Diskussion:Aufenthalt

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Fehler: Der Begriff des "gewöhnlichen Aufenthaltes" beschreibt ein tatsächliches Verhältnis und kein rechtliches. Ein "animus manendi" ist gerade nicht erforderlich. (Winkler von Mohrenfels, Einführung in das IPR, Jura 1992,169,172) -- 134.34.13.172 16:01, 9. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Should the following articles me merged into one? Aufenthalt, Aufenthaltsbefugnis, Aufenthaltsberechtigung, Aufenthaltsbewilligung, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsgenehmigung, Aufenthaltsgesetz, Aufenthaltsstatus, Aufenthaltsverordnung. --LA2 16:40, 20. Aug. 2008 (CEST)[Beantworten]