ist also nicht vorgegeben.

Um deinen letzten Punkt zu entkräften habe ich unter Verstösse, halt dann noch ne Unterschrift Deutschland gemacht.

Es besteht also kein Grund mehr, den Abatz zu löschen. Dick Tracy 17:08, 28. Apr 2005 (CEST)

Ich habe mich wahrscheinlich nicht präzsie genug ausgedrückt: Wenn du einen Abschnitt einführst, der „Verstöße“ heißt, und dann nur den mutmaßlichen Verstoß aus der nuklearen Teilhabe, und diesen auch nur für Deutschland, behandelst, dann muß bei einem Leser, der sich mit dem Thema nicht auskennt – und vor allem für solche schreiben wir ja – der Eindruck entstehen, das seien alle oder zumindest doch alle bedeutenden Verstöße. Das ist natürlich völlig irreführend und wird auch durch eine Zwischnüberschrift nicht nennenswert besser.
Um dieses Problem zu lösen und die Informationsdoppelung zwischen diesem Artikel und Nukleare Teilhabe zu beseitigen, habe ich den Abschnitt neu geschrieben. --Skriptor 17:51, 28. Apr 2005 (CEST)
Sag mal willst du mich verarschen? Bist du wirklich admin? Wenn ja, wirds höchste Zeit, dass du keiner mehr wirst. Hab leider jetzt keine Zeit, aber ich werde dir noch antworten! Unglaublich! Dick Tracy 18:16, 28. Apr 2005 (CEST)
Nein, ich will dich nicht verarschen. Nur gute Artikel schreiben. --Skriptor 18:23, 28. Apr 2005 (CEST)

Ist Husseins Atomwaffenprogramm denn bewiesen?[Quelltext bearbeiten]

Ich dachte immer, letztlich wurde nichts derartiges gefunden.

1) Kein Zeitstempel der Diskussion wegen 2) keine Signatur und 3) Hinweis auf Theoriefindung. MfG --17387349L8764 (Diskussion) 14:18, 31. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]

Sanktionen und Kündigungsfrist[Quelltext bearbeiten]

Ich fände es interessant hier mal auf die möglichen Sanktionen bei Vertragsbruch einzugehen, steht dazu etwas im Vertrag? Wie kann ein Unterzeichner den Vetrag kündigen, warum kündigt z.B. der Iran nicht einfach den Vertrag, dann könnte ihm doch keiner mehr was, wie sieht das rechtlich aus. Wer weiss dazu mehr?

Zunächst einmal würde der Iran jegliche Unterstützung durch die internationale Atombehörde IAEO verlieren, und ich denke mal das bezieht sich dann auf den Zugang zu weltweiten Forschungsergebnissen & andere Ressourcen, sowie auf die direkte technische Unterstützung durch Personal der IAEO. Wenn Iran selbst nicht genug hochqualifizierte Fachkräfte hat, dann ist das sicherlich für die Entwicklung der Atomanlagen ein schwerer Schlag. Außerdem geht dadurch natürlich viel Know-How verloren, was man sich erst durch langjährige eigene Erfahrungen wieder aufbauen muss. Ich denke mal, dass die Beendigung der Kooperation mit der IAEO ein Atomprogramm um ein paar Jahre zurückwerfen, oder zumindest die Entwicklungszeit beträchtlich verlängern kann.
Ich denke aber, dass durch die Kündigung vor allem die Völkergemeinschaft völlig neue Möglichkeiten der Handhabung dieses Konflikts in die Hand bekommt. Man kann ja den Iran dann nach Belieben mit Sanktionen wegen des Atomprogramms belegen. Die Kündigung dieses Vertrags ist ja im Prinzip die wenig verklausulierte Aussage dieses Landes Atomwaffen entwickeln zu wollen. Zwar nicht direkt, aber im Umkehrschluß, denn warum sollte ein Land, das nur friedliche Atomkraft aufbauen will, auf internationale Hilfe bei diesem Aufbau verzichten wollen? Thanil 14:01, 23. Jan 2006 (CET)

Zusatzprotokoll[Quelltext bearbeiten]

Unter folgenden Link ist der derzeitige Status des Zusatzprotokolls (Unterzeichnung/Anwendung) zu finden: http://www.iaea.org/OurWork/SV/Safeguards/sg_protocol.html

Unklar was damit gemeint war oder gemacht werden soll. Heute sind die Informationen unter Safeguards und Verification zu finden. MfG --17387349L8764 (Diskussion) 14:18, 31. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]

Südafrika & Israel[Quelltext bearbeiten]

"Auch Südafrika hat zusammen mit Israel während der Apartheid Atomwaffenprogramme verfolgt..."

Warum wurde in diesem Satz "zusammen mit Israel" eingefügt? Erstens leuchtet mir nicht ein, wieso hier (scheinbar) wilkürlich Israel ins Spiel gebracht wird [gibt es Quellen, die eine besondere Bedeutung Israels in Südafrikas Atomwaffenprogramm begründen?], zweitens scheint mir die Nennung eines Kooperationspartners in diesem Programm an dieser Stelle und in diesem Zusammenhang völlig überflüssig zu sein.

Ich vermute, dass hier wieder mal jemand mit einer politischen Agenda reingefuscht hat, um Israel anzuschwärzen. Daher habe ich diesen Nebensatz wieder entfernt. Thanil 12:48, 9. Feb 2006 (CET)


Ohne die aktive Mithilfe Israels hätte Südafrikas nie ein eigenes Atomwaffenprogramm auflegen können. :Durch Israel wurde das UN-Embargo unterlaufen!!! Dafür gibt es nicht nur Quellen in der DDR-Literatur, auch Aussteiger aus dem MOSAD haben das bestätigt. Im Zweifelsfalle: Anfrage an die IAEA. Faktum: Nebensatz gehört wieder rein! --E-Zwerg 16:26, 9. Feb 2006 (CET)
Ich möchte widersprechen. Zwar halte ich es für möglich, dass Israel auf irgendeine Art und Weise mitgeholfen hat, jedoch ist dies in diesem Zusammenhang völlig irrelevant. In dem Abschnitt geht es um verschiedene Länder, die trotz der Existenz des Atomwaffensperrvertrags im Laufe der letzten Jahrzehnte Atommächte geworden sind, oder dies anstrebten. Israel wird am Anfang als erstes Beispiel genannt, darauf folgen andere Länder, unter anderem auch Südafrika. Bei den anderen Ländern - Pakistan, Indien, Nordkorea - wird jeweils nicht erwähnt, welche Länder oder Regierungen da vielleicht noch logistische oder wissenschaftliche Unterstützung gewährt haben. Wieso sollte also im Zusammenhang mit Südafrika noch einmal Israel genannt werden? Diese Nennung widerspricht der Logik des Artikels, und läßt sich eigentlich nur erklären durch den Wunsch des Nennenden, Israel irgendwie in einem schlechten Licht dastehen zu lassen. Wer weiß, ob deutsche Firmen nicht ebenfalls am südafrikanischen Atomprogramm beteiligt waren? Oder amerikanische? Oder sonstige? Ist das überhaupt relevant? Entscheidend ist, dass der Staat Südafrika versucht hat, Atommacht zu werden. Um nichts anderes geht es hier. Thanil 13:38, 11. Feb 2006 (CET)


"Das wahrscheinlich unbeabsichtigte Geständnis des israelischen Premierministers Ehud Olmert, dass sein Land Atomwaffen besitze, löste in Israel Empörung aus. Olmerts Geständnis bricht mit einer 40-jährigen Außenpolitik, die absichtlich Unklarheit über die israelischen atomaren Fähigkeiten aufrechterhalten wollte."(zitiert nach:http://www.salzburg.com/sn/06/12/13/artikel/2787463.html)
Israel ist damit "offizielle Atommacht" geworden.

Amerikanische Atomwaffen in NATO-Staaten[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den Absatz über amerikanische Atomwaffen, die in NATO-Staaten stationiert sind, aus dem Artikel heraus genommen. Mir scheint, als sei die rechtliche Lage nicht deutlich genug herausgearbeitet worden, um behaupten zu können, dass die Stationierung von Atomwaffen außerhalb des eigenen Territoriums irgendwie gegen den Geist oder das Wort des Vertrags verstößt. Thanil 13:59, 11. Feb 2006 (CET)

Liste der Nichtmitglieder[Quelltext bearbeiten]

Ich vermisse eine Liste der Nichtmitglieder. Gerade die Staaten, die nicht NPT-Mitglieder sind haben eine besondere Bedeutung bei diesem Thema, z.B. Pakistan, Indien, Israel. Leider bin ich zu uninformiert um das selbst zu machen - deshalb die Bitte: Eine Liste der Nichtmitglieder und deren Beziehung zum NPT sollte eingefügt werden.

Nach reiflicher Recherche (google^^) bin ich zu dem Schluss gekommen, dass es insgesamt 193 Staaten auf der Erde gibt. Aus der genannten Angabe ergeht der Schluss, dass insgesamt 4 Staaten das Ding nicht unterzeichnet haben. Ich hab die Liste mit der Liste aller Staaten der Erde verglichen und kam zum Schluss, dass diese drei Staaten folgende sind: Israel, Nordkorea, Indien und Pakistan.
Ich kann natrüchlich nicht beschöwren, dass meine Quellen stimmen. Aber sofern das so ist, müsste es richtig sein.
MFG Orpheus ex umbra 80.131.72.159 12:39, 1. Jun. 2007 (CEST)

Wenn es derzeit 193 Staaten auf der Erde gibt und in der Einleitung des Artikels steht "Der Atomwaffensperrvertrag wurde [...] mittlerweile von 184 Staaten ohne Atomwaffen unterzeichnet. Lediglich vier Nationen sind derzeit nicht Mitglied: Indien, Israel, Nordkorea und Pakistan", dann stimmt hier etwas nicht. Denn 193 - 4 = 189 und nicht 184. Hier: http://www.un.org/en/conf/npt/2005/presskit.pdf (Seiten 49 und 50) stehen 189 Vertragsparteien drin, allerding ist Nordkorea auch noch aufgeführt. Vielleicht sind es also heute doch 188 Vetragsparteien, wobei das bedeuten würde, dass es insgesamt nur 192 Staaten auf der Welt gibt. Langer Rede kurzer Sinn: Meiner Meinung nach sollte die Information in der Einleitung auf 188 Staaten korrigiert werden. Gruß, klama (nicht signierter Beitrag von 95.208.112.106 (Diskussion 02:15, 15. Jun. 2010 (CEST)) [Beantworten]

Noch ein Nachtrag: Hier http://www.un.org/en/conf/npt/2010/background.shtml steht im fünften Absatz "Adherence to the Treaty by 189 States, including the five nuclear-weapon States, renders the Treaty the most widely adhered to multilateral disarmament agreement." Es handelt sich dabei um ein offizielles Dokument der letzten Überprüfungskonferenz, die vom 3. bis zum 28. Mai 2010 in New York abgehalten worden ist. Es ist also eine verlässliche und recht aktuelle Quelle. Ich schlage nun vor, diese Zahl für die Einleitung des Artikels zu übernehmen. Gruß, klama (nicht signierter Beitrag von 134.2.109.149 (Diskussion) 15:51, 14. Okt. 2010 (CEST)) [Beantworten]

Anreicherung verboten?[Quelltext bearbeiten]

Im Text steht: "Die Anreicherung von Uran oder anderer radioaktiver Elemente ist auch strikt untersagt und in diesem Vertrag festgesetzt worden." Dies ist im Vertrag allerdings nicht explizit aufgeführt. Und implizit kann ich es auch nicht herauslesen, da eine 235U Anreicherung für Leichtwasserreaktoren notwendigt ist. Der Vertrag soll ja gerade (quasi als Gegenleistung für die Entwicklung eigener Kernwaffen) die friedliche Nutzung der Kernenergie vereinfachen und erleichtern. Also müsste Urananreicherung (in den für einen Reaktorbetrieb nötigen Grenzen) sogar unterstützt werden. Erst die Anreicherung über die hierfür notwendigen Werte hinaus (hin zu einem waffentechnisch interessanten Niveau) dürfte laut Vertrag verboten sein.

1) Zeitpunkt Kommentar unbekannt, wegen 2) Keine Signatur, 3) Dort steht aktuelle "die Herstellung an sich ist zu zivilen Zwecken nicht verboten." was m. E. Ok ist. MfG --17387349L8764 (Diskussion) 13:50, 31. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]

Liste der Vertragsstaaten[Quelltext bearbeiten]

Ich bin für eine neu Gliederung der Liste der Vertragsstaaten. z.B. nach Geographie und dann Alphabet. (Europa, Asien, ...) Finde die Liste nähmlich etwas unübersichtlich.

Alternativ wäre es auch möglich diese nach Beitrittsdatum, macht aber etwas weniger Sinn meiner Meinung nach.

Bissle Feedback wäre super. --frnetz 21:29, 15. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Eine Neugliederung halte ich nicht für unbedingt notwendig, wer wissen will ob ein bestimmter Staat unterschrieben hat sucht für gewöhnlich alphabetisch. Sinnvoll wäre dagegen in meinen Augen das Beitrittsdatum und ggfs. das Datum der Ratifizierung mit aufzuführen sowie in einem weiteren Abschnitt die Nichtunterzeichnerstaaten und wieder ausgetretene Mitglieder festzuhalten. Um die Übersichtlichkeit des Artikels zu verbessern sollte diese Liste auf eine eigene Seite ausgelagert werden und im Artikel lediglich verlinkt werden.--PeterSchwertner 08:54, 16. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich habe aus dem Abschnitt "Verstöße", Punkt 3 "Einem Staat wird sein ziviles ..." den letzten Satz "Allerdings lässt der Iran auch die international vereinbarten Kontrollen seit längerem nicht mehr zu." ersatzlos entfernt, da er ungenau (was ist "seit längerem"? der Iran hat bis 2006 jegliche Kontrollen zugelassen) und tendenziös ist (es wird der Eindruck vermittelt als ob hier gleiches mit gleichem vergolten wird, die haben den Vertrag verletzt, also brauchen wir uns auch nicht mehr dran zu halten), tatsächlich war das Unterbinden der IAEO Inspektionen ein Protest auf die Haltung des "Westens", Quelle online hab ich leider nicht bei der Hand, kann aber aus der Süddeutschen Zeitung 22.01.2006 zitieren:

"... Wie IRNA am Samstag berichtete, werden innerhalb von 48 Stunden Inspekteure der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) zu weiteren Kontrollen des iranischen Nuklearprogramms im Land erwartet. Ein Behördenvertreter wurde mit den Worten zitiert, der Besuch zeige die Entschlossenheit Irans, weiter mit der IAEO zusammenzuarbeiten, um den zivilen Charakter seines Atomprogramms nachzuweisen. Vor allem die USA unterstellen Iran, nach der Atombombe zu streben.Iran hatte damit gedroht, Kontrollen der IAEO zu untersagen, sollten die USA und die Europäische Union den Atomstreit mit Iran vor den Weltsicherheitsrat bringen. Der IAEO-Gouverneursrat soll sich am 2. Februar bei einer Sondersitzung in Wien mit dem Problem befassen. ..." Pfote 19:48, 4. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

siehe dazu: Sicherheitsrat der Vereinten Nationen


"Dies ist gegenwärtig im Konflikt zwischen dem Iran und den USA der Fall." "Gegenwärtig" sollte hier etwas verallgemeinert werden, mir fällt jedoch nichts passendes ein.

Sinn des Abschnitts "Verstöße"?[Quelltext bearbeiten]

Welchen Sinn hat der Abschnitt "Verstöße"?

Welche Art von Verstößen denkbar sind, sollte sich im Idealfall aus dem Abschnitt "Inhalt" ergeben. Tatsächliche Verstöße in der Vergangenheit gehören in den Abschnitt "Geschichte". Für Spekulationen über momentane Verstöße ist hier kein Platz, die Wikipedia ist kein Gerichtssaal. Dinge wie die Nukleare Teilhabe sind nicht eindeutig, vielleicht kann man den Abschnitt "Kritik" unterteilen in "Kritik am Vertragstext" und "Kritik an der Umsetzung".

Der englische Artikel ist ganz hervorragend, an dem könnten wir uns hier mal ein Beispiel nehmen.

Viele Grüße, --Buroll 22:58, 4. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

EDIT: Habe jetzt alle Informationen aus "Verstöße" in die passenden Abschnitte eingefügt und den Abschnitt gestrichen. Einwände bitte hier diskutieren. Viele Grüße, --Buroll 23:22, 4. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Zitat: "Jeder Staat darf den Vertrag kündigen, muss dies jedoch drei Monate zuvor bekanntgeben."

Heißt das, ein Staat wie, hmm, Somalia oder Vanatu, kann mit jeder Menge Hilfe (nun welcher Menge an Hilfe und Unterstützung eigentlich?) an das Know-How und an Material für zivile Nutzung drankommen. Dann, jederzeit, den Vertrag kündigen (mit einer Frist von 3 Monaten) und anschließen ohne Konsequenzen Nuklearwaffen nutzen, verbreiten usw.? Insofern ein Staat diesen Vertrag nicht ratifiziert hat, kann er ja machen was die politische Führung grad möchte, aber wenn man nun den Vertrag unterzeichnet und die Hilfe für die zivilive Nutzung in Anspruch genommen hat, kann man dann immer noch jederzeit Kündigen? Also, wenn man das tut, gibt es dann Konsequenzen?

Mitgliedschaft Nordkoreas im Atomwaffensperrvertrag[Quelltext bearbeiten]

In der Einleitung dieses Artikels wird Nordkorea als Nicht-Mitglied des Atomwaffensperrvertrags genannt. Im Artikel "Nordkoreanisches Kernwaffenprogramm", Abschnitt "Entwicklung", wird hingegen berichtet, dass Nordkorea dem Atomwaffensperrvertrag beigetreten ist, und ein später angedrohter Austritt abgewendet werden konnte. Wer weiß Genaues und passt den entsprechenden Artikel an? --Peter Buch 08:46, 28. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

Unterzeichnerstaaten[Quelltext bearbeiten]

Meines Wissens waren bis zum Austritt Nordkoreas 189 Staaten beigetreten. Steht in der englischen Version auch so. (nicht signierter Beitrag von 178.26.85.71 (Diskussion) 16:37, 9. Feb. 2011 (CET)) [Beantworten]

Also d.h. jetzt nur noch 188 ? --Fmrauch (Diskussion) 19:43, 1. Sep. 2012 (CEST)[Beantworten]

Siehe CTBTO Dashboard. MfG --17387349L8764 (Diskussion) 19:37, 4. Mär. 2024 (CET)[Beantworten]

Israelische Atomwaffen sind nicht nur Mutmaßung[Quelltext bearbeiten]

Derzeit steht im Artikel noch immer, dass über israelische Atomwaffen nur gemutmaßt würde. Das ist strenggenommen aber falsch. Das Nichtbestätigen mag ja ein Teil der israelischen Politik sein, aber die Existenz der israelischen Atomwaffen ist ohne Zweifel gut belegt (auch an anderer Stelle in Wikipedia). Kann das korrigiert werden? --DarthBarth (Diskussion) 20:48, 3. Dez. 2012 (CET)[Beantworten]

"an anderer Stelle in Wikipedia" sind keine Belege. Hier eine aktuelle Meinung: Opinion Why the U.S. should start telling the whole truth about Israeli nukes bei der WP von 2024/02/19-- ansonsten: Keine Theoriefindung; es gibt m. E. genug einfachere Baustellen, die man bevorzugt lösen sollte und könnte. MfG --17387349L8764 (Diskussion) 19:44, 4. Mär. 2024 (CET)[Beantworten]

In Art.6 NVV heißt es ausdrücklich "vollständige Abrüstung"[Quelltext bearbeiten]

Lieber Gropaga,

"Abrüstung" und "vollständige Abrüstung" sind grundverschiedene Zielverpflichtungen: ob bloße Reduktion oder gänzliche Verbannung, wie weiter unten im Seitentext zutreffend ausgeführt wird.

Das Online-Lexikon der Bundeszentrale für politische Bildung reduziert den Atomwaffensperrvertrag sogar auf die bloße Nichtweiterverbreitung von Atomwaffen. Genau diese Reduktion entspricht dem überwiegenden und eben falschen Wissensstand breiter Teile der Öffentlichkeit (einschließlich unserer Parlamentarier).

Auch bei der BpB werde ich das heute reklamieren. Hoffentlich tut man es dort nicht als "Unsinn" ab, denn wenn etwas unsinnig ist, dann sind es Verträge, die nicht eingehalten werden.

MfG Markus S. Rabanus --Rabanus (Diskussion) 12:51, 10. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]

Vertragstext ist Vertragstext ist Vertragstext. Da lese ich im von Dir angeführten Artikel: Each of the Parties to the Treaty undertakes to pursue negotiations in good faith on effective measures relating to cessation of the nuclear arms race at an early date and to nuclear disarmament, and on a treaty on general and complete disarmament under strict and effective international control. Also, sinngemäß: "wird weiterhin Verhandlungen betreiben in der Hoffnung auf die Schaffung von Mitteln und Wegen zur Beendigung des Rüstungswettlaufs und (in der Hoffnung) auf einen Abrüstungsvertrag unter blabla Kontrolle". Nochmal kurz und bündig: Im NVV wird in keiner Weise eine totale Abrüstung beschlossen, sondern derlei nur für die Zukunft durch ein noch zu schaffendes, separates Vertragswerk in Aussicht gestellt. Bitte, danke. --gropaga (Diskussion) 13:00, 10. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]
Wobei die Übersetzung aber nicht richtig ist. "In good faith" bedeutet nicht "in der Hoffnung", sondern "in gutem Glauben" (oder in Juristenlatein bona fide) - es handelt sich um eine Verpflichtung, in gutem Glauben Verhandlungen in Richtung vollständiger Abrüstung geführt werden. D.h. die Verhandlungen müssen ernsthaft geführt werden, nicht nur pro forma, um die Verhandlungsverpflichtung zu erfüllen. Ein pactum de negotiando, um noch mehr Juristenlatein zu verwenden. --SchnitteUK (Diskussion) 17:37, 4. Feb. 2024 (CET)[Beantworten]

Ratifizierung durch die Bundesrepublik Deutschland[Quelltext bearbeiten]

Ein anonymer Autor hatte den sehr wichtigen Hinweis auf die erst einige Jahre später erfolgte Ratifizierung durch die Bundesrepublik Deutschland ergänzt:

Die Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete den Atomwaffensperrvertrag am 28. November 1969, ratifizierte ihn jedoch erst am 2. Mai 1975 nach langen innenpolitischen Debatten.

Leider ist das angegebene Datum nicht belegt, deshalb habe ich diese Änderung verworfen. Die Ratifizierung durch den Deutschen Bundestag erfolgte am 20. Februar 1974, was dort auch korrekt vermerkt ist. (Siehe dazu das "Kalenderblatt" in http://www.das-parlament.de/2009/08/Kehrseite/23608043/298116.) --Edu (Diskussion) 22:06, 14. Nov. 2015 (CET)[Beantworten]

Das Datum 2. Mai 1975 ist schon korrekt, siehe Quelle hier. Gemeint ist die völkerrechtliche Ratifikation (Hinterlegung einer durch den Bundespräsidenten ausgestellten Urkunde), nicht die innerstaatliche Ratifikation (Erlass eines Zustimmungsgesetzes durch den Bundestag). Ich trage das Datum daher wieder ein. --SchnitteUK (Diskussion) 10:49, 22. Sep. 2021 (CEST)[Beantworten]

Vorgeschichte[Quelltext bearbeiten]

Ich finde den Abschnitt über Geschichte noch sehr dürftig, da er erst 1968 einsetzt. Doch wie kam es denn zu dem Vertrag; woraufhin hat wer wann welchen Vorschlag gemacht, wieviel Kritik und Änderungen gab es, bis endlich eine Fassung zur Unterzeichnung vorlag? Das interessiert mich brennend, aber ich kenne mich leider nicht aus um mich selbst daranzuwagen. Hoffe auf Expertenwissen! --2.163.47.185 22:44, 9. Mai 2016 (CEST)[Beantworten]

Unangemeldete Kontrollen[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt Überprüfung steht, dass 139 Staaten ein Zusatzprotokoll in Kraft gesetzt haben, nach dem unangemeldete Kontrollen von Atomanlagen akzeptiert werden. Für diese Zahl gibt es keine Quellenangabe, auch in Zeitungsartikeln oder auf Webseiten ist diese Zahl zu finden, bisher habe ich aber keine Quelle finden können. Diese Angabe sowie eine Liste der 139 Staaten oder eine Negativliste der Staaten, die sich nicht unangemeldet kontrollieren lassen, wäre hilfreich. Ich konnte bei einer kurzen Suche noch nicht einmal feststellen, ob Deutschland unangemeldete Kontrollen zulässt. Auch diese Information gehört meines Erachtens in den Artikel. --Morgan M (Diskussion) 14:49, 22. Sep. 2017 (CEST)[Beantworten]

Ich vermisse in der Einleitung das Entstehungsdatum des Vertrages. Das wird in den Artikeln anderer Sprachen deutlicher (en, it, fr, es...) Wäre toll (und eine echte Verbesserung des Art.), wenn diese Basisinfo bereits in der Einleitung zu finden wäre. --46.114.35.147 03:47, 23. Feb. 2022 (CET)[Beantworten]

Es steht im 1. Satz Abschnitt Geschichte. Siehe auch hier: The NPT at Fifty: Successes and Failures. MfG --17387349L8764 (Diskussion) 15:45, 22. Sep. 2023 (CEST)[Beantworten]

Was ist denn der Unterschied zwischen

  • Unterzeichnet, aber nicht ratifiziert und
  • Nur unterzeichnet

? 2003:E7:B71A:2310:25A1:FF:A948:4D76 12:07, 11. Okt. 2022 (CEST)[Beantworten]

Hi, siehe hier: Ratifikation MfG --17387349L8764 (Diskussion) 19:47, 4. Mär. 2024 (CET)[Beantworten]

Anfrage für Autoarchivierung[Quelltext bearbeiten]

Hallo, für diese Diskussionsseite wäre ggfs. eine Autoarchivierung zur Übersichtlichkeit geeignet. Wenn niemand etwas dagegen hat, binde ich es ein oder überlasse es jemanden, der es machen möchte. MfG --17387349L8764 (Diskussion) 15:53, 22. Sep. 2023 (CEST)[Beantworten]

In der Legende zur Karte der Unterzeichnerstaaten wird unterschieden zwischen "unterzeichnet, aber nicht ratifiziert" und "nur unterzeichnet (Taiwan)".

Weshalb wird Taiwan hier besonders hervorgehoben und zu den anderen "unterzeichnet, aber nicht ratifiziert"-Staten gruppiert?

--2001:1620:446F:0:6851:8467:3A64:A952 13:05, 6. Nov. 2023 (CET)[Beantworten]

Das Bild ist aus dem Englischen, dort "Abiding by treaty though outside". Vorschlag: Den Autor direkt anfragen: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:NPT_Participation.svg Des Weiteren: Taiwan/Republic of China wird nicht auf der Liste CTBTO geführt, ebenfalls nicht unter den Country Profiles. Ich habe derzeit andere Themen, nur diese Info von mir. MfG --17387349L8764 (Diskussion) 20:31, 4. Mär. 2024 (CET)[Beantworten]