Diskussion:Autonomiestatut von Katalonien

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Freigut in Abschnitt Völkerrecht
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Reaktionen auf das Urteil

[Quelltext bearbeiten]

Erscheint mir nicht neutral, insbes. das unbestimmte "große Empörung bei der Bevölkerung". Es wird nur die katalanische Kritik am Urteil erwähnt, es fehlt zB Reaktion der PSOE und PP. Insgesamt auch zu lang (ist länger als die Informationen über das Estatut selbst). -- Marnal 13:06, 5. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Hallo Marnal, Deine Anmerkungen scheinen mir durchaus berechtigt, der Abschnitt sollte – im Verhältnis zum Gesamtartikel – knapper gefasst werden und die Reaktionen auf das Urteil differenzierter darstellen. Der Satz „Das Urteil des Verfassungsgerichts rief große Empörung bei der Bevölkerung und den verschiedenen Institutionen von Katalonien hervor“ sollte durch eine neutraler Formulierung ersetzt werden, etwa: „Das Urteil des Verfassungsgerichts wird von weiten Teilen der Bevölkerung Kataloniens und seiner Institutionen sehr kritisch gesehen“. Aerocat, wie stehst Du (als Hauptautor des Artikels) zu diesen Vorschlägen? hast Du Gelegenheit sie umzusetzten? --Gepardenforellenfischer [...] 11:51, 6. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Wie wär´s mit: "Die katalanischen Parteien CiU, PSC, ERC und ICV kritisierten das Urteil des Verfassungsgerichts scharf. In zahlreichen Kommunen (u.a. Barcelona) wurden Resolutionen verabschiedet, in denen das Unverständnis über die Entscheidung zum Ausdruck gebracht wurde. Auf gesamtspanischer Ebene begrüßten die PP und - anders als ihre katalanische Schwesterpartei PSC - auch die PSOE das Urteil, von der IU wurde es ebenfalls kritisiert." -- Marnal 13:10, 6. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Hallo Marnal und Gepardenforellenfischer. Danke für eure Anregungen. Ich war letzte Woche in Katalonien und bin soeben zurückgekommen. Ich konnte die Stimmung direkt aufnehmen und darf euch versichern, dass der Begriff "Empörung" (ob jetzt bei allen 7 Mio. Katalanen oder nicht) die Sache ganz gut trifft. Wie aus dem Artikel zu ersehen, hatte der Entwurf bereits zahlreiche Veränderungen erfahren. Vielen Katalanen - nicht nur den Anhängern der ERC - waren schon diese Kompromisse zu weit gegangen. Diesem modifizierten Statut stimmten am Ende das kalanische Parlament, das spanischen Parlament und der spanische Senat zu. Es wurde schließlich in einem Referendum mit deutlicher Mehrheit von den katalanischen Wahlbürgern angenommen und anschließend vom spanischen König unterzeichnet. Es ist damit eine demokratisch legitimirte und durch alle pölitischen Instanzen bestätigte Willenserklärung. Die Empörung beruht vor allem darauf, dass dieser Wille durch ein zentralspanisches juristisches Gremium auf Initiative einer (sehr) konservativen Partei (PP) in zentralen Punkten abgewiesen wird. Die elf Richter des Gerichts waren von den zwei gesamtspanischen Parteien PP und PSOE (schlimm genug!) mit ihrer absoluten Mehrheit ernannt. Dieses Urteil wird in Katalonien daher als ein politisches Urteil angesehen. Im Zusammenhang mit den Referenden zur Unabhängigkeit Kataloniens 2009–2011 lautet der Tenor vieler Kommentatoren in den Medien und der (gefühlten) Mehrheit der Leserbriefschreiber: "Das Statut ist tot. Es lebe die Unabhängigkeit". Die ERC und viele Autonomisten waren mit dem Statut nicht zufrieden. Sie hätten es aber als demokratischen Prozess anerkannt. Diese Grundlage ist jetzt entfallen.
Lieber Gepardenforellenfischer, gegen eine Verkürzung des Abschnitts hätte ich grundsätzlich nichts. Nur: es sind nicht nur die Parteien, die aufschreien. Aus den Leserbriefen in AVUI und der Vanguardia wurde deutlich, dass die Politiker sich um Ihre Arbeit in den Parlamenten und vor allem in Madrid kümmern sollten. Die Kundgebung wurde vor allem als eine Demonstration der Bürger angesehen - es haben ja auch rund 20 Prozent (!) der Bevölkerung ("von der Wiege bis zur Bahre") daran teilgenommen. Ich halte daher auch den von dir vorgeschlagenen Begiff "Unverständniss" für nicht genügend.
Lieber Manal, natürlich ist die Kritik an der Zurückweisung des katalanischen Statuts vor allem in den katalanischen Medien fassbar. "Spanien" wird ja jetzt Weltmeister und hat andere Themen.
Alles in allem bin ich eher der Meinung, dass nicht der Abschnitt über den Protest zu lang ist (er wird in den kommenden Monaten wohl noch größer werden), sondern dass der Artikel über das Statut noch zu wenig Fleisch hat. Aber da kenne ich mich im Detail leider nicht genug aus. -- Aerocat 21:12, 11. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Werde mal sehen, ob ich das hinbekomme etwas dazu zu schreiben, was sich mit dem neuen Statut geändert hat (oder ändern sollte) und was davon einkassiert worden ist. Was ich bis jetzt dazu gefunden habe: Aufsatz zur Änderung, Zusammenstellung der neuen Kompetenzen und schließlich das Urteil (sind nur 880 Seiten) -- Marnal 18:17, 12. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Ich habe noch das gefunden: Bewertung der von Regierung und Opposition gemeinsam eingesetzten Expertenrunde. Bei diesem juristischen Text tu ich mich aber mit meinen Katalanischkenntnissen ziemlich schwer. -- Aerocat 16:49, 15. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Vielen Dank. Ich kann auch nur mit Hilfe meiner Spanisch- und rudimentären Latein-, Französisch- und Italienisch-Kenntnisse übersetzen, aber mit viel Überlegen bekommt man dann auch catalán grob hin. Habe aber für den Text den Vorteil, dass ich Jurist bin. Unter "conlusions" steht: "Aufgrund der Analyse des Urteils kann man drei Ideen herausarbeiten, auf die das Gericht seine Ansicht stützt und die zum Großteil schon im Laufe des Berichts erwähnt worden sind:
1. Das Urteil schwächt bedeutend die verfassungsmäßige Position des Autonomiestatuts und ersetzt dessen Rolle im bloque de constitucionalidad [so wird das Zusammenwirken von Verfassung und A-Statuten z.B. bei der Kompetenzzuordnung bezeichnet] durch die des Gerichtes selbst [will heißen: das Gericht nimmt eine Rolle ein, die eigentlich die A-Statute ausfüllen sollten].
2. Im Urteil wird das Statut an vielen Stellen wie ein Gesetz der Autonomen Gemeinschaft allein behandelt, mit dem diese versucht, dem Staat Verpflichtungen oder Aufgaben aufzuerlegen und vergisst dabei, dass es sich um eine Rechtsnorm des Staates handelt, die auf einer politischen Vereinbarung zwischen der Generalitat und dem Staat beruht [da ist m.E. teilweise was dran]
3. Im Urteil wendet das Gericht seine eigene Doktrin der Rücksicht gegenüber dem Gesetzgeber nicht an, die in diesem Fall wegen der verfassungsmäßigen Funktion eines Autonomiestatuts und der größeren Legitimität, die sich aus dem Gesetzgebungsverfahren ergibt [will sagen: v.a. Referendum] umso mehr angebracht gewesen wäre. [m.E. teilweise Quatsch, auch beim bayerischen Nichtrauchergesetz würde kein deutsches Verfassungsgericht großen Wert darauf legen, dass es per Volksentscheid angenommen wurde] Im Gegenteil ist das Urteil von einer ungerechtfertigten reservierten Haltung gegenüber dem Inhalt des Statuts geprägt."
Gäbe es den Bericht auch auf Spanisch, würde das es dem Rest der Welt einfacher machen, die katalanische Haltung zu verstehen :) Aber da sind wir ja schon bei einem Teil des Problems. -- Marnal 21:14, 15. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Inhalt des Statuts

[Quelltext bearbeiten]

Ich vermisse im Artikel Aussagen zum Inhalt des Statuts. Schlage ich im Artikel Autonomiestatut von Katalonien nach, möchte ich mindest so sehr über die Institutionen und autonomen Kompetenzen des Landes informiert werden wie über die politischen Zänkereien um das Statut selbst. Verdankenswerterweise wird zwar ein Weblink zu einer deutschen Übersetzung geboten, aber der Artikel sollte doch auch selbst Auskunft zum Thema erteilen. Danke. --Freigut (Diskussion) 18:52, 30. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Sehe ich genauso. Es müsste doch irgendwo im Artikel mal was darüber stehen, worin die Autonomie besteht. Also z.B.: Gibt es eine eigene Polizei, eigenes Ministerium für Bildung, Verfügung über Steuereinnahmen usw. Um zu beurteilen, ob die Volksabstimmung in Katalonien überhaupt berechtigt ist, oder ob die jetzige Autonomie vielleicht auch schon ausreichend ist, müssen mehr Infos in den Artikel .In dieser Form hilft der Artikel leider wenig weiter.--Rogald (Diskussion) 22:49, 7. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

Völkerrecht

[Quelltext bearbeiten]

Ist die Kategorie:Völkerrecht hier wirklich zutreffend?--Christian Köppchen (Diskussion) 11:47, 16. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Nein, das ist Unsinn. Ich entferne sie. Danke für den Hinweis. --Freigut (Diskussion) 14:19, 16. Nov. 2018 (CET)Beantworten